Straßenbahn: Neue Tramlinie M17 – Lärmbelastung der Anwohner in Adlershof und Gegenmaßnahmen, aus Senat

Frage 1:
In welchen Abschnitten führt der in diesem Jahr neu in Betrieb genommene #Streckenabschnitt der
Tram-Linien #M17 und #61 an #Wohnbebauung entlang?
Antwort zu 1:
Wohnbebauung entlang der Neubaustrecke findet sich an der #Wilhelm-Hoff-Straße, der #Newtonstraße, der #Konrad-Zuse-Straße, der #Hermann-Dorner-Allee
sowie am #Groß-Berliner Damm und am #Sterndamm.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben Senat oder BVG zur #Lärmentwicklung auf diesen Abschnitten,
insbesondere im Bereich zwischen den Haltestellen #Landschaftspark Johannisthal und #Karl-Ziegler-Straße?


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Antwort zu 2:
Durch die Betriebsaufnahme der Straßenbahn im Jahr 2021 ist ein weiterer
Verkehrsträger hinzugekommen, von dem Emissionen ausgehen. Die
Auswirkungen, die von diesen Emissionen ausgehen, wurden im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens durch ein Schallschutzgutachten an maßgeblichen
Immissionsorten prognostisch untersucht. Nach dem Ergebnis der Untersuchung
waren der Vorhabenträgerin aktive Schallschutzmaßnahmen (#Rasengleise) und
der Einbau von fest installierten #Schienenkopfkonditionierungsanlagen im
#Planfeststellungsbeschluss aufzugeben. Den Immissionsorten, an denen trotz der
aktiven #Schallschutzmaßnahmen durch den Betrieb der Straßenbahn mit einer
Immissionsgrenzwertüberschreitung zu rechnen ist, wurde mit dem
Planfeststellungsbeschluss der Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde
nach zugesprochen. Dies bedeutet in der Regel bauliche Verbesserungen an den
Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, um das Eindringen von
Verkehrslärm zu mindern, soweit diese nicht bereits den notwendigen Schallschutz
bieten.
Bei Umsetzung der auferlegten Lärmschutzmaßnahmen ist daher von einer
Einhaltung der Grenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) auszugehen.
Frage 3:
Wurden seit Inbetriebnahme des neuen Streckenabschnitts Lärmmessungen vorgenommen und
wenn ja, durch wen, an welchen Punkten der Strecke und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 3:
Gutachterliche Lärmmessungen sind der Planfeststellungsbehörde, der
Technischen Aufsichtsbehörde sowie der Immissionsschutzbehörde nicht bekannt.
Frage 4:
Wie häufig und mit welcher Geschwindigkeit verkehren Trams auf dem Streckenabschnitt?
Antwort zu 4:
Auf diesem Abschnitt verkehren die Straßenbahnlinien 61, 63 und M17. Tagsüber
verkehrt die Linie 61 im 20-Minutentakt und die M17 im 10-Minutentakt. Die Linie 63
startet am Landschaftspark Johannisthal in Richtung Köpenick und verkehrt im 20-
Minutentakt.
Das Betriebsprogramm der BVG sieht für den Bereich der Neubaustrecke zwischen
der Haltestelle Karl-Ziegler-Straße und der Zwischenendstelle Herrmann-DornerAllee für den Beurteilungszeitraum Tag (zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr) 190
Fahrten je Richtung und für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr)
42 Fahrten je Richtung vor.
Für den Bereich der Neubaustrecke zwischen der Zwischenendstelle HerrmannDorner-Allee und der Haltestelle S-Schöneweide/Sterndamm sieht das
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Betriebsprogramm der BVG für den Beurteilungszeitraum Tag (zwischen 6:00 Uhr
und 22:00 Uhr) 168 Fahrten je Richtung und für den Beurteilungszeitraum Nacht
(22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) 42 Fahrten je Richtung vor.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich des besonderen
Bahnkörpers grundsätzlich 60 km/h auf der geraden Strecke. Im Bereich der
Gleisbögen (Kurven) ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Abhängigkeit der
Radien auf bis zu 20 km/h reduziert. Im Bereich straßenbündiger Bahnkörper nimmt
die Straßenbahn am Straßenverkehr teil, sodass dort die gemäß der
Straßenverkehrsordnung festgelegten Höchstgeschwindigkeiten gelten.
Frage 5:
Welche Lärmschutzmaßnahmen wurden auf den jetzt oder künftig in unmittelbarer Nähe zu
Wohnbebauung befindlichen Streckenabschnitten getroffen?
Antwort zu 5:
Als aktive Lärmschutzmaßnahmen wurde die Trasse der
Straßenbahnneubaustrecke soweit wie möglich mit einem lärmmindernden
„Rasengleis“ ausgerüstet. Alle Gleisbögen der Neubaustrecke mit Radien kleiner
200 m wurden zur wirksamen Reduzierung von Schallemissionen
(Kurvenquietschen) mit 14 stationären Schienenkopfkonditionierungsanlagen
versehen.
Für alle Bereiche, in denen trotz der aktiven Schallschutzmaßnahmen eine
Überschreitung der gemäß 16. BImSchV zulässigen Beurteilungspegel prognostiziert
wurde, wurde den Betroffenen der Anspruch auf passiven Schallschutz dem
Grunde nach zugesprochen. Der passive Schallschutz beinhaltet bauliche
Maßnahmen am Immissionsort zum Schutz von Räumen und
Außenwohnbereichen, die nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von
Menschen bestimmt sind, vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen. Für den Fall, dass
passive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich oder untunlich sind, sieht der
Planfeststellungsbeschluss eine Entschädigung in Geld vor.
Frage 6:
Gab es im Vorfeld eine Kommunikation, die den betroffenen Anwohnern einen wirksamen
Lärmschutz beispielsweise in Form von Steinkörben in Aussicht stellte und
a) wenn ja, warum wurde dieser im Ergebnis nicht realisiert?
b) Wenn nein, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis wurde das Thema sonst mit den
potenziell Betroffenen im Vorfeld erörtert?
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Antwort zu 6:
In den Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren waren im Bereich des
Grünzuges zwischen den Haltestellen Karl-Ziegler-Straße und Landschaftspark
Johannisthal in Abschnitten Steinkörbe (Gabionen) eingetragen, die der
Einfassung des besonderen Bahnkörpers gegen unerlaubtes oder versehentliches
Betreten des Gefahrenbereichs der Straßenbahn dienen sollten. Aufgrund des
notwendigen Sicherheitsabstandes der Gabionen zum Gleis ist von diesen kein
nennenswerter Schallschutz zu erwarten. Im Genehmigungsverfahren wurden die
Gabionen daher auch nicht als aktive Schallschutzmaßnahme berücksichtigt.
Lediglich der abgrenzende Schutzzweck durch geeignete Maßnahmen wurde
festgeschrieben. Damit stand es der Trägerin des Vorhabens frei, die Einfassung
des Bahnkörpers mit anderen geeigneten Mitteln zu bewerkstelligen. Insofern
erfolgten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Zusagen. Nach Aussage
der BVG wurden auch bei der Anwohnerinformationsveranstaltung der BVG keine
Steinkörbe in Aussicht gestellt.
Frage 7:
Gab es seit Inbetriebnahme des neuen Streckenabschnitts Lärmbeschwerden und wenn ja, mit
welchem Inhalt und in welchen Bereichen?
Antwort zu 7:
Ja, bemängelt wird allgemein ein zu hoher Lärmpegel ausschließlich im Abschnitt
zwischen Karl-Ziegler-Straße und Haltestelle Landschaftspark Johannisthal.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Lärmschutzmaßnahmen (soweit vorhanden) in dem neu in Betrieb
genommenen Tram-Streckenabschnitt und wie gedenkt er entsprechenden Beschwerden aus der
Anwohnerschaft abzuhelfen?
Antwort zu 8:
Die für die Genehmigung der Straßenbahnneubaustrecke verantwortliche
Planfeststellungsbehörde hat die von der BVG als Vorhabenträgerin vorgelegte
Planung unter Hinzuziehung der Fachbehörden beurteilt und unter Auflage
zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen mit dem Planfeststellungsbeschluss vom
07.02.2020 und mit Planänderung vom 30.11.2020 genehmigt. Die mit der
Planfeststellung festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen erscheinen in sich schlüssig
und geeignet, den Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohnern
sicherzustellen.
Aufgrund der eingegangenen Beschwerden hat die Planfeststellungsbehörde die
BVG als Vorhabenträgerin und Betreiberin der Straßenbahn aufgefordert
nachzuweisen, dass die zulässigen und genehmigten Lärmwerte eingehalten
werden. Erst nach Vorlage und Auswertung der vorgelegten Nachweise lässt sich
beurteilen, inwieweit durch das Vorhaben gegenüber der ursprünglichen Prognose
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eine höhere Lärmbelastung anliegt und dadurch weitergehende Maßnahmen
erforderlich sind.
Frage 9:
Wann können die Anwohner mit der baulichen Umsetzung wirksamer Lärmschutzmaßnahmen
rechnen?
Antwort zu Frage 9:
Mit den Rasengleisen und den stationären Schienenkopfkonditionierungsanlagen
wurden bereits aktive Schallschutzmaßnahmen getroffen und verwirklicht.
Der passive Schallschutz stellt einen Eingriff in die jeweiligen Gebäude dar und
bedarf damit der Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Die
Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Wohnstätten wurden nach
Auskunft der BVG informiert und die erforderlichen Maßnahmen nach
Inaugenscheinnahme und Beurteilung der örtlichen Situation festgelegt. Bei den
Maßnahmen handelt es sich je nach Nutzung und vorhandenen baulichen
Gegebenheiten um den Einbau von Schallschutzfenstern und/oder
Wohnraumlüftern. Die Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung.
Sofern die derzeit bei der BVG in Bearbeitung befindlichen Nachweise (vgl. auch
Antwort zu 8.) Handlungsbedarf erkennen lassen, wird der Senat die erforderlichen
Maßnahmen unverzüglich ergreifen.
Berlin, den 06.01.2021
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de