Infrastruktur: Wie lassen sich die Flächen der BVG entsiegeln? , aus Senat

  1. In welcher Höhe hat die BVG #Niederschlagswassergebühren für die Jahre seit 2015 entrichtet und mit welcher zu entrichtenden Gebühr kalkuliert das Unternehmen in 2022?
    1. Wie hoch waren dabei die Niederschlagswassergebühren für die einzelnen Tochtergesellschaften der BVG (bitte einzeln auflisten)?

Zu 1. und 1. a.: Die BVG teilt mit, dass folgende Niederschlagswassergebühren seit 2015 entrichtet wurden:

JahrNiederschlagswassergebühr pro m² / Jahr in EURNiederschlagswassergebühr in EUR
20151.7441.199.152,71
20161,804908.326,71
20171,804865.067,52
20181,8401.005.012,17
20191,840859.971,64
20201,7971.082.894,96
20211,797855.274,03
2022 bis Juli1,809492.573,34
2022 Hochrechnung1,809844.411,44

Die Niederschlagswassergebühr wird von den Berliner #+Wasserbetrieben eingezogen und über die Nebenkostenabrechnung der Liegenschaften abgerechnet. Die Berechnungs- grundlage bildet die versiegelte Fläche. Die Gebühr wird nach der bebauten und befestigten Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche #Kanalisation eingeleitet wird. Bei der Umsetzung von Maßnahmen der dezentralen #Regenwasserbewirtschaftung ist eine anteilige oder sogar vollständige Befreiung von der Niederschlagswassergebühr möglich.

  • Welche Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung hat die BVG bzw. eine Tochtergesellschaft jeweils in den Jahren seit 2015 ergriffen (bitte einzeln auflisten)?
    • Bei abgeschlossenen Maßnahmen: Wie teuer waren die Maßnahmen im Einzelnen und in welchem Projektzeitraum wurden diese jeweils durchgeführt?
      • An welchen Standorten wurden die Maßnahmen jeweils durchgeführt?
      • Welche quantitativen und qualitativen Wirkungen konnten jeweils erzielt werden?
    • Bei laufenden und geplanten Maßnahmen: Wie teuer werden die Maßnahmen im Einzelnen sein und in welchem Projektzeitraum werden diese jeweils durchgeführt?
      • An welchen Standorten werden die Maßnahmen jeweils durchgeführt?
      • Welche quantitativen und qualitativen Wirkungen sollen jeweils erzielt werden?

Zu 2., 2.a. und 2.b.: Die BVG teilt mit, dass der größte Teil der Unternehmensflächen #versiegelt ist. Es handelt sich hierbei vorrangig um Fahrbahnen, die für den #Schwerlastverkehr eine notwendige Traglast aufbringen müssen. Anfallendes #Regenwasser wird über das auf dem Gelände befindliche #Leitungsnetz in das öffentliche Kanalnetz geleitet.

  • Verfügen die BVG oder die Tochtergesellschaften über Konzepte zur dezentralen Regenwasserbewirt- schaftung und wenn ja, wo sind diese veröffentlicht?
    • Falls die Konzepte nicht veröffentlicht werden: Weshalb wurden die Konzepte nicht veröffentlicht?

Zu 3. und 3.a.: Die BVG teilt mit, über kein finales Konzept zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung zu verfügen. Dieses befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung. Aktuell werden für jeden #Betriebshof einzelne Konzepte erarbeitet, um die #Einleitung in den Untergrund zu ermöglichen. Auch Alternativen zur Nutzung  des Regenwassers in #Waschprozessen der BVG-Fahrzeuge werden in die Betrachtungen mit einbezogen. Es handelt sich um neuartige Technologien, deren Einsatz aktuell noch geprüft wird.

Auf dem Betriebshof #Lichtenberg wird im nächsten Jahr ein Teil des anfallenden Wassers in einem #Versickerungsbecken auf dem Betriebsgelände in den Boden eingebracht werden. Es handelt sich um einen ersten Bauabschnitt. Weitere Bauabschnitte sind in der Planung mit dem Ziel, auf dem #BVG-Betriebsgelände anfallendes Regenwasser auf dem Grundstück weitestgehend vollständig versickern lassen zu können.

  • Welche Zielvorgaben hat der Berliner Senat der BVG oder den Tochtergesellschaften seit 2016 zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung gemacht?
    • Wie ist der Stand der Umsetzung jeweils

Zu 4. und 4.a.: Der Berliner Senat hat der BVG oder den Tochtergesellschaften seit 2016 keine Zielvorgaben zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung gemacht. Bei Bauvorhaben der BVG oder den Tochtergesellschaften gelten hinsichtlich der Entwässerung die allgemeinen Anforderungen zur Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin.

  • Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Zu 5.: Dem Senat sind keine weiteren Sachverhalte bekannt, die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind.

Berlin, den 08. August 2022 In Vertretung

Tino S c h o p f

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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