#Niederfinow. Während das neue #Schiffshebewerk vor seinen letzten Testläufen und damit dem offiziellen Start steht, sieht sein Vorgänger dem Karriereende entgegen. Und bereitet sich auf die letzten Einsätze mit großer Akribie vor. Das #Wasser-und Schifffahrtsamt (#WSA) #Oderhavel holt gewissermaßen zum ganz großen Wurf aus. In der obligatorischen #Wintersperre vom 3. Januar bis 6. März sollen 80 #Trogseile gewechselt werden. So viele wie noch nie auf einen Schlag.
„Schiffsverkehr: Seilwechsel selbst unter Flutlicht, aus MOZ“ weiterlesenSchlagwort: Inbetriebnahme
Regionalverkehr + Bahnhöfe: i2030-Teilprojekt Nordbahn: Weitere Planungen sehen mehr Gleise vor, aus VBB
https://www.vbb.de/presse/i2030-teilprojekt-nordbahn-weitere-planungen-sehen-mehr-gleise-vor/
Ziel: Einbindung von #zusätzlichen Regionalverkehren nach Berlin #Gesundbrunnen • Länder Berlin und Brandenburg unterzeichnen #Finanzierungvereinbarung mit Deutscher Bahn • Bis Ende 2024 läuft die #Vorplanung
„Regionalverkehr + Bahnhöfe: i2030-Teilprojekt Nordbahn: Weitere Planungen sehen mehr Gleise vor, aus VBB“ weiterlesenU-Bahn: Senat macht den Weg frei für Beschleunigung des U-Bahnverkehrs − geplantes Gleichrichterwerk am U-Bahnhof Olympiastadion kann gebaut werden, aus Senat
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1137191.php
Der Senat hat in seiner Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, beschlossen, eine #Teilfläche des Parkplatzes 01 am #Olympiastadion zugunsten der Errichtung eines Gleichrichterwerks der BVG aufzugeben. Die BVG benötigt das #Gleichrichterwerk zur Sicherung und vor allem zur Beschleunigung des Zugverkehrs. Hinter dem benachbarten #U-Bahnhof befindet sich neben dem Gleiskörper ein #Rangiergelände mit Abstellmöglichkeiten für Züge und Waggons. Das Gleichrichterwerk ermöglicht deren schnellere #Inbetriebnahme und damit eine höhere #Taktung der Züge. Die BVG plant, das neue Gleichrichterwerk spätestens 2025 in Betrieb nehmen zu können. Sie übernimmt auch die hierfür erforderlichen Baumaßnahmen.
Die #Entwidmung der Teilfläche bedarf noch der Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses.
Straßenbahn: Ausbau des ÖPNV-Netzes: Neue Straßenbahnstrecken verbinden Quartiere, Kieze und Bezirke Pressemitteilung vom 15.06.2021, aus Senat
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1095814.php
Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den aktuellen Bericht über die Aktivitäten im Bereich „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet #ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.
Das Land Berlin baut seinen öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) zur Stärkung und Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes massiv aus, um die mobilitäts- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes zu erreichen.
Senatorin Regine Günther: „Attraktive ÖPNV-Angebote sind ein entscheidender Faktor, um den motorisierten individuellen #Autoverkehr reduzieren zu können. Die Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte durch den ÖPNV ist dabei besonders wichtig, damit der #Mobilitätsbedarf von Anfang an über klimaschonende, umweltfreundliche Verkehrsmittel gedeckt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Straßenbahnplanungen forciert auf den Weg gebracht.“
Die wichtigsten Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
- Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow – #Heinersdorf – #Weißensee beschlossen. Damit kann aufbauend auf der abgeschlossenen Grundlagenermittlung die Vorplanung beginnen. Hiermit werden bereits erste Planungsschritte für das spätere #Planfeststellungsverfahren erfüllt. Die #Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
- Für die Strecke #Alexanderplatz – #Potsdamer Platz ist die #Vorplanung bereits in der finalen Phase. Mit der Inbetriebnahme dieses Abschnitts wird 2028 gerechnet. Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz ist für Ende 2021 vorgesehen. Der ÖPNV-Bedarfsplan des Berliner Nahverkehrsplans sieht die Inbetriebnahme dieses Streckenabschnitts im Jahr 2030 vor.
- Für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke über den U-Bahnhof #Turmstraße hinaus sind die erforderlichen Grundlagenuntersuchungen abgeschlossen worden: Der Senat hat am 17. Dezember 2019 die Fortführung der Planungen für die #Straßenbahnstrecke Turmstraße – #Jungfernheide beschlossen. Trotz der Pandemiesituation konnte die Vorplanung bereits gestartet werden. Am 14. April 2021 fand erstmals eine Online-Beteiligungsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger statt. Hier wurde der aktuelle Arbeitsstand vorgestellt. Nach aktueller Planung wird die Vorplanung in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
- Die Grundlagenermittlung zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz ist abgeschlossen. Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen beschlossen. Damit kann die Vorplanung beginnen. Mit ihr wird die Grundlage für die weiteren Schritte zum Planfeststellungsverfahren gelegt. Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
- Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie M 2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg ist die Grundlagenuntersuchung ebenfalls abgeschlossen. Es ist nunmehr nachgewiesen, dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für die Erschließung des Wohnungsbaustandortes ist. Ebenso wurde die planerisch zu bevorzugende Variante für die #Streckenführung ermittelt und ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Die Inbetriebnahme der Strecke wird für das Jahr 2028 angestrebt.
Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern künftig eine immer bessere #Infrastruktur bieten. Trotz der aktuellen Pandemielage und teils verfahrensbedingter Aufschübe sind die ambitionierten Straßenbahnprojekte zur Erschließung wichtiger Wohnquartiere auf einem sehr guten Weg.
Die Umsetzung von Straßenbahninfrastrukturmaßnahmen bedarf, wie die aller anderen Infrastrukturmaßnahmen, einer intensiven Planungsarbeit mit entsprechendem zeitlichen Aufwand. Dabei gilt es, für jedes Vorhaben separate Verfahren mit ihren örtlich unterschiedlichen Gegebenheiten zu steuern. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist es besonders wichtig, im gesamten Planungsprozess umfassende Beteiligungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Der Bericht wird nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben.
Straßenverkehr: Baustelle A100 – Wie weiter an der AS Am Treptower Park?, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wann wurde das „qualifizierte #Mobilitätsmanagement für den Bereich um den #Treptower Park und die
#Elsenstraße“, das laut Koalitionsvertrag durch die zuständige Senatsverwaltung bis zum Ende der
Legislaturperiode erarbeitet werden soll, fertiggestellt und dem Senat vorgelegt?
Frage 2:
Falls das qualifizierte Mobilitätsmanagement noch nicht vorliegt: Wie ist der aktuelle Sachstand hierzu?
Frage 3:
Wann und in welcher Form wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick an der Erstellung beteiligt?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Fragen 1 – 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Ein „qualifiziertes Mobilitätsmanagement für den Bereich um den Treptower Park und die
Elsenstraße“ sollte für die #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts (BA) der #A100 und unter
den vorhandenen existierenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Diese
Rahmenbedingungen haben sich mit dem fortschreitenden sehr schlechten baulichen
Zustand der Elsenbrücken und den sich daraus ergebenen erforderlichen Maßnahmen zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit grundlegend geändert, so dass bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt die Erarbeitung eines Stadtstraßenverkehrsmanagements nicht
möglich war. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung wird an die seit dem
01.01.2021 zuständige Autobahngesellschaft des Bundes mit der Erwartung herantreten,
entsprechende Untersuchungen und Bewertungen zur verkehrlichen Situation an der
zukünftigen Anschlussstelle Am Treptower Park möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Es ist zu berücksichtigen, für den bevorstehenden Ersatzneubau der beiden Teile der
Elsenbrücke im Zusammenhang mit den einzelnen Bauphasen und verschiedenen
Verkehrszuständen die erforderlichen Verkehrsführungen zu organisieren und
2
sicherzustellen. Für die unterschiedlichen Bauphasen sind in diesem Zusammenhang
angepasste Verkehrsführungskonzepte zu erarbeiten.
Bei diesen Verkehrsführungskonzepten wird der Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend
seiner Zuständigkeit eingebunden.
Gegenwärtig wird der zwischen dem Bezirk und dem Senat abgestimmte
Zweirichtungsverkehr in der Straße Am #Treptower Park zwischen der #Elsenstraße und der
#Bouchéstraße mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung sowie die Komplettierung durch
den bisher fehlenden nördlichen #Radweg vorbereitet.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliertem Zufluss von motorisiertem #Individualverkehr
in die anliegenden #Stadtteile hat die zuständige Senatsverwaltung vorgenommen, die a) durch die
Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und b) durch den Neubau der Elsenbrücke zusätzlich entstehen?
Antwort zu 4:
Für die #Planfeststellung des 16. BA der A100 gab es hierzu eine Simulationsbetrachtung,
in der die Verkehrsabwicklung nach Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Anschlussstelle
„Am Treptower Park“ untersucht wurde. Grundsätzlich war (und ist) vorgesehen, dass die
Verkehrsströme über die städtischen Straßenverkehrsnetze und die Elsenbrücke verteilt
kontrolliert abfließen – gesteuert durch Lichtsignalanlagen. Daher wird es hier keinen
unkontrollierten Zufluss von motorisiertem Individualverkehr in die anliegenden Stadtteile
geben.
Frage 5:
Wie ist der Stand zu dem vom Abgeordnetenhaus am 6. Juni 2019 beschlossenen Senatsauftrag für ein
Pilotprojekt zur Deckelung des 16. Bauabschnitts? Welche Optionen bzgl. einer möglichen Deckelung des
- Bauabschnitts werden in Erwägung gezogen?
Antwort zu 5:
Entsprechend den Berichten an das Abgeordnetenhauses zum Thema „Deckel drauf:
Infrastrukturflächen mehrfach nutzen“ (Drucksachen Nrn. 18/2384, 18/2826 und 18/3324 )
wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich beauftragt, um das Ergebnis ggf. auf
andere Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen. Aus stadtplanerischer Sicht war
der im Trog verlaufende Bereich der A 100 zwischen Knobelsdorffbrücke und
Kaiserdammbrücke für dieses Pilotprojekt geeignet. Es wird angestrebt, mit dem nächsten
planmäßigen Bericht die Ergebnisse aus dieser Machbarkeitsstudie vorzustellen. Im
Anschluss könnten die Realisierungsoptionen eingeschätzt und zudem geprüft werden, ob
eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Infrastrukturabschnitte denkbar ist und ggf.
die Kosten für weitere Machbarkeitsstudien zum Beispiel für die Deckelung der A 100, 16.
BA gesenkt werden können. Da auch die Kosten für die Machbarkeitsstudien vom Land
Berlin zu tragen sind, wäre zuerst deren Finanzierung zu sichern.
Die Zuständigkeit für den 16. BA der A 100 von Dreieck Neukölln bis Treptower Park liegt
seit dem 01.01.2021 bei der Autobahngesellschaft des Bundes (AdB). Die Erstellung einer
Machbarkeitsuntersuchung für die Überdeckelung (Kostenübernahmeerklärung durch das
Land Berlin vorausgesetzt) wäre nunmehr bei der AdB zu beauftragen.
3
Frage 6:
Inwiefern wird seitens des Senats für die Eröffnung des 16. Bauabschnitt eine sog. #Pförtnerampel an a) der
AS #Sonnenallee und b) der AS Am #Treptower Park gefordert?
Antwort zu 6:
Sowohl die Anschlussstelle Sonnenallee als auch die Anschlussstelle Am Treptower Park
erhalten Lichtsignalanlagen mit verkehrsabhängigen Steuerungen. Die Steuerung
berücksichtigt sowohl die weitere Abwicklung des Verkehrs und die damit verbundenen
Entscheidungen beim Übergang ins Stadtstraßennetz als auch das Sicherheitsinteresse.
Eine Dosierung des Verkehrs erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten der
verkehrsabhängigen Steuerung.
Berlin, den 27.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bahnhöfe: Regionalbahnhalt Buckower Chaussee und S-Bahnhof Kamenzer Damm – geraten diese zusätzlichen Haltepunkte doch wieder ins Wackeln? aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und
betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des
zusätzlichen #Regionalbahnhalts #Buckower Chaussee?
Frage 2:
Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021
abgeschlossen sein sollen?
Antwort zu 1 und 2:
Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen #Machbarkeit sowie eine
verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur.
2
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante
#Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie
dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der
#Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese
#Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034.
Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie
weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den
#Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet.
Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit
untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren
abhängig.“
Frage 3:
Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden
Haltepunkte doch nicht erfolgt?
Antwort zu 3:
Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des
Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats.
Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis
der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die
Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel
einzuwerben.
Frage 4:
Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur
notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs
erfolgen?
Antwort zu 4:
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausreichend beurteilt werden.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids
zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den
Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an
Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur
gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises
notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der
Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz
aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden.
3
Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten
Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“
Frage 5:
Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich
von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen
Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der
S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige
zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus
bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen
Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf.
Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der
Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des
Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der
#Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich.
Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung
der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von
Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem
zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die
Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die
stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“
Frage 6:
Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür
die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen,
dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu
errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei
Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was
eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ
anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig
angeschlossen.“
Frage 7:
In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des
Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt?
4
Antwort zu 7:
Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und
Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden
Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu
entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen #Sperrung für Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 8:
Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die
Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf
diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden
oder zumindest minimiert worden wären?
Antwort zu 8:
Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen
Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die
Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Beschleunigte Errichtung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)
Antwort zu 1:
Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:
2019:
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Reichsstraße/ Eschenallee
Kosten: 187.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Paulsborner Straße/ Nestorstraße
Kosten: 65.000 €
Lichtenberg FGÜ Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule
Kosten: 225.000 €
Marzahn-Hellersdorf FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg
Kosten: 70.600 €
Marzahn-Hellersdorf FGÜ Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße
Kosten: 87.025 €
Marzahn-Hellersdorf FGÜ Oberfeldstraße/ Cecilienstraße
Kosten. 64.933 €
Marzahn-Hellersdorf Mittelinsel Poelchaustraße/ Langhoffstraße
Kosten: noch unbekannt
Mitte FGÜ Michaelkirchplatz/ Legiendamm Kosten: noch unbekannt
Mitte FGÜ Grenzstraße/ Neue Hochstraße Kosten: noch unbekannt
Mitte Mittelinsel Hussitenstraße 24
Kosten: 13.310 €
Mitte Mittelinsel Hussitenstraße/ Usedomer Straße Kosten: noch unbekannt
Neukölln FGÜ / Am Eichquast
Kosten: 74.925 €
Neukölln FGÜ Mariendorfer Weg 22
Kosten: 52.360 €
Pankow FGÜ Pölnitzweg/ Zufahrt Ludwig-Hoffmann Quartier
Kosten: 50.420 €
Pankow Mittelinsel Quickborner Straße/ Uhlandstraße Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf FGÜ Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Mittelinsel Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße
Kosten: noch unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Mittelinsel Marienfelder Allee 128
Kosten: noch unbekannt
Treptow-Köpenick FGÜ Groß-Berliner-Damm/ Abram-Joffe-Straße
