Straßenverkehr: Bauarbeiten an der Warschauer Brücke, aus Senat

26.02.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1420867.php

Rückbau der östlichen Gehwegverbreiterung vor dem S-Bahnzugang

Ab morgen, Dienstag, 27.02.2024, wird der #Kraftfahrzeugverkehr auf der #Warschauer Brücke in Friedrichshain-Kreuzberg in Richtung Frankfurter Tor von zwei auf einen #Fahrstreifen reduziert. Dadurch kann es voraussichtlich bis zum 15.03.2024 zu #Einschränkungen kommen.

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Radverkehr: Tempelhofer Damm: Radweg mit Tücken, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article237296759/Tempelhofer-Damm-Radweg-mit-Tuecken.html

Berlin.  So richtig fertig ist der neue #Radweg am #Tempelhofer Damm noch immer nicht. Ein Teilstück entlang der #Stubenrauchbrücke, die über den #Teltowkanal führt, sowie vor dem #Einkaufszentrum Tempelhofer Hafen bis zur Ordensmeisterstraße hält derzeit für #Radfahrer und #Fußgänger eine Tücke bereit. Interessenvertretungen von Fußgängern und Fahrradfahrern mahnen zur schnellen #Entschärfung der Situation.

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Straßenverkehr: Aufwertung der Pichelsdorfer Straße geht in die 2. Runde, aus Senat

20.10.2022

https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1256599.php

Am 24.10.2022 beginnen die Arbeiten für den zweiten #Bauabschnitt der #Pichelsdorfer Straße.
Zwischen #Metzer Platz und #Weißenburger Straße, werden bis voraussichtlich Ende Mai 2023 neben der Straße auch #Gasleitungen und ein Teilabschnitt der #Mischwasserleitung in der #Fahrbahn sowie die #Trinkwasserleitung im #Gehweg erneuert. Der #Straßenabschnitt ist für den Verkehr in diesem Zeitraum voll gesperrt.

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Straßenverkehr: Kritik vom Fußgänger-Verband, Berlin verschärft Regeln für das Abstellen von E-Scootern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/07/e-scooter-berlin-verschaerfte-regeln-kritik-september.html

Immer wieder werden -Tretroller in Berlin rücksichtslos mitten auf dem #Gehweg abgestellt. Die Verkehrsverwaltung will dagegen vorgehen und die Regeln für Verleiher ab September verschärfen. Der Fußgänger-Verband #Fuss e. V. hält davon nichts.

Die #Verkehrsverwaltung in Berlin will wie angekündigt die Regeln für die Anbieter von -Scootern zum 1. September verschärfen. Die Eckpunkte der Novelle des Berliner #Straßengesetzes liegen dem rbb vor. Der „Tagesspiegel“ [Bezahlinhalt] hatte zuerst über den Entwurf berichtet.

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zu Fuß mobil: Das Dilemma um eine Berliner Fußgängerinsel, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/2018-2019-2020-2021-das-dilemma-um-eine-berliner-fussgaengerinsel/26853366.html

Neben dem #BVG-Hof in Spandau befindet sich ein #Schulcampus. Seit Jahren gibt’s Pläne für eine #Mittelinsel. Das Thema beschäftigt sogar die Verkehrssenatorin.

2018, 2019, 2020, 2021: Das Dilemma um eine #Fußgängerinsel. Fußgängerinseln sind Inseln ohne Strand und Urlaubsgefühle. Die Dinger können sogar furchtbar nerven – weil der Bau so verflixt kompliziert ist. Nächstes Beispiel: die #Wilhelmstraße am großen #BVG-Omnibushof. Der liegt in Berlin-Spandau gleich neben der Heerstraße. Über den Fall berichtete jetzt der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau.

Da wird seit mindestens 2018 ein #Fußgängerüberweg auf einem Schulweg geplant, und zwar konkret an der Wilhelmstraße 28 zwischen Lidl und Heerstraße. Das hatte der Senat um Regine Günther, Grüne, dem Abgeordneten Stefan Ziller, Grüne, im Frühjahr 2019 mitgeteilt. Eigentlich ein klarer Fall: Über die Straße kommt man da schwer, obwohl sich dort seit 2004 der „Schulcampus Wilhelmstadt“ in der einstigen Briten-Kaserne befindet (650 Kids und 120 Lehrerinnen und Lehrer).

Der #Gehweg ist schmal, der #Radweg fies. Warum gilt hier Tempo 50? Wurde vom Senat geprüft, aber die Schule liege relativ weit von der Straße entfernt, hatte Stadtrat Frank Bewig, CDU, im Frühjahr 2020 …

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Mobilität in Berlin — Wie wichtig ist dem Senat unsere Infrastruktur?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie bewertet der Senat den Stand der Sanierungen von #Radwegen, #Gehwegen und #Straßen allgemein in Berlin und in den einzelnen Bezirken (mit der Bitte um Auflistung)?

Antwort zu 1:

Die Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege und sonstige Nebenanlagen) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis  entsprechenden Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Straßenbauverwaltung.  Dies ist ein stetiger Prozess, welcher im Rahmen der Leistungsfä­ higkeit des Straßenbaulastträgers  kontinuierlich gewährleistet wird. Die Pflichten des Stra­ ßenbaulastträgers werden in Berlin durch die Bezirke wahrgenommen.

Die Systematik der Straßenerhaltung teilt sich in

  • Bauliche #Unterhaltung (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit, B. Schlaglochverfüllung)
  • #Instandhaltung (auf der Oberfläche B. Fräsen, Beschichten)
  • #Instandsetzung (an der Deckschicht, Deckschicht 3 – 4 cm ersetzen)
  • #Erneuerung (Ersatz des gesamten gebundenen Aufbaus oder Ersatzneubau – mit Umgestaltung)

Auf Grund der zeitweise beschränkten Haushaltslage vor einigen Jahren mussten notwen­ dige Erhaltungsmaßnahmen  unter ungünstigen monetären Bedingungen durchgeführt werden, das Niveau der Substanzerhaltung  konnte jedoch auch unter diesen Umständen aufrechterhalten werden. Ein „Stand der Sanierungen“ kann aufgrund der Kontinuität der Aufgabenbearbeitung  nicht festgestellt werden.

Frage 2:

Welche Maßnahmen zur Erfassung des Sanierungsstandes der Gehwege, Radwege und Straßen in Berlin wurden bereits getätigt?

Antwort zu 2:

Der Sanierungsstand der baulichen Anlagen der Berliner Straßen wird nicht erhoben. Der­ zeit erfolgt die Erhebung des Zustandes der Fahrbahnen des Hauptverkehrsnetzes als standardisierte Zustandserfassung  und -bewertung (ZEB). Mit Vorlage und Auswertung dieser Zustandsdaten können entsprechende bezirksweise Auswertungen  durchgeführt und zur Verfügung gestellt werden.

Frage 3:

Welche Maßnahmen der Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren zur Gehweg-, Radweg- und Straßensanierung  getätigt  (aufgeschlüsselt  nach Bezirken)?

Antwort zu 3:

In den letzten fünf Jahren haben die Bezirke nachstehende Anzahl von Sanierungen im Sonderprogramm  Straßensanierung getätigt:

  #Fahrbahn #Gehweg #Radweg
Anzahl Anzahl Anzahl
01 Mitte 31 15 0
02 Friedrichshain- Kreuzberg  

44

 

11

 

2

03 Pankow 106 39 1
04 Charlottenburg- Wilmersdorf  

55

 

8

 

0

05 Spandau 30 9 1
06 Steglitz- Zehlendorf  

103

 

44

 

0

07 Tempelhof- Schöneberg  

78

 

14

 

0

08 Neukölln 39 45 0
09 Treptow- Köpenick  

58

 

12

 

0

10 Marzahn- Hellersdorf  

113

 

33

 

0

11 Lichtenberg 66 47 0
12 Reinickendorf 62 21 0

 

2015 – 2019

Bezirk

 

Zu diesen Maßnahmen kommen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen , die die Bezirke ei­ genverantwortlich getätigt haben.

Frage 4:

Wie bewertet der Senat die getätigten Maßnahmen? Wo sieht der Senat Potential in der Erweiterung der Sa­ nierungen?

Antwort zu 4:

Die von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke durchgeführten Maßnahmen der Straßenunter- und -erhaltung entsprechen den geltenden rechtlichen und technischen Regelungen und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit wirtschaftlich und zielführend.

Durch die bisher ausgereichten Sonderprogramme (z.B. Schlaglochprogramm)  wird die Straßenerhaltung verstetigt. Als Werkzeug für die Optimierung der Erhaltungsressourcen wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses  vom 22.06.2017 ein Erhal­ tungsmanagementsystem  für die Straßen Berlins (EMS) aufgebaut. Zu diesem gehört un­ ter anderem die regelmäßige Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Stra­ ßen (ZEB). Im Weiteren wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/24484 verwie­ sen.

Eine Ausweitung von Erhaltungsmaßnahmen kann nur im Rahmen der Ressourcen der Baulastträger, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur selbst erfolgen, da diese in ihrer Ver­ kehrsfunktion auch während der Bauzeit in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss.

Frage 5:

Welche Maßnahmen sollen in Zukunft für die Sanierung der Gehwege, Radwege und Straßen getätigt werden?

Antwort zu 5:

Auch in Zukunft soll die Straßeninfrastruktur  kontinuierlich und wirtschaftlich effektiv und gemäß der geltenden Rechtslage erhalten werden.

 

Frage 6:

Über welche Mittel und Möglichkeiten verfügen die Bezirke, um individuell Gehwege, Radwege und Straßen sanieren zu lassen?

Antwort zu 6:

Den Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die Unterhaltung des Straßenlan­ des und somit für die individuelle Sanierung von Gehwegen, Radwegen und Straßen die in nachstehender Tabelle aufgeführten Haushaltmittel zur Verfügung.

 

 

 

Bezirk

2020

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

2021

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

Mitte 3.128.000 € 2.828.000 €
Friedrichshain – Kreuzberg 1.645.000 € 1.595.000 €
Pankow 3.952.000 € 3.952.000 €
Charlottenburg – Wilmersdorf 3.447.000 € 3.447.000 €
Spandau 2.739.000 € 2.639.000 €
Steglitz – Zehlendorf 3.737.000 € 3.737.000 €
Tempelhof – Schöneberg 3.029.000 € 2.979.000 €
Neukölln 2.404.000 € 2.404.000 €
Treptow – Köpenick 3.983.000 € 3.983.000 €
Marzahn – Hellersdorf 3.499.000 € 3.523.000 €
Lichtenberg 3.397.000 € 3.397.000 €
Reinickendorf 2.876.000 € 2.876.000 €

 

Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm­ ter eigenverantwortlich.

Frage 7:

Wie werden diese Mittel ausgeschöpft  und wo wurden sie verwendet?

Antwort zu 7:

Die Ausschöpfung der Mittel des Sonderprogramms  Straßensanierung lag in den letzten fünf Jahren zwischen 81,2 % und 101,3 % (einer geringfügigen  Übersteuerung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zugestimmt).  Die Ausschöpfung der bezirklichen Mittel zur Straßenunterhaltung  ist dem Senat nicht bekannt.

Berlin, den 06.10.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Straßen, die unbefestigt sind bzw. über keinen Gehweg verfügen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Befestigung in meinem Wahlkreis ist die #Akazienallee in 13158
#Berlin-Rosenthal. – Wer übernimmt bei der Akazienallee die Kosten für den Fall, dass diese Straße
ordnungsgemäß #befestigt würde?
Frage 2:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Gehwege in meinem Wahlkreis ist die #Buchhorster Straße in 13158
Berlin-Wilhelmsruh. – Wer übernimmt bei der Buchhorster Straße die #Kosten für den Fall, dass in dieser
Straße ein ordnungsgemäßer #Gehweg eingerichtet würde?
Frage 3:
In welcher Rechtsnorm ist für die genannten Straßen die Kostentragung geregelt?
Antwort zu Frage 1 bis 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
2
„Die Kosten für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau einer Erschließungsanlage
trägt zunächst der jeweilige Straßenbaulastträger, bei öffentlich gewidmeten Straßen somit
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Pankow.
Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten für die Herstellung oder den Ausbau einer
Erschließungsanlage bis zu deren endgültiger Herstellung erfolgt im Rahmen des
Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) vom 12.07.1995 (GVBl. S. 444), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573). Dort ist geregelt, welche Kosten in welcher
Form durch wen zu tragen sind.
Eine Ausnahme gilt nach § 15a EBG lediglich für Erschließungsanlagen, die vor dem
03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke
genutzt wurden. Außerdem dürfen für endgültig oder teilweise hergestellte
Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn sie seit mehr
als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt werden.
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen handelt es sich somit immer um eine
Einzelfallentscheidung. Maßgeblich für die Prüfung einer Erschließungsbeitragspflicht ist
die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs, also nach
Beendigung der jeweiligen Straßenbaumaßnahme.
Zu den konkret angefragten Straßen können daher derzeit keine Aussagen zu einer
möglichen Erschließungsbeitragspflicht getroffen werden.“
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Stadtverkehr Der tägliche Fußgängerstress aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/stadtverkehr-der-taegliche-fussgaengerstress-31427198?dmcid=nl_20181012_31427198

Dieses Hindernis lassen sich Roland Stimpel und Peter Struben nicht bieten. Kurz entschlossen schwingen sie sich über das Gitter, das Fußgänger zu Umwegen zwingt. Doch die Aktivisten vom Fachverband #Fußverkehr Deutschland (#FUSS) wissen, dass solche Klettertouren nicht jedermanns Sache sind. Eltern mit Kinderwagen und Senioren müssen auf jeden Fall weitere Wege laufen.

Deshalb ist die Forderung klar: „Rettet den #Gehweg! Die Gehwege müssen wieder den Fußgängern gehören. Klettergitter, Stolperfallen, Kneipen-Slalom und Ampel-Umwege: All das, womit sich Berlin bei Bewohnern und Besuchern blamiert, muss weg“, sagt Roland Stimpel, Sprecher des Verbands.

Die #Kletteraktion an der Kreuzung Geschwister-Scholl-Straße/ Am Weidendamm in Mitte war Start der Kampagne für freie #Gehwege – aber auch ein Auftakt zum Zweiten Deutschen Fußverkehrskongress, der ebenfalls am Donnerstag nahebei in der Kalkscheune begann. Die FUSS-Leute freuen sich, dass der Kongress namhafte Veranstalter hat, allen voran das Umweltbundesamt, das Umweltministerium und das Land Berlin. Die Fußgängerlobby braucht Unterstützung. Zwar gibt es den Verband bereits seit 1985, damals wurde er in Berlin gegründet. Aber er hat nur rund …