Schiffsverkehr: Zustand und Sanierungsbedarf der Uferwände in Berlin, aus Senat

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Frage 1:

Über wie viele km #Uferwände verfügt das Land Berlin insgesamt? (Bitte tabellarisch nach Bezirken auflisten.)

Antwort zu 1:

Der #Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau, obliegt die Unterhaltung von rund 900 Unterhaltungsabschnitten (landeseigener Ufer an Gewässern 1. Ordnung) mit einer Gesamtlänge von insgesamt ca. 140 km. Darin enthalten sind Uferwände mit einer Gesamtlänge von rund 59 km.

Charlottenburg – Wilmersdorf 6 km
Friedrichshain – Kreuzberg 4 km
Lichtenberg 1 km
Mitte 9 km
Neukölln 7 km
Reinickendorf 4 km
Spandau 10 km
Steglitz – Zehlendorf 1 km
Treptow – Köpenick 17 km
(gerundet auf glatte km)  

 

Bei den fließenden Gewässern 2. Ordnung werden die Uferabschnitte nicht vergleichbar erfasst, somit ist eine Zuordnung zu Bezirken nicht darstellbar.

Die Gesamtlänge der #Ufer der fließenden #Gewässer 2. Ordnung beträgt ca. 840 km. Davon sind rund 1/3 befestigt.

Frage 2:

Wer trägt die bauaufsichtliche Verantwortung für den Zustand der Uferwände in Berlin? In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?

Antwort zu 2:

Die Uferwände in der Zuständigkeit und der Baulast des Landes Berlin werden gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG (Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung – Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) Nr. 10 Punkt 11 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau bauaufsichtlich verantwortet.

Frage 3:

In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?

Antwort zu 3:

Die Zustandsprüfung erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau einmal im Jahr.

Frage 4:

Gibt es neben der „#Uferwand #Schillingbrücke“ weitere Uferwand-Abschnitte, die aus heutiger Sicht dringend sanierungsbedürftig sind? Wenn ja, welche? (Bitte tabellarisch auflisten nach Bezeichnung, Ort bzw. Bezirk, Länge, Kosten.)

Antwort zu 4:

Mit gegenwärtigem Kenntnisstand sind die #Uferbefestigungen gemäß untenstehender Tabelle dringend sanierungsbedürftig.

Die Tabelle basiert aus Gründen der Übersichtlichkeit auf dem Gewässerverlauf mit der kilometrierten Abschnittsbezeichnung. Die Ufernamen werden zugeordnet.

„Rechtes/linkes Ufer“ (RU / LU) meint in Fließrichtung gesehen rechts/links. Die Spree- Oder-Wasserstraße (hier: Spree) fließt aus östlicher Richtung (Köpenick) nach Westen (Spandau). Der Neuköllner Schifffahrtskanal fließt von Süden (Wasserstraßenkreuz Teltowkanal / Britzer Verbindungskanal) nach Norden (Mündung in den #Landwehrkanal).

Lfd

.

Nr.

Gewässer Ufer- Bezeichnun g Bezirk Uferlän ge [km] Koste n [Mio. EUR] Hinweis
1 Spree-Oder- Wasserstraße km 7.5 bis 8.0 rechtes Ufer #Bonhoefferu fer Charlottenbu rg- Wilmersdorf 0.5 25,0 Bauausführung
2 Spree-Oder- Wasserstraße km 10.3 bis

10.7 rechtes Ufer

#Wikingerufer Mitte 0.4 19,6 Bauausführung
3 Spree-Oder- Wasserstraße km 6.5 bis

14.5

#Am Spreebord (RU),

#Schleswiger Ufer (LU)

Charlottenbu rg- Wilmersdorf und Mitte 0,6 5,0 Kosten Sofortsicherung 1 (BPU)

Bauausführung

  #Helgoländer Ufer (RU), Hansaufer (RU),

#Franklinufer Notausstieg (LU)

Mitte und Charlottenbu rg- Wilmersdorf 0,7 5,5 Kosten Sofortsicherung 2 (ungeprüfte BPU)
  Neuköllner Schifffahrtska nal km 0.67

bis 0,84 und

km 1,59 bis

1,63 rechtes Ufer

#Kiehlufer Neukölln 0,2 * Laufende Bauausschreib ung

*Wegen des laufenden Vergabeverfahrens wird auf die Angabe verzichtet.

Frage 5:

Wie viele Brücken im Land Berlin liegen auf Uferwänden auf? (Bitte tabellarisch auflisten nach Anzahl pro Bezirk.)

Frage 6:

Uferwände unter Brücken haben besondere Lasten zu tragen. Werden Uferwände unterhalb von Brückenkonstruktionen einer besonderen regelmäßigen Prüfung unterzogen? Wenn ja, in welchem Turnus und von wem?

Antwort zu 5 und 6:

Grundsätzlich sind Uferwände und Brücken getrennte Bauwerke. Soweit Brückenbauteile die Uferbefestigung bilden, sind sie konstruktiver Bestandteil der Brücke.

Frage 7:

Wie hoch ist der Sanierungs- und #Investitionsstau insgesamt bei den Berliner Uferwänden? Frage 8:

Gibt es einen Sanierungs- und #Investitionsplan für die Berliner Uferwände? Wenn ja, über welchen Zeitraum?

Antwort zu 7 und 8:

Ja, über 20 Jahre. Die geplanten Maßnahmen lassen sich im Grundsatz in folgende Bereiche einteilen:

a) Spree-Oder-Wasserstraße km 6.5-14.5 in Vorbereitung und Bauausführung  

150 Mio.

b) Spree-Oder-Wasserstraße km 14.5-17.7 Vorbereitung mittelfristig 100 Mio.

 

c)

 

Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 17.8-22.0

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

90 Mio. €

 

d)

 

Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 22.0-26.5

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

98 Mio. €

 

e)

 

#Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 26.5-33.2

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

95 Mio. €

f) #Neuköllner- Schifffahrtskanal   in Vorbereitung 70 Mio. €*

*geschätzte anteilige Projektkosten für Uferwände

Frage 9:

Wie hoch waren die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten 10 Jahren?

Antwort zu 9:

Die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten zehn Jahren aus Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau betragen etwa 40 Mio. Euro.

Hinzu kommen Kosten, die der Bund und sonstige Dritte für Uferwände in deren Zuständigkeit getragen haben.

Frage 10:

Welche genauen Abschnitte wurden in den letzten 10 Jahren saniert? (Bitte tabellarisch auflisten nach Ort/Bezirk, Länge Investitionskosten.)

Antwort zu 10:

#Spree-Oder- Wasserstraße
Tegeler Weg Charlottenburg- Wilmersdorf 99 m   1.200 T €
#Monbijouufer 2. Bauabschnitt Mitte 130 m   4.700 T €
#May-Ayim-Ufer Friedrichshain-Kreuzberg 200 m   1.600 T €
Hasselwerder Park Treptow-Köpenick 70 m   420 T €
#Schiffbauer Damm Mitte 82 m Ausgeführt durch DSK 2.000 T €
#Müggelpark Treptow-Köpenick 200 m   2.800 T €
#Humboldthafen        
Abschnitte A bis F Mitte 550 m   17.500 T

#Rummelsburger See
Westufer Friedrichshain- Kreuzberg, Lichtenberg 200 m   3.000 T €*
#Nordgraben        
Oranienburger Straße bis Schorfheidestraße Reinickendorf 1.100

m

  2.600 T €
Südpanke        
Chausseestraße bis Habersaathstraße Mitte 650 m   3.500 T €*
#Panke
Nordhafenvorbecken, linkes Ufer Mitte 80 m   900 T €

*geschätzte anteilige Projektkosten für Uferwände Kosten brutto, gerundet.

Berlin, den 18.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sanierung Wuhletalbrücke, aus Senat

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Frage 1:

Wie ist der Stand der Sanierung der #Wuhletalbrücke (#B158) in #Marzahn?

Antwort zu 1:

Ein #Baubeginn zum #Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn wird Ende 2021, beginnend mit dem #Abriss der Brücke, angestrebt. Die Bauzeit wird mit 4 Jahren angesetzt, so dass 2026/2027 die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen sein sollte.

Frage 2:

Wie ist der Stand der Planungen und Durchführung für den Abriss der Bestandsbrücken?

Antwort zu 2:

Ein Rückbau bzw. Abriss der #Bestandsbrücke soll nach jetzigem Planungsstand Ende 2021 beginnen. Die Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.

Frage 3:

Welche finanziellen Mittel werden dafür benötigt?

Antwort zu 3:

Abriss und Neubau der Wuhletalbrücke sind mit einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro in der Investitionsplanung angemeldet.

Frage 4:

Welche Finanzierungstranchen stehen für dieses Vorhaben derzeit zur Verfügung?

Antwort zu 4:

Die geplanten Finanzierungstranchen setzen sich für die kommenden Jahre wie folgt zusammen:

Haushaltsjahr Betrag in Euro
2022 1.000.000
2023 500.000
2024 3.000.000
2025 3.500.000
2026 4.000.000
2027 3.000.000
Gesamtsumme 15.000.000

Es ist vorgesehen, diese Raten zum Doppelhaushalt 2022/2023 und zur Finanzplanung 2021 bis 2025 anzumelden.

Frage 5:

Bei welchen für 2020 vorgesehenen #Brückenbaumaßnahmen wurden die jeweiligen dafür bereitstehenden Mittel nicht oder nicht in vollständiger Höhe abgerufen (bitte auflisten, nach Vorhaben und Unterauslastung)?

Antwort zu 5:

Vorhaben Haushaltsansatz 2020 Unterauslastung                   (bezogen auf IST-Ausgabe, derzeitiger Stand 14.12.2020) Begründung
  Beträge in T€  
     
Neubau der Nord- und Südseite der Brücke #Am Bahndamm über die #Wuhle in Treptow- Köpenick 50,0 47,1 Verschiebung der Maßnahme aufgrund eines erforderlichen Planrechtsverfahrens
Neubau der Südlichen #Blumberger Damm Brücke über #Gleisanlagen im Zuge des Blumberger Damms in Marzahn-Hellersdorf 250,0 250,0 Bauvorhaben startet aufgrund von erforderlichen Sperrpausen der Bahn im 2.Q 2021
Neubau der #Moltkebrücke im Zuge der #Enzianstraße über Bahnanlagen in Steglitz- Zehlendorf 500,0 173,0 Die Baumaßnahme kann aufgrund der Komplexität und der hierzu notwendigen Abstimmungen voraussichtlich erst im Jahr 2022 baulich begonnen werden.
Neubau der #Schmöckwitzwerder Fußgängerbrücke über den #Oder-Spree-Kanal 800,0 666,0 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum

 

      Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021
Neubau der Fußgängerbrücke #Waldbacher-Weg-Brücke über Bahnanlagen in Marzahn-Hellersdorf 2.200,0 300,0 Baumaßnahme ist baulich abgeschlossen. Es sind nur noch Restleistungen erforderlich.
Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke über den #Gosener Kanal im Zuge der Gosener Landstraße in Treptow- Köpenick 2.000,0 1.774 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021

Frage 6:

Welche Brückenbaumaßnahmen sind für 2021 mit welchem Mittelumfang geplant?

Antwort zu 6:

Die Brückenbaumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 können im aktuellen Haushaltsplan für 2020/2021 eingesehen werden. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 baulich begonnen:

Neubau der südlichen Blumberger Damm Brücke (17, 9 Mio. €) Neubau der Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerder (2,7 Mio. €) Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke (5,7 Mio. €)

Frage 7:

In welchem Umfang kann die Sanierung der Wuhletalbrücke beschleunigt werden, sofern der Abriss der Bestandsbrücke spätestens in 2021 erfolgt?

Antwort zu 7:

Für die Vergabe der Bauleistungen muss mit einer Zeitspanne von ca. 8 Monaten gerechnet werden. Diese Verfahrensschritte (Veröffentlichung, Zeitraum für Bieter zur Angebotsabgabe, Prüfung der Angebote, Zuschlagserteilung) sind auf Grundlage der Vorgaben aus dem Vergaberecht gesetzlich vorgeschrieben und entsprechend zeitlich nicht zu verkürzen.

Hinzu treten sehr herausfordernde baulich-technische Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten Platzverhältnissen, Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten, Bauen unter Beachtung neuer Regelwerke und Anforderungen, Bauen unter Beibehaltung bestehender Planrechtsgrundlagen, die hier darüber hinaus zu berücksichtigen sind.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell zu einer früheren Umsetzung der Maßnahme keine Möglichkeiten gesehen.

Frage 8:

Welche Auswirkungen auf den Zeitplan hätte eine Verschiebung des Abrisses auf 2022?

Antwort zu 8:

Eine Verschiebung des Abrisses würde auch den Neubau der Wuhletalbrücke verschieben.

Frage 9:

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Gesamtkosten des Vorhabens?

Antwort zu 9:

Die kostenmäßige Auswirkung aufgrund einer Verschiebung lässt sich nicht abschließend beziffern. Es wäre auf Grund der Baupreisentwicklung von einer Kostensteigerung auszugehen.

Berlin, den 22.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Baufortschritt Fahrbahnerneuerung B 96a / Am Seegraben, aus Senat

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Frage 1:
Wann begannen die Bauarbeiten zur #Fahrbahnerneuerung der #B96a / #Am Seegraben und wann ist mit
deren Ende zu rechnen?
Antwort zu 1:
Im Juni 2018 wurde mit der Ausführung der #Straßenbaumaßnahme begonnen. Als
geplantes Ende der Maßnahmen ist der Juni 2021 vorgesehen.
Frage 2:
Befinden sich die Arbeiten momentan im Zeitplan oder gibt es Verzögerungen? Wenn ja, wodurch wurden
diese verursacht?
Antwort zu 2:
Die Baumaßnahme ist im Zeitplan.
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der Bauarbeiten durchgeführt? Was wird erneuert und
was an der Aufteilung des Straßenraums verändert?
Antwort zu 3:
Die grundhafte Erneuerung erfolgt auf einer Strecke von ca. 2.400 m, beginnend an der
#Grünbergallee / Schwalbenweg bis zum #Adlergestell im Vorfeld der „Grünauer Schleife“.
Die Straße bleibt weiterhin vierspurig, wird aber infolge zunehmender Bebauung im Gebiet
2
zu einer #Stadtstraße umgestaltet. Die Fahrspuren werden schmaler, der Mittelstreifen
breiter und begrünt. Es erfolgt der Rückbau nicht mehr erforderlicher Standstreifen und die
Anlage eines neuen -bisher fehlenden- einseitigen 4 m breiten Geh- und Radweg
einschließlich neuer Lichtsignalanlagen als Querungsmöglichkeiten des Adlergestells und
der Rampen zur #A117. Im Zuge der Bauarbeiten erfolgt auch die Erneuerung der
#Regenwasserkanalisation sowie die Erneuerung der #Straßenbeleuchtungsanlage.
Frage 4:
Wie wird mit der noch aus DDR-Zeiten vorhandenen überdimensionierten Beleuchtung auf dem
Mittelstreifen umgegangen? Ist eine neuerliche Beleuchtung auf diesem innerstädtischen Straßenabschnitt
überhaupt erforderlich?
Antwort zu 4:
Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und durch eine
neue LED-Beleuchtung auf dem Mittelstreifen ersetzt. Laut dem Berliner Straßengesetz § 7
Abs. 5 sind die öffentlichen Straßen in der Gesamtheit zu beleuchten.
Frage 5:
Was kostet die Gesamtmaßnahme und wie wird diese finanziert?
Antwort zu 5:
Die Maßnahme kostet ca. 10,7 Mio. €. Die Kosten werden durch den Bund mit 8,7 Mio. €,
durch das Land Berlin mit 1,5 Mio. € und durch die Deutsche Bahn mit 0,5 Mio. €
finanziert.
Berlin, den 30.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Begrünung von Straßenbahngleisen Teil 2 (vgl. Drucksache 18 / 19 001), aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern unterscheidet sich der #Gleisaufbau von #Straßenbahngleisen, die begrünt sind, gegenüber dem
herkömmlichen Gleisaufbau, der keine Begrünung zulässt?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass Rasengleise in Berlin nur mit Konstruktionen der
„Festen Fahrbahn“ kombiniert werden. Dies bedeutet, dass die Bahnkörpergleise auf
Asphalt- oder Betontragschichten gelagert und fixiert sind. Es kann und muss damit
verhindert werden, dass organische Bestandteile des Rasens mit der Schiene in
Berührung kommen oder sich mit der Gleiskonstruktion vermischen. Herkömmliche
Bahnkörpergleise sind geschottertes Schwellengleis, wie es von der Eisenbahn bekannt
ist. Diese Gleise müssen regelmäßig gestopft und gerichtet werden, wozu ein z.B. auf
Trennfolien oder in Kassetten lagernder Rasen jedes Mal entfernt werden müsste.
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass eine Begrünung von Straßenbahngleisen nur möglich ist, wenn sich das Gleis auf
einem besonderen Bahnkörper befindet, also nicht in #Straßenfahrbahnen liegt?
2
Antwort zu 2:
Ein Straßenbahngleis muss sich auf einem besonderen Bahnkörper befinden, damit eine
Begrünung möglich ist.
Frage 3:
Welche Straßenbahngleise werden in der nächsten Zeit #grundhaft #erneuert (sodass die Möglichkeit besteht,
zu entscheiden, dass sie begrünt werden)?
Frage 4:
Welche dieser Gleise, die in der nächsten Zeit grundhaft erneuert werden, verfügen über einen besonderen
Bahnkörper, liegen also nicht in Straßenfahrbahnen?
Antwort zu 3 und zu 4:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass folgende Strecken mit einem besonderen Bahnkörper
in den nächsten Jahren grundhaft erneuert werden.
2020
#Treskowallee von Dorothea- bis Ehrlichstraße
#Rhinstraße von Allee der Kosmonauten bis Seddiner Straße
#Petersburger Straße von Landsberger Allee bis Bersarinplatz
2021
#Berliner Allee von Buschallee bis Indira-Gandhi-Straße
 Treskowallee von Ehrlichstraße bis An der Wuhlheide
2022
#Danziger Straße von Greifswalder Straße bis Landsberger Allee
#Am Steinberg mit Rasengleis
#Oderbruch-/Hohenschönhauser Straße (Neueinrichtung eines besonderen
Bahnkörper geplant)
Frage 5:
Welche Kosten entstehen durch den Gleisaufbau mit Begrünung (z.B. Angabe pro Quadratmeter oder in
einer anderen geeigneten Maßeinheit)?
Frage 6:
Welche Kosten entstehen durch den Gleisaufbau ohne Begrünung (z.B. Angabe pro Quadratmeter oder in
einer anderen geeigneten Maßeinheit)?
Antwort zu 5 und zu 6:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass #Rasengleise mit 800,- € pro Meter und die Schotter-
/Schwellengleise mit 400,- € pro Meter Einfachgleis kalkuliert werden.
3
Frage 7:
Auf welche Fördermittel wird in der Regel zugegriffen, um Gleisanlagen der Straßenbahn zu begrünen?
Antwort zu 7:
Es gibt keine besonderen Fördermittel für Rasengleise. Sowohl der Einbau von
Rasengleisen als auch von Schotter-/Schwellengleisen wird seitens des Landes Berlin mit
Investitionsmitteln finanziert.
Frage 8:
Wer trifft die Entscheidung, dass ein Gleis begrünt wird oder nicht?
Antwort zu 8:
Ob die Umsetzung eines Rasengleises erfolgen soll, wird durch die Verkehrsabteilung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk, BVG und ggf.
weiteren Akteuren im Einzelfall diskutiert. Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgt eine
Abwägung und bei sonderfinanzierten Projekten durch die Verkehrsverwaltung die
abschließende Entscheidung.
Berlin, den 05.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Weiterbau der A 100, 17. Bauabschnitt: Abriss von Gebäuden absehbar?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Querschnitt wird die Straße von der
#Frankfurter Allee zur #Storkower Straße als Zubringer zur
#BAB100 aufweisen, wird sie als #Bundesautobahn oder
als #Stadtstraße gewidmet und wer trägt die Kosten?
Antwort zu 1: Für die Straßenverbindung von der Anschlussstelle
Frankfurter Allee bis zur Anbindung an die
Storkower Straße ist die Ausbildung eines Regelquerschnitts
gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen
(RAA) vorgesehen. Der Regelquerschnitt hat eine
Breite von 25 m, mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn
sowie Mittelstreifen und beidseitig Bankette.
Im Zuge der Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan
2015 wurde der 17. Bauabschnitt (BA) der
#A100 von der Anschlussstelle #Am Treptower Park bis
zur Anschlussstelle Frankfurter Allee einschließlich erforderlicher
Einbindung in das städtische Straßennetz
(Storkower Straße) über das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur als vom Bund zu finanzierende
Maßnahme angemeldet.
Über Fragen der späteren Widmung wird im nachfolgenden
Planungsverfahren zu entscheiden sein.
Frage 2: Sind bereits Grundstücke für den 17. Bauabschnitt
der BAB 100 und für den Bau der Straße von der
Frankfurter Allee bis zum Anschluss an die Storkower
Straße erworben worden und wenn ja, welche, von wem
und zu welchem Kaufpreis (bitte nach Adresse und Flurstücks-
Nr. auflisten)?
Antwort zu 2: Es wurden keine Grundstücke erworben.
Frage 3: Welche weiteren Grundstücke müssen für
den 17. Bauabschnitt der BAB 100 und für den Bau der
Straße von der Frankfurter Allee bis zum Anschluss an
die Storkower Straße erworben werden, in wessen Eigentum
befinden sich diese und wieviel Geld ist dafür eingeplant
(bitte nach Adresse und Flurstücks-Nr. auflisten)?
Frage 6: Wird auch soziale Infrastruktur der angrenzenden
Wohngebiete von Abriss betroffen sein; wenn ja,
in welcher Größenordnung (bitte nach Objekten je Bezirk
aufschlüsseln)?
Frage 7: Werden auch Objekte, für die öffentliche
Fördermittel eingesetzt worden sind, von Abriss betroffen
sein; wenn ja, welche?
Frage 8: Welche sonstigen Bauwerke müssen für den
17. Bauabschnitt und die Verlängerung bis zur Storkower
Straße abgerissen werden?
Antwort zu 3, 6, 7 und 8: Grunderwerbspläne und
Grunderwerbsverzeichnisse liegen noch nicht vor.
Frage 4: Welche Beeinträchtigungen (Lärm und Emissionen
durch die Autobahn selbst sowie durch die Zunahme
des Verkehrs auf Zu- und Abfahrten) werden für
Anwohnerinnen und Anwohner der Trasse erwartet und
wo werden diese Beeinträchtigungen besonders groß
sein?
Antwort zu 4: Die Projektwirkungen wurden auf Basis
der Vorplanungen und ergänzenden Untersuchungen
abgeschätzt und können zusammengefasst folgendermaßen
beschrieben werden:
Durch den Ausbau der A 100 in den vorgesehenen
Planungsabschnitten ergeben sich gegenüber dem Nullfall
deutliche verkehrliche Entlastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz.
Die bisherigen Untersuchungen
machen deutlich, dass mit Verlängerung der A 100 ein
bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität
sowie der Luftschadstoff- und Lärmsituation durch die
überwiegenden Verkehrsabnahmen geleistet werden kann.
Für den Innenstadtbereich, welcher durch eine hohe Einwohnerdichte
(11.200 EW/km2) geprägt ist, kann eine
deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner
erwartet werden. Im Planfall 17. BA beträgt das Verhältnis
der von Belastungszunahmen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner zu den von Belastungsabnahmen
betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ca. 1:10. Die
Reduzierung der Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen
und Anwohner eine Verbesserung der
Wohnqualität, eine Minderung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen
und einen Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Die gewählte Trasse entlastet das untergeordnete Straßennetz
vom Durchgangsverkehr mit einhergehender
Reduzierung der Umweltbelastungen. Die Emissionen der
Autobahn können durch geeignete Schutzmaßnahmen
bewältigt werden.
Frage 5: Ist heute bereits ersichtlich, dass für den Weiterbau
der BAB 100 bis nach Lichtenberg wie schon für
den 16. Bauabschnitt Wohngebäude abgerissen werden
müssen, und wenn ja, welche und wie wird der Senat
dafür Sorge tragen, dass dies vermieden wird?
Antwort zu 5: Diese Entscheidung wird nach sorgfältiger
Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit
und den Betroffenheiten im Einzelfall im weiteren
Planungsprozess getroffen und in einem gesetzlich geregelten
Verfahren (Planfeststellung) mehrfach überprüft
und entschieden.
Frage 9: Wie will der Senat verhindern, dass es – wie
im Falle des Abrisses der Häuser in der Beermannstraße
für den 16. Bauabschnitt – zu einer gerichtlich gerügten
fehlerhaften Abwägung bei der Frage kommt, ob der
Abriss zahlreicher Wohnungen überhaupt erforderlich sei
und schonendere Lösungen in jedem Fall von den Planern
untersucht werden müssen?
Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 5. Die Möglichkeit
der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses
steht jedem Betroffenen offen. Es ist
grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Gericht die
Aspekte der Abwägungsentscheidungen im Planungsprozess
abweichend bewertet.
Frage 10: Wird der Senat im Falle des Abrisses von
Wohngebäuden und einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung
der angrenzenden Wohngebiete den Bau des
17. Bauabschnitts aufgeben?
Frage 11: In welchem Stadium der Voruntersuchungen
und Planungen ist ein solches Exit-Szenario vom
Senat vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11: Entsprechend dem unter 5. geschilderten
Abwägungsgebot wird der 17. Bauabschnitt
planerisch vorbereitet und in Variantenbetrachtungen,
einschließlich des Nullfalls, bewertet. Daraus ergibt sich
dann die rechtliche Umsetzbarkeit.
Berlin, den 1. Februar 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)