Schiffsverkehr: Probebetrieb für Berlins ersten öffentlich betriebenen Schiffsanleger im Spreepark gestartet, aus Senat

25.08.2023

https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1359264.php

Wie die #Grün Berlin GmbH mitteilt, wurde im Juli 2023 der Bau des Schiffsanlegers im #Spreepark realisiert. Künftig können #Fahrgastschiffe den Anleger nutzen und ihren Fahrgästen einen #barrierefreien Ein- und Ausstieg direkt am Spreepark ermöglichen. Diese #Anlegemöglichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Mobilitätskonzepts für den Spreepark und das #Eierhäuschen. Darüber hinaus fördert eine neu geschaffene #Flachwasserzone am Anleger zusätzlich die ökologische Resilienz des Flussuferökosystems.

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Schiffsverkehr: Können Schöne Schiffe das Monopol der Dieselschiff-Reeder brechen?, aus Senat

06.02.2023

Frage 1:
Die Berliner Morgenpost berichtete am 9. Dezember 2022 vom „#Anleger-Streit an Berlins Ufern“. Konkret geht es darum, ob ein Anbieter von emissionsfreien #Elektroschiffen („Schöne Schiffe Berlin“) einen Anleger am Berliner Dom betreiben darf. Wie ist der Stand der Dinge beim noch von Berliner Seite ausstehenden Verwaltungsakt, nachdem das unter #Bundesaufsicht stehende #Wassertraßen- und Schiffahrtsamt #Spree-Havel bereits im Sinne des neuen Anbieters gehandelt hat?

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Schiffsverkehr: Per Schiff ans Riesenrad :Neue Anreisemöglichkeit zum Spreepark, aus Der Tagesspiegel

06.12.2022

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/per-schiff-ans-riesenrad-neue-anreisemoglichkeit-zum-spreepark-8980282.html

Im Zuge der umfangreichen #Sanierung bekommt der #Spreepark im #Plänterwald einen #Schiffsanleger. Die Bauarbeiten haben kürzlich begonnen.

Das #Eierhäuschen und der Spreepark sollen künftig auch über den #Wasserweg erreichbar sein: Am Freitag hat der Bau des neuen Schiffsanlegers begonnen. Erste #Fahrgastschiffe können ihn voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2023 anfahren. Direkt neben dem Anleger soll der #Uferbereich auf 100 Metern umgestaltet werden: Uferwände werden zurückgebaut, so dass ein naturnaher #Lebensraum für Pflanzen und Tiere entsteht.

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Förderprogramm für saubere Fahrgastschiffe geht in die zweite Runde

22.09.2022

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1247558.php

Das Berliner #Förderprogramm zur #Nachrüstung und #Umrüstung von #Fahrgastschiffen wird neu aufgelegt. Insgesamt stehen 900.000 Euro bis Ende 2023 zur Verfügung, um #Reedereien bei der Umstellung ihrer Flotten auf saubere und #klimafreundliche #Fahrgastschiffe zu unterstützen. Hierbei können bis zu 80 Prozent der Kosten für die Nachrüstung oder Umrüstung übernommen werden. Fahrgastschiffe tragen in Ufernähe merklich zur Belastung durch #Rußpartikel und #Stickstoffdioxid bei. Modellierungen zur #Luftbelastung, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz durchgeführt wurden, ergaben in einigen Bereichen eine erhöhte Belastung durch Stickstoffdioxid in Ufernähe, wie etwa im Bereich des Berliner Doms. Damit sind gerade Gebiete am Wasser belastet, die besonders der Erholung dienen. Hier muss die Luftqualität weiter verbessert werden.

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Schiffsverkehr: Was unternimmt der Senat gegen das technologiefeindliche Monopol der Reeder mit hohen Beständen an Dieselschiffen?, aus Senat

Frage 1:
Wann werden die #Messwerte aus den Passivsammlern zur Messung der #Schadstoffbelastung durch #Binnenschiffe vorliegen?
Antwort zu 1:
Die ersten – ggf. noch vorläufigen – Werte werden voraussichtlich Ende 2022 vorliegen.
Frage 2:
Wie viele Mittel für wie viele #Fahrgastschiffe der Berliner Reeder wurden für die Jahre 2022 und 2023 aus dem #Förderprogramm „Nachhaltige #Nachrüstung und #Umrüstung von Fahrgastschiffen“ beantragt?
Antwort zu 2:
Das Förderprogramm für die Jahre 2022 und 2023 startet im Spätsommer 2022, so dass die Nach- bzw. Umrüstung der Schiffe in der Winterpause erfolgen kann. Daher konnten bisher noch keine Mittel beantragt werden.

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Schiffsverkehr: Reederei „Stern und Kreis“ verklagt den Senat, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229565738/Stern-und-Kreis-verklagt-den-Senat.html

Die #Reederei will die #Abstandsregeln an Deck ihrer Flotte außer Kraft setzen. Ähnliches gilt schon in Brandenburg.

Die größte #Personenschifffahrtsreederei in der deutschen Hauptstadt zieht gegen das Land Berlin vor Gericht. Wie #Stern-und-Kreis-Geschäftsführer Andreas Behrens der Berliner Morgenpost am Dienstag mitteilte, habe das Unternehmen bereits in der vergangenen Woche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das #Schifffahrtsunternehmen will so erreichen, dass bislang geltende Abstandsregeln an Bord seiner Schiffe aufgehoben werden. Laut Corona-Verordnung des Senats müssen auch an Deck der #Ausflugsboote Personen aus unterschiedlichen Haushalten einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten.

„Die Abstandsregeln an Bord halten wir für nicht fachgerecht, insbesondere auf dem #Oberdeck der Schiffe“, sagte Behrens der Berliner Morgenpost. Behrens verwies gleichzeitig darauf, dass in Brandenburg für #Fahrgastschiffe bereits seit dem 1. Juli andere Regeln als in Berlin gelten. In dem Nachbarbundesland sind die Abstandsregeln an Bord von Ausflugsschiffen aufgehoben.

Mit zeitnaher Entscheidung wird nicht gerechnet
Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte am Dienstag den Eingang des Eil­antrags. Hoffnungen auf einen baldigen Beschluss der dortigen Juristen in dem Verfahren machte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts …

Schiffsverkehr: Förderprogramm für abgasarme Fahrgastschiffe, aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6177500-4357821-foerderprogramm-fuer-abgasarme-fahrgasts.html

Nach guten Erfahrungen mit einem #Modellprojekt will der Berliner Senat ein Förderprogramm für abgasarme #Fahrgastschiffe auflegen.

Das kündigte Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) am Dienstag (19. Mai 2020) an. Demnach stehen in diesem und im kommenden Jahr zusammen 1,8 Millionen Euro für den Einbau einer #Abgasreinigung für Dieselmotoren oder für die Umrüstung der Schiffe auf #Elektro-Diesel-Hybridantrieb zur Verfügung. Im Rahmen des Modellprojekts in Zusammenarbeit mit drei Reedereien waren fünf Schiffe mit einem kombinierten Abgasreinigungssystem aus #Partikelfilter und #Stickoxidkatalysator nachgerüstet …

Schiffsverkehr: Stand der Schifffahrt in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:

In der Berliner Innenstadt gilt die Umweltzone, nur Fahrzeuge die sich innerhalb bestimmter #Schadstoffgrenzen betreiben lassen, dürfen hineinfahren. In der Berliner Umweltzone fahren aber auch rund 100 #Fahrgastschiffe und nur vier davon verfügen über eine Abgasnachbehandlung. Und während angesichts von Dieselbetrug die Einführung einer blauen Plakette für den Autoverkehr diskutiert wird, bleibt die Schadstoffbelastung durch die #Binnenschifffahrt Berlins unverändert hoch. Vor allem die Anwohner*innen  und Nutzer*innen der Berliner #Binnengewässer bekommen das zu spüren.

Frage 1:

Wie viele #Schiffe sind in Berlin für die Fahrgastschifffahrt zugelassen? Frage 2:

Wie viele der zugelassenen Fahrgastschiffe fahren mit Diesel? Frage 3:

Welches Durchschnittsalter haben die Schiffe und wann wurden sie zugelassen? Frage 4:

Wann wurde das letzte Schiff zugelassen? Wurde ein Schiff dieses Jahr zugelassen?

