Schiffsverkehr: Zustand und Sanierungsbedarf der Uferwände in Berlin, aus Senat

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Frage 1:

Über wie viele km #Uferwände verfügt das Land Berlin insgesamt? (Bitte tabellarisch nach Bezirken auflisten.)

Antwort zu 1:

Der #Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau, obliegt die Unterhaltung von rund 900 Unterhaltungsabschnitten (landeseigener Ufer an Gewässern 1. Ordnung) mit einer Gesamtlänge von insgesamt ca. 140 km. Darin enthalten sind Uferwände mit einer Gesamtlänge von rund 59 km.

Charlottenburg – Wilmersdorf 6 km
Friedrichshain – Kreuzberg 4 km
Lichtenberg 1 km
Mitte 9 km
Neukölln 7 km
Reinickendorf 4 km
Spandau 10 km
Steglitz – Zehlendorf 1 km
Treptow – Köpenick 17 km
(gerundet auf glatte km)  

 

Bei den fließenden Gewässern 2. Ordnung werden die Uferabschnitte nicht vergleichbar erfasst, somit ist eine Zuordnung zu Bezirken nicht darstellbar.

Die Gesamtlänge der #Ufer der fließenden #Gewässer 2. Ordnung beträgt ca. 840 km. Davon sind rund 1/3 befestigt.

Frage 2:

Wer trägt die bauaufsichtliche Verantwortung für den Zustand der Uferwände in Berlin? In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?

Antwort zu 2:

Die Uferwände in der Zuständigkeit und der Baulast des Landes Berlin werden gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG (Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung – Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) Nr. 10 Punkt 11 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau bauaufsichtlich verantwortet.

Frage 3:

In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?

Antwort zu 3:

Die Zustandsprüfung erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau einmal im Jahr.

Frage 4:

Gibt es neben der „#Uferwand #Schillingbrücke“ weitere Uferwand-Abschnitte, die aus heutiger Sicht dringend sanierungsbedürftig sind? Wenn ja, welche? (Bitte tabellarisch auflisten nach Bezeichnung, Ort bzw. Bezirk, Länge, Kosten.)

Antwort zu 4:

Mit gegenwärtigem Kenntnisstand sind die #Uferbefestigungen gemäß untenstehender Tabelle dringend sanierungsbedürftig.

Die Tabelle basiert aus Gründen der Übersichtlichkeit auf dem Gewässerverlauf mit der kilometrierten Abschnittsbezeichnung. Die Ufernamen werden zugeordnet.

„Rechtes/linkes Ufer“ (RU / LU) meint in Fließrichtung gesehen rechts/links. Die Spree- Oder-Wasserstraße (hier: Spree) fließt aus östlicher Richtung (Köpenick) nach Westen (Spandau). Der Neuköllner Schifffahrtskanal fließt von Süden (Wasserstraßenkreuz Teltowkanal / Britzer Verbindungskanal) nach Norden (Mündung in den #Landwehrkanal).

Lfd

.

Nr.

Gewässer Ufer- Bezeichnun g Bezirk Uferlän ge [km] Koste n [Mio. EUR] Hinweis
1 Spree-Oder- Wasserstraße km 7.5 bis 8.0 rechtes Ufer #Bonhoefferu fer Charlottenbu rg- Wilmersdorf 0.5 25,0 Bauausführung
2 Spree-Oder- Wasserstraße km 10.3 bis

10.7 rechtes Ufer

#Wikingerufer Mitte 0.4 19,6 Bauausführung
3 Spree-Oder- Wasserstraße km 6.5 bis

14.5

#Am Spreebord (RU),

#Schleswiger Ufer (LU)

Charlottenbu rg- Wilmersdorf und Mitte 0,6 5,0 Kosten Sofortsicherung 1 (BPU)

Bauausführung

  #Helgoländer Ufer (RU), Hansaufer (RU),

#Franklinufer Notausstieg (LU)

Mitte und Charlottenbu rg- Wilmersdorf 0,7 5,5 Kosten Sofortsicherung 2 (ungeprüfte BPU)
  Neuköllner Schifffahrtska nal km 0.67

bis 0,84 und

km 1,59 bis

1,63 rechtes Ufer

#Kiehlufer Neukölln 0,2 * Laufende Bauausschreib ung

*Wegen des laufenden Vergabeverfahrens wird auf die Angabe verzichtet.

Frage 5:

Wie viele Brücken im Land Berlin liegen auf Uferwänden auf? (Bitte tabellarisch auflisten nach Anzahl pro Bezirk.)

Frage 6:

Uferwände unter Brücken haben besondere Lasten zu tragen. Werden Uferwände unterhalb von Brückenkonstruktionen einer besonderen regelmäßigen Prüfung unterzogen? Wenn ja, in welchem Turnus und von wem?

Antwort zu 5 und 6:

Grundsätzlich sind Uferwände und Brücken getrennte Bauwerke. Soweit Brückenbauteile die Uferbefestigung bilden, sind sie konstruktiver Bestandteil der Brücke.

Frage 7:

Wie hoch ist der Sanierungs- und #Investitionsstau insgesamt bei den Berliner Uferwänden? Frage 8:

Gibt es einen Sanierungs- und #Investitionsplan für die Berliner Uferwände? Wenn ja, über welchen Zeitraum?

Antwort zu 7 und 8:

Ja, über 20 Jahre. Die geplanten Maßnahmen lassen sich im Grundsatz in folgende Bereiche einteilen:

a) Spree-Oder-Wasserstraße km 6.5-14.5 in Vorbereitung und Bauausführung  

150 Mio.

b) Spree-Oder-Wasserstraße km 14.5-17.7 Vorbereitung mittelfristig 100 Mio.

 

c)

 

Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 17.8-22.0

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

90 Mio. €

 

d)

 

Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 22.0-26.5

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

98 Mio. €

 

e)

 

#Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 26.5-33.2

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

95 Mio. €

f) #Neuköllner- Schifffahrtskanal   in Vorbereitung 70 Mio. €*

*geschätzte anteilige Projektkosten für Uferwände

Frage 9:

Wie hoch waren die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten 10 Jahren?

Antwort zu 9:

Die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten zehn Jahren aus Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau betragen etwa 40 Mio. Euro.

Hinzu kommen Kosten, die der Bund und sonstige Dritte für Uferwände in deren Zuständigkeit getragen haben.

Frage 10:

Welche genauen Abschnitte wurden in den letzten 10 Jahren saniert? (Bitte tabellarisch auflisten nach Ort/Bezirk, Länge Investitionskosten.)

Antwort zu 10:

#Spree-Oder- Wasserstraße
Tegeler Weg Charlottenburg- Wilmersdorf 99 m   1.200 T €
#Monbijouufer 2. Bauabschnitt Mitte 130 m   4.700 T €
#May-Ayim-Ufer Friedrichshain-Kreuzberg 200 m   1.600 T €
Hasselwerder Park Treptow-Köpenick 70 m   420 T €
#Schiffbauer Damm Mitte 82 m Ausgeführt durch DSK 2.000 T €
#Müggelpark Treptow-Köpenick 200 m   2.800 T €
#Humboldthafen        
Abschnitte A bis F Mitte 550 m   17.500 T

#Rummelsburger See
Westufer Friedrichshain- Kreuzberg, Lichtenberg 200 m   3.000 T €*
#Nordgraben        
Oranienburger Straße bis Schorfheidestraße Reinickendorf 1.100

m

  2.600 T €
Südpanke        
Chausseestraße bis Habersaathstraße Mitte 650 m   3.500 T €*
#Panke
Nordhafenvorbecken, linkes Ufer Mitte 80 m   900 T €

*geschätzte anteilige Projektkosten für Uferwände Kosten brutto, gerundet.

Berlin, den 18.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Neues WSA Spree-Havel geht an den Start, aus Binnenschifffahrt

Neues WSA Spree-Havel geht an den Start

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (#WSV) setzt ihre Ämterreform fort. Nun ist das neue #Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (#WSA) #Spree-Havel in Betrieb genommen worden.

Das Zuständigkeitsgebiet des neuen Amts liegt zwischen #Elbe und #Oder und umfasst rund 950 km Bundeswasserstraßen. Im Revier des WSA Spree-Havel werden der WSV zufolge jährlich weit über 5. Mio. Güter-tonnen transportiert. In dem weit verzweigten Fluss-, Seen- und Kanalnetz sind 100.000 Sportboote zugelassen. Die Beschäftigten des Amtes unterhalten unter anderem die Ufer der Schifffahrtskanäle, zum Beispiel #Landwehrkanal und #Elbe-Havel-Kanal, und stellen die für die #Schifffahrt erforderlichen Wassertiefen her. Darüber hinaus realisieren sie Baumaßnahmen an den 32 #Schleusen und #Wehren und an den 166 bundeseigenen #Brücken des Reviers.

Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), nahm die Eröffnung in Brandenburg an der Havel vor. »Die rund 700 Beschäftigten des neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel sind ab sofort für ein großes vernetztes Gebiet aus Flüssen, Seen und Kanälen verantwortlich. Neben der #Güterschifffahrt spielt in der Region vor allem die #Freizeitschifffahrt eine wichtige Rolle«, so Witte. Dies erfordere vielseitige fachliche Kompetenzen. Die Nutzer der #Bundeswasserstraßen

Straßenverkehr: Bewässerung von Straßenbäumen, aus Senat

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Frage 1:
Warum und in welchem Umfang werden #Straßenbäume in Berlin mit Trinkwasser #gewässert, und aus welchem
Grund wird dazu kein Brunnen- oder #Oberflächenwasser verwendet?
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„Da es in Berlin an allen Straßen entsprechende Hydranten zur Wasserentnahme gibt, ist
es am ökonomischsten, das Wasser zur Bewässerung der Straßenbäume direkt in der Nähe
des Bedarfs zu entnehmen. Anderenfalls müssten erst entsprechende technische und
bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um Wasser aus #Tiefbrunnen oder
2
Oberflächenwasser zu entnehmen. Es würden auch extrem viele #Leerfahrten für die
#Wasserfahrzeuge entstehen.
Da der Grundwasserstand in den letzten Jahren immer weiter absinkt, ist es auch nicht
sinnvoll, durch weitere Tiefbrunnenbohrungen diesen noch weiter absinken zu lassen. Das
Wasser aus Tiefbrunnen ist zudem sehr eisenhaltig und kann Schäden an Bäumen
hervorrufen. Auch bei der Entnahme von Oberflächenwasser hat es im letzten Jahr schon
Einschränkungen bei der Entnahme gegeben.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Da der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in den 1990er Jahren negative Erfahrungen mit
der Entnahme von Oberflächenwasser aus dem #Landwehrkanal gemacht hat, wird seitdem
die Bewässerung der jüngeren Straßenbäume mit Trinkwasser vorgenommen. Trinkwasser
steht in Berlin in ausreichendem Maß zur Verfügung. Die Förderung verhindert zudem
„nasse Keller“ im Spreetal.“
Pankow:
„Das Wasser für die Baumwässerung wird in der Regel mittels Standrohr der Berliner
Wasserbetriebe (BWB) an nächst gelegener Stelle zum Einsatzort genutzt, um die Tanks
der Bewässerungsfahrzeuge zu befüllen. #Grundwasser wird nur an stationären Anlagen
eingesetzt, wie #Parkanlagen mit fest installierten #Unterflurhydranten zur Bewässerung.
Diese mussten aufgrund von Kosteneinsparungen nach und nach aufgegeben und z.T.
zurückgebaut werden, da die Unterhaltung nicht mehr finanziert werden konnte. Die
Fahrtwege zu den vereinzelt noch in Betrieb genutzten Grundwasserbrunnen wäre zu weit,
d. h. zu zeit- und kostenintensiv, zudem ökologisch nicht sinnvoll.
Für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ist eine Genehmigung der
Wasserbehörde und des Umweltamtes erforderlich. Die wird nicht erteilt, da die meisten
Gewässer im Bezirk unter Wassermangel leiden und die Gefahr des Austrocknens besteht,
zumindest eine Wasserentnahme ökologisch nicht vertretbar ist.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden schwerpunktmäßig Jungbäume und
Neuanpflanzungen von Straßenbäumen gewässert, da die natürlichen Niederschläge nicht
ausreichen, um ein Anwachsen zu ermöglichen. Gewässert wird mindestens drei bis fünf
Jahre nach der Neupflanzung der Bäume. Dies betrifft zurzeit ca. 1.000 Bäume.
Überwiegend wird dabei Trinkwasser verwendet, da das Leitungsnetz der Berliner
Wasserbetriebe flächendeckend in allen Straßen in ausreichender Kapazität verfügbar ist.
Die Verwendung von Tiefbrunnenwasser erfolgt nicht wegen fehlender Tiefbrunnen im
Bereich der Straßen. Oberflächenwasser wird nicht verwendet, da der logistische Aufwand
für den Transport des Wassers unwirtschaftlich ist.“
Spandau:
„In Spandau werden Oberflächenwasser (geschätzt 7.000 m³) und Trinkwasser (geschätzt
5.000 m³), aber kein Brunnenwasser für Straßenbäume verwendet.“
Steglitz-Zehlendorf:
„In der Regel ist die Entfernung zwischen Einsatzort (Wässern) und Aufnahmeort (Brunnen,
Gewässer) zu groß und damit unwirtschaftlich. Daher erfolgt die Bewässerung über lokales
Stadtwasser.
In Steglitz-Zehlendorf gibt es keine Brunnen, die eine leistungsfähige Befüllung von Tanks
ermöglichen würden.
3
Auch eine Entnahme von Oberflächenwasser bietet sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf aus
verschiedenen Gründen nicht an (Gewässer schwer erreichbar, Entnahme wäre schädlich,
Wasserqualität teilweise fragwürdig). In den letzten Jahren fehlte auch in Oberflächengewässern häufig Wasser.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgt über Wasserfässer, die mit LKWs
transportiert werden. Die Auffüllung der Wasserfässer erfolgt über Standrohre der Berliner
Wasserbetriebe die an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Im Straßenland stehen
keine Tiefbrunnen oder unterirdische Regenwasserzisternen zur Bewässerung zur
Verfügung.“
Neukölln:
„Straßenbäume werden in Abhängigkeit von der Notwendigkeit unter Berücksichtigung der
technischen Möglichkeiten/örtlichen Situation und finanziellen Mittel bewässert. Im
öffentlichen Straßenland steht eine Vielzahl von Hydranten zur Verfügung. Diese sind im
Hinblick auf die Effizienz der „Betankung“, dem damit verbundenen Zeitaufwand und somit
auf die damit verbundenen Kosten in der Regel wohl deutlich günstiger als die Nutzung von
Brunnen-/Oberflächenwasser.
Die Entnahme bei Oberflächengewässern müsste zudem vorab rechtlich mit den
zuständigen Wasserbehörden abgestimmt werden – zumal diese dann auch in Abhängigkeit
der Pegelstände möglich wäre, das heißt zum Beispiel bei Niedrigwasser würde die
Entnahme sicherlich versagt werden. Zusätzlich gebohrte (Tief-) Brunnen würden neben
den Herstellungskosten auch laufende Unterhaltungskosten verursachen.
Weitere Themen wären die (regelmäßig!) zu prüfende Wasserqualität, gegebenenfalls
notwendige Fahrzeugumbauten (Pumpen) und die Befahrbarkeit/Zugänglichkeit der
Zapfstellen nebst Arbeitssicherheitsaspekten bei beiden Varianten. Zudem würde
entsprechend in das (örtliche) Wassermanagement eingegriffen werden, was
gegebenenfalls negative Auswirkungen hätte, wie sinkende Grundwasserstände/Entnahme
von Schichtenwasser o.ä., teilweise – wie z.B. bei Einzelbauvorhaben zu beobachten – mit
negativen Auswirkungen für die umliegende Vegetation.“
Treptow-Köpenick:
„Das Trinkwassernetz ist mit seinem Leitungs- und Hydrantensystem sehr gut ausgebaut
und für alle nutzbar. Brunnenwasser steht nur örtlich begrenzt aus eigenen Systemen wie
im Treptower Park zur Verfügung.
Auch Zisternen stehen für die Bewässerung des öffentlichen Grüns nicht zur Verfügung.
Hier wäre dann ebenso die Verteilung des Wassers ohne Leitungssysteme zu organisieren.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Die Bewässerung der Bäume erfolgt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vom Fachbereich Grün
sowohl aus Brunnenwasser als auch aus Trinkwasser. Da, wo es möglich ist, erfolgt die
Bewässerung natürlich aus Brunnenwasser.“
Lichtenberg:
„Der überwiegende Teil der Straßenbäume in Lichtenberg wird durch die Parkpflegereviere
mit Hilfe von Tiefbrunnen bewässert. Nur ein geringer Teil wird mit Hilfe von Standrohren
mit Trinkwasser bewässert. Da die Kapazität des Personals für die Bewässerung der Bäume
in Lichtenberg nicht ausreicht, wird ein Teil der Bäume durch Fremdfirmen, Garten- und
Landschaftsbaufirmen bewässert.“
4
Reinickendorf:
„Zur Bewässerung von Straßenbäumen stehen im Bezirk Reinickendorf keine Brunnen und
klimabedingt kein Oberflächenwasser zur Verfügung. Oberflächenwasser ist im Übrigen
aufgrund seiner Qualität zur Bewässerung der Bäume nicht geeignet.“
Frage 2:
Wie viele Brunnenanlagen stehen zur Bewässerung von Straßenbäumen berlinweit zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„In Mitte stehen aus den oben genannten Gründen keine Brunnen zur Bewässerung der
Straßenbäume bereit.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirk steht folgende Anzahl an Straßenpumpen zur Verfügung:
Ortsteil Friedrichshain: 18 Straßenpumpen
Ortsteil Kreuzberg: 42 Straßenpumpen
Die Straßenpumpen werden von Anwohnenden zur Bewässerung von Straßenbäumen
genutzt.“
Pankow:
„In Pankow gibt es keinen Grundwasserbrunnen, der ausschließlich für das Wässern von
Straßenbäumen vorgesehen ist. Im Stadtgebiet stehen im öffentlichen Straßenland
Notwasserbrunnen (Straßenbrunnen), mit denen ohne elektrischen Betrieb von Hand
Grundwasser gepumpt werden kann, zur Verfügung. Für Pankow sind insgesamt 136
Straßenbrunnen gelistet, von denen 2019 insgesamt 101 funktionsfähig waren. Für die
Unterhaltung ist teilweise der Bezirk zuständig (31 Stück), ein Teil wird über den Bund
finanziert (105 Stück).“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Hierzu können keine Angaben gemacht werden.“
Spandau:
„Für eine effiziente, wirtschaftliche Bewässerung von Straßenbäumen sind die bestehenden
Grundwasserbrunnen nicht geeignet. Ausgehend von einem Wassertank von mindestens
fünf cbm Füllmenge, ist die Ladezeit im Vergleich nicht diskutabel.“
Steglitz-Zehlendorf:
„In Steglitz-Zehlendorf gibt es zur Bewässerung von Straßenbäumen keine speziellen
Brunnenanlagen. 135 Straßenpumpen auf öffentlichem Straßenland sind funktionstüchtig
und können zur Bewässerung von Bäumen benutzt werden.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
5
Neukölln:
„In Neukölln stehen keine Brunnenanlagen zur Bewässerung von Straßenbäumen zur
Verfügung – lediglich in manchen Parkbereichen wie z.B. Schlosspark Britz.“
Treptow-Köpenick:
„Für die Bewässerung des Straßengrüns stehen keine Brunnen zur Verfügung.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Es stehen für die Bewässerung der Bäume vier Tiefbrunnen (Geraer Ring, Nähe AltLandsberger-Tor, Zossener Straße, Schlosspark Biesdorf) zur Verfügung.“
Lichtenberg:
„8 Tiefbrunnen.“
Reinickendorf:
„Im Bezirk Reinickendorf stehen 159 funktionsfähige Brunnenanlagen zur
Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung zur Verfügung.“
Frage 3:
Gibt es darüber hinaus Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer, welche zur Bewässerung
der Straßenbäume zur Verfügung stehen, und in welchem Umfang wurden diese genutzt?
Antwort zu 3:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„Es wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirk gibt es keine Regenwasserauffangbecken, die genutzt werden könnten. Die
Oberflächengewässer wie Spree und Landwehrkanal haben sich als nicht geeignet für die
Bewässerung erwiesen.“
Pankow:
„In Pankow sind dem Straßen- und Grünflächenamt keine Wasserspeicher bekannt, die
genutzt werden können.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Es stehen keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer für die
Bewässerung von Straßenbäumen zur Verfügung.“
Spandau:
„In Spandau gibt es keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer, welche
zur Bewässerung der Straßenbäume zur Verfügung stehen. Stehende Gewässer sollten
nicht zur Wassergewinnung genutzt werden.“
6
Steglitz-Zehlendorf:
„In Steglitz-Zehlendorf gibt es zur Bewässerung von Straßenbäumen keine geeigneten
Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Neukölln:
„Nein.“
Treptow-Köpenick:
„Die Jahres-Niederschlagsmengen sind leider weiterhin rückläufig, sodass es wenig sinnvoll
erscheint, Sammelsysteme zu errichten, die zudem recht kostenintensiv wären. Sinnvoller
scheint daher die Pflanzung von Straßenbäumen mit einem Muldensystem zu kombinieren,
wie schon in Teilen des Wista-Bereiches in Adlershof und in Teilen von Altglienicke (Köllner
Viertel) ausgeführt.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Es gibt im Bezirk Regenwasserrückhaltebecken und auch Oberflächengewässer. Sie
können aber für die Bewässerung nicht genutzt werden, da sie eine dafür ungünstige Lage
und einen zu niedrigen Wasserstand haben.“
Lichtenberg:
„Es stehen keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer zur Verfügung.“
Reinickendorf:
„Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer stehen zur Bewässerung der
Straßenbäume nicht zur Verfügung.“
Frage 4:
Wie hoch waren die Kosten für die Bewässerung von Straßenbäumen in den Jahren 2016 bis 2019?
(Aufgeschlüsselt nach Wasserkosten und erbrachter Dienstleistung)
Antwort zu 4:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„2016: 4.682,90 €
2017: 2.930,60 €
2018: 3.702,62 €
2019: 4.666,35 €
2018 wurden 480 m³ verbraucht.
2019 wurden 822 m³ verbraucht.
Es wurden die Jungbäume im ersten bis fünften Standjahr gegossen. Leider lassen sich die
verbrauchten m³ nur bis 2018 zurückverfolgen da die statistische Auswertung erst seit 2018
jährlich erfolgt.“
7
Friedrichshain-Kreuzberg:
„2016 und 2017 wurden keine Extra-Bewässerungen von Straßenbäumen vorgenommen,
da es sich (insbesondere 2017) nicht um „Dürrejahre“ handelte. 2018 hat die Berliner
Stadtreinigung (BSR) die Bewässerung ab dem Sommer an ausgewählten Standorten
vorgenommen. Die Ausgaben betrugen insgesamt 18.000 €.
2019 wurden 84.000 € für die Bewässerung von Bäumen im Straßenland und in
Grünanlagen verausgabt.“
Pankow:
„Die Anfrage kann nur unvollständig beantwortet werden.
Bewässerung von Straßenbäumen durch beauftragte Firmen:
2016: ca. 44.000 €
2017: ca. 49.000 €
2018: ca. 42.600 €
2019: ca. 52.300 €
Darüber hinaus wurden weitere Aufträge für die Wässerung von Straßenbäumen vergeben,
die jedoch nicht über die Kostenerfassung der Grünunterhaltung abgebildet werden dürfen,
z. B. im Rahmen von laufenden Straßen-Baumaßnahmen, Entwicklungspflege beauftragt
über Mittel der Stadtbaumkampagne. Die Eigenleistung der Pflegereviere wird über die
Kosten-Leistungs-Rechnung erfasst, bildet aber nicht ab, wie viel Personaleinsatz für das
Wässern von Straßenbäumen eingesetzt wurde.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Die Kosten können nur ungefähr angegeben werden. Ca. 1/3 der Kosten entfallen auf die
reinen Wasserkosten.
2016 30.000 €
2017 20.000 € (Im Jahre 2017 waren die Regenfälle überdurchschnittlich hoch.)
2018 70.000 €
2019 80.000 €“
Spandau:
„Es gibt dazu keine genaue Statistik in Spandau.
2020 werden rund 450.000 € für die Bewässerung von Straßenbäumen ausgegeben. 2019
wurden 200.000 € für diesen Zweck ausgegeben, in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils
zwischen 100 und 150.000 €.
In den Jahren 2019 und 2020 wurden/werden rund 5.000 cbm Trinkwasser verbraucht. Die
Wasserkosten entsprechen den jeweils aktuellen Wasserpreisen der Berliner
Wasserbetriebe.
Die genannten jährlichen Gesamtkosten der Bewässerung von Straßenbäumen in Spandau
haben weder einen Zusammenhang zu einer nachhaltigen Wasserversorgung der
Spandauer Straßenbäume noch einen Zusammenhang zur notwendigen personellen und
finanziellen Ressource für diese spezielle Dienstleistung.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgte in den angefragten Jahren ausschließlich
über Firmenvergaben. Dabei wurden nur die Gesamtkosten für Material (hier Wasser) und
Lohn abgerechnet. Eine Aufsplittung ist daher nicht möglich.
8
Entstandene Kosten durch Abrechnungen (ohne eigenen Vergabe- und Abrechnungsaufwand, der nicht ermittelt wurde):
2016: 88.608 €
2017: 106.688 €
2018: 166.065 €
2019: 184.623 €“
Tempelhof-Schöneberg:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgt über Firmenvergabe. Die dabei anfallenden
Wasserkosten werden nicht gesondert ausgewiesen.“
Neukölln:
Die entstandenen Kosten lassen sich nicht so ohne Weiteres detailliert auflisten, da z.B. mit
Firmen „nur“ einzelne Bewässerungsgänge, das heißt Wasser und Erbringung der
Dienstleistung, als Abrechnungsgrundlage dienen. Eigenleistungen durch Mitarbeitende
des Straßen- und Grünflächenamtes müssten aufgeschlüsselt werden nach den
eigentlichen Wasserkosten und den Nebenkosten (Düngemittel, Fahrzeuge, Personal,
Betriebsmittel, Technik wie z.B. Bewässerungssteuerung, Wassersäcke etc.) und
Entnahmestellen (teilweise in eigenen Parkanlagen oder Betriebstätten, ebenso über
öffentliche Hydranten = andere „Wasserabrechnungsgrundlagen“). Hinzu kommen z.B. bei
der Unterstützung durch das Technische Hilfswerk (THW) lediglich die Wasser- und
Betriebskosten, was die eigentlich entstandenen Kosten nicht vollständig abbildet. Weiterhin
kommen hinzu die einzelnen Bewässerungskosten bei Neupflanzungen im Rahmen der
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie die externe Dienstleistung zum Auslesen von
Feuchtesensoren.
„Reine“ Firmenvergaben in den Jahren 2016-2019 für die Bewässerung von
Straßenbäumen (Standzeit in der Regel vier bis zehn Jahre nach Pflanzung):
Jahr Kosten (brutto)
in €
2019 75.100
2018 58.700
2017 5.900
2016 -/-
Mengenabrechnung z.B. Standrohre BWB:
Jahr Menge
in m³
Wasserkosten
in €
Mietentgelt
in €
7 % MwSt.
in €
gesamt
in €
2019 43 72,84 318,24 27,38 418,46
2018 346 586,12 108,80 48,64 743,56
2017 169 286,29 77,50 25,47 389,26
2016 14 23,72 287,50 21,79 333,01
Achtung: Diese Zahlen bilden NICHT den wirklichen Bedarf ab!“
Treptow-Köpenick:
„Die Kosten für die Bewässerung waren:
2016 137.000 €
2017 200.000 €
9
2018 245.000 €
2019 245.000 €
Die Kosten für Wasser belaufen sich jeweils auf unter 20 % der Gesamtkosten. Derzeit
kostet 1 m³ Wasser 1,813 € Brutto.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Hierzu wird keine Statistik geführt, weswegen keine Angaben gemacht werden können.“
Lichtenberg:
„2019: 86.000 € Fremdleistung (Material- und Dienstleistung).
Die Aufschlüsselung der Wasser- und Stromkosten für die Bewässerung von
Straßenbäumen ist gegenwärtig nicht möglich.“
Reinickendorf:
„Wasserkosten 2016-2019: 31.000 €
Dienstleistungen 2016-2019: 400.000 €“
Berlin, den 15.06.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + zu Fuß mobil: Mendelssohn-Bartholdy-Park BVG lässt Fußgängerbrücke abreißen Welche Brücke?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mendelssohn-bartholdy-park-bvg-laesst-fussgaengerbruecke-abreissen/25022786.html

Welche Brücke? Trotz ihrer zentralen Lage ist die #Überführung vom -Bahnhof zum #Parkhaus am #Gleisdreieck weitgehend unbekannt. Nun wird sie abgerissen.

Die trotz ihrer zentralen Lage am Potsdamer Platz wohl unbekannteste #Fußgängerbrücke Berlins wird #abgerissen. Die Brücke führte vom U-Bahnhof #Mendelssohn-Bartholdy-Park über die Uferstraßen und den #Landwehrkanal zum „Parkhaus Gleisdreieck“. Bekanntlich war der Bau immer so schwach frequentiert, dass eine Hälfte kürzlich abgerissen wurde.

Dort ist ein Wohnhaus mit Blick in den Park entstanden, das bald bezogen wird. Vom Parkhaus, das der italienische Stararchitekt Renzo Piano entworfen hat, blieben nur die Kopfbauten erhalten und ein schmaler Riegel für Autos. Trotz der Halbierung steht es weiterhin mindestens halbleer.

Nach Angaben der BVG hatte der Betreiber des Parkhauses mitgeteilt, dass man auf die Fußgängerbrücke …

Schiffsverkehr: Biologische Durchlässigkeit von Schleusen und Wehren und Röhrichtschutz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen wurden zur Wiedererreichung der biologischen #Durchlässigkeit von #Schleusen und
#Wehren in Berlin bereits durchgeführt, welche Maßnahmen sind in Planung und wann sollen diese
abgeschlossen werden?
Frage 2:
Gibt es einen #Zeitplan zur Erreichung des Ziels? Wenn ja, führen Sie bitte alle relevanten Zielzeitpunkte auf.
Antwort zu 1 und 2:
Die #Querbauwerke in #Spree und #Havel haben gegenüber denen im #Teltowkanal,
#Landwehrkanal und #Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal die höhere Priorität, da sie
aufgrund des höheren Abflusses die Hauptwanderwege für #aquatische Organismen
darstellen. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegt bei der #Wasserstraßen- und
#Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Konkret geplant werden sie durch das
#Wasserstraßenneubauamt Berlin.
Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung:
#Mühlendamm (Spree): 2023,
Spandau (Oberhavel): Ende 2025,
Charlottenburg (Spree): Ende 2025.
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Frage 3:
Welche Aufgaben in Bezug auf die Durchlässigkeit fallen in das Aufgabengebiet des Bundes, welche in den
des Landes Berlin?
Antwort zu 3:
Die Länder koordinieren zur Erreichung der im Wasserhaushaltsgesetz aufgeführten
Bewirtschaftungsziele Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Werden die
Bewirtschaftungsziele aufgrund einer vorhandenen Stauanlage an einer
Bundeswasserstraße nicht erreicht, sind nach § 34 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz
durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Durchgängigkeit durchzuführen. An allen anderen Gewässern ist
das Land Berlin zuständig.
Frage 4:
Wie steht es mit der Erreichung der biologischen Durchlässigkeit an Gewässern im Eigentum des Landes
Berlin aus, so z.B. an der Humboldtmühle in Tegel zur Wiederherstellung der Passierbarkeit für
Wanderfischarten und semiaquatische Säugetierarten und der Biotopverbindung Tegeler See-Tegeler Fließ?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte für Panke, Tegeler Fließ, Wuhle und
Erpe wurden auch die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und semiaquatische
Säugetiere betrachtet und Maßnahmen entwickelt. An der Panke wurden zwei die
Durchgängigkeit behindernde Absturzbauwerke zu einem Beckenpass (Schlosspark
Schönhausen) und einer rauhen Sohlgleite (Schlosspark Buch) umgebaut. Die
Fischdurchgängigkeit wurde im Rahmen einer Untersuchung bestätigt. Die Herstellung der
Durchgängigkeit an den verbleibenden Querbauwerken ist Teil der Maßnahmen, die sich
derzeit in der Planfeststellung befinden.
Am Tegeler Fließ bestehen zwei Querbauwerke auf Berliner Landesgebiet. Aufgrund der
Lage eines Absturzes unterhalb eines Gebäudes (Humboldtmühle) sowie einer Brücke,
wurden verschiedene (Umgehungs-)Varianten geprüft. Zur Herstellung einer
ausreichenden Durchgängigkeit ergibt sich der Bau einer Fischwanderhilfe im
vorhandenen Profil, wozu der Neubau der Brücke erforderlich ist. Dies ist zeitlich zu
koordinieren.
An der Wuhle wurden bereits fünf Querbauwerke durch Sohlgleiten bzw. Beckenpässe
ersetzt. Die Herstellung der Durchgängigkeit an den verbleibenden Hindernissen wird im
Rahmen der derzeit laufenden Vorplanung geplant.
Es wird eine Herstellung der Durchgängigkeit bis spätestens 2027 angestrebt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Maßnahmen zum Röhrichtschutz, die in den naturnahen Bereichen von Spree
und Havel einschließlich der seenartigen Erweiterungen durchgeführt werden?
Antwort zu 5:
Die Maßnahmen zum Röhrichtschutz sind ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt naturnaher
Ufer, zum Biotopverbund und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Durch die Maßnahmen
konnte der in den 1980iger Jahren festgestellte Rückgang des Röhrichts gestoppt werden.
3
Insgesamt konnte der Anteil der mit Röhricht bestandenen Ufer erhöht, Altröhrichte
geschützt und an geeigneten Uferabschnitten Röhrichtbestände durch Neupflanzung
wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Programms zum Monitoring von Röhricht
werden die Bestände alle fünf Jahre kartiert und deren Entwicklung bewertet. So konnte
durch das Röhrichtschutzprogramm an den Spree-, Dahme- und Havelseen die
Gesamtfläche an Röhrichtbeständen deutlich erhöht werden. Ausgehend von 1990, zu
Beginn des Röhrichtschutzprogramms, konnte die Röhrichtfläche von ca. 612.000 m² auf
ca. 756.000 m² im Jahr 2005 erhöht werden. Die Röhrichtfläche im Jahr 2015, dem bisher
letztmaligen Kartierungszeitraum, betrug 713.000 m². Der Rückgang zwischen 2005 und
2015 betrifft Gewässer Dämritzsee, Zeuthener See und Oberhavel wo durch Uferverbau
und starker Zunahme des Sportbootverkehrs die Bedingungen sich verschlechtert haben.
An den überwiegend naturnahen Gewässern wie Unterhavel, Tegeler See und Seddinsee
sind die Röhrichtbestände stabil bzw. zeigen einen leichten Zuwachs.
Frage 6:
Welche Maßnahmen wurden seit 2012 zum Schutz der Röhrichte umgesetzt, welche Mittel und wie viel
Personal standen dafür zur Verfügung?
Antwort zu 6:
Der Schwerpunkt der seit 2012 durchgeführten Maßnahmen lag in der Erhaltung und
Erneuerung der Wellenschutzbauten (Palisaden), der Entnahme von in die Röhrichte
hineinwachsenden Gehölzen und der Sicherung vor landseitigem Betreten. Die für die
Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Ausgaben standen bei Kapitel 0750, Titel
52140 – Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – zur Verfügung. Die
Umsetzung erfolgte im Rahmen der Personalkapazitäten des für Naturschutz und
Landschaftspflege zuständigen Bereichs. Darüber hinaus wurden Mittel bei Kapitel 0740,
Titel 52117 – Ufersanierung – in Anspruch genommen; hier erfolgte ein Personaleinsatz
von einer Stelle.
Frage 7:
Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Bundes zur Beseitigung der Schäden am Röhricht und Ufererosion
an den Gewässerufern von Havel und Spree? Wenn ja, wie hoch und in welcher Form? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 7:
Die Gewässer Havel und Spree sind Bundeswasserstraßen. Grundsätzlich ist an den
Bundeswasserstraßen der Bund, vertreten durch die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung, in Berlin durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin,
unterhaltungspflichtig. Die Unterhaltungspflicht umfasst nach dem
Bundeswasserstraßengesetz jedoch nur Maßnahmen zur Erhaltung der Schiffbarkeit und
die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluß. Steht ein
Ufergrundstück nicht im Eigentum des Bundes, so obliegen dessen Eigentümer
grundsätzlich selbst die in seinem Interesse liegenden, nicht zur Gewässerunterhaltung für
die Erhaltung der Schiffbarkeit und des Wasserabflusses gehörenden Maßnahmen,
beispielsweise zur Sicherung des Ufers oder des Grundstücks vor den Einwirkungen des
Gewässers. Die Gewässerufer der Havel und Spree befinden sich überwiegend im
Eigentum des Landes Berlin oder privater Dritter. Daher gibt es keine finanzielle
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Beteiligung des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Röhricht und Ufererosionen an
den landeseigenen oder privaten Gewässerufern. Die Unterhaltung der landeseigenen
Ufereinfassungen sowie der vom Land Berlin angelegten Röhrichtbereiche obliegt dem
Land Berlin als antragstellende Stelle. Dieses ist in den öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz sowie den privatrechtlichen
Verträgen mit dem Bund für jeden Einzelfall geregelt.
Berlin, den 04.04.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Die Berliner Unterschleuse am Zoologischen Garten bleibt für den Schiffsverkehr drei Wochen länger gesperrt., aus Focus

https://www.focus.de/regional/berlin/schifffahrt-berliner-unterschleuse-laenger-gesperrt_id_8425894.html

Weil die #Sanierung mehr Zeit in Anspruch nimmt als gedacht, soll die #Schleuse im #Landwehrkanal nun erst am 21. April wieder freigegeben werden, wie das Wasserstraßen- und #Schifffahrtsamt Berlin am Dienstag mitteilte. Nach Beginn der Arbeiten im November seien vorher nicht erkennbare Schäden an der Bausubstanz und der Antriebstechnik festgestellt worden. Das verlängere die Bauzeit. An den Kosten der Sanierung von rund …

Schiffsverkehr: Berliner Senat will Bündnis für bessere Luft am Wasser Die rot-rot-grüne Koalition will eine Klimaschutzvereinbarung mit Reedereien abschließen. Die sind nicht grundsätzlich abgeneigt., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213086085/Buendnis-fuer-bessere-Luft-am-Wasser.html

Berlin. Die #BVG ist auf den Berliner Gewässern umweltschonend unterwegs. Vier ihrer sechs #Fährlinien werden von Elektromotoren angetrieben, die emissionsfreie Energieversorgung erfolgt über Solarzellen auf dem Schiffsdach. Die von der #Reederei #Stern + Kreis im Auftrag der BVG betriebene #Wannsee-Fähre verfügt seit 2014 über einen schadstoffarmen Dieselmotor. Und die #Ruderfähre in #Rahnsdorf kommt nur per Muskelkraft vorwärts. So vorbildlich geht es in der Berliner #Fahrgastschifffahrt längst nicht überall zu. Umweltverbände sehen die Dieselmotoren der #Ausflugsschiffe als Verursacher hoher #Schadstoffbelastung – und der häufig dicken Luft an #Havel, #Spree und #Landwehrkanal.

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition möchte das ändern und über Bundesratsinitiativen schadstoffarme Antriebe sowie die Aus- oder Nachrüstung der Dieselschiffsmotoren mit Rußpartikelfiltern durchsetzen. Häufig ärgern sich zudem Anwohner darüber, dass liegende Schiffe die an Land installierten Stromtankstellen nicht nutzen, sondern ihre Energie und Heizung über einen ebenfalls dieselbetriebenen Generator beziehen, der zudem auch noch Lärm verursacht. Der Antrag von Rot-Rot-Grün sieht eine weitere Bundesratsinitiative vor, die eine Nutzungspflicht von Stromtankstellen auch an #Bundeswasserstraßen vorschreibt. Er wurde am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beraten und in Fachausschüsse überwiesen.

Bis 2030 sollen Dieselemissionen um 90 Prozent gesenkt werden

Der Antrag sieht auch vor, mit Berliner Verbänden und #Schifffahrtsunternehmen eine Klimaschutzvereinbarung abzuschließen. Darin sollen sich die Unternehmen verpflichten, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu reduzieren, Dieselemissionen sogar um 90 Prozent. Für die Nachrüstung der Flotten mit Rußfiltern sollen feste Zeitpläne vereinbart und für Neuanschaffungen schadstoffarme oder …

Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Kahlschlag statt Naturschutz am Schöneberger Ufer in Mitte – Warum missachtet der Senat die geltenden Vereinbarungen?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann.  Er  ist  gleichwohl  bemüht,  Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat das Bezirksamt (BA) Mitte um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Dies betrifft insbesondere die Fragen 1, 3 und 4. Sie wird nachfolgend wiedergegeben:

Frage 1:
a)    Wer bzw. welche Behörden sind für die um- fangreichen #Baumfällungen Anfang Februar 2016 am #Schöneberger #Ufer am #Landwehrkanal in Berlin-Mitte verantwortlich?
b)    Wie lautet  die  fachliche Begründung für  diesen #Kahlschlag auf einem ca. 70 Meter langem Uferstreifen?
c)    Wie ist diese #brachiale #Zerstörung der #Ufervegetation und ökologisch hochwertigen öffentlichen Eigentums vor dem Hintergrund eines jahrelangen Diskussionspro- zesses fachlich zu rechtfertigen, gerade auch im Hinblick auf den U-Plan Landwehrkanal von 2001, der – wie dem Bezirksamt Mitte wohlbekannt – gerade fortgeschrieben und aktualisiert wird?

Antwort zu 1:
a)    Das BA Mitte von Berlin vertreten durch das zu- ständige Fachamt (Straßen- und Grünflächenamt, Straßen- und Grünflächenamt Mitte [SGA]) hat die Arbeiten be- auftragt.
b)    und c) Aus der Stellungnahme des BA Mitte ergibt sich folgender Sachverhalt: Im Bereich des Schöneberger Ufers fanden über einen längeren Zeitraum keine regel- mäßigen Pflegearbeiten statt. Wurzelschösslinge, Sämlin- ge und Wildwuchs haben sich ausgebreitet und erreichten einen erheblichen Umfang und eine beachtliche Größe. Dieser Zustand ist dem Stellenabbau und dem Rückgang der Unterhaltungsmittel geschuldet. Der seitliche Auf- wuchs  der  Sämlinge  aus  Götterbaum  (Ailanthus)  und
 
Robinia (Scheinakazie) ragte deutlich in den Gehweg und zum Teil bis in die Fahrbahn. Die Seitenstreifen verengen sich in diesem Abschnitt, so dass im Falle eines Bau- mumsturzes der Sicherheitsabstand (zweifache Baumlän- ge) nicht gegeben ist.
Durch die dornigen Ruten der Akazie konnte der Fußweg nicht mehr genutzt werden. Die Fußgänger wi- chen auf die Fahrbahn in den Fließverkehr aus oder wechselten die Straßenseite!
Während der laufenden Arbeiten hat die beauftragte Firma angezeigt, dass, durch den Sämlingsaufwuchs ver- deckt, erhebliche Schäden an  drei Bäumen festgestellt wurden.
Das Pflegerevier hat nach Begutachtung der Bäume entschieden, dass drei Bäume die laut  Flächenkataster dem Bestand des SGA zuzuordnen sind, unverzüglich im Sinne der akuten Gefahrenabwehr beseitigt werden müs- sen.
Alle drei Bäume zeigten ein erhebliches Schadbild und wiesen gravierende Mängel auf.
Es handelte sich in allen Fällen um Wildwuchs. Auf- grund ihrer Größe und des erkennbaren Gefahrenpotential wurden sie in den Vorjahren im Baumkataster erfasst.
Gefällt wurden:
•    3 Ailanthus aufgrund wiederholter Astausbrüche
•    18 Pappeln aufgrund ausbruchgefährdeter Druckzwiesel, Rindeninfektionen der Zweige  und dadurch erhöhter Astbruchgefahr.

Frage 2: Wie bewertet der Senat die nach sechsein- halbjähriger Mediation und einem weiteren Jahr akribi- scher Ausarbeitung im Dezember 2013 von 25 Interes- sengruppen (Bürgerinitiativen, Berliner Wasserbetriebe, fünf Bezirksämter, Umwelt- u. Naturschutzverbände, WSA, IHK, Reederei-/Schifffahrts-Vertreter, Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt u. a.) unter- zeichnete Mediationsvereinbarung "Zukunft Landwehr- kanal"? Welchen Stellenwert räumt der Senat dieser Ver- einbarung ein?

Antwort zu 2: Der Senat bewertet die Mediationsver- einbarung im Ergebnis grundsätzlich positiv.
Mit der Vereinbarung wurden Eckpunkte der Zusam- menarbeit zwischen den Akteuren am Landwehrkanal für den Zeitraum der Planung und Ausführung der Instand- setzung des Landwehrkanals durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin festgelegt. Dies schließt auch sinn- volle Regelungen zur gegenseitigen Information und zum Dialog zu aktuellen Maßnahmen ein, so insbesondere zum Umgang mit Bäumen am Landwehrkanal und im Umfeld im Rahmen von laufenden Pflege- und Verkehrssiche- rungsmaßnahmen.
Die festgelegten Grundsätze bilden die Basis für einen vertrauensvollen Umgang zwischen Behörden und Bürger und Bürgerinnen in diesem Stadtraum.

Frage 3:
a)    Warum gab es – abweichend von den Bestimmun- gen in der Mediationsvereinbarung "Zukunft Landwehr- kanal" (insb. Kap. 4.2.1, S. 22) – im besagten Fall (siehe Frage 1) weder eine Vorabinformation, sei es gegenüber der Öffentlichkeit, des sog. Expertenkreises als Beteili- gungsgremium noch des WSA und seiner Zentralen An- laufstelle Öffentlichkeitsbeteiligung (ZÖB) und auch keine Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte bzw. des Senats?
b)    Warum sind die Bestimmungen der Mediations- vereinbarung "Zukunft Landwehrkanal" nicht beachtet und eingehalten worden?

Frage 5: Wie kann und soll unter diesen Umständen eine  vertrauensvolle  Kooperation  mit  der  Stadtgesell- schaft funktionieren und fortgesetzt werden, zumal es sich nach 2009 schon um den zweiten Fall unangekündigter, erheblicher und fachlich fragwürdiger "Baumarbeiten" am zum Bezirk Mitte gehörigen Landwehrkanalufer handelt (siehe https://baumschutz.wordpress.com/2009/07/09/pappelver krueppelungen/ )?

Antwort zu 3.a), b) und 5: Baumfällungen aus Grün- den der Verkehrssicherheit müssen dann erfolgen, wenn zwingende Gebote der Gefahrenabwehr es erfordern und andere Maßnahmen nicht ausreichen. Sie werden nicht langfristig geplant, sondern vor dem Grundsatz des Er- halts des Straßenbaumbestandes unter allen verantwortba- ren Kriterien auf den spät möglichsten Zeitpunkt festge- legt.
Die erheblichen Schäden an den drei betroffenen Bäumen wurden erst während der laufenden Arbeiten festgestellt. Die durchführende Firma wurde im Zuge der Arbeiten für diese zur akuten Gefahrenabwehr notwendi- ge Maßnahme beauftragt. Dass dabei versäumt wurde, explizit auf die Regelungen der Mediationsvereinbarung (hier 4.2.1) hinzuweisen, ist dem hohen Zeit- und Hand- lungsdruck geschuldet.
Das Bezirksamt bedauert dies nach eigenen Angaben sehr und ist bemüht, die erforderlichen Pflegearbeiteten zu verstetigen, um in Zukunft kurzfristig und sachgerecht solchen Situationen gerecht zu werden.
 
Frage 4: Warum gab es auch auf Nachfrage von Bür- ger*innen beim Grünflächenamt Mitte, beim WSA und beim ZÖB keinerlei Auskünfte über die Gründe der Baumfällungen, die Zuständigkeiten etc.?

Antwort zu 4: Dazu teilt das BA Mitte mit: Entspre- chende Anfragen aus der Bezirksverordnetenversamm- lung wurden unverzüglich beantwortet. Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen liegen erst seit kurzem beim Grünflächenamt Mitte vor und werden unverzüglich be- antwortet.


Berlin, den 23. März 2016


In Vertretung

C h r i s t i a n  G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)

Schiffsverkehr: Wartungsarbeiten Landwehrkanal für Schifffahrt gesperrt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/wartungsarbeiten-landwehrkanal-fuer-schifffahrt-gesperrt/12507292.html

Der #Landwehrkanal wird bis voraussichtlich Ende #März 2016 für die #Schifffahrt #gesperrt. Grund sind Bauarbeiten zur Instandhaltung der Ufereinfassung.
Die Ufer des Landwahlkanals müssen instandgesetzt werden. Gegenüber dem Sommerbad Kreuzberg an der Prinzenstraße und wenige Meter südwestlich der Schlesischen Brücke wird deshalb ab dem 2. November mit Bauarbeiten an der Ufereinfassungen am Landwehrkanal begonnen. Der Kanal wird bis voraussichtlich 31.03.2016 für den Schiffsverkehr gesperrt.
In beiden Bauabschnitten wird auf einer Gesamtlänge von …

S-Bahntunnel in Berlin vor 70 Jahren Mysteriöse Sprengung in Berlins Untergrund, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/s-bahntunnel-in-berlin-vor-70-jahren-mysterioese-sprengung-in-berlins-untergrund,10809148,30527686.html Vor #70 Jahren wurde der Berliner -Bahn-Tunnel unter dem #Landwehrkanal nahe des Gleisdreiecks #gesprengt. Wer das veranlasste und wie viele Menschen starben, ist bis heute ungeklärt. Die damaligen #Kriegswirren geben viel Raum für Vermutungen. Kreuzberg, unweit vom Gleisdreieck. Oben rattern U-Bahn-Züge. Unter der Hochbahntrasse tost der Autoverkehr auf dem Halleschen und dem Tempelhofer Ufer, fließt der Landwehrkanal träge dahin. An diesem Verkehrsbrennpunkt ist das Unglück passiert, wenigstens das steht fest. Hier flogen plötzlich meterdicke Betonbrocken durch die Luft. Hier wallte das #Kanalwasser auf und verschwand dann im darunter gelegenen S-Bahn-Tunnel, dessen Decke ein #Loch bekommen hatte. Später fand man Leichen im Tunnel und Züge voller Schlamm. Die Sprengung vor 70 Jahren war ein Ereignis, um das sich bis heute Geheimnisse ranken. Doch die Erinnerung ist verblasst. Einige Menschen versuchen, sie aufrechtzuerhalten. Udo Dittfurth hält das Glaselement gegen das Licht. Die Flüssigkeit, die darin schwappt, ist nicht appetitlich, braune Teilchen schweben darin. Das kleine runde Element wirkt unscheinbar. „Doch diese Linse ist etwas Besonderes“, so der Leiter des …