Schiffsverkehr: Fährt die Fähre F21 bald bis Müggelheim?, aus Senat

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Frage 1:
Wie steht der Senat zu ihrem im #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (auf Seite 289) geäußerten Vorhaben,
die #BVG-Fährlinie #F21 von #Schmöckwitz kommend durch die Große Krampe bis nach #Alt-Müggelheim zu
verlängern und dort eine Anbindung an die #Buslinie #X69 herzustellen?
Frage 2:
Gibt es bereits einen offiziellen Prüfauftrag für diese #Fährverbindung?
Frage 3:
Gab es bereits Untersuchungen zur technischen Machbarkeit – Bau von Steganlagen, Befahrbarkeit des
Gewässers #Große Krampe in diesem Bereich?
Antwort zu Fragen 1 bis 3:
Der Nahverkehrsplan enthält für die #Fähre F21 kein Vorhaben, sondern einen Prüfauftrag
für die Idee des ÖPNV-Aufgabenträgers, die #Linienführung bis an das Ende der Großen
Krampe zu verlängern.
Seit der Übernahme des Betriebes der F21 durch den jetzigen Betreiber war die Prüfung
der Machbarkeit dieser Verlängerung Thema in Abstimmungen zwischen Vertretungen
des ÖPNV-Aufgabenträgers, des Bezirks sowie der BVG
Grundvoraussetzung für die Realisierung des Vorhabens wäre, abgesehen von der
grundsätzlichen Befahrbarkeit der Großen Krampe, die notwendige Zuwegung landseitig
sowie die Errichtung eines Steges durch den Bezirk. Auf der Strecke müsste mit dem
vorhandenen Schiff einen Stundentakt gewährleisten werden können.
Zu den Ergebnissen der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung siehe die Antwort zur Frage 5.
2
Frage 4:
Wurde bereits eine Probefahrt mit einem der durch die Weiße Flotte Stralsund eingesetzten
solarbetriebenen Fährboote unternommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu Frage 4:
Eine Probefahrt wurde unternommen, die Ergebnisse wurden durch den Vorsitzenden des
Heimatvereins Köpenick e.V., Herrn Stefan Förster, der an der Probefahrt teilgenommen
hat, im Mai 2019 an die BVG übermittelt. Demnach wäre auf Basis der simulierten
Haltezeiten für das Ein- und Aussteigen und der Dauer der Gesamtrundfahrt
(Schmöckwitz bis Schmöckwitz) von 1 h 30 min der Einsatz eines zweiten Fährschiffes bei
einer Verlängerung der Linie erforderlich.
Frage 5.
Mit welchem Takt wäre auf der verlängerten Fährlinie künftig zu rechnen?
Antwort zu Frage 5:
Aufgrund der Ergebnisse der #Probefahrt (s. Frage 4) wurde das Thema erneut in der
bezirklichen Arbeitsgruppe (AG) ÖPNV des Bezirks Treptow-Köpenick aufgerufen. Selbst
unter der optimistischen Annahme, dass sich ein dauerhaft pünktlicher Betrieb realisieren
ließe, wurde im Protokoll der Sitzung vom 19.10.2019 festgehalten:
„Eine Verlängerung der Fähre F21 bis zum Ortskern Müggelheim würde eine erhebliche
Verlängerung der Umlaufzeit der Fähre F21 bedeuten. Da nur ein Fährschiff zur
Verfügung steht, könnte diese Fähre nur noch im 90-Minuten-Takt betrieben werden.
Damit wird die Attraktivität wesentlich reduziert und es wird ein Fahrgastrückgang
erwartet. Aus Sicht der BVG wird daher eine Verlängerung nicht empfohlen.“
Der Aufgabenträger hat in der AG-Sitzung vom 14.09.2020 nochmals bestätigt, dass er die
Einschätzung der BVG teilt.
Im Ergebnis wurde die Idee eine Verlängerung mit noch akzeptablem Stundentakt auch in
der AG verworfen. Maßgeblich dafür war, dass der Einsatz einer zweiten Fähre mit dem
derzeitigen Fährvertrag nicht realisierbar wäre und die heutigen Hauptnutzenden –
Fahrgäste im #Ausflugsverkehr sowie die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausboote
und der wenigen festen Bauten in Krampenburg – eine erhebliche
Angebotsverschlechterung hinnehmen müssten. Eine zusätzliche Beschaffung eines
weiteren #Fährschiffs, das aufgrund des reinen #Saisonbetriebs der F21 ebenfalls nur von
April bis Oktober eingesetzt würde, ist angesichts des insgesamt relativ geringen
Fahrgastaufkommens, das nach der fachlichen Einschätzung des ÖPNV-Aufgabenträgers
auch bei einer Verlängerung überwiegend aus Ausflugsverkehr resultieren würde, nicht
vertretbar. Es bleibt mithin beim 30-Minutentakt der Fährverbindung F 21 als kurze und
direkte Möglichkeit zum Übersetzen über die Dahme.
Berlin, den 20.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Straßenverkehr: SEV bei der U6: Dutzende Autos abgeschleppt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article232033957/bvg-ubahn-u6-ersatzverkehr-tempelhof-mariendorf-sev.html

Die #BVG baut auf der Strecke zwischen #Tempelhof und #Alt-Mariendorf. Für den #Ersatzverkehr musste die Busspur frei gemacht werden.

Berlin. Seit Mittwoch bestimmen die gelben Linienbusse des #Schienenersatzverkehrs (#SEV) das Bild auf dem #Tempelhofer und #Mariendorfer Damm. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben die Arbeit aufgenommen und sanieren auf der #U-Bahnlinie #U6 zwischen Tempelhof und Alt-Mariendorf die Gleise.

Zunächst bis zum 20. Juni fahren keine U-Bahnen, sondern Busse. Am Morgen des ersten Tages mit SEV machen die Fahrgäste einen vorbereiteten Eindruck. Die meisten fanden zügig zur nächsten Haltestelle. „Es klappt gut“, sagte eine BVG-Mitarbeiter am S+U-Bahnhof Tempelhof am Morgen. Auf den Straßen der Hauptverkehrsachse durch Tempelhof und Mariendorf jedoch verliefen die Dinge dann schon nicht mehr so geordnet. Laut BVG mussten Dutzende Fahrzeuge abgeschleppt werden, die den Bussonderstreifen blockierten.

Die BVG sei mit ihren eigenen #Abschleppfahrzeugen im Einsatz gewesen, sagte ein BVG-Sprecher auf Nachfrage. Zusätzlich waren Polizei und Ordnungsamt im Einsatz. Um dem Problem Herr zu werden, lautete auch beim Ordnungsamt die Devise: „Umsetzen, umsetzen, umsetzen“, so Christiane Heiß (Grüne), Tempelhof-Schönebergs Stadträtin für Ordnungsangelegenheiten. Bereits am Morgen hatten Abschleppdienste begonnen, die parkenden Fahrzeuge abzuschleppen. Das solle auch in den nächsten Tagen, und wenn nötig darüber hinaus, so weitergehen, so Heiß. Wie viele Autos insgesamt abgeschleppt wurden, war am Mittwoch …

Fahrzeuge: Klimabilanz von Elektrobussen, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Elektrobusse sind in Berlin bereits in Betrieb oder befinden sich in Beschaffung (bitte um
tabellarische Übersicht mit Angabe zu Hersteller, Fahrzeugtyp, Anschaffungskosten pro Fahrzeug,
Batteriekapazität, Stromverbrauch und Reichweite)?
Antwort zu Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geht davon aus, dass sich
diese und die nachfolgenden Fragen auf die Elektrobusse der BVG beziehen. Über bei
anderen privaten oder öffentlichen Stellen in Betrieb oder Beschaffung befindliche
Elektrobusse hat der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
keine Kenntnis.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes stellt die BVG bis 2030 ihre Busflotte auf
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben um. Die folgenden 227 Elektrobusse bilden die
Hochlaufphase #Elektromobilität, in der die #BVG Erfahrungen mit der Planung und dem
Betrieb von Elektrobussen sammelt. Weil das Berliner #Busnetz heterogen ist und deshalb
eine große Bandbreite an Anforderungen aufweist, ist in der Hochlaufphase die parallele
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Verfolgung verschiedener Elektrobusvarianten vorgesehen. Die gesammelten Erfahrungen
bilden die Grundlage für die Fortschreibung der Elektrifizierungsstrategie bis 2030.
Depotlader
Depotlader-Elektrobusse werden auf dem Betriebshof nachgeladen. Hierdurch weisen sie
die höchste Flexibilität während des Betriebs auf, haben jedoch (noch) eine begrenzte
Reichweite.
Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Größe Batterie Reichweite** Anschaffungskosten
15 #EvoBus #Mercedes-Benz
#eCitaro Solobus 210 kWh*
150 km ca. 18 Mio. EUR
15 #Solaris New #urbino 12
electric Solobus 240 kWh
90 Solaris New urbino 12
electric Solobus 240 kWh 130 km 61 Mio. EUR (inkl. ca.
80 Ladesäulen)
90 N.N. N.N. Solobus befinden sich derzeit in einer Ausschreibung
*Benutzbare Batteriekapazität
**Hier handelt es sich um die vom Hersteller garantierte #Mindestreichweite (im Berliner Stadtverkehr und
unter allen Witterungsbedingungen im Temperaturfenster -10 und +35 Grad).
Gelegenheitslader/Endstellenlader
#Gelegenheitslader-Elektrobusse werden an den Endhaltestellen im Minutenbereich mit
High Power Charger-Ladegeräten und einem Pantografen nachgeladen. Hierdurch haben
diese Busse eine nahezu unbegrenzte Reichweite und es ist ein 24/7-Betrieb möglich. Sie
sind jedoch von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum abhängig.“
Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Größe Batterie Reichweite Anschaffungskosten
17 Solaris New urbino 18
electric Gelenkbus 156 kWh 60 km
ca. 16,7 Mio. EUR
(inkl. 5 High Power
Charger und 6
Ladesäulen)
Frage 2:
Welche Ladeinfrastruktur wurde bisher auf und außerhalb der Betriebshöfe für die Elektrobusse geschaffen
und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden?
Antwort zu Frage 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Rahmen der Hochlaufphase hat die BVG bereits folgende Ladeinfrastruktur
implementiert:
• Auf dem Betriebshof Indira-Gandhi-Straße:
o 114 Ladesäulen für die Nachladung der Depotlader-Solobusse und das BatterieBalancing der Gelegenheitslader-Gelenkbusse.
o 1 High Power Charger für die Nachladung der Elektro-Gelenkbusse
• An den Endhaltestellen der Linie 200:
o Jeweils zwei High Power Charger an der Michelangelostraße und Hertzallee
Die Gesamtinvestitionskosten (inkl. Planungskosten) für die Infrastruktur
(Ladeinfrastruktur, Tiefbau, Werkstattumbau sowie -ausrüstung und Netzanschluss) der
ersten 120 Depotlader-Solobusse und 17 Gelegenheitslader-Gelenkbusse belaufen sich
auf ca. 27 Mio. EUR. Es ist anzumerken, dass Infrastrukturkosten vom Standort und
Projekt abhängig sind. Die dargestellten Kosten sind somit nicht auf zukünftige
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Implementierungen übertragbar.“
Frage 3:
Welcher weitere Bedarf wurde hier bereits ermittelt und befindet sich in der Planung oder Umsetzung,
welche Kosten entstehen hierfür?
Antwort zu Frage 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit laufen die Planungen für zwei neue Busbetriebshöfe. Es handelt sich um folgende
Liegenschaften:
 Betriebshofverbund Süd-Ost mit den Standorten Köpenicker Landstraße und
Rummelsburger Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick
 Betriebshof Süd – Säntisstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Die Auslegung der Ladeinfrastruktur für diese Liegenschaften ist Teil der laufenden
Planungen und ist somit noch in Bearbeitung.
Außerdem werden bis 2022 die Betriebshöfe Britz, Cicerostraße und Indira-Gandhi-Straße
mit jeweils 30 Ladesäulen versehen. Die Planung und Auslegung der Ladeinfrastruktur ist
ebenfalls derzeit noch in Bearbeitung. Zudem bereitet die BVG die Vorplanung für die
Pilotierung von Hybrid-Oberleitungsbussen mit der Streckenlader-Technologie vor.
Derzeit entwickelt die BVG gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die
Dekarbonisierung der Busflotte weiter. Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet
und auf den aktuellen Stand gebracht. Vor Abschluss der Abstimmungen und wegen
anlaufender Ausschreibungen können wir keine Zwischenstände zu Planungs- und Umsetzungskosten für zukünftige Infrastruktur kommunizieren.“
Frage 4:
Welche Infrastruktur wurde bisher auf den Betriebshöfen geschaffen, um die stabile Stromversorgung zum
Laden der Busse zu gewährleisten und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden?
Antwort zu Frage 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Netzanschluss für den Betriebshof Indira-Gandhi-Straße wurde erweitert. Für eine
Kostenindikation verweist die BVG auf Frage 2.“
Frage 5:
Welcher weitere Bedarf wurde hier bereits ermittelt und befindet sich in der Planung oder Umsetzung,
welche Kosten entstehen hierfür?
Antwort zu Frage 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„An den neuen Liegenschaften der BVG sollen neue Netzkapazitäten auf der
Mittelspannungsebene geschaffen werden. Die finanziellen und planerischen
Rahmenbedingungen sind Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen Stromnetz
Berlin und der BVG.“
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Frage 6:
Mit welcher Laufleistung über die gesamte Lebensdauer rechnet der Senat bei den aktuell in Betrieb
stehenden und in Beschaffung befindlichen Elektrobussen und wie bewertet er diese im Vergleich zu der
durchschnittlichen Laufleistung herkömmlicher Dieselbusse?
Antwort zu Frage 6:
Zur geplanten Nutzungsdauer von Elektro- und Dieselbussen wird auf die Antwort zur
Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26338 vom 25.Januar 2021 verwiesen.
Grundsätzlich ist das Ziel im Rahmen der geplanten Nutzungsdauer eine Maximierung der
Laufleistung vorzusehen.
a) Sofern sich die Gesamtlaufleistung von der maximalen Laufleistung der Batterie unterscheidet,
welche Kosten sind mit einer Instandsetzung der Busse durch Batteriewechsel etc. verbunden?
Antwort zu Frage 6a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei den unter Frage 1 dargestellten Elektrobussen ist ein Batterietausch nach sechs
Jahren vorgesehen. Zukünftig ist eine Verlängerung dieses Zeitraums möglich. Die
geplanten Kosten für den Tausch können wegen zukünftiger Beschaffungsverfahren nicht
genannt werden.“
Frage 7:
Welche Kosten für Wartung und Betrieb (insbesondere Stromkosten) entstehen bei den eingesetzten
Elektrobussen pro Jahr im Durchschnitt?
Antwort zu Frage 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine allgemeingültige Darstellung von Betriebskosten von Elektrobussen ist derzeit noch
nicht möglich. So ist noch keine Aussage zu den Wartungskosten möglich, weil die unter
Frage 1 dargestellten Elektrobusse sich noch in der Gewährleistungsphase befinden. Eine
abschließende Abbildung des Durchschnittsverbrauchs der unter Frage 1 aufgeführten
Elektrobusse und somit der Stromkosten ist außerdem noch nicht möglich, weil die
Mehrheit der Busse kürzer als ein Jahr im Betrieb sind.“
Frage 8:
Welche Kosten entstehen durch den Einsatz von Elektrobussen für die Vermeidung von Schadstoffen
(Kosten pro Tonne CO2, NOx, Feinstaub)?
Antwort zu Frage 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine detaillierte Untersuchung von #CO2-, #NOx- und #Feinstaubreduktionen während des
gesamten Lebenszyklus unter Berliner Rahmenbedingungen ist derzeit
Untersuchungsgegenstand im Forschungs- und Entwicklungsprojekt E-MetroBus. Auch ist
die abschließende Ermittlung von Durchschnittsbetriebskosten noch nicht abgeschlossen
(s. Frage 7), deshalb können noch keine detaillierten Emissionsvermeidungskosten
5
genannt werden.“
Frage 9:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass aufgrund der zügigen technischen Fortschritte auf dem Gebiet
der #Batterietechnik die nun beschafften Busse bereits in wenigen Jahren voraussichtlich veraltet sein
werden?
Antwort zu Frage 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes ist bis 2030 die gesamte Busflotte auf
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umzustellen. Die erforderlichen Veränderungen
müssen sukzessive über den gesamten Zeitraum von 2018 (dem Start der Hochlaufphase)
bis 2030 erfolgen, eine schlagartige Umstellung ist insbesondere betrieblich nicht
umsetzbar. Um Erfahrungen zu sammeln und eine Grundlage für die Elektrifizierung bis
2030 zu bilden, ist in den letzten zwei Jahren die Beschaffung serienreifer Elektrobusse
erfolgt.
Durch eine optimierte Umlaufplanung ist ein betrieblich sinnvoller Einsatz der heutigen
Depotlader-Elektrobussen trotz begrenzter Reichweite bereits jetzt möglich. Durch einen
Batterietausch während der Fahrzeugnutzungsdauer wäre ggf. die Vergrößerung der
Reichweite der heutigen Elektrobusse möglich.
Durch die Nachladung an den Endhaltestellen weisen Gelegenheitslader-Elektrobusse
bereits jetzt eine nahezu unbegrenzte Reichweite auf.“
Frage 10:
Liegen dem Senat Informationen über die Klimabilanz der beschafften und in Beschaffung befindlichen
Busse über ihre gesamte Lebensdauer vor? Falls ja, welche CO2-Emissionen werden durch die
Elektrobusse über die gesamte Lebensdauer pro gefahrenem Kilometer verursacht und nach welcher
#Laufleistung entsteht ein klimatischer Vorteil gegenüber einem technisch aktuellen Dieselbus vergleichbaren
Typs?
Antwort zu Frage 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
In einer Studie zur Machbarkeit eines #Hybrid-Oberleitungsbus-Betriebs mit Streckenlader-Technologie am Beispiel des Busnetzes in Berlin-Spandau wurde 2019 die mögliche CO2-
Reduzierung während der Nutzungsdauer der Fahrzeuge untersucht. Die Angaben in der
folgenden Tabelle zeigen, dass die Gesamt-CO2-Reduktion gegenüber der Dieseltechnologie erheblich ist.
Elektrobustechnologievariante Reduzierung CO2 ggü. Diesel
Elektrobus (#Depotlader) um mindestens -88%
Elektrobus (#Gelegenheitslader) um mindestens -91%
Elektrobus (#Streckenlader) um mindestens -94%
Annahmen:
-Verwendung von Ökostrom, wie bei der BVG derzeit der Fall
-Gesamter Lebenszyklus (auch Batterieherstellung)
-CO2-Emissionen für die Herstellung der Infrastruktur sind nicht
berücksichtigt.
Durch den Betrieb der Elektrobusse wurde bisher (Stand: 31.03.2021) ca. 6.700 t CO2
und 18 t NOx eingespart.
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Detaillierte Untersuchungen über den gesamten Lebenszyklus laufen derzeit, s. Frage 8.
Nach Abschluss dieser Untersuchung ist ein Vergleich nach Laufleistung möglich.
Frage 11:
In welcher Form wurde und wird bei der Beschaffung von batterieelektrischen Bussen die Klimabilanz der
Fahrzeuge berücksichtigt?
Antwort zu Frage 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden Bewerber aufgefordert, anzugeben, ob
eine Ökobilanz/CO2-Bilanz vorhanden ist.“
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die Wirtschaftlichkeit der Elektrobusse unter der Berücksichtigung von
Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten sowie Kosten für zusätzlich geschaffene
elektrobusspezifische Infrastruktur im Vergleich zu technisch aktuellen Dieselbussen vergleichbaren Typs?
Antwort zu Frage 12:
Gemäß dem Verkehrsvertrag 2020-2035 zwischen dem Land Berlin und der BVG ist die
BVG dazu verpflichtet, den Aufbau der Infrastruktur und die Beschaffung der Fahrzeuge
bis zum Jahr 2030 so zu verzahnen, dass möglichst geringe Mehrkosten gegenüber dem
Dieselbusbetrieb bezogen auf Lebenszykluskosten entstehen. Neben der Optimierung des
E-Bus-Betriebs werden auch der zügige technologische Fortschritt und die politischen
Rahmenbedingungen einen Einfluss auf der Wirtschaftlichkeit der Elektrobusse haben: Mit
der anstehenden Förderrichtlinie des Bundes für die Beschaffung von Bussen mit
alternativen Antrieben und deren Infrastruktur sollen bis zu 80 % der
Investitionsmehrkosten für Fahrzeuge sowie bis zu 40 % der Investkosten für
Ladeinfrastruktur förderfähig sein. Desweiteren erhöht die bereits beschlossene CO2-
Bepreisung für fossile Kraftstoffe und die Begrenzung der EEG-Umlage für E-Bus-Betriebe
durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Wirtschaftlichkeit von
Elektrobussen gegenüber Dieselbussen.
Berlin, den 08.04.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Flughäfen: Konzentration des Busverkehrs am Terminal 5 des BER / Neuer Haltestellenbereich nimmt Betrieb auf, aus BVG

Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (#FBB), die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (#RVS) nehmen morgen, Samstag, den 10. April 2021, eine sogenannte #Busharfe am #Terminal 5 des #BER in Betrieb. Damit sind alle elf Tag- und drei Nachtlinien an einem Ort sortiert (siehe angehängter Standortplan). Den Namen verdankt dieser #Busbahnhof seiner Bauweise, die in ihrer Form an eine Harfe erinnert. Dabei liegen die einzelnen Haltestellen nicht nur am Straßenrand, sondern zusätzlich auf zwei parallel verlaufenden Verkehrsinseln. Diese sind in Form von Sägezähnen angelegt, damit die Haltestellen möglichst nah beieinanderliegen und trotzdem gerade angefahren werden können.

Ursprünglich wurde der neue #Haltestellenbereich für das Umsteigen von Passagieren zwischen Bus und Bahn am Terminal 5 des Flughafens Berlin Brandenburg #Willy Brandt (BER) konzipiert. Jetzt profitieren vor allem Fahrgäste wie z.B. Besucher des Impfzentrums im Terminal 5 und die Gemeinde Schönefeld von diesem neuen zentralen #Verkehrsknotenpunkt der Busverkehre am Bahnhof Flughafen BER – Terminal 5. In der Busharfe sind alle Haltestellen fest den Linien und Abfahrtsrichtungen zugeordnet und sorgen damit für Übersichtlichkeit und kurze Wege beim Ein-, Aus- und Umsteigen.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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U-Bahn: Unter der Spree in Mitte Operation #Waisentunnel – Die nächste Millionen-Baustelle der BVG, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/operation-waisentunnel-die-naechste-millionen-baustelle-der-bvg

Die uniformierten Wachleute gucken aufmerksam. Im Sicherheitsbereich der chinesischen Botschaft am Märkischen Ufer beginnt unter einem unscheinbaren Bodenrost der B.Z.-Abstieg zu einem großen Problem der #BVG – Wasser dringt in einem #Betriebstunnel ein!

Sicherheitshalber haben die Verkehrsbetriebe schon vor vier Jahren die beiden #Wehre an den #Ufermauern geschlossen und so den 180 Meter langen Abschnitt unter der #Spree abgeriegelt. Zudem wurden in den #Tunnel #Stahlstützen eingebaut.

Durch den Betriebstunnel zwischen #U5 und #U8 ist in all den Jahren kein Fahrgast gerollt – die Strecke ist trotzdem immens wichtig. Sie dient der #Überführung von Fahrzeugen zwischen der #Insellage der #U5 und den anderen Großprofil-Linien (U6 bis U9).

Wegen der Unterbrechung müssen Fahrzeuge jetzt umständlich auf #Tieflader gehievt werden, wenn sie zum #TÜV (alle 8 Jahre) in die Werkstätten nach #Britz oder #Wedding müssen. Allein die Demontage dauert acht Mann-Stunden, der Tieflader muss für einen Vollzug sechs Mal fahren.

Nachdem die #U-Bahn-Spezialisten der „#BVG Projekt Gmbh“ erfolgreich den #Lückenschluss der #U5 zwischen Alex und Brandenburger Tor bewältigt haben, ist hier ihre nächste Baustelle im #Untergrund.

Bus: Aus zwei mach zweihundert Grünes Licht für die neuen Großen Gelben. Vier Monate lang hat die BVG zwei Exemplare ihres neuen Doppeldeckers Enviro 500 …, aus BVG

Grünes Licht für die neuen #Großen Gelben. Vier Monate lang hat die #BVG zwei Exemplare ihres neuen Doppeldeckers #Enviro 500 vom britischen Hersteller Alexander #Dennis getestet. Nun steht fest: Der solls sein. Damit bestellt die BVG weitere 198 #Doppeldecker, die ab Ende des Jahres auf Berlins Straßen unterwegs sein sollen. Bis Anfang 2023 soll die Lieferung komplett sein.

Am Test beteiligt waren neben den #Fahrgästen auf der Linie #100 auch verschiedene #Interessenverbände und das #Werkstatt- und #Fahrpersonal der BVG.

Dr. Rolf #Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Unsere größten Fachleute für den täglichen Einsatz sitzen natürlich hinter dem Steuer. Insgesamt konnten 40 Kolleginnen und Kollegen die Busse in den letzten Monaten testen. Sie waren über 7.000 Kilometer in der Stadt unterwegs, auch auf schwierigen Routen und allen erdenklichen Straßenbelägen. Besonders gelobt haben die Fahrerinnen und Fahrer das Fahr-, Brems- und Lenkverhalten der Busse. Auch in den Werkstätten kamen die Neulinge gut an.“

Selbstverständlich dient eine Test- und #Erprobungsphase auch dazu, #Verbesserungsvorschläge zu sammeln, die nun in die #Serienlieferung einfließen werden. Neben Veränderungen unter der #Verkleidung und am #Fahrerarbeitsplatz, wird es auch sichtbare Verbesserungen für die Fahrgäste geben. Hier drei Beispiele: Die #Türöffnungstaster und #USB-Anschlüsse im Multifunktionsbereich werden neu angeordnet, damit Fahrgäste mit einem #Rollstuhl diese besser erreichen können. Der entgegengesetzt der Fahrtrichtung ausgerichtete #Infobildschirm wird vergrößert und kann nun auch die nächsten drei Haltestellen samt Umsteigebeziehungen anzeigen. Zudem wird es am hinteren #Treppenabgang im Oberdeck eine zusätzliche #Festhaltemöglichkeit geben.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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BVG: Neue Maskenpflicht gilt nicht für das BVG-Personal Seit Mittwoch muss in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske getragen werden …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-aergern-sich-ueber-kontrolleure-neue-maskenpflicht-gilt-nicht-fuer-das-bvg-personal/27064398.html

Seit Mittwoch müssen #Fahrgäste von #BVG und #S-Bahn in Berlin eine #FFP2-Maske tragen. Dies hatte der Senat beschlossen. Dies gilt aber nicht für das Personal. Donnerstagmittag, #U-Bahnhof #Tempelhof: Bei einer großen Aktion kontrollieren BVG und Polizei die Tickets der Fahrgäste. Ein Teil der etwa zehn BVG-Angestellten trägt auf dem Bahnsteig keine FFP2-Maske, sondern einfache OP-Masken. Kurz zuvor, #S-Bahnhof #Schöneberg. Drei #Wachleute der S-Bahn verlassen die #Bahnhofswache – zwei von ihnen ohne FFP2-Maske.

Am Donnerstag antwortete die BVG bei Twitter mehreren empörten Fahrgästen, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht für das Personal gelte: „Das #Kontrollpersonal muss während der Dienstausübung keine FFP2-Maske tragen.“

Sobald das Personal privat in Bussen oder Bahnen unterwegs ist, müsse es natürlich eine FFP2-Maske tragen, hieß es weiter. Das Verkehrsunternehmen hat den Widerspruch in der Regelung offenbar erkannt: Bei Twitter kündigte die BVG an: „Derzeit suchen wir intern nach einer Lösung.“ Dem Vernehmen nach ist sich die Führung des Unternehmens darüber bewusst, dass Fahrgäste dies als „schlechtes Vorbild“ kritisieren. Wie eine Lösung aussehen kann, ist unklar.

Die bislang ausreichenden OP-Masken filtern keine Aerosole, sie schützen deshalb vor allem …

BVG + Bus: Schülerbegleiterprojekt und Verkehrserziehung bei der BVG vor dem Aus?, aus Senat

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  1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des #BVG-Schülerbegleiterprojekts? Welche Bedeutung misst er
    dem Projekt bei?
    Zu 1.: Im Rahmen des BVG-Schülerbegleiterprojekts übernehmen Schülerinnen und
    Schüler die Aufgabe, auf ihrem Schulweg in den Bussen der BVG in Konfliktsituationen
    deeskalierend tätig zu werden. Das Projekt wurde mit wenigen ausgewählten Schulen
    im Nordwesten Berlins durchgeführt. Die Aktivitäten im Rahmen des Projektes ruhen
    seit dem Auslaufen des Vertrages mit einem #Projektpartner im Jahr 2019.
    Der Senat war über das Projekt informiert, er war jedoch nicht #Kooperationspartner.
    Der Senat hat das Projekt befürwortet. Eine #Wiederaufnahme von Aktivitäten im Rahmen des Projekts käme aus Sicht des Senats dann in Betracht, wenn der Bedarf für
    ein derartiges Projekt in Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der #Verkehrserziehung und den ohnehin bestehenden Möglichkeiten zur Deeskalation von Konfliktsituationen unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern seitens der BVG als erforderlich angesehen wird.
  2. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für das #Schülerbegleiterprojekt in 2019 und 2020? Wer
    übernimmt die Personal- und Ausstattungskosten (Senat oder BVG)?
    2
    Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass die jährlichen Personalkosten für das Jahr 2019 ca.
    130.000 € betrugen. Ausbildung und Sachkosten beliefen sich auf ca. 8.000 €. Alle
    Aufwendungen gingen zu Lasten der BVG. 2020 sind keine Kosten entstanden.
  3. Was ergab die in AGH-Drs. 18/17553 vom Senat angekündigt Prüfung einer neuen Konzeption des
    Schülerbegleiterprojekts? Wer hat diese Prüfung durchgeführt?
    Zu 3.: Die BVG hatte in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17553 darauf
    verwiesen, dass das Projekt auf den nordwestlichen Teil Berlins zentriert ist und nur
    einen marginalen Bruchteil der Berliner Schülerinnen und Schüler erreicht. Eine
    Fortführung in der zu der damaligen Zeit bestehenden Form, wurde daher von der BVG
    nicht befürwortet. Angesichts der pandemiebedingten Rückgänge des
    Schülerverkehrs wurde eine Entscheidung der BVG über eine Fortsetzung des BVGSchülerbegleiterprojekts ausgesetzt.
  4. Wie reagiert der Senat darauf, dass die BVG das erfolgreiche Schülerbegleiter-Projekt beendet,
    obwohl der Senat die Arbeit im Jahr 2015 ausdrücklich „begrüßt“ (Drs. 17/15252) und im Jahr 2019
    wieder als „positiv“ bewertet (Drs. 18/17553) hat?
    Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1.
  5. Wieso wurde unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung des BVG-Schülerbegleiterprojekts
    (siehe Drs. 17/15252: weniger Vandalismus, positive Rückmeldung des Fahrpersonals, Reduzierung
    von Störpotenzialen, weniger Verspätungen durch blockierte Türen, Senkung der Geräuschkulisse,
    Verbesserungen beim Ein- und Aussteigen, Aufklärung, Deeskalation) und der bisher in Reinickendorf,
    Spandau und Wedding stattfindenden Kooperation mit zwölf Schulen keine Ausweitung auf andere
    Bezirke vorgenommen, sondern das Projekt gestrichen?
    Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass die im Januar 2015 in der Drs. 17/15252 benannten
    Effekte auf den heutigen Stand – fünf Jahre später – nicht übertragen werden können.
    Ein Großteil der Fahrgäste, so auch Kinder und Jugendliche, verfügen über ein Mobiltelefon mit Foto- und Videofunktion. Diese Entwicklung hat auch einen wesentlichen
    Einfluss auf die Interaktion der Fahrgäste der BVG genommen. Des Weiteren kann
    durch neue technische Einrichtungen in den Fahrzeugen und veränderte Sicherheitskonzepte anders als früher eskalierend eingewirkt werden.
  6. Haben die Vorstandsvorsitzende und der Vorstand Betrieb der Berliner Verkehrsbetriebe sowie die
    Vorsitzende des Aufsichtsrates der BVG und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes
    Berlin Kenntnis von der Beendigung des Schülerbegleiterprojekts und haben die genannten Gremien
    und Personen diesem Vorhaben zugestimmt?
    Zu 6.: Das Projekt ist eine in unternehmerischer Eigenverantwortung der BVG initiierte
    Maßnahme. Die damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen oblagen und
    obliegen der BVG und fallen hierbei in den Verantwortungsbereich des Vorstands.
    Eine Entscheidung über eine Fortsetzung des BVG-Schülerbegleiterprojekts erfolgte
    bisher nicht.
    Bei dem vorliegenden Sachverhalt handelt es sich nicht um ein Thema, welches dem
    gesetzlich geregelten Aufgabenbereich des Aufsichtsrates der BVG zuzuordnen ist,
    Eine Behandlung des Sachverhaltes im Aufsichtsrat der BVG ist daher nicht vorgesehen.
  7. Wurden die zwölf am Projekt beteiligten Schulen hinsichtlich der Beendigung des Schülerbegleiterprojekts informiert? Wie haben die Schulen und die betroffenen Kinder darauf reagiert?
    3
    Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass alle beteiligten Schulen über den aktuellen Sachstand
    informiert wurden.
  8. Wie reagiert der Senat auf den einstimmigen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung in Reinickendorf (CDU/SPD/Grüne/Linke/FDP/AfD), der fordert, dass das von der Einstellung bedrohte Projekt der „#BVG-Schülerbegleiter“ weitergeführt wird?
    Zu 8.: Siehe Antwort auf Frage 1.
  9. Ist der Senat ernsthaft der Meinung, dass eine pädagogische Betreuung und Ausbildung von Kindern
    zu Zivilcourage und Engagement „durch neue technische Einrichtungen im Bus“ (BVV-Rdf-Drs.
    1742/XX-01) ersetzt werden können?
    Zu 9.: Der Senat folgt der hier aufgestellten Hypothese nicht. Die BVG teilt an der
    zitierten Stelle mit, dass durch neue technische Einrichtungen präventiver oder
    schneller auf eskalierende Situationen eingewirkt werden kann. Die Projektziele, die
    sich auf die Schülerbegleiter selbst bezogen, beispielsweise Zivilcourage zu zeigen
    und gewaltfrei zu kommunizieren, können durch technische Einrichtungen
    selbstverständlich nicht erreicht werden.
  10. Wird der Senat eine Wiederaufnahme des Schülerbegleiterprojekts in Abstimmung mit und unter
    Beteiligung von Bezirksämtern, Schulen und Polizei initiieren? Wenn nein: Wer soll sonst die Wiederaufnahme initiieren?
    Zu 10.: Das Schülerbegleiterprojekt ist ein Projekt der BVG. Die Entscheidung über
    eine Wiederaufnahme – ggf. mit geänderter Konzeption – oder Beendigung des Projektes obliegt daher der BVG.
  11. Steht der Senat hinter der Aussage der BVG auf ihrer Webseite (https://unternehmen.bvg.de/weiterbildung-schulung), dass die „Verkehrserziehung als fester Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung in Berlin etabliert“ ist?
    Zu 11.: Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist als übergreifende Bildungsund Erziehungsaufgabe im Schulgesetz verankert. Die Ergänzung des Rahmenlehrplans mit dem Ende 2020 veröffentlichten Orientierungs- und Handlungsrahmen zu
    diesem übergreifenden Thema verdeutlichen ihre Etablierung im Unterricht der Berliner Schulen. In der Handreichung für die Bildungsregion Berlin Brandenburg und auf
    der Informations- und Kommunikationsplattform zum Verkehrssicherheitsprogramm
    Berlin „www.berlin-sicher-mobil.de“ wird über die vielfältigen Angebote der verschiedenen Akteure auf diesem Gebiet informiert. Dazu zählen auch die Praxistage der
    BVG, die die Kompetenz vermitteln, den ÖPNV selbstständig und sicher zu nutzen und
    umweltbewusst unterwegs zu sein.
  12. Wie ist es um die Zukunft der #BVG-Verkehrserziehung bestellt, die mit kindgerechten, praxisorientierten Schulungen direkt an den Verkehrsmitteln Bus und Bahn 5- bis 10-jährige Kinder der Berliner
    Schulen an die eigenständige Benutzung des ÖPNV heranführt?
  13. Werden in Zukunft weiterhin Praxistage (Bus, U-Bahn, Tram) und Aktionswochen sowie Veranstaltungstage der BVG-Verkehrserziehung durchgeführt?
    Zu 12. und 14.: Die BVG teilt mit, dass aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit
    keine Praxistage auf Bus und Bahn stattfinden. Die Zukunft der BVG-Verkehrserziehung ist nicht in Frage gestellt. Aktionswochen und Veranstaltungen, an
    denen die BVG-Verkehrserziehung bisher teilnahm, sind nicht von der BVG organisiert
    4
    worden. Werden diese nach der Coronavirus-Pandemie wieder angeboten, würde die
    BVG-Verkehrserziehung diese unterstützen.
  14. Wird der Senat, der die Verkehrserziehung „begrüßt und anerkennt“, dafür Sorge tragen, dass die
    Verkehrserziehung nicht das gleiche Schicksal erleidet, wie das BVG-Schülerbegleiterprojekt?
    Zu 13.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass die Durchführung der Praxistage der BVG
    und das Projekt „Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs“ über die pandemiebedingten Einschränkungen hinaus gefährdet wäre.
  15. Wie steht der Senat dazu, dass gerade mit Blick auf die enorme Belastung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie ein landeseigenes Unternehmen Angebote für eben jene Gruppe
    streicht, obwohl sie sich über Jahre bewährt haben?
    Zu 15.: Der Senat setzt sich dafür ein, dass die vielfältigen Angebote zur Mobilitätsbildung, die vielfach von Partnerinnen und Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit unterstützt werden, nach den pandemiebedingten Unterbrechungen wieder aufgenommen
    werden. Das Interesse der Schulen und das Engagement der Partnerinnen und Partner belegen ihre Notwendigkeit.
    Berlin, den 30.03.2021
    In Vertretung
    Barbro D r e h e r
    …………………………………………………
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

Bus: Pilotprojekt ab April BVG kündigt Einstieg beim Fahrer und kontaktloses Zahlen an, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/03/bvg-kontaktloses-bezahlen-bustickets-vorn-einsteigen-fahrer.html

In Berlin sollen die Busse schon bald wieder ihre #Vordertüren öffnen. BVG-Chefin #Kreienkamp kündigt in einem Interview außerdem an, dass sich beim #Bezahlen künftig einiges ändern soll. Die Zeiten von klimpernden #Bargeld könnten bald der Vergangenenheit angehören.

Die Busse der #BVG sollen bald wieder wie vor der Corona-Pandemie die vorderen Türen für den Einstieg öffnen. Das kündigte Vorstandsvorsitzende Eva Kreienkamp im Interview mit der „Berliner Zeitung“ an. Allerdings sollen #Fahrscheine dann anders als früher nicht mehr mit #Bargeld im Bus gekauft werden können. Voraussichtlich Mitte April sollen die vorderen Türen wieder geöffnet werden. Dann soll auch ein #Modellprojekt zum bargeldlosen Bezahlen starten.

„Dann soll ein #Pilotprojekt beginnen, bei dem wir im gesamten #Busnetz die #kontaktlose Zahlung testen. Für die Fahrgäste wird das bedeuten, dass sie in allen BVG-Bussen mit EC- und Kreditkarten Fahrscheine kaufen können“, teilte die Chefin des größten deutschen Nahverkehrsunternehmens mit. „Bargeld wird in den Bussen nicht mehr angenommen, schon um in Corona-Zeiten unnötige Kontakte zu vermeiden. Nach unseren Vorstellungen soll aus der vorläufigen eine dauerhafte Lösung werden.“

Zahl der Umweltkarten-Abos um zehn Prozent gesunken
Die BVG-Chefin kündigte an, dass die BVG eine aufladbare Prepaidkarte herausgeben wird, mit der Fahrgäste Tickets im Bus und anderswo kaufen können. „Die Ausschreibung ist abgeschlossen und wir …

U-Bahn + Bus + Radverkehr: Tempelhofer Damm: Bussonderfahrstreifen kommt sicher, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article231914897/Tempelhofer-Damm-Bussonderfahrstreifen-kommt-sicher.html

Die Nachricht kam überraschend für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Bevor der geschützte #Fahrradweg am #Tempelhofer Damm zwischen #Alt-Tempelhof und #Ullsteinstraße gebaut werden kann, müssen die #Sanierungsarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an der #U-Bahnlinie #U6 abgewartet werden. Die Linie muss für die Arbeiten vom 14. April bis 7. Oktober zwischen dem S+U-Bahnhof #Tempelhof und dem U-Bahnhof #Alt-Mariendorf unterbrochen werden – mit Ausnahme während der Sommerferien. Sicher ist nun, dass über die gesamte Strecke ein #Bussonderfahrstreifen für den #Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet wird. Dafür werden die #Parkspuren am Tempelhofer und Mariendorfer Damm genutzt. Der Bezirk will die Anwohner per Posteinwurf darüber informieren.

„Es wird definitiv eine Bussonderfahrspur geben“, sagt Christiane Heiß (Grüne), Tempelhof-Schönebergs Verkehrsstadträtin. Viel Zeit ist nicht mehr, bis diese angelegt sein muss. Derzeit laufen laut der Stadträtin die weiteren Vorbereitungen. Denn an vielen Stellen sei noch unklar, wie die Straßenaufteilung sein werde. Die BVG hatte am Montag der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss Tempelhof-Schöneberg erläutert, dass an vielen Stellen aus zwei Fahrspuren für den Fahrzeugverkehr eine einzige überbreite Fahrspur werden soll.

Baumaßnahme führt zu Verzögerung des geschützten Fahrradwegs
Ab 14. April will die BVG ihre Gleise zwischen den Stationen Tempelhof und Alt-Mariendorf sanieren. In einem ersten Bauabschnitt wird die U6 bis 20. Juni durchgehend unterbrochen. Eine zweite Sperrung wird es vom 11. August bis 7. Oktober geben. Während der Sommerferien soll die U6 aber fahren. Die Busspuren auf Tempelhofer und Mariendorfer Damm bleiben während der Baupause erhalten.

Die Ankündigung der Baumaßnahme hatte im Bezirk für Aufregung gesorgt. Denn auf einem Teilstück des …