Radverkehr: Mobilitätsgesetz Radfahrer müssen bis Ostern auf ihr Gesetz warten – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

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Es ist das erste Gesetz in Deutschland, das Radfahren angenehmer, attraktiver und sicherer machen soll. Doch bis das Berliner #Mobilitätsgesetz in Kraft tritt, werden sich die Fahrradfahrer noch einige Monate lang gedulden müssen. Frank #Masurat vom Allgemeinen Deutschen #Fahrrad-Club (#ADFC) hofft, dass das Verfahren bis Ende März über die Bühne geht – kurz darauf ist Ostern. „Ostern ist für uns wie Weihnachten – hoffentlich“, sagte das Vorstandsmitglied.

Der Gesetzesentwurf mutet ziemlich trocken an. Doch er enthält Bestimmungen, die noch für Diskussionen sorgen werden – und in manchen Fällen für Streit.

So soll jede #Hauptverkehrsstraße einen #Radfahrstreifen bekommen, der breit genug zum Überholen ist und mit sicherem Abstand zu parkenden Autos verläuft. Das Ziel sind geschützte #Radwege, die zum Beispiel mit Pollern vom Autoverkehr getrennt sind. Vorgesehen ist auch, Angebote für Radfahrer massiv auszubauen. So sollen in Berlin 100 Kilometer #Radschnellverbindungen sowie 100.000 neue #Stellplätze für Fahrräder neu entstehen.
#ADAC regte Änderung an

Es ist ein Gesetz, das für die Radfahrer Partei ergreift. Ungewöhnlich ist auch der Gesetzgebungsprozess. Die #Autolobby saß nicht am Tisch, als der Referentenentwurf erarbeitet wurde, dafür die #Fahrradlobby gleich mehrfach. Mit dem Team Volksentscheid Fahrrad, das besonders lautstark für ein solches Gesetz gestritten hatte, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sowie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) waren drei Organisationen beteiligt. 17 Mal kam der „Dialog Radverkehr“ im Rittersaal des Senatsgebäudes …

Straßenbahn: Verkehrswende in Berlin So wird sich das Straßenbahnnetz bis 2021 verändern – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

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Der Staatssekretär für Verkehr ist froh, dass es nun endlich vorangeht. „Was jetzt kommt, ist ein entscheidender Schritt“, sagt Jens-Holger #Kirchner. Der Grünen-Politiker steht in der Heilandskirche, die sich in #Moabit an der kürzesten Allee Berlins befindet – an der 50 Meter langen Thusnelda-Allee. Einige Dutzend Bürgerinnen und Bürger sind gekommen, um sich über die geplante #Straßenbahnstrecke vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof #Turmstraße zu informieren.

Dieses Projekt geht nun in der Tat in eine entscheidende Phase, nach zweieinhalb Jahren Vorbereitung. In diesem Monat soll endlich das Planfeststellungsverfahren beginnen, an dessen Ende – wenn alles gut geht – die Genehmigung steht. Dann kann Berlins #Straßenbahnnetz, mit rund 195 Kilometern eines der längsten in Europa, 2,1 Kilometer wachsen.
Was wollen die Bürger?

Aber es geht nicht nur um neue #Schienen, auf denen die M 10 aus Friedrichshain und Prenzlauer Berg tagsüber im Fünf-Minuten-Takt bis Moabit fahren werden. Nicht nur um 20 Millionen Euro, die verbaut, und um 10.000 Fahrgäste, die täglich auf der Strecke erwartet werden.
Es geht auch um grundsätzliche Fragen. Welches #Verkehrsmittel soll wie viel Platz bekommen? Sollten nicht besser U-Bahnen gebaut werden? Und was wollen die Bürger?
Weniger Platz für Autos

Auf der Leinwand, die vor dem Altar der Heilandskirche aufgestellt worden ist, leuchten Simulationen auf. So sollen #Alt-Moabit, die Rathenower, die #Turmstraße in Zukunft aussehen. Sofort fallen breite rote Markierungen ins Auge, die sich über die Fahrbahnen und quer über die Kreuzungen ziehen. „Wo immer es möglich ist, haben wir komfortable #Radfahrstreifen

Radverkehr + Straßenverkehr: 20 Millionen € zur Verbesserung der Radinfrastruktur: Sagt mal, wo kommt Ihr denn her?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen in welchen
Bezirken sieht das angekündigte Maßnahmenpaket der für
Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur #Verbesserung
der #Radinfrastruktur in Berlin mit einer Gesamtförderung
von 20 Millionen Euro vor?
Frage 2: Wann werden diese einzelnen Maßnahmen
jeweils im laufenden Jahr 2017 umgesetzt?
Antwort zu 1 und 2: Welche Vorhaben in welchem
Haushaltsjahr umgesetzt werden können, lässt sich aufgrund
vielfältiger nur wenig beeinflussbarer Begleitumstände
(Leitungsarbeiten, Personallage in den beteiligten
Behörden, naturschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen
usw.) im Vorhinein nicht angeben. Die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat
aber dem Hauptausschuss eine Liste mit Maßnahmen, die
ab 2017 geplant sind, vorgelegt (vgl. Berichte der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den
Haushaltstiteln 0730/72016 und 0730/52108 für den
Hauptausschuss).
Frage 3: Auf Grundlage welcher Kriterien wurden diese
Maßnahmen festgelegt und wer hat diese Kriterien
erarbeitet?
Antwort zu 3: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung
der #Verkehrssicherheit, der Herstellung weiterer
Abschnitte des #Fahrradroutennetzes, der #Lückenschließung
des Radverkehrsnetzes an Hauptverkehrsstraßen
durch Anlage von #Radwegen, #Radfahrstreifen und
#Schutzstreifen und der dringlichen #Sanierung von Radwegen.
Auch Maßnahmen zur Realisierung bezirklicher
Fahrradrouten werden gefördert. Maßgebliche technische
Regelwerke sind die Ausführungsvorschrift zu § 7 des
Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV
Geh- und Radwege) sowie die Empfehlungen und Richtlinien
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) bzw. insbesondere die „Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA) Ausgabe 2010“ entsprechend
dem Einführungs-Rundschreiben der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung vom 17.10.2011.
Die Schwerpunktsetzung bzw. die Kriterien für den
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind im Rahmen der
Erarbeitung der Radverkehrsstrategie des Senats von der
zuständigen Senatsverwaltung und den im FahrRat vereinigten
Verbands- und Behördenvertretern über viele
Jahre hinweg entwickelt und fortgeschrieben und 2013
vom Senat mit der Radverkehrsstrategie beschlossen
worden. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Ausgabe 2010“ sind von den zuständigen Gremien der
FGSV erarbeitet worden, die AV Geh- und Radwege von
der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
als Konkretisierung der FGSV-Regelwerke unter Berücksichtigung
der besonderen Verhältnisse in Berlin.
Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel des laufenden
Haushalts für das Jahr 2017 finanziert die für Verkehr
zuständige Senatsverwaltung diese angekündigten Maßnahmen
i.H.v. 20 Millionen Euro?
Frage 5: Wenn diese 20 Millionen Euro nicht im laufenden
Haushalt etatisiert sind, auf welcher vom Landeshaushaltsgesetzgeber
beschlossenen Finanzierungsgrundlage
erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen?
Antwort zu 4 und 5: Für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben
stehen insbesondere die Titel 0730/72016,
0730/52108, 0730/89116, 0730/68229, 0730/68228 und
2920/72016 zur Verfügung. Der im Rahmen dieser Titel
verfügbare Finanzrahmen beläuft sich entsprechend
Nachtragshaushalt 2017 auf 15,99 Millionen Euro. Dazu
kommen weitere noch nicht quantifizierbare Mittel im
Rahmen von Förderprogrammen wie z. B. der Gemein-
schaftsaufgabe Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur
sowie aus der bezirklichen Investitionsplanung,
so dass man insgesamt von einem Gesamtvolumen von
rund 20 Mio. € ausgehen kann.
Berlin, den 07. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)

Straßenverkehr: Umbau der Holzmarktstraße von Alexanderstraße bis Lichtenberger Straße Die Holzmarktstraße im Bezirk Mitte wird zwischen der Alexanderstraße und der Lichtenberger Straße grundhaft erneuert., aus Senat

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Auf dem 450 Meter langen und 44 Meter breiten Abschnitt werden die Verkehrsflächen neu aufgeteilt. Die Fahrbahnen erhalten jeweils zwei Fahrstreifen pro Richtung mit einer Gesamtbreite von 6 Metern, zusätzlich durchgehende 2 Meter breite Parkstreifen sowie beidseitige 2,50 Meter breite #Radfahrstreifen. Der Mittelstreifen wird auf sechs Meter reduziert; dort entstehen 56 Schrägparkplätze, unterbrochen durch neue Baumscheiben.

