Frage 1:
Wann werden die #Messwerte aus den Passivsammlern zur Messung der #Schadstoffbelastung durch #Binnenschiffe vorliegen?
Antwort zu 1:
Die ersten – ggf. noch vorläufigen – Werte werden voraussichtlich Ende 2022 vorliegen.
Frage 2:
Wie viele Mittel für wie viele #Fahrgastschiffe der Berliner Reeder wurden für die Jahre 2022 und 2023 aus dem #Förderprogramm „Nachhaltige #Nachrüstung und #Umrüstung von Fahrgastschiffen“ beantragt?
Antwort zu 2:
Das Förderprogramm für die Jahre 2022 und 2023 startet im Spätsommer 2022, so dass die Nach- bzw. Umrüstung der Schiffe in der Winterpause erfolgen kann. Daher konnten bisher noch keine Mittel beantragt werden.
Schlagwort: Landstromversorgung
Schiffsverkehr + Häfen: Wann ist Berlins Luft sauber? (VI): Wann kommt die Landstromversorgung für Berlins Schiffe?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Emissionen werden pro Jahr in Berlin emittiert, weil die #Schiffe derzeit am #Liegeplatz ihren Strom mit einem #Dieselaggregat erzeugen und nicht per #Landstromversorgung beziehen können?
Antwort zu 1: Mangels der für eine solche Abschät-zung erforderlichen Informationen zu den Liegezeiten, der Anzahl und Größe der liegenden Schiffe, deren Stromverbrauch beim Liegen sowie dem Anteil der nicht mit Landstrom versorgten Anleger kann diese Frage nicht beantwortet werden (s. auch Antwort zu den Fragen 2 bis 4, 6, 8 und 9). Frage 2: Wie viele Liegeplätze für die Berufsschiff-fahrt gibt es in Berlin? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 3: Wie ist die Stromversorgung der Fahrzeuge gewährleistet, während die Schiffe an den Liegeplätzen liegen? Frage 4: Wie viele Liegeplätze bieten eine Land-stromversorgung, wodurch Emissionen des Fahrzeugs während der Liegezeit vermieden werden? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 6: Wie viel Prozent der Liegeplätze der Berufs-schifffahrt in Berlin sind in öffentlicher Hand und wie viel Prozent in privater Hand? Frage 8: Wie viel Prozent der in Berlin verkehrenden Berufsschifffahrt können potentiell während der Liegezei-ten mit elektrischem Strom versorgt werden? Gibt es Schiffe, die die dazu erforderlichen technischen Voraus-setzungen nicht erfüllen? Frage 9: Wird der Senat die Lizenzvergabe an Betrei-ber von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt auf den Gewäs-sern des Landes Berlin in Zukunft daran knüpfen, dass die technischen Voraussetzungen am Fahrzeug für eine Versorgung mit elektrischem Strom während der Zeit am Anleger gegeben sind und diese Versorgung auch genutzt wird? Antwort zu 2, 3, 4, 6, 8 und 9: Im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De-mokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 wurde geregelt, dass die Zuständigkeit für die meisten Wasserstraßen innerhalb Berlins auf den Bund übergeht. Der weit überwiegende Teil der Berufsschifffahrt findet auf diesen Bundeswasserstraßen statt, daher liegen die angefragten Informationen dem Senat nicht vor. Der Senat ist für die Bundeswasserstraßen auch nicht als nachgeordnete Behörde zuständig. Anders als etwa im Straßenverkehrsrecht, das als Bundesrecht von den Län-dern ausgeführt wird, gibt es im Schifffahrtsrecht eine eigene Verwaltung durch Behörden des Bundes. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin hat auf eine entspre-chende Abfrage detaillierter Daten darum gebeten, die Anfrage direkt von der Fragestellerin zu erhalten. Einer Veröffentlichung der Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes ist jedoch folgende Information zu Stromtankstellen für die Berufsschifffahrt zu entneh-men; „Es sind zzt. 10 Stromtankstellen für 20 Abnahme-stellen installiert, davon 16 Abnahmestellen im Bereich Untere-Havel-Wasserstraße (UHW) Km 0,0 bis 1,45 und je 2 Abnahmestellen im Teltowkanal (TEK) km 15,2 und km 23,0.“ (www.wsa-berlin.wsv.de/schifffahrt/beruf/stromtankstellen/index.html, 03.07.2014) Frage 5: Gibt es eine Initiative des Senats oder einzel-ner Bezirke, den Prozentsatz der elektrifizierten Liege-plätze in Berlins Berufsschifffahrt zu steigern? Wenn ja, mit welcher konkreten Zielsetzung und welchen Ergeb-nissen? Frage 7: Welche weiteren Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat die Elektrifizierung der Liegeplätze voran-zubringen? Antwort zu 5 und 7: Für die wenigen verbleibenden #Landeswasserstraßen Berlins hat Berlin eine #Landes-schifffahrtsverordnung erlassen. Gemäß § 14 Landes-schifffahrtsverordnung gelten beim #Stillliegen von Was-serfahrzeugen sehr strenge Regularien. So ist „jedes unnö-tige und vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmo-toren verboten“ (Art. 1). Darüber hinaus gilt, dass Ver-brennungsmotoren beim Stillliegen nicht zur Stromerzeu-gung benutzt werden dürfen, soweit in Häfen, an Um-schlagstellen oder Liegestellen Landstromanschlüsse für die Schifffahrt vorhanden sind. Verstöße werden als Ord-nungswidrigkeit geahndet. Mit diesen strikten Vorschriften schöpft der Senat seit geraumer Zeit alle Spielräume aus, die ihm im Bereich des Schifffahrtsaufsichtsrechts gegeben sind. Darüber hinaus erteilen sowohl die für die Schifffahrt auf den Landeswasserstraßen zuständige Behörde wie auch die Wasserbehörde entsprechende Auflagen bei Einzelgenehmigungen für anlegende Schiffe. Im Fall von Anlegestellen auf Berliner Landeswasserstraßen fordert die Wasserbehörde von den Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich die Einrichtung von Landstromanschlüssen. Was die Fahrgastschifffahrt angeht, bei der der Stromverbrauch aufgrund der Gastronomie an Bord höher ist als bei der sonstigen Berufsschifffahrt, hat der Senat bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Luftreinhalteplans Berlin die Möglichkeit der Landstromnutzung zur Ener-gieversorgung von Schiffen während der Liegezeiten an Anlegestellen geprüft. Damit sollte das Laufenlassen der Dieselmotoren zu diesen Zeiten reduziert werden. Die Prüfung ergab allerdings, dass diese Maßnahme in der Praxis kaum sinnvoll sind, da die Liegezeiten tagsüber an den einzelnen Anlegestellen meist so kurz ist, dass eine Umstellung auf Landstrom im Vergleich zum Aufwand und den Infrastrukturkosten nur einen geringen Umwelt-nutzen bringen würde. Daher wurde als alternative Maß-nahme die Ausrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikel-minderungssystemen als sinnvoller eingestuft. Denn so kann der Partikelausstoß während des gesamten Betriebs des Schiffs reduziert werden, sowohl am Anleger als auch während der Fahrt. Sowohl die Rechtssetzungsverfahren als auch die Verwaltungspraxis belegen, dass der Senat daran interes-siert ist, die Emissionen im Bereich der Schifffahrt deut-lich zu reduzieren und der Landstromversorgung Vorrang einzuräumen. Er wird auch in den regelmäßigen Kontak-ten mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-des weiterhin anregen, mit den Bemühungen um einen Ausbau dieser Möglichkeiten fortzufahren. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014)