Kosten: 73.404 €
2020:
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Wintersteinstraße 24
Kosten: noch unbekannt
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Wiesbadener Straße/ Sodener Straße
Kosten: noch unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg FGÜ Lausitzer Straße/ Reichenberger Straße
Kosten: noch unbekannt
Marzahn-Hellersdorf FGÜ Marzahner Promenade
Kosten: 88.380 €
Marzahn-Hellersdorf Mittelinsel Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee
Kosten: 136.703 €
Marzahn-Hellersdorf Mittelinsel Köpenicker Straße 109
Kosten: noch unbekannt
Mitte Mittelinsel Beusselstraße zwischen Zwinglistraße und Erasmusstraße
Kosten: noch unbekannt
Pankow FGÜ Conrad-Blenkle-Straße/ Rudi-Arndt-Straße Kosten: noch unbekannt
Spandau Mittelinsel Am Kiesteich 40 Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf FGÜ Finckensteinallee/ Baseler Straße
Kosten: noch unbekannt
2021
Friedrichshain-Kreuzberg FGÜ Möckernstraße/ Obentrautstraße
Kosten: noch unbekannt
Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:
2019:
Charlottenburg-Wilmersdorf Gehwegvorstreckung Brandenburgische Straße/
Wittelsbacher Straße
Kosten: 48.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg FGÜ Reichenberger Straße/ Forster Straße
Kosten: 45.180 €
Friedrichshain-Kreuzberg FGÜ Am Ostbahnhof/ Koppenstraße und Mittelinsel Am
Ostbahnhof/ Andreasstraße
Kosten:181.900 €
Friedrichshain-Kreuzberg FGÜ Simplonstraße 27
Kosten: 34.600 €
Friedrichshain-Kreuzberg FGÜ Pettenkofer Straße 2A
Kosten: 88.600 €
Friedrichshain-Kreuzberg Mittelinsel Köpenicker Straße 20
Kosten: 27.200 €
Friedrichshain-Kreuzberg Mittelinsel Ritterstraße 33 und 78
Kosten: 80.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Mittelinsel Thielenbrücke/ Paul-Lincke-Ufer
Kosten: 24.400 €
Friedrichshain-Kreuzberg Mittelinsel Friedrichstraße 14-15
Kosten: 40.600 €
Friedrichshain-Kreuzberg Mittelinsel Baerwaldstraße nördlich Carl-Herz-Ufer
Kosten: 39.200 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Scharnweberstraße/ Finowstraße
Kosten: 131.200 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Görlitzer Straße/ Lübbener Straße
Kosten: 13.800 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Pücklerstraße 12
Kosten: 34.300 €
Lichtenberg FGÜ Fanningerstraße 25 und Gehwegvorstreckung Fanningerstraße/ Bürgerheimstraße
Kosten: 106.000 €
Lichtenberg FGÜ Egon-Erwin-Kisch-Straße/ Demminer Straße
Kosten: 135.200 €
Lichtenberg FGÜ Sewanstraße/ Mellenseestraße
Kosten: 136.800 €
Lichtenberg Gehwegvorstreckung Rudolf-Seiffert-Straße 54/64
Kosten: 28.800 €
Marzahn-Hellersdorf Gehwegvorstreckung Dessauer Straße
Kosten: 9.060 €
Mitte FGÜ Behmstraße 31
Kosten: 77.300 €
Mitte 2 FGÜ in der Flottwellstraße und FGÜ Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße
Kosten: 57.720 €
Pankow FGÜ Lindenberger Weg 30 Kosten:36.600 €
Pankow FGÜ Blankenburger Straße 20 Kosten: 23.500 €
Pankow FGÜ Blankenburger Chaussee 86 Kosten: 27.000 €
Pankow FGÜ Buchholzer Straße 3 Kosten: 82.100 €
Pankow Mittelinsel Darßer Straße/ Nachtalbenweg Kosten: 35.200 €
Pankow Gehwegvorstreckung Pieskower Weg/ Thomas-Mann- Straße
Kosten: 14.200 €
Reinickendorf FGÜ Sigismundkorso 82/ An der Buche Kosten: 54.300 €
Reinickendorf FGÜ Reginhardstraße 145
Kosten: 64.300 €
Reinickendorf FGÜ General-Barby-Straße/ Auguste-Viktoria-Allee
Kosten: 92.30 €
Reinickendorf Mittelinsel Hermsdorfer Damm 50/ Jugendherberge
Kosten: 113.000 €
Reinickendorf Mittelinsel Hermdorfer Damm 191/ Olafstraße
Kosten: 43.600 €
Steglitz-Zehlendorf FGÜ Bismarckstraße/ Kniephofstraße Kosten: 69.000 €
Tempelhof-Schöneberg FGÜ Richard-Tauber-Damm/ Culemeyerstraße
Kosten: 101.000 €
Treptow-Köpenick FGÜ Schönefelder Chaussee 172 Kosten: 38.500 €
2020:
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Seesener Straße/ Cicerostraße
Kosten: 55.400 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Zwei Mittelinseln Rudolstädter Straße
Kosten: 126.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg FGÜ Gürtelstraße/ Oderstraße
Kosten: 222.200 €
Friedrichhain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Luckenwalder Straße/
Tempelhofer Ufer Kosten: 54.800 €
Friedrichhain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Straßmanntraße/ Wilhelm-Stolze-
Straße
Kosten: 14.000 €
Lichtenberg Mittelinsel Zingster Straße/ EKZ Prerower Platz
Kosten: 134.700 €
Lichtenberg Gehwegvorstreckung Mittelstraße 14
Kosten: 17.250 €
Marzahn-Hellersdorf Gehwegvorstreckung Am Baltenring 72
Kosten: 3.800 €
Mitte FGÜ Habersaathstraße 15
Kosten: 125.200 €
Neukölln FGÜ Wildhüterweg/ Am Eichenquast
Kosten: 75.000 €
Neukölln FGÜ Mariendorfer Weg 22
Kosten: 52.400 €
Pankow FGÜ John-Schehr-Straße 38 Kosten: 139.300 €
Pankow FGÜ Conrad-Blenkle-Straße 34 Kosten: 73.000 €
Pankow FGÜ Berliner Straße/ Dr.-Markus-Straße Kosten: 246.700 €
Pankow Gehwegvorstreckung Ossietzkystraße/ Wolfshagener Straße und Ossietzkystraße/ Am Schlosspark Kosten: 20.000 €
Reinickendorf FGÜ Klemkestraße/ Büchsenweg
Kosten: 113.600 €
Reinickendorf FGÜ Bernauer Straße 29
Kosten: 80.000 €
Reinickendorf FGÜ Gorkistraße/ Bollestraße
Kosten: 35.000 €
Reinickendorf Mittelinsel Eichelhäherstraße/ Schwarzspechtweg
Kosten: 42.600 €
Steglitz-Zehlendorf FGÜ Lloyd-G.-Wells-Straße Kosten: 72.400 €
Tempelhof-Schöneberg FGÜ Ringstraße/ Kurfürstenstraße
Kosten: 70.200 €
Treptow-Köpenick FGÜ Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße
Kosten: 73.400 €
Frage 2:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Holzendorffstraße/ Friedbergstraße
Kosten: noch unbekannt
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Wiesbadener Straße/ Joachimsberger Straße
Kosten: 25.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Sömmeringtraße 10
Kosten: 45.500 €
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Wintersteinstraße 24
Kosten: noch unbekannt
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Wiesbadener Straße/ Sodener Straße
Kosten: noch unbekannt
Charlottenburg-Wilmersdorf Gehwegvorstreckung Charlottenburger Ufer
Kosten: noch unbekannt
Charlottenburg-Wilmersdorf Mittelinsel Kaiserin-Augusta-Allee/ Goslaer Straße
Kosten: noch unbekannt
Charlottenburg-Wilmersdorf Gehwegvorstreckung Leibnitzstraße/ Pestalozzistraße
Kosten: noch unbekannt
Friedrichhain-Kreuzberg Zwei FGÜ Lausitzer Straße und Reichenberger Straße
Kosten: noch unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg FGÜ Möckernstraße/ Obentrautstraße
Kosten: noch unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Ebertystraße/ Ebelingstraße
Kosten: 62.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Paul-Lincke-Ufer/ Lausitzer
Straße
Kosten: 16.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Friedenstraße/ Koppenstraße
Kosten: 86.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Wilmsstraße/ Carl-Herz-Ufer
Kosten: 30.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Dolzinger Straße/
Pettenkoferstraße Kosten: 35.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Kopernikusstraße/ Simon-Dach-
Straße
Kosten. 17.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Gubener Straße/ Am
Comeniusplatz
Kosten: 125.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Adalbertstraße/ Naunystraße
Kosten: 19.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Mühsamstraße/ Eckertstraße
Kosten: noch unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Koppenstraße/ Singerstraße
Kosten: noch unbekannt
Lichtenberg FGÜ Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule
Kosten: 225.000 €
Lichtenberg Mittelinsel Rummelsburger Straße/ Volkradstraße Kosten: noch unbekannt
Lichtenberg Gehwegvorstreckung Massower Straße 42-44 Kosten: noch unbekannt
Lichtenberg Gehwegvorstreckung Am Stadtpark/ Scheffelstraße
Kosten: 35.000 €
Marzahn-Hellersdorf FGÜs am Jaques-Offenbach-Platz
Kosten: 1.156.335 €
Marzahn-Hellersdorf FGÜ Marzahner Promenade
Kosten: 88.380 €
Marzahn-Hellersdorf Mittelinsel Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee
Kosten: 136.700 €
Marzahn-Hellersdorf Mittelinsel Köpenicker Straße 109 Kosten: noch unbekannt
Mitte FGÜ Hannah-Arendt-Straße/ Gertrud-Kolmar-Straße Kosten: noch unbekannt
Mitte FGÜ Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke
Kosten: 37.000 €
Mitte FGÜ Sickingentraße/ Rostocker Straße Kosten: noch unbekannt
Mitte FGÜ Michaelkirchplatz/ Legiendamm Kosten: noch unbekannt
Mitte FGÜ Grenzstraße/ Neue Hochstraße Kosten: noch unbekannt
Mitte Mittelinsel Torstraße/ Gartenstraße Kosten: noch unbekannt
Mitte Mittelinsel Hannoversche Straße/ Robert-Koch-Straße Kosten: noch unbekannt
Mitte Vier Mittelinseln Usedomer Straße zwischen Wattstraße und Hussitenstraße
Kosten: noch unbekannt
Mitte Gehwegvorstreckung Gartenstraße/ Schröderstraße Kosten: noch unbekannt
Mitte Gehwegvorstreckung Pankstraße Kosten: noch unbekannt
Pankow FGÜ Hauptstraße/ Goethestraße
Kosten: 25.000 €
Pankow FGÜ Buchholzer Straße/ Charlottenstraße Kosten: noch unbekannt
Pankow FGÜ Conrad-Blenkle-Straß/ Rudi-Arndt-Straße Kosten: noch unbekannt
Pankow Gehwegvorstreckung Roelckestraße 60 Kosten: noch unbekannt
Pankow Mittelinsel Alt-Karow/ Frundsbergstraße
Kosten: 79.000 €
Pankow Mittelinsel Grabbeallee/ Tschaikowskistraße Kosten: noch unbekannt
Pankow Gehwegvorstreckung Grunowstraße 18 Kosten: 34.000 €
Pankow Mittelinsel Schönerlinder Straße/ Hans-Schumacher- Straße
Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf FGÜ Buddestraße/ Königsweg Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf FGÜ Schönfließer Straße/ Gollanzcstraße Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Mittelinsel Oraniendamm/ Tegeler Fließ Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Mittelinsel Pankower Allee/ Semkesteig Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Mittelinsel Hermsdorfer Damm 34 Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Mittelinsel Sandhauser Straße/ Rallenweg Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Mittelinsel Alt-Wittenau-Gorkistraße/ Rosentreter- promenade
Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Gehwegvorstreckung Rosentreterpromenade/ Alt- Wittenau
Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Gehwegvorstreckung Schönfließer Straße/ Zeltinger Straße
Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Gehwegvorstreckung Zabel-Krüger-Damm/ Titiseestraße
Reinickendorf Gehwegvorstreckung Zabel-Krüger-Damm/ Öschelbronner Straße
Kosten: noch unbekannt
Reinickendorf Gehwegvorstreckung Humboldtstraße/ Lindauer Allee Kosten: noch unbekannt
Spandau FGÜ Wilhelmstraße 28 Kosten: noch unbekannt
Spandau Gehwegvorstreckung Neuendorfer Straße/ Neue Bergstraße
Kosten: noch unbekannt
Spandau Gehwegvorstreckung Teltower Straße 20 Kosten: noch offen
Spandau Mittelinsel Weißenburger Straße/ Götelstraße Kosten: noch unbekannt
Spandau Mittelinsel Am Kiesteich 40 Kosten: noch unbekannt
Spandau Mittelinsel Niederneuendorfer Allee/ Neuenahrener Weg
Kosten: 220.000 €
Steglitz-Zehlendorf FGÜ Grunewaldstraße 44 Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf FGÜ Finckensteinallee/ Baseler Straße Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Mittelinsel Drakestraße/ Margaretenstraße Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Gehwegvorstreckung Belßstraße zwischen Lüdeckestraße und Wichurastraße Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Gehwegvorstreckung Wedellstraße 76 Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Gehwegvorstreckung Ahlener Weg 1 Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Mittelinsel Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße Kosten: noch unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Gehwegvorstreckung Altdorfer Straße/ Glarner Straße
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Monumentenstraße 13
Kosten: noch unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Passauer Straße
Kosten: noch unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Mittelinsel Marienfelder Allee 128
Kosten: noch unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Rubensstraße/ Peter-Vischer-
Straße
Kosten: 150.000 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Barbarossastraße/ Münchener
Straße
Kosten: 36.560 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Goebenstraße 9/11
Kosten: 30.000 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Martin-Luther-Straße/
Winterfeldstraße
Kosten: 150.000 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Badensche Straße/ Salzburger
Straße
Kosten: 36.500 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Wolffring/ Leonhardyweg
Kosten: 51.000 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Südwestkorso/ Taunusstraße Kosten: 30.000 €
Treptow-Köpenick FGÜ Südostallee/ Im Brombeerwinkel
Kosten: 85.682 €
Treptow-Köpenick Mittelinsel Schönefelder Chaussee 225
Kosten: 15.000 €
Treptow-Köpenick Gehwegvorstreckung Sterndamm/ Lindhorstweg Kosten: noch unbekannt
Treptow-Köpenick Mittelinsel Wegedornstraße/ Semmelweisstraße Kosten: noch unbekannt
Treptow-Köpenick Gehwegvorstreckung Kiefholzstraße/ Bouchéstraße
Kosten: 20.000 €
Treptow-Köpenick Mittelinsel Gehsener Straße 22 Kosten: noch unbekannt
Treptow-Köpenick Gehwegvorstreckung Wongrowitzer Steig Kosten: noch unbekannt
Treptow-Köpenick Gehwegvorstreckung Otto-Franke-Straße/ Moissistraße
Kosten: noch unbekannt
Treptow-Köpenick Mittelinsel Dammweg Höhe Mauerweg
Kosten: 116.430 €
Treptow-Köpenick Gehwegvorstreckung Porzer Straße
Kosten: 38.631 €
Treptow-Köpenick Gehwegvorstreckung Johannisthaler Chaussee/ Mahonienweg
Kosten: 20.035 €
Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.
Frage 3:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)
Antwort zu 3:
Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Reichsstraße/ Eschenallee
Kosten: 187.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Paulsborner Straße/ Nestorstraße
Kosten: 65.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf FGÜ Auguste-Victoria-Straße/ Berkaer Straße
Kosten: 33.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Gehwegvorstreckung Max-Dohrn-Straße 10
Kosten: 55.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gehwegvorstreckung Stresemannstraße/ Hallesche
Straße
Kosten: 151.900 €
Friedrichshain-Kreuzberg Mittelinsel Lindenstraße/ Ritterstraße
Kosten: 94.000 €
Lichtenberg Mittelinsel Siegfriedstraße 137
Kosten: 49.000 €
Marzahn-Hellersdorf FGÜ Poelchaustraße/ Langhoffstraße* Marzahn-Hellersdorf FGÜ Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße
Kosten: 87.025 €
Marzahn-Hellersdorf FGÜ Havemannstraße/ Flämingstraße
Kosten: 110.050 €
Marzahn-Hellersdorf FGÜ Oberfeldstraße/ Cecilienstraße
Kosten: 64,933 €
Mitte FGÜ Berolinastraße 8*
Mitte FGÜ Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke*
Mitte FGÜ Wallstraße/ Inselstraße
Kosten: 43.000 €
Mitte FGÜ Graunstraße 8
Kosten: 49.000 €
Mitte FGÜ Huttenstraße 12
Kosten: 36.000 €
Mitte Mittelinsel Hussitenstraße 24*
Mitte Mittelinsel Hussitenstraße/ Usedomer Straße*
Mitte Mittelinsel Beusselstraße/ Zwinglistraße*
Mitte Mittelinsel Dresdner Straße 31
Kosten: 13.000 €
Mitte Mittelinsel Hannoversche Straße/ Robert-Koch-Platz
Kosten: 20.000 €
Neukölln FGÜ und Gehwegvorstreckung Maybachufer/ Bürknerstraße/ Friedelstraße/ Hobrechtbrücke Kosten: 427.900 €
Pankow FGÜ Piesporter Straße/ Feltmannstraße*
Pankow FGÜ Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße*
Pankow FGÜ Dunckerstraße/ Stargarder Straße*
Pankow FGÜ Neumannstraße/ Elsa-Brändströmstraße
Kosten: 55.930 €
Pankow FGÜ Meyerbeerstraße
Kosten: 70.500 €
Pankow Mittelinsel Quickborner Straße/ Mauerweg*
Pankow Mittelinsel Bucher Chaussee/ Nerthusweg
Kosten: 82.700 €
Pankow Gehwegvorstreckung Wilhelm-Wolff-Straße 22
Kosten: 37.000 €
Reinickendorf FGÜ Burgfrauenstraße/ Fischgrundbrücke
Kosten: 53.000 €
Reinickendorf FGÜ Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße*
Reinickendorf FGÜ Dianastraße 44-46*
Reinickendorf FGÜ Berliner Straße 105*
Reinickendorf FGÜ Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße*
Reinickendorf Mittelinsel Quickborner Straße 70* Tempelhof-Schöneberg FGÜ Daimlerstraße/ Benzstraße
Kosten: 156.400 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Oberlandstraße/ Bacharacher
Straße
Kosten: 36.500 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Großgörschenstraße
Kosten: 51.000 €
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße
Kosten: 99.000 €
Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.
Frage 4:
Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.
- Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
- Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
- Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?
Antwort zu 4:
Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.
Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.
Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.
Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5: Nein.
Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Flughäfen: Umsetzung des passiven Schallschutzes am BER?, aus Senat
www.berlin.de
Vorbemerkung der Abgeordneten zu Fragen 1. und 2.: Mit Bescheid der der Aufsicht des Landes Berlins
unterstehenden Gemeinsamen Oberen #Luftverkehrsbehörde Berlin-Brandenburg über die “Gestattung
der #Betriebsaufnahme der Start- und #Landebahn Süd“ vom 1.10.2020, S.7 erklärte diese:
„Die Behörde sieht die #Schutzauflagen zur Gewährleistung passiven #Schallschutzes dann als erfüllt an,
wenn die Anspruchsteller durch die #FBB – eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt – sechs Monate vor dem Inbetriebnahme Termin befähigt wurden, sich in eigener Verantwortung bis zur Wirksamkeit des Lärmereignisses ab dem 04.11.2020 mit dem entsprechend der Planfeststellung erforderlichen
baulichen Schallschutz zu versorgen. Dabei resultiert die Pflichterfüllung anhand des oben dargestellten
Rechtsverhältnisses, wenn die ASE-B ausgereicht ist. Die Anforderung der rechtzeitigen Antragstellung
ergibt sich aus der Notwendigkeit, der FBB ausreichend Zeit – wiederum sechs Monate – für die erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen und Übermittlung der von ihr erkannten Ansprüche (Leistungsverzeichnis) einzuräumen.“
- Was bildete die rechtliche Grundlage für die genannte 12- bzw. 6 –Monatsfrist, wann und wodurch
wurde diese Regelung getroffen? - Teilt der Senat die eingangs geschilderte rechtliche Bewertung?
Zu 1. und 2.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist verpflichtet, Betroffenen die Aufwendungen für #Schallschutzvorrichtungen auf Nachweis zu erstatten. Nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es erforderlich, dass
die Schutzeinrichtungen zum Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der Südbahn am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (#BER) am 04.11.2021 vorhanden sein müssen.
Daraus ergab sich die Verpflichtung der FBB, die Betroffenen in die Lage versetzt zu
haben, bis zu diesem Zeitpunkt die Schallschutzmaßnahmen einbauen zu können.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) als zuständige
Planfeststellungsbehörde für den Ausbau des BER hielt deshalb unter Zugrundelegung eines Maßstabes der vernünftigen und allgemein üblichen Verkehrsanschauung
2/3
bezogen auf den konkreten Einzelfall einen Zeitraum von 6 Monaten zur Umsetzung
der Schallschutzmaßnahmen für angemessen und ausreichend. Eine für alle Fälle geltende angemessene Frist für die Umsetzung der ausgereichten Anspruchsermittlungen zur baulichen Umsetzung (ASE-B) durch Erteilung des Auftrages lässt sich nach
Auskunft der LuBB aber nicht bestimmen; maßgebend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Der FBB wurde wiederum nach behördlichem Ermessen ein Zeitraum
von 6 Monaten nach Antrag für die Erstellung der Unterlagen und Ausreichung der
Anspruchsermittlung zugestanden.
Der sich hieraus ergebende 12-Monatszeitraum ermöglicht sowohl der FBB als auch
den Berechtigten eine angemessene Ermittlungs- und Umsetzungszeit, so dass beide
ihren Verpflichtungen und Obliegenheiten nachkommen konnten. Dabei war auch zu
beachten, dass ein beträchtlicher Anteil der Anspruchsermittlungen schon weit vor
dem Zeitpunkt 6 Monate vor Inbetriebnahme ausgereicht war. Die Bestimmung der
Zeiträume diente allein der Bewertung des Sachstandes zur Inbetriebnahme im Rahmen des Verfahrens zur Gestattung der Betriebsaufnahme nach § 44 LuftverkehrsZulassungs-Ordnung (LuftVZO).
Der Senat teilt die rechtliche Bewertung der LuBB. - Wie viele der bis 4.5.2020 ausgereichten ASE-B (gesamt) wurden nach dem 4.5.2020 korrigiert?
Zu 3.: Insgesamt wurden bis zum 4. Mai 2020 ASE-B an 13.258 Wohneinheiten versendet, davon wurden nach dem 4. Mai 2020 und bis zum 28. Februar 2021 469 nochmals bearbeitet. Dabei wurden 279 ASE-B im Zuge der Überarbeitung in ASE-E und
somit eine reine Entschädigungszahlung umgewandelt. - Wie viele der bis 4.5.2020 ausgereichten ASE-B (gesamt) waren zum 4.11.2020 nicht umgesetzt und
aus welchen Gründen?
Zu 4.: Dies betrifft 9.451 Wohneinheiten. Die Gründe sind der FBB und dem Senat
nicht bekannt. - Was war seit 2014 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Schallschutzanträgen aus dem Bezirk Treptow-Köpenick
a) von Antragstellung bis Anspruchsermittlung?
b) von Anspruchsermittlung/Ausreichung der ASE-B an die Betroffenen bis zu ihrer Umsetzung?
c) von Antragstellung bis Umsetzung von ASE-B durch die Betroffenen?
Zu 5.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller Anträge betrug 35 Wochen. Diese
schließt auch solche Anträge ein, deren Bearbeitung sich wegen aus nicht durch die
FBB zu vertretenden Gründen, z.B. wegen Nichterreichbarkeit der Antragstellerinnen
und Antragsteller oder deren Bitte um einen späteren Bearbeitungsbeginn, verzögerte.
Im Regelablauf betrug die Bearbeitungszeit weniger als 26 Wochen.
Der Zeitraum bis zur eigentlichen baulichen Umsetzung ist nicht bekannt. Die durchschnittliche Dauer zwischen Versand der ASE-B und Erstattung der erstattungsfähigen
Aufwendungen beträgt 97 Wochen.
Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragstellung und Umsetzung durch die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer beträgt 129 Wochen, sofern eine Umsetzung erfolgte.
3/3 - Wie viele der von der Flughafengesellschaft bis 4.5.2020 an Anwohner des Bezirks Treptow-Köpenick
(12526,12527,12559,12589) ausgereichten, zu diesem Stichtag (noch) nicht umgesetzten ASE-B wurden bis 4.11.2020 durch die Anwohner umgesetzt und die Kosten hierfür durch die FBB ausgeglichen?
Zu 6.: Dies betrifft 10 Wohneinheiten.
Berlin, den 11.03.2021
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen
Flughafenchef Lütke Daldrup will die FBB im September 2021 verlassen, aus Berliner Flughäfen
Engelbert Lütke #Daldrup, seit März 2017 Vorsitzender der Geschäftsführung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, hat den Aufsichtsrat um die vorzeitige Auflösung seines Anstellungsvertrags zum September dieses Jahres gebeten. In einem Brief an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates vom gestrigen Tage verweist er darauf, seine Aufgabe mit der #Fertigstellung und #Inbetriebnahme des #BER sowie der Vorlage des neuen Businessplans 2021 erfüllt zu haben. Mit der Vollendung des 65. Lebensjahres sei es Zeit, den Weg für ein neues und qualifiziertes Führungsteam frei zu machen. Nun gehe es darum, dass sich die #FBB der Restrukturierung weiter intensiv widme.
Rainer #Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrates: „Engelbert Lütke Daldrup hat in einer für die FBB sehr schwierigen Zeit große Verantwortung übernommen und die in ihn gesetzten Hoffnungen und Erwartungen erfüllt. Dass der BER in Betrieb gegangen ist, war maßgeblich der Verdienst seiner Arbeit. Wir sind ihm zu großem Dank verpflichtet.
Der Aufsichtsrat der FBB wird sich bereits in seiner Sitzung am kommenden Freitag mit dem Thema befassen und die notwendigen Konsequenzen beraten. Die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft muss dabei genauso im Fokus stehen wie ihre mittelfristige personelle und strategische Ausrichtung.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Bahnverkehr + S-Bahn: Fortschritte bei der Dresdner Bahn in Tempelhof, aus Senat
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26498.pdf
www.berlin.de
Frage 1:
In welchen Bauabschnitten wird das Projekt des Ausbaus der #Dresdner Bahn projektiert, geplant und
gebaut?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Dresdner Bahn gliedert sich in vier Abschnitte:
Abschnitt 1: #Marienfelde
Abschnitt 2: #Lichtenrade
Abschnitt 3: #Blankenfelde-Mahlow
Abschnitt 4: #Schöneberg.“
Frage 2:
Wie lauten die aktuellen Planungs- und Baustadien in den einzelnen Abschnitten?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- u. #Genehmigungsphasen sind abgeschlossen. Für alle Abschnitte liegen
bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor. Planänderungen nach
#Planfeststellungsbeschluss, die sich aus der Baudurchführung heraus ergeben, werden
noch nach Erfordernis beantragt.
Das Vorhaben befindet sich aktuell größtenteils in der #Bauausführung: Die
bauvorbereitenden Maßnahmen im Land Berlin verlaufen planmäßig. Der Baubeginn der
Abschnitte 1-3 ist bereits erfolgt. Der Baubeginn für den Abschnitt 4 erfolgt vsl. Anfang
2022. Seit 10/2020 sind die Hauptbauleistungen sowohl für das Land Berlin, als auch im
Land Brandenburg beauftragt.“
Frage 3:
In welchen Zeiträumen sind für die Baumaßnahmen Sperrungen des S-Bahnverkehrs auf welchen
Streckenabschnitten erforderlich?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu folgenden Zeiträumen sind derzeit längere #Sperrpausen des #S-Bahn-Verkehrs
geplant:
24.06.2021 – 09.08.2021 auf dem Streckenabschnitt #Südkreuz – #Blankenfelde
04.04.2022 – 02.05.2022 auf dem Streckenabschnitt #Priesterweg – Blankenfelde
02.05.2022 – 11.12.2022 auf dem Streckenabschnitt #Lichtenrade – Blankenfelde
11.12.2022 – 17.04.2023 auf dem Streckenabschnitt #Mahlow – Blankenfelde.“
Frage 4:
Wann ist mit der #Fertigstellung des gesamten Projektes/der Teilprojekte zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die #Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ist in 12/2025 geplant.“
Frage 5:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen Haltepunktes #Buckower Chaussee für die #Regionalbahn noch
möglich?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen Haltepunktes Buckower
Chaussee für die Regionalbahn möglich.“
3
Frage 6:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes #Kamenzer Damm noch möglich?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer
Damm möglich.“
Alle Beteiligten arbeiten in enger Abstimmung an einer gemeinsamen Lösung für die
nachträgliche Errichtung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm, gegebenenfalls sind
jedoch Anpassungen an der neuen Infrastruktur notwendig.
Frage 7:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Wie betrachtet der Senat die Notwendigkeit des Haltepunktes Buckower
Chaussee und/oder des S-Bahnhofes Kamenzer Damm?
Frage 8:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Mit welchen Zeit- und Kostenrahmen ist dabei zu rechnen?
Antwort zu 7 und 8:
Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im #ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Bedarfsplan des
#Nahverkehrsplans sowie im #Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Das Land Berlin
verfolgt weiterhin die Umsetzung der beiden Maßnahmen. Bedingung für eine Umsetzung
ist die nachgewiesene betriebliche Machbarkeit sowie ein positiver
Wirtschaftlichkeitsnachweis.
Im ÖPNV-Bedarfsplan ist für den #S-Bahnhaltepunkt ein #Realisierungszeitraum für 2026-
2030 vorgegeben und für den #Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee ein
Realisierungszeitraum für 2020-2025. Derzeit wird die betriebliche Machbarkeit für beide
Maßnahmen geprüft, sodass aufgrund des frühen Planungsstadiums noch kein
konkretisierender Zeit- und Kostenplan genannt werden kann.
Frage 9:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Welche Auswirkungen haben der nachträgliche Bau des
Regionalbahnhalts Buckower Chaussee und des S-Bahnhofs Kamenzer Damm auf den Betriebsablauf von
S-Bahn- und Regionalverkehr?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nach ersten Erkennissen hätte ein zusätzlicher Regionalbahnhalt an der Buckower
Chaussee negative Auswirkungen auf die #Betriebsqualität auf der Strecke.
Die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer Damm würde grundsätzlich zu einer
4
Reisezeitverlängerung in Richtung Blankenfelde führen. Da südlich von Lichtenrade
eingleisige Abschnitte vorliegen, würde eine Verlagerung der Zugkreuzung entstehen,
sodass vsl. ca. 5 Minuten Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde entstehen würden.“
Berlin, den 18.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz