Pönalen im SPNV und ÖPNV, aus Senat

19.02.2024

Frage 1:

Wie hoch waren die vom #Aufgabenträger #VBB aufgrund von #Schlechtleistungen einbehaltenen Leistungsentgelte  im #SPNV und #ÖPNV (#Pönale) von den jeweiligen Vertragspartnern in den Jahren 2015-2023 und welcher jeweilige Anteil davon entfällt auf das Land Berlin?

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BVG: Wie steht es um die Automatisierung des Betriebs von U-Bahn und Straßenbahn, durch die BVG?, aus Senat

Frage 1:
Gemäß des #Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR wird die BVG bis zum Jahr 2022 eine mögliche vollständige oder teilweise #Automatisierung des #Betriebs von -Bahn und
#Straßenbahn untersuchen. Wie ist der Stand der #Untersuchung und wann wird diese abgeschlossen?
a. Falls die Untersuchung bereits abgeschlossen wurde: Wo wurde diese veröffentlicht bzw. in welcher Weise
wurden das Land und die Öffentlichkeit informiert?

Frage 2:
Wann wurde das Land als Aufgabenträger in welcher Form jeweils über Zwischenergebnisse informiert (bitte Daten
und Form einzeln angeben)?
a. Was waren jeweils die wichtigsten Zwischenergebnisse?
b. Sollte bislang noch keine Information über Zwischenergebnisse seitens der BVG erfolgt sein, wann hat das Land
diese jeweils eingefordert?

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S-Bahn: S-Bahn Berlin: Einigung steht – größte Ausschreibung der Berliner Verkehrsgeschichte kann beginnen, aus Berliner Zeitung

https://archiv.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/einigung-zur-s-bahn-groesste-ausschreibung-der-berliner-verkehrsgeschichte-kann-beginnen-33422980

Wie sieht die Zukunft der Berliner -Bahn aus? Darüber hat sich Rot-Rot-Grün nach monatelangen Debatten und Kontroversen nun verständigt. Am Mittwochmorgen einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Modell, berichtete der SPD-Abgeordnete Sven Heinemann. Dem Vernehmen nach wird der Berliner Senat am kommenden Dienstag darüber sprechen – und aller Voraussicht nach einen Beschluss fassen, dass eines der größten Vergabeverfahren in der deutschen Verkehrsgeschichte in den kommenden Wochen endlich beginnen kann.

Es geht um nicht weniger als zwei Drittel des S-Bahn-Verkehrs in Berlin und im angrenzenden Land Brandenburg: zum einen um die Linien auf der #Stadtbahn (#S3, #S5, #S7, #S75 und #S9), zum anderen um die #Nord-Süd-Linien #S1, #S15, #S2, #S25 und #S85. Bis zu 1380 Wagen müssten ab 2026 geliefert werden, eine Riesen-Investition von fast drei Milliarden Euro.

Aber wer wird die #Fahrzeuge produzieren, wer hält sie in Schuss? Und wer fährt sie? Das ist das Thema der Ausschreibung, die der Senat mit dem Center Nahverkehr Berlin (#CNB) vorbereitet. Neu ist, dass sich Firmen nur für die Bereitstellung oder nur für den Betrieb der Züge bewerben können – oder wie bisher üblich für beides. Sie können nur für die Stadtbahn oder nur für Nord-Süd ein Angebot abgeben – oder für beide #Teillose. Neun Kombinationen wären möglich. Das Konzept ermögliche einen fairen Wettbewerb um die …

Straßenbahn: Auf in den Westen Das Straßenbahn-Netz soll kräftig wachsen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/auf-in-den-westen-das-strassenbahn-netz-soll-kraeftig-wachsen-30436382?dmcid=nl_20180522_30436382#

Sie wurde als #Bimmelbahn belächelt. Sie wurde als #Blechkiste abgetan. Vor allem galt die #Straßenbahn als Verkehrshindernis, das so schnell wie möglich verschwinden müsse. Und so kam es dann auch: Mit der letzten Fahrt der #55 von #Hakenfelde nach Charlottenburg endete am 2. Oktober #1967, einem warmen sonnigen Herbsttag, der planmäßige Betrieb in West-Berlin.

Seitdem bilden die Westbezirke auf der Berliner Straßenbahnkarte einen großen weißen Fleck – abgesehen von den wenigen Strecken, die nach dem Mauerfall neu entstanden sind. Doch der weiße Fleck soll nicht bleiben. Denn der Entwurf des neuen Masterplans für den Nahverkehr sieht viele neue Straßenbahnstrecken vor – nicht nur im Westen, sondern auch im Osten Berlins. Ein derart massiver Ausbau des Netzes wurde bislang in keinem offiziellen Konzept vorgeschlagen.
Es ist ein revolutionäres Programm, das den Verkehr umfassend verändern würde. Wo einst Fahrbahnen von Gleisen befreit wurden und Autos mehr Platz bekamen, könnten wieder Schienen verlegt, könnte der Straßenraum erneut umverteilt werden. Wo heute Busse im Stau stehen, würde ein Verkehrsmittel mit größerer Kapazität und größerem Komfort den Betrieb übernehmen. „Allmählich nimmt das Zielnetz für ganz Berlin Gestalt an“, lobte Jens #Wieseke vom #Fahrgastverband #IGEB. „Straßenbahn – bewährte #Elektromobilität Made in Berlin seit 1881.“
Nach Lankwitz und Lichtenrade

Es geht um den Entwurf des #Bedarfsplans für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV). Planer aus der Senatsverkehrsverwaltung haben ihn zusammen mit Beratern vom Center Nahverkehr Berlin (#CNB) erstellt. Wie der Name sagt, wurde analysiert, wo in der wachsenden Metropole der #Verkehrsbedarf zunehmen wird – und wo mit neuer Infrastruktur …

S-Bahn + VBB: Markterkundung zur Bereitstellung von neuen S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur
#Bereitstellung von neuen -Bahn-Fahrzeugen für die Berliner -Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im
#Teilnetz #Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
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Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die
#CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
3
Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
 Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
 Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
 Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz