#U6, #S25, und #A111 müssen saniert werden. Eine Überschneidung scheint kaum vermeidbar. Das Chaos in Tegel ist vorprogrammiert.
Die #Strecke der U-Bahnlinie 6, die der S25 sowie die #Autobahn 111: Sie alle müssen saniert werden, um die #Mobilität auf Schienen und Straßen zu verbessern. Diesen November starten die ersten Arbeiten an der U6-Strecke. Obwohl sich alle Verantwortlichen permanent absprechen, ist eine Überschneidung der Baumaßnahmen immer wahrscheinlicher. Das bedeutet: Chaos.
Fest steht: Auf alle Verkehrsteilnehmer werden heftige verkehrliche Einschränkungen wie Sperrungen, Umleitungen und die damit verbundenden Staus zukommen. Und das bei einem Straßennetz, das ohnehin schon angespannt ist. Wie die zuständige Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt (CDU) in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mitteilte, sei der Bezirk in engem Austausch mit den Verantwortlichen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn sowie der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Vorausgegangen war eine Anfrage der AfD-Fraktion zum aktuellen Stand der großen Verkehrsprojekte in Reinickendorf.
Frage 1: Wie lange hat es für die folgende #Erweiterung des #Straßenbahn- und #U-Bahnnetzes von der Aufnahme der vorbereitenden Untersuchungen bis zur Realisierung gedauert, bzw. bis wann werden diese realisiert sein? Es wird gebeten, für die einzelnen Schritte (#Machbarkeitsstudie, Untersuchungen zu #Trassenvarianten, #Senatsbeschluss, #Vorplanung, #Entwurfsplanung, #Planfeststellungsverfahren, #Bauzeit bzw. voraussichtliche Daten für Baubeginn und Fertigstellung) jeweils die Zeiträume konkret zu benennen: a) Verlängerung der Straßenbahn von Nordbahnhof über Hauptbahnhof bis #Alt-Moabit b) Verlängerung der Straßenbahn über Bornholmer Straße, Osloer Straße, Seestraße bis zum #Rudolf-Virchow-Krankenhaus c) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof #Hermannplatz d) Anbindung des Bahnhofs #Ostkreuz an die Straßenbahn e) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof #Turmstraße f) Verlängerung der U-Bahn von Osloer Straße bis #Paracelsusbad g) Verlängerung der U-Bahn von Paracelsusbad bis #Wittenau h) Verlängerung der U-Bahn von Leinestraße bis #Hermannstraße i) Verlängerung der U-Bahn von #Vinetastraße bis Pankow 2 j) Verlängerung der U-Bahn von Schlesisches Tor bis Warschauer Straße Antwort zu 1: a) Verlängerung der Straßenbahn von Nordbahnhof über Hauptbahnhof bis Alt-Moabit Anmerkung: die Straßenbahnneubaustrecke wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof“ (einschließlich der eingleisigen Wendeschleife über Alt-Moabit) festgestellt. Planfeststellungsverfahren: Datum der Antragstellung: 16.10.2007 Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 15.01.2010 Bauzeit (Neubaustrecke inkl. Leitungs- und Straßenbau): 2011 bis 2014/15. Hierzu teilt die BVG mit: „Die Dauer der Planungsphasen kann nicht genau abgebildet werden, da keine Chronologie vorliegend ist und sich beteiligte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits im Ruhestand befinden.“ b) Verlängerung der Straßenbahn über Bornholmer Straße, Osloer Straße, Seestraße bis zum Rudolf-Virchow-Krankenhaus Bauzeit (die Strecke wurde in zwei Abschnitten gebaut): Bornholmer Str. – Louise-Schroeder-Platz: 1994 – 1995 Louise-Schroeder-Platz – Virchow-Klinikum: 1996 – 1997 Hierzu teilt die BVG mit: „Die Dauer der Planungsphasen kann nicht genau abgebildet werden, da keine Chronologie vorliegt und sich beteiligte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits im Ruhestand befinden.“ c) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Hermannplatz Grundlagenuntersuchung-Beauftragung: 02.05.2018 Senatsbeschluss: 13.04.2021 Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen. d) Anbindung des Bahnhofs Ostkreuz an die Straßenbahn Planfeststellungsverfahren: Datum der Antragstellung: 23.11.2017 Datum des Planfeststellungsbeschlusses: Verfahren noch nicht abgeschlossen Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen. e) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Turmstraße Grundlagenuntersuchung-Beauftragung: 12.01.2011 Planfeststellungsverfahren: Datum der Antragstellung 09.11.2017 Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 14.12.2020 3 Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen. f) Verlängerung der U-Bahn von Osloer Straße bis Paracelsusbad Die Zulassung der Verlängerung erfolgte in zwei Abschnitten / Zulassungsverfahren, die zeitgleich liefen und abgeschlossen wurden. Abschnitt 1: von Osloer Straße bis Bhf. Schäfersee (jetzt Franz-Neumann-Platz) Abschnitt 2: von Bhf. Schäfersee bis Paracelsusbad Datum der Planfeststellungsbeschlüsse: 13.08.1980 Inbetriebnahme: 1987 g) Verlängerung der U-Bahn von Paracelsusbad bis Wittenau Die Zulassung der Verlängerung erfolgte in zwei Abschnitten Abschnitt 1: von Paracelsusbad bis Rathaus Reinickendorf Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 16.12.1983 Abschnitt 2: von Rathaus Reinickendorf bis Bhf. Wilhemsruher Damm (heute: Wittenau) Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 12.12.1986 Inbetriebnahme: 1994 h) Verlängerung der U-Bahn von Leinestraße bis Hermannstraße Inbetriebnahme: 1996 i) Verlängerung der U-Bahn von Vinetastraße bis Pankow Planfeststellungsverfahren: Datum der Antragstellung: 22.05.1995 Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 07.03.1997 Inbetriebnahme: 2000 j) Verlängerung der U-Bahn von Schlesisches Tor bis Warschauer Straße Inbetriebnahme: 1995 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Planungsphasen der Maßnahmen nicht vergleichbar sind, weil gerade zu Zeiten z.B. der abgefragten U-Bahn-Maßnahmen andere planrechtliche Voraussetzungen bestanden. Frage 2: Wie lang sind die oben unter 1a-j genannten Strecken? Antwort zu 2: 1a) 1,7 km 1b) 5,4 km 1c) 2,8 km 1d) 1,1 km 1e) 1,7 km 4 1f) 2,7 km 1g) 3,9 km 1h) 0,3 km 1i) 0,7 km 1j) 0,7 km Frage 3: In welcher Höhe fielen jeweils Bau- und Planungskosten an und in welcher Höhe trugen das Land Berlin und der Bund die Kosten, bzw. in welcher Höhe konnten welche Fördermittel eingeworben werden? Antwort zu 3: Die Vorhaben wurden bzw. werden gesamthaft gezahlt, d.h. eine getrennte Erfassung von Bau- und Planungskosten erfolgt(e) nicht. Von den Vorhaben (bis auf e) ist nicht bekannt, bzw. aus den vorliegenden Unterlagen nicht ermittelbar, ob und inwieweit Bundes- oder EU-Mittel eingeworben wurden. Vorhaben Bisher gezahlt Land Berlin Bisher gezahlt EFRE a) Verlängerung der Straßenbahn von Nordbahnhof über Hauptbahnhof bis Alt-Moabit 24,9 Millionen Euro b) Verlängerung der Straßenbahn über Bornholmer Straße, Osloer Straße, Seestraße bis zum Rudolf-Virchow-Krankenhaus 39,4 Millionen Euro c) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Hermannplatz 6,6 Millionen Euro d) Anbindung des Bahnhofs Ostkreuz an die Straßenbahn 0,4 Millionen Euro e) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Turmstraße 1,5 Millionen Euro 0,4 Millionen Euro f) Verlängerung der U-Bahn von Osloer Straße bis Paracelsusbad g) Verlängerung der U-Bahn von Paracelsusbad bis Wittenau 419,2 Millionen Euro h) Verlängerung der U-Bahn von Leinestraße bis Hermannstraße 57,1 Millionen Euro i) Verlängerung der U-Bahn von Vinetastraße bis Pankow 74,4 Millionen Euro j) Verlängerung der U-Bahn von Schlesisches Tor bis Warschauer Straße 66,7 Millionen Euro Berlin, den 26.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorbemerkung des Abgeordneten: Ich nehme in der Anfrage stets auf die vom Bezirksamt der Öffentlichkeit bereitgestellten Foliensätze zu den Infoveranstaltungen Bezug: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-undverwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5. Frage 1: Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt beim #Umbau des #Tempelhofer Damms? Was soll sich ändern, was bleibt gleich und in welchem Zeitraum werden welche Umbauschritte unternommen? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „Auf dem Tempelhofer Damm soll auf dem Abschnitt #Alt-Tempelhof bis #Ullsteinstraße eine geschützte #Radverkehrsanlage gem. Berliner #Mobilitätsgesetz entstehen. Dafür wird in beiden Richtungen jeweils die 3. Fahrbahnspur – derzeit noch als Spur für den ruhenden Verkehr genutzt – als geschützte #Radspur eingerichtet. Um den Anwohnenden und dem anliegenden Gewerbe eine größtmögliche #Kompensation für die entfallenden #Parkplätze bieten zu können, soll im angrenzenden Gebiet #Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Für den #Lieferverkehr werden Lieferzonen auf der jeweils rechten #Fahrspur – vormittags stadtauswärts, nachmittags stadteinwärts – ausgewiesen. Zusätzlich besteht seit 2020 ein Mikro-Hub mit einem Angebot für die „letzte Meile“ durch Cargo-Bikes für die Geschäfte.“ 2 Frage 2: Welches Konzept verfolgen Senat und Bezirk beim Umbau des Tempelhofer Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße? Wie viele Fahrspuren sollen zukünftig in beide Richtungen vorhanden sein? (Bitte mit Begründung und Zeitrahmen). Antwort zu 2: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „Es sollen keine Änderungen in der Straßenbreite oder den Bordsteinlagen erfolgen. Einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sind vorgesehen. Es wird eine neue, geschützte Fahrspur für den Radverkehr entstehen. In beiden Richtungen bleiben wie bisher zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erhalten. Derzeit ist geplant, mit der Einrichtung der geschützten Radspur im Herbst 2021, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der BVG an der Linie U6 zu beginnen.“ Frage 3: Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits vom Bezirk bei der Senatsverwaltung beantragt? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße.“ Frage 4: Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits von der Senatsverwaltung erteilt? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße für die „Strecke“. (Die Anordnung für die Kreuzungen mit Lichtsignalanlage erfolgt zusammen mit den verkehrstechnischen Unterlagen der Lichtsignalanlagen).“ Frage 5: Wie breit sollen neu angelegte Fahrradwege sein? (Bitte mit Begründung). Frage 6: Wie viele Fahrspuren werden zukünftig an welchen Abschnitten des Tempelhofer Damms zur Verfügung stehen? (Bitte mit Begründung). 3 Antwort zu 5 und 6: Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) setzt neue Maßstäbe für die Stärkung des Radverkehrs. Dabei sollen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen mit einem erschütterungsarmen, gut befahrbaren Belag in sicherem Abstand zu Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite, die ein Überholen im Radverkehr ermöglichen, errichtet werden. Der im MobGe BE vorgesehene und im Entwurf befindliche Radverkehrsplan dient der Konkretisierung der erforderlichen Ausbaustandards für die einzelnen Radverkehrsanlagen. Danach werden Radverkehrsanlagen für den Einrichtungsverkehr als Radwege bzw. geschützte Radfahrstreifen mit folgenden Breitenstandards kategorisiert: Radschnellverbindungen 3,00 m Vorrangnetz für den Radverkehr 2,50 m Basisnetz für den Radverkehr Regelmaß 2,30 m Mindestmaß 2,00 m Frage 7: Welche Auswirkungen erwartet der Senat a) für die anliegenden Gewerbetreibenden und b) für die Anwohner für den Fall, dass die vom Bezirksamt favorisierte Planung (siehe Infomaterial zur Veranstaltung am 04.11.2020, insbesondere Planungsprämissen auf Folie 11) umgesetzt wird und damit dann alle ca. 300 Parkplätze entlang des Tempelhofer Damms im Abschnitt zwischen A100 und Ullsteinstraße wegfallen sollen? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat aufgrund der Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr hierzu wie folgt geantwortet: „Am Tempelhofer Damm stehen in drei Parkhäusern hinreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Da parallel zur Einrichtung der Radverkehrsanlage im Gebiet Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird, erhöht sich der Fahrzeugumschlag im Bereich des ruhenden Verkehrs und die Auffindbarkeit von Parkraum für potentielle Kunden und Kundinnen. Nach allen Erfahrungen und den vorliegenden Evaluierungen aus anderen Städten profitiert der Einzelhandel von der sicheren Erreichbarkeit mit Fahrrädern messbar. Die Mehrheit der Anwohnenden besitzt keinen privaten PKW. Diese Mehrheit profitiert von den sicheren Radspuren, der besseren Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs und den besseren Querungsangeboten für den Fußverkehr. Die Errichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone rund um das betroffene Gebiet bevorzugt auch die Anwohnenden mit eigenem PKW über die Anwohnervignette. Sie sind damit gegenüber dem großen Anteil der gebietsfremden Dauerparker bevorteilt. Diese Parkraumbewirtschaftungszone befindet sich derzeit in der Abstimmung der Gremien und soll begleitend eingeführt werden. Zur Belieferung der Geschäfte, siehe auch Antwort zu Frage Nr. 1“ Frage 8: Wieso hat der Senat bei Beantwortung von Frage 4 der Anfrage Drs. 18/20435 (bezogen auf die Führung des Verkehrs am Tempelhofer Damm und Mariendorfer Damm nach der Sanierung) geantwortet, dass in 4 Abstimmung mit dem Bezirk je eine Parkspur je Richtung erhalten bleibt, obwohl die Planungsprämisse des Bezirks lt. Folie 11 des Infomaterials für die Veranstaltung vom 04.11.2020 und auch die Entwurfsplanung lt. Erörterungstermin vom 03.07.2019 (dort Seite 4) vorsieht, dass durchgängig der ruhende Verkehr im rechten Fahrbahnstreifen entfernt wird? Antwort zu 8: Die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20435 bezieht sich ausschließlich auf die Baumaßnahmen im nördlichen Teil des Tempelhofer Damms zwischen Platz der Luftbrücke und Borussiastraße. In diesem Abschnitt werden in den nächsten Jahren die Berliner Wasserbetriebe sowie alle weiteren Leitungsträger sowie die BVG umfangreiche Baumaßnahmen an ihren Anlagen vornehmen. Hierzu laufen derzeit die koordinierenden Planungen u.a. auch zur Straßenplanung nach der Wiederherstellung der Straßenflächen. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden in dem o.g. nördlichen Abschnitt Parkflächen im Straßenraum für den Erschließungs- sowie Liefer- und Versorgungsverkehr vorgesehen. Hier liegt seitens der Fragestellung eine Verwechselung zwischen den beiden Bauvorhaben Tempelhofer Damm Nord und Süd vor. Frage 9: Was wurde in den Jahren 2019 bis 2021 unternommen, um die Bürger in die Planungen mit einzubeziehen? Welche Impulse wurden dabei gesetzt und in die Planungen aufgenommen? An welcher Stelle regte sich Protest? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „In den Jahren 2019 bis 2021 gab es für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße einen umfangreichen Beteiligungsprozess, der angefangen mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung, diversen Planungswerkstätten mit einzelnen Interessengruppen (Handel, Kinder- und Jugendliche, Menschen mit körperlichen Einschränkungen) einem mehrmals tagenden ehrenamtlichen Leitliniengremium, welches die Planungsschritte begleitete bis hin zu weiteren öffentlichen Informationsveranstaltungen mündete. Alle Veranstaltungen wurden dokumentiert und sind auf der Website des Bezirksamtes unter https://www.berlin.de/ba-tempelhofschoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5 abrufbar. Darüber hinaus wurde der zuständige Ausschuss Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt der der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg ebenso wie der bezirkliche FahrRat über den Fortgang der Planungsarbeiten informiert.“ Berlin, den 22.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie steht der Senat zu ihrem im #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (auf Seite 289) geäußerten Vorhaben, die #BVG-Fährlinie #F21 von #Schmöckwitz kommend durch die Große Krampe bis nach #Alt-Müggelheim zu verlängern und dort eine Anbindung an die #Buslinie#X69 herzustellen? Frage 2: Gibt es bereits einen offiziellen Prüfauftrag für diese #Fährverbindung? Frage 3: Gab es bereits Untersuchungen zur technischen Machbarkeit – Bau von Steganlagen, Befahrbarkeit des Gewässers #Große Krampe in diesem Bereich? Antwort zu Fragen 1 bis 3: Der Nahverkehrsplan enthält für die #Fähre F21 kein Vorhaben, sondern einen Prüfauftrag für die Idee des ÖPNV-Aufgabenträgers, die #Linienführung bis an das Ende der Großen Krampe zu verlängern. Seit der Übernahme des Betriebes der F21 durch den jetzigen Betreiber war die Prüfung der Machbarkeit dieser Verlängerung Thema in Abstimmungen zwischen Vertretungen des ÖPNV-Aufgabenträgers, des Bezirks sowie der BVG Grundvoraussetzung für die Realisierung des Vorhabens wäre, abgesehen von der grundsätzlichen Befahrbarkeit der Großen Krampe, die notwendige Zuwegung landseitig sowie die Errichtung eines Steges durch den Bezirk. Auf der Strecke müsste mit dem vorhandenen Schiff einen Stundentakt gewährleisten werden können. Zu den Ergebnissen der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung siehe die Antwort zur Frage 5. 2 Frage 4: Wurde bereits eine Probefahrt mit einem der durch die Weiße Flotte Stralsund eingesetzten solarbetriebenen Fährboote unternommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu Frage 4: Eine Probefahrt wurde unternommen, die Ergebnisse wurden durch den Vorsitzenden des Heimatvereins Köpenick e.V., Herrn Stefan Förster, der an der Probefahrt teilgenommen hat, im Mai 2019 an die BVG übermittelt. Demnach wäre auf Basis der simulierten Haltezeiten für das Ein- und Aussteigen und der Dauer der Gesamtrundfahrt (Schmöckwitz bis Schmöckwitz) von 1 h 30 min der Einsatz eines zweiten Fährschiffes bei einer Verlängerung der Linie erforderlich. Frage 5. Mit welchem Takt wäre auf der verlängerten Fährlinie künftig zu rechnen? Antwort zu Frage 5: Aufgrund der Ergebnisse der #Probefahrt (s. Frage 4) wurde das Thema erneut in der bezirklichen Arbeitsgruppe (AG) ÖPNV des Bezirks Treptow-Köpenick aufgerufen. Selbst unter der optimistischen Annahme, dass sich ein dauerhaft pünktlicher Betrieb realisieren ließe, wurde im Protokoll der Sitzung vom 19.10.2019 festgehalten: „Eine Verlängerung der Fähre F21 bis zum Ortskern Müggelheim würde eine erhebliche Verlängerung der Umlaufzeit der Fähre F21 bedeuten. Da nur ein Fährschiff zur Verfügung steht, könnte diese Fähre nur noch im 90-Minuten-Takt betrieben werden. Damit wird die Attraktivität wesentlich reduziert und es wird ein Fahrgastrückgang erwartet. Aus Sicht der BVG wird daher eine Verlängerung nicht empfohlen.“ Der Aufgabenträger hat in der AG-Sitzung vom 14.09.2020 nochmals bestätigt, dass er die Einschätzung der BVG teilt. Im Ergebnis wurde die Idee eine Verlängerung mit noch akzeptablem Stundentakt auch in der AG verworfen. Maßgeblich dafür war, dass der Einsatz einer zweiten Fähre mit dem derzeitigen Fährvertrag nicht realisierbar wäre und die heutigen Hauptnutzenden – Fahrgäste im #Ausflugsverkehr sowie die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausboote und der wenigen festen Bauten in Krampenburg – eine erhebliche Angebotsverschlechterung hinnehmen müssten. Eine zusätzliche Beschaffung eines weiteren #Fährschiffs, das aufgrund des reinen #Saisonbetriebs der F21 ebenfalls nur von April bis Oktober eingesetzt würde, ist angesichts des insgesamt relativ geringen Fahrgastaufkommens, das nach der fachlichen Einschätzung des ÖPNV-Aufgabenträgers auch bei einer Verlängerung überwiegend aus Ausflugsverkehr resultieren würde, nicht vertretbar. Es bleibt mithin beim 30-Minutentakt der Fährverbindung F 21 als kurze und direkte Möglichkeit zum Übersetzen über die Dahme. Berlin, den 20.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #BVG baut auf der Strecke zwischen #Tempelhof und #Alt-Mariendorf. Für den #Ersatzverkehr musste die Busspur frei gemacht werden.
Berlin. Seit Mittwoch bestimmen die gelben Linienbusse des #Schienenersatzverkehrs (#SEV) das Bild auf dem #Tempelhofer und #Mariendorfer Damm. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben die Arbeit aufgenommen und sanieren auf der #U-Bahnlinie #U6 zwischen Tempelhof und Alt-Mariendorf die Gleise.
Zunächst bis zum 20. Juni fahren keine U-Bahnen, sondern Busse. Am Morgen des ersten Tages mit SEV machen die Fahrgäste einen vorbereiteten Eindruck. Die meisten fanden zügig zur nächsten Haltestelle. „Es klappt gut“, sagte eine BVG-Mitarbeiter am S+U-Bahnhof Tempelhof am Morgen. Auf den Straßen der Hauptverkehrsachse durch Tempelhof und Mariendorf jedoch verliefen die Dinge dann schon nicht mehr so geordnet. Laut BVG mussten Dutzende Fahrzeuge abgeschleppt werden, die den Bussonderstreifen blockierten.
Die BVG sei mit ihren eigenen #Abschleppfahrzeugen im Einsatz gewesen, sagte ein BVG-Sprecher auf Nachfrage. Zusätzlich waren Polizei und Ordnungsamt im Einsatz. Um dem Problem Herr zu werden, lautete auch beim Ordnungsamt die Devise: „Umsetzen, umsetzen, umsetzen“, so Christiane Heiß (Grüne), Tempelhof-Schönebergs Stadträtin für Ordnungsangelegenheiten. Bereits am Morgen hatten Abschleppdienste begonnen, die parkenden Fahrzeuge abzuschleppen. Das solle auch in den nächsten Tagen, und wenn nötig darüber hinaus, so weitergehen, so Heiß. Wie viele Autos insgesamt abgeschleppt wurden, war am Mittwoch …
Bemerkenswerte 177 Seiten ist er stark, der neue #Mobilbericht für #Pankow. Aber um zu verstehen, warum das Thema #Verkehr so raumgreifend ist, dazu genügt es, die erste Minute des zugehörigen Podcasts zu hören. Gegenüber dem Jahr 1990 hat Pankow 100.000 Einwohner mehr, aber nur ein paar Kilometer Straße und #Straßenbahn sind seither dazugekommen. Teile der #Infrastruktur stammen noch aus dem 19. Jahrhundert. Und obwohl Pankow weiter massiv wächst, wächst die Infrastruktur nicht gleichzeitig. Das sind drei Aussagen eines Teams aus Verkehrsexperten der Technischen Universitäten Berlin und Dresden, geführt von den Professoren Oliver Schwedes und Udo Becker. Was sich durch den #Mobilitätsbericht mit seiner jahrelanger Analysearbeit zieht, ist eine Feststellung, die Besitzer von privaten Pkw verunsichern könnte: Das Auto ist die Problemquelle Nummer eins.
Schnelle Maßnahmen für Pankow: #Parkplätze streichen, #Fahrradstraßen, #Kiezblocks So befassen sich fast alle der 16 genannten Handlungsempfehlungen damit, wie Pankow vom privaten, motorisierten #Individualverkehr weg kommt – hin zur umweltfreundlicheren und staufreien Fortbewegung zu Fuß, mit dem #Fahrrad und der Bahn. Und das in allen dreien Verkehrsregionen: Der #Innenstadt in #Prenzlauer Berg und #Alt-Pankow, Innenstadtrandgebieten wie #Niederschönhausen und #Weißensee und dem „#suburbanem Raum“, der zwei Drittel der Bezirksfläche ausmacht und von #Heinersdorf bis #Buch reicht.
Die Berliner Verkehrsbetriebe #erneuern zwischen S+U #Tempelhof und U #Alt-Mariendorf auf der U-Bahnlinie 6 die #Gleisanlagen. Von Mittwoch, den 14. April bis Sonntag, den 20. Juni 2021 startet die erste von zwei #Bauphasen. Bei den Arbeiten wird die vorhandene „#Feste Fahrbahn“ durch #Schottergleis ersetzt und an die umliegenden Streckenabschnitte angeglichen. Durch den Austausch können #Instandhaltungsaufwendungen minimiert und eine neue #Gleisverbindung eingebaut werden.
Im zweiten Bauabschnitt von Mittwoch, den 11. August bis Donnerstag, den 7. Oktober 2021 wird eine zusätzliche Gleisverbindung im Bereich des U-Bahnhofs Alt-Tempelhof eingebaut. Dadurch können mehr Möglichkeiten zum Gleiswechsel geschaffen und somit zum Beispiel das Einsetzen von Ersatzbussen bei Baumaßnahmen verringert werden.
Die Linie #U6 fährt zwischen U Alt-Tegel und S+U Tempelhof. Zwischen S+U Tempelhof und U Alt-Mariendorf ist ein #Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen eingerichtet. Zur Umfahrung zwischen U Alt-Mariendorf und S Priesterweg können die Buslinien #M76 und #X76 genutzt werden.
Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG FahrInfo-App, auf BVG.de, im BVG-navi sowie an den Aushängen vor Ort.
Die Nachricht kam überraschend für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Bevor der geschützte #Fahrradweg am #Tempelhofer Damm zwischen #Alt-Tempelhof und #Ullsteinstraße gebaut werden kann, müssen die #Sanierungsarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an der #U-Bahnlinie #U6 abgewartet werden. Die Linie muss für die Arbeiten vom 14. April bis 7. Oktober zwischen dem S+U-Bahnhof #Tempelhof und dem U-Bahnhof #Alt-Mariendorf unterbrochen werden – mit Ausnahme während der Sommerferien. Sicher ist nun, dass über die gesamte Strecke ein #Bussonderfahrstreifen für den #Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet wird. Dafür werden die #Parkspuren am Tempelhofer und Mariendorfer Damm genutzt. Der Bezirk will die Anwohner per Posteinwurf darüber informieren.
„Es wird definitiv eine Bussonderfahrspur geben“, sagt Christiane Heiß (Grüne), Tempelhof-Schönebergs Verkehrsstadträtin. Viel Zeit ist nicht mehr, bis diese angelegt sein muss. Derzeit laufen laut der Stadträtin die weiteren Vorbereitungen. Denn an vielen Stellen sei noch unklar, wie die Straßenaufteilung sein werde. Die BVG hatte am Montag der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss Tempelhof-Schöneberg erläutert, dass an vielen Stellen aus zwei Fahrspuren für den Fahrzeugverkehr eine einzige überbreite Fahrspur werden soll.
Baumaßnahme führt zu Verzögerung des geschützten Fahrradwegs Ab 14. April will die BVG ihre Gleise zwischen den Stationen Tempelhof und Alt-Mariendorf sanieren. In einem ersten Bauabschnitt wird die U6 bis 20. Juni durchgehend unterbrochen. Eine zweite Sperrung wird es vom 11. August bis 7. Oktober geben. Während der Sommerferien soll die U6 aber fahren. Die Busspuren auf Tempelhofer und Mariendorfer Damm bleiben während der Baupause erhalten.
Ist dabei ein #Verkehrsrückgang durch die Coronapandemie feststellbar? Wie ist dabei das Verhältnis der Beschränkungen in den ersten drei Monaten zum Rest des Jahres?
Antwort zu 1.2:
Die #Verkehrsdaten der Dauerzählstellen auf den Bundesautobahnen werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht. Bisher erfolgte noch keine Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2020, daher können hierzu keine Angaben gemacht werden.
Frage 2:
Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2:
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche #umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und #Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf der #Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 5:
Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Antwort zu 6:
Die bis 31.12.2020 zuständige Abteilung VI der SenUVK (ehem. Verkehrslenkung Berlin) hatte bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen, als bisher praktiziert, nicht zu.
Ab 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) für die Bundesautobahnen in Berlin zuständig.
Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ab 14. April fährt zwischen #Tempelhof und #Alt-Mariendorf keine #U-Bahn. Das hat auch Auswirkungen auf einen geplanten #Fahrradweg.
Berlin. Wegen Gleisbauarbeiten muss die U-Bahnlinie #U6 zwischen den Stationen Tempelhof und Alt-Mariendorf für zwei längere Bauphasen komplett unterbrochen werden. Die ersten #Bauarbeiten sollen am 14. April beginnen und bis zum 20. Juni andauern. Die zweite Unterbrechung ist vom 11. August bis 7. Oktober geplant. In dieser Zeit fahren keine U-Bahnen auf der Strecke, ein #Ersatzverkehr mit Bussen wird entlang des Tempelhofer und Mariendorfer Damm eingerichtet.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen in einem ersten Schritt, die festen Fahrbahnen aus Beton durch Gleise mit Schotter zu ersetzen. Dies sei nötig, um die Gleisanlage an die umliegenden Streckenabschnitte anzugleichen. Im zweiten Bauabschnitt wird eine zusätzliche Gleisverbindung im Bereich des U-Bahnhofs Alt-Tempelhof eingebaut. Dadurch können mehr Möglichkeiten zum Gleiswechsel geschaffen und Unterbrechungen bei Baumaßnahmen verringert werden.