Wo die #Nonnendammallee in den #Siemensdamm übergeht, steht und fließt der #Autoverkehr auf acht Spuren. #Unterirdisch rattern die Züge der Berliner U-Bahnlinie 7 heran und halten an der Station Siemensdamm. Fahrgäste laufen die Aufgänge hoch und hinunter. Es ist eine quirlige, laute Gegend.
Doch schon wenige Schritte nach Norden ein ganz anderes Bild: An den schmalen Straßen der alten #Werkssiedlungen des Siemenskonzerns parken jede Menge Pkw, aber es fahren nur ab und zu welche hin und her. An der kleinen Grünanlage #Jugendplatz haben sich Anwohner für ein Schwätzchen auf den Bänken niedergelassen. Es gibt Straßen, die von Wohnhäusern überspannt sind – und von Viadukten, auf denen Bäume und Sträucher wachsen. Dort oben verläuft die #Trasse einer 1928 in Betrieb genommenen #S-Bahnlinie von #Jungfernheide über #Wernerwerk und #Siemensstadt nach #Gartenfeld. Aber dort verkehren bereits seit 1980 keine Züge mehr.
Ist dabei ein #Verkehrsrückgang durch die Coronapandemie feststellbar? Wie ist dabei das Verhältnis der Beschränkungen in den ersten drei Monaten zum Rest des Jahres?
Antwort zu 1.2:
Die #Verkehrsdaten der Dauerzählstellen auf den Bundesautobahnen werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht. Bisher erfolgte noch keine Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2020, daher können hierzu keine Angaben gemacht werden.
Frage 2:
Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2:
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche #umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und #Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf der #Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 5:
Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Antwort zu 6:
Die bis 31.12.2020 zuständige Abteilung VI der SenUVK (ehem. Verkehrslenkung Berlin) hatte bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen, als bisher praktiziert, nicht zu.
Ab 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) für die Bundesautobahnen in Berlin zuständig.
Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In den kommenden fünf Wochen schließt die BVG den #barrierefreien Ausbau des #U-Bahnhofs #Siemensdamm auf der U-Bahnlinie #U7 ab. Nachdem letztes Jahr ein #Aufzug in Betrieb genommen wurde, wird nun ein taktiles #Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen eingebaut und die Höhe der Bahnsteigkanten angepasst. In diesem Zusammenhang saniert die BVG zudem den Bahnsteigbelag. Während der gesamten Bauarbeiten kann der U-Bahnhof weiterhin angefahren werden, allerdings nur in eine Richtung.
Von Montag, 16. April, Betriebsbeginn bis Freitag, 4. Mai 2018 circa 16:00 Uhr wird der Bahnsteig in Richtung Rathaus #Spandau saniert, weshalb die Züge ohne Halt durchfahren. Um den U-Bahnhof Siemensdamm zu erreichen, müssen Fahrgäste bis zum U-Bahnhof #Rohrdamm fahren und von dort wieder zurück. Wer vom Siemensdamm in Richtung Rathaus Spandau fährt, muss am U-Bahnhof #Halemweg umsteigen.
Anschließend wird von Montag, 7. Mai, Betriebsbeginn bis Freitag, 18. Mai 2018, circa 16:00 Uhr der Bahnsteig in Richtung Rudow gesperrt. Fahrgäste aus Richtung Rathaus Spandau nach Siemensdamm fahren bis Halemweg und von dort eine Station zurück. Fahrgäste von Siemensdamm in Richtung Rudow fahren über den U-Bahnhof Rohrdamm.
An den #U-Bahnhöfen #Jannowitzbrücke (#U8) und #Siemensdamm (#U7) gingen
am heutigen Freitag, 22. Dezember 2017, neue Aufzüge in Betrieb. Am Bahnhof #Kurt-Schumacher Platz (#U6) läuft die Anlage bereits seit gestern.
An der Jannowitzbrücke verbindet der Aufzug die Bahnsteigebene mit dem
Bahnhofsvorplatz an der Brückenstraße. Auf dem Umsteigebahnhof zur SBahn
gehen die Arbeiten auch nach der Inbetriebnahme des Aufzugs noch
weiter. Es werden noch zwei Fahrtreppen eingebaut, ein neuer Ausgang zur
Holzmarktstraße geschaffen und der Bahnhofsvorplatz wieder hergestellt. Die
Bahnsteigplatten und die Hintergleiswände wurden bereits vor dem Aufzugsbau
saniert. Das Gesamtbudget für alle Arbeiten liegt bei rund 5,7 Millionen
Euro.
Am Bahnhof Siemensdamm hatten die Planer und Baufirmen eine besondere
Herausforderung zu bewältigen. Die Geschoßdecken bestehen dort aus einem
hochfesten Beton, da die Station in den 1980er-Jahren als Schutzraumanlage
in den Zeiten des kalten Krieges konzipiert war. Die Baukosten beliefen
sich auf rund eine Million Euro.
Bereits einen Tag zuvor ging der neue Aufzug am U-Bahnhof Kurt-
Schumacher-Platz in Betrieb. Die Baukosten dort beliefen sich auf rund
800.000 Euro. Durch seine architektonische Gestaltung ist der Aufzug ein echter
Hingucker. Voll verglast sorgt er für viel Licht für die Nutzer und eine angenehme
Offenheit.
Dank der Lage auf dem Mittelstreifen des Kurt-Schumacher-Damms ist er zudem
aus allen Richtungen schnell zu erreichen. Damit Fahrgäste die Straße
sicher queren könne, wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung
Berlin eine neue #Fußgängerampel eingerichtet.
Mit den drei neuen Aufzügen sind nun 118 Berliner U-Bahnhöfe #barrierefrei
zugänglich, 110 mit #Aufzügen, acht oberirdische Stationen mit #Rampen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des
öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Bauarbeiten für
den Einbau von #Aufzügen im #U-Bahnhof #Zitadelle und
wann kann mit der Inbetriebnahme gerechnet werden?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass
derzeit die ersten Vorarbeiten stattfinden und nach Erteilung
der Baugenehmigung, planmäßig in diesem Jahr
bereits ein Aufzug vom Bahnsteig 1 in die Vorhalle führen
wird. In 2017 wird der zweite Bahnsteig an die Vorhalle
und die Vorhalle an das Straßenland angeschlossen.
Somit geht die BVG AöR davon aus, dass in 2017 planmäßig
der Bahnhof Zitadelle barrierefrei erreichbar sein
wird.
Frage 2: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Einbau
von Aufzügen in den U-Bahnhöfen #Paulsternstraße, #Rohrdamm, #Siemensdamm, #Halemweg und #Jakob-KaiserPlatz
(bitte einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Der geplante Baubeginn auf den U-Bahnhöfen
Paulsternstraße, Rohrdamm, Siemensdamm und JakobKaiser-Platz
ist im Jahr 2017 und auf dem U-Bahnhof
Halemweg im Jahr 2018.“
Frage 3: Wann kann mit der Inbetriebnahme der jeweiligen
Aufzüge gerechnet werden?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG plant die Inbetriebnahme der genannten
Bahnhöfe in den folgenden Jahren:
Siemensdamm: 2017 Paulsternstraße: 2018
Rohrdamm: 2018/2019 Jakob-Kaiser-Platz: 2018/2019
Halemweg: 2019“
Frage 4: Welche der U-Bahnhöfe der U7 erhalten aus
dem SIWA-II-Programm zusätzliche Mittel für den Einbau
von #prioritären Aufzügen und in welcher Höhe (bitte
einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Antwort zu 4.: Aus dem „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) werden 4 Mio. EUR
in den #barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen investiert.
Davon fließen ca. 600.000 EUR in die Erweiterung des
barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs #Rathaus Spandau.
Somit werden das Rathaus sowie die Altstadt #witterungsunabhängig #barrierefrei erschlossen.
Berlin, den 23. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2016)
Die BVG ändert am 6. Januar ihren #Fahrplan und verpasst dem #U-Bahnhof #Seidelstraße an der Linie 6 einen neuen Namen: „#Otisstraße“. Zwar liegt die Otisstraße näher am Bahnhof als der bisherige Namensgeber Seidelstraße, doch die Änderung geht auf einen Wunsch der #Aufzugsfirma Otis zurück, die damit nun werben kann. Sie übernimmt die Kosten für die Umbenennung. Jahrelang hatte sich das Unternehmen für „seinen“ Namen eingesetzt.