barrierefrei: BerlKönig und gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kosten haben im jeweiligen Rechnungsjahr 2018 und 2019 das Vorhaben (Inklusions-)Taxi/
#SonderFahrDienst gekostet und wie viele Personen wurden damit transportiert?
Antwort zu 1:
Die Anfrage betrifft zu unterscheidende Angebote:
Das #Inklusionstaxi ist ein rollstuhlgerechtes, nach der DIN 75078 ausgestattetes, aber
ansonsten regulär konzessioniertes Taxi. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind in der
Regel hierfür geschult.
Der Sonderfahrdienst des Landesamts für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo) ist auf
dessen Internetseite https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderungversorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ beschrieben. Für die Beförderung
stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit einem Fahrer und einem
Beifahrer als Begleitpersonen, die unten gesondert ausgewiesen werden), vor allem zur
Überwindung von Treppenstufen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Fahrzeuge sollte
denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen
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Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel
nicht barrierefrei erreichbar ist.
Die Kosten für das „Inklusionstaxi“ und für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen (Sonderfahrdienst) lassen sich wie folgt gliedern:
Ausgaben „Inklusionstaxi“:
2018: keine Ausgaben (Die Förderrichtlinie wurde am 09.11.2018 veröffentlicht)
2019: 62.787,15 Euro
Die Anzahl der beförderten Personen wird nicht statistisch erfasst. Das „Inklusionstaxi“
wird regulär in die Taxiflotte eingefügt.
Ausgaben „Sonderfahrdienst“:
2018: 6.491.149,00 Euro
2019: 6.845.294,00 Euro
Beförderte Berechtigte:
2018: 29.831 Personen
2019: 28.744 Personen
Beförderte Begleitpersonen:
2018: 49.782 Personen
2019: 49.050 Personen
Frage 2:
Welche Kosten sind im Jahr 2019 bei dem Vorhaben #BerlKönig für Transporte behinderter Menschen in wie
vielen Fällen entstanden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig handelt es sich um ein inklusives Angebot, was es
mobilitätseingeschränkten Menschen erlaubt, das bestehende Angebot zu nutzen. Die
zusätzlichen Kosten für die #Barrierefreiheit des Angebotes beschränken sich auf die
einmalige Umrüstung der Fahrzeuge, die entsprechend barrierefreie Entwicklung der App
sowie die Schulung von Fahrerinnen/Fahrern zum Umgang mit #mobilitätseingeschränkten
Menschen. Bei der Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern stehen weniger
Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung und die Zeit des Ein- und Ausstiegs verlängert sich.
Im Jahr 2019 sind dem Land Berlin für den inklusiven BerlKönig-Dienst keine Kosten
entstanden, da die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG durchgeführt wurde.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Akzeptanz der Inklusions-TaxiSonderFahrDienst als gering zu bezeichnen ist und
mögliche Nutzer einen Bedarf eine Reihe von Tagen vorab buchen müssen?
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Antwort zu 3:
Das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ ist ein Bestandteil einer inklusiven Stadt mit
den entsprechenden Mobilitätsangeboten. Als ergänzendes Mobilitätsangebot stehen in
Berlin derzeit allerdings noch nicht ausreichend Inklusionstaxis zur Verfügung, um eine
spontane Nachfrage zu bedienen, weshalb es zutrifft, dass Fahrten mit einem
Inklusionstaxi aktuell vorbestellt werden müssen.
Die Akzeptanz des Sonderfahrdienstes ist ausweislich der Antwort zu 1. hoch. Wie in der
Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12486 ausgeführt, ist aktuell die
Inanspruchnahme des Fahrdienstes aufgrund der im Zusammenhang mit dem CoronaVirus bekannten Umstände stark rückläufig , es werden wesentlich weniger Fahrten
gebucht bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten storniert
Frage 4:
Teilt der Berliner Senat, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben damit nicht
bewerkstelligt werden kann, wie will der Berliner Senat damit umgehen und was ist der grünen
Verkehrssenatorin ein gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin wert?
Antwort zu 4:
Der Senat strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an. Im
Mobilitätsbereich soll diese gleichberechtigte Teilhabe dadurch erreicht werden, dass noch
vorhandene Barrieren abgebaut werden. Der ÖPNV soll die Mobilität der Berlinerinnen
und Berliner gleichwertig im gesamten Stadtgebiet auf einem hohen Niveau sichern und
dabei dem mit der Daseinsvorsorge verknüpften sozialen Anspruch gerecht werden. Dazu
gehört auch die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die
Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die Herstellung der
Barrierefreiheit ist dabei eine Querschnittsaufgabe aller Bereiche der Verkehrs- und
Bauplanung. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22849
ausgeführt, wird die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich
durchgeführt, so dass die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich erfüllt werden.
Darüber hinaus werden spezielle Angebote für Fahrgäste mit Behinderung (z.B. VBBBegleitservice, Inklusionstaxi, Sonderfahrdienst) vorgehalten.
Frage 5:
Inwieweit sind Spontanfahrten beim Projekt BerlKönig möglich, so dass viele behinderte Menschen in Berlin
auf eine Ausweitung von BerlKönig für den Transport von behinderten Menschen setzen und kann sich der
Berliner Senat eine Ausweitung des Projekts insbesondere für behinderte Menschen in Berlin vorstellen?
Frage 6:
Wenn nein: Wie und wann gedenkt der Senat ein alternatives Angebot zu schaffen, das Rollstuhlnutzerinnen
und Rollstuhlnutzern, die sich kein Taxi leisten können, Spontanfahrten ermöglicht?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig sind ausschließlich Spontanfahrten möglich. Die durchschnittliche
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Wartezeit auf ein barrierefreies Fahrzeug nach Spontanbestellung betrug 17 Minuten in
der letzten Erhebung. Der Service wird aufgrund der kurzen Wartezeiten von den Kunden
sehr gelobt und gut angenommen.“
Bestimmte Personengruppen, die besondere Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
benötigen, können hier nicht berücksichtigt werden. Dies kann auch nicht durch eine
Ausweitung des Projekts aufgefangen werden. Sofern weitere Hilfestellungen erforderlich
sind, werden somit auch in Zukunft weitere Angebote (z.B. Sonderfahrdienst, VBBBegleitservice) vorgehalten werden müssen.
Frage 7:
Wie wird zukünftig sichergestellt, dass das Angebot – wie ursprünglich beim BerlKönig kommuniziert – auch
in den Außenbezirken ankommt?
Antwort zu 7:
Die BVG ist in Gesprächen mit dem Senat zur Zukunft des für vier Jahre genehmigten
Erprobungsverkehrs. Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Landes Berlin (NVP)
die künftige Erprobung von on demand Angeboten in Gebieten vor, die derzeit nur
eingeschränkt entsprechend den Erschließungsstandards des NVP angebunden sind. Der
Schwerpunkt liegt hier bei der Zubringerfunktion insbesondere zu schnellen ÖPNVAnbindungen mit S- und U-Bahn.
Frage 8:
Wie gedenkt der Senat zukünftig die barrierefreie Nutzung des Angebotes, d.h.,
a) alternative Bestellmöglichkeit (nicht nur über App),
b) barrierefrei bedienbare App,
c) nutzergruppenspezifisches Routing,
d) eindeutige Auffindbarkeit virtueller Haltestellen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen,
e) Angleichung der Wartezeit für Rollstuhlnutzer/-innen an die Wartezeit der anderen Nutzerinnen und
Nutzer,
f) barrierefrei gestaltete Fahrzeuge,
sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/22849 ausgeführt, wird
die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen Forschungs- und
Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich durchgeführt, das
bereits bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzt (s. u.). Die in der Frage
genannten weitergehenden Anforderungen sind bei mit Landesmitteln finanzierten
Angeboten des ÖPNV zu berücksichtigen. Insoweit wird auf die entsprechenden
Ausführungen im NVP zu on demand Angeboten verwiesen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig befindet sich in einer Erprobungsphase. Währenddessen wird das Angebot
kontinuierlich weiterentwickelt. 2019 wurde ein Feature eingeführt, mit dem Kundinnen und
Kunden mit Schwerbehinderung ihren Berechtigungsausweis zur Mitnahme einer
kostenlosen Begleitperson direkt in der App hochladen können. Die Barrierefreiheit der
App wurde verbessert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Buchung mit
Hilfe von Sprachsteuerung leichter zu machen. Im 1. Quartal 2020 erfolgt der Einsatz
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eines Sprinters, der einen besseren Innenraumkontrast für sehbeeinträchtigte Menschen
sowie eine höhere Deckenhöhe für Menschen mit höheren Elektrorollstühlen bietet.
BerlKönig-Buchungen ohne Smartphone sind derzeit in den Kundenzentren
Holzmarktstraße, Alexanderplatz und Hermannplatz möglich.
Bei einem Weiterbetrieb des BerlKönigs wären weitere Verbesserungsmaßnahmen zu
erwarten. Derzeit ist die Finanzierung des BerlKönigs und damit der Weiterbetrieb über die
aktuell angebotenen Sonderfahrten von systemrelevantem Personal im
Gesundheitswesen hinaus noch nicht gesichert. Alle Parteien arbeiten an einer
gemeinsamen Lösung.“
Frage 9:
Inwiefern existiert eine DIN-Norm für barrierefreie Fahrzeuge und wie sieht sie aus?
Antwort zu 9:
Der Senat hat in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines
barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ für die
Umrüstung von Fahrzeugen zu barrierefreien „Inklusionstaxen“ die DIN 75078
(„Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ Teil 1 + 2 in der jeweils
geltenden Fassung) von Jahres- oder Neufahrzeugen der Kategorie B1 (Kraftfahrzeuge
mit höchstens sieben zugelassenen Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und
Rollstuhlplatz) und der Kategorie B2(Kraftfahrzeuge mit höchstens neun zugelassenen
Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und Rollstuhlplatz) mit Sicherstellung der Einhaltung
des § 21 a Straßenverkehrsordnung zugrunde gelegt. Die genannte DIN-Norm kann über
den Beuth Verlag beschafft oder in den öffentlichen Auslagestellen eingesehen werden
(https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen#/).
Frage 10:
Inwiefern fühlt sich die BVG als AöR grundsätzlich dazu verpflichtet eine Barrierefreiheit anzubieten und
inwiefern könnte das Vorhaben BerlKönig bei einem Einsatz zusätzlicher barrierefreier Fahrzeuge helfen,
dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 10:
Die BVG hat in erster Linie die Aufgabe, straßen- und schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr mit Omnibussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Bahnen
besonderer Bauart durchzuführen. Hierfür gelten gemäß Nahverkehrsplan besondere
Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der BerlKönig ist – wie mehrfach ausgeführt – ein
eigenwirtschaftliches, inklusives Angebot der BVG, das sich an diejenigen richtet, die
grundsätzlich mobil sind und sich selbstständig im ÖPNV bewegen können, aber nicht Teil
des vom Senat bestellten öffentlichen Nahverkehrs.
Ergänzend teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG versteht sich als Dienstleister für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste
der Stadt. Barrierefreiheit ist deshalb ein selbstverständlicher Aspekt ihres
Verkehrsangebots. Die detaillierten Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV in
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Berlin gibt der Berliner Senat im jeweils aktuellen Nahverkehrsplan (NVP), aktuell für den
Zeitraum 2019 – 2023, vor.“
Berlin, den 06.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + barrierefrei: Inklusionstaxis in Berlin – Stand der Umsetzung II, aus Senat

www.berlin.de

1. Laut Drucksache 18/17592 sind bisher drei Anträge auf Bezuschussung von fünf #Inklusionstaxis
gestellt worden und diese befänden sich in der Bearbeitung. Ist die Bearbeitung unterdessen
abgeschlossen und falls ja, mit welchen Ergebnissen?
Zu 1.: Es sind zwei Anträge positiv beschieden. Bei dem dritten Antrag muss der
Unternehmende noch fehlende Unterlagen nachreichen.
2. Wie viele weitere Anträge auf Bezuschussung wie vieler Inklusionstaxis sind seit Beantwortung der
Drs. 18/17592 gestellt worden?
Zu 2.: Aktuell liegen insgesamt neun Anträge für insgesamt 19 Inklusionstaxis vor (inkl.
der Anträge für die bereits bestehenden #SoVD-Projektfahrzeuge und der zwei bereits
beschiedenen Anträge). Es sind somit seit der letzten Anfrage sechs Anträge
hinzugekommen.
3. In Drs. 18/17592 erklärt der Senat ebenfalls, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo)
sei damit befasst, die Möglichkeiten der Förderung bekannter zu machen. Welche Maßnahmen werden
hierzu wann umgesetzt?
Zu 3.: Im engen Austausch mit den Gewerbeverbänden, Gewerbevertretenden und der
Taxi-Innung wird verstärkt über die Möglichkeiten der Förderung informiert und
gleichzeitig in Gesprächen eruiert, welche möglichen Hemmnisse aus Sicht der Taxi-
Unternehmenden bestehen, von den angebotenen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu
machen.
So wurde u. a. am 06.03.2019 ein Expertengespräch zwischen Frau Senatorin
Breitenbach und den genannten Vertretenden geführt. Im Ergebnis wurden die Inhalte
und Vorgaben in der Förderrichtlinie nicht als Hemmnisse genannt.
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Vertreterinnen/Vertreter des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) haben
auch an dem von der Fraktion Bündnis90/ DIE GRÜNEN organisierten „Fachgespräch
Inklusionstaxi“ teilgenommen, bei dem ein Großteil der Beteiligten aus Wirtschaft, Politik
und Verwaltung nochmals im Dialog waren, um das Thema mehr in den
(fach)öffentlichen Fokus zu bringen und bisherige Anlaufschwierigkeiten abzubauen.
Gespräche wurden auch mit den großen Berliner Taxivermittlungen geführt, um auch
hier nochmals nachhaltig für die Bekanntmachung sowie eine Attraktivitätssteigerung
der Richtlinie zu werben.
In Planung und Vorbereitung sind über die bisherige Werbung in den Fachmedien
hinaus weitere Werbeaktionen.
Vorgesehen ist z. B. die Präsenz der Verwaltung auf Fachtagen,
Gewerbeversammlungen und Messen, wo die Möglichkeiten der Förderung von
Inklusionstaxis vorgestellt werden sollen.
Die bisher schon sehr serviceorientierte Beratung einzelner Antragstellenden wird
weiter intensiviert.
4. Aus welchem Grund darf die Erstzulassung eines Taxis nicht älter als ein Jahr alt sein, um eine
Förderung zur Umrüstung zu erhalten? Sind hier ggf. Änderungen geplant und falls ja, inwiefern?
Zu 4.: Die wirtschaftliche Nutzung der künftigen Inklusionstaxis, die auch immer in
Abhängigkeit zum Alter der Fahrzeuge steht, muss im Rahmen der Förderrichtlinie
Beachtung finden, um einen langfristigen Einsatz der geförderten Fahrzeuge und damit
einen möglichst langen Einsatz im Dienste der spontanen Mobilität sicherzustellen.
Derzeit wird zudem geprüft, ob und in welcher Form die Förderrichtlinie hinsichtlich der
Anspruchsberechtigung (in Bezug auf das Fahrzeugalter bzw. die Laufleistung zum
Zeitpunkt der Antragstellung) erweitert werden kann.
5. Welche weiteren Anreize erwägt der Senat, um die Anzahl der Antragstellungen und damit die
tatsächliche Anzahl von Inklusionstaxis in Berlin zu erhöhen?
Zu 5.: In den bereits geführten Gesprächen mit den Taxiunternehmen wird derzeit vor
allem die nach wie vor mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
ungeklärte Tarifproblematik als Kernproblem unternehmerischer Zurückhaltung zur
Investition benannt (siehe auch Antwort zu Frage 7).
6. Laut Medienberichten war für Anfang März ein Treffen der Sozialsenatorin mit den Zuständigen des
LAGeSo und Vertretern der Taxibranche geplant. Hat dieses Treffen stattgefunden und falls ja, mit
welchen Inhalten und Ergebnissen?
Zu 6.: Siehe Antwort zur Frage 3.
7. Wie bewertet der Senat die Kritik des Taxigewerbes, demnach zwar der Mindestlohn für Taxifahrer
wiederholt erhöht wurde, nicht jedoch die Taxitarife?
Zu 7.: Bereits anlässlich der Senatsvorlage zur 9. Verordnung zur Änderung der
Taxentarif-Verordnung vom 30. Oktober 2018 zum Wegfall des
Kartenzahlungszuschlags wurde deutlich, dass die im Frühjahr 2018 von den
Taxenverbänden beantragte Anpassung des Tarifs eine umfassende
Gesamtwirtschaftlichkeitsprognose erfordert. Diese wurde unter Einbeziehung der
Entwicklung der Lohn- und Betriebskosten sowie der Wettbewerbssituation erstellt. Die
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Ergebnisse werden in Kürze dem Taxigewerbe vorgestellt. Sollten daraus resultierend
Tarifänderungen notwendig werden, wird anschließend das nach dem
Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene, mindestens zweiwöchige
Anhörungsverfahren verschiedener Behörden und Verbände beginnen. Die dann
vorliegenden Stellungnahmen sind auszuwerten. Die Änderung der Taxentarife
erfordert in Berlin eine Rechtsverordnung des Senats mit entsprechenden
Begründungen, die der Senat beschließen und die anschließend im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht werden muss.
8. Inwieweit und wann nimmt das Land Berlin Einfluss auf eine bundesweite Initiative zur
flächendeckenden Einführung von Inklusionstaxis?
Zu 8.: Berlin ist bereit, bundesweite Initiativen mit dem Ziel einer flächendeckenden
Einführung von Inklusionstaxis zu unterstützen. Insbesondere sollte unter
inklusionspolitischen Gesichtspunkten geprüft werden, inwiefern durch bundesrechtliche
Vorgaben sichergestellt werden kann, dass mindestens ein festgelegter Anteil der zur
gewerblichen Personenbeförderung neu zugelassenen Kraftfahrzeuge barrierefrei ist.
9. Laut Drs. 18/16973 hat der Senat das Ziel bis zum Jahr 2021 250 Inklusionstaxis in den Verkehr zu
bringen – in welchen Schritten ist dieses Ziel nach aktuellem Stand noch erreichbar?
Zu 9.: Die Förderrichtlinie ist ein Angebot an die Berliner Taxiunternehmen, sich bei
Neuanschaffung eines Taxis für ein entsprechend inklusiv ausgestattetes Fahrzeug zu
interessieren oder ein vorhandenes geeignetes Fahrzeug umzubauen. Die
Entscheidung über den Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz liegt alleine in der
unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Das Ziel ist nach
derzeitiger Einschätzung unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel nach wie vor bis zum Jahresende 2021 erreichbar.
10. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Kritik des Berliner Behindertenverbands, wonach die
Sozialverwaltung – anders als die Verkehrs- oder Wirtschaftsverwaltung – nicht über das nötige Wissen
zur Wirtschaftsförderung verfüge?
Zu 10.: Nach der Geschäftsverteilung des Senats gehört die Zuständigkeit für die
Wirtschaftsförderung zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe. Dort und bei den Partnerinstitutionen der Wirtschaftsverwaltung
liegt umfassendes Wissen vor.
Wirtschaftsförderanfragen, die an die Sozialverwaltung gerichtet sind, werden daher
gemeinsam oder ausschließlich von der Wirtschaftsverwaltung im Namen des Senats
beantwortet.
Berlin, den 17. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Straßenbahn: Straßenbahn-Strecke nach Moabit steht endlich fest Ein Bündnis „Pro Straßenbahn“ hat sich gegründet, das jährlich 100 Millionen in neue Linien investieren will., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-strassenbahn-strecke-nach-moabit-steht-endlich-fest/13888668.html

Und die Trasse für die Verlängerung vom Hauptbahnhof nach Moabit ist geregelt.

Auf dem Papier gibt es nun die ganz große Koalition für die #Tram. SPD, Grüne, Piraten und Linksparteien haben sich in der vergangenen Woche zum „#Bündnis Pro Straßenbahn“ zusammengeschlossen. Zwölf Verbände, darunter der #VCD, der #BUND, und der Fahrgastverband #IGEB sind ebenfalls dabei. Das Bündnis fordert „den zügigen und umweltschonenden #Ausbau des #Straßenbahnnetzes für ganz Berlin“. Dazu solle ein Sonderprogramm mit mindestens 80 Millionen Euro jährlich aufgelegt werden. Stark frequentierte Metro-Buslinien sollten zum Beispiel auf Straßenbahnbetrieb umgestellt werden.

Die Realität ist eine andere. Mehr als 25 Jahre nach der Wende hat sie die Westbezirke nur an wenigen Punkten erreicht. Zuletzt wurden im Sommer 2015 nach vielen Jahren Planungs- und Bauzeit die Gleise vom Nord- zum Hauptbahnhof fertig. Mittlerweile steht fest, wie die Züge von dort weiter nach Westen rollen werden.

Neue Tram mit Halt am Gericht, Lageso, Einkaufszentrum

Jahrelang wurde diskutiert, ob die Gleise durch die Invalidenstraße oder die Turmstraße nach Moabit verlängert werden. Nun einigten sich Senat und Bezirk auf die etwas längere Strecke mit dem Schlenker durch die #Rathenower Straße. Dadurch sind das #Kriminalgericht, das #Lageso und das neu entstehende Einkaufszentrum an der Ecke Stromstraße („#Schultheiss-Quartier“) direkt angebunden. Anfang 2017 könnte das Planfeststellungsverfahren für das 25-Millionen- Euro-Projekt beginnen, 2020 die ersten Züge zum U-Bahnhof …