Antwort zu 1 bis zu 4:

Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor.

Die Zentralstelle #Schiffsuntersuchungskommission/ #Schiffseichamt (#ZSUK) ist für die Erlaubniserteilung zur Fahrt von Binnenschiffen auf #Bundeswasserstraßen und für die im Zusammenhang stehenden Zulassungen zuständig. Die ZSUK ist die einzige Institution in Deutschland, die Fahrtzulassungen für Schiffe über 20 m Länge auf #Binnenwasserstraßen erteilen darf.

 

Frage 5:

 

Welche Grenzwerte müssen die Fahrgastschiffe in Berlin einhalten, unter anderem für NOx, Feinstaub und CO2, und wie Emissionen der Schiffe gemessen?

 

Antwort zu 5:

 

Grenzwerte gelten nur für die Zulassung von neuen Motoren und Schiffen. Sie erfordern aufwändige Messungen, um die Emissionen in Bezug auf die Leistung des Motors zu bestimmen.

 

Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe aus Dieselmotoren von Binnenschiffen sind in den europäischen Richtlinien 97/68/EG und 2004/26/EG und in der Verordnung (EU) 2016/1628 geregelt.

Die Grenzwerte der Richtlinien wurden mit der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung (BinSchAbgasV) in deutsches Recht übernommen. Die BinSchAbgasV gilt nur für das in Verkehr bringen von Motoren für Binnenschiffe und deren Einbau in Binnenschiffe.

Die Grenzwerte der EU-Verordnung 2016/1628 gelten direkt, aber erst für Motoren, die ab 2019/2020 erstmals verkauft werden.

Für CO2 gibt es keine Grenzwerte. Seit 2007 müssen neue Motoren ansonsten folgende Grenzwerte einhalten:

Frage 6:

 

Halten die Fahrgastschiffe die Schadstoffgrenzen ein?

 

Antwort zu 6:

 

Es gibt keine Abgasuntersuchungsvorschriften für in Betrieb befindliche Binnenschiffe.

 

Gleichwohl ist der Senat bestrebt, die schiffsbedingten Emissionen zu senken. Aus diesem Grund hat er ein neues Modellprojekt aufgelegt, in dem zur Emissionsminderung bei Schiffen die Nachrüstung mit kombinierten Partikelfiltern und Entstickungssystemen erprobt wird. Zur Untersuchung der Wirkung und Dauerhaltbarkeit der Nachrüstung  werden begleitende Abgasmessungen durchgeführt.

 

Alternativ wird in dem Projekt auch die Umrüstung auf Elektroantrieb getestet.

 

 

Frage 7:

 

Plant der Senat die Zulassung neuer Schiffe, die mit Diesel oder Benzin fahren? Wenn ja, wie ist dies mit den Zielen der Luftreinhaltung zu vereinbaren?

 

Antwort zu 7:

 

Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 4. Der Senat ist für die Zulassung nicht zuständig.

 

 

 

Berlin, den 19.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr + Häfen: Einstieg im Osthafen, Fahrgastschifffahrt: Neuer Anleger an der Stralauer Allee, aus Berliner Abendblatt

Einstieg im Osthafen

Im Berliner #Osthafen können jetzt auch #Fahrgastschiffe anlegen. Nach nur wenigen Wochen Bauzeit wurde der #Schiffsanleger Osthafen/#diefernsehwerft eingeweiht und eröffnet. „Durch die Anlegestelle Osthafen/diefernsehwerft wird der gesamte Bereich der #Mediaspree und der #Oberbaum City an das Liniennetz der Stern und Kreisschiffahrt GmbH angebunden“, erklärt deren Geschäftsführer Horst Meier. In Zukunft wird regelmäßig ein Linienschiff der Tour „Spreefahrt in die Innenstadt“ am neuen Anleger halten. Die Tour startet am Treptower Park, führt durch die gesamte Innenstadt bis zur Schlossbrücke/Charlottenburg und zurück. Der neue Anleger ist auf dem Grundstück Stralauer Allee 8a zu finden, direkt an der öffentlichen Uferpromenade und dem historischen Verladekran.
Firmen angebunden
Die Anlegestelle ist in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen diefernsehwerft GmbH, einem unabhängigen Mediendienstleister mit Hauptsitz im Berliner Osthafen, entstanden, wird mitgeteilt. Alle ansässigen Firmen und Interessenten hätten jetzt die Möglichkeit Tagungen, Events oder Meetings unkompliziert mit einer individuellen Schiffstour zu verbinden. Sylvia Grimm, Vertriebsleiterin der Stern und Kreisschiffahrt GmbH, ist froh, nun auch den Charterkunden eine Einstiegsmöglichkeit am Osthafen anbieten zu können. „Wir hatten in den letzten Jahren verstärkt Anfragen in diesem Bereich, allein in der Saison 2015 werden ungefähr …

