Hohe Kraftstoff- und #Energiekosten sowie gestiegene #Personalkosten machen eine #Tarifanpassung im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) auch im kommenden Jahr notwendig. Insgesamt erhöhen sich die Preise um durchschnittlich 7,53 Prozent. Die neuen #Fahrpreise sind unter vbb.de/tickets/ abrufbar. Fahrausweise zur Entwertung, die im Voraus erworben wurden und deren Preise sich zum 1. Januar 2025 ändern (z.B. #Einzelfahrausweise oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte), behalten noch bis zum 30. Juni 2025 ihre Gültigkeit oder können zur Erstattung beim ausstellenden Verkehrsunternehmen eingereicht werden. #Entwertungsbedürftige Fahrausweise, deren Preise sich nicht ändern, behalten ihre Gültigkeit.
Es gibt #Bahnmanager, die so gut wie nie in Zügen anzutreffen sind. Bei Peter #Buchner ist das anders: Er #pendelt mit der #S-Bahn von #Potsdam nach Berlin-Mitte zur Arbeit und ist auch sonst ziemlich oft mit den #rot-ockergelben Fahrzeugen unterwegs.
Nach dem Beschluss des Aufsichtsrates des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) vom September 2022 #steigen die #Fahrpreise in Berlin und Brandenburg ab 1. April 2023, erstmals nach zwei Jahren, um durchschnittlich 5,62 Prozent. Die Preise für #Abokunden erhöhen sich unterdurchschnittlich. Grund für die Anpassungen sind insbesondere die stark gestiegenen Kraftstoff- und #Energiekosten der Verkehrsunternehmen.
Wegen der #Energiekosten und der Unsicherheit durch das #49-Euro-Ticket heben viele Verkehrsverbünde abermals die Preise an. Ab dem Jahreswechsel kosten Fahrten mit Bus und Bahn bis zu 8,8 Prozent mehr.
Kunden von Bus- und Bahnunternehmen müssen ab dem kommenden Jahr in vielen Teilen Deutschlands deutlich tiefer in die Tasche greifen. Je nach Region müssen sie für Tickets im #Öffentlichen#Personennahverkehr (#ÖPNV) zwischen 1,4 Prozent und 8,8 Prozent mehr zahlen, wie eine Auswertung der Nachrichtenagentur dpaanhand der #Tarife von knapp einem Dutzend großer Verkehrsverbünde ergab.
Super Sparpreise auch weiterhin ab 17,90 Euro • Preisanpassung deutlich unter Inflationsrate
Deutschland erlebt derzeit die höchsten #Preissteigerungen seit 50 Jahren. Davon ist auch die Deutsche Bahn (DB) betroffen, beispielsweise durch steigende #Energiekosten. Wie viele andere Unternehmen ist auch die DB gezwungen, auf die massiven Teuerungen mit einer Anpassung der Preise zu reagieren. Für den #Regionalverkehr hatte der #Deutschlandtarifverbund bereits Anfang September eine Anpassung der Preise von durchschnittlich 4 Prozent angekündigt.
Frage 1: In welcher Höhe fallen derzeit #Energiekosten bei den Berliner Verkehrsbetrieben an? Bitte getrennt nach Energieträger. Antwort zu 1: Der Bedarf der #BVG an Energie liegt aktuell bei rd. 50 Mio. Litern Dieselkraftstoff im Jahr sowie rund 504 GWh elektrischer Energie. Die Kosten für die bezogene Energie betrugen im Jahr 2021 für elektrische Energie rund 58 Mio. Euro, für Treibstoffe rund 43 Mio. Euro und für sonstige Energieträger rund 7 Mio. Euro. 2
Für 2017 musste die #S-Bahn wegen #Minderleistungen auf etwa 26 Millionen Euro verzichten. Die einbehaltenen Mittel sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zu Gute kommen: Welche konkreten Maßnahmen konnten durch die einbehaltenen Mittel zusätzlich finanziert werden?
Im Rahmen der vertraglichen Abrechnung ergabensich Vergütungsansprüche über den Grund-Finanzierungsanspruch hinaus für die Bereitstellung von #Ersatzverkehren, die Preisanpassung bei #Energiekosten, den Nachteilsausgleich aus der #Fahrzeugbindung sowie zusätzliche Sicherheitsleistungen in Höhe von 13,3 Mio. Euro, so dass nach der Verrechnung dieser Vergütungsansprüche mit den Abzügen Restabzüge in Höhe von 14,4 Mio. Euro verblieben:
Verkehrsvertragbis 14.12.2017
Mehrleistungs-paket
Summe
Ersatzverkehre
2.269.788,19 €
44.924,13 €
2.314.712,32 €
Energiekosten- nachforderung
9.316.182,67 €
–
9.316.182,67 €
Nachteilsausgleich Fahrzeugbindung
1.488.396,53 €
–
1.488.396,53 €
Zusätzliche Sicherheitsleistung
139.997,00 €
–
139.997,00 €
SummeVergütungsansprüche
13.214.364,39€
44.924,13€
13.259.288,52€
VerbleibendeRestabzüge
13.393.761,73€
1.039.019,46€
14.432.781,19€
Die zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs zur Verfügung gestelltenMittel stammen aus Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)und sind zweck- gebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) vorgesehen, insbesondere des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV).
Die bei Kapitel 0730 / Titel 54081
„Leistungen des S-Bahn-Verkehrs“ nicht in Anspruch
genommenen
Mittel fallen aufgrund der Zweckbindung zum Ende des
Haushaltsjahres nicht dem allgemeinen Haushalt zu.
Im Jahr 2017 betrugen
die zum Jahresende noch verfügbaren Mittel 48,6 Mio. Euro (inkl. Reste aus Vorjahren); diese Summe beinhaltete ferner die bei
der Aufstellung des Doppel- haushaltsplans 2016/2017 noch nicht bekannte Zuführung von
Regionalisierungsmitteln
i.H.v. 18,6 Mio. Euro aufgrund der Novelle des RegG 2016.
Von den am Jahresende2017 verfügbaren Mitteln wurde ein Betrag von 6,4Mio. Euro der bestehenden Rücklage (9739/10006) über den Titel91903 zur „Finanzierung der Beschaffung und Ertüchtigung von Schienenfahrzeugen“zugeführt (siehe auch Erläute- rung zum Titel 54081).Sie werden zur Finanzierung vonErtüchtigungsmaßnahmen bei den S-Bahn-Fahrzeugender Baureihen #480/485 eingesetzt und mit den übrigen Mitteln der Rücklage bedarfsgerecht dem Titel 54081 wiederzugeführt.
Die verbleibenden 42,2 Mio. Euro wurden beimTitel 54081 ins Folgejahr 2018 übertragen und dort gesperrt. Diese Mittel stehen u.a.zur Finanzierung von (zusätzlichen) S-Bahn- Verkehrsleistungen in den Folgejahren zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Summe mit dem Jahresabschluss 2018 entweder ebenfalls der Rücklage zur #Ertüchtigung von #S-Bahn-Altfahrzeugen oder der „Rücklage zur Finanzierung der #S-Bahn-Fahrzeuggesellschaft“ zugewiesen wird, die in 2019 zur Beschaffung neuer S-Bahn- Fahrzeuge von 2026 bis 2033 gegründet werden soll.
Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz