Bahnhöfe: Mobilität : BER-Bahnhof im Test: Züge und Bahnsteige passen nicht zueinander, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ber-bahnhof-im-test-zuege-und-bahnsteige-passen-nicht-zueinander-li.135581

Wer in den #Flughafenexpress einsteigen will, muss Stufen überwinden. #Senioren und #Fahrgastvertreter von Pro Bahn stellen weitere Mankos fest.

Es ist ein Problem, das an vielen Bahnhöfen besteht: Die Höhe der Bahnsteige und der Einstieg vieler Züge passen nicht zueinander. So ist es auch in der jüngsten Bahnstation der Hauptstadt-Region, dem #Flughafenbahnhof unter dem #BER. Aber auch bei anderen Themen gibt es Anlass zur Kritik – trotz einer „gewissen Wohlfühlatmosphäre“ in der #Tunnelstation, #Sauberkeit und guter #Beleuchtung. Das geht aus einem Testbericht hervor, den die Senior Research Group und der #Fahrgastverband Pro Bahn Berlin-Brandenburg am Mittwoch veröffentlicht haben.

2011 ging der Flughafenbahnhof in Betrieb – pünktlich. Allerdings durften dort fast neun Jahre lang keine Fahrgäste ein- und aussteigen, weil sich der Bau und die Fertigstellung des direkt darüber gelegenen neuen Terminalgebäudes immer wieder verzögerten. Erst am 26. Oktober des vergangenen Jahres begann der -Bahn-Verkehr. Seit dem 31. Oktober, dem Tag der BER-Eröffnung, halten auch an den beiden anderen Bahnsteigen Züge – im Regional- und #Fernverkehr. Zwar findet wegen Corona derzeit kaum #Flugbetrieb statt. Doch klar ist, dass der Bahnhof Flughafen BER – Terminal 1–2 wieder stärker genutzt wird, sobald das #Passagieraufkommen zunimmt. Darum gerät er schon jetzt immer wieder in das Blickfeld von …

zu Fuß mobil + barrierefrei: Barrierefreiheit in Berlin – für Gehbehinderte? III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum richtet der Senat sich bei der Einrichtung der #Grünphasen und technischen Ausstattungen an
#Fußgängerampeln ausschließlich an den berechtigten Anforderungen #Blinder und #Sehbehinderter aus,
ignoriert aber die Bedürfnisse Hunderttausender 1
#Gehbehinderter und #Senioren 2
nach deutlich verlängerten
#Grünphasen?
Antwort zu 1:
Der Senat ignoriert die Belange gehbehinderter Menschen oder Seniorinnen und Senioren
nicht. Die Zeit zur sicheren Querung von #Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen setzt sich
aus der #Freigabezeit und der anschließenden Schutzzeit zusammen, also der Zeit, die
zwischen Freigabeende des Fußgängersignals und dem Freigabebeginn des querenden
Fahrverkehrs vergeht. Im Rahmen der Barrierefreiheit wird allen Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht,
gemessen am Stand der Technik bzw. den bei Bau einer #Straßenverkehrsanlage gültigen
Planungs- oder Ausführungsrichtlinien und technischen #Regelwerken. Dabei gehen die
derzeit gültigen Festlegungen der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) bezüglich der
anzusetzenden #Querungszeit für den Fußverkehr bereits über die Festlegungen der
bundesweit gültigen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA, Stand 2015) hinaus.
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat die Überquerbarkeit von z.T. sechsspurigen Hauptverkehrsstraßen ohne Mittelinsel
(Beispiele: Spandauer Damm/Sophie-Charlotte-Str. oder Heerstraße am S-Bahnhof Heerstraße) für
Gehbehinderte, wenn sich diese nachweislich nur mit einer Geschwindigkeit von ca. 0,5-0,6 m/Sekunde
1
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 1
2
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antworten auf die Fragen 16 – 19
2
fortbewegen können3
, bei der Einrichtung der Grünphasen und Räumphasen aber in Berlin bestenfalls von
1,0 m//Sekunde ausgegangen wird4?
Antwort zu 2:
Die Querung mehrspuriger Hauptstraßen wird oft als gefährlich empfunden, weil mit
Beginn der Schutzzeit die Lichtsignalanlage auf Rot springt. Aus der in der Antwort zur
Frage 1 genannten Tatsache, dass für die sichere Querung einer mehrspurigen
Hauptverkehrsstraße zwei Zeitkomponenten zur Verfügung stehen, ergibt sich
beispielsweise für die Querung des Spandauer Dammes an der Kreuzung SophieCharlotte-Straße Folgendes:
#Querungslänge der Fußgängerfurt: 22 m
Zeitbedarf zur #Querung bei 0,6 m/s: 37 s
#Grünzeit der Fußgängerfurt F1_2 tagsüber: 20 s
Nach Grünende ablaufende #Schutzzeit vor #Kfz-Freigabe: 19 s
Daraus ergibt sich im Tagesverkehr eine Zeitspanne von 39 s zum Queren der Fahrbahn.
Deshalb wird #mobilitätseingeschränkten Personen grundsätzlich empfohlen, nur bei
#Grünbeginn loszugehen, um die maximale geschützte Zeit für das Queren einer Straße
nutzen zu können. An Knotenpunkten, denen ältere Planungen zugrunde liegen, kann die
Dauer der Grünzeit im Einzelfall noch knapper bemessen sein. Im Rahmen der zyklischen
Modernisierung von Lichtsignalanlagen werden die Belange mobilitätseingeschränkter
Menschen jedoch systematisch berücksichtigt.
Frage 3:
Geht der Senat ernsthaft davon aus, dass er mit Grünphasen bzw. Räumphasen, die bestenfalls auf
Gehgeschwindigkeiten von 1,0 m//Sekunde ausgerichtet sind, der Barrierefreiheit für Gehbehinderte gemäß
UN-Behindertenrechtskonvention genüge getan hat und wenn ja – hat sich der Senat diese Auffassung
bereits von Behindertenverbänden bestätigen lassen – wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die Planungen von Lichtsignalanlagen basieren auf dem jeweiligen Stand der Technik,
dokumentiert in technischen Normen und Richtlinien. Planungsgrundlage für alle
Lichtsignalanlagen in Deutschland, und somit auch in Berlin, ist die „Richtlinie für
Lichtsignalanlagen“ (RiLSA), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, aktueller Stand 2015. Die Forderungen zur Barrierefreiheit sind in
den derzeit gültigen Richtlinien enthalten.
Frage 4:
Sind Informationen zutreffend, nach denen die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fußverkehrs (AGFGÜ) an einzelnen Fußgängerampeln durch eine Anforderungstaste deutlich verlängerte Grünphasen zum
Überqueren der Fahrbahn ermöglicht hat?
3
Vgl. Gehgeschwindigkeiten und Laufverhalten älterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren – erste
Studien; VKU- Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik; März 2015
4
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 4
3
Antwort zu 4:
Um nicht nur Verkehrssicherheit, sondern auch einen gewissen Querungskomfort für den
Fußverkehr zu ermöglichen, wird an Anlagen mit zwei Furten und mit Mittelinsel die
Komfortmöglichkeit des Querens ohne Warten auf der Mittelinsel bei aktuellen Planungen
grundsätzlich vorgesehen (siehe Antwort zu 1.). Unter bestimmten Umständen kann es
sinnvoll sei, diese Option nur bei Vorliegen einer Anforderung zu schalten. Die
Zuständigkeit für Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagen und deren Schaltungen
liegen jedoch bei der Verkehrslenkung Berlin (um deren technischer Lösungsvariante es
sich dabei auch handelt) und nicht bei der AG-FGÜ.
Frage 5:
Wie ist zum Beispiel die Ampelanlage an der Kreuzung Landsberger Allee mit der Conrad-BlenkeStraße/Ebertystraße für zu Fuß Gehende ausgestattet, um dort u.a. Kindern ein sicheres Überqueren aller
Fahrbahnen ohne Zwischenhalt auf der Mittelinsel zu ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die in der Antwort auf die Frage 4 genannte Möglichkeit wurde auch an der Kreuzung
Landsberger Allee / Conrad-Blenkle-Straße – Ebertystraße verwirklicht. Hier besteht die
Möglichkeit, die Fahrbahn der Landsberger Allee über 2 Mittelinseln in einem Zuge zu
queren.
Frage 6:
Wären aus Sicht des Senats vergleichbare Einrichtungen (siehe Frage 5) an weiteren kritischen Ampeln an
Hauptverkehrsstraßen (vgl. Frage 2) eine denkbare Möglichkeit, um sicheres bzw. barrierefreies Überqueren
auch für Gehbehinderte zu ermöglichen und gleichzeitig den motorisierten Verkehr – hier insbesondere
Fahrzeuge des ÖPNV – nur im Bedarfsfall/Anforderungsfall zu beeinträchtigen?
Antwort zu 6:
Ja (siehe Antwort zu 4).
Frage 7:
Welchen Zeit- bzw. Kostenaufwand (pro Lichtsignalanlage) erwartet der Senat für die Nachrüstung einzelner
kritischer Ampeln in der Nähe von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen oder z.B. Bahnhöfen?
Antwort zu 7:
Auf Grund der Vielzahl von Knotenpunktsgeometrien und -größen ist eine pauschale
Abschätzung schwierig, die Kosten bewegen sich jedoch i.d.R. zwischen 150.000 und
300.000 EUR pro Knotenpunkt für eine komplette behindertengerechte Ausstattung
(#Bordabsenkung, #Rippenplatten, Nachrüstung #akustische Signalgeber, ggf.
#Nachverkabelung).
Basierend auf der Erfahrung vergangener Jahre ist mit einem Zeitaufwand von weit über
einem Jahr pro Maßnahme zu rechnen.
4
Frage 8:
Wie viele Lichtsignalanlagen könnten in dieser Legislaturperiode noch entsprechend nachgerüstet werden
und wo müss(t)en einzelne soziale Träger oder Behindertenverbände einen entsprechenden spezifischen
Bedarf anmelden?
Antwort zu 8:
Da bereits eine große Anzahl von Vorhaben für den behindertengerechten Ausbau in
Bearbeitung sind und derzeit priorisiert behandelt werden, wird damit gerechnet, dass bis
zum Ende der Legislaturperiode ca. 25 Lichtsignalanlagen zusätzlich vollständig
behindertengerecht ausgestattet sein werden.
Die meisten Anfragen werden über den #Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband
(#ABSV) oder die zuständigen Bezirke gestellt, entsprechende Anliegen können jedoch
auch direkt an die Verkehrslenkung Berlin herangetragen werden.
Frage 9:
Sieht der Senat neben dem Beispiel aus Frage 5 (Conrad-Blenke-Straße) weitere Handlungsalternativen,
um auch Gehbehinderten ein sicheres Überqueren von Hauptverkehrsstraßen während der Grünphase zu
ermöglichen?
Antwort zu 9:
Neben den in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 dargelegten Zeitkomponenten Grünzeit
und Räumzeit spielen für die sichere Querungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte
Personen auch behindertengerechte Umbauten von gesamten Knotenpunkten und die
Ausstattung von Kreuzungen mit Querungsmöglichkeiten an allen Kreuzungsarmen eine
wichtige Rolle.
Frage 10:
Tauscht sich der Senat in dieser Frage auch mit anderen deutschen oder europäischen Großstädten aus
und welche Lösungen werden dort verfolgt, um die Barrierefreiheit auch für Gehbehinderte und Senioren
sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Der Senat bzw. die zuständigen Verwaltungseinheiten für Lichtsignalanlagen tauschen
sich insbesondere im Rahmen des Arbeitskreises großstädtischer Verkehrsbehörden und
des Unterarbeitskreises Lichtsignalanlagen beim Deutschen Städtetag regelmäßig über
verkehrsrechtliche, verkehrsorganisatorische und verkehrstechnische Fragen aus. Aus
den in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten Gründen wurde eine mangelnde
Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen bislang nicht als Problem
behandelt.
Frage 11:
Hat der Senat dieser Anfrage noch weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit für Gehbehinderte in
Berlin beizufügen?
5
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 12:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.

Berlin, den 09.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + S-Bahn: S-Bahn Berlin lud zum Mobilitätstraining: „Endlich mal ohne Hektik alles ausprobieren“, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/S-Bahn-Berlin-lud-zum-Mobilitaetstraining-Endlich-mal-ohne-Hektik-alles-ausprobieren–4419318?contentId=1317082

#Blinde, #gehörlose und #gehbehinderte Menschen sowie interessierte #Senioren konnten in Ruhe einen Zug erkunden und testen
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist für Menschen mit Behinderung eine Herausforderung. Wie gelange ich zum Bahnsteig? In welchem Abschnitt hält der Zug? Wie finde ich die Türen?

Antworten auf diese und weitere Fragen erhielten am heutigen Donnerstag rund drei Dutzend betroffene Fahrgäste beim #Mobilitätstraining der -Bahn Berlin. Auch Senioren waren gekommen, um sich Tipps zu holen, wie sie sich sicher auf Bahnhöfen und in den Zügen bewegen können. Ehrengäste waren außerdem die Schüler der 6. Klassenstufe der #Carl-von-Linné-Schule für #Körperbehinderte aus Berlin-Lichtenberg.

Um 8.40 Uhr startete das Training am Bahnhof #Schöneweide, dort standen zwei S-Bahnzüge für praktische Übungen bereit, darunter auch einer der Baureihe #480, der eine besonders hohe Einstiegskante hat. Hier müssen Rollstuhlfahrer eine starke Neigung überwinden. Und auch ein Zug der Baureihe #481 war vor Ort. Dieser fuhr dann um 10.20 Uhr weiter zum #Nordbahnhof. Dort warteten bereits weitere Fahrgäste, die am Mobilitätstraining teilnehmen wollten. Als letzte Station stand der #Ostbahnhof auf dem Programm.

„Gut, dass man hier endlich alles ausprobieren darf, ohne Stress und Hektik“, sagte Kerstin Kose (40). Sie ist stark sehbehindert, leidet unter einem Tunnelblick, denn sie hat nur ein Gesichtsfeld von fünf Grad. Daher hat sie Angst beim Ein- und Aussteigen. „Alles muss sonst so schnell gehen, denn der Zug fährt ja gleich weiter“, so Kose. Heute nun konnte sie das Fahrzeug in Ruhe erkunden und sich die Gegebenheiten einprägen.

Rainer Gau (67) aus Tegel kam mit seinem 87-jährigen Vater Karl-Heinz Bossier zum Nordbahnhof. Gau: „Mein Vater hat seit kurzem einen Rollator und zudem nur noch zehn Prozent Sehfähigkeit.“ Hier konnte er ihm nun zeigen, wo sich der Türknopf befindet und wo er im Zug am besten mit seinem Rollator sitzen kann. Außerdem haben die beiden sich mit Mitarbeitern des VBB Bus & Bahn-Begleitservices ausgetauscht und sind überzeugt, dass sie den Service demnächst mal in Anspruch nehmen werden.

Rico Todzi (37) aus Wedding ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er ist im Großen und Ganzen zufrieden mit den Einrichtungen der S-Bahn. Dennoch hat er einen Verbesserungsvorschlag: „Wenn ein Fahrstuhl nicht funktioniert, sollte das über die App noch schneller kommuniziert werden.“

Die S-Bahn Berlin veranstaltet das Mobilitätstraining alle zwei Jahre. Hinkommen und mitmachen können alle Menschen mit Einschränkungen. Eine Anmeldung ist nicht nötig, die Teilnahme ist kostenlos. Als Ansprechpartner waren heute neben den Mitarbeitern vom VBB Bus & Bahn-Begleitservice noch die Behinderten-Beauftragte der S-Bahn vor Ort, sowie auch der Lokführer und der Fahrplanbeauftragte.

Daniela Franke, bei der S-Bahn verantwortlich für Veranstaltungen: „In einer Stadt wie Berlin ist die Teilnahme am Verkehr für Menschen mit Handicap eine besondere Herausforderung. Wir wollen, dass sie sich als unsere Fahrgäste sicherer fühlen und freuen uns daher, dass das Training so gut angenommen wird. Für die S-Bahn Berlin und alle Beteiligten war diese Veranstaltung ein Mehrwert.“

Die Services der S-Bahn für blinde, gehörlose und gehbehinderte Menschen

Einstiegshilfe für Rollstuhlfahrer

Rollstuhlfahrer können sich vom Lokführer eine Rampe an die Wagentür legen lassen. Dazu müssen sie auf dem Bahnsteig in dem Abschnitt warten, in dem der erste Wagen hält. Wo das genau ist, ist auf dem Fahrtzielanzeiger am Bahnsteig ersichtlich. Dann dem Lokführer ein Zeichen geben, dass er die Rampe anlegen soll und absprechen, wo der Zielbahnhof ist.

Hilfe für blinde Menschen

Für Blinde gibt es an jeder Tür eine sogenannte Tastlippe (hervorstehende Gumminarbe). Das betrifft die Baureihen 481 und 480. Bei der BR 485 steht die Tür aus dem Wagenkasten etwas hervor, außerdem befinden sich dort auch Griffmulden, die gut zu ertasten sind. Bei allen Baureihen befindet sich der Türknopf auf der rechten Seite. An immer mehr Bahnhöfen gibt es Blinden-Leitsysteme, Rippenplatten im Bahnsteigbelag, und durch Aufmerksamkeitsfelder wird auf Ausgänge hingewiesen.

Die Ticketautomaten wurden überarbeitet:
– Display mit max. Helligkeitswert (800cd)
– Einsatz eines 3-Ecken-Menüs im Display
– Braille-Einleger an Münzeinwurf, Kartenleser, Banknotenverarbeitung

Hörgeschädigte und gehörlose Fahrgäste
Die Orientierung wird durch optische Signale erleichtert. So wird zum Beispiel das Schließen der Türen zusätzlich mit Warnleuchten angezeigt. Vorzugweise orientieren sie sich an den optischen Anzeigen.

Begleitservice
Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, ihre Fahrt allein anzutreten und eine Begleitung benötigen, bietet der VBB einen kostenlosen Begleitservice. Anmeldung per Telefon unter 030 – 34 64 99 40 (Montag bis Freitag von 9.30-17.30 Uhr, bis spätestens am Vortag des Begleitwunsches).

barrierefrei: Bedarfsgerechte Ampeln und Ampelschaltungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für wie #senioren- bzw. #behindertenfreundlich erachtet der Senat grundsätzlich die #Ampelanlagen und
#Ampelschaltungen in Berlin?
Frage 2:
Inwiefern wurden die Bedürfnisse von Senioren bzw. Menschen mit (Seh-)Behinderungen in die
Überlegungen des Senats zur Ampelschaltung mit einbezogen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Für die Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin wird besonderer
Wert auf die Einhaltung der Anforderungen der #UN-Behindertenrechtskonvention gelegt.
Grundsätzlich werden in Berlin alle Neu- und Ersatzbauten vollumfänglich
behindertengerecht ausgestattet (#Bordabsenkungen, #taktile Platten, #akustische und
#vibrierende #Signalgeber). Auch bei der Steuerung der einzelnen ausgestatteten
#Lichtsignalanlagen (#LSA) werden die Belange behinderter Menschen berücksichtigt.
Zusätzlich zu der grundsätzlichen Ausstattung bei Neu- und Ersatzbauten erfolgt im
Rahmen von Modernisierungen von LSA auch im Rahmen vorhandener Budgets ein
behindertengerechter Ausbau (BGA). Darüber hinaus erfolgt in Absprache mit dem
Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV Berlin) sowie den Bezirken auch
die Nachrüstung von bereits bestehenden Lichtsignalanlagen mit im Regelfall komplettem
behindertengerechtem Ausbau entsprechend des jährlich zur Verfügung gestellten
Budgets. Dabei werden auch Anfragen und Wünsche aus der Bevölkerung berücksichtigt.
2
Frage 3:
Wie viele Sekunden #Grünphase sollten im Idealfall pro Meter für Senioren bzw. Menschen mit
Behinderungen für das sichere Überqueren einer Straße berechnet werden, werden diese überall
eingehalten und ggf. bis wann ist vollständige Abhilfe geschaffen?
Antwort zu 3:
Die Regelungen für die Schaltung von LSA sind für alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer in der bundesweit gültigen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)
formuliert. In Bezug auf den #Fußverkehr wird hier grundsätzlich nicht zwischen zu Fuß
Gehenden, Sehbehinderten oder Seniorinnen und Senioren unterschieden. Allerdings wird
hinsichtlich der #Räumgeschwindigkeiten neben dem Regelwert von 1,2 Meter pro Sekunde
(m/s) eine Varianz zwischen 1,0 m/s und 1,5 m/s als Berechnungsansatz zum Verlassen
der Verkehrsfläche (mit Verkehrsfläche ist hier die Länge der #Fußgängerfurt von Bord zu
Bord gemeint) zugelassen.
In den 1990er Jahren ist bei dieser Berechnung für Sehbehinderte grundsätzlich eine
Geschwindigkeit von 1,0 m/s angesetzt worden, was aber seitens des Blindenverbandes
als diskriminierend kritisiert und seit Anfang der 2000er Jahre daraufhin wieder
zurückgenommen wurde.
In Bezug auf Seniorinnen und Senioren sind in der Nähe von Seniorenheimen
grundsätzlich Räumgeschwindigkeiten von 1,0 m/s als Räumgeschwindigkeit für zu Fuß
Gehende bei der verkehrstechnischen Berechnung des Räumvorgangs verwendet
worden. Dies trifft auch auf LSA zu, die im Zuge der Schulwegsicherung installiert wurden.
Diese Räumgeschwindigkeiten sind Grundlage für die Ermittlung der Räumzeiten und
bestimmen die Zeitdauer, die nötig ist, um die gesamte Furt der Länge nach abzulaufen.
Dieser Zeitbedarf wird als Schutzzeit nach Ende der Grünzeit in jedem Signalprogramm
bis zum Start der an der Haltlinie wartenden Fahrzeuge grundsätzlich eingehalten.
Die eigentliche Grünzeit der Fußverkehrssignale ist ihrer Dauer nach nicht zur
vollständigen Querung der Straße vorgesehen. Die RiLSA orientiert sich hier bei
Einzelfurten am Erreichen der Hälfte der Querungsdistanz, bei Folge- oder Doppelfurten
an der Hälfte der zweiten Furt. In Berlin wird seit 2016 bei neuen oder überplanten
Anlagen diesbezüglich ein Anteil von zwei Dritteln der Einfachfurt eingehalten.
Grundsätzlich erfolgt die Schaltung der Blindenfreigabe in Berlin nur nach Anforderung
und wird durch Vibrationen am Anforderungstaster sowie ein akustisches Freigabesignal
vermittelt. Zum Auffinden der Anforderungstaster bzw. der Fußverkehrsfurt werden taktile
Signale von Signalgebern an den in der Regel mittig stehenden Masten ausgesendet. Mit
Einführung der neuen RiLSA 2015 und den darauf aufbauenden Vorgaben der
Verkehrslenkung Berlin seit 2016 wird in der Planung bei vorliegender Blindenanforderung
die vollständige Querung der angeforderten Furt innerhalb der Blindenfreigabezeit
gewährleistet. Die dabei zugrunde gelegte Gehgeschwindigkeit beträgt 1,0 m/s.
Der Abschluss der Überplanung aller 2.100 LSA in Berlin nach den Vorgaben seit 2016
kann nur in etwa an der LSA-Umsetzungsrate pro Jahr abgeschätzt werden. In Bezug auf
die von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eigenfinanzierten LSA-Projekte sind dies ca.
100 Anlagen pro Jahr. Hinzu kommen Projekte im Zusammenhang mit den
Verbesserungen in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie von
Radverkehrsprojekten sowie Maßnahmen, die mit dem Fußverkehrsabschnitt ins
Mobilitätsgesetz eingeführt werden sollen. Im Rahmen derer Realisierung werden die
3
schaltungstechnischen Randbedingungen angepasst und, sofern dies mit einem
baulichem Umbau einhergeht, der Einbau von Rillenplatten realisiert.
Frage 4:
Wie viele Ampeln müssen noch umgerüstet bzw. neu eingestellt werden? Bis wann soll dies geschehen,
welche Kosten sind dafür veranschlagt und welche Mittel bisher etatisiert? Bitte nach Bezirken auflisten.
Antwort zu 4:
Als Querungshilfe für Menschen mit Behinderungen dienen neben den akustischen
Signalen und gelben Tastern für die blinden und sehbehinderten Menschen auch die
Rillenplatten inkl. der Bordabsenkung auf 3 cm. Folgende Grafik zeigt eine entsprechende
Übersicht des aktuellen Umsetzungsgrades. Zu beachten ist, dass dort als BGA
ausgewertet wird, wenn entweder Rillenplatten oder akustische oder taktile Signalgeber
verbaut sind (oder alle drei Elemente zusammen).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu 3 verwiesen.
Frage 5:
Wer ist für die Umrüstungen bzw. Neueinstellungen der Ampeln zuständig?
Antwort zu 5:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
von vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) zuständig. Im Rahmen des regulären
Bauprogramms (Neubau) von LSA ist ebenfalls die VLB zuständig, sofern die LSA auf ihr
Betreiben hin errichtet wird. Sofern Drittparteien (beispielsweise Investoren) eine neue
LSA bei der VLB beauftragen, so sind diese auch für die Beauftragung eines kompletten
BGA der entsprechenden LSA zuständig.
Frage 6:
An welche Stellen kann man sich bei Anregungen bzw. Beschwerden bzgl. der Ampelschaltung wenden und
wie viele Anregungen bzw. Beschwerden sind dort seit 2016 jährlich eingegangen?
Bezirk Lichtsignalanlagen BGA (Rillenplatten mit betrachtet) % BGA (Rillenplatten mit betrachtet)
Charlottenburg Wilmersdorf 284 150 53%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 113 69%
Lichtenberg 112 98 88%
Marzahn-Hellersdorf 104 91 88%
Mitte 301 227 75%
Neukölln 134 101 75%
Pankow 150 135 90%
Reinickendorf 133 69 52%
Spandau 155 108 70%
Steglitz-Zehlendorf 222 136 61%
Tempelhof-Schöneberg 235 112 48%
Treptow-Köpenick 126 104 83%
4
Antwort zu 6:
Zuständig für die Schaltung von LSA ist die Verkehrslenkung Berlin. Diese nimmt daher
sowohl Beschwerden als auch Anregungen zur Verbesserung der Signalschaltungen
entgegen.
Statistische Auswertungen von eingehenden Bürgerbeschwerden werden seitens der VLB
nicht laufend erhoben. Seit 2018 sind aber differenziertere Aussagen begrenzt möglich:
Von den 498 im Jahr 2018 eingegangenen Bürger-Beschwerden bezogen sich 127 auf
Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende. Per 01.07.2019 liegen für das laufende Jahr
218 Bürgereingaben vor, wovon sich 31 auf Fußverkehrsthemen beziehen.
Frage 7:
In welchem Zeitrahmen und mit welchem Verfahren können nach einer Prüfung nutzergerechte
Anpassungen realisiert werden?
Antwort zu 7:
Ausführungstechnisch kommt ein Verfahren zum Einsatz, nach welchem seitens der VLB
eine entsprechende Aufgabenstellung formuliert wird, diese vom Generalübernehmer
Alliander Stadtlicht GmbH (ASL) bepreist wird, die VLB einen entsprechenden Auftrag
erteilt und ASL die entsprechende Umsetzung koordiniert. Zwar kann man pauschal
sagen, dass bezüglich des Zeitrahmens gemäß vertraglich vereinbarter Fristen mit dem
Generalübernehmer ASL
– im Falle von Softwareanpassungen mit einem Zeitraum von ca. 6-12 Monaten,
– im Falle von baulichen Anpassungen mit einem Zeitraum von ca. 12-24 Monaten
zu rechnen ist.
Jedoch ist hierbei zu beachten, dass auf Grund der Vielzahl bereits laufender
Bauvorhaben mit teilweise jahrelangem Planungsvorlauf dieser Zeitrahmen überschritten
werden kann. Hinzu kommt eine derzeit extrem ausgeprägte Knappheit straßenbaulicher
sowie planerischer Kapazitäten bei den entsprechenden Fachfirmen sowie in vielen Fällen
eine Überschneidung mit Bauvorhaben anderer Bauträger, welche eine Umsetzung
behindern bzw. verzögern können.
Frage 8:
Inwiefern gibt es oder sind besondere Fußverkehrsregelungen geplant, z.B. in der Nähe von Senioren- oder
Behinderteneinrichtungen, wo vermehrt Gruppen bzw. geheingeschränkte Personen die Straße überqueren
müssen?
Frage 10:
Inwiefern gibt es konkrete Pläne vonseiten des Senats, inklusive Zeit- und Mittelansatz, um Berlin mit Blick
auf die demografische Entwicklung sicherer für Senioren, aber auch für Menschen mit (Seh-)Behinderungen
zu machen?
5
Antwort zu 8 und zu 10:
Mit dem im Juli 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz (MobG) hat das Land Berlin eine
wichtige Grundlage geschaffen, um den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr)
nachhaltig zu stärken. Den schwächsten Verkehrsteilnehmenden kommt somit eine
besondere Rolle zu, so dass dem Ziel, Menschen in Berlin bequeme, sichere, zuverlässige
und umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen, Rechnung getragen wird.
Das Gesetz ist in unterschiedliche Abschnitte eingeteilt. Abschnitt 1 befasst sich mit
verkehrsmittelübergreifenden Zielen. Dort ist u.a. das Thema der Verkehrssicherheit mit
der „Vision Zero“ verankert. Dieser wichtige Grundsatz, der selbstverständlich auch für
Seniorinnen und Senioren sowie für und Menschen mit (Seh-)Behinderungen gilt, ist in
§ 10, Absatz 1 MobG festgehalten.
Grundsätzlich gilt mit dem geplanten Fußverkehrsabschnitt, dass alle Wege in der Stadt
fußverkehrsfreundlich sein sollten. Dazu kategorisieren und priorisieren die Bezirke
zukünftig gemeinsam mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung
Fußverkehrsnetze. Bei der Priorisierung werden im Sinne der vorausschauenden Planung
unter anderem unterschiedliche Wege- und Aufenthaltszwecke sowie unterschiedliche
Nutzergruppen berücksichtigt (§ 54 Referentenentwurf Abschnitt Fußverkehr im
Mobilitätsgesetz).
Nutzende verschiedener Hilfsmittel, wie zum Beispiel Blindenstöcke, Rollstühle oder
Rollatoren, haben unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche an Querungsstellen. So
benötigen seheingeschränkte Personen eine eindeutig ertastbare Unterscheidung
zwischen Straße und Gehweg, während Nutzende von Rollatoren und Rollstuhlfahrende
einen möglichst ebenerdigen Übergang benötigen. Um diese unterschiedlichen
Bedürfnisse zu berücksichtigen, können beispielsweise Bordabsenkungen mit
unterschiedlichen Höhen eingerichtet werden. Bei dieser Lösung können rollende
Hilfsmittel über eine sehr niedrige Schwelle oder Nullabsenkung fahren, während
seheingeschränkte Personen mittels taktiler Führung zum höheren Bord geleitet werden.
Dadurch werden die unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt, die sich infolge der
Nutzung verschiedener Hilfsmittel ergeben (§ 55 Referentenentwurf Abschnitt Fußverkehr
im Mobilitätsgesetz).
Bereits seit dem Jahr 2001 existiert im Land Berlin ein Bauprogramm zur Errichtung von
Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen. In den
vergangenen Jahren wurden in diesem Zusammenhang den Bezirksämtern im Land Berlin
finanzielle Mittel für den Bau von Querungshilfen von der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Standortvorschläge können von den
Bezirksämtern, Bürgerinnen und Bürgern, schulischen Einrichtungen oder sonstigen
Institutionen an die Hauptverwaltung herangetragen werden. In einem abgestimmten
Verfahren werden diese überprüft und nach positivem Bescheid vom Baulastträger
errichtet. Der Prozess ist fortlaufend. Gleiches gilt für das Bordabsenkungsprogramm. Ziel
dieses Programmes ist es, den barrierefreien Ausbau voranzutreiben.
Politisch und rechtlich sind die Grundsteine für eine sichere Mobilität, auch vor dem
Hintergrund der demographischen Entwicklung, gelegt. Die Umsetzung kann umso besser
gelingen, je umfangreicher die Landes- und Bezirksebene personell und finanziell
ausgestattet sind.
6
Frage 9:
Gibt es Überlegungen seitens des Senats, die Ampelschaltungen in Berlin grundsätzlich mehr an den
Bedürfnissen von Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen auszurichten?
Antwort zu 9:
In Bezug auf die Lautstärkenregelung der taktilen Signale zum verbesserten Auffinden der
Anforderungstasters befindet sich zur bedarfsgerechten Aussteuerung des Tonsignals ein
Smartphone-App-basiertes System eines Blindensignal-Herstellers in der Vorbereitung auf
eine Testphase.
Ferner sind Testaufbauten zur Erfassung des Fußverkehrs in Vorbereitung, um die
Querungsmöglichkeiten der zu Fuß Gehenden zu optimieren.
Berlin, den 10.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Trotz massiver Probleme im Nahverkehr: BVG knackt Abo-Rekord Die Berliner Verkehrsbetriebe haben mehr als eine halbe Million Ticket-Abonnenten. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214795019/Trotz-massiver-Probleme-im-Nahverkehr-BVG-knackt-Abo-Rekord.html

Berlin.  Allen jüngsten Angebotsmängeln zum Trotz wächst die Zahl der #Stammkunden bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) stetig an. Jetzt konnte das landeseigene Unternehmen einen ganz besonderen Erfolg vermelden: Erstmals habe es mehr als eine halbe Million #Ticket-Abonnenten.

Innerhalb nur eines halben Jahres konnte die BVG damit gut 15.000 Abonnenten hinzugewinnen. Gegenüber 2007 hat sich die Zahl der #Stammnutzer sogar um rund 150 Prozent erhöht. Für BVG-Marketingchef Martell Beck ist das Knacken der 500.000er-Marke „ein Riesenerfolg“.

Angebote überzeugen

Vor allem Angebote wie das #Senioren-Abo 65plus oder das neue, preiswertere #Schülerticket würden immer mehr Menschen davon überzeugen, der BVG langfristig die Treue zu halten. Auch bei der Berliner -Bahn freut man sich über mehr Stammkunden, dort haben inzwischen rund 220.000 Fahrgäste ein #Jahreskarten-Abonnement, ein Plus von zehn Prozent gegenüber 2014.

Für den Berliner #Fahrgastverband #Igeb ist der deutlich Stammkunden-Zuwachs eine klare Aufforderung an die Politik, mehr für Verbesserungen im Nahverkehr zu tun. „Mehr als 720.000 Menschen sagen, wir brauchen jeden Tag die öffentlichen Verkehrsmittel. Sonst würden sie kein Abo …

barrierefrei + Bahnhöfe: U- und S-Bahnhöfe Vandalismus führt zu immer mehr defekten Aufzügen in Berlin, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/u–und-s-bahnhoefe-vandalismus-fuehrt-zu-immer-mehr-defekten-aufzuegen-in-berlin,10809148,33675478.html

Immer wieder gibt es #Störungen bei #Aufzügen in - und -Bahnhöfen. Darauf hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in seinem jüngsten Qualitätsbericht hingewiesen. Meist ist #Vandalismus an Störungen schuld.
Sie sind nicht nur für #Rollstuhlfahrer wichtig. Auch Eltern mit #Kinderwagen, Reisende mit großem #Gepäck und #Senioren nutzen gern Aufzüge in U- und S-Bahnhöfen. Allerdings gibt es immer wieder Störungen – und bei einzelnen Aufzügen sehr lange Ausfallzeiten. Darauf hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in seinem jüngsten Qualitätsbericht hingewiesen. „Im Sinne der Fahrgäste ist eine schnellere Inbetriebnahme anzustreben.“

Von den 228 Aufzügen, die von der DB Station & Service betrieben werden, waren im vergangenen November 218 betriebsbereit. „Die Verfügbarkeit erreichte einen Wert von 95,5 Prozent“, so der Verbund. Im selben Monat des Vorjahres lag er noch bei 96,5 Prozent. In 19 Prozent der Fälle dauerte es mehr als sieben Tage, bis Störungen behoben wurden. In 25 Prozent der Fälle vergingen drei bis sieben, in 34 Prozent bis zu drei Tage. 22 Prozent der Ausfälle wurden am selben Tag beseitigt.
Im Fahrstuhl gefangen

Im Qualitätsbericht nennt der Verbund Aufzüge, die im November unangenehm auffielen. So war die Anlage im S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg erst vier und dann sechs Tage gestört. Zudem gab es kurzzeitige Störungen und Personenbefreiungen. Der „People Mover“, der 2003 montiert wurde, sieht wie ein Portalkran aus. Die Kabine fährt an einem Pfeiler nach oben, schwebt unter einer Brücke über die S 3 hinweg und gleitet an einem zweiten Pfeiler nach unten. Eine Personenbefreiung wurde auch von dem Aufzug gemeldet, der im Bahnhof Gesundbrunnen zum S-Bahnsteig an den Gleisen 1 und 2 fährt.

Meist ist Vandalismus an Störungen schuld. Auf ihren Internetseiten informieren die S-Bahn und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) über Ausfälle. Die Website www.brokenlifts.org fasst die Informationen zusammen. Danach waren am Freitag 14 Aufzüge nicht funktionsfähig.

Am Freitag ging im U-Bahnhof Haselhorst (U 7) ein Aufzug in Betrieb. Er hat 1,9 Millionen Euro gekostet. Bei der BVG sind jetzt 110 U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar.

barrierefrei + Bahnhöfe: Barrierefreiheit in BerlinAufzüge werden zügiger repariert, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/barrierefreiheit-in-berlin-aufzuege-werden-zuegiger-repariert,10809148,24833794.html

Nach jahrelanger Kritik von #Behinderten und #Senioren hat die Deutsche Bahn reagiert. Die BVG kündigt ebenfalls Verbesserungen für die #Barrierefreiheit an. Doch nicht nur der Bau kostet Geld. Manchmal lohnt es sich, bei Problemen den obersten Chef anzusprechen. Das hat auch die Berliner Rollstuhlfahrerin Ursula Lehmann erlebt. Sie hatte sich häufig darüber beschwert, dass auf vielen Bahnhöfen die #Aufzüge defekt sind und Reparaturen oft lange auf sich warten lassen. Doch die Kritik blieb wirkungslos. Das änderte sich erst, nachdem die Frau Bahn-Chef Rüdiger Grube bei einer Diskussion mit Fahrgästen auf das Problem aufmerksam gemacht hatte. „Siehe da – nach zwei Wochen hatte ich einen Termin“, erzählte Lehmann, die im Spontanzusammenschluss „Mobilität für Behinderte“ für einen barrierefreien Nahverkehr in Berlin streitet. Inzwischen hat die Bahn ein Konzept zur schnelleren …