Straßenverkehr: Umbau des Tempelhofer Damms, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Ich nehme in der Anfrage stets auf die vom Bezirksamt der Öffentlichkeit bereitgestellten Foliensätze zu den
Infoveranstaltungen Bezug: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-undverwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5.
Frage 1:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt beim #Umbau des #Tempelhofer Damms? Was soll sich
ändern, was bleibt gleich und in welchem Zeitraum werden welche Umbauschritte unternommen?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Auf dem Tempelhofer Damm soll auf dem Abschnitt #Alt-Tempelhof bis #Ullsteinstraße eine
geschützte #Radverkehrsanlage gem. Berliner #Mobilitätsgesetz entstehen.
Dafür wird in beiden Richtungen jeweils die 3. Fahrbahnspur – derzeit noch als Spur für
den ruhenden Verkehr genutzt – als geschützte #Radspur eingerichtet. Um den
Anwohnenden und dem anliegenden Gewerbe eine größtmögliche #Kompensation für die
entfallenden #Parkplätze bieten zu können, soll im angrenzenden Gebiet
#Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Für den #Lieferverkehr werden Lieferzonen
auf der jeweils rechten #Fahrspur – vormittags stadtauswärts, nachmittags stadteinwärts –
ausgewiesen. Zusätzlich besteht seit 2020 ein Mikro-Hub mit einem Angebot für die „letzte
Meile“ durch Cargo-Bikes für die Geschäfte.“
2
Frage 2:
Welches Konzept verfolgen Senat und Bezirk beim Umbau des Tempelhofer Damms zwischen A100 und
Ullsteinstraße? Wie viele Fahrspuren sollen zukünftig in beide Richtungen vorhanden sein? (Bitte mit
Begründung und Zeitrahmen).
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Es sollen keine Änderungen in der Straßenbreite oder den Bordsteinlagen erfolgen.
Einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sind vorgesehen.
Es wird eine neue, geschützte Fahrspur für den Radverkehr entstehen.
In beiden Richtungen bleiben wie bisher zwei Fahrspuren für den motorisierten
Individualverkehr (MIV) erhalten. Derzeit ist geplant, mit der Einrichtung der geschützten
Radspur im Herbst 2021, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der BVG an der Linie
U6 zu beginnen.“
Frage 3:
Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer
Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits vom Bezirk
bei der Senatsverwaltung beantragt?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße.“
Frage 4:
Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer
Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits von der
Senatsverwaltung erteilt?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße für die „Strecke“. (Die
Anordnung für die Kreuzungen mit Lichtsignalanlage erfolgt zusammen mit den
verkehrstechnischen Unterlagen der Lichtsignalanlagen).“
Frage 5:
Wie breit sollen neu angelegte Fahrradwege sein? (Bitte mit Begründung).
Frage 6:
Wie viele Fahrspuren werden zukünftig an welchen Abschnitten des Tempelhofer Damms zur Verfügung
stehen? (Bitte mit Begründung).
3
Antwort zu 5 und 6:
Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) setzt neue Maßstäbe für die Stärkung des
Radverkehrs. Dabei sollen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen mit einem
erschütterungsarmen, gut befahrbaren Belag in sicherem Abstand zu Kraftfahrzeugen und
ausreichender Breite, die ein Überholen im Radverkehr ermöglichen, errichtet werden. Der
im MobGe BE vorgesehene und im Entwurf befindliche Radverkehrsplan dient der
Konkretisierung der erforderlichen Ausbaustandards für die einzelnen
Radverkehrsanlagen.
Danach werden Radverkehrsanlagen für den Einrichtungsverkehr als Radwege bzw.
geschützte Radfahrstreifen mit folgenden Breitenstandards kategorisiert:
Radschnellverbindungen  3,00 m
Vorrangnetz für den Radverkehr  2,50 m
Basisnetz für den Radverkehr  Regelmaß 2,30 m
Mindestmaß 2,00 m
Frage 7:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat
a) für die anliegenden Gewerbetreibenden und
b) für die Anwohner für den Fall, dass die vom Bezirksamt favorisierte Planung (siehe Infomaterial zur
Veranstaltung am 04.11.2020, insbesondere Planungsprämissen auf Folie 11) umgesetzt wird und damit
dann alle ca. 300 Parkplätze entlang des Tempelhofer Damms im Abschnitt zwischen A100 und
Ullsteinstraße wegfallen sollen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat aufgrund der Zuständigkeit für den ruhenden
Verkehr hierzu wie folgt geantwortet:
„Am Tempelhofer Damm stehen in drei Parkhäusern hinreichend Parkmöglichkeiten zur
Verfügung. Da parallel zur Einrichtung der Radverkehrsanlage im Gebiet
Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird, erhöht sich der Fahrzeugumschlag im Bereich
des ruhenden Verkehrs und die Auffindbarkeit von Parkraum für potentielle Kunden und
Kundinnen. Nach allen Erfahrungen und den vorliegenden Evaluierungen aus anderen
Städten profitiert der Einzelhandel von der sicheren Erreichbarkeit mit Fahrrädern
messbar.
Die Mehrheit der Anwohnenden besitzt keinen privaten PKW. Diese Mehrheit profitiert von
den sicheren Radspuren, der besseren Erreichbarkeit des öffentlichen
Personennahverkehrs und den besseren Querungsangeboten für den Fußverkehr. Die
Errichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone rund um das betroffene Gebiet bevorzugt
auch die Anwohnenden mit eigenem PKW über die Anwohnervignette. Sie sind damit
gegenüber dem großen Anteil der gebietsfremden Dauerparker bevorteilt. Diese
Parkraumbewirtschaftungszone befindet sich derzeit in der Abstimmung der Gremien und
soll begleitend eingeführt werden.
Zur Belieferung der Geschäfte, siehe auch Antwort zu Frage Nr. 1“
Frage 8:
Wieso hat der Senat bei Beantwortung von Frage 4 der Anfrage Drs. 18/20435 (bezogen auf die Führung
des Verkehrs am Tempelhofer Damm und Mariendorfer Damm nach der Sanierung) geantwortet, dass in
4
Abstimmung mit dem Bezirk je eine Parkspur je Richtung erhalten bleibt, obwohl die Planungsprämisse des
Bezirks lt. Folie 11 des Infomaterials für die Veranstaltung vom 04.11.2020 und auch die Entwurfsplanung lt.
Erörterungstermin vom 03.07.2019 (dort Seite 4) vorsieht, dass durchgängig der ruhende Verkehr im rechten
Fahrbahnstreifen entfernt wird?
Antwort zu 8:
Die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20435 bezieht sich ausschließlich auf die Baumaßnahmen
im nördlichen Teil des Tempelhofer Damms zwischen Platz der Luftbrücke und
Borussiastraße. In diesem Abschnitt werden in den nächsten Jahren die Berliner
Wasserbetriebe sowie alle weiteren Leitungsträger sowie die BVG umfangreiche
Baumaßnahmen an ihren Anlagen vornehmen. Hierzu laufen derzeit die koordinierenden
Planungen u.a. auch zur Straßenplanung nach der Wiederherstellung der Straßenflächen.
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden in dem o.g. nördlichen Abschnitt
Parkflächen im Straßenraum für den Erschließungs- sowie Liefer- und
Versorgungsverkehr vorgesehen.
Hier liegt seitens der Fragestellung eine Verwechselung zwischen den beiden
Bauvorhaben Tempelhofer Damm Nord und Süd vor.
Frage 9:
Was wurde in den Jahren 2019 bis 2021 unternommen, um die Bürger in die Planungen mit einzubeziehen?
Welche Impulse wurden dabei gesetzt und in die Planungen aufgenommen? An welcher Stelle regte sich
Protest?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„In den Jahren 2019 bis 2021 gab es für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und
Ullsteinstraße einen umfangreichen Beteiligungsprozess, der angefangen mit einer
öffentlichen Auftaktveranstaltung, diversen Planungswerkstätten mit einzelnen
Interessengruppen (Handel, Kinder- und Jugendliche, Menschen mit körperlichen
Einschränkungen) einem mehrmals tagenden ehrenamtlichen Leitliniengremium, welches
die Planungsschritte begleitete bis hin zu weiteren öffentlichen
Informationsveranstaltungen mündete. Alle Veranstaltungen wurden dokumentiert und
sind auf der Website des Bezirksamtes unter https://www.berlin.de/ba-tempelhofschoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5
abrufbar. Darüber hinaus wurde der zuständige Ausschuss Straßen, Verkehr, Grün und
Umwelt der der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg ebenso
wie der bezirkliche FahrRat über den Fortgang der Planungsarbeiten informiert.“
Berlin, den 22.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + S-Bahn: Abbau von Abfertigungspersonal an Bahnhöfen // Störungen im Betriebsablauf bei der S-Bahn Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach-folgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Im nächsten Jahr soll es nur noch an 20 soge-nannten #Stammbahnhöfen festes #Aufsichtspersonal geben. Um welche Bahnhöfe handelt es sich und welche Krite-rien kamen bei der Auswahl dieser Bahnhöfe zur Anwen-dung? Antwort zu 1.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Es sind 20 reguläre Stammbahnhöfe im -Bahn-Netz definiert:  Birkenstein  Birkenwerder  Blankenburg  Bundesplatz  Charlottenburg (wird 2015 in Betrieb genommen)  Friedrichshagen  Gesundbrunnen (zurzeit noch in Beusselstraße, soll noch 2015 umgesetzt werden)  Gesundbrunnen  Greifswalder Straße  Lichtenberg  Ostbahnhof  Ostkreuz (innerhalb des Bauprojekts geplant)  Potsdamer Platz  Schöneberg (Vorortbahnsteig)  Südkreuz (Ringbahnsteig)  Südkreuz (Vorortbahnsteig)  Treptower Park (2x)  Wannsee  Westkreuz Der 21. Stammbahnhofsarbeitsplatz befindet sich in der Betriebszentrale in Halensee.“ Mit der doppelten Benennung des Kreuzungsbahnhofs Gesundbrunnen dürften die beiden Systeme Ring und Nord-Süd gemeint sein. Frage 2: a) Inwieweit soll es durch den Einsatz von (120) mobilen Mitarbeitern zu einer Verbesserung der Qualität kommen? b) Welche weiteren Vorteile erhofft sich die S-Bahn Berlin von dieser Entscheidung? c) Mit welchen Nachteilen rechnet die S-Bahn Berlin und welche Maßnahmen werden zur #Kompensation der Nachteile ergriffen? d) Wie viele Stellen wurden bisher und werden noch aufgrund dieser Entscheidung abgebaut oder abgewan-delt? Antwort zu 2.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Durch den Einsatz der mobilen Aufsichten soll die Qualität in der jetzigen Form gleich bleiben bzw. sichergestellt wer-den. Das bietet einen Vorteil im Vergleich zur jetzigen Situation: Aktuell steht ein Mitarbeiter, der mit dem Ab-fertigen eines Zuges beschäftigt ist, nicht als Ansprech-partner für unsere Fahrgäste zur Verfügung. Die mobilen Aufsichten haben vorrangig die Fahrgastinformation, nur in besonderen Fällen und bei Störungen, sind sie bei der Abfertigung von Zügen behilflich. Auch auf die Pünktlichkeit kann das ZAT-FM Verfah-ren positive Auswirkungen haben, so muss der Triebfahr-zeugführer nicht warten, bis ein Zug am anderen Gleis abgefertigt ist, diese Vorgänge können nun parallel erfol-gen.“ Frage 3: a) Welche Fixkosten und laufenden Kosten entstehen durch die Installation von einer Überwachungs-kamera an einem Bahnhof? b) Wie viele Kameras sollen voraussichtlich installiert werden? c) Wie viele Kameras sind derzeit an den S-Bahnhöfen installiert? Antwort zu 3.: Die DB AG hat zu Frage 3 keine Stel-lungnahme übermittelt. Sie verweist auf Ihre Mitteilung im Rahmen der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15369. Frage 4: Inwieweit wird das Personal für den Umgang mit Störungen oder Notfällen im Betriebsablauf geschult? Wenn keine Schulung erfolgt, warum nicht? Antwort zu 4.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Unser Personal wird zwei Mal im Jahr zu betrieblichen Themen geschult. Themen sind u.a. Meldungen und Handlungsab-läufe in Störungsfällen und Verhalten und Meldungen in Notfällen.“ Frage 5: a) Welcher Ablauf muss von Zugführern und vom Abfertigungspersonal im Falle einer Störung im Betriebs-ablauf (z.B. wegen eines notwendigen Notarz-teinsatzes) eingehalten werden und wie sieht dieser im Detail aus? b) Inwieweit kann sich das Fehlen von Abfertigungs-personal auf diesen Ablauf auswirken? Antwort zu 5.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Stö-rungen der Infrastruktur leitet der Fahrdienstleiter alle notwendigen Schritte ein. Treten Störungen an den Fahr-zeugen auf, ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Zur Prozessunterstützung stehen innerbetriebliche Richt-linien, Handbücher und Weisungen zur Verfügung. Das Fehlen von Aufsichtspersonalen hat kaum Aus-wirkungen bei Störungsabläufen. Bei Fahrzeugstörungen handelt immer der Triebfahr-zeugführer in Abstimmung mit der Transportleitung. Bei Störungen der Leit- und Stellwerkstechnik sind die Maß-nahmen in erster Linie zwischen Fahrdienstleiter und Betriebszentrale abzustimmen. Nur bei Ausfall der Abfer-tigungstechnik ZAT-FM können durch Einsatz einer mobilen Aufsicht die Folgen minimiert werden. Bei stati-onsseitigen Störungen (die selten zu Zugbeeinträchtigun-gen führen) entscheidet das vorgegebene Servicelevel über die Entstörung.“ Frage 6: a) Inwieweit müssen die Fahrgäste in den be-troffenen Zügen über die Störung informiert werden? b) Welche inhaltlichen und zeitlichen Richtlinien zur zeitnahen Information der Fahrgäste gibt es? c) Wie schnell sollen die Passagiere informiert wer-den? d) Inwieweit werden die auf den Bahnhöfen warten-den Passagiere informiert? Antwort zu 6.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die be-troffenen Fahrgäste sollen unverzüglich nach Bekannt-werden eines Störfalls informiert werden. Auch die auf betroffenen Bahnhöfen wartenden Fahrgäste sollen un-verzüglich über Grund und Umfang informiert werden, sobald diese Information die betreffenden Mitarbeiter erreicht hat. Bei der Entscheidung, welche Ansage das Aufsichts-personal zuerst durchführt, müssen folgende Prioritäten eingehalten werden:  Priorität 1 – Alarmansagen (Ansagen zur unmittel-baren Gefahrenabwehr),  Priorität 2 – Warnansagen (Ansagen zur Warnung der Fahrgäste auf dem Bahnsteig vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb),  Priorität 3 – Fahrgastinformationen,  Priorität 4 – alle übrigen Ansagen. Die Priorität 1 ist die höchste Priorität.“ Frage 7: Warum kam es am 09.12.2014 ab 11:50 Uhr am S-Bahnhof Friedenau auch nach über 10 Minuten nicht zu einer Information der Fahrgäste der S1 Richtung Wannsee? Antwort zu 7.: Die DB AG hat zu Frage 7 keine Stel-lungnahme übermittelt und mitgeteilt, dass der Sachver-halt zu Frage 7 nicht mehr aufgeklärt werden kann. Frage 8: a) Wie viele und welche Einsatzkräfte hält die S-Bahn für Störungen und Notfälle bereit? b) Wie schnell sind diese im Regelfall vor Ort? c) So Reserveeinheiten bereitgehalten werden, an wel-chen Punkten sind diese im Netz stationiert? d) Wenn keine Reserveeinheiten bereitgehalten wer-den, warum nicht? Antwort zu 8.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Stö-rungen und Notfällen stehen aktuell unsere örtlichen Auf-sichten zur Verfügung, zukünftig übernehmen die mobi-len Aufsichten diesen Part. Zusätzlich kommen Betriebs- und Verkehrsaufsichten sowie Notfallmanager zum Ein-satz. Beide sollen so schnell wie möglich am Einsatzort sein. Darüber hinaus werden bei Störungen und Notfällen die im gesamten Netz verfügbaren Sicherheitskräfte ein-gesetzt. Grundsätzlich sind alle Einsatzkräfte nicht an festen Standorten stationiert sondern im gesamten S-Bahnnetz im Regeleinsatz und werden bei Bedarf gezielt alarmiert und gesteuert.“ Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015)