Flughäfen: Rollierende Fluglärmentlastung Flughafengesellschaft wechselt ab April monatlich die Start- und Landebahn, aus Berliner Flughäfen

Die #Flughafengesellschaft (#FBB) nutzt ab dem 1. April ihre beiden Start- und Landebahnen im monatlichen Wechsel. Ab der kommenden Woche finden die Starts und Landungen auf der #BER-Südbahn statt. Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der #FBB heute dazu die Erlaubnis erteilt. Seitdem der Betrieb auf der #Südbahn Anfang Dezember eingestellt wurde, operierte die FBB zur Reduzierung der laufenden Kosten ausschließlich auf der #Nordbahn.

Mit dem monatlichen Wechsel werden die #Fluglärmbelastungen in der #Flughafenregion gleichmäßiger verteilt. Die Alternation erfolgt immer zum ersten Tag des Monats, jeweils um 0:00 Uhr. Die Regelung ist zunächst bis Ende des Jahres vorgesehen. Der Wechsel der Bahnen ist mit keinen Mehrkosten verbunden.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir freuen uns, dass die #Luftfahrtbehörde nach eingehender Prüfung der monatlich wechselnden Nutzung der beiden Start- und Landebahnen zugestimmt hat. Da das Terminal 5 bis auf Weiteres nicht gebraucht wird, können wir in diesem Jahr die #Lärmbelastung ausgeglichener für unsere Nachbarn verteilen. Der in Bezug auf die Lärmbelastung positive Effekt der schwachen Auslastung des BER kommt so der gesamten Region zugute. Mein Dank gilt allen Prozesspartnern bei der Umsetzung des innovativen Verfahrens.“

Patrick Strogies, Fluglärmschutzbeauftragter für Berlin-Brandenburg: „Ich begrüße die alternierende Nutzung der beiden Start- und Landebahnen ausdrücklich. Ein Wechsel zwischen den Bahnen sorgt dabei für einen Ausgleich und eine gleichmäßigere Verteilung des Lärms.“

Hans Niebergall, Leiter Tower Berlin Deutsche Flugsicherung GmbH: „Unsere Fluglotsen und Vorfeldkontrolleure sind für die sichere Abwicklung des Flugverkehrs verantwortlich. Die alternierende Pistennutzung trägt dazu bei, dass deren operative Routinen für beide Bahnen erhalten bleiben. Damit wird der reibungslose Übergang zu einem gleichzeitigen Betrieb beider Start- und Landebahnen bei steigenden Flugzahlen unterstützt.“

Während der alternierenden Nutzung gelten die Nachtflugregelungen unverändert. Das Fluglärmmessprogramm der FBB wurde auf die monatlich wechselnde Nutzung der Start- und Landebahnen angepasst. Wann und wo die mobilen Fluglärmmessungen im Flughafenumland durchgeführt werden, können Sie nachlesen unter:

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Flughäfen: Herrscht bald wieder Flugverbot über ganz Berlin? Seit dem TXL-Aus kreisen Kleinflugzeuge am Berliner Himmel, Anwohner sind genervt., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/laerm-und-sicherheitsbedenken-herrscht-bald-wieder-flugverbot-ueber-ganz-berlin/27042636.html

Wird Berlin wieder zur #Flugverbotszone? Das Thema der neuen #Kleinflugzeuge am Berliner Himmel hat nun die Behörden erreicht. Die Senatsverkehrsverwaltung will die Entwicklung nach der Schließung der innerstädtischen Flughäfen in Berlin „beobachten und bewerten, auch in Bezug auf Lärmemissionen“.

Dies teilte Sprecher Jan Thomsen auf Nachfrage mit. Zwar dürfe Berlin nicht eigenmächtig ein #Flugverbot verhängen, das sei Bundessache. Doch die Verkehrsverwaltung, bei der die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) angesiedelt ist, „behält sich vor, bei Änderungsbedarf auch die Bundesebene anzusprechen“.

Seit der Schließung des Flughafens #TXL ist der größte Teil des Berliner Stadtgebiets unkontrollierter #Luftraum. Anwohner berichten von einer starken Zunahme von Kleinflugzeugen am Himmel. Inzwischen fragen sich viele auch, ob das denn sicherheitstechnisch okay ist, Flugzeuge unkontrolliert über einer #Millionenmetropole kreisen zu lassen. Neben der dichten Besiedlung sind in Berlin ja auch jede Menge besonders sicherheitsrelevante Areale zu finden, etwa politische Einrichtungen.

Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert. Zwar ist die normale verkehrliche #Luftaufsicht Ländersache. Doch: „Ein Flugbeschränkungsgebiet über ganz Berlin ist unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich“, sagt Thomsen. „Der Berliner Senat hat hier qua Gesetz keine eigenen Eingriffsmöglichkeiten.“

In der Tat legt das Bundesverkehrsministerium fest, ob Lufträume …

BER erhält Betriebserlaubnis: Übergabe des Flughafenbetreiberzeugnisses bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg / Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

#BER erhält #Betriebserlaubnis
Übergabe des Flughafenbetreiberzeugnisses bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) heute die Gestattung der #Betriebsaufnahme sowie das #Flughafenbetreiberzeugnis für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) überreicht. Beide Dokumente sind notwendig zum Betrieb eines Verkehrsflughafens in Deutschland und damit Voraussetzung für die #Eröffnung des BER.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich über diese beiden für uns wichtigen Zeugnisse der Luftfahrtbehörde. Wir konnten nachweisen, dass die gesamte Flughafenanlage und die eingebaute Ausrüstung den Vorgaben entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren. Nachdem uns das Bauordnungsamt Ende April die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 erteilt, haben wir jetzt die letzten erforderlichen Bescheide, dass wir einen nach allen Vorschriften und Regularien betriebsbereiten Flughafen haben. Nach menschlichem Ermessen steht einer Eröffnung des BER am 31. Oktober 2020 nichts mehr entgegen.“

Guido Beermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur des Landes Brandenburg: „Der Flughafen Willy Brandt ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte für Deutschland und wird entscheidend zur Entwicklung des Landes Brandenburg beitragen. Der BER wurde von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg auf Herz und Nieren geprüft. Mit der heutigen Übergabe der Bescheide haben wir nun den letzten wichtigen Meilenstein für die Inbetriebnahme des BER gesetzt.“

Bereits seit Juli 2020 hat die Flughafengesellschaft den BER im Rahmen des international eingeführten und bewährten ORAT-Programms gemeinsam mit 9.000 freiwilligen Testern erfolgreich getestet. Das Trainingsprogramm wird aber noch bis zum 15. Oktober 2020 mit dem Ziel der letzten Verfeinerung der Abläufe weitergeführt.

Die BER-Inbetriebnahme beginnt mit der Eröffnung des Terminals 1 des BER am 31. Oktober 2020. An diesem Tag werden parallel eine Maschine der easyJet sowie eine Maschine der Lufthansa ankommen und als Erste am Main Pier des neuen Terminals empfangen und abgefertigt werden. Am Morgen des 4. Novembers nimmt die FBB die südliche Start- und Landebahn mit der Landung einer Maschine der Qatar Airways in Betrieb. Ab diesem Tag gelten dann auch die neuen Nachtflugbeschränkungen des BER. Enden wird der Umzug von Tegel zum BER mit dem letzten Flug einer Air France von Berlin-Tegel nach Paris am 8. November 2020.

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Flughäfen: Sicherheitsdurchsuchung am BER abgeschlossen Behörde erteilt Freigabe zur Einrichtung eines Luftsicherheitsbereichs, aus Berliner Flughäfen

Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der #Flughafengesellschaft (#FBB) die Freigabe zur Einrichtung des Luftsicherheitsbereichs gemäß §8 #Luftsicherheitsgesetz erteilt. Damit endet die am 04.08.2020 begonnene Sicherheitsdurchsuchung des #BER.

Beim sogenannten #Cleaning wurden alle luftsicherheitsrelevanten Bereiche auf gefährliche oder verbotene Gegenstände durchsucht. Unter Leitung der #Flughafensicherheit und mit Unterstützung der Bundespolizei und Landespolizei Brandenburg wurden in den letzten Tagen 970 Hektar Außenflächen und 280.000 Quadratmeter Terminalfläche durchsucht. Dabei kamen neben einem Hubschrauber der Polizei für die Außenflächen mehr als 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafensicherheit und Sprengstoffspürhunde zum Einsatz.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit dem erfolgreichen Cleaning erreichen wir zehn Wochen vor der Inbetriebnahme einen weiteren wichtigen und notwendigen Meilenstein in Richtung Eröffnung des BER am 31. Oktober 2020. Ab sofort gelten am BER sämtliche luftsicherheitsrechtliche Regeln und Prozesse, wie an allen anderen Verkehrsflughäfen in Deutschland auch.“

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Flughäfen: Sicherheitsdurchsuchung am BER startet Wichtiger Schritt auf dem Weg der Inbetriebnahme, aus Berliner Flughäfen

Heute Abend wird die #Sicherheitsgrenze gemäß § 8 #Luftsicherheitsgesetz am #Flughafen Berlin Brandenburg aktiviert und eine #Sicherheitsdurchsuchung gestartet. Das sogenannte #Cleaning soll sicherstellen, dass sich keine gefährlichen/verbotenen Gegenstände mehr in den bisherigen Betriebsbereichen der ehemaligen Baustelle befinden. Die Sicherheitsdurchsuchung dauert mindestens 10 Tage und wird von der #Flughafensicherheit mit Unterstützung der Landespolizei und unter der Aufsicht der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) durchgeführt.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Das Cleaning ist ein wichtiger Meilenstein, um aus dem abgenommenen Gebäude des #BER einen funktionierenden Flughafen zu machen. In ganz Deutschland wurde noch nie ein so großer Innen- wie Außenbereich entsprechend des aktuell geltenden Luftsicherheitsgesetzes durchsucht. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafengesellschaft sowie der Partner wird der BER mit Luftsicherheitsbereich eine ganz neue Erfahrung. Es ist gut, dass wir diesen Schritt rechtzeitig vor der Eröffnung gehen, sodass wir alle Prozesse unter realen Bedingungen weiter einüben können.“

Alle Räumlichkeiten, Fahrzeuge und Flächen, die künftig im Sicherheitsbereich liegen, müssen durchsucht werden. Dabei handelt es sich um Außenflächen von 970 Hektar, wie zum Beispiel die neue Start- und Landebahn Süd oder die bislang noch nicht zum Sicherheitsbereich gehörenden Vorfelder in unmittelbarer Nähe des Terminals 1. Zudem werden die zum Sicherheitsbereich gehörenden Terminalbereiche des T1 und weitere Gebäude wie Kantine oder Feuerwache Ost auf rund 280.000 Quadratmetern durchsucht. Alle ansässigen Mieter und Firmen wurden davor aufgefordert, gefährlich/verbotene Gegenstände zu entfernen. Alle Einrichtungen werden u. a. mittels Sichtkontrollen, Sprengstoffspurendetektionsgeräten und Sprengstoffspürhunden durchsucht und anschließend versiegelt. Im Außenbereich kommen zusätzlich Hubschrauber zum Einsatz. Der Zutritt zum Sicherheitsbereich des Terminal 1 ist während der Sicherheitsdurchsuchung ausschließlich Durchsuchungs- und Aufsichtspersonal gestattet. Nach Freigabe durch die LuBB Mitte August ist der Zugang in die bisherigen Betriebsbereiche dann nur noch mit Flughafenausweis über die entsprechenden Zugangskontrollstellen möglich.

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Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

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Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
2
Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
3
Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit Oberverwaltungsgericht bestätigt Vorgehen der Flughafengesellschaft bei baulichen Erweiterungen, aus Berliner Flughäfen

Mit dem heutigen Urteil des #Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sieht sich die Flughafengesellschaft in ihrem Vorgehen bei zwei baulichen Erweiterungsmaßnahmen bestätigt. So hat der 6. Senat in seiner Entscheidung die Errichtung neuer #Flugbetriebsflächen sowie des Terminals 2 (#T2) und des #Bundespolizeigebäudes am Flughafen Berlin Brandenburg erlaubt. Damit ging auch dieses Verfahren zu Gunsten der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) und der Flughafengesellschaft #FBB aus. Die FBB hatte den Bau von Vorfeldflächen und Rollwegen in #SXF und das Terminal 2 sowie des Bundespolizeigebäudes am BER beantragt, die LuBB genehmigte sie. Dagegen klagte der Bürgerverein Berlin Brandenburg erfolglos.

Bereits am Montag (20. Januar 2020) hatte das #OVG eine gleichgerichtete Klage von vier Umlandgemeinden als nicht zulässig abgewiesen (OVG 6 A 2.18).

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft begrüßt die Urteile des OVG, weil sie Klarheit geschaffen haben. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass die LuBB die von der FBB beantragten Maßnahmen zur Erweiterung des Hauptstadtflughafens sowohl bei der Errichtung neuer Gebäude als auch neuer Flugbetriebsflächen zu Recht genehmigt hat. Das Urteil bestätigt den Ausbau der Flugbetriebsflächen und gibt uns Rechtssicherheit für das Terminal 2.“

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