Bahnverkehr + Straßenverkehr: Grenzbahnhof Küstrin-Kietz Parkplätze verdrängen alten DDR-Güterbahnhof, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/seelow/artikel7/dg/0/1/1795697/

Die Bahn hat damit angefangen, auf dem Areal des einstigen #DDR-Grenzgüterbahnhofs #Küstrin-Kietz #Baufreiheit für einen großen #Park&Ride-Parkplatz zu schaffen. 311 Pkw-Stellplätze, eine #Buswendeschleife und #Fahrradständer werden errichtet.
Die alten Funktionsgebäude werden abgerissen. Die MOZ hat sie vor ihrem Abriss gemeinsam mit Martin Rogge, Vorsitzender des Vereins für die Geschichte Küstrins, noch einmal dokumentiert. Erneut wird der Küstrin-Kietzer Bahnhof innerhalb von historisch kurzer Zeit sein Antlitz radikal verändern. Diesmal, um die Brückenneubauten über Oder und Vorflut vorzubereiten.

Ausbau von Enteignungen begleitet
Seit 1879 ein kleinerer #Vorstadtbahnhof, wurde er ab 1955 unter dem Namen „Kietz“ zu einem wichtigen Bahnstandort der Region. Zwischen 1947 und 1948 erfolgte zwar die Demontage des zweiten Streckengleises der #Ostbahn zwischen Küstrin-Kietz und Berlin als Reparation. Doch für Kohle aus Polen, aber auch Militärtransporte der Sowjetarmee wurde der Bahnhof immer wichtiger.

Für den #Güterverkehr zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) entstanden westlich des Bahnhofs zwei neue Verbindungskurven (Gleise 15 und 16), die die Ostbahn von Westen mit der Frankfurter Seite in beiden Richtungen verbanden. Zudem wurden zwischen 1952 und 1954 die Gleisanlagen um vier Übergabegleise auf der Frankfurter Seite erweitert. Der Ausbau des Bahnhofs war begleitet von zahlreichen Enteignungen. Es wurden neue #Stellwerke errichtet. Dem Platzbedarf des Bahnhofes musste auch die Häuserzeile …

Bahnverkehr + Bahnhöfe: Mobilität Kaum Betrieb am Berliner Hauptbahnhof, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/berlin/artikel-ansicht/dg/0/1/1795718/

Die Szene hat etwas Unwirkliches: Als der #RE7 Richtung #Wünsdorf-Waldstadt am Montagvormittag im Berliner #Hauptbahnhof zum Stehen kommt, bleiben die Türen geschlossen. Niemand hat die Automatikknöpfe gedrückt, um #auszusteigen. Auch der #ICE im Untergeschoss, der demnächst nach #Köln aufbricht, gleicht einem #Geisterzug. Auf dem menschenleeren Bahnsteig sieht man in der Ferne nur zwei #Zugabfertiger stehen, die aus Gewohnheit auf Fahrgäste warten, die nicht kommen.
Normalerweise wäre auf dem Berliner Hauptbahnhof kurz vor Ostern die Hölle los. Aus den Zügen würden zum Start der Ferien nicht nur die üblichen #Pendler, sondern auch zahlreiche #Urlauber und #Ausflügler strömen.330 000 Reisende tummeln sich täglich an Europas größtem #Turmbahnhof. Nun, in Corona-Zeiten, drehen leere #Rolltreppen ihre #Endlosschleifen. Das Reiseaufkommen liegt laut Deutsche Bahn aktuell bei 10 bis …

Bus + Flughäfen: Busaufstellbereich in der Neuköllner Straße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Notwendigkeit eines zusätzlichen #Busaufstellbereichs in der #Neuköllner Straße zur
zuverlässigen Abwicklung der #Busverbindungen zum zukünftigen #Flughafen #BER ein?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der #Expressbus #X7 soll in einem dichten Takt den #U-Bahnhof #Rudow (Endpunkt der U7)
mit den beiden Terminals des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) verbinden und somit
die regelmäßige Anbindung des Flughafens BER für unsere Fahrgäste sicherstellen. Eine
von den anderen Stadtbuslinien getrennte #Betriebshaltestelle ist für einen reibungslosen
#Betriebsablauf unabdingbar, da der Betrieb dieser Linie unabhängig von ggfs. auftretenden
Problemen auf den Stadtbuslinien erfolgen muss.
Durch den Standort direkt vor der zentralen #Einstiegshaltestelle kann eine pünktliche und
zuverlässige Abfahrt der Linie X7 zu den BER-Terminals sichergestellt werden. Aufgrund
der geplanten dichten Taktfolge bis in den späten Abend hinein, sollte diese
2
Betriebshaltestelle nicht im Bereich von Wohnbauten eingerichtet werden. Voraussichtlich
werden auch die Fahrzeuge der Linie N7 in Wochenend-Nächten diese Endstelle nutzen.“
Der Aufgabenträger teilt diese Einschätzung.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergriffen das Land Berlin sowie der Bezirk Neukölln seit dem Ersuchen der BVG im
Oktober 2019, in der Neuköllner Straße einen zusätzlichen Busaufstellbereich zu ermöglichen?
Antwort zu 2:
Die notwendige Fällung von vier Bäumen ist durch den Bezirk Neukölln noch im Februar
2020 erfolgt. Diese ist die Voraussetzung für weitere Bauarbeiten in diesem Jahr.
Grundsätzlich zuständig für bauliche Veränderungen ist der Eigentümer der Straße, der
Bezirk. Dieser hat sich jedoch wegen der für ihn nicht absehbaren Kostenlast am 11.
Februar 2020 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewendet.
Eine Unterstützung ist über den SIWANA Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neu- und Ausbau
von Bushaltestellen“) möglich und wurde auch grundsätzlich zugesagt.
Frage 3:
Welche Ergebnisse brachten bisherige Gespräche, Vor-Ort-Termine und BVV-Beratungen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In einem ersten Vor-Ort-Termin mit Behördenvertretern wurde die Örtlichkeit außerhalb der
normalen Fahrbahn (Anlegung einer Busbucht) für eine sinnvolle Maßnahme erachtet, da
keine Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr und die Anwohnenden entstehen
würden. Die notwendige Fällung mehrerer Bäume wurde als bestehende Herausforderung
angenommen.
Im Rahmen einer Ausschusssitzung im Dezember 2019 erfolgte die erneute
Inaugenscheinnahme mit den politischen Vertreterinnen/Vertretern und es konnte eine
Variante gefunden werden, die die Fällung von lediglich vier Bäumen erfordert. Dieser
Variante wurde im Januar 2020 zugestimmt.“
Frage 4:
Ist es zutreffend, dass die BVG ihre Finanzierungszusage, die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme zu
übernehmen, zurückgezogen hat?
a) Wenn ja, welche Gründe liegen hierfür vor?
b) Wenn nein, bleibt die Finanzierungszusage der BVG aufrechterhalten?
Frage 5:
Wie planen der Bezirk Neukölln sowie das Land Berlin die Anlegung des zusätzlichen Busaufstellbereichs nun
zu finanzieren?
3
Frage 8:
Ist der Senat bereits persönlich mit der BVG in den Kontakt getreten, um eine zeitnahe Umsetzung der
Maßnahme nicht zu gefährden?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht und wann plant der Senat, die Gespräche mit der BVG
aufzunehmen?
Antwort zu 4, 5 und 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Finanzierungszusage der BVG aus der Ausschusssitzung vom Dezember 2019 konnte
aufgrund der vorläufigen Wirtschaftsführung der BVG nicht gehalten werden. Sie bezog sich
auf die Fällung und Ersatzpflanzung von vier Bäumen.“
Die alleinige Zuständigkeit für das Anlegen eines solchen Bushaltebereiches im öffentlichen
Straßenland liegt beim bezirklichen Baulastträger. Der Aufgabenträger für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) hat für die Errichtung neuer Haltestellen lediglich eine
grundsätzliche Fördermöglichkeit aus dem SIWANA-Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neuund Ausbau von Bushaltestellen“). Der Aufgabenträger hat den Bezirk gebeten, sich für die
Planung und Realisierung direkt mit der BVG abzustimmen, bei Problemen aber angeboten
seinerseits vermittelnd tätig zu werden.
Frage 6:
Welche Kosten verursacht die Planung sowie Realisierung der Maßnahme insgesamt?
Antwort zu 6:
Die BVG schätzt die Kosten auf ca. 100.000,- Euro für die Errichtung der Haltestelle und die
damit einhergehenden Arbeiten (Grünarbeiten, Geh- und Radwegeverlegung, Versetzung
einer Straßenlampe, etc.).
Frage 7:
Welche verkehrlichen Konsequenzen sind nach der Eröffnung des Flughafens BER rund um die Neuköllner
Straße zu erwarten, insofern kein zusätzlicher Busaufstellbereich eingerichtet wird?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Flughafenbusse müssten in der Konsequenz die vorhandene und vor einem Wohnhaus
gelegene Endstelle nutzen. Für die bisher dort stehenden anderen Linien müssten
Ersatzstandorte gefunden werden, die entweder weitere innerbetriebliche Fahrwege
bedeuten oder zu ungünstigeren Umsteigebedingungen am U-Bahnhof führen würden.
Alternativ könnte auch in stadtauswärtiger Richtung auf dem rechten Fahrstreifen
gestanden werden, was allerdings zu einer massiven Beeinträchtigung des fließenden
Verkehrs einschließlich der anderen Buslinien führen würde.“
4
Frage 9:
Wann wird nach derzeitigem Stand mit der Anlegung des zusätzlichen Aufstellbereichs für Busse in der
Neuköllner Straße begonnen werden?
Antwort zu 9:
Die Bäumfällung als Voraussetzung für die geplante Baumaßnahme ist erfolgt. Die weitere
Zeitplanung ist noch nicht bekannt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Radverkehr: Pankower Tor bekommt vier Tramhaltestellen und vier Garagen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228836235/Pankower-Tor-bekommt-vier-Tramhaltestellen-und-vier-Garagen.html

#Mobilitätskonzept: Kurt Kriegers Quartier mit 2000 Wohnungen wird #autoarm. Neue #Tram und #Panke Trail bilden Rückgrat des Verkehrs.

Es war eine Erfolgsnachricht nach über zehn Jahren Streit: Im Januar stand fest, dass auf der Brache des früheren Güterbahnhofs Pankow ein modernes Stadtquartier mit 2000 Wohnungen, Geschäften, zwei Schulen und zwei Kitas in Holzbauweise entstehen. Nun meldet Investor Kurt Krieger, der beim Neubau des Quartiers Pankower Tor 500 Millionen Euro investiert, den nächsten Durchbruch: Man habe sich mit dem Bezirksamt Pankow auf ein Mobilitätskonzept geeinigt, gab die Firma Krieger den nächsten Schritt in Richtung Baustart bekannt.

Darin soll erstmals detailliert erklärt werden, wie man das #Pankower Tor als „autoarmes Stadtquartier“ der Zukunft entwickeln will – so wie es Pankows Bezirkspolitiker immer wieder gefordert hatten. Das Rückrad der Mobilität für die Bewohner des künftigen Stadtquartiers bildet eine neu entstehende #Straßenbahnlinie. Sie verkehrt entlang des künftigen Viertels zwischen dem S- und U-Bahnhof Pankow an der Granitzstraße zum S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf und führt dann weiter bis zum Pasedagplatz in Weißensee, wo Trams eine heute schon vorhandene Wendeschleife der Linie 12 nutzen können. „Im geplanten Quartier sind vier Haltestellen vorgesehen, je eine an den Bahnhöfen, eine an der geplanten #Grundschule sowie eine auf Höhe der #Neumannstraße“, gibt die Firma Krieger jetzt erstmals Details zum #Tram-Projekt des Senats bekannt. Die entsprechende #Trasse werde beim Bau des Pankower Tors frei gehalten. Eine Formulierung, die nahe legt, dass der Investor mit einem Projektstart rechnet, bevor die #Gleisbauarbeiten beginnen.

Pankower Tor: #Radschnellweg Panke #Trail soll viele Pkw überflüssig machen
Gleich neben der neuen Straßenbahnlinie verläuft ein breiter #Radweg, der den auf der anderen Seite des Quartiers laufenden Radschnellweg „Panke Trail“ ergänzt. Er führt entlang des Damms der S-Bahn-Linie #S2 von Karow bis zum #Mauerpark – und erschließt mittendrin Kriegers Quartier. „Der übergeordnete Radverkehr soll in Ost-West-Richtung …

zu Fuß mobil + Bahnhöfe: Die unendliche Geschichte setzt sich fort –Wann öffnet der Fußgängertunnel Schöneweide?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stand gibt es bei den Arbeiten zur #Sanierung des bei einem Brand Weihnachten 2016 beschädigten #Fußgängertunnel s am S-Bahnhof #Schöneweide?
Antwort zu 1:
Die Arbeiten zur Demontage der beschädigten #Tunneldeckenverkleidung sowie die Beseitigung und Entsorgung weiterer #Brandrückstände sind abgeschlossen. Ferner wurden die
verrußten Granitflächen der Fußböden und Wände in einem aufwändigen Verfahren gereinigt. Die durch den Brand beschädigten Stahltüren wurden erneuert.
Frage 2:
Gibt es einen #Baustopp oder wurde die #Sanierung des Tunnels abgebrochen?
Antwort zu 2:
Nein.
Frage 3:
Mit welchen Baukosten ist derzeit zu rechnen? Wer kommt für die Mehrkosten auf?
Antwort zu 3:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der geschätzte Kostenrahmen in Höhe von 300.000 € um
2
10 – 15 % überschritten wird. Sämtliche Kosten werden aus dem Berliner Landeshaushalt
finanziert.
Frage 4:
Auf eine Anfrage der Berliner Woche hatte Pressesprecher Jan Thomsen von SenUVK noch am 31. Juli
2019 unter anderem berichtet, dass die #Instandsetzungsarbeiten an Aufzügen und Fahrtreppen bereits beauftragt wurden. Der Behördensprecher ging von einer Eröffnung des Tunnels noch 2019 aus. Welche
Gründe gab es, dass dieser Termin – nach mehreren vorherigen Verschiebungen – wieder nicht gehalten
werden konnte?
Antwort zu 4:
Nach vollständiger Freilegung der #Tunneldecke wurde festgestellt, dass sich dort bisher
unbekannte Einbauten befunden haben und zusätzliche Arbeiten für einen funktionsfähigen Stromanschluss erforderlich wurden. Beide Umstände führten zu Verzögerungen. Die
zusätzlich notwendigen Planungsleistungen für die Wiederherstellung der Tunneldecke
konnten inzwischen abgeschlossen werden. Auch die Neuinstallation des Stromanschlusses sowohl für die #Tunnelbeleuchtung als auch den Betrieb der Pumpen und fördertechnischen Anlagen erfolgt kurzfristig. Die beauftragten Instandsetzungsarbeiten an Aufzügen
und Fahrtreppen werden abgerufen, wenn die Tunneldecke wiederhergestellt sein wird.
Die bisher genannten Termine standen immer unter dem Vorbehalt, dass die Ausbaugewerke vertraglich gebunden werden können. Bei diesem Vorhaben sind für diverse Gewerke zunächst keine Angebote eingegangen.
Frage 5:
Falls die Sanierung ohne Erfolg abgebrochen werden sollte: Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher
entstanden? Wie sieht ansonsten die weitere Zeitschiene für das Vorhaben aus und ist diese jetzt wenigstens belastbar?
Antwort zu 4:
Bisher sind dem Land Berlin Kosten in Höhe von rd. 72.000 € entstanden. Es wird weiterhin das Ziel verfolgt, den Fußgängertunnel in absehbarer Zeit wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Aufgrund der aktuellen dynamischen Situation in ganz Europa als
Resultat der Corona-Pandemie mit nicht absehbaren Folgen auch für die Bauwirtschaft
kann derzeit kein belastbarer Fertigstellungstermin benannt werden.
Berlin, den 25.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Schienenersatzverkehr in Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der #Bahnhofstraße in Berlin #Köpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu1:
In der Köpenicker Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe die #Gleise sowie
die #Fahrleitungen zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße. Gleichzeitig werden in
diesem Bereich barrierefreie Haltestellen errichtet.
Frage 2:
Welche #Haltestellen des #ÖPNV sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 1) betroffen, welche Linien werden
durch einen Schienenersatzverkehr überbrückt und welche Linien bzw. Haltestellen werden für die Dauer der
Baumaßnahmen ausgesetzt? (Aufstellung nach Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter Frage 1
genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und mit
welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Tram- und
Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
2
Frage 4:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und
im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der Baumaßnahmen?
Antwort zu 2 bis 4:
Die Informationen können der anliegenden Anwohnerinformation (Anlage) Baumaßnahme
Bahnhofstraße zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße entnommen werden.
Frage 5:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der Wendenschloßstraße in BerlinKöpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen, bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu 5:
Die seit April letzten Jahres laufenden Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in der
Wendenschloßstraße von Lienhardweg bis Gleisschleife werden voraussichtlich bis Ende
April 2020 andauern. Im Anschluss wird die BVG Straßenbahngleisbau umsetzen.
Geplantes Bauende ist dabei voraussichtlich Ende Juli 2020.
Frage 6:
Welche Haltestellen der Linie 62 und welche weiteren Linien sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 5)
betroffen, welche Haltestellen werden für die Dauer der Baumaßnahmen mittels eines
Schienenersatzverkehrs überbrückt und welche Haltestellen werden ausgesetzt? (Aufstellung nach der Dauer
der Einschränkungen erbeten.)
Antwort zu 6:
Aktuell sind die Haltestellen Lienhardweg, Müggelbergallee und Wendenschloß gesperrt
und werden durch Schienenersatzverkehr per Bus angefahren.
Frage 7:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Wendenschloßstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter
Frage 5 genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und
mit welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Bahn-, Tramund Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 8:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der
Wendenschloßstraße und im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der
Baumaßnahmen?
Frage 9:
Welche Baumaßnahmen sind in den kommenden fünf Jahren entlang der Tramlinie 62 durch wen geplant und
wie werden diese Baumaßnahmen den Betriebsablauf der Tramlinie 62 voraussichtlich beeinträchtigen?
(Aufstellung für die Jahre 2020 bis 2025 erbeten.)
3
Antworten zu 7 bis 9:
Ab 2021 werden zwischen Mayschweg und Pritstabelstraße sechs weitere StraßenbahnHaltestellen barrierefrei ausgebaut. Bei dieser Gelegenheit werden auch die Gleise
zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße grundhaft erneuert. Im Vorlauf dazu werden die
Berliner Wasserbetriebe an zwei Örtlichkeiten ihre Trinkwasserhauptleitung erneuern und
punktuell ihre Kanäle reparieren.
Die derzeit nur abmarkierten Gleise sollen zwischen Müggelheimer Straße und
Dorotheenstraße auch aufgrund der Berliner Lärmminderungsplanung zu Rasengleisen
werden. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das noch nicht eröffnet wurde.
Die BVG rechnet mit einer baulichen Umsetzung ab 2025.
Berlin, den 25.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Stationen: Bepflanzung von Wartehäuschen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen sind für die Jahre 2020 und 2021 im Rahmen des „Pilotprojektes #Begrünung
und #Solareindeckung von #Bushaltestellen“ (HH 2020/2021, Titel 68569) geplant und welche Kosten
verursachen diese jeweils? Bitte geplante Maßnahmen inklusive der Kosten je Jahr darstellen.
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die Begrünung der #Wartehallendächer wird im Rahmen der Erneuerung der
Wartehalleninfrastruktur berücksichtigt. Die Kosten können gegenwärtig noch nicht
beziffert werden, da wir uns in einem zu frühen Stadium der Planungen befinden. Wir
gehen davon aus, dass sowohl die Beschaffung (größeres Gewicht, stabilere
Tragkonstruktion) als auch die Pflege kostenintensiver sind als bei Wartehallen mit einem
„glatten“ Dach. Die Solareindeckung der Wartehallendächer wird derzeit nicht
vorgesehen. Aus Sicht der BVG stehen hier die Kosten (Anschaffung, Instandhaltung,
Instandsetzung etc.) und der Nutzen derzeit nicht im Verhältnis.“
Frage 2:
Liegt die Verantwortung der konkreten Umsetzung beim Senat, den Bezirken oder der BVG?
2
Antwort zu 2:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG wurde mit dem Projekt betraut.“
Frage 3:
Gab es bereits Ausschreibungsvorgänge?
a) Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand?
b) Wenn nein, warum nicht und wann wird mit der Ausschreibung begonnen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Hinsichtlich der Erneuerung der Wartehalleninfrastruktur befindet sich die BVG
gegenwärtig im Interessenbekundungsverfahren. Ziel ist es, dieses im I. Quartal dieses
Jahres abzuschließen, so dass im II. Quartal dieses Jahres das europaweite
Vergabeverfahren begonnen werden kann.“
Frage 4:
Welche Kriterien werden für die Standortauswahl herangezogen und wer hat diese definiert?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Aktuell können wir noch keine Standorte benennen, da das Konzept derzeit erst
entwickelt wird.“
Frage 5:
Wer entscheidet über die finale Standortauswahl?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG wird über die Standorte je nach Eignung entscheiden.“
Frage 6:
Inwiefern soll die jeweilige Lastenverträglichkeit der Dächer regelmäßig überprüft werden?
Antwort zu 6:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die konstruktive und statische Bemessung aller tragenden Konstruktionselemente (u.a.
der Wartehallendächer) erfolgt nach den einschlägigen Fachnormen und den statischen
Erfordernissen durch denjenigen Bieter, welcher den Zuschlag erteilt bekommen wird. Die
Inspektionen werden planmäßig wiederkehrend innerhalb vorgeschriebener Fristen durch
die BVG durchgeführt.“
3
Frage 7:
Inwieweit gibt es Überlegungen, neben den Bushaltestellen auch die Wartehäuschen von Tramhaltestellen
zu bepflanzen?
Antwort zu 7:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG unterscheidet nicht zwischen Bus- und Tramwartehalle. Generell werden alle
geeigneten Haltestellen und Standorte geprüft und bewertet.“
Frage 8:
Welche Art von Austausch betreibt der Senat mit den Vorbildstädten für bepflanzte Wartehäuschen Utrecht
und Neuss?
Frage 9:
Welche Erkenntnisse brachten diese Gespräche bisher?
Antwort zu 8 und 9:
Das Projekt „Bee-Stops“ mit 316 begrünten Wartehäuschen in der Stadt Utrecht ist durch
einschlägige Fachliteratur und durch die öffentlichen Medien bekannt, genauso wie
parlamentarische Beschlüsse, Ideen, Planungen und Konzeptionen zur Begrünung von
Wartehäuschen, wie z.B. in Emmerich, Neuss, Leipzig, München, Villach, Bremen und
vielen anderen Städten. Direkte Gespräche hat es mit diesen Städten nicht gegeben. Der
Senat ist aber, wie auch die BVG, zu der Erkenntnis gekommen, dass eine Begrünung der
Wartehäuschen nur bei einer Neubeschaffung realistisch und effizient umsetzbar ist.
Frage 10:
An welchen Standorten werden im Jahr 2020 und 2021 Solarpanels angebracht? Bitte konkrete Standorte
und Zeitpunkt der jeweiligen Installation darstellen.
Antwort zu 10:
Es liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. (Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 4
und 5).
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: S-Bahnhof Wilhelmshagen – Verzögerungen der Umbaumaßnahmen: Ursachen und Lösungen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen ursprünglichen Zeitplan gab es für den #Umbau des S-Bahnhofs #Wilhelmshagen?
Antwort zu 1:
Der Baubeginn war am 31.07.2017 und der ursprünglich geplante Termin zur
Inbetriebnahme der 01.06.2018
Frage 2:
Wann wurde der Antrag auf Zustimmung im Einzelfall (#ZiE) für die gewählte innovative Bauweise beim
Eisenbahnbundesamt gestellt und wann erfolgte die Erteilung?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der erste Antrag auf Zustimmung im Einzelfall (ZiE) wurde am 04.10.2017 gestellt. Er
wurde am 23.08.2018 zurückgezogen, weil in der vorliegenden Form keine zeitnahe
Genehmigung in Aussicht gestellt wurde. Auf Grund der technischen Komplexität wurde
nach Überarbeitung der Unterlagen und Einholung zusätzlicher Gutachten der zweite
2
Antrag auf ZiE am 23.04.2019 erneut eingereicht. Die ZiE wurde am 18.09.2019 durch das
EBA erteilt.“
Frage 3:
Wann wurden die hierfür erforderlichen Gutachten zu 2. in Auftrag gegeben? Hätte der Antrag nicht deutlich
früher, als bereits während der Baumaßnahme gestellt werden müssen? Welcher Schaden ist aus diesen
Verzögerungen entstanden und wer haftet hierfür?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Am 19.10.2017 wurde erstmalig das für die ZiE erforderliche Gutachten beauftragt. Es
waren im Verlauf der Bearbeitung der ZiE insgesamt fünf Gutachter eingebunden. Zu
Beginn der Baumaßnahme war man davon ausgegangen, dass nur eine
unternehmensinterne Genehmigung (#UiG), die durch die DB selbst erteilt wird, für die
gewählte Bauweise erforderlich ist. Im Rahmen der Bearbeitung der UiG wurde festgelegt,
dass eine ZiE beim Eisenbahnbundesamt (EBA) zu beantragen ist. Die aus der
Verzögerung entstandenen zusätzlichen Kosten werden derzeit noch ermittelt“.
Frage 4:
Welche Anstrengungen hat der Berliner Senat – spätestens seit der Drucksache 18/17425 vom 08.01.2019 –
gegenüber der Deutschen Bahn AG, #S-Bahn Berlin GmbH, BVG und dem Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) unternommen, nach den bekannten massiven Einschränkungen für die Bahnfahrer
Alternativen und Erleichterungen für sämtliche S-Bahnnutzer zu ermöglichen?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen (Shuttle o.Ä.) zur Entlastung und Entschädigungen (z.B. AB-Tarif ab bzw. bis
Erkner, auch unter Nutzung des Regionalverkehrs) wird es wann für wen geben?
Antwort zu 4 und 5:
Es wurden bei der DB AG Sachstände und Zeitpläne angefordert und eine
schnellstmögliche Fertigstellung erbeten. Grundsätzlich ist die Station Wilhelmshagen in
Betrieb und wird regulär durch die S-Bahn betrieben. Die Hauptanbindung aus
Wilhelmshagen ist über eine temporäre Fußgängerbrücke grundsätzlich sichergestellt. Eine
barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn-Linie #S3 ist – wie auch vor Beginn der
Baumaßnahmen am S-Bahnhof Wilhelmshagen – an den S-Bahnhöfen Rahnsdorf und
Erkner möglich, die aus Wilhelmshagen direkt mit der Buslinie #161 angebunden werden.
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Station Wilhelmshagen ist in Betrieb und wird regulär durch die S-Bahn Berlin bedient.
Es ist das erklärte Ziel der S-Bahn Berlin, ihren Fahrgästen bei Bedarf als Ansprechpartner
für Fragen zum Fahrtverlauf bzw. der Zugänglichkeit von Stationen rund um die Uhr zur
Verfügung zu stehen; dies gilt insbesondere für die Beratung von Fahralternativen.
Erreichbar sind die Mitarbeiter des Kundentelefons unter der Rufnummer 030 297 43 333.
Zudem haben die Reisenden für Fahrten zwischen 7 und 22 Uhr die Möglichkeit, im Vorfeld
beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den kostenfreien Bus & Bahn-
3
Begleitservice zu beauftragen. Informationen zu diesem Service sind zu erhalten unter:
https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice.“
Frage 6:
Was wird in welcher Zuständigkeit unternommen und ist dem Senat bekannt, dass Menschen mit
Behinderungen, Senioren mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen in Teilen keinerlei Möglichkeit haben,
den Bahnsteig zu erreichen und damit massiv in ihrer Mobilität eingeschränkt sind? Welche Lösungen wurden
hier geprüft und wann ist mit deutlichen Verbesserungen zu rechnen?
Antwort zu 6:
Für den S-Bahnhof Wilhelmshagen ist vorgesehen, mit der Erneuerung der
Personenunterführung auch zwei Aufzüge (zum Vorplatz und zum S-Bahnsteig)
einzubauen, damit ein barrierefreier Zugang zum S-Bahnsteig vorhanden ist.
Frage 7:
Wie sieht die detaillierte Projektablaufplanung aus? Wer ist hier verantwortlich, welche Abweichungen gibt es
und wie sieht der weitere konkrete Zeitplan aus?
Antwort zu 7:
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Bauarbeiten werden am 30.03.2020 wiederaufgenommen. Erste Maßnahme wird der
Rückbau des nördlichen Zugangs sein. Die Inbetriebnahme der Personenunterführung
erfolgt voraussichtlich Ende 02/2021, die beiden Aufzüge werden voraussichtlich Ende
03/2021 in Betrieb genommen.“
Frage 8:
Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Schallschutzwände hinsichtlich unmittelbarer oder vorstehender
Begrünung sowie via Graffiti wird es geben und inwieweit wird die Anwohnerschaft beteiligt?
Frage 15:
In welchem Bereich wird es welche Lösung in welchem Umfang hinsichtlich einer transparenten und/ oder
teils-transparenten Schallschutzwand geben, um einen Blick auf den und vom Bahnsteig zu haben?
Antwort zu 8 und 15:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Lärmschutzwand wird neben dem Empfangsgebäude Richtung Erkner auf einer Länge
von ca. 16 m in der vollen Höhe von 5 m transparent hergestellt. Eine weitere Gestaltung ist
nicht vorgesehen. Eine unmittelbare Begrünung der Lärmschutzwand ist bei der DB AG
nicht zugelassen, weil die Bauwerke inspizierbar sein müssen.“
4
Frage 9:
Inwieweit kann der Bauprozess durch ein Mehrschichtsystem und Prämienzahlungen für schnellere
Fertigstellung beschleunigt werden?
Antwort zu 9:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der geplante Bauablauf basiert darauf, dass auf der Baustelle täglich 10 – 12 Stunden
gearbeitet wird. Auf Grund der erforderlichen Bautechnologie, der beengten örtlichen
Verhältnisse und der zur Verfügung gestellten Sperrpausen würde ein Mehrschichtbetrieb
zu keiner schnelleren Fertigstellung führen. Bei der Einordnung der Sperrpausen gab es
Ausschlussfristen wegen anderer Baumaßnahmen (u.a. S-Bahnhof Karlshorst und S5).“
Frage 10:
Wie bewerten Senat und Bauträger die Kommunikation mit der Anwohnerschaft in Wilhelmshagen, welche
Verbesserungen wird es geben? In welcher Form und in welchen Abständen wird fortan informiert, nachdem
zuletzt häufige Anfragen notwendig und selbst im Internet monatelang nicht überall aktuelle Informationen zu
finden waren?
Antwort zu 10:
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Projektleitung wird gemeinsam mit dem Bürgerverein Wilhelmshagen, dem Bezirksamt
und den Abgeordneten festlegen, welche Formate und Kommunikationsmittel gewählt
werden, um die Information zum Projekt und zum jeweils aktuellen Baugeschehen bis zur
Fertigstellung zu gewährleisten.“
Frage 11:
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Vereinbarung von Sperrpausen mit der DB Netz?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Es sind alle Sperrpausen eingeordnet“
Frage 12:
Ist es zutreffend, dass das Bahnhofsgebäude künftig nur noch über eine 1,9 m breite Treppe zugänglich sein
soll und wird dies für alle Nutzer als ausreichend erachtet?
Frage 13:
Welche Planungen und Möglichkeiten der Positionierung der vorgesehenen Fahrstühle gibt es, um die Breite
zu 12. zu erweitern?
5
Antwort zu 12 und 13:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Treppenbreite wurde auf Grund der prognostizierten Reisendenzahlen ermittelt und
geplant. Sie entspricht zwei Gehspuren (eine Gehspur = 80 cm) mit einer Reserve von 30
cm. Die Planung wurde geprüft und freigegeben. Im Planfeststellungsverfahren gab es zur
Treppenbreite und zur Lage der Aufzüge keine Einwände. Aus den genannten Gründen
besteht keine Notwendigkeit, die Breite der Treppe zu vergrößern. Grundsätzlich würde eine
Änderung zu einer Umplanung der Ausführungsunterlagen und einer Planänderung zu
Verzögerungen von mehreren Monaten im Projekt führen.“
Frage 14:
Welche kurzfristigen Maßnahmen – auch zur Gewährleistung der Verkehrssicherung – wird es hinsichtlich der
von Nutzern als gefährlich beschriebenen provisorischen Treppe (über die Oberleitungen der Bahnstrecke)
geben, witterungsgerecht und geeignet für Menschen, welche nicht gut zu Fuß sind oder Koffer, Rollatoren
u.Ä. mitzuführen haben?
Antwort zu 14:
Eine barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn-Linie S3 ist – wie auch vor Beginn der
Baumaßnahmen am S-Bahnhof Wilhelmshagen – an den S-Bahnhöfen Rahnsdorf und
Erkner möglich, die aus Wilhelmshagen direkt mit der Buslinie 161 angebunden werden.
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Gewährleistung der Verkehrssicherung für diese Maßnahmen obliegt hier der Baufirma
und wurde in ihrer baulichen Konstruktion auch seit 2017 so betrieben sprich seitens der
DB AG zur Nutzung so freigegeben.“
Frage 16:
Welche Anwohnerbeteiligung zur weiteren Gestaltung wird es geben, auch zu einem Bistro im Gebäude und
etwa des näheren Umfeldes?
Antwort zu 16:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Innerhalb des Projektes wird das Zugangsgebäude in Abstimmung mit der
Denkmalschutzbehörde (Abstimmung fand am 07.02.2019 statt) wieder denkmalgerecht
aufgebaut. Eine Nachnutzung des Gebäudes durch DB S&S (Deutsche Bahn Station &
Service) ist derzeit nicht vorgesehen. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit einer
Neuvermietung.“
Frage 17:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich von Fahrradstellplätzen und eines öffentlichen WC?
6
Antwort zu 17:
Am S-Bahnhof Wilhelmshagen stehen bereits 106 Fahrradstellplätze zur Verfügung. In der
vor kurzem abgeschlossenen Standort- und Potenzialanalyse zum Fahrradparken für den
S-Bahnhof Wilhelmshagen wurde für das Jahr 2030 ein Bedarf von 215 Fahrradstellplätzen
ermittelt. Des Weiteren ergab die Analyse, dass Flächen für 54 zusätzliche
Fahrradstellplätze vorhanden sind – vorbehaltlich der Flächenfreigabe durch den Bezirk.
Weitere Potenzialflächen, um den Bedarf bis 2030 zu decken, sind noch zu identifizieren
und mit dem Bezirk abzustimmen.
Projektbedingt wurden die vorhandenen Fahrradstellplätze demontiert und sollen zum
Projektabschluss wiedererrichtet werden.
Am Standort S-Bahnhof Wilhelmshagen befindet sich bereits eine öffentliche
Toilettenanlage. Im dritten Quartal 2019 wurde zudem die alte City-Toilette gegen eine neue
barrierefreie Modultoilettenanlage („Berliner Toilette“) ausgetauscht.
Frage 18:
Warum gab es bei der DB-Infoveranstaltung am 26.02.2020 mit knapp 100 Anwohnern keinerlei
Handreichungen oder eine visuelle Präsentation der Pläne und Verfahrensabläufe, weshalb war dieser Termin
zur deutlichen Kritik der Teilnehmer derart schlecht vorbereitet?
Antwort zu 18:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Ende März 2020 findet ein Gespräch zwischen der Projektleitung, dem Bürgerverein
Wilhelmshagen und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses zu den in der Infoveranstaltung
aufgeworfenen Fragen und Vorschlägen statt. Die Ergebnisse der Besprechung werden den
Bürgerinnen und Bürgern in Abstimmung mit dem Bürgerverein in Form einer Präsentation
zur Verfügung gestellt.“
Frage 19:
Wann ist mit dem vollständigen Abschluss der Umbaumaßnahmen am S-Bhf. Wilhelmshagen zu rechnen?
Antwort zu 19:
Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im August 2021 abgeschlossen sein.
Berlin, den 13.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Stand der realen Barrierefreiheit im ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #U-Bahnhöfe sind aktuell umfassend #barrierefrei?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Von derzeit 173 U-Bahnhöfen sind 132 barrierefrei erreichbar. Davon 124 über Aufzüge und 8 über Rampen.“

Frage 2:

An wie vielen barrierefreien U-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine #Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Leider kann für die Jahre 2017, 2018 und 2019 keine vereinzelte Auswertung hinsichtlich der Störung der Barrierefreiheit mit Anzahl der U-Bahnhöfe und jeweiligen Störungstage geliefert werden.

Es wurden folgende #Verfügbarkeiten  in den jeweiligen  Jahren erzielt:

2017 2018 2019
Januar 97,88 % 97,12 % 95,23 %
Februar 98,01 % 97,00 % 97,12 %
März 96,87 % 96,83 % 96,65 %
April 97,37 % 97,47 % 95,28 %
Mai 96,80 % 96,12 % 95,26 %
Juni 96,74 % 94,92 % 95,54 %
Juli 96,38 % 97,42 % 97,12 %
August 97,41 % 96,72 % 97,51 %
September 97,33 % 97,06 % 97,36 %
Oktober 98,23 % 98,01 % 96,63 %
November 97,30 % 95,86 % 97,66 %
Dezember 97,15 % 95,23 % 97,13 %
Gesamt 97,29 % 96,65 % 96,54 %

Die jeweilige  #Gesamtverfügbarkeit  liegt demnach stets über dem aus dem #Verkehrsvertrag definierten Mindestwert von 95 %. Die BVG-Fachabteilung steuert dennoch kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit aus, welche sich beispielsweise im zweiten Halbjahr 2019 positiv bemerkbar machten und voraussichtlich auch in Zukunft weiter bemerkbar machen werden.“

Frage 5:

Wie viele #S-Bahnhöfe sind aktuell umfassend barrierefrei?

Antwort zu 5:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Aktuell sind von 136 Berliner Bahnhöfen, an denen das Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH verkehrt, 128 Bahnhöfe barrierefrei erschlossen.  Im laufenden Jahr 2020 werden noch an zwei weiteren Stationen Baumaßnahmen durchgeführt, die den barrierefreien Zugang ermöglichen.“

Frage 6:

An wie vielen barrierefreien S-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 6:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Vorangestellt sei erwähnt, dass die sog. #Fördertechnik (#Aufzüge, #Fahrtreppen etc.) für viele Reisende ein unerlässlicher Baustein in einer funktionierenden Reisekette ist. Der lnfrastrukturbetreiber  überwacht diese fördertechnischen Anlagen seit 2016 digital, so dass Störmeldungen unmittelbar erkannt und zusätzlich direkt an den internen Dienstleister zur Beseitigung der Störung gemeldet werden können. Weiterhin ist der

Status der Anlagen öffentlich online einsehbar, u.a. in der App „Bahnhof live“. Der Zielwert liegt bei einer Verfügbarkeit der Anlagen von 97 % im Ballungsraum und 95 % in der Fläche.

Die Verfügbarkeit aller höhenfördertechnischen Anlagen stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2017 in der Fläche 98,0 % und im Ballungsraum 96,7 %.

Im Jahr 2018 in der Fläche 97,5 % und im Ballungsraum 96,3 %.

Im Jahr 2019 in der Fläche 97,4 % und im Ballungsraum 97,0 %.“

Frage 3:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe in Berlin? Frage 7:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der S-Bahnhöfe in Berlin?

Antwort zu 3 und 7:

Die barrierefreie Mobilität für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen  im öffentlichen Personennahverkehr  (ÖPNV) ist eine wichtige Zielsetzung des Senats, welche

u.a. im Nahverkehrsplan und im #Mobilitätsgesetz festgehalten wurde.

Der Senat ist betrebt, die vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 zu gewährleisten. Nichtdestotrotz wird es vereinzelt Ausnahmen mit einer Realisierung ab 2022 geben.

Die #Verfügbarkeit von Aufzügen sowohl bei S-Bahnhöfen als auch bei U-Bahnhöfen von über 96 % wird als sehr positiv gewertet.

Frage 4:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen U-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 4:

Der barrierefreie Ausbau aller U-Bahnhöfe steht im Vordergrund.  Dabei ist geplant, die verbleibenden  U-Bahnhöfe, bis auf 10 U-Bahnhöfe, bis 2021 barrierefrei auszurüsten. Die ausstehenden  10 U-Bahnhöfe werden ab 2022 barrierefrei ausgebaut. Aufgrund der Komplexität der Vorhaben und der Abhängigkeit zu anderen Projekten kann die zeitliche Realisierung erst ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Für Störungsbeseitigung  und Instandhaltung ist die BVG zuständig.

Frage 8:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen S-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 8:

Die barrierefrei auszubauenden  S-Bahnhöfe sind verschiedenen  Projekte zugeordnet, sodass diese in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei aufgrund der Abhängigkeit zum jeweiligen Projektfortschritt nicht genannt werden.

Die Verantwortung für den barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe liegt beim Bund und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.  Dennoch sieht sich der Senat vereinzelt in der Verantwortung,  die Barrierefreiheit zu gewährleisten und bestellt dementsprechend Aufzüge bei der DB AG.

Für Störungsbeseitigung und Instandhaltung ist die DB AG zuständig.

Berlin, den 10.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Rückfragen zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/21340 „Teure Kunst“ – Graffitischäden bei BVG, DB und S-Bahn Berlin GmbH, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die DB AG gab die folgende Auskunft: „bis zum Ende des Jahres werden Flächen an 23 #Bahnhöfe durch den
#Graffiti-Blocker der Potsdamer Firma #Dafasan beschichtet. Die Graffitientfernung auf den beschichteten
Flächen erfolgt ausschließlich mit Wasser, ohne den Einsatz von Chemie. Im nächsten Jahr sollen weitere
Bahnhöfe folgen.“
Welche Bahnhöfe werden dies konkret sein? (Bitte um Ausschlüsselung nach Bahnhof und geplanten
Umsetzungshorizont (Zeitplan)
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es handelt sich um die Bahnhöfe Berlin #Hauptbahnhof, #Köpenick, #Storkower Str., #Pankow-Heinersdorf, #Karlshorst, #Jungfernheide, #Heidelberger Platz, #Wuhlheide, #Sonnenallee,
#Friedrichshagen, #Bundesplatz, #Gesundbrunnen, #Rathaus Steglitz, #Karow, #Bellevue,
#Schulzendorf, #Humboldthain, #Schönholz, #Wilhelmsruh, #Nikolassee, #Röntgental,
#Beusselstraße, #Bundesplatz, #Heerstraße, #Buch, #Messe-Süd, #Yorckstraße und #Friedenau.“
2
Eine Aufschlüsselung nach Bahnhof bzw. ein konkreter Zeitplan wurde nicht mitgeteilt.
Frage 2:
Der Senat gab die folgende Auskunft: „Der Senat führt regelmäßige Abstimmungsrunden mit den
Infrastrukturbetreibern zur Verbesserung der Situation durch und verweist dabei insbesondere auf gravierende
Mängel, die es zu beseitigen gilt. Da das Land Berlin jedoch keine direkten Vertragsverhältnisse mit den
Infrastrukturunternehmen unterhält, sind die Eingriffsmöglichkeiten für den Senat begrenzt“.
Welchen Inhalts sind diese Abstimmungsrunden? Welche konkreten Verbesserungsvorschläge bzw.
präventiven Ansätze werden hier diskutiert bzw. auch verfolgt?
Antwort zu 2:
Mit den zuständigen Infrastrukturbetreibern #DB Station&Service AG (zuständig für Fern-,
Regional- und S-Bahnhöfe) sowie #BVG (U-Bahnhöfe) finden quartalsweise Beratungen
statt. Diese turnusmäßigen Abstimmungsrunden dienen dem intensiven Austausch
zwischen dem Land Berlin und den Infrastrukturunternehmen zu allen Themen der
Personenbahnhöfe und U-Bahnhöfe innerhalb Berlins. Es geht dabei um den Zustand der
bestehenden Bahnhöfe sowie um Planungsabsichten und laufende Projekte für
Erneuerungsmaßnahmen.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend mit:
„Bereits seit mehreren Jahren setzt sich die DB Station&Service AG intensiv mit der
Thematik #Graffiti, insbesondere auch im Rahmen der Attraktivitätssteigerung der Berliner
Bahnhöfe, auseinander. Dabei wurden #Schwerpunktbahnhöfe eruiert und mit dem Land
Berlin besprochen.
So wurden z.B. viele Bahnhöfe künstlerisch gestaltet, #Reinigungsintervalle erhöht und mehr
Präsenzdienst auf Schwerpunktbahnhöfen etabliert. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen
zu benennen:
 Künstlerische Wandgestaltung: z. B. Gesundbrunnen, Nöldnerplatz, Warschauer Straße,
Spandau, Landsberger Allee, Potsdamer Platz.
 Historische Fotogestaltung/Foliengestaltung: z. B. Ostbahnhof, Bornholmer Straße,
Wannsee, Adlershof, Jannowitzbrücke, Bellevue.
 Malerarbeiten/Graffitiblocker: z. B. Greifswalder Straße, Landsberger Allee, Neukölln,
Rathaus Steglitz, Storkower Straße, Schönhauser Allee.“
Frage 3:
Der Senat gab die folgende Auskunft: „Am 10. Mai 2019 wurde in der 92. Umweltministerkonferenz auf
Vorschlag des Landes Berlin ein Antrag „Verminderung von Kunststoffabfalleintrag und sekundärem
Mikroplastik in die Umwelt durch verbesserte Reinigung von Bahnanlagen und entlang bundeseigener
Schienenwege“ beschlossen. Im Sinne dieses Beschlusses ist das Land Berlin auch in einem Austausch, wie
die #Vermüllung der #Gleisanlagen der Deutschen Bahn in Berlin verringert werden kann.“
Welches konkrete Ergebnis konnte in den Gesprächen mit der DB AG hierzu bisher erzielt werden? Wie ist
der aktuelle Stand zur Entwicklung neuer #Reinigungsfahrzeuge und den Einsatz dieser durch die DB AG?
3
Antwort zu 3:
Die DB AG teilte dazu mit:
„Die DB Netz AG hat zur Beschaffung eines Ersatzes für den vorhandenen
#Gleisreinigungszug eine Ausschreibung gestartet. Ziel ist es, eine neue Maschine bis Ende
2023 zur Verfügung zu haben.“
Frage 4:
Die BVG gab die Auskunft: „Um der Verschmutzung der Bahnhöfe entgegenzuwirken wurden die
Reinigungskontrollen verstärkt. Des Weiteren soll dem Thema der Geruchsbelästigung auf betroffenen Linien
stärker begegnet werden. Da eine Abnahme der Verschmutzung der U-Bahnhöfe derzeit noch nicht zu
beobachten ist, ergibt sich die Notwendigkeit weiterer präventiver Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit
dem Senat geprüft werden.“
In welcher Form wurden die Reinigungskontrollen konkret verstärkt? Wie zeitlich und wie personell?
Wie konkret wird sich dem Thema Geruchsbelästigung auf betroffenen Linien gewidmet? Welche Ansätze
werden hier aktuell verfolgt bzw. was ist für wann geplant?
Welche konkreten weiteren präventiven Maßnahmen werden von der BVG in Zusammenarbeit mit dem Senat
für wann verfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG sieht eine Verbesserung auf vielen U-Bahnhöfen gegenüber 2019. Während im
Dezember 2019 noch eine Gesamtbenotung von 2,8 für das Bahnhofsnetz ermittelt wurde,
lag der Wert im Februar dieses Jahres bei 2,6.
Durch die Übernahme der Reinigungsleistung auf den Linien 4 und 6 von der Firma Sasse
sind diese Leistungen gegenüber dem vorherigen Anbieter z. B. deutlich verbessert. Aus
unserer Sicht besteht weiterhin ein verstärkter Handlungsbedarf auf der Linie U8, wobei
auch hier eine Verbesserung der Gesamtsituation durch intensivere Sicherheitsstreifen der
Polizei in Zusammenarbeit mit Sicherheitsmitarbeitern der BVG zu erkennen ist.
Zusätzlich zur normalen Bearbeitung mit Reinigungsmitteln auf den Bahnhöfen der #U8
werden hier an verschiedenen Stellen #Dampfsaugleistungen durchgeführt. Dies beugt
Geruchsbelästigungen vor.
Zur Verstärkung der Kontrollen wurden fünf zusätzliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
eingestellt. Im Zuge dieser Maßnahme wurden die durchschnittlichen Kontrollen je Bahnhof
von 2-3 auf 5-6 im Monat erhöht.
Voraussichtlich im November dieses Jahres werden die Reinigungsleistungen sämtlicher
Bahnhöfe neu ausgeschrieben. In diese Ausschreibung werden neue Konzepte zur
Verbesserung der momentanen Zustände integriert.“
Der Senat begrüßt ausdrücklich die hier aufgeführten Anstrengungen der DB Station&
Service AG sowie der BVG zur Verbesserung der Sauberkeit und des Erscheinungsbildes
der Fern-, S- und U-Bahnhöfe im Land Berlin. Der gemeinsame Dialog sowie daraus
abgeleitete Handlungsempfehlungen sollen auch zukünftig dazu beitragen, die
Aufenthaltsqualität der Bahnhöfe weiter zu verbessern und damit die Attraktivität des #ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr) in Berlin zu erhöhen.
4
Frage 5:
Ist der Beantwortung seitens des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 09.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz