Straßenverkehr: Asphaltarbeiten an den Brücken der Allee der Kosmonauten in Berlin Marzahn, aus Senat

16.02.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1417787.php

In den kommenden zwei Wochen werden die Brücken pro Fahrtrichtung für jeweils fünf Tage gesperrt

#Witterungsbedingt sind in den vergangenen Wochen verstärkt #Fahrbahnschäden an den #Brücken im Zuge der Allee der #Kosmonauten in Höhe des S-Bahnhofs #Springpfuhl entstanden. Die dringend erforderlichen #Instandsetzungsarbeiten am #Asphalt beginnen in der kommenden Woche, damit die Allee der Kosmonauten wieder als Umfahrung des Verkehrsknotens Marzahn dienen kann.

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Radverkehr + zu Fuß mobil: Die Sanierung der „Schneckenbrücke“ – Eine unendliche Geschichte (IV), aus Senat

06.01.2023

Frage 1:
In welchem Umfang sind dem Senat Unfälle zwischen #Fußgängern und #Radfahrern oder Nutzern von motorisierten Rädern auf der “#Schneckenbrücke” bekannt?
a. Werden diese Unfälle statistisch erfasst? Wenn ja, bitte die Anzahl und Art der Unfälle mit Jahreszahlen tabellarisch auflisten.
b. Wurden darunter auch Unfälle erfasst, an denen Kinder beteiligt waren? Bitte Anzahl und Jahr nennen.

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BVG: Vielfalt ist (auch) Gefühlssache, Das neue Sitzmuster der BVG steht für die Vielfalt der Stadt., aus BVG

Das neue #Sitzmuster der #BVG steht für die Vielfalt der Stadt. Das bunte Muster besteht aus rund 80 unterschiedlichen #Silhouetten. Ob der Vater mit seinem Kind, das homosexuelle Paar, Rollstuhlfahrer*innen, die Frau, die Yoga macht, oder Rentner*innen mit ihrem Hund – das Sitzmuster repräsentiert sie alle und noch viel mehr.

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BVG: Ein Muster, das bewegt, Berlin ist bunt, Berlin lebt und mit der BVG ist Berlin stets in Bewegung., aus BVG

Berlin ist bunt, Berlin lebt und mit der BVG ist Berlin stets in Bewegung. Dabei verfährt das größte deutsche Nahverkehrsunternehmen immer nach dem gleichen #Muster: Egal welches Alter, Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung oder kulturelle Prägung – bei der BVG sind alle gleich und jederzeit herzlich #willkommen. Diese Vielfalt zeigt die BVG jetzt genau da, wo sie niemand übersehen kann – auf dem neuen #Sitzmuster der Busse und Bahnen!

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zu Fuß mobil + Bahnhöfe: Die unendliche Geschichte setzt sich fort –Wann öffnet der Fußgängertunnel Schöneweide?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stand gibt es bei den Arbeiten zur #Sanierung des bei einem Brand Weihnachten 2016 beschädigten #Fußgängertunnel s am S-Bahnhof #Schöneweide?
Antwort zu 1:
Die Arbeiten zur Demontage der beschädigten #Tunneldeckenverkleidung sowie die Beseitigung und Entsorgung weiterer #Brandrückstände sind abgeschlossen. Ferner wurden die
verrußten Granitflächen der Fußböden und Wände in einem aufwändigen Verfahren gereinigt. Die durch den Brand beschädigten Stahltüren wurden erneuert.
Frage 2:
Gibt es einen #Baustopp oder wurde die #Sanierung des Tunnels abgebrochen?
Antwort zu 2:
Nein.
Frage 3:
Mit welchen Baukosten ist derzeit zu rechnen? Wer kommt für die Mehrkosten auf?
Antwort zu 3:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der geschätzte Kostenrahmen in Höhe von 300.000 € um
2
10 – 15 % überschritten wird. Sämtliche Kosten werden aus dem Berliner Landeshaushalt
finanziert.
Frage 4:
Auf eine Anfrage der Berliner Woche hatte Pressesprecher Jan Thomsen von SenUVK noch am 31. Juli
2019 unter anderem berichtet, dass die #Instandsetzungsarbeiten an Aufzügen und Fahrtreppen bereits beauftragt wurden. Der Behördensprecher ging von einer Eröffnung des Tunnels noch 2019 aus. Welche
Gründe gab es, dass dieser Termin – nach mehreren vorherigen Verschiebungen – wieder nicht gehalten
werden konnte?
Antwort zu 4:
Nach vollständiger Freilegung der #Tunneldecke wurde festgestellt, dass sich dort bisher
unbekannte Einbauten befunden haben und zusätzliche Arbeiten für einen funktionsfähigen Stromanschluss erforderlich wurden. Beide Umstände führten zu Verzögerungen. Die
zusätzlich notwendigen Planungsleistungen für die Wiederherstellung der Tunneldecke
konnten inzwischen abgeschlossen werden. Auch die Neuinstallation des Stromanschlusses sowohl für die #Tunnelbeleuchtung als auch den Betrieb der Pumpen und fördertechnischen Anlagen erfolgt kurzfristig. Die beauftragten Instandsetzungsarbeiten an Aufzügen
und Fahrtreppen werden abgerufen, wenn die Tunneldecke wiederhergestellt sein wird.
Die bisher genannten Termine standen immer unter dem Vorbehalt, dass die Ausbaugewerke vertraglich gebunden werden können. Bei diesem Vorhaben sind für diverse Gewerke zunächst keine Angebote eingegangen.
Frage 5:
Falls die Sanierung ohne Erfolg abgebrochen werden sollte: Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher
entstanden? Wie sieht ansonsten die weitere Zeitschiene für das Vorhaben aus und ist diese jetzt wenigstens belastbar?
Antwort zu 4:
Bisher sind dem Land Berlin Kosten in Höhe von rd. 72.000 € entstanden. Es wird weiterhin das Ziel verfolgt, den Fußgängertunnel in absehbarer Zeit wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Aufgrund der aktuellen dynamischen Situation in ganz Europa als
Resultat der Corona-Pandemie mit nicht absehbaren Folgen auch für die Bauwirtschaft
kann derzeit kein belastbarer Fertigstellungstermin benannt werden.
Berlin, den 25.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: U-Bahnhof Uhlandstraße wird zur Langzeitbaustelle Seit Januar ist der westliche Zugang wegen Baufälligkeit gesperrt., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226387035/U-Bahnhof-Uhlandstrasse-wird-zur-Langzeitbaustelle.html

Seit Januar ist der westliche #Zugang wegen #Baufälligkeit gesperrt. Noch immer ist unklar, wann die millionenteure Sanierung beginnt.

„Wo geht es denn hier zur -Bahn?“ Die Passantin auf der Mittelinsel des Kurfürstendamms ist sichtlich irritiert, denn der vor ihr liegende Zugang zum -Bahnhof #Uhlandstraße ist mit einem Bauzaun versperrt. Nur wer genauer hinschaut, findet am Ziergitter rechts vor dem Treppenabgang einen unauffälligen DIN-A4-Zettel angebracht. Darauf steht: „Instandsetzungsarbeiten an der Treppenanlage“. Aus diesem Grund sei der Zugang seit dem 30. Januar geschlossen. Die „sehr geehrten Fahrgäste“ mögen den anderen Zugang nutzen. Der liegt am anderen Bahnsteigende – gut 100 Meter entfernt.

Was allerdings nicht zu sehen ist, sind die versprochenen #Instandsetzungsarbeiten. Kein Baulärm, kein Bauarbeiter weit und breit. Und das wird wohl noch etliche Monate so bleiben. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, wollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erst im September oder Oktober eine Baufirma mit den Reparaturarbeiten beauftragen.

Wann diese tatsächlich anfängt, ist allerdings noch völlig offen. Der Baustart könne erst nach Einholung aller benötigten Genehmigungen erfolgen, sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken. Die eigentliche Bauzeit wird dann mit etwa einem Jahr veranschlagt. Die Sanierung eines simplen U-Bahn-Eingangs – in Berlin ist dies ein aufwendiges …

Straßenverkehr: Maroder Zustand trotz umfangreicher Sanierung – Arbeiten an der Elsenbrücke im Jahr 2008, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten
ausgeführt:

  • Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
  • Rückbau und Neubau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen
  • #Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
  • Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und
    Spannkammerrückwand
  • Rückbau und Neubau Geländer
    Frage 2:
    Was hat die Sanierung damals gekostet?
    Antwort zu 2:
    Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro.
    Frage 3:
    Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde
    dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im
    2
    Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten
    vorgenommen?
    Antwort zu 3:
    Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass
    infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen
    Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war.
    Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine
    Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen.
    Frage 4:
    Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden
    Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt?
    Antwort zu 4:
    Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen
    waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des
    Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte.
    Frage 5:
    Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte
    #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008?
    Antwort zu 5:
    Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine
    Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den
    #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen
    Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in
    Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des
    Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von
    anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt
    werden.
    Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens
    konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt
    werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik.
    Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer
    Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem
    späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert.
    Frage 6:
    Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen?
    3
    Antwort zu 6:
    Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk
    verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten
    #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar.
    Frage 7:
    Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet?
    Antwort zu 7:
    Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe
    von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist,
    kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen.
    Frage 8:
    Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus?
    Antwort zu 8:
    Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
    möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
    darstellen:
    Abriss östlicher Überbau: 2020
    Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
    Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
    Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
    Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
    Frage 9:
    Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der
    Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und
    wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe?
    Antwort zu 9:
    Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem
    gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.
    Frage 10:
    Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt
    ist? Wenn nein, warum nicht?
    4
    Antwort zu 10:
    Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der
    verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet.
    Berlin, den 18.12.2018
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bauarbeiten + Straßenverkehr: Ruppiner Chaussee, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung:
Angesichts der bevorstehenden #Instandsetzungsarbeiten und Ersatzbauten an der
#Autobahn #A111 finden derzeit Untersuchungen durch die #DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH zur verkehrlichen Abwicklung während dieser
Maßnahmen statt. Da durch die Baumaßnahmen Stausituationen nicht auszuschließen
sind, die Umfahrungen erforderlich machen, werden infrage kommende
#Umfahrungsstrecken mit in diese Untersuchung einbezogen – so auch die #Ruppiner
Chaussee. Im Zuge einer zurückliegenden Studie wurde bereits festgestellt, dass die
Ruppiner Chaussee, verglichen mit anderen Umleitungsstrecken, im Raum Heiligensee
die wenigsten Betroffenheiten aufweist. Die erwähnte Untersuchung der DEGES ist noch
in Bearbeitung. Erst wenn diese abgeschlossen ist und dem Senat vorliegt, kann er sich
eine fundierte Meinung über die in den diversen Teilfragen der Schriftlichen Anfrage
angesprochenen Themen bilden, Bewertungen vornehmen und Positionen einnehmen.
Frage 1:
Welche Position vertritt der Senat bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee, die einst als
Lärmschutzersatzmaßnahme im Zuge des Baus der A111 entwidmet wurde, für die Dauer der anstehenden
Autobahnsanierung?
Antwort zu 1:
Eine Position bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee während der
Autobahnsanierung kann der Senat erst nach Vorlage der o.g. Untersuchung der DEGES
einnehmen, die u. a. auch diese Fragestellung zum Thema hat.
2
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Risiken für die Verkehrssicherheit aufgrund des sehr schlechten Zustands der
Straße und hier insbesondere den Zustand der Fahrbahndecke?
Frage 4:
Welche Risiken sieht der Senat für die Rollstuhlfahrer aus dem anliegenden Diakoniezentrum und der
Schulkinder, die die Straße durch den Tegeler Forst nutzen um nach Tegel zu kommen?
Antwort zu 2 und 4:
Eine Risikobewertung bezüglich der Verkehrssicherheit aufgrund des Straßenzustands
und bezüglich Rollstuhlfahrern und Schulkindern kann der Senat erst vornehmen, wenn
die Untersuchung der DEGES, die auch die Ruppiner Chaussee umfasst, vorliegt.
Frage 3:
Wie bewertet er den Missstand, dass streckenweise keine Fußgängerwege, bei zum Teil nur 1,5 Meter
Abstand von der Straße zu angrenzenden Wohnhäusern und keine Fahrradwege vorhanden sind?
Antwort zu 3:
Eine Bewertung der Dimensionen im Straßenraum der Ruppiner Chaussee unter
Berücksichtigung der Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer kann der Senat erst
