Wie viele 9 Euro Tickets wurden für den Monat Juni 2022 bisher von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Antwort zu 1:
Mit Gültigkeit für den Monat Juni wurden von der #BVG 1.112.106 Tickets verkauft.
Für die S-Bahn Berlin liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung keine Verkaufszahlen vor, die dem Gültigkeitsmonat endgültig zugerechnet werden können. Allerdings ist bekannt, dass im Zeitraum
20.05. bis 26.06.2022 insgesamt 490.921 #9-Euro-Tickets von der #S-Bahn Berlin verkauft wurden. Ein Teil der Fahrgäste hat allerdings bereits im Mai und April Tickets im Vorverkauf erworben. Diese Verkäufe sind in den Verkaufszahlen der S-Bahn Berlin enthalten
Wegen des akuten Mangels an #Fahrpersonal beim #Bus hat die #BVG angekündigt, die Fahrpläne ausdünnen zu wollen. Was ad hoc betrieblich geboten scheint, ist ein weiterer #Rückschlag für die angestrebte #Mobilitätswende. Richtig ist, dass der #Fachkräftemangel bei Busfahrerinnen und Busfahrern so gravierend ist, dass schon seit Längerem personell am Limit gefahren wird. Richtig aber ist auch, dass die BVG 100 zusätzliche Busfahrerinnen und Busfahrer benötigt, weil zu viele ihrer Linien im Stau stehen. Während neue #Busspuren auf sich warten lassen, sprießen #Radfahrstreifen wie der im Vorspann aus der gleichnamigen ZDF-Kinderserie bekannte Löwenzahn aus dem Asphalt. Die so genannten #Kiezblocks sollen in Kürze folgen. Für den Busverkehr ist das alles andere als lustig, um in Peters Serienbild zu bleiben.
Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von #batterieelektrischen#Bussen oder von #Ladeinfrastruktur wurden im Land Berlin ausschließlich durch die #BVG gestellt. Alle Antworten beziehen sich daher ausschließlich auf die BVG. Frage 1: Wie viele Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von batterieelektrischen Bussen oder von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Busse wurden nach Kenntnis des Senats durch das Land, die Bezirke sowie landeseigene Beteiligung oder von Dienstleistern, denen sich das Land, die Bezirke oder landeseigene Beteiligungen bedienen, auf Förderaufrufe/-programme der Europäischen Union oder der Bundesregierung oder sonstigen Fördermittelgebern in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gestellt? (bitte getrennt für alle Anträge einzeln ausweisen: Jahr, Förderaufruf, Fördermittelgeber, wesentliche Bestandteile des Antrags (Erwerb oder Betrieb von Elektrobussen bzw. von entsprechender Ladeinfrastruktur), Fördervolumen, Eigenmittelanteil, Projektvolumen insgesamt) a. Wie viele dieser Anträge wurden wann jeweils bewilligt, abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgestellt? 2 b. Welches Volumen hatten die Anträge jeweils in der Vergangenheit? c. Welches Volumen haben die Anträge aktuell? Frage 3: Wie viele Elektrobusse konnten mit den Fördermitteln bislang in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils beschafft werden? a. In welcher Höhe kamen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz? Frage 4: Bis wann werden Elektrobusse aus bereits bewilligten Förderanträgen noch beschafft? a. In welcher Höhe kommen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz? Antwort zu 1, 3 und 4: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Im Zeitraum von 2020 bis 2022 wurde ausschließlich im November 2021 ein Förderantrag zur Beschaffung von 350 Elektrobussen inklusive der zugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen des
Förderaufrufes der „Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im #Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des (heutigen) Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (#BMDV) gestellt. Es wurde darüber hinaus kein Antrag abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgestellt. Der gestellte Antrag („BIG 2025“) wurde bewilligt, die BVG erhielt Anfang des Jahres 2022 zwei #Zuwendungsbescheide. Gemäß Zuwendungsbescheid müssen bis Mitte 2025 die Fahrzeuge angeschafft und die Infrastruktur fertiggestellt sein. Der erste #Zuwendungsbescheid beinhaltet eine Zuwendung über ca. 113,1 Mio. € für die Beschaffung von 350 E-Bussen (davon 320 #Gelenkbusse und 30 #Standardbusse). Die Fahrzeuge werden mit einer #Förderquote von 80 % der vom BMDV definierten Mehrkosten gegenüber konventionellen Dieselbussen gefördert. Das Gesamtprojektvolumen beträgt bis zu 321,6 Mio. €, der eigenfinanzierte Anteil der BVG bis zu 134,5 Mio. € (entsprechend den Kosten für die Beschaffung von äquivalenten Dieselbussen). Abhängig vom Ausschreibungsergebnis werden bis zu 74 Mio. € durch das Land Berlin finanziert. Der zweite Zuwendungsbescheid beinhaltet eine Zuwendung über ca. 82,6 Mio. € für die Beschaffung von Infrastruktur (inkl. Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet und auf #Betriebshöfen, zugehörige #Tiefbauarbeiten, #Trafostationen und #Werkstattausstattung) bei einer Förderquote von 40 %. Das Projektvolumen beträgt insgesamt ca. 206,6 Mio. €, wobei ca. 124 Mio. € auf Eigenmittel entfallen (getragen durch das Land Berlin, da es sich um Mehrkosten gegenüber dem Dieselbusbetrieb handelt). 3 Für alle sich derzeit in Betrieb oder in Lieferung befindlichen 227 elektrisch betriebenen Fahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur erhielt die BVG Ende 2018 Zuwendungen aus Bundesmitteln. Hierfür wurden von der BVG Anträge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ gestellt und genehmigt: Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) wurde die Beschaffung von 90 Elektro-Eindecker-Bussen und 17 Elektro-Gelenkbussen gefördert. Die Zuwendung gemäß Förderbescheid beträgt 17 Mio. € mit einer Förderquote von 40 % für die Beschaffung der Fahrzeuge (Mehrkosten ggü. Dieselbusse) und der dazu gehörigen Infrastruktur. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) wurde die Beschaffung von 120 Elektro-Eindecker-Bussen gefördert. Die Zuwendung gemäß Förderbescheid beträgt 35 Mio. €. Die E-Busse wurden durch das BMU mit einer Förderquote von 80 % (Mehrkosten ggü. Dieselbusse) und die Ladeinfrastruktur mit 40 % gefördert. Frage 2: Bei wie vielen Anträgen steht eine Entscheidung noch aus? a. Welches Volumen haben die Anträge jeweils? b. Welches Volumen hatten die Anträge in der Vergangenheit? Antwort zu 2: Es steht derzeit keine Entscheidung aus. Frage 5: Welche Art der Ladeinfrastruktur konnte mit den Fördermitteln bislang in den Jahren 2022, 2021 und 2022 jeweils beschafft werden? a. In welcher Höhe kamen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz? Frage 6: An welchen Standorten wurde die Ladeinfrastruktur im Einzelnen wann jeweils errichtet bzw. für wann ist wo die Errichtung geplant? a. In welcher Höhe kommen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz? Antwort zu 5 und 6: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. 4 Ab dem Jahr 2019 wurde und wird folgende Ladeinfrastrukturerrichtet: Betriebshof Indira-Gandhi-Str.: • 2019–2021: 119 Ladesäulen • 2020: 1 Schnellladesystem (HPC) • 2022: 14 Ladesäulen • 2024/2025: bis zu 70 Ladepunkte für Pantografen-Ladung (im Rahmen von „BIG 2025“) Endstellen Linie 200 – Michelangelostr. und Hertzallee: • 2020: jeweils zwei Schnellladepunkte (HPC) Betriebshof Cicerostr. und Britz: • 2022: Satelliten-Ladepunkte (Wallbox-Art) für jeweils 30 E-Busse Ladeinfrastruktur an Endstellen im Stadtgebiet: • 2024/2025: bis zu 70 Schnellladepunkte im Stadtgebiet (im Rahmen von „BIG 2025“) Betriebshofverbund Süd-Ost: • 2025: Infrastrukturmaßnahmen und Ladepunkte für ca. 150-200 E-Busse (im Rahmen von „BIG 2025“) Betriebshof Spandau • 2025: ca. 20 Ladepunkte (im Rahmen von „BIG 2025“) Die in den Förderbescheiden angegebenen Gesamtkosten für die Ladeinfrastruktur für den Betrieb der im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ erworbenen 227 Elektrobusse belaufen sich auf rund 20,9 Mio. €. Davon wurden etwa 7,7 Mio. € durch Mittel des Bundes gefördert, ca. 13,2 Mio. € werden vom Land Berlin finanziert. Das Gesamtvolumen des Aufbaus von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Fördervorhabens „BIG 2025“ beträgt ca. 150 Mio. €, wovon 40 %, also etwa 60 Mio. € durch das BMDV gefördert werden. Die Eigenmittel i. H. v. 90 Mio. € werden vom Land Berlin getragen. Frage 7: Sind bislang bewilligte Fördermittel unausgeschöpft geblieben und wenn ja, in welchen Fällen, warum und in welcher Höhe? 5 Antwort zu 7: Es sind bislang keine bewilligten Fördermittel unausgeschöpft geblieben. Frage 8: Welche Förderaufrufe/-programme mit Bezug zu batterieelektrischen Bussen bzw. der entsprechenden Landeinfrastruktur seitens der Europäischen Union, der Bundesregierung oder sonstigen Fördermittelgebern in den Jahren 2020, 2021 und 2022, für die das Land, die Bezirke oder landeseigene Beteiligungen grundsätzlich antragsberechtig sind, sind dem Senat, den Bezirken oder landeseigenen Beteiligungen bekannt? (bitte einzeln auflisten nach Förderaufruf/-programm und Jahr getrennt) a. Für den Fall, dass zu einem Förderaufruf/-programm kein Antrag gestellt wurde: Was waren dafür jeweils die Gründe? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG hat alle ihr bekannten E-Bus-Förderungen des Bundes ausgeschöpft und entsprechende Anträge bis 2021 gestellt. Dies umfasst die Richtlinien aus dem Sofortprogramm Saubere Luft, wo die BVG als einziges Verkehrsunternehmen 2 Anträge gestellt hat (bei BMU und BMVI) und die neue Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).“ Das BMDV veröffentlichte dieses Jahr auch einen zweiten Förderaufruf zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben. Da jedoch die Beschaffung von Fahrzeugen dort im Vordergrund steht, wurde kein Antrag gestellt. Grund hierfür ist, dass zunächst die notwendige (Lade-)infrastruktur aufgebaut werden muss, die eine Einsatzfähigkeit weiterer E-Busse gewährleistet. Da die Ausschreibungs- und Beschaffungsfristen im Rahmen der Förderrichtlinie zu kurz waren, wurde von der BVG in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz von einer Antragstellung abgesehen. Frage 9: Welche sonstigen Mittel konnte das Land, die Bezirke oder landeseigenen Beteiligungen in Bezug auf batterieelektrische Busse oder entsprechender Ladeinfrastruktur eingeworben werden, bspw. in Zusammenhang mit Forschungs- oder Unternehmenskooperationen? (Bitte getrennt für die Jahre 2020, 2021 und 2022, nach Mittelherkunft, wesentliche Zwecke und Stand der Umsetzung ausweisen) 6 Antwort zu 9: Es wurden folgende Förderanträge zu Machbarkeitsstudien und Forschungsprojekte beim BMDV gestellt: Davon bewilligt: • Studie zur Elektrifizierung der Doppeldeck-Omnibusse in den Jahren 2020–2021 (davon 50 % Bundesförderung i. H. v. ca. 50 Tsd. €) • „Log-D“ Studie zur ganzheitlichen Simulation des E-Bus-Gesamtsystems und Optimierung der Ladeorte 2022–2023 (50 % Bundesförderung i. H. v. ca. 35 Tsd. €) Bewilligung ausstehend: • „E-Bus 2030+“: Forschungskooperation mit der TU Berlin und dem Reiner-LemoineInstitut 2022–2023 (Förderung von Personalkosten, Bewilligung ausstehend) Frage 10: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 10: Es sind keine weiteren Informationen zum Verständnis der Anfrage relevant.
Berlin, den 02.08.2022 In Vertretung Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Deutschland sucht den Superstar. Zumindest die #Superweiche ist schon gefunden – in Berlin. Superweiche: So nennt man bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) die ziemlich große Konstruktion, die in #Moabit montiert und nun abgenommen worden ist. Sie wird ein Teil der nächsten neuen #Straßenbahnstrecke sein, die in Berlin eröffnet wird. Nach langer Pause wächst das #Tramnetz wieder – diesmal weiter in den Westen der Stadt, der jahrzehntelang #straßenbahnfrei war.
Für ein einheitliches Verständnis der nachstehenden Antworten ist der Begriff der „Verkehrslösung Mahlsdorf“ eindeutig zu beschreiben. Da dieser Begriff mehrere Maßnahmen umfasst, sind die drei wichtigsten hier genannt: #Regionalverkehrshalt#Berlin-Mahlsdorf (#Vorhabenträgerin DB AG, Inbetriebnahme Dezember 2017) Neubau der Neuen #Straßenverbindung – Straße An der Schule vom Kreuzungspunkt Hönower Str. / Pestalozzistraße bis zum Gutspark Mahlsdorf (Vorhabenträger Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz; Abt Tiefbau, Planrechtsverfahren gemäß #BerlStrG) #Zweigleisiger Ausbau der #Straßenbahn im Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm zwischen dem Bahnhof Mahlsdorf und der #Straßenbahnhaltestelle Rahnsdorfer Straße (Vorhabenträger #BVG, #Planrechtsverfahren gemäß Personenbeförderungsgesetz (#PBeFG))
In der Beantwortung der 25 Fragen wird zwischen den einzelnen Projekten unterschieden.
Teilen der Senat und die #BVG die Auffassung, dass durch die Bereitstellung von günstigem #Wohnraum für Mitarbeiter*innen und Auszubildende dem Personalmangel bei der BVG entgegengewirkt werden kann? Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Bereitstellung von günstigem Wohnraum für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Auszubildende aus Sicht des Unternehmens positive Auswirkungen hat, da dadurch die Wechselwahrscheinlichkeit von Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb Berlins zur BVG steigen würde. Um dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegenzuwirken, ist ein ganzheitlicher Blickwinkel mit gut aufeinander abgestimmten Maßnahmen erforderlich.
Der #Senat misst dem #Beschäftigtenwohnen in Berlin einen hohen Stellenwert bei. Auch in den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 ist das Ziel enthalten, auf ungenutzten oder untergenutzten Flächen landeseigener Betriebe oder anderer öffentlicher Institutionen (beispielsweise BVG) Wohnungsbau für Beschäftigte zu realisieren, um die Attraktivität von Jobs im öffentlichen Sektor nachhaltig zu erhöhen. Im Konkurrenzverhältnis zum privaten Sektor können Wohnungsangebote aus Sicht des Senats einen wertvollen Beitrag in der Personalgewinnung und –sicherung leisten. Eine Strategie zur Implementierung des Beschäftigtenwohnens wird aktuell gemäß des Senatsbeschlusses „Beschäftigtenwohnen für öffentlich Bedienstete – Handlungsansätze zur Mobilisierung gemeinwohlorientierter Wohnbaupotenziale und zur Fachkräftesicherung“ vom 21. September 2021 erarbeitet.
Wie viele Wohnungen gibt es aktuell, die den Mitarbeiter*innen und Auszubildenden der BVG als Betriebswohnungen zur Verfügung gestellt werden? Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass 135 #Mietwohnungen in ihrem Bestand sind, die bei Neuvermietung exklusiv den Mitarbeitenden der BVG angeboten werden.
Gibt es seitens des Senates und der BVG Pläne, Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Auszubildende der BVG als Betriebswohnungen zur Verfügung zu stellen? Wie viele Wohnungen sind geplant, wann sollen diese bezugsfertig sein und welche Gruppen von Mitarbeiterinnen der BVG sollen diese nutzen können? Zu 3.: Seitens des Senats wird der Projektansatz verfolgt, Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen untergenutzte oder ungenutzte Flächen landeseigener Betriebe und anderer öffentlicher Institutionen für den Neubau von Wohnungen mobilisiert werden können, um ein zusätzliches Wohnraumangebot zu schaffen. Konkrete Vorhaben auf Flächen der BVG sind bisher nicht in der Vorbereitung. Die BVG teilt mit, dass keine neuen Wohnungen geplant sind.
Wie viele eigene Betriebswohnungen besaß die BVG in der Vergangenheit? Wann und zu welchem Zweck wurden diese verkauft? Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass 1997 alle nicht mit den betriebsnotwendigen Liegenschaften verbundenen Wohngebäude an die Gemeinnützige Heimstättenbaugesellschaft der BVG (GHG) abgegeben wurden, da sie nicht Bestandteil des Kerngeschäfts der BVG waren. 2005 wurden die 5.100 Wohnungen der GHG an die Corpus-Immobiliengruppe verkauft. Im Jahr 2012 erfolgte eine Weiterveräußerung an die Berliner Wohnungsbaugesellschaften Degewo und Gesobau.
Befinden sich derzeit Immobilien im Besitz der BVG, die sich etwa durch Umbau oder Sanierung für die Nutzung als Betriebswohnungen eignen? Falls ja, welche Konzepte liegen dazu vor? Wie viele Wohnungen ließen sich an welchen Standorten realisieren? 3 Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass es sich bei den im Besitz der BVG befindlichen Immobilien, um Betriebshöfe handelt, die zum Betrieb, der Wartung und zum Abstellen von Bussen und Bahnen genutzt werden. Weitere Flächen sind für den wachsenden Bedarf an Wartungs- und Abstellflächen verplant, da die heutigen Betriebshöfe den gestiegenen Anforderungen an die Mobilität bereits nicht mehr gewachsen sind. Möglichkeiten einer geänderten Nutzung dieser Betriebshöfe und Grundstücksflächen bestehen nicht.
Berlin, den 25. Juli 2022 In Vertretung Tino S c h o p f …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Die Sammeltaxis sind am Mittwoch letztmals in Berlin unterwegs. Neue Rufbusse sollen folgen, ein genauer Starttermin fehlt aber noch.
Zwischen 17 und 2 Uhr wird der #Berlkönig an diesem Mittwoch und in der Nacht zu Donnerstag noch einmal auf Berlins Straßen unterwegs sein, dann ist Schluss: Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) stellen den seit vier Jahre existierenden #Fahrdienst, wie im Juni angekündigt, ein. Rund 1,85 Millionen Fahrgäste haben den #Ridesharing-Service laut BVG in der Zeit genutzt, allerdings waren die Nutzungszahlen zuletzt deutlich gesunken: Im gesamten Jahr 2021 registrierte das Unternehmen nur noch 68.000 Fahrten, 2020 waren es noch 350.000. Und in den ersten sieben Monaten nach Start des Angebots im September 2018 hatte die BVG sogar 750.000 Fahrten gezählt. Damals war der Dienst allerdings auch rund um die Uhr unterwegs, seit vergangenem Jahr ist das nicht mehr der Fall.
Frage 1: Wann startet das #Rufbus-Angebot in Marzahn-Hellersdorf? Antwort zu 1: Derzeit wird zwischen #Aufgabenträger und #BVG abgestimmt, wann der #Betriebsstart erfolgt. Frage 2: Wie erfolgt die Bewerbung des Angebots? Antwort zu 2: Hierzu erklärt die BVG: „Über die Angebote wird im Vorfeld aktiv informiert. Hierzu gehört auch die #Information an die zuständigen Behörden, Politik und Presse. Nach Betriebsstart erfolgen auch Einzeltermine vor Ort, bspw. in Seniorenzentren.“
Im Rahmen einer Kooperation mit #Jelbi, der #Mobilitätsplattform der #BVG, eröffnete die #GESOBAU heute die erste #Jelbi-Station sowie mehrere #Jelbi-Punkte im Quartier #Stadtgut#Hellersdorf. Die Standorte befinden sich verteilt im gesamten #Wohnquartier und bündeln #Sharing-Angebote verschiedener Dienstleister als Alternative zum eigenen Pkw. Über die #Jelbi-App sind die neuen Mobilitätsangebote sowohl für GESOBAU-Mieter*innen als auch Anwohner*innen schnell und einfach buchbar.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) dürfen Autos #umsetzen, die Busse und Trams blockieren. Das hat das #Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit erstmals die neue Regelung nach dem #Mobilitätsgesetz überprüft, wie Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Montag mitteilte. Das Urteil fiel bereits Ende Mai, aber die schriftliche Begründung wurde erst jetzt veröffentlicht.