Bus: Berliner Fahrgastverband IGEB fordert Sofortmaßnahmen gegen die BVG-Buskrise, aus IGEB

Wegen des akuten Mangels an #Fahrpersonal beim #Bus hat die #BVG angekündigt, die Fahrpläne ausdünnen zu wollen. Was ad hoc betrieblich geboten scheint, ist ein weiterer #Rückschlag für die angestrebte #Mobilitätswende.
Richtig ist, dass der #Fachkräftemangel bei Busfahrerinnen und Busfahrern so gravierend ist, dass schon seit Längerem personell am Limit gefahren wird. Richtig aber ist auch, dass die BVG 100 zusätzliche Busfahrerinnen und Busfahrer benötigt, weil zu viele ihrer Linien im Stau stehen.
Während neue #Busspuren auf sich warten lassen, sprießen #Radfahrstreifen wie der im Vorspann aus der gleichnamigen ZDF-Kinderserie bekannte Löwenzahn aus dem Asphalt. Die so genannten #Kiezblocks sollen in Kürze folgen. Für den Busverkehr ist das alles andere als lustig, um in Peters Serienbild zu bleiben.

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Straßenbahn + Radverkehr: Gute Radwege gerne, aber nicht auf Kosten der Straßenbahnfahrgäste, aus IGEB

Gute #Radwege gerne, aber nicht auf Kosten der #Straßenbahnfahrgäste
Berliner #Fahrgastverband #IGEB fordert Korrektur der Planung in der #Schönhauser Allee

Die Schönhauser Allee wird #fahrradfreundlich umgebaut. Bis 2023 sollen zwischen Eberswalder/Danziger Straße und Gleimstraße/Stargarder Straße in beiden Richtungen auf 720 m Länge 2,50 m breite geschützte #Radfahrstreifen entstehen, wo heute noch geparkt wird. Verständlich, weil mit 10.000 Radfahrenden die Strecke zu einer der am besten genutzten zählt. Verständlich auch, dass das zulasten des Autos geht, indem man eine von bisher drei Spuren dem Velo überlässt und der alte Hochbordradweg dem Gehweg zugeschlagen wird. Verständlich ebenso, den Radstreifen durch Betonelemente vor Wildparkenden zu schützen.
Aber für die Fahrgäste der #Straßenbahn wird dieser Umbau zwei gravierende Verschlechterungen bringen.

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Straßenverkehr: Kantstraße künftig mit Busspur und Radweg, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235147047/Kantstrasse-kuenftig-mit-Busspur-und-Radweg.html

Die #Kantstraße in Charlottenburg soll in Zukunft zwischen den Verkehrsteilnehmern neu #aufgeteilt werden. Seit Längerem plant der Bezirk, mit #Ladezonen den #Lieferverkehr anders zu organisieren. Aber auch der öffentliche #Nahverkehr soll auf der Straße mehr Platz erhalten. Dazu sind der Senatsmobilitätsverwaltung zufolge #Busspuren vorgesehen; auch für #Radfahrer, die seit der Pandemie einen nicht unumstrittenen #Pop-up-Radweg nutzen können, sollen weiterhin Spuren zur Verfügung stehen. Für #Autofahrer würden damit #Parkplätze entfallen.

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Straßenverkehr + Radverkehr: Umbau der Schönhauser Allee: mehr Platz für den Fuß- und Radverkehr, Planungen für breiteren Gehweg und geschützten Radfahrstreifen gestartet, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1128430.php

Planungen für breiteren Gehweg und geschützten Radfahrstreifen gestartet

An der #Schönhauser Allee im Ortsteil Prenzlauer Berg erhalten #Fußgänger*innen und #Radfahrende künftig mehr Platz. Die Planungen für den Abschnitt zwischen #Eberswalder/Danziger Straße und #Gleimstraße/Stargarder Straße haben begonnen: Auf einer Länge von rund 720 Metern entsteht jeweils auf der rechten Spur, wo bislang überwiegend private Autos parken, ein durch Protektionselemente #geschützter #Radfahrstreifen.

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Straßenbahn: Reparaturen von Tramgleisen: Bauarbeiten in der Zeppelinstraße, Ecke Geschwister-Scholl-Straße, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Reparaturen-von-Tramgleisen-in-Potsdam-Bauarbeiten-in-der-Zeppelinstrasse-Ecke-Geschwister-Scholl-Strasse

Trotzdem das #Trambett vor Ort aufgerissen wird, soll der öffentliche Nahverkehr planmäßig weiter laufen. Rad- und #Autofahrer müssen die #Baustelle umfahren.

#Brandenburger Vorstadt
Laute #Bohrgeräusche und weiße Absperrzäune: Wegen Bauarbeiten sind in der #Zeppelinstraße in Höhe Geschwister-Scholl-Straße seit Dienstag, 6. April die stadtauswärtige #Fahrspur und der #Radfahrstreifen gesperrt. Vor Ort werden die #Tramgleise repariert, wie der #Verkehrsbetrieb Potsdam (#ViP) auf Nachfrage knapp antwortet. Die Arbeiten sollen bereits am Freitagabend beendet sein.

Tram und Busse fahren planmäßig weiter
Trotzdem das Trambett aufgerissen wird, fahren die Tram- und Buslinien laut dem ViP planmäßig. Betroffen sind auf dieser Strecke die Tramlienen #91, #98 und #94 in Richtung Potsdam West, welche die gewohnte Route fahren können – die Baufahrzeuge rücken dafür regelmäßig zur Seite. Die Busse – betroffen sind die Linien #605 und #606 – werden um die Baustelle herumgeführt.

Der Autoverkehr wird laut Angaben des ViP in einer Fahrspur je Richtung an der Baustelle …

Radverkehr: Radwegesicherheit – Herbst- und Winterdienst, aus Senat

www.berlin.de

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Gefahren für #Radfahrende, die von nicht geräumten #Radwegen ausgehen?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen #Radverkehrsanlagen von #Schnee und #Eis
zu befreien?
Antwort zu 1 und zu 4:
Weil von nicht geräumten Radwegen Gefahren für Radfahrende ausgehen können, wird
die Durchführung des #Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen durch das
Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) geregelt. Danach führen die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) für das Land Berlin den Winterdienst nach einem Streuplan
mit zwei Einsatzstufen durch. Auf Fahrbahnen einschließlich #Radfahrstreifen von Straßen
der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt.
2
Die BSR müssen mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege, die sich
oberhalb der Bordsteine neben den Gehwegen befinden, vom Schnee räumen. Eine
Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu
Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen zum Schutz der vielen Straßenbäume verboten.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen Radverkehrsanlagen von Laub zu
befreien?
Antwort zu 2:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR beseitigen Laub auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und Radwegen im
öffentlichen Straßenland im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den Straßen der
Reinigungsverzeichnisse A und B. Zudem erfolgt in der Laubzeit weiterhin die
regelmäßige Beseitigung normaler Verschmutzungen sowie mehrfach große
Laubeinsätze. Hierbei erfolgt eine sukzessive Abarbeitung der Straßen. Im Rahmen der
Laubeinsätze werden alle in einem Straßenabschnitt vorhandenen Reinigungsobjekte
(z.B. Gehwege, Fahrbahnen, Radwege) von Laub befreit.“
Frage 3:
Haben sich die Reinigungsmaßnahmen sowie -intervalle aufgrund des zunehmenden und derzeitigen
Radverkehrs erhöht und wurden somit an die Bedarfe der Radfahrenden und deren Sicherheit angepasst?
Antwort zu 3:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 2 Absatz 2 StrReinG unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der
Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straße in Reinigungsklassen eingeteilt, nach
denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt
(Reinigungsturnus) richtet.
Eine veränderte Verkehrslage kann daher dazu führen, dass im Rahmen einer
Änderungsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in
Reinigungsklassen eine Straße in eine andere Reinigungsklasse umgruppiert wird.
Frage 5:
Welche Verbesserungen bzw. Änderungen strebt der Senat insbesondere hinsichtlich der Beseitigung von
Laub sowie Eis- und Schneeglätte auf Radverkehrsanlagen an?
a) Wird über verstärkte oder ausgeweitete Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis oder
nassem Laub auf Radverkehrsanlagen nachgedacht? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
3
Antwort zu 5:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Für eine Verbesserung der Schnee- und Eisglättebeseitigung für Radwege, die oberhalb
des Bordsteins neben den Gehwegen verlaufen, finden Gespräche zwischen den BSR
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen des „Bündnis
für Radverkehr“ statt. Angestrebt wird ein Test zur Glättebeseitigung auf Radwegen mit
einem besonderen Auftaumittel in der Wintersaison 2021/22.
Bei der Optimierung der Arbeitsorganisation der BSR werden im Rahmen der
Laubbeseitigung die Radwege nicht bevorzugt betrachtet. Die Maßnahmen der BSR zielen
auf eine schnellstmögliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden ab.“
Frage 6:
Mit welchen Hilfsmitteln werden Radwege geräumt?
a) Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Kleintiere zu Schaden kommen?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Laubbeseitigung erfolgt maschinell mit Kehrmaschinen oder manuell mit Besen,
Harken oder Laubbläsern. Die Beschäftigten der BSR agieren hier umsichtig und
vorausschauend. Erkenntnisse über geschädigte Kleintiere liegen nicht vor.
Die Räumung der Radwege von Schnee erfolgt maschinell. Geschädigte Kleintiere sind
hierbei eher unwahrscheinlich.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Nutzung von Laubsaugern und Laubbläsern hinsichtlich Lärmbelästigung,
Auswirkungen auf das Klima sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren, und eine mögliche
Feinstaubbelastung durch Aufwirbeln von Partikeln, die in die Luft gelangen?
Antwort zu 7:
Dem Senat ist bewusst, dass motorbetriebene Geräte wie Laubbläser und Laubsauger
erhebliche Belästigungen verursachen und negative Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt haben können.
Nach der geltenden Rechtslage wird der Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern
maßgeblich durch die bundesrechtlichen Bestimmungen der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Zum Schutz vor Lärm und
Luftverunreinigung sind elektrisch betriebene Laubbläser jenen mit Verbrennungsmotoren
vorzuziehen.
Laubsauger bergen die Gefahr, dass Kleintiere angesaugt, verletzt oder getötet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kommen überwiegend Laubbläser zum Einsatz.
4
Bei der Verwendung von Laubbläsern kommt es wegen der hohen Geschwindigkeit des
Luftstroms in der unmittelbaren Umgebung zu hohen Staubkonzentrationen(Grobstaub wie
auch Feinstaub) Weil der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur kurze Zeit dauert und übers
Jahr gesehen am selben Ort nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag
zu einer Luftqualitätsgrenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ hohen
Feinstaubkonzentrationsspitzen verschwindend gering, zumal der EU-Grenzwert als
Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim
professionellen Einsatz eines Laubbläsers eine geeignete Staubmaske zu tragen.
Die BSR teilen hierzu mit:
„Laubbläser sind ein besonders effizientes Arbeitsinstrument, weil sich dadurch große
Laubmengen in kurzer Zeit bewältigen lassen. Außerdem gelangt man hiermit auch in
Bereiche, die mit dem Besen kaum oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise auf
Fahrradabstellflächen und unter parkenden Fahrzeugen.
Laubbläser werden von den BSR nur dann eingesetzt, wenn eine übermäßige
Staubbelastung nicht zu erwarten ist. Die Geräteausgabe wird durch die jeweils
zuständige Einsatzleitung der BSR gesteuert und erfolgt bei entsprechend geeigneter und
vertretbarer Witterung. Die Beschäftigten der BSR werden regelmäßig über die richtige
Anwendung sowie über die Einhaltung der notwendigen Lärmschutzbedingungen
unterwiesen.
Gleichwohl setzen die BSR bei der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland nicht nur
auf Laubbläser. Kehrmaschinen kommen genauso zum Einsatz wie z.B. Besen und
Rechen.“
Berlin, den 19.11.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Popup-Radwege, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wo und in welcher Länge sind derzeit #Popup-Radwege geplant (bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig (Stand 15.05.2020) erfolgen Abstimmungen mit den Bezirksämtern
Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick
zu möglichen Straßen, in denen temporäre #Radverkehrsanlagen angeordnet werden
könnten. Verbindliche Ergebnisse stehen noch nicht fest.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden Strecken ausgesucht, entlang derer Popup-Radwege installiert
werden?
Antwort zu 2:
Die Anordnung erfolgt nur dort, wo die Voraussetzungen für Radverkehrsanlagen
gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Nr. I. 2.
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu
§ 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen. Außerdem können temporäre Anordnungen nur dort
umgesetzt werden, wo keine baulichen Veränderungen erforderlich sind und die
Verkehrslage keine Komplexität aufweist, die einen längeren planerischen Vorlauf
benötigt.
Frage 3:
Wie ist die schnelle Umsetzung zu erklären, während Planungen für konventionelle #Radwege
jahrelang stillstehen?
Antwort zu 3:
Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2 beziehen sich die temporären
Anordnungen auf weniger komplexe Verkehrssituationen. Durch die Option von
einfachen und schnellen Nachbesserungen kann der planerische Vorlauf zudem
noch verkürzt werden.
Frage 4:
Wie viele Parkplätze wurden bisher für Popup-Radwege umgewidmet und werden nach derzeitigen
Planungen für noch kommende Popup-Radwege umgewidmet werden?
Antwort zu 4:
Auf den bislang relevanten Straßenabschnitten existierten größtenteils keine
gesondert ausgewiesenen Parkflächen, die entfernt werden mussten. Jedoch ist
durch die Einrichtung von #Radfahrstreifen das Parken am rechten Fahrbahnrand
nicht mehr zulässig. Dort wo dies räumlich und verkehrlich möglich und sinnvoll war,
wurden deshalb links neben dem Radfahrstreifen spezielle Parkflächenmarkierungen
aufgebracht. In dieser Weise wird auch bei künftigen Anordnungen verfahren. Eine
Bilanz zu Stellflächen für Kraftfahrzeuge wird dabei nicht erstellt.
Frage 5:
Ist vorgesehen, die Radwege auch nach Aufhebung der Abstandsregeln für Corona zu erhalten?
Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden und wie werden die wegfallenden Parkplätze kompensiert?
Antwort zu 5:
Nach derzeitigem Stand wird der ganz überwiegende Teil der temporär
angeordneten Radfahrstreifen künftig dauerhaft etabliert. Dabei erfolgen
Modifikationen, wenn sich deren Notwendigkeit in der temporären Phase zeigen
sollte. Die Einrichtung von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge an anderen Stellen ist nicht
Bestandteil der Anordnungen im Zusammenhang mit temporären Radfahrstreifen. Es
wurden jedoch in Einzelfällen den Anwohnenden Alternativangebote bereitgestellt,
wie beispielsweise die Kooperation mit einem Parkhaus am Kottbusser Damm.
Frage 6:
Welche Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr werden erwartet, wenn an den nun verengten
Fahrbahnen das Verkehrsaufkommen wieder auf das Vor-Corona-Niveau steigt (bitte um Übersicht für
jede Strecke mit Popup-Radweg)?
Antwort zu 6:
Es wird erwartet, dass durch die Einrichtung der Radverkehrsanlagen neben dem
Erreichen der Ziele des MobG und der Steigerung der Verkehrssicherheit auch die
Gesamtleistungsfähigkeit des Verkehrs positiv beeinflusst wird (§25 MobG BE). Mit
der Einrichtung der Radfahrstreifen wird unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2
eine Maßnahme im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs
vollzogen. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung im Sinne des § 43 des Berliner
Mobilitätsgesetzes, der eine flächendeckende Einrichtung von Radverkehrsanlagen
an den Hauptstraßen vorsieht.
Berlin, den 19.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Sicherheit und Ordnung und Sauberkeit im Straßenverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
An welchen Straßen auf welcher Länge sind seit dem 09.12.2016 in Berlin sogenannte „Poller“ zur
#Abgrenzung von #Radwegen eingerichtet worden? Welche Variante „#Poller“ (Stahlpoller, Leitboys etc.) wurde
dabei jeweils verwendet?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die im
Regelfall nicht der für die betreffenden Straßen zuständige Baulastträger ist, sind seit
Dezember 2016 in folgenden Straßen auf der Fahrbahn durch #Sperrpfosten abgegrenzte
Radverkehrsanlagen („Geschützte #Radfahrstreifen“) geschaffen worden (Länge jeweils in
Klammern):
· Kolonnenstraße (ca. 100 m)
· Dahlemer Weg (ca. 550 m)
· Holzmarktstraße (ca. 450 m)
· Mehringdamm (ca. 100 m)
· Hasenheide (ca. 1000 m)
· Karl-Marx-Straße (ca. 400 m)
· Tamara-Danz-Straße (ca. 300 m)
· Bernauer Straße (ca. 50 m)
Im Rahmen der bisherigen Vorhaben wurden verschiedene Varianten von Sperrpfosten
verwendet. Da die Auswahl der Art der Sperrpfosten durch die Straßenbaulastträger
erfolgte und die verwendeten Produkttypen voraussichtlich ab 2021 durch das mit der
Begleituntersuchung beauftragte Ingenieurbüro bei den Straßenbaulastträgern abgefragt
und ausgewertet werden, können hierzu derzeit noch keine näheren Angaben gemacht
werden.
2
Frage 2:
In welchem Abstand zueinander sind diese Poller zu 1) jeweils aufgestellt worden? Wie sind diese im Boden
verankert und welcher Aufprallenergie halten diese stand?
Antwort zu 2:
Der Regelabstand zwischen den Sperrpfosten beträgt 2 m (von Sperrpfostenmitte zu
Sperrpfostenmitte gerechnet). Im Einzelfall sind Abweichungen nach oben oder unten
möglich, zumal die Maßnahmen üblicherweise individuell geplant werden. Die Art der
Verankerung ist den zuständigen Straßenbaulastträgern weitestgehend freigestellt.
Werden die Sperrpfosten nicht durch Markieren einer Sperrfläche, sondern nur durch eine
Fahrbahnbegrenzungslinie abgesichert, sollen die Sperrpfosten flexibel sein. Das
Verhalten, das die verschiedenen Sperrpfostenformen bei Berührungen bzw. Kollisionen
mit Fahrzeugen zeigen, wird im Rahmen der bis 2022 angesetzten Begleituntersuchung
ab 2021 anhand von Befragungen der Baulastträger durch das beauftragte Ingenieurbüro
näher untersucht.
Frage 3:
Wie konkret wird der Bereich zwischen den jeweiligen Pollern (durch die #BSR?) #gereinigt? Sind die
eingesetzten #Kehrfahrzeuge der BSR wegen der Größe der Zwischenräume dazu in der Lage oder muss die
Reinigung manuell erfolgen?
Antwort zu 3:
Vorherige Abstimmungen mit den Berliner #Stadtreinigungsbetrieben (BSR) haben
ergeben, dass die Geschützten Radfahrstreifen aufgrund ihrer lichten Breite von
regelmäßig mindestens 2 m mit Kehrfahrzeugen gereinigt werden können. Das
#Reinigungsergebnis im Bereich des #Protektionsstreifens zwischen den Sperrpfosten wird
bis Ende 2022 im Rahmen der oben genannten Begleituntersuchung untersucht. Bisher
sind der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine besonderen
Probleme bezüglich der Straßenreinigung der Geschützten Radfahrstreifen bekannt
geworden.
Frage 4:
Als welche Art Verkehrseinrichtung im Sinne des § 43 StVO sind diese zu qualifizieren?
Antwort zu 4:
Verkehrseinrichtungen werden durch § 43 Absatz 1, 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in Verbindung mit der Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO) definiert. Im Rahmen der
Anordnung von geschützten Radfahrstreifen können als Protektionselemente zur
physischen Trennung von Radverkehr und motorisiertem Verkehr die darin angeführten
Sperrpfosten, Leitschwellen mit Baken oder Leitborde mit Baken verwendet werden.
3
Bei den bisher eingesetzten Verkehrseinrichtungen handelt es sich ganz überwiegend um
auf Sperrflächen oder Fahrbahnbegrenzungslinien montierte Sperrpfosten, die auch
wegen des durch die Markierungen bestehenden Verbots, die entsprechenden Flächen zu
befahren, als solche erkennbar sind.
Frage 5:
Hat der Gesetzgeber Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften des § 7 des Berliner
Straßengesetzes vorgesehen? Falls nein, ergeben sich entsprechende Möglichkeiten, den Verpflichteten zur
Einhaltung der dort genannten Pflichten einzuhalten aus anderen Normen? Falls ja, welchen?
Antwort zu 5:
Als öffentliche Aufgabe besteht die Straßenbaulast gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht daher
kein Rechtsanspruch Dritter – auch nicht von anderen Straßenbaulastträgern – darauf, wie
und wann die Straßenbaulast erfüllt wird. Der Straßenbaulastträger kann im Rahmen
seiner (auch finanziellen) Leistungsfähigkeit über Art, Maß und Zeitpunkt aller
Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben aus der Straßenbaulast in eigener Verantwortung
entscheiden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: Frankfurter Allee Autos haben bald weniger Platz – aus Sicherheitsgründen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/frankfurter-allee-autos-haben-bald-weniger-platz—aus-sicherheitsgruenden-32832472?dmcid=nl_20190710_32832472

Mehr Platz für #Radfahrer, weniger Platz für #Autos und Lastwagen: Dieses Motto soll auf der #Frankfurter Allee in Friedrichshain Wirklichkeit werden. Auf der stadtauswärts führenden Fahrbahn soll den Kraftfahrzeugen eine #Fahrspur weggenommen werden, um einen #geschützten #Radfahrstreifen anzulegen. Noch genießen die Autofahrer eine Schonfrist, weil sich die Vorbereitungen in die Länge ziehen. Doch nun teilte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit, dass die Radspur noch in diesem Jahr gebaut werden soll. „Die Umsetzung der Maßnahme soll im Herbst erfolgen“, so Sprecherin Sara Lühmann.

Sven Kohlmeier, SPD-Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf, hält wenig von der geplanten Umgestaltung der Frankfurter Allee. Dieser Teil der Bundesstraße B1/B5 sei eine wichtige Verbindung in den Osten Berlins, warnte er. „Ich habe die Sorge, dass der Autoverkehr dort zum Erliegen kommt. Schon jetzt ist die Strecke in die Außenbezirke häufig zugestaut. Aus meiner Sicht geht es hier um Klientelpolitik für Grüne in Friedrichshain-Kreuzberg.“

Frankfurter Allee: Für Radfahrer gefährlich
Dabei profitieren gerade Radfahrer aus Stadtvierteln, die weiter vom Zentrum entfernt sind, entgegnet die Radlobby. Die schnurgerade Frankfurter Allee wäre ideal, um zügig längere Strecken zurückzulegen. Doch derzeit ist eine Radfahrt in Richtung Lichtenberg …

Straßenverkehr: Verkehrskonzept Schöneweide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Stadium befinden sich die Planungen des Verkehrskonzepts #Schöneweide für die Neugestaltung
der #Edison-, #Spree- und #Siemensstraße, um diese Straßen sicherer zu machen und die Anwohnerinnen und
Anwohner vor Lärmbelastung zu schützen?
Antwort zu 1:
Seit Herbst letzten Jahres sind nach Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der
Stubenrauchbrücke als zwischenzeitliche Lösungen auf der Edison- und Spreestraße
#Radfahrstreifen zu Lasten eines Fahrstreifens aufgetragen worden. Die Verkehrsführung
über die #Stubenrauchbrücke entspricht mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und einem
Radfahrstreifen in Richtung Edisonstraße der Zielplanung. Die Behelfsbrücke kann nur
noch von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt werden.
Gegenwärtig werden durch die beauftragten Ingenieurbüros auf Basis aktueller
Vermessungsunterlagen die Lagepläne für die Zielplanung erstellt und innerhalb der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie mit dem Bezirk und den
Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt.
Frage 2:
Wie hat sich die Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke auf die Verkehrs- und Lärmbelastung in
Oberschöneweide – insbesondere auf die in Frage 1 gennannten Straßen – ausgewirkt?
Antwort zu 2:
Die Minna-Todenhagen-Brücke wurde im Dezember 2017 für den Verkehr freigegeben. Im
Juni 2018 und im Oktober 2018 wurden an verschiedenen Knotenpunkten in Ober- und
Niederschöneweide Verkehrszählungen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr (12 Stunden)
durchgeführt.
2
Im Ergebnis ist belegbar, dass die Verkehrsbelastung in der Edisonstraße (südlich der
Straße An der Wuhlheide) von etwa 21.600 Kfz/12 Stunden auf rund 11.000 Kfz/12
Stunden bis 13.000 Kfz/12 Stunden zurückging.
Diese Größenordnung der Verkehrsabnahme von ca. 10.000 Kfz /12 Stunden (entspricht
rund 13.000 Kfz/24 Stunden werktags) lässt sich auch für die Karlshorster Straße im
Bereich der Stubenrauchbrücke nachweisen (von 26.600 Kfz/12 Stunden auf 15.700
Kfz/12 Stunden).
Weniger deutlich stellt sich die Verkehrssituation auf dem östlichen Ast zwischen Niederund
Oberschöneweide dar. In der #Spreestraße nördlich der #Michael-Brückner-Straße ging
die Verkehrsbelastung von rund 5.900 Kfz/12 Stunden auf etwa 4.200 Kfz/12 Stunden
zurück.
Frage 3:
Inwieweit wurden die Ergebnisse der Online-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Plattform
mein.berlin.de und des Ortsteilgespräches vom 13. Februar 2018 in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 3:
Die Vorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden alle aufgenommen,
katalogisiert, diskutiert und bewertet. Sie sind anschließend in die erneut auf Fachebene
geführte Querschnittsdiskussion eingeflossen, ebenso wie die neuen Anforderungen aus
dem Mobilitätsgesetz.
Frage 4:
Wird es eine weitere Anschlussveranstaltung und eine damit verbundene Online-Beteiligung zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger geben?
Antwort zu 4:
Es ist beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Ergebnisse der
Untersuchung und die neuen Straßenraumgestaltungen zu informieren.
Frage 5:
Gibt es einen Termin für den Abbau der Behelfsbrücke neben der Stubenrauchbrücke?
Antwort zu 5:
Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige
Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen kann ein Zeitpunkt für den Rückbau der
Behelfsbrücke z.Zt. nicht benannt werden.
Berlin, den 04.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz