Bahnindustrie: Girls‘ Day 2021 diesmal online Für den 22. April anmelden und mehr über die Berufe bei der (S-)Bahn erfahren!, aus S-Bahn Berlin

https://sbahn.berlin/aktuelles/artikel/girls-day-2021-diesmal-online/

Am 22. April findet bundesweit der #Mädchen-Zukunftstag statt. Auch die Deutsche Bahn (DB) beteiligt sich mit vielen Veranstaltungen und ermöglicht es den Teilnehmerinnen des Zukunftstages so, in verschiedene Berufe reinzuschnuppern. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Angebote diesmal online.

Zahlreiche #Ausbildungsangebote und ein #Escape Game
Egal ob #Lokführerin, #Fahrdienstleiterin, #Industrieelektrikerin, #Mechatronikerin oder Fachkraft für #Lagerlogistik – die Teilnehmerinnen haben die Qual der Wahl, über welche Berufe sie sich informieren wollen.

Neben den #Berufseinblicken gibt es Infos zu Ausbildungsangeboten an verschiedenen Standorten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiterer Höhepunkt ist die Teilnahme am DB Escape Game.

Hier alle Veranstaltungen im Überblick ansehen und schnell einen Platz sichern:

VBB: Gemeinsam mit dem Institut für Kultur-Markt-Forschung (IKMF) führte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) eine Kundenbefragung innerhalb seines Bus & Bahn-Begleitservices für 2020 durch., aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/kundenbefragung-2020

Gemeinsam mit dem Institut für #Kultur-Markt-Forschung (#IKMF) führte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine #Kundenbefragung innerhalb seines #Bus & Bahn-Begleitservices für 2020 durch. Die Ergebnisse stellen dem Begleitservice durchweg ein sehr gutes Zeugnis aus. Insbesondere attestiert die Umfrage dem VBB eine äußerst große Kundenzufriedenheit und bestätigt insgesamt die sehr hohe Akzeptanz und Qualität der #Dienstleistung.

Seit 2008 bietet der VBB Bus & Bahn- #Begleitservice seine personalisierte Dienstleistung im Berliner ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste stadtweit an und hat seitdem insgesamt rund 200.000 Begleitungen durchgeführt. Dieses besondere Angebot ist möglich, weil beschäftigungspolitische Maßnahmen des Senats und der Arbeitsagenturen mit der die dauerhafte Finanzierung der erforderlichen Organisations- und Forbildungsstrukturen durch das Land Berlin als ÖPNV-Aufgabenträger Hand in Hand gehen. Die 74 Mitarbeiterinnen, die im 2-Schichtsystem von 7:00 – 22:00 Uhr täglich Mobilitätsunterstützung leisten, haben im Jahr 2020 fast 18.000 Menschen zu Ärzten, Ämtern, Erledigungen und zuletzt auch zum Impfen begleitet. Die neueste Befragung zeigt, dass die Kundinnen sehr zufrieden mit dem Begleitservice sind und wünschen sich sogar dessen Ausbau. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice hat sich mittlerweile zu einem festen Angebot zur Sicherung der Teilhabe in Berlin entwickelt.

Eine mit dem Institut für Kultur-Markt-Forschung (IKMF) durchgeführte Kundenbefragung für 2020 bestätigt vor allem eine sehr große Akzeptanz und Qualität der Dienstleistung. Insgesamt liegt die Kundenzufriedenheit in der Gesamtbewertung bei 1,33 (Skala 1-6). Die hohe, konstante Zufriedenheit ist auch bei Einzelaspekten wie Freundlichkeit der Telefonistinnen ( 1,21), Pünktlichkeit der Begleiterinnen ( 1,24), telefonischer Erreichbarkeit des Begleitservice (1,32) oder Zeiten der Begleitung ( 1,46) sichtbar. Auch die Online-Erreichbarkeit oder die Auswahl der Routen erhalten mindestens 85% sehr gute und gute Bewertungen. 86% geben die Bestnote in Bezug auf eine insgesamt gute und sichere Begleitung. Knapp die Hälfte der Kund*innen nutzt den Begleitservice seit mindestens drei Jahren, rund ein Drittel ist erst seit Kurzem oder bis zu einem Jahr dabei.

