Am #S-Bahnhof #Botanischer Garten wird ab Ende des Monats ein #Ersatzbau der #Moltkebrücke errichtet. Daher kommt es an vier Tagen zu Einschränkungen auf der Linie #S1. Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten:
Bauabschnitt 1 mit Busersatzverkehr Zehlendorf – Schöneberg von Donnerstag, 28. April um 22 Uhr, bis Montag, 2. Mai um 1.30 Uhr
Die Fahrt in Bussen und Bahnen ist bequem, umweltfreundlich und soll für alle Menschen zugänglich sein. Doch Fahrgäste, die auf den #Rollstuhl, den #Rollator oder ähnliche #Hilfsmittel angewiesen sind, fühlen sich manchmal noch unsicher. Auch Menschen mit einer #Sehbehinderung oder #sensorischen Einschränkungen wissen nicht immer, wie sie sich in den Nahverkehrsfahrzeugen zurechtfinden
Weil alte Technik ausgetauscht werden muss, ist der #Tiergartentunnel seit Montagfrüh voll #gesperrt. Es kam zuletzt vermehrt zu Ausfällen und Störungen. Nun muss die wichtige #Verkehrsverbindung fast eine komplette Woche geschlossen werden.
Frage 1: Wie wird das 9 Euro Ticket für #VBB#Abonnementen gestaltet? Bezahlen die Abonnementen auch nur 9 Euro für 3 Monate jeweils? Falls nein, warum nicht? Antwort zu 1: Grundsätzlich werden im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auch Abonnentinnen und Abonnenten vom Angebot des 9-Euro-Tickets profitieren. Es ist geplant, dass das jeweils vertragsführende Verkehrsunternehmen im #Aktionszeitraum nur 9 Euro für das jeweilige Abonnement einzieht. Für besondere Abonnements, wie etwa Semestertickets soll es aus Gründen der Umsetzbarkeit davon abweichende Regelungen zur anteiligen Erstattung des bereits gezahlten Betrages geben. Diese werden gegenwärtig bundesweit abgestimmt. Besitzerinnen und Besitzer von Jahreskarten sollen sich den überzahlten Betrag für den Aktionszeitraum voraussichtlich erstatten lassen können. Darüber hinaus finden zurzeit Abstimmungen statt, ob und in welcher Form bestehenden und neuen Abonnentinnen und Abonnenten im Sinne der Kundenbindung zusätzliche Vorteile angeboten werden können. 2
Frage 1: Wie viele Sekunden #Grünphase gelten allgemein als ausreichend, um eine Straße zu überqueren? Antwort zu 1: In den bundesweit einheitlichen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA) wird eine #Mindestgrünphasenlänge von 5 Sekunden für den #Fußverkehr empfohlen. An jede Grünphase schließt sich eine #Räumzeit an, die gewährleistet, dass auch eine Person, die erst in der letzten #Grünsekunde die Fahrbahn betritt, diese noch gefahrlos überqueren kann, bevor der #Fahrzeugverkehr Grün erhält. Insofern ist stets sichergestellt, dass die Straße sicher überquert werden kann. Zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls für die zu Fuß Gehenden wird nach den aktuellen Planungsvorgaben des Landes Berlin die Grünzeit einer einzelnen Furt so bemessen, dass 2/3 der #Furtlänge zurückgelegt werden können. Bei aufeinanderfolgenden baulich getrennten Furten soll die in #Laufrichtung zweite Furt bis zur Hälfte bei Grün erreicht werden.
Frage 1: Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG: „Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit ausschreiben mussten.“ 2 Frage 2: Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die Auftragserteilung verantwortlich? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis, #Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt und durch die #BVG#beauftragt.“ Frage 3: Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG: „Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten #Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das #Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten, die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“ Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar. Frage 4: Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult? Antwort zu 4: Hierzu berichtet die BVG: „Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten. Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“ 3 Frage 5: Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf, #Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG: „Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“ Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“ aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird. Frage 6: Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen Haltestellen bei Bedarf zu halten haben? Antwort zu 6: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung abgeschlossen.“ Frage 7: Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden sein? Antwort zu 7: Hierzu berichtet die BVG: „Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“ Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe auch Antwort zu 5). 4 Frage 8: Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 8: Hierzu berichtet die BVG: „Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“ Frage 9: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 9: Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert werden. Frage 10: Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren, dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen? Antwort zu 9 und 10: Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten. 5 Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative. Berlin, den 25.04.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: In welcher Höhe fallen derzeit #Energiekosten bei den Berliner Verkehrsbetrieben an? Bitte getrennt nach Energieträger. Antwort zu 1: Der Bedarf der #BVG an Energie liegt aktuell bei rd. 50 Mio. Litern Dieselkraftstoff im Jahr sowie rund 504 GWh elektrischer Energie. Die Kosten für die bezogene Energie betrugen im Jahr 2021 für elektrische Energie rund 58 Mio. Euro, für Treibstoffe rund 43 Mio. Euro und für sonstige Energieträger rund 7 Mio. Euro. 2
Wie viel und wofür der Berlin zustehenden Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz (reguläre Mittel nach Anlage 1 und 2, ebenso die zusätzlichen Mittel nach § 5 Abs. 11) und den Corona- Sondermitteln 2020 und 2021 aus § 7) wurden 2020 und 2021 #abgerufen? Bitte getrennt nach:
Leistungsbestellungen im SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte)
Leistungsbestellungen im ÖPNV
Managementaufwand SPNV
Managementaufwand ÖPNV
Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV
Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV
Investitionen in Fahrzeuge SPNV
Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV
Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre
Für die #Taxi-Fahrt vom #BER nach Berlin kommt auf Fahrgäste voraussichtlich ein #Zuschlag von 1,50 Euro auf den regulären Fahrpreis zu. Der neue #Flughafentarif solle am 3. Mai im Senat beschlossen werden, parallel auch im Kreistag des Flughafen-Landkreises Dahme-Spreewald, teilte ein Sprecher der Berliner Verkehrsverwaltung am Samstag mit. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ über die geplante Änderung berichtet.
Die #Kantstraße in Charlottenburg soll in Zukunft zwischen den Verkehrsteilnehmern neu #aufgeteilt werden. Seit Längerem plant der Bezirk, mit #Ladezonen den #Lieferverkehr anders zu organisieren. Aber auch der öffentliche #Nahverkehr soll auf der Straße mehr Platz erhalten. Dazu sind der Senatsmobilitätsverwaltung zufolge #Busspuren vorgesehen; auch für #Radfahrer, die seit der Pandemie einen nicht unumstrittenen #Pop-up-Radweg nutzen können, sollen weiterhin Spuren zur Verfügung stehen. Für #Autofahrer würden damit #Parkplätze entfallen.