Geklagt hatte ein Verkehrsteilnehmer, der eigenen Angaben zufolge die Leipziger Straße regelmäßig mit seinem Kfz befährt. Er ist der Ansicht, die Geschwindigkeitsbeschränkung sei nicht geeignet, die #Schadstoffbelastung in der Luft zu senken. Entgegen der Prognose des Berliner Senats in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans von Juli 2019 sei der Grenzwert von 40 Mikrogramm #Stickstoffdioxid (#NO2) pro Kubikmeter in den letzten Jahren auf der Leipziger Straße unterschritten worden.
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h bleibt auf Versuchsstrecken dauerhaft angeordnet
Die finale Auswertung des Pilotversuchs mit Tempo-30-Anordnungen auf fünf Hauptstraßen zur #Luftverbesserung liegt jetzt vor: Die Untersuchungen aus dem Zeitraum der Jahre 2017 bis 2019 haben ergeben, dass sich auf vier von fünf Straßenabschnitten die #Stickstoffdioxid-Werte (NO2) aufgrund der geringeren #Geschwindigkeit teils sehr deutlich reduziert haben. Die Ergebnisse bestätigen insoweit Erkenntnisse aus mehreren früheren Untersuchungen – mit einer Ausnahme: Lediglich auf der Potsdamer Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg war aufgrund des schlechten Verkehrsflusses schon bei Tempo-50-Bedingungen kein emissionsreduzierender Effekt nach Einführung von Tempo 30 zu sehen. Nach #Projektabschluss bleiben die #Geschwindigkeitsbegrenzungen an allen fünf Straßenabschnitten aus Gründen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes ganztags bestehen. Für die Potsdamer Straße sind darüberhinausgehende Maßnahmen zur Vermeidung von Stop & Go-Verkehr empfehlenswert.
Die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) und Partikel PM10 (Feinstaub) ist 2020 in Berlin erneut stark zurückgegangen. Für diese beiden Schadstoffe wurden die niedrigsten Immissionsbelastungen seit Beginn der Messungen im Berliner #Luftgütemessnetz festgestellt. Dies zeigt der Jahresbericht 2020, der heute veröffentlicht wurde – er bestätigt damit die vorläufigen Daten zur #Luftgüte, die im Mai dieses Jahres bereits zur Aufhebung einiger Durchfahrverbote geführt haben.
Berlin – Die #Luftverschmutzung durch #Diesel-Abgase ist im vergangenen Jahr in 57 Städten höher als erlaubt gewesen. Der EU-Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (#NO2) wurde damit in acht Städten weniger überschritten als noch im Jahr zuvor, wie eine Auswertung des #Umweltbundesamtes (#UBA) zeigt. Im Mittel lagen die Jahresmittelwerte an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft unter denen des Jahres 2017.
Der Trend gehe in die richtige Richtung, aber die bisherigen Maßnahmen für saubere Luft reichten nicht aus, teilte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger am Montag mit. Nötig sei eine schnelle #Nachrüstung älterer Dieselautos mit wirksamen #Katalysatoren, um den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel überall einzuhalten.
NO2 stammt zum großen Teil aus Diesel-Abgasen
Überhöhte NO2-Werte sind der Grund für #Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Andere Städte – etwa Berlin – könnten folgen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Einschränkungen vor Gericht erzwungen, es laufen noch Verfahren. NO2 in Städten stammt zu einem großen Teil aus Diesel-Abgasen. Die höchste Belastung im Jahr 2018 hatte …
An welchen exakten Standorten in Berlin wurden bzw. werden durch das Land Berlin #NO2-Werte mit welchen Geräten (Hersteller und Modellbezeichnung, ggf. Software und Version derselben) in den Jahren 2007 bis heute erhoben?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Luftgütemessnetz (BLUME)betreibt derzeit 16 stationäre #Messcontainer und an insgesamt 29 Messstellen #Passivsammler, an denen Daten für #Stickstoffdioxid(NO2) erhoben werden (vgl. auch Antwort 1 zu 18/13941). Außerdem steht ein #Messbus zur Verfügung, der zurzeit im Rahmen des Modellversuches Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße zur Messungvon Stickstoffdioxid zum Einsatz kommt.
Von den 16 Messcontainern zur Überwachung der Luftqualität gemäß der 39. BImSchV sind sechs verkehrsnah und jeweils
fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert. Fast alle Messcontainer werden bereits seit mindestens 2007 am jetzigen Standort betrieben. Ein Container (Mariendorfer Damm 148, Tempelhof- Schöneberg) läuft erst seit 2008 im
Routinebetrieb, eine weitere Messstation
(Buch) musste im Jahr 2017 zu
einem anderen – etwa 300 Meter westlich
gelegenen – Standort umgesetzt werden. Alle anderen 14 Messcontainer werden durchgehend
seit 2007 am gleichen Standort betrieben.
Der Messbus kam im
Rahmen von verschiedenen Projekten seit 2007 an folgenden Standorten zur NO2-Messung zum Einsatz:
· 08/2007-12/2007 Leipziger Str. 20, 10117 Berlin
· 02/2009-06/2009 Glienicker Weg 102, 12489 Berlin
· 05/2014-09/2014 Nansenstr. 10, 12047 Berlin
06/2016-12/2016 Invalidenstr./Am Nordbahnhof, 10115 Berlin
seit 12/2017 Leipziger Straße 20, 10117 Berlin
Außerhalb der genannten
Zeiten wurde der Messbus
für Testmessungen bzw. Parallel- messungen im Rahmen der Qualitätssicherung eingesetzt oder er stand
wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten bzw. Geräteumrüstung nicht für Messungen
zur Verfügung.
Im Jahr 2007 waren folgende
Messgerätetypen zur kontinuierlichen Bestimmung der Konzentration von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) im Berliner Luftgütemessnetz in den Messcontainern bzw. im Messbus im Einsatz:
Hersteller: Firma Advanced Pollution Instrumentation/ MLU; Gerätetyp MLU-M200A
Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA350
Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA360
Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA370
Alle älteren
Gerätetypen wurden seit 2007 sukzessive durch Geräte des Typs APNA370 der Firma Horiba
ersetzt, so dass seit Juni 2013 nur noch Geräte diesen Typs
eingesetzt werden. Standorte und Zeitpunkt des Typwechsels sind der folgenden Tabelle
zu entnehmen:
BLUME-Standorte und eingesetzte Messgerätetypen für die Bestimmung von NO und NO2:
Verkehr
Gerätetyp am 01.01.2007*)
Gerätetypwechsel**)
Hardenbergplatz 10623 Berlin MLU-M200A 07/2007: APNA360; 07/2012: APNA370
Schildhornstr. 76 12163 Berlin MLU-M200A 06/2011: APNA370
Mariendorfer Damm 148 12107 Berlin seit 2008 APNA360
(01.01.2008)
05/2013: APNA370
Silbersteinstr. 1 12051 Berlin APNA360 02/2012: APNA370
Frankfurter Allee 86b 10247 Berlin APNA360 04/2012: APNA370
Karl-Marx-Straße 76 12043 Berlin APNA360 06/2012: APNA370
Städtischer Hintergrund
Limburger/Amrumer Str. 13353 Berlin MLU-M200A 08/2011: APNA370
Belziger Str. 52 10823 Berlin APNA350 07/2007: APNA370
Nansenstr. 10 12047 Berlin MLU-M200A 09/2010: APNA370
Brückenstr. 6 10179 Berlin MLU-M200A 06/2011: APNA360; 03/2013: APNA370
Rheingoldstr./ Königswinterstr. 10318 Berlin MLU-M200A 01/2007: APNA370
Stadtrand
Schichauweg 58 12307 Berlin MLU-M200A 01/2007: APNA370
Jagen 91 /Grunewald 13465 Berlin APNA360 04/2013: APNA370
Wiltbergstr. 50 13125 Berlin Containerstandort im Juli 2017 verlegt nach
APNA360
Hobrechtsfelder Chaussee 110-113
13125 Berlin seit 27.07.2017 10/2012: APNA370
Müggelseedamm 308 12587 Berlin APNA360 02/2011: APNA370
Jägersteig 1 13465 Berlin MLU-M200A 01/2010: APNA360; 01/2013: APNA370
Sondermessungen
Messbus, wechselnder Ort siehe Text APNA360 03/2013: APNA370
*) MC124: Gerätetyp am 01.01.2008; **) angegeben sind jeweils Monat/Jahr des Wechsels und der
Gerätetyp, der ab diesem Zeitpunkt im Einsatz war
3
Spezielle Stickstoffdioxid-Passivsammler werden zurzeit im Routinebetrieb an 29 Stellen exponiert. Damit werden die zeitlich
hoch aufgelösten Messungen des Container- messnetzes um Zweiwochenwerte für Standorte ergänzt, an denen ansonsten
aus Platzgründen keine Messungen durchgeführt werden könnten. Die Aufnahme für die Passivsammler ist dabei so an Straßenlaternen befestigt, dass die freie Anströmbarkeit gesichert ist.
Insgesamt 6 Messpunkte befinden sich an Containern des BLUME-Messnetzes, um kontinuierlich den direkten Vergleich mit dem Referenzverfahren
durchzuführen und damit auch die Qualität der Passivsammler-Daten zu sichern. Diese
Standorte sind in
der folgenden Tabelle kursivgekennzeichnet.
Die Passivsammler-Messungen erfolgen in einem photometrischen Laborverfahren
nach einer modifizierten
Saltzman-Methode, das im BLUME-eigenen Labor durchgeführt wird. Der Passivsammler für Stickstoffdioxid beruht auf dem
Prinzip der passiven Diffusion von Stickstoffdioxid-Molekülen an ein absorbierendes Medium. Nach einer Expositionszeit von zwei Wochen wird die Gesamtmenge an Stickstoffdioxid extrahiert und photometrisch bei einer Wellenlänge von 535 Nanometern bestimmt.
Straße
PLZ
Messung erst ab
Messung nur bis einschließlich
Berliner Allee 118
13088
Schildhornstr. 88
12163
2007
Beusselstr. 66
10553
Potsdamer Str.102
10785
Michael-Brückner-Str. 5
12439
Karl-Marx-Str. 236
12055
2007
Spreestr.
2
12439
2014
Alt Friedrichsfelde 7a
10315
Nansenstr.10
12047
Frankfurter Allee 86b
10247
Schildhornstr.76
12163
Silbersteinstr.1
12051
Karl-Marx-Straße76
12043
Leipziger Str.32
10117
Kantstr. 117
10627
Hauptstr. 54
10827
Spandauer Damm 103
14059
Gitschiner
Str. 97
10969
2007
Hermannstr. 120
12051
HobrechtsfelderChaussee110-113
13125
Alt Moabit 63
10555
Schloßstr.29
12163
Tempelhofer Damm 148
12099
Sonnenallee 68
12045
Landsberger Allee 6-8
10249
Frankfurter Allee 96
10247
2007
Schnellerstr. 20-21, Laterne 48
12439
2007
Herrmannplatz Laterne 21
12047
Buschkrugallee 8; Laterne 3
12359
Friedrichstr.172; Laterne 156
10117
Straße
PLZ
Messung erst ab
Messung nur bis einschließlich
Adlergestell (stadtauswärts)/ Köpenicker Str.
12489
2007
Badstr. 67
13357
Mariendorfer Damm 62
12109
2007
Potsdamer Str. 3
10785
2007
Klosterstr. 12; Laterne 24
13581
Zossener Str. 4
10961
2007
Glienicker Weg 110
12489
2008
2010
Eichborndamm 23-25
13403
2008
Spandauer Damm 51
14059
2008
2010
Markgrafendamm 33
10245
2011
Invalidenstraße 30
10115
2015
Kursiv= Standorte
an Messcontainern
Frage 2:
Aus welchen natürlichen und anthropogenen Quellen (bei mehreren Quellen bitte
deren Anteil in Prozent angeben) stammt aktuell jeweils das an Berliner Messstationen gemessene Stickstoffdioxid?
Antwort zu 2:
Natürliche Quellen für Stickoxide sind Blitze bei Gewittern, mikrobielle
Prozesse in Böden und natürlich durch Blitzschlag entstandene Waldbrände. Anthropogene
Quellen für Stickoxide sind überwiegend Verbrennungsprozesse in Verbrennungsmotoren, Kraftwerken und Hausheizung. In geringem
Maße stammen Stickoxide
auch aus industriellen Prozessen wie die Salpetersäureherstellung sowie aus der Landwirtschaft durch die
Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf Böden und deren mikrobielle Umsetzung zu Stickoxiden.
Für die Stickstoffdioxidbelastung in Berlin wurden Verursacheranteile für die straßennahen Messstationen für das Jahr 2015 mit Hilfe
von Ausbreitungsmodellen auf der
Basis von Angaben zum Schadstoffausstoß berechnet. Die
Ergebnisse sind in
der Tabelle 1 zusammengestellt. Danach ist der Straßenverkehr die mit Abstand
wichtigste Quelle. Er verursacht im Mittel 74 % der NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen. Aus dem in der betrachteten Straße fahrenden Verkehr stammen im
Mittel 48 % des NO2 (lokaler Kfz- Zusatzbeitrag), weitere 26 % kommen vom stadtweiten Straßenverkehr, dessen Emissionen sich über Berlin
verteilen und den größten Anteil an der NO2-Belastung im städtischen Hintergrund
haben. Quellen außerhalb Berlins tragen im Mittel nur 14 % zur NO2-Belastung an Berliner Hauptverkehrsstraßen bei.
Tabelle 1: Anteile der Verursacher der NO2-Belastung an verkehrsnahen Messstationen
Mess-station
Standort
lokaler Kfz-Zusatz-beitrag
Kfz-Verkehrstädt.Hintergrund
Flug-verkehr
Haus-brand(GHD)
Industrie
Bau-stellen
Bio-gen
Off-road
Schienen-verkehr
Schiffs-verkehr
RegionalerHinter-grund
MC117
Schildhornstr. 76
56,7%
21,4%
0,3%
3,8%
1,1%
1,8%
0,1%
0,4%
0,1%
0,2%
14,0%
MC124
Mariendorfer Damm 148
53,9%
21,4%
0,3%
3,7%
1,4%
1,6%
0,1%
0,8%
0,1%
0,2%
16,5%
MC143
Silbersteinstr. 1
43,9%
28,5%
0,5%
4,5%
2,9%
1,9%
0,1%
1,3%
0,1%
0,4%
15,9%
MC174
Frankfurter Allee 86 b
42,9%
27,7%
0,6%
5,0%
3,1%
3,6%
0,1%
0,7%
0,6%
0,8%
14,9%
MS501
Berliner Allee 118
46,6%
26,0%
0,8%
3,8%
2,0%
4,2%
0,2%
0,5%
0,3%
0,6%
14,9%
MS504
Beusselstr. 66
54,4%
20,8%
0,7%
3,5%
2,3%
5,7%
0,1%
0,4%
0,3%
1,2%
10,6%
MS505
Potsdamer Str. 102
54,8%
23,9%
0,4%
3,6%
1,3%
3,3%
0,1%
0,6%
0,1%
0,7%
11,3%
MS507
Michael Brückner Str. 5
33,5%
30,9%
0,8%
4,1%
4,2%
3,5%
0,2%
0,9%
0,3%
0,6%
21,0%
MS514
Alt Friedrichsfelde 8a
51,1%
24,8%
0,6%
3,1%
2,5%
2,7%
0,1%
0,5%
0,8%
0,5%
13,3%
MS525
Leipziger Str. 32
65,6%
18,4%
0,3%
2,0%
1,2%
2,7%
0,1%
0,4%
0,1%
0,9%
8,4%
MS528
Kantstr. 117
40,5%
32,3%
0,4%
4,6%
2,0%
4,5%
0,1%
0,4%
0,3%
0,5%
14,3%
MS530
Hauptstr.54
50,6%
28,6%
0,2%
4,1%
1,3%
1,9%
0,1%
0,5%
0,1%
0,3%
12,3%
MS531
Spandauer Damm 103
50,2%
30,0%
0,5%
2,5%
1,8%
3,1%
0,1%
0,3%
0,3%
0,4%
10,8%
MS533
Hermannstr. 120
60,1%
19,4%
0,3%
3,2%
2,1%
1,3%
0,1%
0,8%
0,1%
0,3%
12,3%
MS537
Alt Moabit 63
55,8%
21,0%
0,6%
3,0%
2,1%
4,3%
0,1%
0,4%
0,2%
2,0%
10,6%
MS539
Schloßstr. 29
41,5%
31,8%
0,3%
4,6%
1,2%
2,1%
0,1%
0,6%
0,1%
0,3%
17,3%
MS542
Tempelhofer Damm 148
49,6%
26,1%
0,3%
4,1%
2,1%
1,7%
0,1%
0,7%
0,1%
0,3%
14,9%
MS545
Sonnenallee 68
49,8%
24,4%
0,4%
4,9%
2,1%
2,0%
0,1%
0,8%
0,1%
0,5%
14,8%
MS547
Landsberger Allee 6-8
41,3%
30,2%
0,7%
3,8%
2,1%
4,4%
0,1%
0,6%
0,3%
1,4%
15,0%
MS555
Hermannplatz, Laterne 21
56,5%
21,4%
0,4%
4,1%
1,7%
1,8%
0,1%
0,7%
0,1%
0,5%
12,7%
MS562
Friedrichstr. 172
27,1%
37,6%
0,7%
4,3%
2,6%
6,1%
0,1%
0,8%
0,3%
2,6%
17,8%
MS576
Spandau, Klosterstr. 12
62,3%
16,7%
0,5%
2,9%
1,9%
1,7%
0,2%
0,3%
0,3%
0,5%
12,7%
MS579
Eichborndamm 23-25
33,0%
29,1%
10,4%
4,7%
2,6%
2,9%
0,2%
0,7%
0,2%
0,5%
15,7%
MS581
Markgrafendamm 6
35,1%
32,9%
0,6%
4,1%
2,9%
3,4%
0,2%
0,9%
0,4%
1,5%
18,1%
Mittelw.
48,2%
26,1%
0,9%
3,8%
2,1%
3,0%
0,1%
0,6%
0,2%
0,7%
14,2%
Min
27,1%
16,7%
0,2%
2,0%
1,1%
1,3%
0,1%
0,3%
0,1%
0,2%
8,4%
Max
65,6%
37,6%
10,4%
5,0%
4,2%
6,1%
0,2%
1,3%
0,8%
2,6%
21,0%
6
Frage 3:
Welche durchschnittlichen NO2-Werte
wurden in den Jahren 2005 bis heute jeweils jährlich
in der Leipziger Straße in Mitte (bzw. der nächstgelegenen Station) gemessen?
Antwort zu 3:
Für den Probenahmepunkt in der Leipziger Straße 32 wurden mittels Passivsammlern seit 2005 folgende
NO2-Jahresmittelwerte
in Mikrogramm pro Kubikmeter bestimmt:
2005
67
2006
82
2007
80
2008
76
2009
79
2010
67
2011
77
2012
77
2013
79
2014
69
2015
73
2016
66
2017
63
Frage 4:
Ist dem Senat das Gutachten
des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI zum Zielkonflikt zwischen Feinstaubminderung und Stickstoffdioxidreduzierung und den Auswirkungen von Tempo-30-Zonen auf Feinstaub- und NO2-Emissionen aus Oktober
2011 bekannt?
Antwort zu 4:
Das Gutachten
ist dem Senat
bekannt. Es wurde
im Auftrag der IHK Ulm erstellt, um gegen die
Umweltzone in Ulm zu
argumentieren. Die Wirkung von Tempo
30 wird
in dem Gutachten nicht behandelt. Der in dem Gutachten dargestellte Zielkonflikt zwischen der Reduzierung von motorbedingten Feinstaubpartikeln und
Stickoxiden ist nur zutreffend für die Rohemissionen eines Dieselmotors.
Durch den Einsatz von modernen Abgasnachbehandlungssystemen können heute technisch sowohl Partikel als auch Stickoxide gleichzeitig
wirksam um über
90 % reduziert werden. Dies wird
in dem Gutachten nicht berücksichtigt.
Frage 5:
Trifft es zu, dass das Berliner Verwaltungsgericht mit Urteil vom 09.10.2018 entschieden habe, es müssten an acht Berliner Straßen Fahrverbote eingeführt werden? Wie genau lautet
der Tenor der Entscheidung?
Antwort zu 5: Ja.
Der Tenor der Entscheidung lautet:
„Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
Der Beklagte wird verurteilt, den
Luftreinhalteplan für Berlin bis zum 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser
– unter Beachtung
der Rechtsauffassung des Gerichts zur Notwendigkeit
der Anordnung von
streckenbezogenen Fahrverboten – die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 i. H. v. 40
μg/Kubikmeter im Stadtgebiet Berlin enthält.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte, ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Die Berufung wird zugelassen.“
Frage 6:
Welcher Teil
einer verwaltungsgerichtlichen
Entscheidung (Tenor, Tatbestand,
Gründe) erwächst
in Rechtskraft?
Antwort zu 6:
Die Bestandskraft eines Urteils erstreckt sich nicht
nur auf den Tenor der Entscheidung, sondern auch auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe,
soweit diese – wie
hier – den Streitgegenstand und die Entscheidung des Gerichts hierüber bestimmen.
Die Berliner Landesregierung bereitet sich auf mögliche #Fahrverbote für #Dieselautos vor. Das Verwaltungsgericht berät am Dienstag darüber, ob Diesel wegen der Luftbelastung nicht mehr überall in der Stadt fahren dürfen. „Diese Entscheidung bleibt abzuwarten“, teilte die #Senatsverkehrsverwaltung am Freitag mit.
Als „verantwortungsvolle Verwaltung“ prüfe sie aber, welche Auswirkungen Fahrverbote für umgebende Straßen hätten, welche Ausnahmeregeln getroffen werden müssten und welche Fahrzeuge betroffen wären, hieß es. Fahrverbote könnten „nur die letzte Option“ sein. Es könne aber sein, dass das Gericht sie auferlege.
Auch Straßen außerhalb des S-Bahn-Rings im Gespräch
Nach Informationen des RBB prüft die Verwaltung Verbote für 20 Straßen. Dazu gehören nach Angaben des Senders wichtige Verkehrsachsen wie die #Leipziger Straße, die #Hermannstraße, der #Spandauer Damm, der #Mariendorfer Damm und die #Sonnenallee. Auch Straßen außerhalb des S-Bahn-Rings seien im Gespräch. Die Senatsverkehrsverwaltung äußerte sich dazu zunächst nicht.
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen #Messstellen im Berliner Stadtgebiet wurden an welchen Tagen des Jahres 2014 die #Grenzwerte für #Feinstaub (#PM10), #Stickstoffdioxid (#NO2) und #Ozon (#O3) überschritten? (Bitte nach Messstellen und Tagen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Hinweis: Die Angaben in den folgenden Tabellen sind noch vorläufig, da die Qualitätssicherung und Validierung der Daten für das 2014 noch nicht abgeschlossen ist. In den folgenden Tabellen stehen die Stationscodes für folgende Stationen: MC032 = Grunewald, MC077 = Buch, MC085 = Müggelsee, MC117 = Schildhornstraße, MC124 = Mariendorfer Damm, MC143 = Silbersteinstraße, MC174 = Frankfurter Allee, MC220 = Karl-Marx- Straße, MC010 = Wedding, 042 = Neukölln, MC171 = Mitte Der PM10-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde an allen Stationen eingehalten. Tabelle 1 zeigt die PM10-Messwerte für das Jahr 2014 für die Tage, an denen an mindestens einer der Stationen der Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ überschritten wurde sowie in der letzten Zeile die Summe der Überschreitungstage im Jahr 2014 für jede Station. Zulässig sind bis zu 35 Überschreitungstage. Mehr als 35 Überschreitungstage traten an den Verkehrsstationen Schildhornstraße, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee und Karl-Marx-Straße auf. … Der NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde im Jahr 2014 an allen Verkehrsstationen (Schildhornstraße, Mariendorfer Damm, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee,Karl-Marx-Straße und Hardenbergplatz) überschritten. Tabelle 2 zeigt die Tage, an denen der 1- Stundengrenzwert für NO2 von 200 μg/m³ überschritten wurde. Zulässig sind 18 Überschreitungen pro Jahr. Damit ist dieser Grenzwert an allen Stationen eingehalten. … Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon wurde kein Grenzwert festgelegt, sondern ein Zielwert. Dieser Zielwert wurde 2014 in Berlin eingehalten Frage 2: Wie hat sich die Feinstaub-, Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung seit Beschluss des aktuellen Luftreinhalteplans im Jahr 2011 entwickelt? Antwort zu 2: Die Luftbelastung ist in der Tendenz sinkend, wird aber besonders bei Feinstaub stark von der Meteorologie geprägt. Die Grenzwerte für Feinstaub konnten in den Jahren 2012 und 2013 an allen Stationen eingehalten werden. In den Jahren 2011 und 2014 wurde der Tagesgrenzwert an mehreren Stationen nicht eingehalten, wobei im Jahr 2011 die maximale Anzahl an einer Station 54 Tagen und in 2014 48 Tage betrug. In 2011 wurde bereits an den Stadtrandstationen der Tagesgrenzwert an 25 bis 26 Tage, in 2014 an 13 bis 20 Tage überschritten, d.h. es gelangte bereits stark vorbelastete Luft nach Berlin. Hinzu kamen in beiden Jahren ungünstige Bedingungen für die Verdünnung von Luftschadstoffen durch häufigere Situationen mit geringer Windgeschwindigkeiten, wenig Turbulenz und niedriger Mischungsschichthöhen. Die Stickstoffdioxidbelastung ist gemittelt jeweils über alle Straßenstationen und. über die Stationen im städtischen Wohngebieten zwischen 2011 und 2014 um etwa 2 μg/m³ zurückgegangen (an Straßen im Mittel von 54 auf 52 μg/m³, in Wohngebieten von etwa 29 auf 27 μg/m³). Die Konzentration an den Stadtrandstationen liegt unverändert bei 14 μg/m³. Die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid erreichte 2013 und 2014 an einigen Stationen die niedrigsten Werte seit Beginn der Messungen im Jahr 1987. Die Ozonbelastung stagnierte in allen Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau, wobei der Zielwert eingehalten wird. Die Reduzierung der Ozon-Belastung ist nicht Aufgabe von lokalen Luftreinhalteplänen, da es sich bei diesem erst in der Atmosphäre aus anderen Stoffen gebildeten Schadstoff um ein großräumiges Problem handelt und lokale Maßnahmen kaum einen Einfluss haben. Daher ist der Bund zuständig für Maßnahmen zur Reduzierung von Ozon. Frage 3: Laut EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen die Feinstaubgrenzwerte seit Juni 2011 und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid ab 2015 verbindlich eingehalten werden. Welche Folgen für das Land Berlin haben weitere Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte über diese Fristen hinaus in rechtlicher, finanzieller und sonstiger Hinsicht? Antwort zu 3: Werden die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dies würde sich formal gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Ein Vertragsverletzungsverfahren startet mit einem vorgesetzlichen Verfahren, bei dem die Kommission weitergehende Informationen und Gründe für die Nichteinhaltung erfragt und die Abstellung von Verstößen gegen EU-Recht einfordert. Wird keine Einigung erzielt, kann die EU-Kommission gegen den Mitgliedsstaat vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Sollte es zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschlands wegen Nichteinhaltung von Grenzwerten kommen, würde der europäische Gerichtshof zunächst die Verletzung des EUVertrages durch Deutschland feststellen, verbunden mit der Auflage, die Vertragsverletzung so schnell wie möglich durch zusätzliche Maßnahmen abzustellen. Erst für den Fall, dass keine ausreichend ambitionierten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, kann es zu einem erneuten Verfahren kommen, an dessen Ende dann die Verhängung von Strafzahlungen stehen könnte, die die Bundesregierung an das Land Berlin als die für die Luftreinhalteplanung zuständige Verwaltungsebene weiterleiten könnte. Zur Höhe etwaiger Strafzahlungen ist keine Aussage möglich, da die Höhe solcher vom Europäischen Gerichtshof festzustellenden Zahlungen von den konkre- ten Umständen des Einzelfalls abhängen. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte gibt es bislang keinen Präzedenzfall. Daneben können bei Grenzwertüberschreitungen Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände vor deutschen Verwaltungsgerichten auf Einhaltung der Grenzwerte klagen und zusätzliche Maßnahmen fordern. Die Abwägung, welche Maßnahmen ergriffen werden, liegt dabei weiterhin bei der für die Luftreinhaltplanung zuständigen Behörde. Werden (in Plänen nach Absatz 1 oder 2) Maßnahmen im Straßenverkehr erforderlich, sind diese im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbauund Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Für das Land Berlin besteht bei Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten die Verpflichtung zur Aufstellung und Fortschreibung eines Luftreinhalteplans sowie zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Dabei sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Verursachergerechtigkeit und Wirksamkeit zu beachten. Frage 4: Welcher Anteil an der Gesamtbelastung durch Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid ist auf den lokalen und den gesamtstädtischen Kfz-Verkehr zurückzuführen? Antwort zu 4: Der lokale und gesamtstädtische Verkehr trägt zu 76 % zur gesamten Stickstoffdioxidbelastung in verkehrsreichen Straßen bei. Der entsprechende Anteil an der Feinstaubbelastung liegt bei knapp 27%. Ozon ist kein direkter Bestandteil der Kfz-Abgase, sondern entsteht bei Sonneneinstrahlung durch komplexe chemische Reaktionen aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen, die aus natürlichen Quellen, aus der Industrie, Verkehr, Kleingewerbe und Kraftwerken stammen. Der ganz überwiegende Teil des Ozons in Berlin stammt aus Quellen außerhalb der Stadt. Ozon wird durch die Kfz- Abgase in den Straßenschluchten abgebaut, bevor es sich am Stadtrand und außerhalb neu bildet. Eine quantitative Angabe des Anteils ist daher nur mit komplexen Modellsimulationen möglich, die für Berlin nicht vorliegen. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs hat der Senat ergriffen, um luftverunreinigende Emissionen durch Kfz wirksam zu verringern? Antwort zu 5: Vor allem die folgenden bereits umgesetzten oder in Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans Verkehrs, auf den auch der Luftreinhalteplan verweist, dienen der angestrebten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs: Netzergänzungen und Taktverdichtungen bei SBahn, Straßenbahn und U-Bahn, Verbesserungen im Busnetz, die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV an Haltestellen, Bahnhöfen und in Fahrzeugen und wesentlicher Fußverkehrsverbindungen, die verbesserte Informationsbereitstellung im ÖPNV, die Förderung des Fußverkehrs (z. B. die Fortführung des Bauprogramms für Fußgängerüberwege), die Verknüpfung des ÖPNV mit den anderen Verkehrsträgern des Umweltverbunds, vor allem mit dem Radverkehr, Ausbau Fahrradleihsystem, Förderung des Radverkehrs (vgl. Radverkehrsstrategie mit konkretisiertem Handlungsprogramm), die Erarbeitung einer Strategie „Parken“ (einschließlich Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung), Stärkung des Carsharings Frage 6: Plant der Senat, bestehende Ausnahmeregelungen der Umweltzone beispielsweise für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei oder Post, für motorisierte Zweiräder oder Fahrzeuge, die für Stadtrundfahrten genutzt werden, zukünftig abzuschaffen oder einzuschränken? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Eine weitere Abschaffung oder Einschränkung von Ausnahmeregelungen für die Umweltzone über die zum 1.1.2015 erfolgte weitgehende Einschränkung ist nicht geplant. Die Ausnahmen für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei, motorisierten Zweiräder oder Oldtimer mit HKennzeichen sind national durch die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und können nicht durch Berlin allein geändert werden. Für die Fahrzeuge der Post gibt es keine eigenen Ausnahmeregelungen. Die Reglungen für lokale Einzelausnahmen für die Umweltzone Berlin wurden zum 1.1.2015 weitgehend abgeschafft. Die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für Trabi-Safaris, wurde nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit unter Einführung einer Stichtagregelung beibehalten, da hier kein Ersatz mit einem neueren Fahrzeug möglich ist. Dies bedeutet, dass es hier nur noch einen Bestandsschutz gibt, aber keine Einzelausnahmen für zusätzliche Fahrzeuge erteilt werden können. Frage 7: Sind angesichts der deutlichen Emissionsminderungen seit Einführung des Lkw-Durchfahrverbots in der Silbersteinstraße im Jahr 2005 weitere Durchfahrverbote geplant? Antwort zu 7: Es sind keine weiteren Lkw- Durchfahrverbote geplant. Für die Silbersteinstraße steht mit der Bundesautobahn (BAB) 100 eine geeignete Umfahrungsstrecke zur Verfügung. Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für andere hochbelastete Straßen. Frage 8: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus der Einführung von Tempo 30 auf der Schildhornstraße gezogen, die laut Luftreinhalteplan zu einer Verringerung der Belastungen durch Feinstaub (-30%), Stickoxide (- 18%) und Stickstoffdioxid (-15%) geführt hat? Frage 9: Wenn sich als „Maßnahme zur Reduzierung der Emission von Abrieb und Aufwirbelung“ und der daraus resultierenden Feinstaubbelastung „nur die Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit bewährt hat“ (siehe DS 17/12017) – warum soll es, wie zuletzt von Stadtentwicklungssenator Geisel (SPD) angekündigt (Tagesspiegel v. 06.01.2015), keine weiteren Ausweisungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen jenseits der Bereiche um Schulen oder Kindertagesstätten geben? Antwort zu 8. Und 9.: Der Senat hat aufgrund der zitierten Auswertungen in den Luftreinhalteplan 2011-17 die Maßnahme 2.12 aufgenommen, mit dem Ziel der „Einführung stadtverträglicher Geschwindigkeiten auf Hauptverkehrsstraßen in Abschnitten, in denen auch 2015 noch mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes zu rechnen ist“. Da die positive Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur dann eintritt, wenn ein stetiger Verkehrsfluss mit möglichst geringem Stauanteil gewährleistet werden kann und zudem die Belange des ÖPNV und die Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist für die grundsätzlich in Frage kommenden Abschnitte eine Einzelfallprüfung notwendig, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine geeignete Maßnahme darstellt. Bei den zu untersuchenden Problemabschnitten handelt es sich um einzelne Straßenabschnitte des Hauptstraßennetzes, in denen neben der hohen NO2-Konzentration auch eine hohe Lärmbelastung sowie eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist. Wie im Tagesspiegel zitiert, ist eine Ausweisung „im großen Stil“ nicht geplant. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)