Schiffsverkehr: Was unternimmt der Senat gegen das technologiefeindliche Monopol der Reeder mit hohen Beständen an Dieselschiffen?, aus Senat

Frage 1:
Wann werden die #Messwerte aus den Passivsammlern zur Messung der #Schadstoffbelastung durch #Binnenschiffe vorliegen?
Antwort zu 1:
Die ersten – ggf. noch vorläufigen – Werte werden voraussichtlich Ende 2022 vorliegen.
Frage 2:
Wie viele Mittel für wie viele #Fahrgastschiffe der Berliner Reeder wurden für die Jahre 2022 und 2023 aus dem #Förderprogramm „Nachhaltige #Nachrüstung und #Umrüstung von Fahrgastschiffen“ beantragt?
Antwort zu 2:
Das Förderprogramm für die Jahre 2022 und 2023 startet im Spätsommer 2022, so dass die Nach- bzw. Umrüstung der Schiffe in der Winterpause erfolgen kann. Daher konnten bisher noch keine Mittel beantragt werden.


Frage 3:
Welche Projekte des Neubaus von innovativen #Elektroschiffen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden,
sind neben dem #emissionsfreien #Schubboot „#Elektra“ für dieses und die weiteren Jahre in Planung?
Antwort zu 3:
Derzeit wird mit Mitteln des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (#BENE) das Projekt
„Solarbetriebenes #Elektro-Schiff für die #Überwachung der Berliner Gewässer“ (Kennziffer 1249-
B4-N) gefördert.
Weitere Förderungen von Neubauten über das BENE-Programm für die folgenden Jahre
konnten noch nicht geplant werden, da die Förderperiode ausgelaufen ist. Das neue Programm
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (#EFRE) 2021 – 2027 Berlin wurde am 1. Juni
2022 von der EU-Kommission bewilligt. Damit kann das Folgeprogramm für die #BENEFörderung (BENE II), das inhaltlich auf dem bisherigen BENE-Programm aufbaut,
voraussichtlich ab August 2022 starten.
Neben dem Schubboot „Elektra“ und dem kommenden Elektroschiff für die Berliner
Gewässerüberwachung sind bei den landeseigenen Berliner Verkehrsbetrieben bereits seit
2014 vier Fähren mit #Elektroantrieb im Einsatz.
Frage 4:
Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wird über verschiedene Zeitpunkte über das Aus für Verbrennermotoren in
PKW verhandelt, wobei schon Jahreszahlen wie 2035 oder gar 2030 zu hören waren. In der Drucksache
19/11931 hieß es, dass Binnenschiffe und ihre Motoren „Lebensdauern von mehreren Jahrzehnten erreichen“
können. Bedeutet das, dass die Berliner noch bis 2050 oder darüber hinaus mit den Schadstoffen der
Dieselmotoren von Fahrgastschiffen leben müssen?
3
Antwort zu 4:
Die Verhandlungen zum Umstieg von Straßenfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf solche mit
Elektroantrieb werden zuvorderst aus Gründen des Klimaschutzes geführt.
So ist der Verkehrssektor mit einem Anteil von 31 % an den gesamten CO2-Emissionen Berlins
ein zentrales Handlungsfeld für den Berliner Klimaschutz, zumal im Verkehrsbereich die CO2-
Emissionen seit 1990 im Gegensatz zu allen anderen Sektoren nicht gesunken, sondern noch
gestiegen sind. Die Situation ist deutschland- und europaweit vergleichbar.
Bedeutendster Emittent im Verkehrssektor war und ist in Berlin der Straßenverkehr, der im Jahr
2018 knapp 70 % der verkehrsbedingten #CO2-Emissionen Berlins verursachte. Dagegen trug
die #Binnenschifffahrt mit weniger als 1 % zu den CO2-Emissionen bei.
Auch hinsichtlich der #Luftschadstoffemissionen spielt die Binnenschifffahrt für die Gesamtbilanz
in Berlin nur eine untergeordnete Rolle. Daher konzentrieren sich die Maßnahmen zum Umstieg
auf Elektroantrieb derzeit noch auf #Straßenfahrzeuge. Denn es gibt bereits ein Serienangebot
für batterieelektrische Fahrzeuge auf dem Markt, während sich diese Antriebstechnologie für
Fahrgastschiffe noch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase befindet. Mit dem
Förderprogramm „Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen“ unterstützt
das Land Berlin diese Entwicklung. Soweit Dieselmotoren weiter notwendig sind, kann durch die
Förderung der Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen der Schadstoffausstoß auch bei
älteren Motoren drastisch reduziert werden. Derzeit kann allerdings der Umstieg auf
emissionsarme Fahrgastschiffe nur auf freiwilliger Basis erfolgen, da Rechtsinstrumente für eine
verbindliche Einführung in Berlin nicht zur Verfügung stehen.
Frage 5:
Anbietern von #Carsharing-Autos, -Rollern, -Scootern und #Leihfahrrädern rollte das Land Berlin einen roten
Teppich aus. Was hat der Senat bisher unternommen und was ist in Planung, um faire Marktbedingungen für die
Betreiber von Fahrgastschiffen mit #umweltfreundlichen Antrieben zu schaffen?
Frage 10:
Was wird der Senat im Sinne einer umfassenden #Umweltpolitik und des Schutzes der Gesundheit der Bürger vor
unnötigen #Rußpartikel-Emissionen unternehmen, um Marktteilnehmern Chancengleichheit zu bieten, die mit
emissionsarmen oder emissionsfreien #Schiffsantrieben Fahrgäste auf #Spree, #Landwehrkanal und #Havel befördern
möchten?
Antwort zu 5 und 10:
Um einen Anreiz für emissionsarme Fahrgastschiffe zu schaffen, hat der Berliner Senat im
Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung – festgelegt, dass zukünftig für Steganlagen
mit hohen Luftbelastungen Emissionsauflagen in wasserrechtliche Genehmigungen
aufgenommen werden sollen. Hohe Luftbelastungen liegen vor, wenn aufgrund des Betriebs
der Steganlage Überschreitungen von Luftqualitätsgrenzwerten durch die Emissionen der
4
Fahrgastschiffe auftreten. Bisher konnte dieses Instrument noch nicht angewendet werden.
Denn aufgrund der positiven Entwicklung der Luftqualität werden die Luftqualitätsgrenzwerte an
allen Steganlagen eingehalten. Ohne Grenzwertüberschreitung ist eine Emissionsauflage im
Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung nicht zulässig, da derartige Auflagen eine
konkrete Gefahrenlage voraussetzen. Diese wird im Bereich der Luftreinhaltung anhand der
Grenzwerte beurteilt.
Der Senat ist zudem häufig gar nicht für die Marktbedingungen, d.h. im Wesentlichen für den
Zugang zu #Steganlagen, zuständig. Da die attraktiven Routen für Fahrgastschiffe über die
#Bundeswasserstraßen führen, ist für die Verpachtung von Wasserflächen das Wasser- und
#Schifffahrtsamt des Bundes zuständig, Diese Bundesbehörde wählt damit die
Marktteilnehmenden aus. Derzeit werden Gespräche zwischen allen Beteiligten geführt, um
eine Verbesserung des Marktzuganges für Reedereien mit emissionsarmen Fahrgastschiffen zu
erreichen.
Frage 6:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Ziele verfolgt der Senat im Hinblick auf eine komplette Elektrifizierung der
Fahrgastschifffahrt in Berlin?
Antwort zu 6:
Der #Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung – sieht vor, dass bis 2021 mindestens
zwei Schiffe auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Dies wurde mit der Umrüstung der MS
Heidelberg der Bootsvermietung Fangrot und der MS Fitzgerald der Firma LYC – Lindner
Yachtcharter erreicht.
Mittel- und langfristig wurde vom Abgeordnetenhaus Berlin 2018 gefordert, die CO2-
Emissionen der Binnenschifffahrt in Berlin bis 2030 um 30 % und die Emissionen von Partikeln
und Stickstoffoxiden um 90 % zu reduzieren. Diese Ziele können bisher jedoch nur freiwillig
durch Selbstverpflichtungen der Reedereien erreicht werden. Rechtsinstrumente zur
verbindlichen Durchsetzung dieser Ziele stehen nicht zur Verfügung.
Frage 7:
Wie viele #Anleger für Fahrgastschiffe gibt es in Berlin an welchen Stellen, die über #Aufladestationen für
Elektroschiffe verfügen und die allen Marktteilnehmern gegen eine marktübliche Gebühr zur Verfügung stehen?
Wie viele weitere derartige Stationen, vor allem an den bei Touristen besonders beliebten und damit lukrativsten
Abschnitten von Spree und #Landwehrkanal, sollen in Berlin in diesem und den nächsten Jahren entstehen? Gibt es
eine derartige Station in der Nähe von Hauptbahnhof und Reichstagsgebäude oder ist dort eine geplant?
Antwort zu 7:
Angaben zur Zahl der Stromanschlüsse an Steganlagen und in Heimathäfen der
Fahrgastschiffe liegen dem Senat nicht vor.
5
Viele Anlegestellen verfügen über Stromanschlüsse zur #Landstromversorgung, die bei kleineren
Fahrgastschiffen ausreichend sind, um die Batterien über Nacht zu laden. Dies zeigen die
Erfahrungen mit den beiden Fahrgastschiffen, die mit Unterstützung des Landes Berlin auf
Elektroantrieb umgerüstet wurden.
Frage 8:
Werden Genehmigungen für Anlegestellen an den im Bundesbesitz befindlichen Berliner Gewässern jährlich erteilt
oder in anderen Zeitabständen? Gibt es dabei Ausschreibungen und wie sind diese geregelt?
Antwort zu 8:
Für Anlegestellen ist eine wasserbehördliche Genehmigung als Anlage im/am Gewässer nach
§ 62 ff Berliner Wassergesetz (BWG) erforderlich. Die Entscheidung über die Befristung der
wasserbehördlichen Genehmigung sowie dessen Dauer erfolgt auf Grundlagen § 62 Abs. 5
BWG. Die Dauer der Befristung der Genehmigung für Anlegestellen beträgt in der Regel 10
Jahre.
Nein, eine Ausschreibung von Genehmigungen nach § 62 ff BWG für Anlegestellen erfolgt
nicht, da wasserrechtliche Genehmigungen durch die zuständige Behörde ausschließlich auf
Antrag erteilt werden.
Frage 9:
Was haben die Ermittlungen der #Landeskartellbehörde zu Chancen neuer Marktteilnehmer in der Berliner
Fahrgastschifffahrt bisher ergeben? Welche Möglichkeiten ergeben sich dadurch für den Senat, das Monopol von
Reedereien zu brechen, die weder in umweltfreundlichere Antriebe ihrer Fahrgastschiffe investieren noch neue
Marktteilnehmer zu marktüblichen Preisen an vorhandenen Anlegern festmachen lassen wollen?
Antwort zu 9:
Zu laufenden Ermittlungen gegen Unternehmen wegen des Verdachts auf wettbewerbswidriges
Verhalten gibt die Landeskartellbehörde grundsätzlich keine Auskünfte.
6
Die Handlungsmöglichkeiten der Landeskartellbehörde ergeben sich aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße gegen das GWB können mit Verfügungen oder
Verpflichtungszusagen, die die Wettbewerbsbedenken ausräumen, beendet werden. Die
Handlungsmöglichkeiten der Kartellbehörde sind abhängig vom Ermittlungsergebnis, der
danach festgestellten Marktstruktur und ihrer Ursachen sowie ggf. der Marktstellung der
Anbieter von Fahrgastschifffahrtsleistungen. Ansatzpunkt für das Kartellrecht ist jedenfalls
unternehmerisches, nicht hoheitliches Handeln.


Berlin, den 06.07.2022
In Vertretung
Dr. Silke Karcher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de