Straßenverkehr: Berliner Ring Autobahn-Sanierung zum Start der Tesla-Fabrik, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/12/autobahn-sanierung-a10-erkner-freienbrink-tesla-.html

Parallel zum geplanten Start der #Tesla-Fabrik in #Grünheide (Oder-Spree) im Sommer soll der Berliner Ring auf diesem Abschnitt saniert werden.

Das bestätigte Infrastrukturminister Guido #Beermann (CDU) in einem Interview der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ und des „Tagesspiegel“ [tagesspiegel.de] (Montag). Es geht um die Strecke der #A10 zwischen #Erkner und #Freienbrink. Die #Sanierung sei nötig, da dort #Betonkrebs festgestellt wurde. Es sei auch für die #Gigafactory besser, das so schnell wie möglich zu tun, sagte Beermann.

Trotz der vielen Mitarbeiter und der Zuliefer-Lkw sieht der Minister keinen Verkehrskollaps kommen. Der Verkehr um die Fabrik werde nicht zusammenbrechen, so Beermann laut der Zeitung. Der Standort habe bereits jetzt eine hervorragende Anbindung, direkt an der Autobahn und mit der nahen Schienenverbindung …

Güterverkehr + Infrastruktur: Grünes Licht für neue und Verlängerung der bisherigen Gleisanschlussförderrichtlinie Branchenverband begrüßt Zustimmung der EU-Kommission, aus VDV

https://www.vdv.de/presse.aspx?id=105b5fa8-dca9-4e69-ae24-577860ca143a&mode=detail&coriander=V3_1e9c66ee-135a-c331-8873-06f969a5d8a0

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, begrüßt die Zustimmung der EU-Kommission: „Es ist eine gute Nachricht für das kommende Jahr, dass die #EU-Kommission grundsätzlich der fortentwickelten #Gleisanschlussförderrichtlinie und dem geplanten Inkrafttreten zum März 2021 zugestimmt hat. Gleichzeitig ist es ein gutes Zeichen, dass die bisherige Richtlinie bis einschließlich Februar des neuen Jahres verlängert werden kann. Auf diese Weise können Altanträge abgearbeitet und ein reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Richtlinie gewährleistet werden“, so VDV-Vizepräsident Joachim #Berends. Die Zustimmung hatte die EU-Kommission dem federführenden Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) mitgeteilt.

Für das erweiterte #Förderprogramm ist gemäß Bundeshaushalt 2021 zunächst ein jährliches Budget von 34 Millionen Euro vorgesehen. „Der Bund ist hier sehr engagiert: Dieser Haushaltsansatz soll künftig schrittweise erhöht werden. Der „normale“ #Gleisanschluss einschließlich der zugehörigen #Umschlaggeräte wird weiterhin mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die neu hinzugekommenen #multimodalen Anlagen einschließlich der zugehörigen Umschlaggeräte werden unter Bedingungen mit bis zu 80 Prozent Förderung unterstützt“, so Berends. Damit werden die wesentlichen Forderungen des VDV im Rahmen der Neuausrichtung der #Gleisanschlussförderung erfüllt. Gleichzeitig schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die erfolgreichen Güter-Verlagerungen von bisher rund 120 Millionen Tonnen von der Straße auf die Schiene und die damit einhergehende Einsparung von 3,3 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen fortgesetzt werden kann.

Auch der Ersatz wird künftig gefördert

Zur Fortentwicklung der Förderrichtlinie zählen unter anderem die Einbeziehung der #Ersatzinvestitionen – einschließlich #Anschlussweiche – um das Schließen bestehender Gleisanschlüsse zu verhindern, multifunktionale Anlagen für den Umschlag von Gütern zwischen Straße und Schiene sowie Zuführungs- und #Industriestammgleise zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten. „Weitere wichtige Themen sind die Höhe der Planungskostenpauschale, neue Fördersätze und Förderquoten sowie eine einheitliche #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Ferner soll im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben eine Kumulierung der Förderung mit Landesmitteln ermöglicht werden“, so Berends abschließend.

Infrastruktur: Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zieht Bilanz, aus MIL

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~21-12-2020-jahresbilanz-2020

2020 stand ganz im Zeichen von Corona. Dennoch hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) kräftig investiert und vieles auf den Weg gebracht.

Verkehrs- und Bauminister Guido #Beermann: „Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest für die gesamte Gesellschaft. Auch wir haben unseren Beitrag geleistet, um die Folgen dieser Krise abzumildern, zum Beispiel mit dem #Corona-Rettungsschirm für den #ÖPNV und einem leichteren Zugang zum Wohngeld. Trotz vieler Herausforderungen haben wir in allen Bereichen unseres Ressorts investiert. Besonders bei Mobilität und Stadtentwicklung konnten wir auch in diesen schwierigen Zeiten wichtige Projekte vorantreiben. Wir haben 2020 nicht nur viel erreicht, sondern viele Impulse für ein erfolgreiches Brandenburg gesetzt. Das möchten und werden wir auch in 2021 fortsetzen. Unsere Strategie ist dabei nicht eingleisig ausgelegt. Neben dem weiteren Ausbau des ÖPNV, besseren Straßen und Ortsdurchfahrten werden wir uns auch weiterhin um die Stadtentwicklung und das bezahlbare Wohnen kümmern. Wir werden Zukunft gestalten, indem wir innovative und flexible Mobilitäts-Projekte oder nachhaltige und klimafreundliche Konzepte für die Stadtentwicklung fördern.“

Das MIL hat frühzeitig auf die Corona-Krise reagiert und im Dialog mit allen Akteuren viele Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen eingeleitet. Unter anderem wurde den Verkehrsunternehmen in Brandenburg die Möglichkeit eingeräumt, vorzeitig Mittel über das ÖPNV-Gesetz abzurufen. Etwa 75 Millionen Euro konnte das MIL den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellen, um das ÖPNV-Angebot zu stabilisieren und aufrechtzuerhalten. Zudem hat es den Zugang zum Wohngeld erleichtert. Dies hilft einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern.

#Mobilität in Brandenburg

Eine weitere wichtige Aufgabe des MIL ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Mobilität in Brandenburg. Im Jahr 2020 sind deshalb rund 520 Millionen Euro in 154 Baumaßnahmen an Straßen und Radwegen geflossen. 63 davon wurden im Jahr 2020 fertig gestellt: Zum Beispiel der 8-streifige Ausbau des am stärksten befahrenen Abschnitts der A 10/Berliner Ring zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und #Nuthetal. Gemeinsam mit dem Land Berlin haben wir eine Absichtserklärung für den Ausbau von #Park- und Ride- und #Radabstellanlagen unterzeichnet und ein Gutachten dazu veröffentlicht.

Zudem hat das MIL gemeinsam mit seinen Partnern – dem Land Berlin, dem #VBB und der Deutschen Bahn mehrere Vorhaben aus dem länderübergreifenden Projekt #i2030 für eine bessere Schieneninfrastruktur für das Land vorangetrieben. Zuletzt startete im Dezember mit einem Spatenstich im Rahmen der Reaktivierung der #Heidekrautbahn der Wiederaufbau des Bahnhofs Wilhelmsruh. 2020 hat das MIL eine Finanzierungsvereinbarung für die -Bahnverlängerung nach #Rangsdorf mit rund 16,3 Millionen Euro und für die Strecke Berlin-Spandau- #Nauen mit rund 23,3 Millionen Euro, unterzeichnet. Für den #Prignitzexpress auf der Kremmener Bahn wurde im Dezember 2020 die Finanzierungsvereinbarung für die Entwurfs- und Genehmigungsphase unterzeichnet. Neben diesen Fortschritten bei i2030 konnten durch Unterstützung mit Mitteln des MIL der Hauptbahnhof in #Cottbus und der Bahnhof im Flughafen Berlin-Brandenburg eröffnet werden. Durch weitere Fördergelder hat das MIL sechs neue #PlusBus-Linien in Brandenburg auf den Weg gebracht. Damit wird das ÖPNV-Netz attraktiver. Gemeinsam mit dem Land Berlin hat das Ministerium außerdem eine Absichtserklärung unterzeichnet, um den Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen voranzutreiben.

Haushalt für 2021

Mit der dritten Lesung im Landtag zum Landeshaushalt verfügt das MIL nun für das Jahr 2021 über einen Haushalt von 1,186 Mrd. Euro mit einem Investitionsvolumen von rd. 410 Millionen Euro. „Gerade in diesen Krisenzeiten ist das ein wichtiges Signal für Investitionen in die Bereiche Mobilität und Infrastruktur, Wohnen und Bauen sowie Landesplanung“, sagte Minister Beermann. Beispielsweise kann das MIL 2021 für Investitionen in den ÖPNV und Straßenbau rund 186 Millionen Euro bereitstellen. Rund 30 Millionen Euro fließen in den Radverkehr. 140,2 Millionen Euro stehen für die soziale Wohnraumförderung und 105 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Städtebauförderung zur Verfügung.

Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Schiffsverkehr: Zustand und Sanierungsbedarf der Uferwände in Berlin, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:

Über wie viele km #Uferwände verfügt das Land Berlin insgesamt? (Bitte tabellarisch nach Bezirken auflisten.)

Antwort zu 1:

Der #Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau, obliegt die Unterhaltung von rund 900 Unterhaltungsabschnitten (landeseigener Ufer an Gewässern 1. Ordnung) mit einer Gesamtlänge von insgesamt ca. 140 km. Darin enthalten sind Uferwände mit einer Gesamtlänge von rund 59 km.

Charlottenburg – Wilmersdorf 6 km
Friedrichshain – Kreuzberg 4 km
Lichtenberg 1 km
Mitte 9 km
Neukölln 7 km
Reinickendorf 4 km
Spandau 10 km
Steglitz – Zehlendorf 1 km
Treptow – Köpenick 17 km
(gerundet auf glatte km)  

 

Bei den fließenden Gewässern 2. Ordnung werden die Uferabschnitte nicht vergleichbar erfasst, somit ist eine Zuordnung zu Bezirken nicht darstellbar.

Die Gesamtlänge der #Ufer der fließenden #Gewässer 2. Ordnung beträgt ca. 840 km. Davon sind rund 1/3 befestigt.

Frage 2:

Wer trägt die bauaufsichtliche Verantwortung für den Zustand der Uferwände in Berlin? In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?

Antwort zu 2:

Die Uferwände in der Zuständigkeit und der Baulast des Landes Berlin werden gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG (Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung – Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) Nr. 10 Punkt 11 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau bauaufsichtlich verantwortet.

Frage 3:

In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?

Antwort zu 3:

Die Zustandsprüfung erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau einmal im Jahr.

Frage 4:

Gibt es neben der „#Uferwand #Schillingbrücke“ weitere Uferwand-Abschnitte, die aus heutiger Sicht dringend sanierungsbedürftig sind? Wenn ja, welche? (Bitte tabellarisch auflisten nach Bezeichnung, Ort bzw. Bezirk, Länge, Kosten.)

Antwort zu 4:

Mit gegenwärtigem Kenntnisstand sind die #Uferbefestigungen gemäß untenstehender Tabelle dringend sanierungsbedürftig.

Die Tabelle basiert aus Gründen der Übersichtlichkeit auf dem Gewässerverlauf mit der kilometrierten Abschnittsbezeichnung. Die Ufernamen werden zugeordnet.

„Rechtes/linkes Ufer“ (RU / LU) meint in Fließrichtung gesehen rechts/links. Die Spree- Oder-Wasserstraße (hier: Spree) fließt aus östlicher Richtung (Köpenick) nach Westen (Spandau). Der Neuköllner Schifffahrtskanal fließt von Süden (Wasserstraßenkreuz Teltowkanal / Britzer Verbindungskanal) nach Norden (Mündung in den #Landwehrkanal).

Lfd

.

Nr.

Gewässer Ufer- Bezeichnun g Bezirk Uferlän ge [km] Koste n [Mio. EUR] Hinweis
1 Spree-Oder- Wasserstraße km 7.5 bis 8.0 rechtes Ufer #Bonhoefferu fer Charlottenbu rg- Wilmersdorf 0.5 25,0 Bauausführung
2 Spree-Oder- Wasserstraße km 10.3 bis

10.7 rechtes Ufer

#Wikingerufer Mitte 0.4 19,6 Bauausführung
3 Spree-Oder- Wasserstraße km 6.5 bis

14.5

#Am Spreebord (RU),

#Schleswiger Ufer (LU)

Charlottenbu rg- Wilmersdorf und Mitte 0,6 5,0 Kosten Sofortsicherung 1 (BPU)

Bauausführung

  #Helgoländer Ufer (RU), Hansaufer (RU),

#Franklinufer Notausstieg (LU)

Mitte und Charlottenbu rg- Wilmersdorf 0,7 5,5 Kosten Sofortsicherung 2 (ungeprüfte BPU)
  Neuköllner Schifffahrtska nal km 0.67

bis 0,84 und

km 1,59 bis

1,63 rechtes Ufer

#Kiehlufer Neukölln 0,2 * Laufende Bauausschreib ung

*Wegen des laufenden Vergabeverfahrens wird auf die Angabe verzichtet.

Frage 5:

Wie viele Brücken im Land Berlin liegen auf Uferwänden auf? (Bitte tabellarisch auflisten nach Anzahl pro Bezirk.)

Frage 6:

Uferwände unter Brücken haben besondere Lasten zu tragen. Werden Uferwände unterhalb von Brückenkonstruktionen einer besonderen regelmäßigen Prüfung unterzogen? Wenn ja, in welchem Turnus und von wem?

Antwort zu 5 und 6:

Grundsätzlich sind Uferwände und Brücken getrennte Bauwerke. Soweit Brückenbauteile die Uferbefestigung bilden, sind sie konstruktiver Bestandteil der Brücke.

Frage 7:

Wie hoch ist der Sanierungs- und #Investitionsstau insgesamt bei den Berliner Uferwänden? Frage 8:

Gibt es einen Sanierungs- und #Investitionsplan für die Berliner Uferwände? Wenn ja, über welchen Zeitraum?

Antwort zu 7 und 8:

Ja, über 20 Jahre. Die geplanten Maßnahmen lassen sich im Grundsatz in folgende Bereiche einteilen:

a) Spree-Oder-Wasserstraße km 6.5-14.5 in Vorbereitung und Bauausführung  

150 Mio.

b) Spree-Oder-Wasserstraße km 14.5-17.7 Vorbereitung mittelfristig 100 Mio.

 

c)

 

Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 17.8-22.0

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

90 Mio. €

 

d)

 

Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 22.0-26.5

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

98 Mio. €

 

e)

 

#Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 26.5-33.2

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

95 Mio. €

f) #Neuköllner- Schifffahrtskanal   in Vorbereitung 70 Mio. €*

*geschätzte anteilige Projektkosten für Uferwände

Frage 9:

Wie hoch waren die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten 10 Jahren?

Antwort zu 9:

Die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten zehn Jahren aus Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau betragen etwa 40 Mio. Euro.

Hinzu kommen Kosten, die der Bund und sonstige Dritte für Uferwände in deren Zuständigkeit getragen haben.

Frage 10:

Welche genauen Abschnitte wurden in den letzten 10 Jahren saniert? (Bitte tabellarisch auflisten nach Ort/Bezirk, Länge Investitionskosten.)

Antwort zu 10:

#Spree-Oder- Wasserstraße
Tegeler Weg Charlottenburg- Wilmersdorf 99 m   1.200 T €
#Monbijouufer 2. Bauabschnitt Mitte 130 m   4.700 T €
#May-Ayim-Ufer Friedrichshain-Kreuzberg 200 m   1.600 T €
Hasselwerder Park Treptow-Köpenick 70 m   420 T €
#Schiffbauer Damm Mitte 82 m Ausgeführt durch DSK 2.000 T €
#Müggelpark Treptow-Köpenick 200 m   2.800 T €
#Humboldthafen        
Abschnitte A bis F Mitte 550 m   17.500 T

#Rummelsburger See
Westufer Friedrichshain- Kreuzberg, Lichtenberg 200 m   3.000 T €*
#Nordgraben        
Oranienburger Straße bis Schorfheidestraße Reinickendorf 1.100

m

  2.600 T €
Südpanke        
Chausseestraße bis Habersaathstraße Mitte 650 m   3.500 T €*
#Panke
Nordhafenvorbecken, linkes Ufer Mitte 80 m   900 T €

*geschätzte anteilige Projektkosten für Uferwände Kosten brutto, gerundet.

Berlin, den 18.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

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Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
2
Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
3
sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
4
der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
5
Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
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Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sanierung Wuhletalbrücke, aus Senat

Klicke, um auf S18-25816.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:

Wie ist der Stand der Sanierung der #Wuhletalbrücke (#B158) in #Marzahn?

Antwort zu 1:

Ein #Baubeginn zum #Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn wird Ende 2021, beginnend mit dem #Abriss der Brücke, angestrebt. Die Bauzeit wird mit 4 Jahren angesetzt, so dass 2026/2027 die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen sein sollte.

Frage 2:

Wie ist der Stand der Planungen und Durchführung für den Abriss der Bestandsbrücken?

Antwort zu 2:

Ein Rückbau bzw. Abriss der #Bestandsbrücke soll nach jetzigem Planungsstand Ende 2021 beginnen. Die Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.

Frage 3:

Welche finanziellen Mittel werden dafür benötigt?

Antwort zu 3:

Abriss und Neubau der Wuhletalbrücke sind mit einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro in der Investitionsplanung angemeldet.

Frage 4:

Welche Finanzierungstranchen stehen für dieses Vorhaben derzeit zur Verfügung?

Antwort zu 4:

Die geplanten Finanzierungstranchen setzen sich für die kommenden Jahre wie folgt zusammen:

Haushaltsjahr Betrag in Euro
2022 1.000.000
2023 500.000
2024 3.000.000
2025 3.500.000
2026 4.000.000
2027 3.000.000
Gesamtsumme 15.000.000

Es ist vorgesehen, diese Raten zum Doppelhaushalt 2022/2023 und zur Finanzplanung 2021 bis 2025 anzumelden.

Frage 5:

Bei welchen für 2020 vorgesehenen #Brückenbaumaßnahmen wurden die jeweiligen dafür bereitstehenden Mittel nicht oder nicht in vollständiger Höhe abgerufen (bitte auflisten, nach Vorhaben und Unterauslastung)?

Antwort zu 5:

Vorhaben Haushaltsansatz 2020 Unterauslastung                   (bezogen auf IST-Ausgabe, derzeitiger Stand 14.12.2020) Begründung
  Beträge in T€  
     
Neubau der Nord- und Südseite der Brücke #Am Bahndamm über die #Wuhle in Treptow- Köpenick 50,0 47,1 Verschiebung der Maßnahme aufgrund eines erforderlichen Planrechtsverfahrens
Neubau der Südlichen #Blumberger Damm Brücke über #Gleisanlagen im Zuge des Blumberger Damms in Marzahn-Hellersdorf 250,0 250,0 Bauvorhaben startet aufgrund von erforderlichen Sperrpausen der Bahn im 2.Q 2021
Neubau der #Moltkebrücke im Zuge der #Enzianstraße über Bahnanlagen in Steglitz- Zehlendorf 500,0 173,0 Die Baumaßnahme kann aufgrund der Komplexität und der hierzu notwendigen Abstimmungen voraussichtlich erst im Jahr 2022 baulich begonnen werden.
Neubau der #Schmöckwitzwerder Fußgängerbrücke über den #Oder-Spree-Kanal 800,0 666,0 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum

 

      Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021
Neubau der Fußgängerbrücke #Waldbacher-Weg-Brücke über Bahnanlagen in Marzahn-Hellersdorf 2.200,0 300,0 Baumaßnahme ist baulich abgeschlossen. Es sind nur noch Restleistungen erforderlich.
Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke über den #Gosener Kanal im Zuge der Gosener Landstraße in Treptow- Köpenick 2.000,0 1.774 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021

Frage 6:

Welche Brückenbaumaßnahmen sind für 2021 mit welchem Mittelumfang geplant?

Antwort zu 6:

Die Brückenbaumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 können im aktuellen Haushaltsplan für 2020/2021 eingesehen werden. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 baulich begonnen:

Neubau der südlichen Blumberger Damm Brücke (17, 9 Mio. €) Neubau der Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerder (2,7 Mio. €) Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke (5,7 Mio. €)

Frage 7:

In welchem Umfang kann die Sanierung der Wuhletalbrücke beschleunigt werden, sofern der Abriss der Bestandsbrücke spätestens in 2021 erfolgt?

Antwort zu 7:

Für die Vergabe der Bauleistungen muss mit einer Zeitspanne von ca. 8 Monaten gerechnet werden. Diese Verfahrensschritte (Veröffentlichung, Zeitraum für Bieter zur Angebotsabgabe, Prüfung der Angebote, Zuschlagserteilung) sind auf Grundlage der Vorgaben aus dem Vergaberecht gesetzlich vorgeschrieben und entsprechend zeitlich nicht zu verkürzen.

Hinzu treten sehr herausfordernde baulich-technische Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten Platzverhältnissen, Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten, Bauen unter Beachtung neuer Regelwerke und Anforderungen, Bauen unter Beibehaltung bestehender Planrechtsgrundlagen, die hier darüber hinaus zu berücksichtigen sind.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell zu einer früheren Umsetzung der Maßnahme keine Möglichkeiten gesehen.

Frage 8:

Welche Auswirkungen auf den Zeitplan hätte eine Verschiebung des Abrisses auf 2022?

Antwort zu 8:

Eine Verschiebung des Abrisses würde auch den Neubau der Wuhletalbrücke verschieben.

Frage 9:

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Gesamtkosten des Vorhabens?

Antwort zu 9:

Die kostenmäßige Auswirkung aufgrund einer Verschiebung lässt sich nicht abschließend beziffern. Es wäre auf Grund der Baupreisentwicklung von einer Kostensteigerung auszugehen.

Berlin, den 22.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + barrierefrei: Mobilitätsgarantie bei der BVG 41 Kleinbusse sollen als Ersatzverkehr für kaputte Aufzüge fahren, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mobilitaetsgarantie-bei-der-bvg-41-kleinbusse-sollen-als-ersatzverkehr-fuer-kaputte-aufzuege-fahren/26730950.html

2021 soll ein #Fahrdienst starten, damit eingeschränkt mobile Menschen nicht an kaputten BVG-Aufzügen stranden – erst als Test, ab 2023 stadtweit.

Fahrgäste im #Rollstuhl oder mit #Kinderwagen, die fluchend an kaputten Aufzügen stranden, soll es im öffentlichen Nahverkehr Berlins bald nicht mehr geben. Für sie wurde im neuen #Verkehrsvertrag des Landes mit der BVG eine #Mobilitätsgarantie vereinbart, die Ende 2021 zunächst als #Pilotprojekt etabliert werden soll. Ab 2023 soll sie sich dann auf die gesamte Stadt erstrecken – nach dem Willen von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) perspektivisch auch auf S-Bahn und Regionalverkehr der Bahn.

Das Konzept basiert auf einer Flotte von voraussichtlich 41 Kleinbussen mit jeweils mindestens einem Rollstuhlplatz, die von eingeschränkt mobilen Fahrgästen zu Bahnhöfen gerufen werden können, wenn beispielsweise der #Aufzug streikt.

Eine per App oder Anruf erreichbare #Leitstelle soll zunächst zumutbare barrierefreie Alternativen prüfen, wobei 20 Minuten Zeitverlust und zwei Mal Umsteigen als Schmerzgrenze gelten.

Wenn das nicht machbar ist, wird einer der Kleinbusse losgeschickt, der …

Flughäfen: Flughafengesellschaft baut Fluglärm-Messnetz am BER aus Messstelle in Ragow in Betrieb genommen, aus Berliner Flughäfen

Im Dezember 2020 wurde das Netz der Fluglärmmessstellen rund um den #Flughafen Berlin Brandenburg um vier neue Messstellen erweitert. Heute wurde die #Messstelle Nummer 34 in #Ragow auf dem Grundstück von Bürgermeisterin Maja Buße in Betrieb genommen. Die weiteren neuen Messstellen stehen in #Königs Wusterhausen auf dem Gelände des Museums #Funkerberg, am Müggelsee auf einem Gebäude des Lehrkabinetts #Teufelssee sowie in Boddinsfelde auf dem #Reiterhof. Anfang 2021 kommen vier weitere Messstellen im öffentlichen Straßenland entlang der Flugrouten der südlichen Start- und #Landebahn des #BER hinzu. Insgesamt messen dann 30 stationäre Messstellen den #Fluglärm am BER. Zusätzlich werden durch die #Flughafengesellschaft monatlich wechselnde mobile Fluglärmmessungen mit zwei Messstationen im Umfeld des BER durchgeführt.

Michael Halberstadt, Geschäftsführer Personal der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die #Fluglärmmessung ist ein wichtiger Bestandteil der Flughafengesellschaft im Bemühen um Transparenz sowie bei der Reduzierung von Fluglärm. Wir stellen alle Daten online zur Verfügung, so dass alle Interessierten öffentlich und zu jederzeit nachvollziehen können, welche Belastungen durch den Flughafen eintreten. Bereits seit 2005 erheben wir zudem lärmbezogene Entgelte und werden dieses System weiter verbessern. Wer viel Lärm macht, muss auch deutlich mehr bezahlen.“

Die Messwerte werden jede Sekunde rund um die Uhr erfasst. Daraus wird der Maximalpegel pro Überflug sowie der Dauerschallpegel pro Tag, Nacht, Monat und Jahr ermittelt. Alle Messwerte können online abgerufen werden.

Unter travisber.topsonic.aero werden aktuelle Flugspuren und Messwerte veröffentlicht.

Unter laerm.berlin-airport.de sind Monatsberichte und Jahresbericht zu finden.

Der Bereich Umwelt & #Schallschutz der Flughafengesellschaft übernimmt die tägliche Funktionskontrolle der Messstellen, die manuelle Prüfung aller zugeordneten Messwerte sowie die zweimal jährliche Wartung vor Ort mit Kalibrierung. Zudem erfolgt alle zwei Jahre eine Eichung der Messkette. Die Technik der neuen Messstellen wurde aus Tegel übernommen, so dass die Errichtung nur die Hälfte der sonst anfallenden Kosten erforderte.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

S-Bahn: Der Weg für die neue S-Bahn ist frei: Streit um Streckenführung beigelegt Die Planungen für den zweiten Nord-Süd-Tunnel können weitergehen. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/der-weg-fuer-die-neue-s-bahn-ist-frei-streit-um-streckenfuehrung-beigelegt-li.126677

Sie haben nachgedacht, getüftelt, Elemente hin- und hergeschoben. Jetzt konnten die Planer der Deutschen Bahn (#DB) den Knoten durchschlagen. Sie haben für den zweiten -Bahn-Tunnel in der Berliner #Innenstadt eine #Streckenführung vorgestellt, mit der die Nachbarn leben können. So sieht der #Bundestag anders als bei bisherigen Varianten nun keine Gefahr für das #Reichstagsgebäude mehr. Auch lasse das Konzept das #Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten #Sinti und Roma „weitestgehend unberührt“, lobte der #Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Damit nähert sich eine Diskussion, die das -Bahn-Projekt immer wieder zu verzögern drohte, nach mehreren Jahren dem Ende. Allerdings ist noch ein weiterer Akteur einzubeziehen.

Eine Demonstrantin hält ein Protestplakat gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in die Höhe, schwarze Limousinen bringen Abgeordnete zur Plenarsitzung im Bundestag. Jenseits der Scheidemannstraße beginnt der Tiergarten, der an diesem Tag grau und struppig aussieht. In dem Park befindet sich seit 2012 das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma. Es erinnert an die Ermordung von mehreren Hunderttausend Menschen, die als „Zigeuner“ verfolgt wurden. Deutlich wird: Zwar geht es bei der Debatte über den S-Bahn-Tunnel nur um einen kleinen Teil des Parlaments- und Regierungsviertels. Aber er ist ein politischer Ort, aufgeladen mit Themen aus der Vergangenheit und …