Berlins Lage an und im Wasser kommt die Stadt inzwischen teuer zu stehen. Denn auch an Flüssen und Kanälen ist die #Infrastruktur vielerorts #marode. So soll es in den nächsten 20 Jahren 600 Millionen Euro kosten, um #Uferwände an der #Spree und am Neuköllner #Schifffahrtskanal zu sanieren. Insgesamt ist Berlin für 59 Kilometer #Ufermauer zuständig, die Hälfte davon gilt als marode. Und auch einzelne Wasser-Bauwerke werden teuer. So hat die Senatsverwaltung für Verkehr die Investitionskosten für den #Neubau der #Schleuse#Neukölln auf 100 Millionen Euro angesetzt.
Über wie viele km #Uferwände verfügt das Land Berlin insgesamt? (Bitte tabellarisch nach Bezirken auflisten.)
Antwort zu 1:
Der #Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau, obliegt die Unterhaltung von rund 900 Unterhaltungsabschnitten (landeseigener Ufer an Gewässern 1. Ordnung) mit einer Gesamtlänge von insgesamt ca. 140 km. Darin enthalten sind Uferwände mit einer Gesamtlänge von rund 59 km.
Bei den fließenden Gewässern 2. Ordnung werden die Uferabschnitte nicht vergleichbar erfasst, somit ist eine Zuordnung zu Bezirken nicht darstellbar.
Die Gesamtlänge der #Ufer der fließenden #Gewässer 2. Ordnung beträgt ca. 840 km. Davon sind rund 1/3 befestigt.
Frage 2:
Wer trägt die bauaufsichtliche Verantwortung für den Zustand der Uferwände in Berlin? In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?
Antwort zu 2:
Die Uferwände in der Zuständigkeit und der Baulast des Landes Berlin werden gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG (Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung – Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) Nr. 10 Punkt 11 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau bauaufsichtlich verantwortet.
Frage 3:
In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?
Antwort zu 3:
Die Zustandsprüfung erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau einmal im Jahr.
Frage 4:
Gibt es neben der „#Uferwand #Schillingbrücke“ weitere Uferwand-Abschnitte, die aus heutiger Sicht dringend sanierungsbedürftig sind? Wenn ja, welche? (Bitte tabellarisch auflisten nach Bezeichnung, Ort bzw. Bezirk, Länge, Kosten.)
Antwort zu 4:
Mit gegenwärtigem Kenntnisstand sind die #Uferbefestigungen gemäß untenstehender Tabelle dringend sanierungsbedürftig.
Die Tabelle basiert aus Gründen der Übersichtlichkeit auf dem Gewässerverlauf mit der kilometrierten Abschnittsbezeichnung. Die Ufernamen werden zugeordnet.
„Rechtes/linkes Ufer“ (RU / LU) meint in Fließrichtung gesehen rechts/links. Die Spree- Oder-Wasserstraße (hier: Spree) fließt aus östlicher Richtung (Köpenick) nach Westen (Spandau). Der Neuköllner Schifffahrtskanal fließt von Süden (Wasserstraßenkreuz Teltowkanal / Britzer Verbindungskanal) nach Norden (Mündung in den #Landwehrkanal).
Lfd
.
Nr.
Gewässer
Ufer-Bezeichnung
Bezirk
Uferlänge[km]
Kosten[Mio.EUR]
Hinweis
1
Spree-Oder- Wasserstraße km 7.5 bis 8.0 rechtes Ufer
*Wegen des laufenden Vergabeverfahrens wird auf die Angabe verzichtet.
Frage 5:
Wie viele Brücken im Land Berlin liegen auf Uferwänden auf? (Bitte tabellarisch auflisten nach Anzahl pro Bezirk.)
Frage 6:
Uferwände unter Brücken haben besondere Lasten zu tragen. Werden Uferwände unterhalb von Brückenkonstruktionen einer besonderen regelmäßigen Prüfung unterzogen? Wenn ja, in welchem Turnus und von wem?
Antwort zu 5 und 6:
Grundsätzlich sind Uferwände und Brücken getrennte Bauwerke. Soweit Brückenbauteile die Uferbefestigung bilden, sind sie konstruktiver Bestandteil der Brücke.
Frage 7:
Wie hoch ist der Sanierungs- und #Investitionsstau insgesamt bei den Berliner Uferwänden? Frage 8:
Gibt es einen Sanierungs- und #Investitionsplan für die Berliner Uferwände? Wenn ja, über welchen Zeitraum?
Antwort zu 7 und 8:
Ja, über 20 Jahre. Die geplanten Maßnahmen lassen sich im Grundsatz in folgende Bereiche einteilen:
Wie hoch waren die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten 10 Jahren?
Antwort zu 9:
Die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten zehn Jahren aus Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau betragen etwa 40 Mio. Euro.
Hinzu kommen Kosten, die der Bund und sonstige Dritte für Uferwände in deren Zuständigkeit getragen haben.
Frage 10:
Welche genauen Abschnitte wurden in den letzten 10 Jahren saniert? (Bitte tabellarisch auflisten nach Ort/Bezirk, Länge Investitionskosten.)