zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Ein Schrecken ohne Ende? – Wann wird der Fußgängertunnel endlich geöffnet?, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stand gibt es bei den Arbeiten zur Sanierung des #Fußgängertunnels am S-Bahnhof #Schöneweide?
Antwort zu 1:
Die zusätzlichen notwendigen Planungsleistungen für die Wiederherstellung der
Tunneldecke konnten abgeschlossen werden. Nach vollständiger Freilegung der
Tunneldecke wurde festgestellt, dass sich dort bisher unbekannte bauliche und
elektrotechnische Einbauten befunden haben. Bezüglich der elektrotechnischen Einbauten
wurden Abstimmungen mit dem Energieversorgungsunternehmen und zusätzliche Arbeiten
für einen funktionsfähigen #Stromanschluss erforderlich. Aufgrund weiterhin bestehendem
Klärungsbedarfes bezüglich der Kabelsituation auf Seiten des
Energieversorgungsunternehmens konnten die Planungen dazu bislang nicht
abgeschlossen werden und weitere Verzögerungen sind eingetreten.
Erst nach Neuinstallation des Stromanschlusses ist die Tunnelbeleuchtung, die
Wiederherstellung der Tunneldecke sowie der Betrieb der Pumpen und fördertechnischen
Anlagen möglich.
Frage 2:
Konnten für die zusätzlichen Arbeiten an der #Tunneldecke ein Bauunternehmen gefunden werden, welches
die Bauleistungen zur Herstellung der Tunneldeckenverkleidungen erbringen kann? Wurde mit diesen
Arbeiten in der Zwischenzeit begonnen?
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Antwort zu 2:
Die Bauleistungen zur Wiederherstellung der Tunneldeckenverkleidung konnten noch nicht
beauftragt werden, da noch kein verbindlicher Ausführungszeitraum als Voraussetzung für
die Angebotsabgabe benannt werden kann.
Frage 3:
Gibt es weitere Arbeiten am Tunnel, für die bisher keine geeigneten und willigen Bauunternehmen gefunden
werden konnten?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Wird aktuell am Tunnel gearbeitet, oder ruhen die Arbeiten?
Antwort zu 4:
Alle bisher möglichen Bautätigkeiten sind ausgeführt worden. Derzeit ruhen die Arbeiten
(siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 5:
Wann soll der #Fußgängertunnel nach aktueller Planung eröffnet werden?
Antwort zu 5:
Die Eröffnung des Tunnels kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Baumaßnahmen
erfolgen. In Abhängigkeit von den elektrotechnischen Voraussetzungen seitens des
Stromnetzbetreibers wird angestrebt, die Stromversorgung möglichst im III. Quartal 2020
fertigzustellen und anschließend die Folgegewerke (#Beleuchtung, Tunneldecke, #Pumpen
und #Fördertechnik) zu terminieren, da auch hier Abhängigkeiten zur möglichen
Stromversorgung (Pumpenleistung, Neuplanung der Fördertechnik usw.) bestehen.
Frage 6:
Wie hoch werden die Baukosten voraussichtlich in Gänze sein und wird es zu einer weiteren Erhöhung der
Kosten im Laufe der Sanierung gekommen? Wenn ja, wie werden diese Mehrkosten finanziert?
Antwort zu 6:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der im Frühjahr 2019 mit 300.000 € geschätzte Kostenrahmen
um 10 – 15 % überschritten wird. Sämtliche Kosten werden aus dem Berliner
Landeshaushalt finanziert.
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Frage 7:
Haben Die Erfahrung bei der Sanierung des Fußgängertunnels dazu geführt, dass der Tunnel nun nicht mehr
eröffnet werden soll und #zugeschüttet oder einer alternativen Nutzung (beispielsweise #Fahrradparkhaus)
zugeführt werden soll?
Antwort zu 7:
Nein. Es besteht kein Anlass, die Arbeiten für die Wiederinbetriebnahme des
Fußgängertunnels dauerhaft zu unterbrechen bzw. eine alternative Planung erstellen zu
lassen.
Berlin, den 09.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Stand der realen Barrierefreiheit im ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele -Bahnhöfe sind aktuell umfassend #barrierefrei?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Von derzeit 173 U-Bahnhöfen sind 132 barrierefrei erreichbar. Davon 124 über Aufzüge und 8 über Rampen.“

Frage 2:

An wie vielen barrierefreien U-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine #Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Leider kann für die Jahre 2017, 2018 und 2019 keine vereinzelte Auswertung hinsichtlich der Störung der Barrierefreiheit mit Anzahl der U-Bahnhöfe und jeweiligen Störungstage geliefert werden.

Es wurden folgende #Verfügbarkeiten  in den jeweiligen  Jahren erzielt:

2017 2018 2019
Januar 97,88 % 97,12 % 95,23 %
Februar 98,01 % 97,00 % 97,12 %
März 96,87 % 96,83 % 96,65 %
April 97,37 % 97,47 % 95,28 %
Mai 96,80 % 96,12 % 95,26 %
Juni 96,74 % 94,92 % 95,54 %
Juli 96,38 % 97,42 % 97,12 %
August 97,41 % 96,72 % 97,51 %
September 97,33 % 97,06 % 97,36 %
Oktober 98,23 % 98,01 % 96,63 %
November 97,30 % 95,86 % 97,66 %
Dezember 97,15 % 95,23 % 97,13 %
Gesamt 97,29 % 96,65 % 96,54 %

Die jeweilige  #Gesamtverfügbarkeit  liegt demnach stets über dem aus dem #Verkehrsvertrag definierten Mindestwert von 95 %. Die BVG-Fachabteilung steuert dennoch kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit aus, welche sich beispielsweise im zweiten Halbjahr 2019 positiv bemerkbar machten und voraussichtlich auch in Zukunft weiter bemerkbar machen werden.“

Frage 5:

Wie viele -Bahnhöfe sind aktuell umfassend barrierefrei?

Antwort zu 5:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Aktuell sind von 136 Berliner Bahnhöfen, an denen das Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH verkehrt, 128 Bahnhöfe barrierefrei erschlossen.  Im laufenden Jahr 2020 werden noch an zwei weiteren Stationen Baumaßnahmen durchgeführt, die den barrierefreien Zugang ermöglichen.“

Frage 6:

An wie vielen barrierefreien S-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 6:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Vorangestellt sei erwähnt, dass die sog. #Fördertechnik (#Aufzüge, #Fahrtreppen etc.) für viele Reisende ein unerlässlicher Baustein in einer funktionierenden Reisekette ist. Der lnfrastrukturbetreiber  überwacht diese fördertechnischen Anlagen seit 2016 digital, so dass Störmeldungen unmittelbar erkannt und zusätzlich direkt an den internen Dienstleister zur Beseitigung der Störung gemeldet werden können. Weiterhin ist der

Status der Anlagen öffentlich online einsehbar, u.a. in der App „Bahnhof live“. Der Zielwert liegt bei einer Verfügbarkeit der Anlagen von 97 % im Ballungsraum und 95 % in der Fläche.

Die Verfügbarkeit aller höhenfördertechnischen Anlagen stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2017 in der Fläche 98,0 % und im Ballungsraum 96,7 %.

Im Jahr 2018 in der Fläche 97,5 % und im Ballungsraum 96,3 %.

Im Jahr 2019 in der Fläche 97,4 % und im Ballungsraum 97,0 %.“

Frage 3:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe in Berlin? Frage 7:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der S-Bahnhöfe in Berlin?

Antwort zu 3 und 7:

Die barrierefreie Mobilität für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen  im öffentlichen Personennahverkehr  (ÖPNV) ist eine wichtige Zielsetzung des Senats, welche

u.a. im Nahverkehrsplan und im #Mobilitätsgesetz festgehalten wurde.

Der Senat ist betrebt, die vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 zu gewährleisten. Nichtdestotrotz wird es vereinzelt Ausnahmen mit einer Realisierung ab 2022 geben.

Die #Verfügbarkeit von Aufzügen sowohl bei S-Bahnhöfen als auch bei U-Bahnhöfen von über 96 % wird als sehr positiv gewertet.

Frage 4:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen U-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 4:

Der barrierefreie Ausbau aller U-Bahnhöfe steht im Vordergrund.  Dabei ist geplant, die verbleibenden  U-Bahnhöfe, bis auf 10 U-Bahnhöfe, bis 2021 barrierefrei auszurüsten. Die ausstehenden  10 U-Bahnhöfe werden ab 2022 barrierefrei ausgebaut. Aufgrund der Komplexität der Vorhaben und der Abhängigkeit zu anderen Projekten kann die zeitliche Realisierung erst ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Für Störungsbeseitigung  und Instandhaltung ist die BVG zuständig.

Frage 8:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen S-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 8:

Die barrierefrei auszubauenden  S-Bahnhöfe sind verschiedenen  Projekte zugeordnet, sodass diese in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei aufgrund der Abhängigkeit zum jeweiligen Projektfortschritt nicht genannt werden.

Die Verantwortung für den barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe liegt beim Bund und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.  Dennoch sieht sich der Senat vereinzelt in der Verantwortung,  die Barrierefreiheit zu gewährleisten und bestellt dementsprechend Aufzüge bei der DB AG.

Für Störungsbeseitigung und Instandhaltung ist die DB AG zuständig.

Berlin, den 10.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz