Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens zur #Trassierung des Streckenabschnitts der #Straßenbahnlinien#M5 und #M6 in der #Oderbruchstraße und Hohenschönhauser Straße zwischen Weißenseer Weg und Landsberger Allee in Lichtenberg? Antwort zu 1: Das #Verfahren zur Feststellung des Straßenbahnvorhabens Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße befindet sich derzeit in der #Anhörung. Die #Auslegung des Plans erfolgte in dem Zeitraum vom 26.07.2021 bis zum 25.08.2021.
Mitten auf der #Kreuzung zwischen #Detmolder Straße und #Blissestraße in Charlottenburg-Wilmersdorf klafft am Montag bereits eine #Baugrube. Wer von der Autobahn 100 abfährt, steht vor dem Problem, nicht mehr links abbiegen zu können. Das gilt auch für die andere Richtung. Manche Autofahrer wenden umgehend wieder. Durch die #einspurige#Verkehrsführung staut sich der Verkehr an den Ampeln.
Wurden für Maßnahmen in #Plänterwald durch den Bezirk #Treptow-Köpenick im Jahr 2022 Mittel aus den Haushaltstiteln 52131 (Maßnahmen zur #Stadtverschönerung) sowie 54010 lfd. Nrn. 1 bis 4 in Kapitel 2707 abgerufen bzw. verausgabt? Wurde vom Bezirk Bedarf für das Jahr 2023 angemeldet? Falls ja: Wofür genau und in welcher Höhe jeweils?
Antwort zu 1:
Dem Senat sind keine konkreten Maßnahmen in Plänterwald bekannt, die im Haushaltsjahr 2022 aus Kapitel 2707, Titel 52131 „ Maßnahmen für die Stadtverschönerung“ finanziert wurden.
Frage 1: Trifft es zu, dass der #Bahnübergang#Buckower Chaussee anders als in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage Drs. Nr. 18/27984 vom 18. Juni 2021 ausgeführt, nicht erst ab dem 4. Quartal 2022, sondern bereits schon in wenigen Wochen wegen #Vorbereitungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (#BWB) für den #Durchgangsverkehr#gesperrt werden soll? Frage 5a: Ab wann muss auch der #Busverkehr umgeleitet werden? Frage 5b: Werden auch #Taxis, #Krankentransporte und ähnliche Dienste den Bahnübergang noch bis zur kompletten Sperrung nutzen dürfen?
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen. Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein gefördertes Firmenticket zu erwerben. Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine Beschäftigten veröffentlicht hat.
Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe? Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50 Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat 2/4 schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können. Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets noch deutlich zu steigern.
Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten? Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage. Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin. Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt. Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es Individualregelungen geben soll, warum? Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für 3/4 einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind, sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer, Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen? Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe? Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den Tarifbereich Berlin AB. Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel. Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht. Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket: Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 15 Euro/Monat Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat (Beschäftigte); 365 Euro/Jahr (Auszubildende) Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 5% Rabatt, keine Zuzahlung Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB) 10 Euro/Monat; bei regelmäßigem Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat 4/4 Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat? Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für das VBB-Firmenticket enthalten.
Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten? Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen. Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen
Frage 1:
Welchen konkreten Bemühungen gab es seit meiner Anfrage Nr. 18/20339 vom 25.07.2019, um dem
fehlenden #Radweg entlang der #Rummelsburger Landstraße endlich zur Fertigstellung zu verhelfen? (Bitte
um Auflistung der konkreten Schritte)
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Finale Abstimmung zu den erforderlichen Flächen für #Ersatzpflanzungen
(Erstaufforstung) infolge Waldverlust,
Fertigstellung #Waldgutachten und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
2
Einreichung zur Erlangung der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Erlaubnis,
Abstimmung des Vorentwurfs mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK),
Zurzeit werden die Abstimmungsergebnisse und die Ergebnisse der Fachbeiträge
(LBP) in den Entwurf eingearbeitet.“
Frage 2:
Wie kam es in der damaligen Anfrage unter Antwort 4 zu der lapidaren Aussage, dass die Planungen noch
laufen und zum Baubeginn keine Aussage gemacht werden kann, während zu diesem Zeitpunkt längst eine
der zwei Fahrspuren für Autos Richtung stadteinwärts gesperrt war? Warum wurde die #Fahrspur dann nicht
freigegeben, wenn noch nicht einmal Planungen existierten?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Zur damaligen Schriftlichen Anfrage hatte das Bezirksamt seinerzeit mitgeteilt:
Es handelt sich um einen zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Aufgrund der
umfangreich notwendig gewordenen Leitungsarbeiten und diverser zu beachtender
naturschutzfachlicher Belange (erforderliche Kartierung von Flora und Fauna wie z. B.
Zauneidechsen, die nur in einem bestimmten, gesetzlich geregelten Zeitraum durchgeführt
werden konnte) ist ein Baubeginn für den Geh- und Radweg frühestens zum Jahresanfang
2020 zu erwarten.“
Ergänzend sei an dieser Stelle durch den Bezirk noch angemerkt:
Der Planungsprozess lief zu diesem Zeitpunkt bereits. Es ist jedoch stadteinwärts ab der
Minna-Todenhagen-Straße keine #Radverkehrsanlage (RVA) vorhanden, so dass
Radfahrende im Fließverkehr hätten fahren müssen. Es handelt sich somit um eine
temporäre Zwischenlösung bis nach Abschluss aller Vorleistungen/Vorarbeiten durch
Dritte, wie die Leitungsverwaltungen und den Abschluss des Genehmigungsverfahrens,
der endgültige Ausbau beginnen kann.“
Frage 3:
Wann konkret (genaues Datum) wurden die Planungen nun beauftragt und wer führt sie durch? Wann ist mit
der Vorlage von umsetzungsfähigen Planungsunterlagen zu rechnen?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Planung der RVA wurde ab Januar 2018 durch das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Treptow-Köpenick veranlasst/beauftragt. Des Weiteren waren Aufträge zur
Planung der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, der Erstellung eines
Waldgutachtens und LBP´s auszulösen und die Koordinierung und Steuerung der
Planungen Dritter, wie Stromnetz und Berliner Wasserbetriebe (BWB) durchzuführen. Es
kann erst nach Vorliegen aller dieser Genehmigungen und der Finanzierungszusage mit
der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen begonnen werden. Diese Voraussetzungen
werden nach derzeitiger Einschätzung erst Mitte/Ende des IV. Quartals 2020 erwartet.“
3
Frage 4:
Wann wird die #Baudurchführung ausgeschrieben und welcher Bauzeitraum ist vorgesehen?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die vorbereitenden Maßnahmen sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von
November 2020 bis Ende Februar 2021 (Fällarbeiten) und von Ende März bis Ende Mai
2021 (Abfangung von Zauneidechsen) auszuführen. Dafür sind die Ausschreibungen nach
Vorliegen aller Genehmigungen und der Finanzierungszusage im Dezember 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Wann konkret ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Mit einem Baubeginn kann infolge der Auflagen für die vorbereitenden Maßnahmen nicht
vor Juni 2021 gerechnet werden. Die Bauzeit wird ca. drei Monate in Anspruch nehmen.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mittlerweile (Stand heute) für die dort aufgestellten Warnbaken aufgelaufen, die sich
bereits im letzten Sommer auf 20.000 Euro beziffert hatte? Werden diese Kosten weiterhin anteilig von
SenUVK und Bezirksamt Treptow-Köpenick getragen?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Kosten (Gelbmarkierung, Aufbau, fortlaufende Kosten) belaufen sich bis jetzt auf
34.697,66 € und werden anteilig von der Sen UVK und dem Bezirk getragen.“
Frage 7:
Sind die parallel noch durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in diesem
Abschnitt mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Nordabschnitt zwischen Minna-Todenhagen-Straße und Nalepastraße sind die
Arbeiten der #BWB an den Kanälen abgeschlossen.