In den Befragungsergebnissen sind auch die ersten Erfahrungen der VBB-Kund*innen mit dem zusätzlich entwickelten Angebot des Erledigungsservice enthalten. Damit wurde zeitnah und schnell auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie reagiert und in Zeiten des Lockdowns ein Zeichen der Hilfestellung für mobilitätseingeschränkte Menschen mit einer zusätzlichen Dienstleistung gesetzt.

Flexibel, niedrigschwellig und selbstbestimmt – der Begleitservice bestätigt sein Konzept auch in der Corona-Pandemie

Das neue, zusätzliche Angebot ermöglicht den Kundinnen, die zum großen Teil zur Hauptrisikogruppe gehören, bei Bedarf zu Hause zu bleiben und notwendige Erledigungen an den Begleitservice zu übertragen.Das zeigt, dass das an den Bedürfnissen der Nutzerinnen angepasste Konzept auch, und insbesondere in Zeiten der Pandemie den Erfordernissen entspricht.

Fazit: Die Kund*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservices empfinden sich nicht als Bittstellende von Hilfeleistungen, sondern als vollumfänglich Teilhabende mit einer selbstgewählten, angemessenen Unterstützung, die vom VBB in hoher Qualität flächendeckend umgesetzt wird.

Mehr als ein Begleitservice – großartiger Nebeneffekt

Möglich wurde dieser Erfolg durch ein gelebtes Dienstleistungskonzept dass auf einer umfangreichen Qualifizierung der Mitarbeiteinnen aufbaut und indem die Hilfe nicht vorgegeben wird, sondern entsprechend den differenzierten Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Menschen immer wieder individuell verhandelt wird. Ein weiterer Punkt ist in der Gesamtschau der einzelnen Zufriedenheitsbewertungen bemerkenswert: 80% der Begleiterinnen und sonstigen Teammitglieder haben hier eine neue berufliche Perspektive gefunden und ein Teil wird über das Berliner Programm Solidarisches Grundeinkommen finanziert. Das große Engagement und die hohe Leistung der Mitarbeitenden ist angesichts dieser sehr guten Bewertungen eine weitere Erfolgsgeschichte sozialer Inklusion.

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des VBB: „Mobilität und Teilhabe ist ein Grundrecht für alle. Es freut mich sehr, dass unser Begleitservice durchweg top benotet wird und die Qualität, besonders auch die menschliche, sich in der hohen Kundenzufriedenheit niederschlägt. Die Weiterentwicklung dieser Dienstleistung mit Erledigungsservice und nun auch die Impfbegleitung zeigt, wie schnell und flexibel wir auf veränderte Lebenssituationen unserer Fahrgäste reagieren können. Der Dank gilt in höchstem Maße dem Begleitpersonal, das sich täglich uneigennützig für mobilitätseingeschränkte Menschen einsetzt.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Der Begleitservice des VBB bietet – gerade in Zeiten der Pandemie – eine sehr wichtige Dienstleistung für Fahrgäste. Er bringt Hilfe und Unterstützung und ermöglicht damit eine selbstbestimmte Mobilität von Menschen, die sich mit dieser Unterstützung besser oder überhaupt erst auf den Weg machen können. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und, ganz konkret, Bewegungsfreiheit. Dies spiegelt sich in der hervorragenden Bewertung durch die Fahrgäste wider. Mein Dank geht daher insbesondere an das Begleitpersonal, das diesen Service so kundenfreundlich gewährleistet.“

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales:
„Beim VBB-Begleitservice handelt es sich um ein bewährtes Modell mit vielen Vorteilen. Zum einen ermöglicht der Begleitservice mobilitätseingeschränkten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben. Zum anderen führen diese Begleitungen überwiegend ehemals langzeitarbeitslose Berlinerinnen und Berliner durch. Ein Großteil von ihnen hat im Rahmen des Berliner Jobprogramms Solidarisches Grundeinkommen (SGE) einen sicheren Arbeitsplatz erhalten. Die Beschäftigten durchlaufen eine hochwertige Qualifizierung. Sie werden befähigt, eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen und ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dies macht unsere Stadt sozialer und eröffnet benachteiligten Personengruppen echte Perspektiven! Besonders freue ich mich, dass die Anzahl der Begleiterinnen und Begleiter durch die Beschäftigten im Solidarischen Grundeinkommen noch einmal erhöht werden konnte.“

HINTERGRUND:
VBB Bus & Bahn-Begleitservice sichert Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Aktuell leben in Berlin 721.000 Menschen, die älter als 65 Jahre sind. Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin wird diese Altersgruppe in den kommenden Jahren anwachsen. Damit wird auch der Anteil von Menschen größer, die Unterstützung benötigen, um ihr Recht auf eine selbstbestimmte Mobilität in Berlin wahrzunehmen. 77,1% der Kundinnen des VBB-Begleitservices sind 60 Jahre und älter, mit einem Anteil der über 80-Jährigen von 36,8%. Die häufigsten Einschränkungen sind: geheingeschränkt (50,3%), Nutzung von Rollator oder Gehhilfe (42,9%), Unsicherheitsgefühl/Orientierungslosigkeit (28,4%), Blindheit (23,9%), seheingeschränkt (23,7%), Rollstuhlnutzung (23,2%) und Hörschädigungen (18,2%). Das Angebot ermöglicht den Kundinnen Aktivitäten für vielfältige Lebensbereiche in unserer Stadt. Für drei Viertel der Befragten ist mit Abstand die Sicherstellung der eigenen medizinischen Versorgung am wichtigsten, gefolgt von privaten Besuchen, allgemeiner Lebensführung und Behördengängen.

Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an Fahrgäste, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen beim Bus- oder Bahnfahren unsicher fühlen. Begleitet wird im gesamten Berliner Stadtgebiet – von der Wohnungstür zur Zieladresse und auf Wunsch auch wieder zurück. Das für die Kundinnen und Kunden kostenlose Angebot wird finanziert durch das Teilhabechancengesetz ergänzende Landesförderungen der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales und Sen UVK.

https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice
https://www.vbb.de/fahrplan/aktuelles/der-vbb-bus-bahn-begleitservice-hilft-in-berlin

Bahnhöfe: Regionalbahnhalt Buckower Chaussee und S-Bahnhof Kamenzer Damm – geraten diese zusätzlichen Haltepunkte doch wieder ins Wackeln? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und
betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des
zusätzlichen #Regionalbahnhalts #Buckower Chaussee?
Frage 2:
Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021
abgeschlossen sein sollen?
Antwort zu 1 und 2:
Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen #Machbarkeit sowie eine
verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur.
2
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante
#Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie
dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der
#Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese
#Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034.
Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie
weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den
#Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet.
Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit
untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren
abhängig.“
Frage 3:
Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden
Haltepunkte doch nicht erfolgt?
Antwort zu 3:
Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des
Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats.
Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis
der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die
Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel
einzuwerben.
Frage 4:
Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur
notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs
erfolgen?
Antwort zu 4:
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausreichend beurteilt werden.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids
zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den
Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an
Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur
gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises
notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der
Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz
aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden.
3
Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten
Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“
Frage 5:
Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich
von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen
Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der
S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige
zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus
bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen
Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf.
Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der
Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des
Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der
#Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich.
Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung
der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von
Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem
zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die
Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die
stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“
Frage 6:
Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür
die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen,
dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu
errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei
Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was
eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ
anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig
angeschlossen.“
Frage 7:
In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des
Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt?
4
Antwort zu 7:
Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und
Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden
Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu
entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen #Sperrung für Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 8:
Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die
Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf
diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden
oder zumindest minimiert worden wären?
Antwort zu 8:
Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen
Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die
Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Sperrung der Dammbrücke in Köpenick wegen Gleisbauarbeiten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es richtig, dass die momentane #Sperrung der #Dammbrücke in #Köpenick Richtung stadteinwärts
#Gleisbauarbeiten der BVG geschuldet ist? Wenn ja, was wird durch wen genau gemacht?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Am Knotenpunkt #Lindenstraße/Bahnhofstraße mussten verschlissene #Bogenschienen der
#Straßenbahn ausgewechselt werden. Für diese Arbeiten sah das mit der zentralen
#Straßenverkehrsbehörde abgestimmte #Verkehrskonzept eine Sperrung des
Individualverkehrs im #Knotenpunkt Lindenstraße/Bahnhofstraße, aus Richtung Altstadt
Köpenick kommend, vor. Daher ist die Lindenstraße bereits ab der Kreuzung „Zur Freiheit“
gesperrt worden.“
Frage 2:
Warum hätten diese Arbeiten nicht im letzten Jahr parallel mit den umfangreichen Gleisbauarbeiten in der
Bahnhofstraße gemeinsam koordiniert und durchgeführt werden können?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Diese Arbeiten waren bereits im letzten Jahr als Teil der umfangreichen Baumaßnahme
geplant. Sie konnten jedoch nicht parallel durchgeführt werden, weil die Absperrung für
diesen Bauabschnitt – auf Grund eines Problems bei der Umstellung des Signalprogramms durch den Betreiber der vorhandenen #Lichtsignalanlage – nicht im geplanten
Zeitraum umgesetzt werden konnte. Somit mussten diese Arbeiten in diesem Jahr
nachgeholt werden.“
Frage 3:
Welche Kosten verursachen die momentanen #Baumaßnahmen und werden diese komplett durch die BVG
getragen?
Antwort zu 3:
Die Verkehrseinschränkungen sind beendet
Hierzu teilt die BVG mit:
„Zu den Baukosten liegen keine finalen Angaben vor. Die Baukosten werden durch die
BVG getragen.“
Frage 4:
Von wann bis wann dauert die Straßensperrung an? Wann wurde diese genehmigt und wurden Alternativen
geprüft?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Straßensperrung dauerte vom 01.03.2021 bis 19.03.2021. Sie wurde am 11.02.2021
durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Abstimmungen zu Verkehrskonzepten aller Baumaßnahmen finden immer in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde und dem zuständigen
Polizeiabschnitt statt, wobei auch Alternativen geprüft und wenn möglich umgesetzt
werden.“
Frage 5:
Warum erfolgte durch die BVG keine Presseinformation und rechtzeitige Mitteilung an die Medien und die
unmittelbaren Anwohner? Wie soll die schon mehrfach in dieser Hinsicht kritisierte Kommunikation künftig
verbessert werden?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 26.02.2021 herausgegeben. Des
Weiteren wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner am 25.02.2021 mittels
Postwurfsendungen informiert.
3
Die BVG ist bemüht, aus Baumaßnahmen resultierende Einschränkungen mit größtmöglichem zeitlichem Vorlauf zu kommunizieren.“
Frage 6:
Welche offizielle Umleitungsstrecke existiert?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine ausgewiesene Umleitungsstrecke wurde durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde
nicht angeordnet, da keine adäquate Umleitungsstrecke zur Verfügung stand. Mit
entsprechenden Hinweistafeln wurde an den umliegenden überörtlichen Straßen auf die
Sperrung des betroffenen Bereichs hingewiesen.“
Berlin, den 24.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Erfindet die S-Bahn Berlin GmbH ihre Schwarzfahrer?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren
#Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden
erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort zu 1:
Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies
sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der
Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die
Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu
verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden
Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
(#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen,
persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch
ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu
vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann.
Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren
2
Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg
über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder
auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das
Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen
bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn
Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin.
Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit
seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für
einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund
eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist.
Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort
möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und
nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung
nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht
gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom
Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der
Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen
Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass
das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert
werden konnte.
Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert
oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle
gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung
eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist
nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das
Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des
Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei
der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt.
Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen
bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis
einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das
weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden
sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben.
Frage 2:
Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte
Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen
Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische
Fahrkarten.“
3
Frage 3:
Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den
geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt?
Antwort zu 3:
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren
Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer
behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er
innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt,
das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu
prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist.
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im
Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und
stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen
technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist
anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein
gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen
Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden
Unternehmen.
Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen
nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine
Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation
der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht
gesperrt ist.
Frage 4:
Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen
diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des
bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen?
Antwort zu 4:
Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund
festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen
werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war.
Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete
Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall.
4
Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang
des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine
kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine
besprochen.
Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen
Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im
Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines
technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu
kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard
nicht fristgerecht nachgekommen wurde.
Frage 5:
Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der
S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“?
Antwort zu 5:
Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen
ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt
dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung
eines technisch defekten EFS, benannt wird.
Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber
informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu
einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste
Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass
zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS
nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch
Nichttätigwerden – anerkennt.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Raserei und Partykrach Berliner Wasserschutzpolizei rüstet auf gegen Lärm, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/raserei-und-partykrach-berliner-wasserschutzpolizei-ruestet-auf-gegen-laerm/27039916.html

Messgeräte, Schwerpunkteinsätze, neues #Polizeischnellboot: Hier die Agenda 2021 der Behörden. So wollen sie den #Ärger auf dem #Wasser stoppen.

Wrooooom! Die #Bootssaison in Berlin rückt näher. War da nicht was mit Technobooten und Raserrambos auf der #Havel? Im Coronasommer ging es wochenlang um Lärm, unklare Gesetzeslagen, verärgerte Nachbarn und entsetzte #Wassersportnutzer: „Wir werden als Slalomstangen für Rennboote benutzt.“ Hier berichteten Anwohner, #Wasserportler, Pfarrer, Politik und Polizei im Spandau-Newsletter vom Tagesspiegel über das Problem, das zugenommen habe.

Sogar das #Bundesverkehrsministerium hatte sich in die Debatte eingeschaltet. Auch bei der deutschen #Wasserschutzpolizei in Bonn stand das Thema bei einem Bundestreffen auf der Agenda.

1000 Anwohner und Wassersportler hatten sich in kurzer Zeit mit Unterschriftenlisten beschwert – allein am #Havelufer. Die Polizeipräsidentin lud sogar zum Krisengespräch und ließ sich von den Problemen berichten.

Eine harte Linie für 2021 kündigt jetzt der Staatssekretär von Innensenator Andreas Geisel, SPD, an. „Polizeiliche Maßnahmen und gesetzliche Änderungen“ würden aktuell geprüft, schreibt Torsten Akmann an den Spandauer CDU-Politiker Peter Trapp. Er spricht von „zurecht beklagten Lärmbelästigungen und Gefährdungen von Wassersporttreibenden, die von einer geringen Anzahl von Schiffsführenden …

S-Bahn + Straßenverkehr: So fährt Pankow in Zukunft: Neue Linie S86, neue Stadtstraße, aus Berliner Morgenpost


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So fährt Pankow in Zukunft: Neue Linie S86, neue Stadtstraße

PankowVERKEHR IN BERLIN

So fährt Pankow in Zukunft: Neue Linie S86, neue Stadtstraße

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231885415/So-faehrt-Pankow-in-Zukunft-Neue-Linie-S86-neue-Stadtstrasse.html

In einer jahrelang erwarteten #Konferenz nannte der Senat Lösungen für den #Verkehr in Pankows neuen Quartieren. Das ist geplant.

Berlin. Auf diese Konferenz wartete halb #Pankow schon vor der Pandemie. Nun erklärte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwochabend in einer großen, mehrstündigen Video-Schalte, wie die Mobilität im Nordosten Berlins trotz etlicher neuer Stadtquartiere funktionieren soll. Fast alle Bausteine waren schon seit Monaten bekannt. Neu ist vor allem die zeitliche Zuordnung von #Verkehrslösungen zum Bau der Quartiere. Dabei reicht der Zeitstrahl sehr weit nach vorn – bis zum Jahr 2037, wenn das Viertel #Blankenburger Süden mit mehr als 5000 Wohnungen fertiggestellt sein soll.

Verkehr in Pankow: Längere S-Bahnen, mehr Züge nach Buch

Erste Verbesserungen beim Verkehr kommen bereits in zwei Jahren: Ab Ende 2023 soll die S-Bahnlinie #S2 auf der Stettiner Bahn mit acht Wagen fahren können und damit ihre derzeit erschöpfte Kapazität so erhöhen. Von 2026 an soll der neue #Radschnellweg #Panke Trail erste Radpendler aus dem Norden Pankows ins Berliner Zentrum bringen. Zu dieser Zeit werden auch die ersten Wohnungen des Quartiers Buch – Am #Sandhaus mit bis zu 3000 Wohnungen bezugsfertig sein. Als Fertigstellungszeitpunkt für den neuen Kiez an der Bucher #Moorlinse nennt der Senat 2035.

Werkstatt: Gelb noch grüner: BVG kriegt solar was aufs Dach U-Bahn-Betriebswerkstatt macht prima Klima: 140 Tonnen CO2 gespart, aus BVG

Die Berliner #Stadtwerke haben für die #BVG eine große #Solaranlage gebaut. Auf dem #Dach der Halle 4 der #U-Bahn-Betriebswerkstatt #Grunewald sind im März 1.450 polykristalline #Module montiert worden, die jährlich 347.130 kWh #Ökostrom direkt am Ort des Verbrauchs produzieren.

Die Ernte der 3.250 m² großen Anlage mit einer Leistung von 406 kWp spart der Berliner Klimabilanz stolze 140 Tonnen CO2 im Jahr und deckt ein Zehntel des Strombedarfs des Gebäudekomplexes, in dem #U-Bahn-Züge gewartet und repariert werden.

„Immer dort, wo neugebaut oder saniert wird und es möglich und wirtschaftlich ist, setzen wir auf Sonnenenergie“, sagt Eva #Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Dies ist aber ein besonderes Projekt, da es zeigt, welch großen Beitrag die landeseigenen Unternehmen für die Umwelt leisten können, wenn sie ihre Kräfte bündeln.“

„Es ist ein gutes Zeichen, dass die landeseigenen Unternehmen der Stadt mit den Berliner Stadtwerken immer enger zusammenarbeiten, um die dringend notwendige Energiewende zu beschleunigen“, erklärt Jörg Simon, Chef der Stadtwerke-Muttergesellschaft Berliner Wasserbetriebe. „Jede neue Solaranlage, unabhängig davon in welcher Form sie genutzt und betrieben wird, bringt uns dem Ziel der SolarCity einen Schritt näher“, so Dr.-Ing. Kerstin Busch, Geschäftsführerin der Berliner Stadtwerke. Das solare Potenzial Berlins liege bei gut einem Viertel des Strombedarfs der Stadt. Tatsächlich werden aber trotz aller jüngsten Zubaufortschritte gerade einmal anderthalb Prozent durch Sonnenkraft gedeckt.

Die Anlage für die BVG ist ein schlüsselfertiger Auftragsbau und wird künftig von der BVG selbst betrieben. Nach diesem Prinzip haben die Stadtwerke bereits große Solaranlagen für die BSR – auf dem Betriebshof Gradestraße – und für die Muttergesellschaft Berliner Wasserbetriebe – auf dem Wasserwerk Beelitzhof – errichtet. Bei inzwischen Hunderten anderen Solaranlagen, die die Stadtwerke für das Land Berlin, dessen Bezirke sowie Wohnungsbaugesellschaften installiert haben, betreuen sie diese Technik auch im langjährigen Service.

Übrigens: Auch dort, wo die BVG ihren Strom nicht durch eigene Solaranlagen selbst produziert, setzt sie bereits seit 2014 ausschließlich auf Strom aus erneuerbaren Energien.

Berliner Stadtwerke GmbH
Die Berliner Stadtwerke sind der Energiewende-Akteur des Landes Berlin. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Berlins engagiert sich das Unternehmen für eine verbrauchernahe Energieerzeugung und umweltfreundliche Versorgungskonzepte auf Basis erneuerbarer Energien. Seit ihrer Gründung 2014 hat die Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe mehr als 85 Mio. Euro in grüne Energieprojekte investiert. So wurden in den letzten Jahren rund 40 Prozent der in Berlin installierten Solarleistung allein durch die Berliner Stadtwerke errichtet. Als öffentlicher Energieversorger beliefern die Berliner Stadtwerke zudem Haushalte in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mit reinem Ökostrom. Weitere Informationen: berlinerstadtwerke.de

BVG
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen. Sie sorgt mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre dafür, dass jährlich über eine Milliarde Fahrgäste pünktlich, umweltfreundlich und kostengünstig an ihr Ziel kommen. Dabei ist der Anspruch, zuverlässig und innovativ zu agieren und flexibel auf die Anforderungen einer sich verändernden und ständig wachsenden Großstadt einzugehen. Mit der intelligenten Vernetzung verschiedener Mobilitätsangebote will die BVG die Verkehrswende aktiv vorantreiben. Das Ziel: Mobilität für alle und aus einer Hand.


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Schiffsverkehr: Gesteuerte Absenkung des Wasserstandes der Oberen Havel wird auch in diesem Frühjahr ausgesetzt, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1068511.php

Pressemitteilung vom 24.03.2021

Zur Sicherung von #Wasserreserven der #Havel wird in diesem Frühjahr (wie schon 2020) die sonst übliche gesteuerte Absenkung des Wasserstandes der #Oberen Havel (in der #Stauhaltung #Spandau) ausgesetzt. Mit dieser vorsorglichen #Rückhaltemaßnahme bleiben Wassermengen gespeichert, die ansonsten in einem trockenen Sommer fehlen könnten. Denn aufgrund der #Trockenheit der vergangenen Jahre führen Havel und auch #Spree aktuell bereits weniger Wasser als in dieser Jahreszeit üblich. Die Rückhaltung oberhalb der #Schleuse Spandau stützt so die #Grundwasserreserven für die Versorgung der Hauptstadtregion mit Trinkwasser und ist ein Beitrag, um den Wasserstand möglichst lange zu halten.

Bereits seit 2018 besteht im Einzugsgebiet der Oberen Havel und der Spree aufgrund der Trockenheit und der temperaturbedingt hohen Verdunstung eine sehr geringe Bodenfeuchte, insbesondere in tieferen Bodenschichten. Die Grundwasserstände im Einzugsgebiet der Havel liegen deutlich unter dem langjährigen Mittel. Falls ergiebige Niederschläge auch in diesem Sommer ausbleiben sollten, wäre mit einem sehr geringen Zufluss aus der Oberen Havel und somit einem Rückgang der Wasserstände in der Stauhaltung Spandau (dem Abschnitt zwischen der Schleuse Spandau und der Schleuse Lehnitz) zu rechnen. Dies kann Probleme für Schiffe mit bestimmtem Tiefgang bedeuten.

Um für die Havel eine zusätzliche Reserve für die Sommermonate zu sichern, wird die gesteuerte Absenkung des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau daher nicht erfolgen. Stattdessen wird der Wasserstand dort ab dem 24. März 2021 soweit wie möglich auf dem sogenannten Winterstau (Wasserstand Spandau Oberpegel von 355 cm / 31,51 m über Normalhöhennull) gehalten.

Straßenverkehr: Weniger Unfälle und Verunglückte in Brandenburg, aus Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Im Januar 2021 registrierte die Polizei bei #Verkehrsunfällen auf den Straßen des
Landes Brandenburg acht tödlich #verunglückte Personen. Das waren drei Personen
weniger als im Januar 2020, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nach
vorläufigen Ergebnissen mitteilt.
Bei insgesamt 4 557 #Unfällen (–25,5 Prozent) verunglückten 464 Personen. Das
waren 30,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. 103 Personen wurden schwer
(–22,6 Prozent) und 353 leicht verletzt (–32,1 Prozent). Die Zahl der #schwerwiegenden Unfälle insgesamt stieg auf 375 (+42,6 Prozent). Darunter verringerte sich die
Zahl der Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel um eins auf 26. Bei den
übrigen #Sachschadensunfällen gab es einen Rückgang um 28,3 Prozent.
Weitere Details beinhaltet der Statistische Bericht H I 1 zum kostenfreien Herunterladen unter www.statistik-berlin-brandenburg.de.