In Lichtenberg wird insbesondere für #Radfahrende und Fußgänger*innen eine Baumaßnahme in der #Schlichtallee zwischen Hauptstraße und nördlicher Bahnbrücke geplant. Angelegt werden sollen #Radverkehrsanlage und #Gehweg.
Frage 1:
Die Senatsverwaltung teilt in ihrer Antwort auf die Drs. 19/18347 vom 20. Februar 2024 mit, dass der Umbau der Schlichtallee voraussichtlich ab 2025 beginnt.
Wie weit ist die #Planung der #Baumaßnahme in der Schlichtallee? Liegt sie im Zeitplan?
Wann soll der #Umbau nach aktuellem Stand umgesetzt werden?
Anlässlich der bevorstehenden #Wintersaison informiert die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die wesentlichen Fakten zum #Winterdienst. Damit alle gut und vor allem unfallfrei durch den Winter kommen, sind hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:
Nach Auskunft der BVG wird der Rückbau der Straßenbahngleise in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick nach Abschluss des gesamten Gleisneubaus erfolgen.
Frage 2:
Wer ist in diesem Rahmen für die Herstellung der Straße nach Herausnahme der Straßenbahngleise zuständig?
Rückbau der östlichen Gehwegverbreiterung vor dem S-Bahnzugang
Ab morgen, Dienstag, 27.02.2024, wird der #Kraftfahrzeugverkehr auf der #Warschauer Brücke in Friedrichshain-Kreuzberg in Richtung Frankfurter Tor von zwei auf einen #Fahrstreifen reduziert. Dadurch kann es voraussichtlich bis zum 15.03.2024 zu #Einschränkungen kommen.
Berlin. So richtig fertig ist der neue #Radweg am #Tempelhofer Damm noch immer nicht. Ein Teilstück entlang der #Stubenrauchbrücke, die über den #Teltowkanal führt, sowie vor dem #Einkaufszentrum Tempelhofer Hafen bis zur Ordensmeisterstraße hält derzeit für #Radfahrer und #Fußgänger eine Tücke bereit. Interessenvertretungen von Fußgängern und Fahrradfahrern mahnen zur schnellen #Entschärfung der Situation.
Immer wieder werden #E-Tretroller in Berlin rücksichtslos mitten auf dem #Gehweg abgestellt. Die Verkehrsverwaltung will dagegen vorgehen und die Regeln für Verleiher ab September verschärfen. Der Fußgänger-Verband #Fuss e. V. hält davon nichts.
Die #Verkehrsverwaltung in Berlin will wie angekündigt die Regeln für die Anbieter von #E-Scootern zum 1. September verschärfen. Die Eckpunkte der Novelle des Berliner #Straßengesetzes liegen dem rbb vor. Der „Tagesspiegel“ [Bezahlinhalt] hatte zuerst über den Entwurf berichtet.
Neben dem #BVG-Hof in Spandau befindet sich ein #Schulcampus. Seit Jahren gibt’s Pläne für eine #Mittelinsel. Das Thema beschäftigt sogar die Verkehrssenatorin.
2018, 2019, 2020, 2021: Das Dilemma um eine #Fußgängerinsel. Fußgängerinseln sind Inseln ohne Strand und Urlaubsgefühle. Die Dinger können sogar furchtbar nerven – weil der Bau so verflixt kompliziert ist. Nächstes Beispiel: die #Wilhelmstraße am großen #BVG-Omnibushof. Der liegt in Berlin-Spandau gleich neben der Heerstraße. Über den Fall berichtete jetzt der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau.
Da wird seit mindestens 2018 ein #Fußgängerüberweg auf einem Schulweg geplant, und zwar konkret an der Wilhelmstraße 28 zwischen Lidl und Heerstraße. Das hatte der Senat um Regine Günther, Grüne, dem Abgeordneten Stefan Ziller, Grüne, im Frühjahr 2019 mitgeteilt. Eigentlich ein klarer Fall: Über die Straße kommt man da schwer, obwohl sich dort seit 2004 der „Schulcampus Wilhelmstadt“ in der einstigen Briten-Kaserne befindet (650 Kids und 120 Lehrerinnen und Lehrer).
Wie bewertet der Senat den Stand der Sanierungen von #Radwegen, #Gehwegen und #Straßen allgemein in Berlin und in den einzelnen Bezirken (mit der Bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Die Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege und sonstige Nebenanlagen) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Straßenbauverwaltung. Dies ist ein stetiger Prozess, welcher im Rahmen der Leistungsfä higkeit des Straßenbaulastträgers kontinuierlich gewährleistet wird. Die Pflichten des Stra ßenbaulastträgers werden in Berlin durch die Bezirke wahrgenommen.
Die Systematik der Straßenerhaltung teilt sich in
Bauliche #Unterhaltung (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit, B. Schlaglochverfüllung)
#Instandsetzung (an der Deckschicht, Deckschicht 3 – 4 cm ersetzen)
#Erneuerung (Ersatz des gesamten gebundenen Aufbaus oder Ersatzneubau – mit Umgestaltung)
Auf Grund der zeitweise beschränkten Haushaltslage vor einigen Jahren mussten notwen dige Erhaltungsmaßnahmen unter ungünstigen monetären Bedingungen durchgeführt werden, das Niveau der Substanzerhaltung konnte jedoch auch unter diesen Umständen aufrechterhalten werden. Ein „Stand der Sanierungen“ kann aufgrund der Kontinuität der Aufgabenbearbeitung nicht festgestellt werden.
Frage 2:
Welche Maßnahmen zur Erfassung des Sanierungsstandes der Gehwege, Radwege und Straßen in Berlin wurden bereits getätigt?
Antwort zu 2:
Der Sanierungsstand der baulichen Anlagen der Berliner Straßen wird nicht erhoben. Der zeit erfolgt die Erhebung des Zustandes der Fahrbahnen des Hauptverkehrsnetzes als standardisierte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Mit Vorlage und Auswertung dieser Zustandsdaten können entsprechende bezirksweise Auswertungen durchgeführt und zur Verfügung gestellt werden.
Frage 3:
Welche Maßnahmen der Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren zur Gehweg-, Radweg- und Straßensanierung getätigt (aufgeschlüsselt nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
In den letzten fünf Jahren haben die Bezirke nachstehende Anzahl von Sanierungen im Sonderprogramm Straßensanierung getätigt:
Zu diesen Maßnahmen kommen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen , die die Bezirke ei genverantwortlich getätigt haben.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die getätigten Maßnahmen? Wo sieht der Senat Potential in der Erweiterung der Sa nierungen?
Antwort zu 4:
Die von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke durchgeführten Maßnahmen der Straßenunter- und -erhaltung entsprechen den geltenden rechtlichen und technischen Regelungen und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit wirtschaftlich und zielführend.
Durch die bisher ausgereichten Sonderprogramme (z.B. Schlaglochprogramm) wird die Straßenerhaltung verstetigt. Als Werkzeug für die Optimierung der Erhaltungsressourcen wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22.06.2017 ein Erhal tungsmanagementsystem für die Straßen Berlins (EMS) aufgebaut. Zu diesem gehört un ter anderem die regelmäßige Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Stra ßen (ZEB). Im Weiteren wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/24484 verwie sen.
Eine Ausweitung von Erhaltungsmaßnahmen kann nur im Rahmen der Ressourcen der Baulastträger, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur selbst erfolgen, da diese in ihrer Ver kehrsfunktion auch während der Bauzeit in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sollen in Zukunft für die Sanierung der Gehwege, Radwege und Straßen getätigt werden?
Antwort zu 5:
Auch in Zukunft soll die Straßeninfrastruktur kontinuierlich und wirtschaftlich effektiv und gemäß der geltenden Rechtslage erhalten werden.
Frage 6:
Über welche Mittel und Möglichkeiten verfügen die Bezirke, um individuell Gehwege, Radwege und Straßen sanieren zu lassen?
Antwort zu 6:
Den Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die Unterhaltung des Straßenlan des und somit für die individuelle Sanierung von Gehwegen, Radwegen und Straßen die in nachstehender Tabelle aufgeführten Haushaltmittel zur Verfügung.
Bezirk
2020
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands
2021
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands
Mitte
3.128.000 €
2.828.000 €
Friedrichshain – Kreuzberg
1.645.000 €
1.595.000 €
Pankow
3.952.000 €
3.952.000 €
Charlottenburg – Wilmersdorf
3.447.000 €
3.447.000 €
Spandau
2.739.000 €
2.639.000 €
Steglitz – Zehlendorf
3.737.000 €
3.737.000 €
Tempelhof – Schöneberg
3.029.000 €
2.979.000 €
Neukölln
2.404.000 €
2.404.000 €
Treptow – Köpenick
3.983.000 €
3.983.000 €
Marzahn – Hellersdorf
3.499.000 €
3.523.000 €
Lichtenberg
3.397.000 €
3.397.000 €
Reinickendorf
2.876.000 €
2.876.000 €
Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm ter eigenverantwortlich.
Frage 7:
Wie werden diese Mittel ausgeschöpft und wo wurden sie verwendet?
Antwort zu 7:
Die Ausschöpfung der Mittel des Sonderprogramms Straßensanierung lag in den letzten fünf Jahren zwischen 81,2 % und 101,3 % (einer geringfügigen Übersteuerung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zugestimmt). Die Ausschöpfung der bezirklichen Mittel zur Straßenunterhaltung ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 1:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Befestigung in meinem Wahlkreis ist die #Akazienallee in 13158 #Berlin-Rosenthal. – Wer übernimmt bei der Akazienallee die Kosten für den Fall, dass diese Straße
ordnungsgemäß #befestigt würde?
Frage 2:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Gehwege in meinem Wahlkreis ist die #Buchhorster Straße in 13158
Berlin-Wilhelmsruh. – Wer übernimmt bei der Buchhorster Straße die #Kosten für den Fall, dass in dieser
Straße ein ordnungsgemäßer #Gehweg eingerichtet würde?
Frage 3:
In welcher Rechtsnorm ist für die genannten Straßen die Kostentragung geregelt?
Antwort zu Frage 1 bis 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
2
„Die Kosten für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau einer Erschließungsanlage
trägt zunächst der jeweilige Straßenbaulastträger, bei öffentlich gewidmeten Straßen somit
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Pankow.
Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten für die Herstellung oder den Ausbau einer
Erschließungsanlage bis zu deren endgültiger Herstellung erfolgt im Rahmen des
Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) vom 12.07.1995 (GVBl. S. 444), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573). Dort ist geregelt, welche Kosten in welcher
Form durch wen zu tragen sind.
Eine Ausnahme gilt nach § 15a EBG lediglich für Erschließungsanlagen, die vor dem
03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke
genutzt wurden. Außerdem dürfen für endgültig oder teilweise hergestellte
Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn sie seit mehr
als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt werden.
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen handelt es sich somit immer um eine
Einzelfallentscheidung. Maßgeblich für die Prüfung einer Erschließungsbeitragspflicht ist
die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs, also nach
Beendigung der jeweiligen Straßenbaumaßnahme.
Zu den konkret angefragten Straßen können daher derzeit keine Aussagen zu einer
möglichen Erschließungsbeitragspflicht getroffen werden.“
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz