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Frage 1:
Wie und in welchem Umfang wurden bzw. werden #Regionalisierungsmittel im Zeitraum 2019 bis 2021 verwendet für
a) #Leistungsbestellungen im #SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte)
b) Leistungsbestellungen im #ÖPNV
c) Managementaufwand SPNV
d) Managementaufwand ÖPNV
e) Investitionen in #Verkehrsanlagen SPNV
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV
g) Investitionen in #Fahrzeuge SPNV
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV
i) Tarifausgleiche für #Verbundförderung und #Ausbildungsverkehre (Bitte Aufstellung wie in Drucksache 18 / 22 638 als Liste darstellen) Antwort zu 1:
Entsprechend des dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI)
zur Verfügung gestellten Nachweises zur Verwendung der Regionalisierungsmittel in Berlin wurden diese im Jahr 2019 wie in untenstehender Tabelle dargestellt verwendet.
Die Verwendung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 wird dem BMVI bis zum 30.09.2021 nachgewiesen werden, hier liegen – wie auch für das Jahr 2021 – noch nicht alle notwendigen Unterlagen vor. Die Angaben für die Jahre 2020 und 2021 sind daher Planwerte und stammen aus dem Doppelhaushalt 2020/2021. Für das Jahr 2020 wurden auch die Ansätze des 2. Nachtragshaushalts 2020/2021 berücksichtigt sowie die einma- lige Erhöhung der Regionalisierungsmittel als Beteiligung des Bundes am ÖPNV- Rettungsschirm. Aus der Phase II des ÖPNV-Rettungsschirmes (01.09.2020 bis 31.12.2020) sind noch Zahlungsansprüche offen und daher hier noch unberücksichtigt.
Eine Schlussabrechnung der tatsächlichen Mittelbedarfe und Zahlungen aus dem ÖPNV- Rettungsschirm ist noch nicht erfolgt und im Laufe des Jahres 2021 vorgesehen.
Für das Jahr 2021 sind zusätzliche Lasten aus der Corona-Pandemie und eine Gegenfinanzierung seitens des Bundes oder des Landes Berlin noch nicht berücksichtigt. Die Angaben für die Jahre 2020 und 2021 entsprechen voraussichtlich auch den Soll- Angaben der Meldungen an das BMVI im Rahmen der Nachweise zur Verwendung der Regionalisierungsmittel, vorbehaltlich neuerer Erkenntnisse im Rahmen der Nachweiserstellung.
Euro/Jahr 2019
Ist 2020
Soll 2021
Soll
Zuweisungen an das Land Berlin nach
§ 5 Regionalisierungsgesetz 447.543.751 588.799.638 470.038.834
a) Leistungsbestellungen im SPNV 270.608.995 512.150.000 331.127.000
b) Leistungsbestellungen im ÖPNV** 55.745.000 83.061.000 83.540.000
c) Managementaufwand SPNV 2.730.299 2.500.000 2.500.000
d) Managementaufwand ÖPNV 2.467.545 2.500.000 2.500.000
e) Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV 31.579.888 33.450.000 35.015.000
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV 1.870.112
g) Investitionen in Fahrzeuge SPNV 13.433.804 17.565.792 15.537.950
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV – – –
i) Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre – – –
Summe Ausgaben 378.435.647* 651.226.792* 470.219.950
*Nicht verausgabte Reste werden in das jeweilige Folgejahr übertragen. Die Mittelzuweisung übersteigende Mehrausgaben werden voraussichtlich aus Restmitteln der Vorjahre getragen.
**ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr
Frage 2:
Wie viele Zugkilometer wurden/werden mit den Ausgaben unter Frage 3 jeweils in den Jahren 2019 und 2020 bestellt und welcher Preis wurde/wird pro bestelltem Zugkilometer gezahlt? Wie ist die vergleichbare Planung für 2021?
Antwort zu 2:
Zugkilometer/Jahr 2019
Ist 2020
Soll 2021
Soll
Bestellte Zugkilometer 37.153.099 37.042.656 38.553.567
Bei den angegebenen Jahressummen der Zugkilometer handelt es sich lediglich um die Leistung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also im Bahn-Regionalverkehr und der S-Bahn. Die ebenfalls mit Regionalisierungsmittel teilfinanzierten Leistungen im Öffent- lichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) der BVG sind darin nicht mit enthalten. Bei den angegebenen Leistungsumfängen in Zugkilometern ist zu beachten, dass es sich dabei um die Volumina der entsprechenden Verträge handelt, die aber – abhängig von den jeweiligen Netzen – durch mehrere Bundesländer gemeinsam bestellt werden. Die vertraglichen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen enthalten darüber hinaus z.T. auch Komponenten, die nicht in allen Verträgen gleichermaßen enthalten sind und die nicht nach dem Umfang der erbrachten Leistung, sondern nach anderen Kriterien bezahlt
werden (z.B. Fahrzeugkapitalkosten, Vertrieb). Daher ist die Angabe eines Preises pro Jahr über die Gesamtsumme der Regionalisierungsmittel nicht möglich.
Nach den Prognosen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) liegt bei den Verkehrsverträgen im Regionalverkehr, an denen sich das Land Berlin finanziell beteiligt, der Preis je Zugkilometer für die Jahre 2019 bis 2021 wie folgt:
Zugkilometer/Jahr 2019 2020 2021
Preis in Euro je Zugkilometer (min.) 6,43 Euro/Zkm 3,10 Euro/Zkm 2,04 Euro/Zkm
Preis in Euro je Zugkilometer (Mittelwert) 8,29 Euro/Zkm 6,65 Euro/Zkm 5,84 Euro/Zkm
Preis in Euro je Zugkilometer (max.) 15,51 Euro/Zkm 15,96 Euro/Zkm 16,18 Euro/Zkm
Frage 3:
In welchem Umfang erhielt/erhält das Land im Zeitraum 2019 und 2020 Zuweisungen nach dem GVFG/EntflechtG? Welche Zuweisungen sind für 2021 für welche Vorhaben/Maßnahmen vorgesehen/geplant?
Antwort zu 3:
Die untenstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen des Bundes, die das Land Berlin für Maßnahmen nach dem GVFG-Bundesprogramm bzw. als Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz als Ersatz für das GVFG-Länderprogramm zur Verfügung gestellt bekam:
Euro/Jahr 2019
Ist 2020
Ist 2021
Soll
Mittel aus dem GVFG*-Bundesprogramm 15.000.000 10.000.000 24.630.000
Mittel aus dem Entflechtungsgesetz 49.731.000 – –
*GVFG – Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Für 2021 sind die Zuweisungen insbesondere für die Maßnahmen 11 G 50 U „U-Bahn- Linien U2, U5 U8“ und 11 G 52 T: „Berlin Straßenbahnlinien 26/27“ vorgesehen.
Frage 4:
Ist der Beantwortung aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 4: Nein.
Berlin, den 17.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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