Barrierefreiheit in Berlin – auch für mobilitätseingeschränkte Personen, aus Senat

07.06.2023

Frage 1:

Wie viele Menschen mit einer #anerkannten #Gebehinderung (Merkzeichen „ G“), wie viele mit einer #außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“ ) und wie viele #blinde und #sehbehinderte Menschen (Merkzeichen „ Bl“ bzw. „ TBl“ ) leben nach Kenntnis des Senats in Berlin (bzw. haben von Berliner Behörden zum aktuellen Zeitpunkt entsprechende Nachweise ausgestellt bekommen)? (Aufstellung nach Merkzeichen erbeten.)

Antwort zu 1:

Die angefragten Merkzeichen werden nur bei schwerbehinderten Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis erfasst.

Die Verteilung der in der Frage genannten Merkzeichen zum Stand 30.04.2023 stellt sich wie folgt dar:

Merkzeichen „ G“ 143.711 Merkzeichen „ aG“ 22.273 Merkzeichen „ Bl“ 2.852 Merkzeichen „ TBl“     94   

Frage 2:

Inwiefern ist der Senat nach wie vor der Auffassung, dass bei einer #Straßenüberquerung mit Freigabe mittels einer #Lichtsignalanlagen (#LSA) eine #Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/ s sowie eine #Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/ s (bzw. eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/ s im Umfeld besonderer Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen sowie Schulen und Kitas) angesetzt werden kann und diese auch die besonderen Bedürfnisse sowie die #Lebensrealität von #mobilitätseingeschränkten Personen ausreichend berücksichtigt?

Antwort zu 2:

Der Senat ist der Auffassung, dass die zitierten Werte im Einklang mit den geltenden Richtlinien für die Berechnung der Überquerung von Fahrbahnen angesetzt werden können und dieses Vorgehen auch den besonderen Bedürfnissen sowie der Lebensrealität von

mobilitätseingeschränkten Personen gerecht wird.

Frage 3:

Mit welchem Ergebnis wurde die Prüfung zur Ausstattung der seinerzeit noch rund 700 ausstehenden LSA mit einer Steuerung sowie hardwareseitigen Ausstattung für Blinde und sehbehinderte Personen in Berlin abgeschlossen, wie viele LSA stehen zum aktuellen Zeitpunkt hinsichtlich ihrer Umrüstung noch aus und bis wann ist derzeit mit einer vollständigen Umstellung zu rechnen? (vgl. hierzu Antwort auf Frage 7.) in Drs. 18/ 20533)

Antwort zu 3:

Es sind rund 72 % der LSA in Berlin blindengerecht ausgestattet, 590 Anlagen sind noch nachzurüsten. Der Umfang der weiteren Umrüstung und der Dauer bis zur vollständigen Umstellung bestimmt sich nach den im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Frage 4:

Wie viele Anfragen hinsichtlich eines behindertengerechten Ausbaus von LSA sind in der Zeit von 2019 bis heute bei den Bezirken bzw. der Verkehrslenkung Berlin eingegangen bzw. wurden an diese herangetragen? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)

Antwort zu 4:

Eine Auswertung der Anfragen ist nicht möglich, da diese nicht auswertbar erfasst werden.

Frage 5:

Wie vielen der unter 4.) erfragten Nachrüstungen wurde in der Zeit von 2019 bis heute stattgegeben, wie viele wurden abgelehnt und wie viele der berechtigten Anträge wurden bisher umgesetzt bzw. noch nicht umgesetzt? (Aufstellung nach angenommenen und abgelehnten Anträgen sowie der umgesetzten und nicht umgesetzten Maßnahmen jeweils nach Jahren und Bezirken erbeten.)

Antwort zu 5:

Eine quantitative Antwort ist hier nicht möglich (vgl. Antwort zu Frage 4). Alle an die Abteilung   VI der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, gerichteten Anfragen und Anträge der verschiedenen Institutionen (Behörden, Interessenverbände, Privatwirtschaft, Pflegeeinrichtungen, etc.), aber auch direkt von Bürgerinnen und Bürgern werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. In der Regel wird eine entsprechende Maßnahme initiiert und umgesetzt oder es wird auf laufende Vorhaben hingewiesen, die bereits mindestens eine Ausstattung mit akustischen Signalgebern vorsehen. Nur in Ausnahmefällen (erheblicher (straßenbaulicher) Aufwand, größere absehbare Maßnahmen in Zukunft an einer Lichtsignalanlage) wird eine Anfrage negativ beschieden.

Umgesetzt wurden (nicht nur auf Grund von externen Anfragen, Stand: 25.05.2023) seit 2019 folgende Maßnahmen, die mindestens eine Ausstattung mit akustischen Signalgebern beinhalteten:

2019: gesamt 21

Ch- WiFr-KrLiMa- HeMiNePaReSpSt-ZeTe- SchTr-Kö
242161201011

2020: gesamt 49

Ch- WiFr-KrLiMa- HeMiNePaReSpSt-ZeTe- SchTr-Kö
477143334373

2021: gesamt 36

Ch- WiFr-KrLiMa- HeMiNePaReSpSt-ZeTe- SchTr-Kö
620221342239

2022: gesamt 20

Ch- WiFr-KrLiMa- HeMiNePaReSpSt-ZeTe- SchTr-Kö
302320402121

2023: bisher 4

Ch- WiFr-KrLiMa- HeMiNePaReSpSt-ZeTe- SchTr-Kö
100020000010

Frage 6:

Wie viele Aufzugsanlagen an S-Bahn-, U-Bahn- sowie Regional- bzw. Fernbahnhöfen existieren in Berlin und wie viele davon sind derzeit defekt bzw. außer Betrieb? (Aufstellung nach Bezirken sowie nach Bahnhofsart erbeten.)

Antwort zu 6:

Derzeit sind 138 U-Bahnhöfe durch Aufzugsanlagen (insgesamt 193 Aufzüge) und 8 U- Bahnhöfe durch Rampen barrierefrei erreichbar. 113 S-Bahnhöfe sind über Aufzüge und 13 S-Bahnhöfe über Rampen barrierefrei erreichbar. Alle Regionalbahnhöfe in Berlin sind barrierefrei ausgebaut. Aufzugsstörungen sind im Internet unter http s:/ / www.b ro kenlifts.org / tagesaktuell vermerkt.

Frage 7:

Wie hat sich die Zahl der Behindertenstellplätze (Parkflächen) in den Berliner Bezirken seit 2019 entwickelt? (Quantitative Aufstellung nach Jahren und Bezirken erbeten.)

Antwort zu 7:

Die Bezirke haben dazu folgende Angaben zugeliefert: Charlottenburg-Wilmersdorf:

„ Vor 2019: 538

2019: 21 angeordnet, 28 Entfernung angeordnet

2020: 24 angeordnet, 36 Entfernung angeordnet

2021: 21 angeordnet, 34 Entfernung angeordnet

2022: 14 angeordnet, 47 Entfernung angeordnet

2023: bis Stand 23.05.23: 18 angeordnet, 9 Entfernung angeordnet“

Friedrichshain-Kreuzberg:

„ Eine konkrete Statistik, welche Schwerbehindertenparkplätze im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg erst im oder nach dem Jahr 2019 geschaffen wurden, gibt es nicht. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es 192 personenbezogene- und 127 allgemeine Schwerbehindertenparkplätze.“

Marzahn-Hellersdorf:

2019 32 2020 25 2021 31 2022 14 Bis Mai 2023 12    

„ Im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wurden folgende personenbezogene Behindertenparkplätze auf Antrag eingerichtet:

Darüber hinaus stehen bis heute weitere 189 Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenland zur Verfügung. Eine Auflistung nach Jahresscheiben ist hier nicht möglich.“

Mitte:

„ Entsprechende Statistiken werden in der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde nicht geführt, auch eine systemseitige Auswertung ist nicht möglich, so dass daher leider keine belastbaren Zahlen genannt werden können.“

Neukölln:

„ Statistiken zur Gesamtzahl der Parkplätze für Menschen mit Behinderung im Bezirk, wie viel Anträge jährlich insgesamt eingehen und dann genehmigt bzw. abgelehnt werden, werden im Bezirk Neukölln nicht geführt.“

Nach Auskunft des Bezirksamtes Neukölln kann eine Entwicklung nur mit den Angaben zu genehmigten/ eingerichteten bzw. entfernten Parkplätzen für Menschen mit Behinderung abgebildet:

„ 2019 – 25 angeordnet, 22 Entfernung angeordnet

2020 – 30 angeordnet, 26 Entfernung angeordnet

2021 – 42 angeordnet, 21 Entfernung angeordnet

2022 – 27 angeordnet, 15 Entfernung angeordnet

Demnach sind seit 2019 im Bezirk Neukölln 40 Parkplätze für Menschen mit Behinderung hinzugekommen.

Hinweis: Die Entfernung eines Parkplatzes für Menschen mit Behinderung erfolgt in der Regel bei Umzug der Person oder wenn die Person verstorben ist.“

Pankow:

„ Auf Grundlage der vorliegenden Informationen sind im angefragten Zeitraum folgende neu angeordnete personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze zu verzeichnen:

2019: 40

2020: 12

2021: 12

2022: 27“

Reinickendorf:

„ Die Zahl der allgemeinen Schwerbehindertenparkplätze in Reinickendorf beträgt 85 und hat sich in den letzten Jahren nicht erhöht oder verringert. Die Zahl der personengebundenen Schwerbehindertenparkplätze nimmt stetig zu, wobei aufgrund des Bevölkerungswandels davon auszugehen ist, dass diese Tendenz anhält.“

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine Statistik im Sinne der Fragestellung nicht geführt wird.“

Spandau:

Nach Auskunft des Bezirksamtes Spandau wird eine entsprechende Statistik im Bezirksamt Spandau nicht geführt.

Steglitz-Zehlendorf:

„ Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden folgende Schwerbehinderten-Parkplätze angeordnet:

2019:14
2020:11
2021:11
2022:1
2023:2 (bis 23.05.2023)

Aktuell befinden sich drei Verfahren in Prüfung, möglicherweise sind noch nicht alle angeordneten Parkplätze markiert.

Es ist keine Unterscheidung nach allgemeinen und personengebundenen Plätzen vorgenommen worden.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilte mit, dass eine

„ entsprechende Statistik nicht geführt wird.“

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte mit, dass eine entsprechende Statistik nicht geführt wird.

Berlin, den 04.06.2023 In Vertretung

Dr. Claudia Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de