Schiffsverkehr + Häfen: Wassertourismus in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezogen auf #Spree, #Landwehrkanal, Berlin- Spandauer #Schifffahrtskanal, #Humboldthafen sowie #Urbanhafen: An welchen Stellen gibt es #Anlegestellen für a) #Fahrgastschiffe b) #Frachtschiffe c) #Sportboote d) Sportboote zur Beförderung von Fahrgästen / Charter? Antwort zu 1: a) Anlegestellen für Fahrgastschiffe gibt es in allen genannten Gewässern, eine Datenbank mit verlässlichen Zahlen über bestehende Anlagen existiert nicht. Hauptsächlich konzentrieren sich die Anlegestellen im Bezirk Mitte und im Treptower Hafen sowie in weiteren touristischen Schwerpunktgebieten. b) Die Zuständigkeit für Anlegestellen für Frachtschiffe liegt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, der Senat verfügt über keine Angaben dazu. c) und d) Anlegestellen für Sportboote jedweder Art existieren von den genannten Gewässern lediglich in der Spree, hier schwerpunktmäßig in den Bereichen Niederschöneweide, Oberschöneweide, Halbinsel Stralau und Plänterwald. Darüber hinaus liegen dem Senat keine detaillierten Erkenntnisse vor. Frage 2: Wem gehören diese Anlegestellen und wer ist jeweils für den Unterhalt verantwortlich? Antwort zu 2.: Die Anlegestellen befinden sich im Privateigentum. Für den Unterhalt sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich. Frage 3: Welche Nutzungsvereinbarungen für Dritte bestehen und wie lange gelten diese jeweils? Antwort zu 3.: Inhaberinnen und Inhaber der Anlegestellengenehmigung können Nutzungsvereinbarungen mit Dritten privatrechtlich abschließen. Der Senat hat hierauf keinen Einfluss. Frage 4: Was passiert bei Beendigung von Nutzungsvereinbarungen und nach welchem Verfahren erfolgt ggf. die Anschlussvergabe? Antwort zu 4: Über privatrechtliche Pachtverträge und Vergabemodalitäten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Nach welchem Verfahren werden neue Steganlagen geplant und wie erfolgt dann die Nutzungsvergabe? Antwort zu 5: Der Senat selbst plant keine neuen Steganlagen. Neue Steganlagen werden von Privatpersonen oder privaten Unternehmen geplant. Die Genehmigung durch die Wasserbehörde erfolgt auf Antrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Einwände der am Verfahren zu beteiligenden Behörden bestehen. Zur Nutzungsvergabe vgl. Antwort zu 3. und 4. Frage 6: Welche Bedingungen gibt es für die Betreiber der Steganlagen? Antwort zu 6: Die wasserbehördliche Genehmigung wird für jeden Einzelfall mit örtlich spezifischen Nebenbestimmungen (Auflagen) erteilt. Frage 7: Welche zusätzlichen Anlegestellen sind a) möglich b) im Beantragungsverfahren c) bereits in Planung d) bereits in Ausführung? Antwort zu 7: a) Die Prüfung erfolgt erst nach entsprechender Antragstellung. b) Keine. c) Entzieht sich der Kenntnis des Senats. d) Keine Frage 8: Wo gibt es brachliegende oder noch ungenutzte Anlegestellen? Frage 9: Ist für die o.g. Anlegestellen eine künftige Nutzung geplant? Wenn ja – welche? Wenn nein – warum nicht? Antwort zu 8. und zu 9: Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. Frage 10: Wer ist für die Zuwegung zu den Anlegestellen verantwortlich? Antwort zu 10: Genehmigungsinhaberinnen und Genehmigungsinhaber müssen die Zuwegung mit landseitigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern privatrechtlich klären. Frage 11: Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet: – wo gibt es Liegeplätze für Hausboote? – wo ist es geplant, Liegeplätze für Hausboote einzurichten? Antwort zu 11: Der Senat hat keine Liegeplätze für Hausboote ausgewiesen und plant auch nicht, entsprechende Liegeplätze einzurichten oder auszuweisen. Frage 12: Gibt es ein berlinweites Gesamtkonzept für Anlegestellen und wenn ja, wer ist Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 12: Es gibt kein berlinweites Gesamtkonzept explizit für Anlegestellen. Frage 13: Gibt es auf Ebene der betroffenen Bezirke gültige Konzepte und wenn ja, wer ist jeweils Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin hat ein Liegestellenkonzept erstellt. Ansprechpartner ist das Stadtplanungsamt. Frage 14: Wie ist visit Berlin eingebunden in die Planung der Anlegestellen sowie der Liegeplätze für Hausboote? Antwort zu 14: Die Berlin Tourismus Marketing & Kongress GmbH (visitBerlin) ist formal nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings gibt visitBerlin aufgrund der touristischen Expertise und der Mitarbeit in diversen Gremien (hier erfolgen Abstimmungen mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), den betroffenen Bezirken und den Verbänden) entsprechende Hinweise zur Entwicklung dieses Themas. Weiterhin besteht enger Kontakt zu den führenden Reedereien, um das Thema unter touristischen Aspekten zu begleiten. Frage 15: Gibt es ein aktuell gültiges Wassertourismuskonzept für Berlin und wer ist für die Umsetzung dessen verantwortlich? Antwort zu 15: In Berlin existiert ein Wassertourismuskonzept aus dem Jahr 2003. Das Land Berlin verfügt zudem über ein 2011 vom Senat verabschiedetes Tourismuskonzept. In dieses ist der Wassertourismus integriert. Für das Tourismusmarketing ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zuständig. Anträge auf Errichtung wasserbaulicher Anlagen bearbeiten die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. das örtlich zuständige Bezirksamt. Frage 16: Wenn nein, wann ist geplant ein Wassertourismuskonzept für Berlin zu erarbeiten? Antwort zu 16: Es ist nicht geplant, ein weiteres Wassertourismuskonzept zu erarbeiten. Frage 17: Welchen Stellenwert hat der Wassertourismus für den Berliner Senat in Hinblick auf die gesamte touristische Entwicklung Berlins? Antwort zu 17: Der Wassertourismus ist ein Teil des Berlintourismus, der zwar in absoluten Zahlen (Anzahl der Gäste und Übernachtungen) von begrenzter Bedeutung ist, aber für Berlin eine Imagewirkung entfaltet, die sich positiv auf den gesamten Berlintourismus und dessen weltweite Vermarktung auswirkt. Frage 18: Welche Maßnahmen ergreifen Sie um Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Teilnehmern auf und am Wasser zu vermeiden und eine faire Teilhabe aller Marktteilnehmer zu gewährleisten? Antwort zu 18: Die schiffbaren Gewässer der Berliner Innenstadt sind bereits heute schon verkehrlich und wasserwirtschaftlich so stark ausgelastet, dass die Zustimmung zu zusätzlichen Anlegestellen seitens der Bundesschifffahrtsverwaltung und der Wasserbehörde nicht zu erwarten ist. Neue Antragstellende müssten daher versuchen, privatrechtliche Verträge mit den Betreibenden bereits vorhandener Anlegestellen über eine Mitnutzung abzuschließen. Die Sicherstellung einer marktwirtschaftlich fairen Teilhabe der einzelnen Antragstellenden am Wassertourismus ist aber nicht Aufgabe des Senats. Berlin, den 05. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)