Straßenverkehr: Verbindungsstraße zur B2 im Pankower Ortsteil Karow II, aus Senat

Frage 1:
In welchem Umfang wurde wann eine #Beteiligung der Anwohner im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens vorgenommen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat der Plan vom 23. September bis 23. Oktober 2014 im Bezirk Pankow und in der Gemeinde Ahrensfelde ausgelegen. In Berlin wurde die #Auslegung des Plans am 19. September 2014 in der Tagespresse (Berliner Zeitung, Der Tagesspiegel und Berliner Morgenpost) sowie im #Amtsblatt für Berlin bekanntgegeben. In der Gemeinde #Ahrensfelde erfolgte die Bekanntmachung am 9. September 2014 im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde.

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Museum: Sensation am Molkenmarkt – Welchen archäologischen Stellenwert hat der Fund einer der ältesten Straßen Berlins? Wie wird der Fund gesichert und erforscht?, aus Senat

Welchen Umfang und welchen #Erhaltungszustand hatte der im Januar 2022 am #Molkenmarkt gefundene historische #Bohlendamm bei seiner Freilegung?

Zu 1.: Der Bohlendamm im #Straßenland der Stralauer Straße in Berlin-Mitte besitzt eine Länge von 65 Metern und eine Breite von sechs Metern. Er besteht aus einer oberen, quer zur Fahrtrichtung orientierten #Bohlenlage als #Fahrdamm, drei Reihen von Längsbalken als Unterleghölzer sowie zuunterst Kiefernstämme quer zur Fahrtrichtung als Lagerhölzer. Der Erhaltungszustand der dreilagigen Holzkonstruktion kann als sehr gut bezeichnet werden.

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Bahnhöfe + U-Bahn: Denkmalschutz auf der U5 – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/11816, aus Senat

www.berlin.de

1. Ist bereits die #Eintragung der #Bahnhöfe der Linie #U5 in die #Denkmalliste erfolgt? Wenn nein, warum
nicht?
Zu 1.:
Die Eintragung der Bahnhöfe der Linie U5 ist noch nicht erfolgt. Das #Landesdenkmalamt
Berlin zieht wegen des größeren Umbaudrucks bei Bahnhöfen der Nachkriegszeit
auf den Strecken der Linien #U6, #U7 und #U9 deren Eintragung vor.
2. Konnte mittlerweile eine Einigung zwischen dem Landesdenkmalamt Berlin mit den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) hinsichtlich der Leitlinien zum denkmalgerechten Umgang mit den Bahnhöfen,
die der Vereinfachung und Verkürzung der denkmalpflegerischen Abstimmungsprozesse dienen sollen,
erfolgen? Falls nicht, warum nicht und bis wann ist mit einer Einigung zu rechnen?
Zu 2.:
Die Ergänzung der Grundsatzvereinbarung von 2001 zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) und dem #Landesdenkmalamt Berlin (#LDA) um die Bahnhöfe
der Nachkriegszeit ist bereits formuliert.
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Die Abstimmungen zwischen BVG und LDA zu den Bahnhöfen der Linien U6, U7
und U9 sind abgeschlossen. Eine Abstimmung zu den Bahnhöfen der Linie U5 steht
bevor.
3. Welche inhaltlichen Festlegungen sollen in den Leitlinien getroffen werden?
Zu 3.:
Die vorgesehene erweiterte Grundsatzvereinbarung zu den Bahnhöfen der Nachkriegszeit
enthält für alle wesentlichen Bauteile jedes Bahnhofs, der in die Denkmalliste
eingetragen werden soll, Angaben zum Erhalt und zum möglichen Ersatz von
Materialien sowie allgemeine Angaben zu notwendigen neuen Einbauten.
4. Werden an allen Bahnhöfen Aufzüge angebracht werden können?
5. Inwiefern ist gewährleistet, dass der Anbau von Aufzügen an den lediglich mit Rampen ausgestatteten
U5-Bahnhöfen nahtlos nach dem Ausbau der Bahnhöfe, die aktuell weder barrierefrei noch
barrierearm sind, erfolgen kann?
Zu 4. und 5.:
Maßnahmen zur Sicherheit und Barrierefreiheit sind notwendig und werden grundsätzlich
nicht durch den Denkmalschutz behindert.
6. Welche Maßnahmen sollen konkret nach bisherigem Planungsstand im Rahmen der Sanierung auf
den Bahnhöfen der Linie U5 (siehe Schriftliche Anfrage 18/10910) erfolgen?
Zu 6.:
Derzeit sind keine Maßnahmen geplant.
Für die Bahnhöfe auf dem Streckenabschnitt Biesdorf-Hönow muss in den nächsten
Jahren auf allen Bahnhöfen der Einbau eines Blindenleitsystems erfolgen. Hierzu ist
die Erneuerung der Bodenflächen notwendig. Des Weiteren müssen sämtliche elektrotechnischen
Anlagen erneuert werden, gleichermaßen wie alle Treppen, da diese
nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wie bereits beim Bahnhof
Kienberg erfolgt, müssen alle statischen Bauteile genau untersucht werden, um
Mängel ausschließen zu können oder ggf. entsprechende Sanierungen einzuleiten.
7. Inwiefern kann auch eine optische Aufwertung an den Bahnhöfen unter den Auflagen des Denkmalschutzes
erfolgen?
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Zu 7.:
Unzählige sanierte Denkmale, darunter auch viele Verkehrsdenkmale, in der Stadt
bezeugen die Leistungen der Denkmalpflege und Baupflege für die Verbesserung
des Straßen- und Stadtbildes von Berlin.
Berlin, den 16.06.2018
In Vertretung
Gerry Woop
Senatsverwaltung für Kultur und Europa