nach Vorlage der Untersuchung der DEGES vornehmen.
Frage 5:
Wäre die Ruppiner Chaussee aus Sicht des Senats überhaupt für Schwerlastverkehr geeignet?
Frage 9:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Ruppiner Chaussee vorher saniert werden müsste, bevor
die Entwidmung aufgehoben würde?
Frage 10:
Wie hoch wird der Sanierungsaufwand für die Ruppiner Chaussee eingeschätzt? In welchem Zeitraum
würde sich eine Sanierung der Ruppiner Chaussee bewegen?
Frage 15:
Wie kann gewährleistet werden, dass die fast direkt an der Straße liegenden denkmalgeschützten Gebäude
(Ensemble Gut Schulzendorf) nicht weiteren Schaden durch den Schwerlastverkehr nehmen?
Antwort zu 5, 9, 10 und 15:
Wenn die Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahmen an der A 111
herangezogen werden (und aus diesem Grunde entwidmet werden) sollte, wird vermutlich
zuvor eine Sanierung erforderlich werden, die dann auch die Aufnahme von
Schwerverkehr ermöglichen würde, ohne, dass dieser Schäden verursacht. Genaueres
wird die DEGES-Untersuchung ergeben. Dies betrifft auch Aussagen zur Schätzung der
Kosten und der Dauer der Sanierung.
3
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass mit der Öffnung der Ruppiner Chaussee ein
Naherholungsgebiet und eine Wildbrücke zerschnitten würden und zusätzlich die Gefahr von Wildwechsel
bestünde?
Antwort zu 6:
Die DEGES-Untersuchung wird für den Fall der Heranziehung der Ruppiner Chaussee als
Umleitungsstrecke auch Aussagen zur Wildwechselgefahr enthalten. Vorher kann hier
keine Aussage getroffen werden.
Frage 7:
Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssten für die Öffnung der Straße für den Verkehr erfüllt
sein? Wann könnte frühstens mit einem Abschluss der Verfahren gerechtnet werden?
Antwort zu 7:
Zur Vorbereitung der Ausgestaltung einer Bedarfsumleitung für die A 111 sind Unterlagen
für ein durchzuführendes Planänderungsverfahren durch den Vorhabenträger zu
erarbeiten. Insbesondere sind die Kompensationsmaßnahmen für die wegfallende
Schutzauflage der Teilentwidmung der Ruppiner Chaussee zu untersuchen und zu
bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss des Planänderungsverfahrens kann die
Bedarfsumleitung aktiviert werden. Allerdings ist ein diesbezüglicher Änderungsantrag bei
der zuständigen Planfeststellungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz bisher nicht eingegangen, so dass derzeit keine Aussagen über die
zeitlichen Abläufe gemacht werden können.
Frage 8:
Die bisherige offizielle Umleitungsstrecke (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße) wurde zum Teil
bereits umfangreich ausgebaut. Ein fehlendes Teilstück wird jetzt umfangreich saniert. Welche Gründe sieht
der Senat, dann die Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr zu nutzen?
Antwort zu 8:
Welche Umleitungsstrecken während der A 111-Maßnahmen unter Abwägung aller
Aspekte am geeignetsten und welche Kapazitäten erforderlich sind, ist u.a. Gegenstand
der Untersuchung der DEGES. Ob nur eine der in der Schriftlichen Anfrage genannten
Umleitungsstrecken (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße bzw. Ruppiner
Chaussee) oder beide erforderlich werden, kann erst nach Vorlage der DEGESUntersuchung
beantwortet werden.
Frage 11:
Inwiefern wäre eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Straße ein Präjudiz für eine dauerhafte
Öffnung der Ruppiner Chaussee für den Verkehr?
4
Antwort zu 11:
Eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee stellt nach
Auffassung des Senats kein Präjudiz dar, da eine Entwidmung schon einmal
vorgenommen wurde und erneut vorgenommen werden könnte.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die verkehrlichen Probleme, die durch die Aufhebung der Entwidmung entstehen
würden? Teilt der Senat die Auffassung, dass sich der „Alte Fritz“ zum Nadelöhr entwickeln würde, von wo
aus sich der Verkehr bis zur Autobahnauffahrt Schulzendorfer Straße stauen würde? Inwiefern würde eine
temporäre oder dauerhafte Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee zu noch mehr Autoverkehr
in Teilen von Tegel und Heiligensee führen? Wie sieht hierzu der Senat die Auswirkungen auf den
öffentlichen Nahverkehr (Buslinie 124)?
Antwort zu 12:
Generell gilt, dass, wenn Verkehre, die normalerweise auf Autobahnen stattfinden, wegen
einer Störung oder wegen Bauarbeiten von der Autobahn in ein niederrangiges
Straßennetz abgeleitet werden müssen, es in Spitzenlastzeiten zu Engpässen an
bestimmten Punkten im Stadtstraßennetz kommen kann. Derartige Vorkommnisse können
auch für den Knoten Heiligenseestraße/Ruppiner Chaussee/Karolinenstraße nicht
ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des ÖPNVs in diesem Bereich sind die Aussagen
der DEGES-Untersuchung abzuwarten.
Frage 13:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den ordnungswidrigen Verkehr in der Ruppiner Chaussee? Wie oft
fanden in den vergangenen Jahren Verkehrskontrollen durch die Berliner Polizei statt?
Antwort zu 13:
Die Beachtung des mittels Verkehrszeichen angeordneten Durchfahrtverbotes für
Kraftfahrzeuge lässt nach polizeilichen Beobachtungen tendenziell nach. Weil die
Verkehrszeichenlage neben der BVG auch den Anliegerverkehr zum Forstamt Tegel und
zur Siedlungsgemeinschaft Tegelgrund zulässt, ist eine restriktive und nachhaltig wirkende
Verkehrsüberwachung nicht erfolgreich möglich. Betroffene haben im Falle einer Kontrolle
größtenteils passende Behauptungen zum Fahrtziel bereit, welche die Ahndung
verhindern. Verstöße häufen sich bei Sperrungen der A 111 nach Verkehrsunfällen oder
aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten.
Über das regelmäßige Einschreiten durch die Polizeidienstkräfte im Streifendienst hinaus
wurden in den Jahren 2016/2017 acht Schwerpunktkontrollen zum Durchfahrtverbot und
39 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Ergebnis sind insgesamt 519
Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt worden. Das Geschwindigkeitsniveau in
der Ruppiner Chaussee ist nicht auffällig hoch.
Frage 14:
Wie will der Senat der Beschlusslage effektiv Rechnung tragen, dass die Ruppiner Chaussee durch den
Tegeler Forst für den Individualverkehr gesperrt ist und sich kein Parallelverkehr zur Autobahn entwickelt?
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Antwort zu 14:
Hierzu erwartet der Senat konzeptionelle Aussagen aus der noch in Arbeit befindlichen
Untersuchung der DEGES.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der A100 aufgrund von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten aus Senat