Die #Kabelverlegearbeiten 5×10 KV der Stromnetz Berlin zwischen Nalepastraße und
Treskowallee sind seit Herbst 2019 ebenfalls abgeschlossen.
4
Im Südabschnitt zwischen Treskowallee und Mentelinstraße finden von Mai bis Oktober
2020 noch Kanalarbeiten der BWB statt.“
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wer hat die aktuell andauernde #Sperrung des #Gleimtunnels wann und weshalb veranlasst?
Antwort zu 1:
Die aktuelle Sperrung des Gleimtunnels wurde im Zuge der Umstellung auf den Bauabschnitt
2 (BA 2) für den Bau eines #Stauraumkanales im #Mauerpark eingerichtet. Bauherr
und Auftraggeber der Gesamtbaumaßnahme sind die #BWB. Bei einem Ortstermin Ende
Juni 2019 mit der zuständigen Baufirma wurde festgestellt, dass das Baufeld für den BA 2
erweitert werden muss, um zusätzliche Arbeiten durchführen zu können (laut BWB: „Instandsetzung
Entwässerungsanlagen auf der südwestlichen Seite der Schwedter Straße
und Neubau Zielschacht und Pumpenschacht“). Eine Vollsperrung des Gleimtunnels war
dabei unumgänglich. Die verkehrsrechtliche Anordnung hat die Verkehrslenkung Berlin
erteilt.
Frage 2:
Wer war in die Entscheidung zur Schließung des Gleimtunnels für den #Autoverkehr eingebunden?
2
Antwort zu 2:
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden der Straßenbaulastträger
(Straßen- und Grünflächenamt) des BA Pankow und der örtlich zuständige
Polizeiabschnitt in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.
Frage 3:
Wer wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr unter welchen Bedingungen veranlassen?
Antwort zu 3:
Die Freigabe des Gleimtunnels für den Kfz-Verkehr erfolgt nach Beendigung der Bauarbeiten
im Bereich der #Gleimstraße / #Schwedter Straße. Die Arbeitsstelle ist entsprechend
durch den Bauunternehmer nach Beendigung der Maßnahme zu beräumen und die Verkehrsfläche
für den Verkehr wieder freizugeben.
Frage 4:
Wann wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr voraussichtlich erfolgen?
Antwort zu 4:
Nach Auskunft der BWB soll die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes im Bereich
der Gleimstraße im Dezember 2019/Januar 2020 beendet werden. Im Anschluss
daran wäre die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr wieder möglich.
Frage 5:
Ist mit Verzögerungen bei der Freigabe des Gleimtunnels zu rechnen?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BWB nicht.
Frage 6:
Wer ist generell für die Instandhaltung des Gleimtunnels zuständig und wessen Versicherung trägt
eventuelle Schäden?
Antwort zu 6:
Beim sogenannten #Gleimtunnel handelt es sich um keine #Tunnelanlage, sondern um diverse
hintereinander verlaufende #Brückenbauwerke. Baulastträger für die Straße ist das
örtlich zuständige Straßen- und Grünflächenamt im Bezirksamt Pankow von Berlin. Die
Baulastträgerschaft für die Brücken ist derzeit strittig und daher teilweise Bestandteil einer
rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft
(#DB AG) bzw. dem Bundeseisenbahnvermögen (#BEV).
3
Frage 7:
In welchen Abständen wird die Statik des Gleimtunnels von wem überprüft?
Antwort zu 7:
Für #Brückenbauwerke sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 erforderlich. Diese Bauwerksprüfungen
sind Sichtprüfungen und beinhalten keine statische Nachrechnung des
Bauwerks. Für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht der Straße hat das Bezirksamt
Pankow im Jahr 2016 eine Brückenprüfung der vier östlichen Trogbrücken entsprechend
DIN 1076 hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
durchführen lassen. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine erneute Brückenprüfung zwingend
notwendig. Diese ist vom Bezirksamt Pankow beauftragt und wird noch im Laufe des
Jahres 2019 erfolgen. Diese Überprüfungen sind ebenfalls Bestandteil der vorgenannten
rechtlichen Auseinandersetzung und werden daher in Form einer Ersatzvornahme durchgeführt.
Frage 8:
Welche Maßnahmen werden von welcher zuständigen Behörde ergriffen, um die regelmäßigen
Überflutungen des Gleimtunnels bei Starkregen langfristig zu vermeiden?
Antwort zu 8:
Das sogenannte Starkregenrisikomanagement ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe
und bedarf einer Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Den BWB fällt dabei die Aufgabe
der Schaffung von Grundlagen zu, das heißt unter anderem die Bereitstellung von
Informationen über überflutungsgefährdete Bereiche. Der von den Berliner Wasserbetrieben
in 2018 erstellte Überstauatlas enthält hierfür Eintragungen zu historischen Überstaugeschehen.
Der Überstauatlas ist ein Informationstool zum historischen Überstaugeschehen
infolge Starkregen differenziert nach Niederschlagshäufigkeiten. Das Ergreifen von
konkreten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Der Bereich des Gleimtunnels ist aufgrund der topographischen Lage ein Tiefpunkt der
Umgebung. In der Gleimstraße selbst ist eine funktionierende Straßenentwässerung vorhanden.
Nach Auswertung des letzten Starkregenereignisses wird das Bezirksamt Pankow
von Berlin mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) in Verbindung treten, um die Notwendigkeit
einer kontinuierlichen Straßenreinigung unter den Brückenbauwerken zu bekräftigen.
Hierdurch soll zukünftig der Wasserabfluss bei Starkregen erleichtert werden.
Frage 9:
Wird dem Wunsch der Berliner Wasserbetriebe Rechnung getragen, den Gleimtunnel einen Tag pro Woche
zu einer Parkverbotszone zu erklären, damit die BSR dort die notwendige Reinigung vornehmen kann und
falls nicht, wie soll der zunehmenden Verschmutzung vorgebeugt werden?
Antwort zu 9:
Ein derartiger Wunsch ist dem Straßen- und Grünflächenamt in Pankow nicht bekannt.
Hierfür müsste bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf eine
straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Aufstellung von Haltverbotszeichen gestellt
werden. Bezüglich der Vorbeugung der zunehmenden Verschmutzung wird auf die
Antwort zu 8 verwiesen.
4
Frage 10:
In welcher Form und durch wen wurden und werden die Anwohner im Gleimkiez und im Brunnenviertel
sowie die Gewerbetreibenden und die Betreiber der Max-Schmeling-Halle über die Situation des
Gleimtunnels, die Dauer der Sperrung und mögliche Instandhaltungen informiert?
Antwort zu 10:
Im Zuge der Baumaßnahme zum Stauraumkanal Mauerpark wurden durch die Berliner
Wasserbetriebe bisher acht Anwohnerinformationen und umfangreiche Presseinformationen
erstellt und verteilt sowie ein Tag der offenen Tür mit Begehungsmöglichkeiten des
Stauraumkanals durchgeführt.
Berlin, den 22.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Bauarbeiten für den neuen #Radstreifen in der #Gitschiner Straße werden erst #2019 fertig. Grund sind andere Baumaßnahmen.
Eigentlich sollte der Bau des neuen Fahrradstreifens in der Gitschiner Straße zwischen der #Lindenstraße und der #Böcklerstraße in Kreuzberg noch in diesem Jahr fertiggestellt werden, doch die Bauarbeiten verzögern sich nun bis voraussichtlich 2019.