allg. + U-Bahn: 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Die Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28079.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet
der Senat seine Antwort?
Antwort zu 1:
Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von
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dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese
Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel
in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von
Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer
#Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den
jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal
beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen
Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019-
2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen
Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl.
Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a.
als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die
Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe
zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des
Nahverkehrsplans ein.
Frage 2:
Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen?
Antwort zu 2:
Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen.
Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein
Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan
dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen
wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz
aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den
nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen
bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des
sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen
insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der
#Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet
sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/
Frage 3:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des
Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde
bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert.
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Frage 4:
Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV
angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht
wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um
gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen?
Antwort zu 4:
Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die
Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur
Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für
die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die
Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie
N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw.
Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl.
des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße
(Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der
Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108)
inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie
der Roedernstraße.
Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der
topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit
mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere
östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG
aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus
Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht
innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden
ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb
der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt.
Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung
eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll
möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten
Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den
Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a.
die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben
genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und
der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant.
Frage 5:
Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit
Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im
Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen
Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)?
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Antwort zu 5:
Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im
Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG
über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat
darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als
Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die
Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst.
Reinickendorf
· 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220
zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab
05:30 Uhr bis 23:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30
Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr)
· 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U
Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr)
Treptow-Köpenick
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8-
Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr)
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr
bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #163 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #363 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00
Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
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· 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis
18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum
(neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr)
Marzahn-Hellersdorf
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16
(neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398
(neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab
10:00 Uhr bis 23:00 Uhr)
Frage 6:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 6:
Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf
Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen.
Frage 7:
Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 7:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen.
Frage 8:
Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und
Außenbezirk)?
Antwort zu 8:
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen.
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Frage 9:
Wie und warum bewertet der Senat
a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn?
b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel?
c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER?
d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord?
e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel?
Frage 10:
Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren?
Antwort zu 9 und 10:
Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23
ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur
Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen
BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der
Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden
Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen
der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der
Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt
werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der
#Wirtschaftlichkeit.
Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im
Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist.
Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen:
· Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000
Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung:
erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die
Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten
Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere
ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und
der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner
Gebiet wäre nicht zielführend.
· Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu
40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa
die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine
genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten.
· Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich
kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke
Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher
Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die
Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im
Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat
nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden
worden.
· Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000
Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit
(Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des
Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung
7
von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem
Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige
Anbindung der Urban Tech Republic.
Frage 11:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 11:
Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen,
Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die
Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten
historischen Busse.
Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123
U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste
ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist
im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit
gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind.
Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die
Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht
sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben
an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet
werden.
Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020).
Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen.
Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten
Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen
vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen
kompensiert.
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit
das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien
Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst
entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der
ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit
ausgedehnt werden.
Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine
Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und
Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene
nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen
zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines
Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden
ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen
Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung
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zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach
Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im
Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die
durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll.
Frage 12:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche
Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant
(aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 12:
Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die
Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern
der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die
Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422.
Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für
den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen
Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten
Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im
Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die
Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung
der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem
ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der
Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in
Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen
Mehraufwand verursacht.
Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den
Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen:
· U-Bf. Oskar-Helene-Heim
· U-Bf. Freie Universität (Thielplatz)
· U-Bf. Podbielskiallee
· U-Bf. Parchimer Allee
· U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz
· U-Bf. Karl-Marx-Straße
· U-Bf. Blissestraße
· U-Bf. Adenauerplatz
· U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz
· U-Bf. Halemweg
· U-Bf. Rüdesheimer Platz
· U-Bf. Kurfürstenstraße
· U-Bf. Viktoria-Luise-Platz
· U-Bf. Zwickauer Damm
· U-Bf. Nauener Platz
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· U-Bf. Schlossstraße
· U-Bf. Eisenacher Straße
· U-Bf. Spichernstraße (U3)
· U-Bf. Spichernstraße (U9)
· U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz
Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant:
Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme
Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
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Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein
barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller
Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca.
200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor.
Frage 13:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 13:
Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein
bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen
sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit
2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und
nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen
und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket
kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat
gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige
Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches
gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr
nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich
ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes
auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen
berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und
XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs
entstehen können, abzumildern.
Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige
Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls
attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen.
Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel
für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des
ÖPNV-Systems finanzieren zu können.
Frage 14:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 20. Juli 2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Mobilität: Inklusion im ÖPNV Berliner Bahnverkehr wird frühestens 2024 barrierefrei sein, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/07/berlin-bahnhoefe-barrierefreiheit-barrierefrei-bvg-s-bahn-teilhabe.html

Bettina Theben muss sich mit aller Kraft und ausgestreckten Armen am Handlauf der #Rolltreppe festhalten. Andernfalls droht der #Rollstuhl, in dem sie sitzt, hinunterzustürzen. Aber am #U-Bahnhof #Pankstraße kann sie sich nur so nach oben ziehen. Hier gibt es keinen #Aufzug.

Menschen, die wie die 51-jährige Bettina Theben in ihrem Alltag auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben es nach wie vor schwer, sich in Berlin mit U- oder #S-Bahn fortzubewegen. Ab dem kommenden Jahr soll der öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) vollständig #barrierefrei sein, also #stufenfrei zugänglich und mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet sein. Das sieht eine UN-Konvention zur Stärkung der Rechte Behinderter vor, die 2009 von Deutschland ratifiziert wurde. Ab 2022 muss der #Nahverkehr damit bundesweit barrierefrei sein.
Derzeit sind aber von den 175 U-Bahnhöfen laut Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) 36 nicht stufenlos erreichbar – also mehr als jeder fünfte. Unter den 139 stufenlos erreichbaren Bahnhöfen verfügen 131 über einen Aufzug zum Bahnsteig, acht über eine #Rampe.

Nur 120 Bahnhöfe für Geh- und #Sehbehinderte geeignet
Ein Kuriosum ist die U-Bahnstation Schloßstraße in Steglitz. Dort ist der Bahnsteig über einen #Fahrstuhl erreichbar – allerdings nur wenn ein benachbartes Einkaufszentrum geöffnet ist, zu dem der Fahrstuhl gehört. Deswegen wird der Bahnhof von uns nicht als stufenfrei zugänglich gewertet. Das gilt auch für Bahnhöfe, die nur mit Rolltreppen ausgestattet sind, da sie von Menschen im Rollstuhl nur sehr bedingt genutzt werden können.

Hinzu kommt, dass an 45 U-Bahnhöfen ein Blindenleitsystem fehlt. Hauptsächlich werden dazu geriffelte, helle Fliesen …

Straßenbahn + Straßenverkehr: Fertigstellung südliche Rhinstraßenbrücke und Verkehrsfreigabe Straßenbahnhaltestelle am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost inklusive neuer Treppenanlagen, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1103184.php

Pressemitteilung vom 05.07.2021

Der #S-Bahnhof #Friedrichsfelde Ost ist ein wichtiger #Knotenpunkt des Berliner #ÖPNV. Dank der erfolgreich beendeten Baumaßnahmen können die Fahrgäste nun deutlich komfortabler und schneller zwischen Straßen- und S-Bahn umsteigen. Darüber hinaus profitieren die Menschen aus den umliegenden Quartieren von dem bequemen Zugang zum ÖPNV. Auf Barrierefreiheit wurde besonderer Wert gelegt.

Die Attraktivität des ÖPNV steigt, wenn er unkompliziert erreichbar ist und der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln einfach möglich ist. Das Projekt #Rhinstraßenbrücke / S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost realisiert diese Ansprüche an eine moderne Verkehrsinfrastruktur. Im Zuge der Brückenbauarbeiten wurde gemeinsam mit der BVG auf den Überbauten neue Haltestellen für die #Straßenbahn mit einem neuen Fußweg zum S-Bahnhof Friedrichsfelde-Ost errichtet. Die beiden neuen Treppenanlagen verbessern die Umsteigemöglichkeiten deutlich.

Die Bauarbeiten zum #Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke einschließlich der Arbeiten der Leitungsumverlegungen im Bahnbereich begannen im Sommer 2017. Die alte und geschädigte Brückenkonstruktion musste abgebrochen bzw. zurückgebaut werden.

Durch den Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke wird die verkehrliche Anbindung der Gewerbebetriebe der umliegenden Gewerbegebiete bis hin zum Clean Tech Park Marzahn spürbar verbessert. Für diese wichtige Infrastrukturmaßnahme hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe rund 11,8 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zur Verfügung gestellt.

Insgesamt lagen die Gesamtkosten bei rund 25,7 Millionen Euro, davon Mittel für den ÖPNV in Höhe von 12,5 Millionen von der BVG und 13,2 Millionen Euro für den Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke.

Dank der engen Abstimmung zwischen den Bauunternehmen, der #BVG, der DB AG, der verschiedenen Leitungsunternehmen, der bezirklichen Stellen und der zuständigen Senatsverwaltungen konnte das komplexe Projekt unter der Projektleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgreich abgeschlossen werden.

U-Bahn + Straßenbahn: Grunderneuerung und Modernisierung für die Verkehrswende in Berlin IV Rückfragen zur Drs. 18/26558, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27926.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Gründe liegen dafür vor, dass das Land Berlin in den beiden zurückliegenden
Legislaturperioden sowie in der aktuellen Legislaturperiode keine kommunalen Vorhaben für das #GVFG-Bundesprogramm angemeldet hat?
Frage 3:
Wurden zwischenzeitlich weitere Antragstellungen vorgenommen? Wenn ja für welche Maßnahmen und mit
welchem Realisierungshorizont?
Antwort zu 1 und 3:
Bis zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) im Jahr 2020, die
insbesondere eine Ausweitung der Fördertatbestände und eine Verringerung der
Schwellenwerte mit sich brachte, gab es in den vergangenen ca. 15 Jahren im Land Berlin
keine geeigneten Neu- und Ausbauvorhaben im kommunalen Öffentlichen
#Personennahverkehr (#ÖPNV), die die Förderkriterien (hier insbesondere der
Maßnahmenumfang von mindestens 50 Mio. €) erfüllen konnten. In der aktuellen
Legislaturperiode wurde jedoch eine Reihe von Neu- und Ausbauvorhaben auf den Weg
gebracht, für die derzeit die Antragstellung für eine GVFG-Förderung vorbereitet wird
(siehe Antwort zu Frage 2). Eine Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms kann erfolgen, sobald die notwendige Planungsreife als
Fördervoraussetzung erfüllt ist.
2
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Vorbereitung der Antragstellung für eine GVFG-Förderung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die
Grunderneuerung durch das Land Berlin gemeinsam mit den Vorhabenträgern BVG, DB AG, Havelländische
Eisenbahn sowie Niederbarnimer Eisenbahn? Wann wurden die Vorbereitungen abgeschlossen? Mit
welchem Ergebnis?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin bereitet derzeit gemeinsam mit den Vorhabenträgern #BVG, #DB AG,
#Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung
sowie die Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die
Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der
Eisenbahnen des Bundes die Antragstellung der DB AG unterstützen. Dazu hat das Land
Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #i2030-Maßnahme „Wiedererrichtung der
#Stammstrecke der #Heidekrautbahn“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet sowie eine vorläufige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten Bewertung auf Basis der
derzeit vorliegenden Kostenschätzung beauftragt, die in mehreren Sitzungen des
zugehörigen projektbegleitenden Arbeitskreises mit dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) besprochen wurde und im Sommer 2021 abgeschlossen
werden soll. Als Voraussetzung für die Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des
GVFG-Bundesprogramms ist diese NKU dann im Ergebnis der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie unter
Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe aus dem notwendigen Planrechtsverfahren
fortzuschreiben.
Darüber hinaus hat die DB AG mit Zustimmung und Unterstützung der Länder Berlin und
Brandenburg u.a. auch die i2030-Maßnahmen „Reaktivierung der #Siemensbahn“ und
„Ausbau der Verkehrsstationen des #RE1“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §11 GVFG angemeldet. Weitere i2030-Maßnahmen werden
sukzessive in den kommenden Jahren nach entsprechendem Projektfortschritt
angemeldet werden.
Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen mit dem BMVI wurde als erste Maßnahme der
BVG die „#Grunderneuerung der U-Bahn-Linie #U6“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet. Weitere Maßnahmen, wie z.B. die
Grunderneuerungsmaßnahmen an U1/U3, U4, U7, U9 befinden sich gegenwärtig in der
Abstimmung und werden nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen angemeldet
werden.
Frage 4:
In welcher Höhe stehen aktuell Mittel für die Grunderneuerung und #Modernisierung des Berliner U- und
Straßenbahnnetzes zur Verfügung? Wie werden diese konkret verplant?
3
Antwort zu 4:
Für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U-und Straßenbahnnetzes
stehen im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs“ in diesem Jahr Mittel in Höhe von 87.303.000 € zur Verfügung, die
insbesondere für Maßnahmen der Grunderneuerung im U-Bahn- und Straßenbahnnetz,
des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen, des Ausbaus
der Leit- und Informationstechnik sowie des Netzausbaus bzw. der Netzqualifizierung von
U-Bahn- und Straßenbahnnetz zur Berücksichtigung der Anforderungen der wachsenden
Stadt eingesetzt werden. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel werden gemäß
der Vorhabenplanung der BVG, die von der BVG in der jährlich im Herbst stattfindenden
Vorhabenklausur mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den weiteren zuständigen
Senatsverwaltungen abgestimmt wird, geplant. Der konkrete Mitteleinsatz erfolgt dann auf
Basis der erteilten Zuwendungsbescheide und der dazu von der BVG beantragten
Kassenmittelabforderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
Frage 5:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 29.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Straßenbahn: Streit um Umbau der Dörpfeldstraße, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27960.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Sind dem Senat die aus dem #Kiezbeirat für das Aktive Zentrum #Dörpfeldstraße vorgetragenen Argumente
gegen die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisierte „#Variante E“ für den geplanten Umbau der
Dörpfeldstraße bekannt und wenn ja, wie bewertet er sie?
Antwort zu 1:
Die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisierte „Variante E“ ist eine aus einem
mehrjährigen Planungs- und Abstimmungsprozess hervorgegangene Kompromisslösung,
die unter Abwägung der verschiedenen Belange auch von der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgetragen wird. Der Senat ist über eine
#Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Bezirksamt informiert, ihm liegen aber keine
Auswertungen oder neuen Argumente aus dem Kiezbeirat für das Aktive Zentrum
Dörpfeldstraße vor.
Frage 2:
Wie ist der Sachstand bzgl. des Planfeststellungsverfahrens für den von der BVG angestrebten
zweigleisigen Ausbau der #Straßenbahn in der Dörpfeldstraße?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Auch auf Anregung des „Aktiven Zentrums“ wurde zusätzlich eine intensive und
vertiefende Variantenuntersuchung bzgl. der Haltestellenanordnung und -ausbildung
durchgeführt. Diese hat den geplanten Fertigstellungstermin für die
#Planfeststellungsunterlage verzögert. Die BVG geht davon aus, dass ein
#Planfeststellungsverfahren in 2021 eingeleitet werden kann.“
Frage 3:
Welche Alternativen zu einem zweigleisigen #Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße wurden mit
jeweils welchem Ergebnis wann und durch wen geprüft?
Antwort zu 3:
Die Bestandsstrecke der Dörpfeldstraße soll zweigleisig ausgebaut werden, um die
Kapazität und Qualität der Strecke zu erhöhen und das Umfeld besser zu erschließen.
Grundsätzlich sind im #ÖPNV-Bedarfsplan (Anlage 3 des Nahverkehrsplans Berlin 2019–
2023) im weiteren Umfeld der Dörpfeldstraße keine Neubaustrecken vorgesehen, die als
#Alternativerschließung in Frage kommen würden.
Darüber hinaus teilt die BVG mit, dass zur Erschließung des Stadtteiles Adlershof und der
#Wissenschaftsstadt Adlershof sowie zur Anbindung des neuen Betriebshofes Adlershof
keine bessere Alternative als die Streckenführung durch die Dörpfeldstraße gesehen wird.
Frage 4:
Hat in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau der Dörpfeldstraße und insbesondere dem zweigleisigen
Ausbau der Straßenbahn eine schriftliche #Anwohnerbefragung stattgefunden und wenn ja, in welchen
Bereichen des Ortsteils, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Im Vorfeld des in 2021 geplanten Planfeststellungsverfahrens erfolgte für den
zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3
#VwVfG, die aufgrund der pandemischen Lage als #Online-Veranstaltung am 16.06.2020 ab
18:00 Uhr bis 19:45 Uhr stattgefunden hat.
Neben der direkten Beantwortung einzelner Fragen wurde die zusammenfassende
Beantwortung aller Fragen online gestellt. […]
Parallel hat die BVG (28.05.2021) dem „Aktiven Zentrum“ auf eine Vielzahl von
Bürgerfragen eine Stellungnahme übergeben, die den aktuellen Planungsstand
wiedergibt.“
Frage 5:
Wie ist der Sachstand bezüglich der Ausweisung von Lieferzonen in Nebenstraßen der Dörpfeldstraße,
wurden Anwohner hierüber informiert und ist jeweils gewährleistet, dass auch bei größeren Lieferfahrzeugen
eine ausreichende Fahrbahnbreite z.B. für Rettungsfahrzeuge gesichert ist?
3
Antwort zu 5:
Die vorhandene angrenzende Bebauung mit der daraus resultierenden lichten Weite des
Verkehrsraums lässt unter Berücksichtigung eines zweigleisigen Ausbaues der
Straßenbahn und sicherer Anlagen für zu Fußgehende und Radfahrende keine separaten
Lieferzonen in der Dörpfeldstraße zu. Bei allen bisher untersuchten Varianten sollen
Lieferzonen in den Nebenstraßen eingerichtet werden. Die Öffentlichkeit wurde darüber in
allen Planungsphasen informiert, der Kiezbeirat hat dabei auch die Belange der
Anwohnenden und Gewerbetreibenden vertreten.
Frage 6:
Hält der Senat angesichts der Zentren-Funktion der Dörpfeldstraße das Parkplatzangebot im Umfeld und
dessen Erschließung zukünftig für ausreichend bzw. angemessen und wenn ja, aus welchen Gründen?
Antwort zu 6:
Dem Senat liegt auch aufgrund der diesbezüglich fehlenden Zuständigkeit keine Übersicht
über vorhandene Parkplatzangebote im Umfeld der Dörpfeldstraße vor.
Bezüglich der verkehrlichen Erschließung der Dörpfeldstraße sowie des lokalen Umfeldes
ist zu beachten, dass neben der vorliegenden und weiterbestehenden Erreichbarkeit mit
dem motorisierten Individualverkehr (MIV) nach dem Umbau die Erschließung durch den
zweigleisigen Straßenbahnausbau mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
sowie durch die Ergänzung der gegenwärtig fehlenden Radverkehrsanlagen weiter
ausgebaut wird.
Berlin, 27.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: „Tiefste Krise seit Jahrzehnten“ Der öffentliche Nahverkehr steckt weiter in einer verfahrenen Lage Die ÖPNV-Betreiber erhalten zusätzliche Milliarden., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/tiefste-krise-seit-jahrzehnten-der-oeffentliche-nahverkehr-steckt-weiter-in-einer-verfahrenen-lage/27365348.html

Die #ÖPNV-Betreiber erhalten zusätzliche Milliarden. Zur Rettung der Branche braucht es aber ein neues #Finanzierungsmodell. Und neue Marketing-Ideen und Tarife.

Der Bundestag war in Abschiedsstimmung. Langgediente Abgeordnete hielten am letzten regulären Sitzungstag vor der Wahl im September ihre letzten Reden. Das Parlament war mitten in der Nacht nur noch spärlich besetzt.

Doch für die Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs fiel am Freitag um 1.22 Uhr noch eine wesentliche Entscheidung. Mit den Stimmen von Union, SPD und den Grünen beschloss der Bundestag den zweiten #ÖPNV-Rettungsschirm.
Corona hat den öffentlichen Nahverkehr in eine Existenzkrise gebracht. Die Fahrgastzahlen brachen in ganz Deutschland ein. Das Angebot fuhren die Betreiber wegen des Infektionsschutzes jedoch kaum zurück, in der Hoffnung, dass die fehlenden Einnahmen ersetzt werden.

Es fehlen sieben Milliarden Euro
Der Verband Deutscher #Verkehrsunternehmen (#VDV) schätzt, dass Corona in der Branche 2020 und 2021 zu einem Schaden von sieben Milliarden Euro führt. Nach einem ersten ÖPNV-Rettungsschirm von fünf Milliarden Euro im vergangenen Jahr, war deshalb schon lange ein zweites Hilfspaket von zwei Milliarden Euro vereinbart – je zur Hälfte …

Flughäfen: Ab in die Ferien – Mit Bus und Bahn zum BER – umweltfreundlich, schnell und preisgünstig!, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/ab-in-die-ferien-mit-bus-bahn-zum-ber/

Die Ferien beginnen und damit auch das Reisefieber.

Nachdem nun die Reiseeinschränkungen überwiegend aufgehoben wurden, zieht es die Berliner*innen und Brandenburger*innen wieder in die weite Welt. Viele werden zum ersten Mal vom neuen #Flughafen #BER abheben. Wer stressfrei in den Urlaub starten möchte, sollte die umfangreichen #ÖPNV-Verbindungen zum Flughafen nutzen.

Das Angebot des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist vielfältig und bringt Fahrgäste aus allen Regionen des Verbundgebiets zum BER und von dort nach Hause – egal ob mit der S-Bahn, Regionalbahn, dem neuen #Flughafen-Express (#FEX), dem #Bus oder dem #Nachtbus!

Der gesamte #Flugverkehr erfolgt aktuell ausschließlich vom #Terminal 1.

Der BER ist mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln und aus allen Richtungen des VBB-Landes angebunden. Konkret bedeutet das:

mit der Bahn:

Der BER (Terminal 1-2) ist mit dem neuen Flughafen-Express (FEX), Regionalzügen, S-Bahnen sowie einigen IC-Verbindungen und Busverbindungen von Berlin, Potsdam und dem Umland angebunden.

  • Zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem BER Terminal 1-2 fährt der Flughafen-Express (FEX) von morgens bis abends im Halbstundentakt. Die Züge benötigen dafür etwa 30 Minuten und halten zusätzlich auch in Berlin Gesundbrunnen und am Bahnhof Ostkreuz. Zusammen mit den Linien RE7 und RB14 bestehen somit tagsüber viermal in der Stunde schnelle Verbindungen zwischen Berlin Hauptbahnhof bzw. Ostkreuz und dem BER Terminal 1-2.
  • Die Linien #RE7, #RB14 und #RB22 bieten darüber hinaus auch von Potsdam, Königs Wusterhausen, Nauen und Wünsdorf-Waldstadt stündliche Direktverbindungen zum BER Terminal 1-2.
  • Die S-Bahn-Linien #S9 und #S45 fahren jeweils im 20-Minuten-Takt bis zum Terminal 1-2 und bilden somit einen 10-Minuten-Takt.

Die Intercity-Linie Rostock-Berlin-Dresden hält alle zwei Stunden am Flughafen BER Terminal 1-2 und bindet somit den BER an das deutsche Fernverkehrsnetz an. Die Züge halten auch in Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain und können ab dort zum VBB-Tarif genutzt werden.

Aufgrund von Baumaßnahmen können sich zeitweise Änderungen an den Fahrplänen ergeben. Die VBB-Fahrauskunft und die VBB App Bus&Bahn gibt für die Fahrgäste jeweils die beste Auskunft vor der Anreise zum Flughafen.

mit dem Bus:

Der Busverkehr bietet eine attraktive Ergänzung zum Schienenverkehr auf dem Weg zum Flughafen.

  • Alle 10 Minuten können Fahrgäste die Expressbus-Linien #X7 und #X71 vom U-Bahnhof #Rudow (#U7) zum BER nutzen. Die neue Linie X71 kommt dabei alle 20 Minuten aus #Alt-Mariendorf (#U6), ab Rudow fahren beide Linien auf derselben Strecke.
  • Die Buslinie #743 fährt von Lichtenrade (S2) über Großziethen stündlich zum BER.
  • Die Buslinie #600 ist vom S-Bahnhof Mahlow zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert, dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
  • Die Buslinie #720 ist von S Blankenfelde zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert. Dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
  • Montags bis freitags kann stündlich die Buslinie #621 aus Teltow zum Bahnhof Ludwigsfelde-Struveshof genutzt werden, dort besteht direkter Anschluss zur RB22 zum Flughafen BER – Terminal 1-2
     
  • #PlusBus:
    Der PlusBus ist ein Erfolgsmodell: Busse im Stundentakt, direkte Anschlüsse zur Bahn und regelmäßige Fahrten am Wochenende auch im Umland. Bereits 32 Linien in 11 Landkreisen wurden umgesetzt. Der PlusBus Airport-Region umfasst zwei Linien (735 und 736) von Königs Wusterhausen zum Flughafen BER.
    Sie fahren während der Woche im Stundentakt, am Wochenende und an Feiertagen im Zweistundentakt und bieten zeitnahe Anschlussbeziehungen zur Bahn an den Bahnhöfen Königs Wusterhausen, Wildau und am Flughafen BER (Terminal 1-2).
  • Nachtbus:
    Auch am späten Abend und nachts können Fahrgäste aus Berlin mit den Nachtbusverbindungen N7 (Spandau/Rudow – Flughafen), N7X (Zoologischer Garten – Flughafen) und N60 (Alexanderplatz – Flughafen) anreisen. Aus Richtung Dahme-Spreewald fährt die Linie N36 von Mittenwalde über Königs Wusterhausen zum BER.

Weitere Informationen

Alle Details zur Flughafenanbindung einschließlich der Busanbindungen finden Sie unter: www.vbb.de und www.vbb.de/BER

U-Bahn: Senat treibt Verlängerung der U-Bahnlinie 3 bis Mexikoplatz voran Pressemitteilung vom 15.06.2021, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1095819.php

Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage von Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, das weitere Vorgehen für die von der #Verkehrsverwaltung angestrebte #Verlängerung der #U-Bahnlinie 3 vom heutigen Endpunkt #Krumme Lanke bis zum #Mexikoplatz beschlossen.

Bis zu einem Baubeginn sind noch einige Planungsschritte erforderlich, mit denen insbesondere die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu beauftragen sind. So muss die Verknüpfung zwischen einer verlängerten #U3 und der S-Bahnlinie #S1 am Bahnhof Mexikoplatz an die Qualitäts- und Erschließungsvorgaben (etwa zur #Barrierefreiheit) des Mobilitätsgesetzes Berlin sowie des Nahverkehrsplans angepasst werden.

Eine weitere Herausforderung ist die Integration in das denkmalgeschützte Areal am Mexikoplatz. Zudem ist im Rahmen einer standardisierten #Nutzen-Kosten-Untersuchung der Nachweis zu erbringen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten des Vorhabens übertrifft – dies ist die Voraussetzung, um #Bundesmittel für den geplanten #Lückenschluss zu beantragen. Der Senat bekräftigt mit seinem heutigen Beschluss das Ziel, diese ersten Schritte bis Ende 2023 zum Abschluss zu bringen, um eine komplette, valide Entscheidungsgrundlage für einen Baubeschluss zu erstellen.

Senatorin Regine Günther: „Der Lückenschluss zwischen der U 3 und der S 1 wird für viele Menschen deutlich verkürzte Fahrzeiten schaffen. Der #ÖPNV wird mit dieser neuen Verbindung zwischen #Potsdam und der südlichen City-West Berlins samt dem #Campus der #Freien Universität noch attraktiver und bietet so den Anreiz, auf die Fahrt mit dem eigenen Auto zu verzichten. Wir wollen diese sinnvolle neue U-Bahn-Verbindung so schnell wie möglich realisieren.“

Das Projekt hat neben der Lückenschluss-Funktion zwischen den ÖPNV-Systemen U- und S-Bahn auch wichtige Vorteile für betriebliche Abläufe bei der Berliner U-Bahn. So könnten dringend benötigte Abstellanlagen für den wachsenden Fuhrpark im Kleinprofil geschaffen werden. Sie würden in die neuen Tunnelanlagen integriert.

Straßenbahn: Ausbau des ÖPNV-Netzes: Neue Straßenbahnstrecken verbinden Quartiere, Kieze und Bezirke Pressemitteilung vom 15.06.2021, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1095814.php

Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den aktuellen Bericht über die Aktivitäten im Bereich „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet #ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

Das Land Berlin baut seinen öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) zur Stärkung und Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes massiv aus, um die mobilitäts- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes zu erreichen.

Senatorin Regine Günther: „Attraktive ÖPNV-Angebote sind ein entscheidender Faktor, um den motorisierten individuellen #Autoverkehr reduzieren zu können. Die Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte durch den ÖPNV ist dabei besonders wichtig, damit der #Mobilitätsbedarf von Anfang an über klimaschonende, umweltfreundliche Verkehrsmittel gedeckt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Straßenbahnplanungen forciert auf den Weg gebracht.“

Die wichtigsten Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

  • Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee beschlossen. Damit kann aufbauend auf der abgeschlossenen Grundlagenermittlung die Vorplanung beginnen. Hiermit werden bereits erste Planungsschritte für das spätere #Planfeststellungsverfahren erfüllt. Die #Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
  • Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz ist die #Vorplanung bereits in der finalen Phase. Mit der Inbetriebnahme dieses Abschnitts wird 2028 gerechnet. Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz ist für Ende 2021 vorgesehen. Der ÖPNV-Bedarfsplan des Berliner Nahverkehrsplans sieht die Inbetriebnahme dieses Streckenabschnitts im Jahr 2030 vor.
  • Für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke über den U-Bahnhof #Turmstraße hinaus sind die erforderlichen Grundlagenuntersuchungen abgeschlossen worden: Der Senat hat am 17. Dezember 2019 die Fortführung der Planungen für die #Straßenbahnstrecke Turmstraße – #Jungfernheide beschlossen. Trotz der Pandemiesituation konnte die Vorplanung bereits gestartet werden. Am 14. April 2021 fand erstmals eine Online-Beteiligungsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger statt. Hier wurde der aktuelle Arbeitsstand vorgestellt. Nach aktueller Planung wird die Vorplanung in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
  • Die Grundlagenermittlung zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz ist abgeschlossen. Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen beschlossen. Damit kann die Vorplanung beginnen. Mit ihr wird die Grundlage für die weiteren Schritte zum Planfeststellungsverfahren gelegt. Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
  • Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie M 2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg ist die Grundlagenuntersuchung ebenfalls abgeschlossen. Es ist nunmehr nachgewiesen, dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für die Erschließung des Wohnungsbaustandortes ist. Ebenso wurde die planerisch zu bevorzugende Variante für die #Streckenführung ermittelt und ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Die Inbetriebnahme der Strecke wird für das Jahr 2028 angestrebt.

Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern künftig eine immer bessere #Infrastruktur bieten. Trotz der aktuellen Pandemielage und teils verfahrensbedingter Aufschübe sind die ambitionierten Straßenbahnprojekte zur Erschließung wichtiger Wohnquartiere auf einem sehr guten Weg.

Die Umsetzung von Straßenbahninfrastrukturmaßnahmen bedarf, wie die aller anderen Infrastrukturmaßnahmen, einer intensiven Planungsarbeit mit entsprechendem zeitlichen Aufwand. Dabei gilt es, für jedes Vorhaben separate Verfahren mit ihren örtlich unterschiedlichen Gegebenheiten zu steuern. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist es besonders wichtig, im gesamten Planungsprozess umfassende Beteiligungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Der Bericht wird nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben.

Fahrdienst: Uber startet Pilotprojekt in Außenbezirken, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232491355/Uber-startet-Pilotprojekt-in-Berliner-Aussenbezirken.html

Der #Fahrdienstleister #Uber startet in Berlin ein Pilotprojekt zur besseren Anbindung der #Außenbezirke. Über die App werden ab sofort Fahrten von allen #U-Bahn-Endhaltestellen außerhalb des Berliner S-Bahn-Rings zu einem #Festpreis von sechs Euro vermittelt. Der Preis gilt ab den Haltestellen bis zu Zielen im Umkreis von 2,5 Kilometern. Zum Start ist das Angebot an elf U-Bahn-Endhaltestellen außerhalb des S-Bahn-Rings in Berlin verfügbar. Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmens hervor.

Wie es in der Mitteilung weiter heißt, will Uber damit die sogenannte „letzte Meile”-Anbindung zwischen dem Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) und den Wohnorten der Berlinerinnen und Berliner verbessern sowie Alternativen zum Privatauto anbieten.

Uber in Berlin: An diesen U-Bahn-Haltestellen gibt es das Angebot
Rathaus #Spandau
#Ruhleben
#Krumme Lanke
Rathaus #Steglitz
#Alt-Mariendorf,
#Rudow
#Hoenow
#Wittenau
#Alt-Tegel
#Osloer Straße
#Pankow
Uber: Positive Erfahrungen bei ähnlichem Pilotprojekt in #Falkensee
Schon jetzt würden die Hälfte der Fahrten, die Uber an #Mietwagenpartner vermittle, außerhalb des S-Bahn-Rings stattfinden. „Dies zeigt, wie wichtig es ist, neue #Mobilitätsangebote auch jenseits der Stadtzentren zu stärken“, sagt Uber-Deutschlandchef …