Straßenverkehr: A114 am Wochenende voll gesperrt, aus Der Tagesspiegel

Pankow 17-12-2020

Vergangene Woche war es nur eine Seite, jetzt ist die komplette #Autobahn dicht: Zwischen Freitag (18. Dezember/20 Uhr) und Montag (21. Dezember/5 Uhr) wird der #Pankow-Zubringer #A114 gesperrt. Die #Sperrung betrifft den Abschnitt zwischen den Ausfahrten #Schönerlinder Straße und #Pasewalker Straße. Die Umleitungsstrecke führt wieder über Französisch Buchholz und ist ausgeschildert.

Grund sind die #Sanierungsarbeiten auf der Strecke zwischen dem Dreieck Pankow und der …

Bahnverkehr: Planung für Bahnanbindung Berlin – Usedom haben begonnen Der Wiederaufbau einer direkten Bahnanbindung vom Süden der Insel Usedom nach Berlin wird jetzt genauer geprüft., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6389523-4357821-vorplanung-fuer-bahnanbindung-zur-insel-.html

Die Deutsche Bahn AG hat mit den sogenannten Vorplanungen des Abschnitts von #Ducherow zur Insel begonnen, wie das Schweriner Verkehrsministeriums am Donnerstag (17. Dezember 2020) mitteilte. Grundlage sei eine #Finanzierungsvereinbarung, die Bund und Land Anfang Dezember unterzeichnet hatten.
Strecke war bis 1945 schnellste Verbindung nach #Usedom
Die Bahnstrecke Berlin-Pasewalk-Ducherow und dann über das Wasser bei #Karnin nach #Swinemünde und #Heringsdorf war bis 1945 die kürzeste und schnellste Verkehrsverbindung nach Usedom. Im Krieg wurde die #Hubbrücke bei Karnin zerstört. Seitdem gab es mehrfach Initiativen, die einen Wiederaufbau anregten.
Bahnstrecke könnte Usedom von Autokolonnen entlasten
Anhand solcher Vorplanungen werden die konkreten Grundlagen und Kostenschätzungen für einen #Wiederaufbau ermittelt. Verkehrsminister Christian #Pegel (SPD) erklärte, mit einer solchen #Bahnanbindung könne die Insel von Autokolonnen entlastet werden, was auch für den Klimaschutz wichtig wäre. Er erwarte eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die auch die Aufnahme in einen #Bundesverkehrswegeplan rechtfertigt. Ergebnisse sollen 2022 vorliegen. «Das Land geht hier in Vorleistung», sagte Pegel. Das Land hatte insgesamt 2,8 Millionen Euro für die Vorplanungen …

Flughäfen: BER bietet Passagieren Hygiene auf höchstem Niveau Zertifikate bescheinigen Gesundheitsschutz beim Reisen, aus Berliner Flughäfen

Der #Flughafen Berlin Brandenburg #Willy Brandt hat zwei wichtige Zertifikate für die strikte Einhaltung von #Hygiene-Maßnahmen während der #COVID-19-Pandemie erhalten. Als erstem deutschen Flughafen bescheinigte jetzt der internationale Flughafenverband Airports Council International (#ACI) dem #BER die „Airport Health Accreditation“. Im Rahmen dieser Zertifizierung bewertet die ACI Hygienemaßnahmen und –verfahren, die nach der COVID-19-Pandemie an Flughäfen eingeführt wurden. Kurz zuvor hatte der BER ebenfalls als erster deutscher Flughafen das Deutsche #Hygienezertifikat erhalten. Beide Zertifikate garantieren damit ein hohes Maß an Sicherheit für die Passagiere während ihres Aufenthalts in den Terminals 1 und 5 des neuen Flughafens.

Für beide Zertifikate wurden die Ausstattung in den Terminals und die Abläufe vom #Check-in bis zur #Gepäckausgabe nach strengen Vorgaben geprüft. Dazu gehören die Ausstattung der Terminals mit #Plexiglasscheiben, #Abstandsmarkierungen oder #Desinfektionsmittelspendern, die Kommunikation mit den Passagieren sowie #mikrobiologische Abstriche von Oberflächen in den Check-in-Bereichen, in Warteräumen oder Aufzügen durch das Deutsche Hygienezertifikat.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir bedanken uns für die Anerkennung und sind stolz auf die beiden Zertifikate. Wir haben von Anfang an am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um während der Corona-Pandemie das Risiko einer Ansteckung für Passagiere, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Unsere Bemühungen um eine hohe Sicherheit werden durch die beiden Zertifikate bestätigt. Wir werden weiterhin alles tun, um diesen Standard zu halten.“

Luis Felipe de Oliveira, Generaldirektor ACI World: „Ich möchte Ihnen und Ihrem Team am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt zur ‚Airport Health Accreditation‘ des ACI gratulieren. Diese Leistung zeigt Passagieren, Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden und Regierungen, dass der BER allen Reisenden ein sicheres Flughafenerlebnis bietet, das Gesundheitsrisiken reduziert, Vertrauen schafft und somit einen wichtigen Beitrag zur Wiederbelebung des Flugbetriebs leistet. Die Erholung der Branche von den Auswirkungen von COVID-19 erfordert koordinierte, globale Anstrengungen. Die Akkreditierung des BER zeigt, dass die Flughafengesellschaft sich zu hohen Gesundheits- und Hygienestandards verpflichtet fühlt, die den weltweit anerkannten Standards und Protokollen entsprechen.“

Olivier Jankovec, Generaldirektor von ACI Europe: „Angesichts der COVID-19-Krise hat die Branche schnell gehandelt, um neue Standards zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit für Passagiere und Personal zu schaffen. Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg hat die Gesundheits- und Hygienemaßnahmen nach den Richtlinien des ACI am BER sorgfältig umgesetzt. Das ist ein Ergebnis harter Arbeit und großen Engagements.“

Dr. Gerlinde Wagner, Geschäftsführerin Deutsches Hygienezertifikat: „Die Flughafengesellschaft legt großen Wert auf einwandfreie Hygiene und Sauberkeit. Der BER ist dafür optimal ausgestattet und bietet alle Voraussetzungen dafür, dass seine Kunden sich gut aufgehoben fühlen können.“

Im internationalen #Flughafenverband Airports Council International (ACI) sind rund 2.000 Flughäfen in 176 Ländern zusammengeschlossen. Der ACI wurde 1991 gegründet und fördert die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Partnern im Bereich des #Luftverkehrs.

Das Deutsche Hygienezertifikat (DHZ) wurde im Januar 2008 gegründet und ist ein unabhängiges Beratungs- und Prüfungsunternehmen in Deutschland, das Unternehmen für einwandfreie Hygiene und Sauberkeit auszeichnet. Gemessen an staatlich vorgegebenen Anforderungen werden Betriebe von ausgebildeten Fachkräften zertifiziert.

Beide Zertifikate finden Sie online in unserem Pressebereich.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100

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Bahnhöfe: Doppeltes Liftchen Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke., aus BVG

Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke. Am heutigen Mittwoch, 16. Dezember 2020, gehen gleich zwei neue Aufzüge in Betrieb. Auf den U-Bahnhöfen Sophie-Charlotte-Platz (ab 15 Uhr) und Kurfürstenstraße (ab sofort) sorgen sie für mehr #Barrierefreiheit.

Auf der Station #Sophie-Charlotte-Platz verbindet der erste #Aufzug den Bahnsteig der #U2 (Fahrtrichtung Ruhleben) und die Straßenebene miteinander. Der zweite Aufzug, der den Bahnsteig der U2 (Fahrtrichtung Pankow) mit dem Straßenland verbindet, wird voraussichtlich Ende März 2021 in Betrieb geben. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich insgesamt auf rund 4,3 Millionen Euro.

Neben dem Aufzug wurde die Station mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet, der Asphaltboden erneuert und die Bahnsteigkanten angepasst. Die Zugangstunnel sowie die sanierten Ausgänge wurden mit neu gebrannten Fliesen nach den originalen Vorbildern verkleidet. Der Bau war für die Fachleute eine besondere Herausforderung. Da sich der U-Bahnhof im Grundwasser befindet, mussten für die Baumaßnahmen wasserdichte Baugruben erstellt und zahlreiche Leitungen um die Ausgänge und Aufzüge herum umverlegt und erneuert werden.

Jetzt 138 U-Bahnhöfe stufenfrei erreichbar

Auf dem Bahnhof #Kurfürstenstraße verbindet der heute eröffnete Aufzug die Bahnsteige der #U1/#U3 und die Straßenebene (Mittelinsel Kurfürstenstraße) miteinander. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich auf rund 1,7 Mio. Euro. Neben dem Aufzug wurde die Station mit neuen Bodenfliesen auf dem Bahnsteig sowie einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Mittelinsel im Straßenland wurde zudem vergrößert.

Mit den beiden neuen Anlagen sind nun 138 Berliner U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar. Insgesamt 184 Aufzüge sind auf den #BVG-Stationen im Einsatz.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Straßenverkehr: Vorhalteflächen für den 17. Bauabschnitt der A100 als Verunmöglichung nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Anfragen von privaten oder öffentlichen Bedarfsträgern hat es für jeweils welche Bau- oder
Nutzungsvorhaben (z.B. #Wohnungsbau, #Schienenverkehrszwecke, Schul- und Kitabau, gewerbliche,
kulturelle) in den vergangenen zehn Jahren gegeben, die sich auf #Vorhalteflächen für den geplanten 17.
Bauabschnitt der #Bundesautobahn #A100 beziehen (bitte einzeln und jeweils nach Jahren auflisten)?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Informationspflicht gemäß § 17 Gesetz zur Ausführung des
#Baugesetzbuchs (#AGBauGB) wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durch die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen bei folgenden #Bauvorhaben beteiligt:
2013: An den Treptowers, Strandbar, temporär genehmigt
2017: Kietzer Weg 18, temporäre Halle, genehmigt
2017: Am Containerbahnhof, Trafostation DB AG, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, genehmigt
2019: Alt-Stralau 70/Markgrafendamm 1-2, Wohn- und Geschäftshaus, genehmigt
2020: Elsenstraße 115, vorhabenbezogener B-Plan, in Aufstellung
2020: Markgrafendamm 4, Wohnhaus, vsl. Genehmigt
2
Frage 2:
Wie viele der vorbezeichneten Anfragen wurden durch welche zuständige Stelle jeweils mit welchem
Ergebnis auf welcher Rechtsgrundlage beantwortet bzw. beschieden?
Antwort zu 2:
Die Bescheidung der jeweiligen Bauanträge erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. Die
Beteiligung der Senatsverwaltungen erfolgt im Rahmen der Verpflichtung des § 17
AGBauGB (Informationspflicht, gesamtstädtisches Interesse).
Die Prüfung des gesamtstädtischen Interesses bezog sich in den unter 1. genannten
Bauvorhaben auf die Flächennutzungsplanung und die darin enthaltene Darstellung der
Trasse der A 100. In allen Fällen waren gesamtstädtische Interessen zwar berührt, die
beantragten Bauvorhaben widersprachen diesen jedoch nicht.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radnetzausbau in Berlin Radfahrer wollen die Nebenstraßen erobern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/berlin-radwege-fahrradstrassen-radfahrer-autofahrer-bezirke-senat.html

Bis zum Jahresende will der Senat eigentlich ein stadtweites #Radnetz präsentieren. Eine ungewöhnliche Allianz von Verbänden kritisiert jetzt, dass zu wenig #Fahrradstraßen gebaut werden. Die Grünen wollen dabei aufs Tempo drücken.

Unter der Brücke am S-Bahnhof Adlershof kommt alles zusammen, was Räder und Beine hat: Die #Straßenbahn rattert, #Fußgänger wollen eilig über die Ampel und zwischen den rechtsabbiegenden Autos schlängeln sich #Radfahrer. Einer von ihnen ist Andreas Paul. „Wenn ich mich nicht absolut bemerkbar mache und wie ein Weihnachtsbaum leuchte, gerate sich zwangsläufig in eine sehr kritische Situation“, erzählt er. Paul trägt eine der neon-gelben Jacken, wie sie mittlerweile viele Radfahrer anhaben.

An vielen Hauptstraßen fehlt der Platz
Hier, wo die #Dörpfeldstraße im Südosten Berlins auf das Adlergestell trifft, kommt Paul täglich mit seinem Fahrrad vorbei. Was er an dieser Ecke erlebt, steht exemplarisch für viele große Hauptstraßen in Berlin, die noch nicht vorbereitet sind für immer mehr Menschen, die aufs Rad umsteigen. Zwar gibt es wie andernorts auch Aus- und Umbaubaupläne. So soll die Dörpfeldstraße breite und sichere Radstreifen bekommen. Doch für Andreas Paul wird dadurch das #Verkehrsproblem nicht gelöst. „Die Dörpfeldstraße ist an der schmalsten Stelle gerade mal 15 Meter breit und da sollen zwei …

Straßenbahn: Kein Plan, kein Geld Straßenbahn nach Berlin-Spandau steht still, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kein-plan-kein-geld-strassenbahn-nach-berlin-spandau-steht-still/26704984.html

Der Verkehr im Berliner Westen ist am #Limit. Selbst die #Straßenbahnprojekte kommen nicht voran.

#Straßenbahn rollt mit Tempo Null. Bimmel, Bimmel! Sehen Sie in der Ferne die Straßenbahn im tiefen Berliner Westen? Nö? Dito. Die kommt frühestens 2029. Aber ist das überhaupt noch realistisch?

Von #Siemensstadt soll die Straßenbahn über die #Wasserstadt (dort entstehen tausende Wohnungen, aber es gibt nur einen Bus) zum Rathaus rollen und 2035 schließlich gut ausgeruht ins #Falkenhagener Feld einbiegen. Soweit die Theorie. In der Wasserstadt ist die Trasse an einigen Stellen schon zu erahnen – zum Beispiel auf der extra breiten #Wasserstadtbrücke.

Irritierend ist jetzt hingegen das: „Vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, meldet jetzt das Büro von Berlins Verkehrschefin Regine Günther, Grüne, auf Nachfrage von Bettina Domer, SPD. Und bei einer anderen Strecke ist man noch viel weiter entfernt.

Ob die Straßenbahn überhaupt zur Heerstraße verlängert wird oder doch lieber die U-Bahnlinie #U7, hat der Senat auch …

Bus: Falschparker auf Busspuren, aus Senat

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www.berlin.de

 

1. Wieviel widerrechtlich parkende Fahrzeuge wurden auf #Busspuren im Berliner Stadtgebiet in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020
a) #abgeschleppt aufgrund einer Anforderung der BVG-Betriebsaufsicht?
b) abgeschleppt aufgrund einer Anforderung von Polizei oder Ordnungsamt?
c) festgestellt, aber nicht abgeschleppt, weil der Halter vor Eintreffen des Abschleppwagens oder vor Beendigung des Ladevorgangs zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt ist?

Zu 1. a): Die Anzahl der erfolgten #Umsetzungen ist der folgenden Tabelle zu entneh- men:

Jahr 2018 2019 2020 (bis 30.11.)
von BVG-Busspuren nach Anforderung der BVG umgesetzte Fahrzeuge
5.143
4.612
4.324
Quelle: ABAKUS (Programm zur Verwaltung von Umsetzungen, Sicherstellungen und Beschlagnah- mungen von Fahrzeugen), Stand 30. November 2020

Zu 1. b): Die Frage kann nicht beantwortet werden, da Umsetzungen der Polizei und der Ordnungsämter statistisch nicht im Zusammenhang mit der jeweiligen Ordnungs- widrigkeit erfasst werden.

Zu 1. c): Die auf Busspuren festgestellten, aber letztendlich nicht umgesetzten Fahr- zeuge, differenziert nach Leerfahrten, Fehlfahrten und Stornierungen der Abschlepp- fahrzeuge, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Entsprechend der Beantwortung der Frage 1. b) können nur Aussagen über von der BVG angeforderte Umsetzungen getroffen werden.

Nicht umgesetzte Fahrzeuge von BVG- Busspuren nach Anforderung durch die BVG
2018
2019 2020 (bis
30.11.)
Leerfahrt (Umsetzfirma ist beauftragt, aber vor Ort nicht tätig geworden) 925 827 460
Fehlfahrt (Beauftragung erfolgte für mehrere Fahrzeuge, Auftrag konnte nur teilweise durchgeführt werden
2.371
1.947
1.410
Stornierung (Umsetzfirma wurde beauf- tragt, Auftrag aber rechtzeitig storniert) 93 136 140
Insgesamt 3.389 2.910 2.010
Quelle: ABAKUS, Stand 30.November 2020

2. Welche durchschnittlichen Kosten entstehen der BVG, bzw. dem Steuerzahler pro angefangenem, bzw. pro vollzogenem Abschleppvorgang durch Bindung der Arbeitszeit der BVG-
Betriebsbediensteten und der Mitarbeiter des Ordnungsamtes bzw. der Polizeibeamten
a) durch die Anwesenheit vor Ort?
b) durch Verwaltungsaufwand (Bericht schreiben, Kommunikation mit dem Fahrzeughalter, usw.)?

3. Welche Gesamtkosten für die unter 2. angefragten Aktivitäten sind a) der BVG und b) dem Steuer- zahler in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020 insgesamt entstanden?
Zu 2. und 3.: Die durchschnittlichen Kosten für die verschiedenen Umsetzungsvor- gänge münden jeweils in der Festlegung einer angepassten Gebühr. Diese Gebühren sind der jeweils aktuell gültigen Polizeibenutzungsgebührenordnung1 zu entnehmen. Das Ziel der Gebührenfestsetzung ist die Kostendeckung, sodass die Kosten durch die Gebührenzahlungen gedeckt sind.
In den Gebühren sind auch die Kosten für Personalaufwände vor Ort, der Auskunfts- und Fahndungsstelle und Verwaltung pauschalisiert enthalten.

Die Gebühren, die die BVG erhebt, wenn sie selbst das Abschleppen veranlasst, wer- den in der BVG-Benutzungsgebührenordnung geregelt. Folgende durchschnittliche Kosten entstehen gemäß Mitteilung der BVG:

1
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolEBenGebO+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz= true

zu 2. a) durch Anwesenheit vor Ort Vollzogener Abschleppvorgang: 162 € Begonnener Abschleppvorgang: 125 €

zu 2. b) durch Verwaltungsaufwand (Bericht schreiben, Kommunikation mit dem Fahr- zeughalter, usw.)
Vollzogener Abschleppvorgang: 46 € Begonnener Abschleppvorgang: 42 €.

Für den BVG eigenen Abschleppdienst, der seit Beginn 2020 in Betrieb ist, wurden bisher rund 1,85 Mio. € aufgewendet. Dies hängt mit den anfänglichen Investitionskos- ten für den Aufbau der Strukturen zusammen: Personal, Fahrzeuganschaffung, Soft- ware etc.

4. Welche messbaren Ergebnisse in Sachen #Pünktlichkeit der #BVG-Linienbusse wurden in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020 durch die Abschleppmaßnahmen erzielt?

Zu 4.: Die Pünktlichkeit der BVG-Linienbusse hängt von mehreren Faktoren auf dem gesamten Linienweg ab (z.B. Verkehrsfluss, Fahrgastwechsel, etc.). Die Busse der BVG nutzen dabei nur auf Teilstrecken eine exklusiv für den ÖPNV zur Nutzung vor- gesehene Fläche. Eine eindeutige Zuordnung der Pünktlichkeitsentwicklung einer ganzen Linie zu einer Teilmaßnahme ist daher nicht möglich. Allerdings ist durch Fahr- zeitanalysen deutlich zu erkennen, dass Störungen auf dem Fahrweg zu erheblichen Schwankungen der Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen führen, was zu Unpünktlich- keit und auch Pulkbildung führt. Mit frei benutzbaren Busspuren hingegen ist die Fahr- zeit gut planbar und der Verkehr kann in hoher Qualität erbracht werden.
Angesichts der essentiellen Bedeutung eines leistungsfähigen ÖPNV bedarf es des- halb einer konsequenten Freihaltung der für den ÖPNV ausgewiesenen Fahrwege. Daher ist neben der Polizei Berlin und den Ordnungsämtern die BVG nach § 23 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) zur Überwachung der für den ÖPNV zur Nutzung vorgesehenen Flächen berechtigt. Das Abschleppen von verkehrswidrig geparkten Kraftfahrzeugen erfolgt zudem nicht nur zur Beseitigung von Behinderungen des pünktlichen Bus- und Straßenbahnbetriebs, sondern dient unter anderem auch der barrierefreien Anfahrbarkeit von Haltestellen.

5. Wie beurteilt die BVG die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kosten für Abschleppvorgänge zu hinzugewonnener Pünktlichkeit der Linienbusse?

6. Wie beurteilt der Senat die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kosten für Abschleppvorgänge zu hinzugewonnener Pünktlichkeit der Linienbusse?

Zu 5. und 6.: Nach ständiger Rechtsprechung ist das Freihalten der Verkehrsanlagen des ÖPNV (z.B. Haltestellen, Busspuren, Gleisanlagen) von Falschparkern mittels Ab- schleppmaßnahmen grundsätzlich verhältnismäßig, da der Abschleppvorgang der Beseitigung einer konkreten Störung des öffentlichen Personennahverkehrs dient. Ei- nem Abschleppvorgang ist hierbei stets ein verkehrswidriges Verhalten vorausgegan- gen.
Entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung werden die anfallenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dabei ist die #Gebührenordnung so ausgestaltet, dass die Einnahmen eines jeden Falschparker-Vorgangs die Kosten des Abschlep- pens decken. Damit ist das #Äquivalenzprinzip hinreichend beachtet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 4 sind der Senat und die BVG daher einvernehmlich der Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kos- ten für Abschleppvorgänge zur hinzugewonnenen #Pünktlichkeit der Linienbusse ge- wahrt ist.

7. Sind seitens des Senats hierzu Optimierungen vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Zu 7.: Die operative Umsetzung der im § 23 MobG vorgesehenen Maßnahmen zur Freihaltung der Verkehrsanlagen des ÖPNV erfolgt durch die BVG.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit wird bei der BVG getestet, inwiefern digitale Aufzeichnungen der Vorgänge mittels einer App den Dokumentations- und Verwaltungsaufwand minimieren können.“

Berlin, den 11. Dezember 2020 In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Bahnverkehr: Bahn-Außenring in der Metropolregion Berlin-Brandenburg, aus Bundestag

#Bahn-Außenring in der Metropolregion Berlin-Brandenburg

V o rb e me r k u n g d e r F ra g e st e lle r

Berlin wächst, die Verflechtung mit dem direkten Umland ebenso. Vor dem Hintergrund der anwachsenden Verkehrsströme muss nach Ansicht der Frage­steller die Infrastruktur weiterentwickelt werden. Der Ausbau des Berliner Außenrings (#BAR) zu einer #Ringbahn für #Regionalverkehr könnte einen wei­teren Schub für die Verkehrswende in der #Metropolregion Berlin-Brandenburg bringen. Durch den Ringbetrieb würden die verschiedenen nach außen ver­laufenden Linien des Berliner Personennahverkehrsnetzes miteinander ver­bunden. Für den Personenverkehr wird der BAR derzeit jedoch nur abschnitts­weise genutzt. Ein äußerer regionaler Ring und die dadurch neu entstehenden Verbindungen hätten positive Auswirkungen auf Pendlerströme und bieten at­traktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr.

Laut Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 62 des Abgeord­ neten Stefan Gelbhaar (Plenarprotokoll 19/175) besteht zwischen der vom Land Berlin geplanten Trassenführung der Tangentiale Verbindung Ost (TVO) und der geplanten Trassenführung der Nahverkehrstangente ein Flächen­ konflikt, der sich auch auf die Streckenführung des Berliner Außenrings aus­ wirken könnte.

Mit dieser Anfrage sollen alle diesbezüglichen Planungen und Überlegungen der Bundesregierung öffentlich gemacht werden.

 

 

  1. Welche Bedeutung hat ein Ausbau des Berliner Außenrings (BAR) mit Blick auf die Verkehrswende , die Pendlerströme und tangentialen Passa­ gierströme sowie die Kapazität des Gesamtnetzes in der Metropolregion Berlin/Brandenburg nach Ansicht der Bundesregierung?

 

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für  Verkehr und digitale Infra­ struktur vom 14. Dezember 2020 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

 

 

  1. Welche Auswirkungen auf die vorhandenen Zulaufstrecken, insbesonde­re auf den laut DB Netz AG als „Überlastete Schienenwege“ klassifizier­ten Strecken, sind bei einem Ausbau des Außenrings für den Personen­ verkehr zu erwarten?

 

Die Fragen 1 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin zu­ ständig.

Nach Auskunft der Deutschen  Bahn AG (DB AG) hat ein Ausbau des BAR keine entlastende Wirkung für die Kernstrecken in der Innenstadt, da das Ziel der meisten Reisenden die Innenstadt ist.

Für den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege haben die Länder keinen weiteren Ausbau des Berliner Außenringes (BAR) angemeldet.

 

 

  1. Welchen konkreten Bedarf kalkuliert die Bundesregierung für den Schie­nenpersonennahverkehr (#SPNV) auf dem östlichen Außenring, der durch das Berliner Stadtgebiet führt, und auf welcher Grundlage An­nahme wurde diese Kalkulation getroffen?

 

Grundlage für die Ermittlung der Bedarfe im SPNV sind Erhebungen der Be­steller für die Verkehrsleistungen.

Nach Auskunft der DB AG gibt es im gesamten Verbundgebiet Befragungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) und Verkehrszählungen. Die Verwertung bzw. Verarbeitung der konkreten Zahlen sowie die Einbezie­hung weiterer Prognosewerte obliegt dem VBB. Bei einer absehbaren Verände­rung zu den bestellten Verkehren wird die DB AG eingebunden.

Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor.

 

 

  1. Bietet die vorhandene Infrastruktur des Berliner Außenrings nach An­sicht der Bundesregierung ausreichend Kapazität für zusätzlichen Schie­nenpersonennahverkehr , insbesondere auf den östlichen Strecken­ abschnitten?

 

Nach Auskunft der DB AG wären für eine Mehrung der Verkehre auf dem öst­lichen BAR im SPNV bauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Berlin hat daher die Untersuchungen zur Nahverkehrstangente  (NVT)  begonnen.  Die DB AG ist in diese Untersuchungen eingebunden. Ein erstes Ergebnis daraus ist die Freihaltung eines Korridors in der Größe von zwei weiteren Gleisen parallel zum östlichen BAR. Das Land Berlin hat noch keine Entscheidung zur konkre­ten Umsetzung getroffen.

Im Bereich des Karower Kreuzes hat das Land Berlin mittels einer Bestel­lung Anforderungen an den Umbau gestellt, sodass ein zukünftiger #Bahnhof #Karower Kreuz errichtet werden kann.

  1. Welche #Zugzahlenprognose ergibt sich nach dem Bundesverkehrswege­ plan für 2030 auf dem östlichen Berliner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung ab­schnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahver­kehr und Schienenpersonenfernverkehr differenzieren) ?

 

Die Zugzahlen gemäß Zielnetzprognose 2030 lauten:

 

 

Strecken- nummer

 

Knotenname 1

 

Knotenname 2

Schienen- personen- fernverkehr (SPFV)  

SPNV

Schienen- güter- verkehr (SGV)
6126 Glasower Damm  Ost Selchow West 2 0 84
6126 Selchow West Schönefeld 2 0 84
6126 Schönefeld Grünauer Kreuz Süd 2 0 84
6126 Grünauer Kreuz Süd Grünauer Kreuz Nord 2 0 77
6126 Grünauer Kreuz Nord Berlin Wendenheide 2 74 99
6126 Berlin Wendenheide Berlin Eichgestell 2 74 99
6080 Berlin Eichgestell Eichgestell Nord 0 0 59
6080 Eichgestell Nord Biesdorfer Kreuz Süd 0 0 72
6080 Biesdorfer Kreuz Süd Biesdorfer Kreuz Mitte 0 0 68
6080 Biesdorfer Kreuz Mitte Biesdorfer Kreuz Nord 0 0 63
6080 Biesdorfer Kreuz Nord Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080 0 72 47
6067 Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080 Berlin-Hohenschönhausen 0 72 47
6067 Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Karow  Ost 0 72 52
6067 Berlin-Karow Ost Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087 0 36 18
6087 Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087 Berlin-Karow West 0 36 18
6087 Berlin-Karow  West Schönfließ 0 86 33
6087 Schönfließ Schönfließ West 0 86 33

 

  1. Welche Ist-Zugzahlen ergaben sich 2018/2019 auf dem östlichen Ber­liner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung abschnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfem­verkehr differenzieren) ?

Es wird auf Anlage 1 verwiesen.

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte , B. Regionalverkehrshalte oder andere Eisenbahninfrastruktur , plant die DB AG zum Ausbau des Berliner Außenrings (bitte einzeln auflisten)?

Welchen Planungsstand (inklusive voraussichtlicher Fertigstellungs­termin) haben diese Maßnahmen jeweils erreicht?

Welche Baukosten sind für die Maßnahmen prognostiziert oder ver­anschlagt, und über welche Haushaltstitel soll die Finanzierung erfolgen?

 

Nach Auskunft der DB AG ist die DB Station&Service AG für 15 Verkehrs­ stationen am BAR zuständig:

Bergfelde , Flughafen BER – Terminal 5, Gehrenseestraße , Genshagener Heide (inaktiv), Golm , Hohen Neuendorf West, Hohenschönhausen , Ludwigsfelde

Struveshof, Marquardt, Mühlenbeck-Mönchmühle , Priort, Saarmund, Satzkorn (inaktiv), Schönfließ, Wartenberg.

Die Wiederherstellung der Bahnsteige am BAR in Potsdam-Pirschheide ist für Ende 2023 vorgesehen. Im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Schie­neninfrastruktur in der Region um Berlin (i2030, abrufbar unter: https://www.i2 030.de/) befinden sich sieben Stationen in Planung, deren Inbetriebnahme nach 2030 avisiert ist:

Bucher Straße, Karower Kreuz, Malchow Nord , Pankow Park, Schönerlinder Straße, Sellheimbrücke , Turmbahnhof Glasower Damm.

Eine Gesamterneuerung der Stationen Hohen Neuendorf West, Marquardt und Priort erfolgt in den kommenden Jahren. Die Verkehrsstation Gehrenseestraße wird erneuert und mit einem Aufzug versehen. In Schönfließ wird bspw. die Personenüberführung erneuert. In Golm werden die Bahnsteige verlängert und in Saarmund werden Aufzüge gebaut.

Die genannten Maßnahmen werden über die Leistungs- und Finanzierungs­ vereinbarung und Landeshaushaltsmittel finanziert.

 

 

  1. Welche bahntechnischen Anlagen und Bauwerke wie z. Rohbau­ Bahnhöfe oder stillgelegte Gleise und Haltestellen können kurz- bis mit­ telfristig ausgebaut beziehungsweise reaktiviert werden, um den Lücken­ schluss im Schienenpersonenverkehr des Außenrings vorantreiben zu können?

 

  1. Welche sonstigen bahntechnischen Anlagen und Bauwerke sind notwen­ dig, um den Außenring zu schließen und als Ring nutzen zu können?

 

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Gesamtvorhaben i2030 enthält wesentliche Ausbaumaßnahmen , wie die Planung einer

S-Bahnverlängerung von Wartenberg über das Karower Kreuz als Teilprojekt. Für einen Ausbau aus kapazitiven Gründen stehen derzeitig nur im Bereich Sellheimbrücke – Wartenberg Vorhalteflächen und viergleisige Brückenbau­ werke zur Verfügung.

Nach Auskunft der DB AG ist eine mittelfristige Reaktivierung (Planung, Bau­ recht, Baubetriebsplanung) unter Umständen nach der Bestellung der Stationen Genshagener Heide oder Satzkorn durch das Land Brandenburg oder den VBB möglich.

 

 

  1. Steht die Bundesregierung bezüglich einer generellen Regionalverkehr­ Ringlinie mit den Landesregierungen Berlin und Brandenburg im Aus­ tausch?

Wennja , in welcher Form, und mit welchem Ziel? Wenn nein, warum nicht, und für wann ist dies geplant?

  1. Welche Konsequenzen hat die Realisierung des derzeitig geplanten Streckenverlaufs der Tangentialen Verbindung Ost (TVO)
    1. für die Trassenführung der Nahverkehrstangente (NVT),
    2. auf den Berliner Außenring, wenn die Nahverkehrstangente bei Bei­ behaltung des derzeitigen Planungsstands der TVO ebenfalls reali­ siert wird?

 

 

 

  1. Hat die DB Netz AG für eine mögliche Verlegung des Berliner Außen­ rings ggf. Grobvarianten untersucht und eine überschlägige Kosten­ ermittlung dazu durchgeführt ?

Wenn ja , mit welchen Kosten ist in Abhängigkeit der Variante mindes­ tens zu rechnen?

 

  1. Wird die Bundesregierung auf eine Änderung des derzeit geplanten Ver­ laufs der TVO beim für die Straßenplanung zuständigem Land Berlin hinwirken,
    1. um einer erforderlichen Anpassung der Streckenführung des Berliner Außenrings entgegenzuwirken,
    2. um eine Inanspruchnahme neuer, bisher nicht dafür vorgesehener Flächen für die Trasse der NVT, insbesondere im Bereich Wuhl­ heide-Spreequerung , und hieraus zusätzlich entstehende Kosten zu vermeiden?
    3. Falls nicht, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für eine gegebenenfalls erforderliche Änderung des geplanten Verlaufs der NVT und des Berliner Außenrings?

 

Die Fragen 10, 11, 16 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge­ meinsam beantwortet.

Die Bestellung von Verkehrsleistungen im Regionalverkehr obliegt den Auf­ gabenträgern für den SPNV.

Nach Auskunft der DB AG sind die Planungen für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO), die NVT und BAR aufeinander abgestimmt. Die Planungsbeteilig­ ten stehen im regelmäßigen Austausch.

Der geplante Streckenverlauf der TVO (TVO-Optimierung) führt in großen Teilen parallel zur Vorhaltetrasse der NVT. Lediglich im Bereich Wuhlheide – Spreequerung besteht Abstimmungsbedarf aufgrund der Trassenführung der TVO, die hier in die Trasse der NVT rückt. Eine Trassierungsstudie wurde für die NVT beauftragt. Nach Auskunft der DB AG wird eine Grobvariantenunter­ suchung und überschlägige Kostenermittlung Bestandteil der Trassierungs­ studie für die NVT sein.

 

 

  1. An welchen Anlagen des BAR müssten bei Realisierung der NVT Ver­ änderungen vorgenommen werden, und in welchen Abschnitten (bitte genaue Kilometrierung angeben) des BAR müsste die Gleislage ver­ ändert werden?

 

Nach Auskunft der DB AG wird die NVT im Abschnitt südlich des Biesdorfer Kreuzes zwischen BAR und TVO verlaufen. Dies bietet Vorteile bei der An­ ordnung der Bahnhöfe und Lärmvorsorge. Zwischen der Kreuzung mit der U-Bahn-Linie U5 und der Strecke der S3 im Bereich Wuhlheide ist hierfür ein Trassentausch erforderlich.  Dafür werden die Gleise des BAR in westlicher Richtung neu errichtet und anschließend die Gleistrasse des heutigen BAR für die NVT umgenutzt.

Somit wird die Gleislage des BAR zwischen km 30,2 und km 27,1 parallel zur heutigen Lage westlich verschoben. Darüber hinaus ist in diesem Abschnitt das bestehende Kreuzungsbauwerk zur U5 für vier Gleise zu erweitern. Im Bereich Biesdorfer Kreuz Süd sind zudem Änderungen in der Gleislage der abzweigen­ den Kurven notwendig.

 

 

 

  1. Gäbe es bei Bau der NVT durch die notwendige Verlegung des BAR Flächenkonflikte , und wenn ja , an welche Stellen, und wie sind diese aufzulösen?

 

Nach Auskunft der DB AG soll die beschriebene Verlegung des BAR auf vor­ handenen Flächen der DB Netz AG stattfinden, sodass es in diesem Bereich zu keinen Flächenkonflikten kommt.

 

 

  1. Ist aus Sicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Gleis­ führung des Berliner Außenrings (Nutzung für Schienenpersonenfemver­ kehr und Schienengüterverkehr) bei Realisierung des derzeitigen Pla­ nungsstands beziehungsweise der derzeit verfolgten Variante der TVO und Bau der NVT (Nutzung für Schienenpersonennahverkehr) geändert neu angelegt werden muss, und steht die Bundesregierung dies­ bezüglich mit dem Land Berlin im Austausch?

 

  1. Wenn ja , welche Vorüberlegungen auch zur Sicherung und Freihaltung der Trasse sind für dieses Vorhaben bereits angestellt worden?

 

Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antworten zu den Fragen  10 bis  13 verwiesen.

 

 

  1. Welchen Einfluss hat die Entwurfsplanung zur Trassenführung der TVO im Bereich Wuhlheide-Spreequerung , die laut Bundesregierung „in die Trasse der NVT rückt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Münd­ liche Frage 62, Plenarprotokoll 19/ 175), auf die Bauzeiten für die NVT und den Betrieb für den Eisenbahnverkehr auf dem Berliner Außenring?

 

Nach Auskunft der DB AG hat die geplante Trassenführung der TVO im Be­ reich Wuhlheide-Spreequerung keinen direkten Einfluss auf den Bahnbetrieb des BAR, da der BAR in diesem Bereich in seiner derzeitigen Lage bestehen bleibt.

 

 

  1. Welche Bauvorleistungen sind gegebenenfalls jetzt beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Bau der TVO zu berücksichtigen , um eine spä­ tere Verlegung des Berliner Außenrings mit möglichst geringen bau­ lichen Eingriffen und Betriebsunterbrechungen zu ermöglichen, und wel­ che Voruntersuchungen hat die DB AG in Abstimmung mit dem Land Berlin dazu bereits vorgenommen bzw. veranlasst?

 

Nach Auskunft der DB Netz AG werden im Rahmen der Bauarbeiten zur TVO einzelne Eisenbahnüberführungen so ausgelegt, dass zur Inbetriebnahme der TVO die Gleise des BAR in die neue Lage gerückt werden können. Detaillierte Voruntersuchungen fanden noch nicht statt.

 

 

 

 

 

,,Berliner Außenring (BAR) in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“ Drucksache 19/24797

Ist-Zugzahlen auf dem östlichen Berliner Außenring

 

Ist-Betriebsprogramm 2018

Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 81
SGV 37
Sonstige 14

Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 38
SGV 27
Sonstige 11

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 135
SGV 73
Sonstige 19

 

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen  – Biesdorfer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 135
  SGV                                                              62
Sonstige 14

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 0
SGV 71
Sonstige 8

 

6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 1
SPNV 10
SGV 75
Sonstige 18

 

 

Ist-Betriebsprogramm 2018

Strecke 6126 Eichgestell Nord – Eichgestell

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 8
SGV 53
Sonstige 16

 

Strecke 6126 Eichgestell – Grünauer Kreuz Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 10
SPNV 110
SGV 84
Sonstige 24

 

Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 82
SGV 73
Sonstige 14

 

Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 114
SGV 90
Sonstige 20

 

Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 83
SGV 90
Sonstige 20

 

Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche

im Jahr 2018.

Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden. Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.

Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.

 

Quelle: Deutsche Bahn AG                                                                    2 von 4

Anlage 1

 

Ist-Betriebsprogramm 2019

Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 84
SGV 24
Sonstige 12

Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 1
SPNV 41
SGV 19
Sonstige 9

Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 81
SGV 32
Sonstige 20

 

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen – Biesdorfer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 81
SGV 23
Sonstige 10

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 0
SGV 25
Sonstige 10

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 3
SGV 18
Sonstige 9

 

 Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell Nord – Eichgestell

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 3
SGV 18
Sonstige 9

Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell – Grünauer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 9
SPNV 120
SGV 68
Sonstige 20

 

 

 Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 80
SGV S9
Sonstige 8

  Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 16
SPNV 124
SGV 78
Sonstige lS

  Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 83
SGV 78
Sonstige 15

Bei den ausgewiesenen Werten  handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche im Jahr 2019. Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden.

Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.

Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.

 

l.NB-0-Vl 03.12.2020

Straßenbahn: Neue Tramstrecken in Berlin kommen später als geplant Senatorin nennt im Parlament falsche Eröffnungsdaten, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-tramstrecken-in-berlin-kommen-spaeter-als-geplant-senatorin-nennt-im-parlament-falsche-eroeffnungsdaten/26691690.html

Vier #Straßenbahnstrecken wollte Rot-Rot-Grün eröffnen. Keine einzige wird fertig. Senatorin #Günther nennt im Parlament veraltete Eröffnungsdaten.

Berlins #Verkehrssenatorin Regine Günther wird in dieser Legislaturperiode keine #Straßenbahnlinie eröffnen. Angetreten war die Grünen-Politikerin 2016 mit der Absicht, vier neue Strecken zu bauen und innerhalb dieser Legislaturperiode zu eröffnen. Nun ist klar: Nicht mal die Verbindung von #Adlershof nach #Schöneweide im #Südosten der Stadt wird in ihrer Amtszeit fertig.

Zwar nannte Günther in einer Sitzung des Verkehrsausschusses im November das dritte Quartal 2021 für diese Strecke. Drittes Quartal – das wäre noch in ihrer Amtszeit. Die nächste Wahl wird nach fünf Jahren im Herbst 2021 sein. Doch die Fachleute widersprechen der Senatorin und nennen das vierte Quartal.

Dies ist von allen Verzögerungen aber noch die geringste. Dem Tagesspiegel liegt eine interne Liste des Lenkungskreises #Straßenbahn vor, bei der die Eröffnungstermine teilweise dramatisch von den Angaben Günthers …