Im Berliner Nordwesten beginnt die #autonome Revolution. Nun sind die ersten Fahrzeuge des Typs #VW ID. Buzz AD im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs – ausgestattet mit modernster #Level 4-Technologie inklusive Softwaresystem und Services der Volkswagen-Tochter #MOIA. Ziel des Projekts ist es, den klassischen #Nahverkehr mit flexiblen, #autonomen Angeboten zu verknüpfen – eine Initialzündung für ein maßgeschneidertes #Mobilitätsangebot für die Berliner*innen.
Anbieter wie #Moia versprechen die schöne neue Mobilitätswelt. Können sie das Versprechen einhalten? Eine Testfahrt
Billiger als das #Taxi, komfortabler als der Bus und klimafreundlicher als das eigene Auto: Die Idee des #Ridepooling klingt verlockend und hat mittlerweile etliche deutsche Städte erreicht. Durch Hamburg, Berlin, München oder Hannover fahren Hunderte moderne #Elektro-Sammeltaxis, Kunden können einfach per App buchen, Algorithmen bestimmen die effektivsten Routen. Ist das der Aufbruch in die Zukunft der urbanen Mobilität? Und vor allem: Funktioniert die Idee?
Arasch Keshvari ist zwei Meter groß und hat keine Lust auf den Bus. Die Beine immer angewinkelt, zu viele Leute um ihn herum, alle sind hektisch: „Das ist nichts für mich.“ Deswegen probiert der 28-Jährige heute zum dritten Mal das Angebot der VW-Tochter Moia aus. Vom nordwestlichen Rand Hannovers geht es für sieben Euro in den Süden der Stadt, Keshvari muss sein Auto aus der Werkstatt holen. Nach der Buchung hat er rund zehn Minuten gewartet, …
#Clever Shuttle: Neben dem #Berlkönig ist in Berlin Clever Shuttle mit 30 Fahrzeugen und derselben Sharing-Strategie unterwegs. Die Wagen besitzen Elektro- oder Brennstoffzellen-Antrieb. Das Unternehmen wurde von drei Berlinern gegründet, inzwischen ist die #Deutsche Bahn mehrheitlich daran beteiligt, auch die Bus-Sparte von #Daimler hat investiert. Clever Shuttle hat vom Senat eine Ausnahmegenehmigung für eine Testphase erhalten, darf bislang aber nur mit 30 Fahrzeugen in der Hauptstadt fahren. Die grünen Wagen steuern auch Lichtenberg und Spandau an.
#Moia: Auch die #VW-Tochter Moia wollte mit bis zu 1000 Fahrzeugen in Berlin starten. Das Ansinnen allerdings wird wohl in Kürze abgelehnt – wegen Berlkönig und Clever Shuttle sei das Angebot „kontraproduktiv“, heißt es aus der Senatsverwaltung für Verkehr. In Hannover aber ist Moia bereits seit Mitte 2018 unterwegs, ab April 2019 startet der Dienst in Hamburg, mit vorerst 100 Fahrzeugen. Innerhalb von einem Jahr soll die Flotte dort auf 500 Kleinbusse anwachsen. Auf Wunsch der Hansestadt hat VW eigens einen Bulli mit …
Die Hauptstadt befürchtet Nachteile für öffentlichen Nahverkehr und verweigert dem #VW-Fahrdienst #Moia eine Genehmigung. Hannover
Rückschlag für die VW-Tochter Moia: Sie darf ihre #Sammeltaxis in Berlin nicht auf die Straße schicken. Die zuständige Behörde werde den von Moia gestellten Antrag in Kürze ablehnen, sagte ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Zuerst hatte „heise online“ darüber berichtet.
Moia ist einer der ersten Anbieter des sogenannten „#Ridepoolings“ in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine moderne Form des Sammeltaxis: Fahrgäste bestellen die Fahrzeuge per App, ein Algorithmus berechnet die Routen automatisch. Die VW-Tochter ist zurzeit mit rund 80 Fahrzeugen in Hannover aktiv. Ab April kommt Hamburg als zweite Stadt dazu, dort könnte die Zahl der Fahrzeuge schrittweise auf 1000 steigen. In Berlin wollte Moia ebenfalls starten. Doch die Verantwortlichen in der Hauptstadt sehen den Fahrdienst kritisch: Sie befürchten Nachteile für die Umwelt und …
Zu Bus und Bahn gesellen sich viele neue Angebote im #Nahverkehr: grüner, praktischer und billiger. Doch die #Mobilitätswelle gefällt nicht jedem. Man könnte sagen, für Richard Leipold lag das Geld mal auf der Straße. Aber seit ein paar Jahren wird es weniger. Der #Taxifahrer konkurriert zunehmend mit anderen #Fahrdiensten um Gäste. Sein neuester Rivale in den östlichen Bezirken von Berlin heißt #Berlkönig, ein #Shuttle-Service der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Da haben wir so viel Überlebenschance wie ein Schneeball in der Hölle“, sagt Leipold, der auch Sprecher der Berliner #Taxi-Vereinigung ist.
Die Shuttles werden immer mehr. #Uber, #Lyft, #Moia und #Via – in vielen Städten weltweit fädeln sich die Dienste neben den öffentlichen Bussen und Bahnen in den Straßenverkehr ein. Mit teilweise dramatischen Begleiterscheinungen: In New York brachten sich in den vergangenen beiden Jahren mehrere Cab-Driver sogar um. Der darauffolgende Protest der Taxifahrer gegen die neuen Dienste …
Frage 1: Warum blockiert der Berliner Senat neue nachhaltige, private Mobilitätsangebote wie #MOIA oder #door2door in Berlin, obwohl durch die Konzepte der zunehmende #Mobilitätsbedarf der wachsenden Stadt gedeckt, die Verkehrsprobleme Berlins gelindert werden könnten und dies bereits in anderen deutschen Städten möglich ist? Antwort zu 1: Berlin erfreut sich großer Resonanz bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Insofern führt der Senat seit Jahren Gespräche mit Anbietern, die die Neuzulassung von „#Ridepooling- Verkehren“ als Erprobungsverkehr auch in Berlin anstreben. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine neue Mobilitätsform ein verkehrlich relevantes Alleinstellungsmerkmal besitzen sollte. Zudem sollte sie nicht von verschiedenen Anbietern mehrfach im selben Gebiet erprobt werden. Das würde die bestehende Nachfrage zersplittern und damit dem Ziel, möglichst viele gepoolte Fahrten zu erreichen, entgegenstehen. Zudem würde die Aussagekraft bereits laufender gleichartiger Probebetriebe dadurch deutlich geschmälert. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist in aller Regel nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel können nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 2 Abs. 7 PBefG auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von den Vorschriften des PBefG zeitlich befristet (bis zu vier Jahre) genehmigt werden, soweit 2 öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Sinn dieses Genehmigungstatbestandes ist es, Erfahrungsdaten sammeln zu können, die dem Gesetzgeber die Prüfung erlauben, ob er durch Änderung des #PBefG den erprobten Verkehr zulassen will. Das Unternehmen door2door hat im Jahr 2016 parallel zum seinerzeit genehmigten #CleverShuttle- Betrieb mit dem Senat Gespräche über das „#Ally“-Projekt geführt, in Berlin allerdings keinen Antrag auf Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gestellt. Auch der von der Firma MOIA in diesem Jahr beantragte „#Ridepooling-Verkehr“ mit virtuellen Haltestellen setzt sich aus Komponenten der bereits laufenden Erprobungen zusammen. Frage 2: Warum gab es bei der Genehmigung, Einführung und im Nachgang der Einführung des „#BerlKönig“ der landeseigenen BVG, keine Ausschreibung, so dass sich auch andere Unternehmen auf den Testpiloten der Stadt hätten bewerben können? Frage 6: Wann ist mit einem diesbezüglich offenen, transparenten und nachvollziehbaren Ausschreibungsverfahren zu rechnen, bei dem sich andere Bewerber um die Durchführung des Angebotes bewerben können? Antwort zu 2 und 6: Eine Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gemäß § 2 Abs. 7 PBefG stellt keine #Dienstleistungskonzession dar, da es an der erforderlichen Gegenleistungsverpflichtung des Wirtschaftsteilnehmers fehlt. Diese rechtliche Bewertung wurde erst jüngst vom Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Verfahren bestätigt, in dem die Erteilung einer Genehmigung an MOIA in Hannover mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Ausschreibungspflicht verhindert werden sollte. Für eine Ausschreibung von eigenwirtschaftlichen Genehmigungen zu „Experimentierzwecken“ fehlt es somit an einer Rechtsgrundlage. Frage 3: Warum operieren die derzeitigen beiden Anbieter wie „CleverShuttle“ und der „BerlKönig“ nur mit geringen Fahrzeugstückzahlen und in sehr begrenzten Bediengebieten, welche Erkenntnisse erhofft sich der Senat davon? Antwort zu 3: Den beiden Erprobungen dürfen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Es sind daher insbesondere die Vereinbarkeit mit den Angeboten im Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV), mit dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen #Taxigewerbes und sonstige nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Daher sind nur geringe Fahrzeugzahlen und begrenzte Bediengebiete genehmigt worden. 3 Das Abgeordnetenhaus hat durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG)1 den Rahmen für die Bestimmung „sonstiger“ öffentlicher Verkehrsinteressen abgesteckt. Zentrale Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes ist, dass der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes gesteigert werden soll. Dem Umweltverbund zugerechnet werden der Fußverkehr, der Radverkehr und der ÖPNV. Auf Basis dieser und weiterer Vorgaben des Mobilitätsgesetzes wird auch der künftige Nahverkehrsplan 2019 – 2023 (NVP) konkretisieren, unter welchen Maßgaben davon ausgegangen werden kann, dass „Ridepooling“-Verkehre das Berliner Verkehrssystem im Sinne der Zweckbestimmung und der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes optimieren. Daher ist den beiden Anbietern durch geeignetes Monitoring auferlegt, Daten zu generieren, die eine Bewertung erlauben, welche Auswirkungen die „Ridepooling“-Verkehre in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse haben. Das Land Berlin hat auf diese Weise die Grundlage für eine systematische Datenerhebung zur Beurteilung der verkehrlichen Wirkungen der „Ridepooling“-Verkehre gelegt und strebt an, im bundesweiten Austausch mit Genehmigungsbehörden, Ländern und Bund eine Harmonisierung der Kennziffern und der Methodik des Monitorings zu erreichen. Frage 4: Wann gelten die derzeitigen Ride Pooling-Tests wie der „BerlKönig“ der BVG als erfolgreich? Antwort zu 4: Erklärtes Ziel der „Ridepooling“-Verkehre ist es, individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bündeln und dadurch das individuelle Kraftfahrzeugaufkommen zu reduzieren. Somit dürfen die Erprobungen nicht zu einer relevanten Beeinträchtigung des ÖPNV, der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes oder gar zur Zunahme des Kraftfahrzeugaufkommens zu Lasten des Umweltverbundes führen. Frage 5: Was würde dies für die Zulassung weiterer Unternehmen in Berlin bedeuten? Antwort zu 5: Das Land Berlin wird im Einzelfall nach den o. g. Kriterien entscheiden. Frage 7: Gilt bei der Zulassung von Ride Pooling-Anbietern das Gebot der Eigenwirtschaftlichkeit oder werden Verkehrskonzepte wie der „BerlKönig“ der landeseigenen BVG durch Landesmittel subventioniert? Antwort zu 7: Die Erprobungsverkehre werden nicht durch Landesmittel subventioniert. 1 Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464) 4 Frage 8: Bejahendenfalls zu 7. – Wie hoch ist der zu erwartende Subventionsbetrag? Antwort zu 8: Entfällt. Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz