U-Bahn: Letzter Schliff für die U2 am Alexanderplatz, Ab Montag (28. August) fährt die U-Bahn wieder regulär, aus BVG

22.08.2023

Gute Nachrichten für die Fahrgäste der #U2: Wie angekündigt kehrt die Linie am kommenden Montag, 28. August 2023, zum #regulären, #zweigleisigen #Betrieb am #Alexanderplatz zurück. Dann fahren die Züge der U2 wieder wie gewohnt zwischen den beiden Endstationen #Pankow und #Ruhleben. #Pendelverkehr und Umstiege entfallen mit Betriebsbeginn am frühen Montagmorgen.

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U-Bahn: Sperrung am Alexanderplatz: U2 fährt ab 28. August wieder durch – BVG will Fahrgästen eine Freude machen, aus Der Tagesspiegel

28.06.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/sperrung-am-alexanderplatz-u2-fahrt-ab-28-august-wieder-durch–bvg-will-fahrgasten-eine-freude-machen-10065037.html

Der #BVG-Vorstand verspricht, dass die #U2-Sperrung in Mitte Ende August aufgehoben wird – und beruhigt wegen des Wassereinbruchs bei der #U5.

Die #Schäden an den Tunneln der -Bahn am #Alexanderplatz sind aus Sicht der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unter Kontrolle. Das gelte sowohl für den #abgesackten und nunmehr stabilisierten Tunnel der U2 als auch für die #Feuchtigkeit, die in den darunterliegenden Tunnel der U5 eingedrungen ist.

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Regionalverkehr: Stammbahn-Ausbau zwischen Berlin und Potsdam, aus Senat

Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Ausführungs-Stand der #Wiederinbetriebnahme der #Stammbahn zwischen Berlin und #Potsdam, insbesondere was den Streckenabschnitt zwischen den Bahnhöfen Rathaus #Steglitz und #Griebnitzsee betrifft?

Frage 2: Welche #Gutachten wurden erstellt (Machbarkeit, #Umweltverträglichkeit, #Wirtschaftlichkeit etc.) und mit welchen Ergebnissen?

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Museum: Sensation am Molkenmarkt – Welchen archäologischen Stellenwert hat der Fund einer der ältesten Straßen Berlins? Wie wird der Fund gesichert und erforscht?, aus Senat

Welchen Umfang und welchen #Erhaltungszustand hatte der im Januar 2022 am #Molkenmarkt gefundene historische #Bohlendamm bei seiner Freilegung?

Zu 1.: Der Bohlendamm im #Straßenland der Stralauer Straße in Berlin-Mitte besitzt eine Länge von 65 Metern und eine Breite von sechs Metern. Er besteht aus einer oberen, quer zur Fahrtrichtung orientierten #Bohlenlage als #Fahrdamm, drei Reihen von Längsbalken als Unterleghölzer sowie zuunterst Kiefernstämme quer zur Fahrtrichtung als Lagerhölzer. Der Erhaltungszustand der dreilagigen Holzkonstruktion kann als sehr gut bezeichnet werden.

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Regionalverkehr: Wriezener Bahn Das Oderbruch hofft auf die Reaktivierung der Wriezener Bahn aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2022/02/bahnverkehr-reaktivierung-wriezen-werneuchen.html

Zwischen #Werneuchen und #Wriezen fährt seit 24 Jahren kein Zug mehr. Geht es nach dem Willen der Anlieger, soll sich das ändern. Die Zustimmung bei betroffenen Gemeinden und Unternehmen ist groß.

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Straßenverkehr: Zero-Emission-Zone derzeit nicht umsetzbar Berlin gibt neues Gutachten für Verbrenner-Verbot in Auftrag aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zero-emission-zone-derzeit-nicht-umsetzbar-berlin-gibt-neues-gutachten-fuer-verbrenner-verbot-in-auftrag/27071106.html

Der Senat will künftig keine #Diesel und #Benziner mehr in der Berliner #City. Doch ob das rechtlich gelingen kann, ist offen.

Leise gleiten Autos durch die Innenstadt, auch Lastwagen und Busse stoßen keine Abgase mehr aus: So stellt sich die rot-rot-grüne Koalition künftig den motorisierten #Verkehr in Berlin vor. Der Senat hat sich dazu im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#Step MoVe) auf die Einführung einer #Zero-Emission-Zone verständigt. Erst soll der S-Bahnring, dann die gesamte Stadt frei von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor werden.

Doch ob und wie eine solche Zone #rechtlich umsetzbar sein wird, ist noch vollkommen offen. Auch der Senat hat dazu bislang keinerlei konkreten Pläne, wie ein Verbrenner-Verbot in Berlin geregelt sein könnte. Fest steht: Nach aktuellem Gesetzesrahmen wäre die Einführung einer #verbrennerfreien Zone nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues #Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags.

„Nach derzeitiger #Rechtslage können #Fahrverbote nicht unmittelbar mit der Senkung von Emissionen begründet werden“, weil das Bundesimmissionsschutzgesetz #Kohlendioxid bislang nicht als Luftschadstoff nennt. Das Land selbst habe kein Recht, diese #Grenzwertliste um einen Stoff zu erweitern, heißt es in dem Gutachten, das der Berliner CDU-Vorsitzende …

Regionalverkehr + Güterverkehr: Für Tesla spielt der Schienenverkehr keine Rolle Ein Brandenburger Verkehrsexperte legt ein Gutachten zur Verkehrserschließung des geplanten E-Auto-Werks vor – mit ernüchternden Ergebnissen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/fuer-tesla-spielt-der-schienenverkehr-keine-rolle-li.79234

Damit #Tesla-Beschäftigte zur Arbeit kommen, wird der Regionalexpress #RE1, der Berlin unter anderem mit Frankfurt (Oder) verbindet, häufiger im nächstgelegenen Bahnhof halten. Das kündigte das Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg an. „Mit Betriebsaufnahme von #Tesla ist geplant, den Haltepunkt #Fangschleuse zweimal pro Stunde mit dem RE 1 zu bedienen“, sagte Katharina Burkardt, Sprecherin von Minister Guido Beermann (CDU). Derzeit stoppen die Züge dort nur stündlich. Doch Hans Leister, der frühere Regionalbereichsleiter der Deutschen Bahn in Potsdam, hält zusätzliche Halte nicht für sinnvoll. „Das wäre für niemanden von Vorteil“, sagte er. Leister hat für die Linken-Fraktion im Landtag ein #Gutachten zur Tesla-Verkehrserschließung vorgelegt.

Die Fotos, die Tesla-Fans bei Twitter veröffentlichen, sollen zeigen: Bei Grünheide wird bereits gebuddelt – trotz Corona. Weiterhin gilt der Plan, wonach die Fabrik östlich von Berlin 2021 damit beginnen soll, Elektroautos herzustellen. Schon in der ersten Phase sollen 4 000 Menschen jährlich 150.000 Fahrzeuge produzieren. Später sollen es bis zu 12.000 Beschäftigte sein – so der Plan für die Brandenburger Gigafactory, der allerdings vor der Corona-Krise entstanden ist.

Kein Teil der Klimabewegung
„Der Bau des Tesla-Automobilwerks in Brandenburg ist von großer Bedeutung für mehr Klimaschutz“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Doch wer hofft, dass zu der Firmenphilosophie des US-Unternehmens auch der #Schienengüterverkehr und der öffentliche #Nahverkehr gehören, irrt …

Fahrzeuge + Straßenverkehr: Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) im Berliner Straßenverkehr aus Senat

Frage 1:
Wie viele Kfz mit einem „#H-Kennzeichen“ sind für den Berliner Straßenverkehr zugelassen? Wie viele
Fahrzeuge waren/sind es im Jahr 2017/2018/2019?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt das #LABO mit, dass zum Stand September 2019 im Land Berlin 16.738
Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zugelassen waren. Im Jahr 2018 waren 15.649 und
im Jahr 2017 14.113 Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zugelassen.
Frage 2:
Vor welchem Hintergrund beurteilt der Senat die „gestiegene“ Anzahl an „H-Fahrzeugen“ im Berliner
Straßenverkehr? Welche Gründe sieht der Senat für die Zunahme solcher Fahrzeugklassen?
Antwort zu 2:
Eine der Anforderungen für die Einstufung eines Fahrzeuges als #Oldtimer ist, dass das
Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist. Dieses
Kriterium wird von Jahr zu Jahr von mehr Fahrzeugen erfüllt, so dass ein tendenzieller
Anstieg der Zulassungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen im Land Berlin aus Sicht
des Senats zu erwarten ist.
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Frage 3:
Welche Konditionen hinsichtlich der #Kfz-Steuer, sonstige Regelungen und #Ausnahmeregelungen gelten für
das Fahren dieser Fahrzeuge im Berliner Straßenverkehr? Welche Vorgaben gelten für diese Fahrzeuge bei
Befahrung der #Umweltzone?
Antwort zu 3:
Die Kfz-Steuer beträgt gemäß § 9 Absatz 4 des #Kraftfahrzeugsteuergesetzes für
Fahrzeuge, denen ein #Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt ist, pro Jahr 46,02 €, wenn sie nur
für Krafträder gelten, im Übrigen 191,73 €.
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt die Regelung nach Anhang 3 Nr. 10 der 35.
Verordnung zum #Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach sind Fahrzeuge mit HKennzeichen
von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen ausgenommen und dürfen
diese ohne Einschränkung befahren. Weitere Ausnahmeregelungen gelten für diese
Fahrzeuge im Berliner Straßenverkehr nicht.
Frage 4:
Wer stellt anhand welcher Kriterien den musealen Charakter eines Fahrzeugs fest, der Voraussetzung für
die Erlangung eines H- Kennzeichens ist?
Antwort zu 4:
Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,
weitestgehend dem #Originalzustand entsprechen, in einem guten #Erhaltungszustand sind
und zur Pflege des #kraftfahrzeugtechnischen #Kulturgutes dienen. Zur Einstufung eines
Fahrzeugs als Oldtimer ist ein #Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten #Sachverständigen oder Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs erforderlich. Die #Begutachtung ist nach der vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt
gemachten Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO durchzuführen
und das Gutachten nach einem in dieser Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.
Frage 5:
Wie hoch ist der Anteil der auf Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge mit H-Nummer, wie viele sind
Firmenfahrzeuge?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt das LABO mit:
Der Anteil der von natürlichen Personen angemeldeten Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
liegt derzeit bei 95,9 %. Der Anteil von auf Firmen und Vereine angemeldeten Fahrzeugen
mit H-Kennzeichen liegt bei 4,1 %.
Frage 6:
Wie viele der auf Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge sind Zweit- oder Dritt- oder…- Fahrzeuge?
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Antwort zu 6:
Die erfragten Informationen liegen dem Senat nicht vor. Eine entsprechende statistische
Aufbereitung durch das LABO ist nicht vorgesehen und erfolgt daher auch nicht.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat die Forderung an Halter von „H-Fahrzeugen“ ähnlich hohe Anforderungen im
Hinblick auf Vermeidung von Umweltbelastungen zu stellen, wie an Halter moderner Fahrzeugklassen?
Antwort zu 7:
Der Senat begrüßt grundsätzlich jede Maßnahme zur Reduzierung von verkehrsbedingten
Luftschadstoffemissionen. Der Beitrag von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen zur
Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid ist jedoch vernachlässigbar.
Wie Kennzeichenerhebungen gezeigt haben, liegt der Anteil von Fahrzeugen mit HKennzeichen
im Straßenverkehr nur bei knapp 0,15 %. Dabei handelt es sich überwiegend
um Pkw mit Ottomotor, die z.T. bereits über einen geregelten Katalysator und damit über
eine grüne Plakette verfügen. Eine Änderung der Anforderungen an Fahrzeuge mit HKennzeichen
wäre für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit H-kennzeichen sinnvoll, weil
derartige Fahrzeuge meist eine höhere Laufleistung haben als privat genutzte Fahrzeuge.
Es sind auf Bundesebene jedoch keine politischen Mehrheiten für eine Änderung der 35.
Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz erkennbar.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verantwortung für den baulichen Zustand von Brücken aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass Veranstalter von Sportver- anstaltungen dazu aufgefordert werden, auf eigene Kosten #Gutachten bezüglich der #Sicherheit und der #Statik von #Brücken erstellen sollen, wie es im Fall der Veranstaltung
„Lauf der Sympathien“ und der Carl-Schurz-Brücke ge- schehen ist, obwohl eine solches Gutachten im Verant- wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung wäre und wenn ja, wie begründet der Senat diese Verfahrensweise?

Frage 2: Aus welchen Gründen ist die genannte Brü- cke nur im Rahmen einer Laufveranstaltung gefährdet, nicht aber im alltäglichen Betrieb und wenn eine Gefähr- dung besteht, warum wird die entsprechende Brücke nicht gesperrt?

Antwort zu 1 und 2: Es gilt das Berliner Straßenge- setz, nachdem der Veranstalter von Sportveranstaltungen die öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen will. Brücken werden auf Grundlage der Regel- werke generell nur für den regulären Verkehr bemessen. Laufveranstaltungen, mit der damit verbundenen dynami- schen Beanspruchung der Brücken, stellen hinsichtlich der Schwingungsanfälligkeit einen Sonderlastfall dar. Dieser ist durch die Regelbemessung nicht abgedeckt. Es können Mehrbelastungen der Brücken bis zum vierfachen gegenüber den üblichen Nutzlasten durch eine dynami- sche Läufermasse auftreten. Insofern stellt die Sondernut- zung durch den Sportveranstalter eine höhere Belastung als der alltägliche Betrieb dar. Betroffen sind insbesonde- re Fußgängerbücken. Durch den Veranstalter als Verursa- cher ist bei vorab als kritisch eingeschätzten Brücken die Unbedenklichkeit zu untersuchen und  nachzuweisen, sofern diese nicht bereits vorliegt bzw. auf Grund der zu erwartenden Läufersituation von vornherein ausgeschlos- sen werden kann. „Gutachten“/Nachweise bezüglich der
„alltäglichen“ Verkehrssicherheit für den Gemeinge- brauch von Brücken sind hoheitliche Aufgabe und werden vom Veranstalter ausdrücklich nicht gefordert. „Gutach- ten“/Nachweise von Sonderlastfällen wie zum Beispiel für Laufveranstaltungen liegen dagegen nicht im Verant-
 
wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt. Eine Sperrung/ Einschränkung eines Bauwerkes für den regulären Betrieb kann nicht mit ei- nem gegebenenfalls nicht nachweisbaren Sonderlastfall begründet werden.

Frage 3: Inwiefern soll das unter 1. genannte Vorge- hen bei zukünftigen Veranstaltungen zum Regelfall wer- den?

Antwort zu 3: Das unter 1. genannte Verfahren ist der Regelfall im Zusammenhang mit Anhörungen zu Veran- staltungen im Zuge von Sondernutzungen. Eine Ausnah- me für Veranstalter von Sportveranstaltungen sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass alle betroffe- nen Veranstalter von Laufveranstaltungen die Gutachter- kosten aus wirtschaftlichen Gründen selbst erbringen können; wenn nein, welche Unterstützung bezüglich der Kosten könnten die Veranstalter von Sportveranstaltun- gen dann für solche Gutachten seitens des Senats erwar- ten?

Antwort zu 4: Antragsteller für Veranstaltungen sind zumeist eingetragene Vereine sowie Wirtschaftsunter- nehmen, deren finanzielle Möglichkeiten nicht bekannt sind. Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Kostentra- gung für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Laufveranstaltungen oder sonstigen Sportveranstal- tungen sieht das Berliner Straßengesetz einschließlich deren Ausführungsvorschriften nicht vor.

Berlin, den 23. März 2016
In Vertretung Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Umbau des Fraenkelufers, städtebaulicher Denkmalschutz und Umgang mit den IBA-Bauten, aus Senat

Klicke, um auf S17-17172.pdf zuzugreifen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Stellen des Landes Berlin und ggf. des Bundes sind am geplanten #Umbau des #Fraenkelufers zwischen #Admiralbrücke und #Böcklerpark im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beteiligt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirk?
Antwort zu 1: Der Umbau des Fraenkelufers ist ein Projekt, das im Rahmen des Förderprogramms Städtebau-licher Denkmalschutz für das Gebiet Urbanstraße finan-ziert wird.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt Berlin ist Förderstelle und prüft das vom Bezirk, Abteilung Planen, Bauen und Umwelt – zur Förderung beantragte Projekt dahingehend, ob es grundsätzlich aus dem Programm förderfähig ist und ob die Kosten sachge-recht ermittelt wurden. Es obliegt der Entscheidung des Bezirks, für welche Projekte er eine Förderung aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz beantragt. Dem Bezirk obliegt die Durchführung der Bürgerbeteili-gung, die Entscheidung über die Inhalte des Planungskon-zeptes nach Abwägung der Interessenlagen und somit auch die Bewertung und Auswahl von Planungsvarianten.
Der Bund ist in die Durchführung des Verfahrens nicht einbezogen.
Frage 2: Welche konkreten #Maßnahmen umfasst der geplante Umbau des Fraenkelufers zwischen Admiralbrü-cke und Böcklerpark?
Antwort zu 2: Der Uferbereich des Fraenkelufers wur-de 1987 gestaltet. Die Doppelfunktion als Naherholungs-raum und wichtige Rad- und Fußwegeverbindung führt in den schmaleren Uferbereichen der öffentlichen Grünanla-ge mittlerweile oft zu Nutzungskonflikten und Übernut-zungserscheinungen. Zudem haben sich die Anforderun-gen an den öffentlichen Raum stark verändert. Mobilitäts-eingeschränkte Menschen, z.B. mit Kinderwagen oder Rollatoren und Rollstühlen können den vorhandenen Uferweg nur sehr eingeschränkt nutzen.
Dieses hat den Bezirk veranlasst, eine Erneuerung zu planen.
Die wesentlichen Maßnahmen betreffen:
 Verbreiterung des Uferwegs in der öffentlichen Grünanlage auf 6-8 Meter mit Zonen für Fußgän-ger/innen und Radfahrer/innen
 Verbesserung der Barriefreiheit
 Bodenverbessernde Maßnahmen und Baumschutz am Uferweg
 Schaffung von Sitzmöglichkeiten für ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen
 Sanierung des historischen Geländers am Uferweg mit teilweiser Anpassung an die Bäume
 Neuordnung der Stellplätze von Quer- in Längs-parken wegen Verbreiterung des Uferweges
 Aufpflasterungen im Straßenraum als Querungs-hilfe.
Frage 3: Auf welcher Grundlage wurde der Umbau am Fraenkelufer geplant und welche #Gutachten wurden hier-zu erstellt?
Antwort zu 3: Das in 2011 – unter Beteiligung der Öf-fentlichkeit – vom Bezirk beauftragte Integrierte Stadt-entwicklungskonzept für das Fördergebiet Urbanstraße beinhaltet die Maßnahme „Schaffung einer funktionsfähi-gen Fuß- und Radwegeverbindung am Landwehrkanal“ zwischen Baerwaldbrücke und Kottbusser Brücke.
Um hierfür eine qualitätsvolle gestalterische Lösung zu finden, hat der Bezirk im Oktober 2012 ein land-schaftsplanerisches Entwurfsverfahren mit fünf Gut-achterbüros für die Bereiche Böcklerpark und Fraenke-lufer durchgeführt.
Der ausgewählte Vorentwurf des Planungsbüros Han-ke + Partner Landschaftsarchitekten war die Grundlage für die weitere Planung.
Gutachterlich untersucht wurden die Bäume (auf Vita-lität) und das historische Geländer am Uferweg.
Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass nach Be-zirksverwaltungsgesetz die Planung für ein solches Vor-haben der BVV zur Zustimmung vorzulegen ist, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Die Zuständigkeiten der Bezirksverord-netenversammlung sind in § 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geregelt. § 12 Absatz 2 Nummer 5, 6 und 7 BezVG führt die Vorgänge auf, bei denen die Bezirksver-ordnetenversammlung über eine Zustimmung entscheidet. Eine Umgestaltungsmaßnahme, wie die vorliegende, ist davon nicht erfasst.
Frage 5: Welche Bürgerbeteiligungsverfahren wurden während der Planungsvorbereitungsphase durchgeführt und wie war die Resonanz seitens der Anwohnenden?
Antwort zu 5: Die durch den Bezirk durchgeführte Se-rie von Veranstaltungen und Beteiligungsangeboten um-fasst folgende Schritte:
09.03.2013 Vor-Ort-Begehung mit Bezirksamtsver-
treterinnen und Bezirksamtsvertretern
13.03.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 20.08.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 13./14.11.2013 Passantenbefragung vor Ort am
Fraenkelufer 16.11.2013 Planungswerkstatt
05.06.2014 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung Sept./Okt. 2014 Ausstellung der Pläne an zwei Orten im
Bezirk 15.01.2015 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 14.03.2015 Planungswerkstatt
Die Veranstaltungen mit in der Regel zwischen 30 und 60 Teilnehmenden richteten sich an die Anwohner/innen, aber auch an die weiteren Nutzer/innen des öffentlichen Uferwegs, d.h. an Fußgänger/innen, Radfahrer/innen und sonstige Bewohner/innen des Stadtteils. Ziel war, deren Interessen ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Anwohner/innen des Fraenkelufers brachten sich mit einem hohen Engagement ein. Die Planung, den öf-fentlichen Uferweg den neuen Nutzungsanforderungen anzupassen, wurde von vielen Anwohnerinnen und An-wohnern abgelehnt. Eine zunehmende Besucherfrequenz wurde wegen der Erfahrungen mit der Admiralbrücke befürchtet. Einige plädierten dafür, den Ist-Zustand ledig-lich zu erneuern.
Hingegen gab es von einigen Anwohnerinnen und Anwohnern und anderen Nutzerinnen und Nutzern auch eine sehr positive Bewertung hinsichtlich der Verbesse-rungen für den Stadtteil.
Aufgrund einer Unterschriftenaktion der Nachbar-schaftlichen Gruppe Fraenkelufer wurden die Planungen am 15.1.2015 im BVV-Saal erneut der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf der mit ca. 100 Personen sehr gut besuch-ten Veranstaltung befürworteten verschiedene Vertre-ter/innen von Naturschutzverbänden, Fahrrad- und Fuß-gängerinitiativen die Planung. Die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen konstatierte für die Neu-planung eine deutliche Verbesserung für mobilitätseinge-schränkte Menschen. Die Nachbarschaftliche Gruppe Fraenkelufer konnte nicht überzeugt werden.
Frage 6: Wurden grundlegende Einwände und Wider-sprüche zu den Planungsvorhaben vorgetragen und wenn ja, welche und wie wurden diese behandelt bzw. abgewo-gen?
Antwort zu 6: Hinweise und Bedenken der unmittel-baren Anwohner/innen wurden vom Bezirksamt ernst genommen und, soweit sie umsetzbar und mit den über-geordneten Zielen vereinbar waren, in die Planung mit aufgenommen.
In der Veranstaltung am 13.3.2013 wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger die Forderung gestellt, im Ab-schnitt Fraenkelufer den gesamten Straßenraum inklusive der Fahrbahn in die Planung einzubeziehen, um so zu besseren Lösungsmöglichkeiten auch für die Verkehrsbe-ruhigung der Straße zu kommen. Dieser Forderung hat sich der Bezirk gestellt und den Planungsbereich um die Fahrbahn und nördlichen Gehweg erweitert.
Die Resonanz auf die geplante Änderung der Stell-platzanordnung war unterschiedlich. Um das Ziel der konfliktfreieren Rad- und Fußwegeverbindung am Ufer zu realisieren, ist eine Änderung von Quer- auf Längspar-ken unerlässlich und wurde durch den Bezirk auf den Veranstaltungen vermittelt.
Durch die Anwohner/innen wurden im Laufe des Ver-fahrens wichtige Hinweise zum Brandschutz vorgetragen. Unter Einbezug der Berliner Feuerwehr wurden diese geprüft und die Planung dahingehend verändert. In der Konsequenz musste damit die Planung einiger Stellplätze entfallen, die nun an andere Stelle im unmittelbaren Um-feld ersetzt werden.
Ebenfalls einer Bürgerversammlung entstammt die Planänderung, die Uferpromenade nicht in zwei Streifen optisch zu unterteilen.
Frage 7: Wie hoch sind die beantragten Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz und wie hoch ist die vom Senat bewilligte Summe?
Antwort zu 7: Die beantragten Mittel aus dem Förder-programm Städtebaulicher Denkmalschutz belaufen sich auf 800.000 Euro. Aufgrund der Kostenprüfung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Bezirk 785.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.
Frage 8: Wie beurteilen die beteiligten Denkmal-schutzbehörden die Planungsvorhaben und wie wurden diese beteiligt?
Antwort zu 8: Das Ergebnis des Planungsverfahrens ist aus denkmalfachlicher Sicht zu begrüßen. Die Garten-denkmalpflege des Landesdenkmalamtes war sowohl am Wettbewerbsverfahren als auch zeitweise am Planungs-verfahren zur Umgestaltung des Nordufers des Land-wehrkanals einschließlich Fraenkelufer beteiligt.
Frage 9: Welche Strategie verfolgen Senat und Bezirk für den hier lokalisierten Bestand der Internationalen Bauausstellung 1987 (IBA)?
Antwort zu 9: Die Bauten der Internationalen Bauaus-stellung 1987 in Kreuzberg wurden im Zuge der Erstel-lung der Denkmaltopographie Kreuzberg 2014-2015 erfasst und denkmalwerte Objekte als Baudenkmale, Denkmalbereiche und Gartendenkmale in die Denkmallis-te Berlin eingetragen. Die Denkmale unterliegen dem Denkmalschutzgesetz Berlin.
Zudem wurde im Jahr 2012 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Verbindung mit den betroffenen Bezirken eine Faltmappe „IBA ’87 – Südliche Friedrichstadt und Tegel“ herausgegeben, um eine breite-re Öffentlichkeit über die Bauten der Internationalen Bauausstellung 1987 zu informieren.
Frage 10: Welche Vorstellungen für die denkmalrecht-liche Unterschutzstellung von Gebäuden und Ensembles der IBA 1987 existieren derzeit und wie weit sind diese vorbereitet?
Antwort zu 10: Die Bauten der Internationalen Bau-ausstellung 1987 außerhalb des Ortsteils Kreuzberg (Rei-nickendorf-Tegel, Tiergarten, Wilmersdorf-Prager Platz) werden bis zum Jahr 2017 erfasst und eine denkmalwür-dige Auswahl von Bauten, Ensembles und Gärten in die Denkmalliste eingetragen.
Frage 11: Wie werden die denkmalschutzwürdige Ar-chitektur und der denkmalschutzwürdige Städtebau der IBA 1987 bisher vor Überformung geschützt und in ihrer Einmaligkeit gesichert?
Antwort zu 11: Alle Berliner Denkmale werden nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes Berlin gleichermaßen behandelt. Veränderungen an Denkmalen sind genehmigungspflichtig. Alle Bauanfragen, Bauanträ-ge usw. werden der zuständigen Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirks zugeleitet, die im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Denkmale betreut, Geneh-migungen erteilt oder verweigert.
Zudem besteht ein enger Austausch zwischen der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Bezirken, um Bauvorhaben auch bei den nicht denk-malgeschützten Bauten der Internationalen Bauausstel-lung 1987 positiv zu beeinflussen. Im Rahmen des formal Möglichen sind sowohl der Senat als auch die Bezirke bestrebt, schwerwiegende Eingriffe oder Überformungen zu verhindern, da ihnen die besonderen Werte dieser Bauten bewusst sind.
Berlin, den 23. Oktober 201
In Vertretung
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)