www.berlin.de

In der kommenden Woche werden auf der #A100 dringende #Wartungs- und #Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.

Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich:

#Vollsperrung der A100 in Fahrtrichtung Nord
von Anschlussstelle (AS) Schmargendorf bis AS Jakob-Kaiser-Platz bzw. AS Heckerdamm
in den Nächten vom 24.10.2016 zum 25.10.2016 und
vom 25.10.2016 zum 26.10.2016, jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr.

Vollsperrung der A100 in Fahrtrichtung Süd
von AS Jakob-Kaiser-Platz bzw. AS Heckerdamm bis AS Hohenzollerndamm
in den Nächten vom 26.10.2016 zum 27.10.2016 und
vom 27.10.2016 zum 28.10.2016, jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr

Die jeweiligen Ein- und Ausfahrten zwischen den Anschlussstellen sind während der Arbeiten gesperrt. Die #Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Wir bitten um Verständnis und um #weiträumige Umfahrung.
Bilder: 
Baustelle; Foto: © DOC RABE Media – Fotolia.com

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Brücke An der Wuhlheide in Berlin Treptow-Köpenick Sperrung der Brücke in beiden Fahrtrichtungen vom 20.9. bis 1.10.2016 notwendig aus Senat

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Die #Brücke An der #Wuhlheide in Berlin Treptow-Köpenick ist Teil des Straßenzuges #Rummelsburger Straße – An der Wuhlheide und überspannt den Kontenpunkt mit der Treskowallee und Edisonstraße. Im Frühjahr 2016 wurden #Schäden im Bereich der östlichen #Fahrbahnübergangskonstruktion zwischen Brücke und Straßenrampe festgestellt. Zur Vermeidung einer Verkehrsgefahr wurde die Geschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h reduziert. Die notwendigen #Instandsetzungsarbeiten haben am heutigen Dienstag begonnen und werden voraussichtlich am 1. Oktober 2016 abgeschlossen sein. Während dieser Zeit werden Anpassungsarbeiten an den Profilen der beschädigten Fahrbahnübergangskonstruktion und Abdichtungs- und Asphaltarbeiten an der geschädigten Fahrbahn durchgeführt. Dazu muss die Straßenbrücke für den Fahrzeugverkehr in beide Richtungen gesperrt werden. Fußgänger und Radfahrer sind von dieser Maßnahme nicht betroffen, da die Brücke ausschließlich von motorisierten Verkehrsteilnehmern genutzt werden darf. Für den Zeitraum der Vollsperrung können alle Verkehrsteilnehmer den parallel zur Brücke verlaufenden Straßenzug nutzen.

Im Rahmen der Vollsperrung werden auch die Fahrbahnschäden im Rampenbereich durch das zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick beseitigt.

Nach Abschluss der Arbeiten wird die temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wieder aufgehoben.
Bilder: 
Brücke An der Wuhlheide in Berlin Treptow-Köpenick, Luftbild 2016

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt