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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezogen auf #Spree, #Landwehrkanal, Berlin- Spandauer #Schifffahrtskanal, #Humboldthafen sowie #Urbanhafen: An welchen Stellen gibt es #Anlegestellen für a) #Fahrgastschiffe b) #Frachtschiffe c) #Sportboote d) Sportboote zur Beförderung von Fahrgästen / Charter? Antwort zu 1: a) Anlegestellen für Fahrgastschiffe gibt es in allen genannten Gewässern, eine Datenbank mit verlässlichen Zahlen über bestehende Anlagen existiert nicht. Hauptsächlich konzentrieren sich die Anlegestellen im Bezirk Mitte und im Treptower Hafen sowie in weiteren touristischen Schwerpunktgebieten. b) Die Zuständigkeit für Anlegestellen für Frachtschiffe liegt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, der Senat verfügt über keine Angaben dazu. c) und d) Anlegestellen für Sportboote jedweder Art existieren von den genannten Gewässern lediglich in der Spree, hier schwerpunktmäßig in den Bereichen Niederschöneweide, Oberschöneweide, Halbinsel Stralau und Plänterwald. Darüber hinaus liegen dem Senat keine detaillierten Erkenntnisse vor. Frage 2: Wem gehören diese Anlegestellen und wer ist jeweils für den Unterhalt verantwortlich? Antwort zu 2.: Die Anlegestellen befinden sich im Privateigentum. Für den Unterhalt sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich. Frage 3: Welche Nutzungsvereinbarungen für Dritte bestehen und wie lange gelten diese jeweils? Antwort zu 3.: Inhaberinnen und Inhaber der Anlegestellengenehmigung können Nutzungsvereinbarungen mit Dritten privatrechtlich abschließen. Der Senat hat hierauf keinen Einfluss. Frage 4: Was passiert bei Beendigung von Nutzungsvereinbarungen und nach welchem Verfahren erfolgt ggf. die Anschlussvergabe? Antwort zu 4: Über privatrechtliche Pachtverträge und Vergabemodalitäten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Nach welchem Verfahren werden neue Steganlagen geplant und wie erfolgt dann die Nutzungsvergabe? Antwort zu 5: Der Senat selbst plant keine neuen Steganlagen. Neue Steganlagen werden von Privatpersonen oder privaten Unternehmen geplant. Die Genehmigung durch die Wasserbehörde erfolgt auf Antrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Einwände der am Verfahren zu beteiligenden Behörden bestehen. Zur Nutzungsvergabe vgl. Antwort zu 3. und 4. Frage 6: Welche Bedingungen gibt es für die Betreiber der Steganlagen? Antwort zu 6: Die wasserbehördliche Genehmigung wird für jeden Einzelfall mit örtlich spezifischen Nebenbestimmungen (Auflagen) erteilt. Frage 7: Welche zusätzlichen Anlegestellen sind a) möglich b) im Beantragungsverfahren c) bereits in Planung d) bereits in Ausführung? Antwort zu 7: a) Die Prüfung erfolgt erst nach entsprechender Antragstellung. b) Keine. c) Entzieht sich der Kenntnis des Senats. d) Keine Frage 8: Wo gibt es brachliegende oder noch ungenutzte Anlegestellen? Frage 9: Ist für die o.g. Anlegestellen eine künftige Nutzung geplant? Wenn ja – welche? Wenn nein – warum nicht? Antwort zu 8. und zu 9: Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. Frage 10: Wer ist für die Zuwegung zu den Anlegestellen verantwortlich? Antwort zu 10: Genehmigungsinhaberinnen und Genehmigungsinhaber müssen die Zuwegung mit landseitigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern privatrechtlich klären. Frage 11: Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet: – wo gibt es Liegeplätze für Hausboote? – wo ist es geplant, Liegeplätze für Hausboote einzurichten? Antwort zu 11: Der Senat hat keine Liegeplätze für Hausboote ausgewiesen und plant auch nicht, entsprechende Liegeplätze einzurichten oder auszuweisen. Frage 12: Gibt es ein berlinweites Gesamtkonzept für Anlegestellen und wenn ja, wer ist Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 12: Es gibt kein berlinweites Gesamtkonzept explizit für Anlegestellen. Frage 13: Gibt es auf Ebene der betroffenen Bezirke gültige Konzepte und wenn ja, wer ist jeweils Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin hat ein Liegestellenkonzept erstellt. Ansprechpartner ist das Stadtplanungsamt. Frage 14: Wie ist visit Berlin eingebunden in die Planung der Anlegestellen sowie der Liegeplätze für Hausboote? Antwort zu 14: Die Berlin Tourismus Marketing & Kongress GmbH (visitBerlin) ist formal nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings gibt visitBerlin aufgrund der touristischen Expertise und der Mitarbeit in diversen Gremien (hier erfolgen Abstimmungen mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), den betroffenen Bezirken und den Verbänden) entsprechende Hinweise zur Entwicklung dieses Themas. Weiterhin besteht enger Kontakt zu den führenden Reedereien, um das Thema unter touristischen Aspekten zu begleiten. Frage 15: Gibt es ein aktuell gültiges Wassertourismuskonzept für Berlin und wer ist für die Umsetzung dessen verantwortlich? Antwort zu 15: In Berlin existiert ein Wassertourismuskonzept aus dem Jahr 2003. Das Land Berlin verfügt zudem über ein 2011 vom Senat verabschiedetes Tourismuskonzept. In dieses ist der Wassertourismus integriert. Für das Tourismusmarketing ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zuständig. Anträge auf Errichtung wasserbaulicher Anlagen bearbeiten die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. das örtlich zuständige Bezirksamt. Frage 16: Wenn nein, wann ist geplant ein Wassertourismuskonzept für Berlin zu erarbeiten? Antwort zu 16: Es ist nicht geplant, ein weiteres Wassertourismuskonzept zu erarbeiten. Frage 17: Welchen Stellenwert hat der Wassertourismus für den Berliner Senat in Hinblick auf die gesamte touristische Entwicklung Berlins? Antwort zu 17: Der Wassertourismus ist ein Teil des Berlintourismus, der zwar in absoluten Zahlen (Anzahl der Gäste und Übernachtungen) von begrenzter Bedeutung ist, aber für Berlin eine Imagewirkung entfaltet, die sich positiv auf den gesamten Berlintourismus und dessen weltweite Vermarktung auswirkt. Frage 18: Welche Maßnahmen ergreifen Sie um Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Teilnehmern auf und am Wasser zu vermeiden und eine faire Teilhabe aller Marktteilnehmer zu gewährleisten? Antwort zu 18: Die schiffbaren Gewässer der Berliner Innenstadt sind bereits heute schon verkehrlich und wasserwirtschaftlich so stark ausgelastet, dass die Zustimmung zu zusätzlichen Anlegestellen seitens der Bundesschifffahrtsverwaltung und der Wasserbehörde nicht zu erwarten ist. Neue Antragstellende müssten daher versuchen, privatrechtliche Verträge mit den Betreibenden bereits vorhandener Anlegestellen über eine Mitnutzung abzuschließen. Die Sicherstellung einer marktwirtschaftlich fairen Teilhabe der einzelnen Antragstellenden am Wassertourismus ist aber nicht Aufgabe des Senats. Berlin, den 05. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)
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