Die beidseitigen Gehwege werden auf 8,50 Meter verbreitert (derzeit 2 bis 5 Meter). Insgesamt werden 69 Ulmen neu gepflanzt. Damit wird die #Holzmarktstraße auf beiden Seiten und im Bereich des Mittelstreifens deutlich grüner. Die Ulmen ersetzen auch schadhafte Pappeln, die aus Gründen der #Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Die Holzmarktstraße erhält zudem eine vollständig neue moderne #Beleuchtungsanlage. Die #Lichtsignalanlagen in den Kreuzungsbereichen zur Alexanderstraße und Lichtenberger Straße werden ebenfalls umgebaut. Zusätzlich entsteht eine neue #Fußgängerampel in der Verlängerung der Schillingstraße. Damit wird die Erreichbarkeit des S- und U-Bahnhofs #Jannowitzbrücke deutlich verbessert. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 3,5 Mio. Euro und werden vom Land Berlin getragen. Die Baumaßnahme dauert bis April 2018.

Im Zuge der Umbaumaßnahmen führen die Ver- und Entsorgungsbetriebe umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung der Leitungsnetze durch, u.a. die Berliner Wasserbetriebe, Vattenfall Netze sowie zahlreiche Telekommunikationsanbieter.

Arbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten

Grundsätzlich stehen dem Verkehr auf der Holzmarktstraße in dem betroffenen Abschnitt zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung. Um die verkehrlichen Auswirkungen in den angrenzenden Straßen bzw. Kreuzungen während der Bauzeit zu reduzieren, wird die Baumaßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt:

Bauabschnitt: Bau der südlichen Fahrbahn einschließlich des Gehwegs sowie des südlichen Teils des Kreuzungsbereiches Lichtenberger Straße. Der Verkehr wird über die verbleibende Nordfahrbahn und den Mittelstreifen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Bauabschnitt: Bau der nördlichen Fahrbahnhälfte einschließlich des Gehwegs sowie des nördlichen Teils des Kreuzungsbereiches Lichtenberger Straße. Der Verkehr wird analog zum 1. Bauabschnitt auf der dann fertig gestellten Südfahrbahn und dem Mittelstreifen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Bauabschnitt: Bau des Mittelstreifens. Der Verkehr wird über die fertiggestellten nördlichen und südlichen Fahrbahnen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Veränderte Verkehrsführung ab dem 4. Oktober

Die Arbeiten zur veränderten Verkehrsführung beginnen am 04.10.2016. Damit verbunden sind folgende Verkehrseinschränkungen:

Kreuzungsbereich Holzmarktstraße/ Alexanderstraße:

in der Stralauer Straße entfällt die Linksabbiegespur in Richtung Alexanderstraße
aus der Alexanderstraße in die Holzmarktstraße verbleibt nur eine Linksabbiegespur

Kreuzungsbereich Holzmarktstraße/Lichtenberger Straße:

vom Ostbahnhof kommend entfällt die Linksabbiegespur von der Holzmarktstraße auf die Straße "An der Michaelbrücke"
von der Holzmarktstraße in die Lichtenberger Straße gibt es während der Bauzeit nur eine Linksabbiegespur

Die vorhandenen Buslinien 248 und N 40 fahren weiterhin in der Holzmarktstraße, die beiden Haltestellen werden außerhalb des Baubereiches verlegt.
Bilder: 
Blick von der Ecke Holzmarktstr. / Lichtenberger Str. nach Westen

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie II: Instandsetzung und Ausbau der Radverkehrsanlagen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche #Radwege, #Radspuren und #Schutzstreifen wurden seit 2011 bis Ende 2014 nach den heute gültigen Standards #instandgesetzt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 2: Welche Radwege, #Radfahrstreifen und Schutzstreifen gelten als dringend #sanierungsbedürftig und wo sind Instandsetzungsmaßnahmen nach heute gültigen Standards geplant? (Bitte nach Ort und Art sowie ggf. nach voraussichtlichen Kosten der Maßnahme und Zeitpunkt der Fertigstellung aufschlüsseln.) Frage 3: Welche der in DS 17/11658 angekündigten Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen an Hauptverkehrsstraßen wurden bis Ende 2014 angelegt? Antwort zu 1, 2 und 3: Bis zum 11. Dezember 2014 sind folgende der Radfahr- bzw. Schutzstreifenvorhaben vollständig umgesetzt worden: Brückenstraße südl. Märkisches Ufer Schulze-Delitzsch-Platz Prinzenstraße südl. Gitschiner Straße Dietzgenstraße (Schillerstraße – Wackenbergstraße) Heinrich-Mann-Straße Granitzstraße (Neumannstraße – Haßfurter Weg, Südseite) Hansastraße (Indira-Gandhi-Straße – Buschallee) Joachim-Friedrich-Straße (Westfälische Straße – Gervinusstraße) Sömmeringstraße Lise-Meitner-Straße südl. Max-Dohrn-Straße Klosterbuschweg (Seegefelder Weg – Torweg) Wilhelmstraße (Daberkowstraße – Weinmeisterhornweg, Ostseite) Königstraße (Glienicker Brücke – Nikolskoer Weg) Werbellinstraße (Karl-Marx-Straße – Morusstraße, Nordseite) Karl-Marx-Straße (Silbersteinstraße – Juliusstraße) Folgende der Radfahr- bzw. Schutzstreifen sind bis zum 8. Dezember 2014 teilweise markiert worden, die restlichen Markierungen sollen 2015 folgen: Reinickendorfer Straße (Seestraße – Plantagenstraße) Zeppelinstraße südl. Spekteweg Ringstraße (Kaiserstraße – Attilastraße) Kamenzer Damm (Wedellstraße – Malteserstraße, Nordseite) Blankenburger Straße (Pasewalker Straße – Siegfriedstraße) Bei folgenden der Radfahr- bzw. Schutzstreifenvorhaben ist bis zum 8. Dezember 2014 mit der Umsetzung der Begleitmaßnahmen begonnen worden, aber die Witterungsbedingungen haben die Markierungsarbeiten nicht mehr zugelassen (Markierung voraussichtlich 2015): Stülerstraße Nauener Straße nördl. Staakener Straße Gartenfelder Straße (östl. Küsterstraße – Daumstraße, Nordseite) Kaiserstraße (Mariendorfer Damm – Machonstraße) Die Markierung folgender Radfahr- bzw. Schutzstreifen hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert, soll aber in den nächsten Jahren erfolgen: Annenstraße (Dresdener Straße – Heinrich-Heine-Platz) Turmstraße westl. Lübecker Straße Stromstraße (Perleberger Straße – Turmstraße, Westseite) Skalitzer Straße (Kottbusser Tor – Wassertorplatz) Gitschiner Straße (Wassertorplatz – Zossener Straße) Warschauer Straße (Revaler Straße – Frankfurter Allee) Danziger Straße (Prenzlauer Allee – Landsberger Allee) Pasewalker Straße (Schlossallee – Am Feuchten Winkel) Alt-Gatow (Am Ortsrand – Plievierstraße, Westseite) Kladower Damm (Hellebergeweg – Plievierstraße, Ostseite) Feuerbachstraße (Schöneberger Straße – Lauenburger Straße) Schöneberger Straße (Alboinstraße – Manteuffelstraße) Köpenicker Landstraße (Am Plänterwald – Bulgarische Str., Nordseite) Frage 4: Welche weiteren Radfahr- und Schutzstreifen an Hauptverkehrsstraßen sind geplant? (Bitte nach Ort, Streckenlänge, voraussichtlichen Kosten und Zeitpunkt der Fertigstellung aufschlüsseln.) Antwort zu 4: Abgesehen von den in Frage 3 genannten Vorhaben gibt es zurzeit nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planungen für Radfahr- oder Schutzstreifen in folgenden Hauptverkehrsstraßen: Chausseestraße (Wöhlertstr. – Zinnowitzer Str.) Heidestraße Müllerstraße (Seestr. – Sellerstr.) Sickingenstraße Beusselstraße (nördlich Alt-Moabit) Französische Straße Anhalter Straße Mehringdamm (Westseite zwischen Kreuzbergstr. und Schwiebusser Str.) Eldenaer Straße (westlich Proskauer Str.) Hasenheide (Südseite) Dietzgenstraße (Westseite zwischen Rosenthaler Weg und Kastanienallee) Alt-Karow (Westseite) Gaußstraße Nürnberger Straße (südlich Augsburger Str. und nördlich Tauentzienstr.) Teplitzer Straße Hubertusallee (südlich Warmbrunner Str.) Dahlemer Weg (Weißwasserweg – Mörchinger Str.) Blanckertzweg Kaiser-Wilhelm-Straße (nördlich Alt-Lankwitz) Rheinstraße (Ostseite zwischen Walther-Schreiber-Platz und Kaisereiche) Monumentenbrücke Rixdorfer Straße (südlich Eisenacher Str.) Manteuffelstraße (südlich Berlinickeplatz) Boelckestraße (nördlich Werner-Voß-Damm) Kölner Damm Karl-Marx-Straße (nördlich Jonasstr.) Oberspreestraße (Südseite zwischen Silbergrasweg und Ostritzer Str.) An der Wuhlheide (Nordseite) Wegedornstraße (beiderseits Semmelweisstr.) Wendenschloßstraße (Westseite zwischen Charlottenstr. und Lienhardweg) Blumberger Damm (soweit noch keine Radwege vorhanden) Wuhletalstraße (soweit noch keine Radfahrstreifen vorhanden) Herzbergstraße (westlich Vulkanstr. und östlich Siegfriedstr.) Lückstraße (außer Bereich beiderseits Weitlingstr.) Egon-Erwin-Kisch-Straße (östlich Grevesmühlener Str.) Falkenberger Chaussee (Südseite beiderseits Pablo- Picasso-Str.) Dorfstraße (Südseite zwischen Hausvaterweg und Hohenschönhauser Str.) Oranienburger Straße (Ostseite nördlich Tessenowstraße, Westseite zwischen Eichborndamm und Taldorfer Weg sowie zwischen Lübarser Str. und Göschenplatz) Hennigsdorfer Straße Eichborndamm zwischen Waldstr. und Pannwitzstr. Zudem gibt es erste Vorüberlegungen für einige weitere Maßnahmen. Über Streckenlänge, Kosten und den Zeitpunkt der Fertigstellung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen noch nicht feststeht. Frage 5: Die Radverkehrsstrategie sieht vor, bei allen Straßenbaumaßnahmen für die Herstellung oder zumindest Beibehaltung einer ausreichenden Radverkehrskapazität sowie einer zügigen Fahrrad-Befahrbarkeit zu sorgen. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass diese Vorgabe seit 2011 in einzelnen Fällen nicht umgesetzt wurde? Antwort zu 5: Der Senat ist bestrebt, bei Straßenbaumaßnahmen auch die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen, kann aber aufgrund der vielfältigen Einflüsse auf die Straßenbaumaßnahmen und der überwiegend bezirklichen Zuständigkeit für den Straßenbau nicht vollständig ausschließen, dass im Einzelfall die Zielsetzungen nicht umgesetzt werden. Frage 6: Wie viel wird pro Einwohner*in und Jahr an Investitionsmitteln des Straßenbaus für Maßnahmen zur Radverkehrsförderung ausgegeben? Antwort zu 6: Da außer im Titel 72016 „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ auch in anderen, meist von den Bezirksämtern verwalteten Haushaltstiteln Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs enthalten sein können, kann hierfür ohne eine grundlegende Änderung der bestehenden Systematik der Verbuchung von Bauleistungen kein Wert angegeben werden. Auf den Bericht für den Hauptausschuss (Drucksache 1531 B) wird verwiesen. Frage 7: Strebt der Senat für den kommenden Haushalt eine Erhöhung der Investitionsmittel auf die in der Radverkehrsstrategie angekündigten 5 Euro pro Einwohner* in und Jahr an? Antwort zu 7: Der Senat strebt weiterhin eine bedarfsorientierte Höhe der Investitionsmittel für die Förderung des Radverkehrs an. Frage 8: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur für die Asphaltierung gepflasterter Nebenstraßen ohne Einrichtung eines Radfahr- oder Schutzstreifens verwendet wird? Antwort zu 8: Auf die Antworten zu diesem Thema in Drucksache 1531 B wird verwiesen. Die Markierung von Radfahr- oder Schutzstreifen ist in Nebenstraßen nach den geltenden Regelwerken und den Erkenntnissen der Radverkehrsplanung nicht geboten und zudem durch die Straßenverkehrsordnung ausgeschlossen, da diese Straßen ja in aller Regel Teil einer Tempo-30-Zone sind und deren Anordnung in Straßen mit Radfahr- oder Schutzstreifen unzulässig wäre (vgl. Straßenverkehrsordnung [StVO] § 45 [1c] Satz 3). Andererseits ist in gepflasterten Straßen die Herstellung einer gut befahrbaren Asphaltdecke die unerlässliche Voraussetzung, um die Straße für den Radverkehr attraktiv zu machen. Daher sind Maßnahmen, die die Asphaltierung von für den Radverkehr wichtigen Pflasterstraßen beinhalten, ein unverzichtbarer Bestandteil der Radverkehrsstrategie. Frage 9: Was spricht nach Auffassung des Senats dagegen, die Asphaltierung von Nebenstraßen und damit die Verbesserung der Autoverkehrsinfrastruktur zumindest anteilig aus regulären Straßenbaumitteln zu finanzieren? Antwort zu 9: Aufgrund der im Vergleich mit Fahrrädern deutlich besseren und wirksameren Federung von Kraftfahrzeugen sowie der nicht vorhandenen Sturzgefahr und des durch die geschlossene Karosserie gegebenen Schutzes gegen Verschmutzung sind die Vorteile, die sich für den Autoverkehr aus der Asphaltierung von Nebenstraßen ergeben, weitaus geringer als die für den Radverkehr. Da diese Maßnahmen deshalb ganz überwiegend im Interesse des Radverkehrs durchgeführt werden, machen die Bezirksämter in der Regel Planung und Durchführung dieser Maßnahmen von einer gesicherten Finanzierung aus den Mitteln des Haushaltstitels 72016 „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ abhängig. Unter den in der Drucksache 1531 B aufgeführten Voraussetzungen wird der Senat daher auch zukünftig solche Vorhaben aus Mitteln des Haushaltstitels 72016 finanzieren. Im Rahmen der Investitionsplanung und der bezirklichen Festlegungen werden entsprechende Vorhaben auch weiterhin aus „regulären“ Straßenbaumitteln finanziert werden. Mitunter ist die Herstellung von Fahrradrouten nur durch das Zusammenwirken beider Finanzierungswege möglich. Meist ist es dann aber zur Reduzierung unnötigen bürokratischen Aufwands sinnvoller, abschnittsweise getrennte Bauvorhaben durchzuführen anstatt die Kosten für einzelne Vorhaben aufzuteilen. Berlin, den 16. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)

Radler-Club in Berlin warnt: Investitionen für Radwege geraten ins Stocken, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/radler-club-in-berlin-warnt–investitionen-fuer-radwege-geraten-ins-stocken,10809148,25919386.html

Der Hauptausschuss hat die Mittel für neue Wege und #Radfahrstreifen erhöht, dann aber einen großen Teil gesperrt. Baureife Planungen sind noch gefährdet, kritisiert der #Radler-Club #ADFC. Kälte und Wind sind egal, viele Berlinerinnen und Berliner fahren auch im Winter Rad. Damit der #Pedalverkehr weiter zunimmt und sicherer wird, gibt es viele Pläne für den Bau neuer Radfahrstreifen und Radwege. Doch in diesem Jahr komme die Umsetzung nicht in Gang, klagt Eva-Maria Scheel, die Berliner Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Denn der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses habe den Haushaltstitel, der das notwendige Geld vorsieht, zu einem großen Teil mit einer Sperre belegt. „Dadurch wird er zur Mogelpackung“, sagt Scheel. Je länger die Ausgabensperre dauere, desto größer werde die Gefahr, dass zahlreiche Projekte in diesem Jahr …

Radverkehr: Mehr Geld für neue Radwege, aus Berliner Zeitung

Eine gute Nachricht für die Radfahrer in Berlin: Die drohenden Kürzungen des Etats für neue Radwege und Radfahrstreifen konnten abgewendet werden.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/spd–die-kuerzung-des-etats-ist-vom-tisch-mehr-geld-fuer-neue-radwege,10809148,24625454.html Eine gute Nachricht für die #Radfahrer in Berlin: Die Chancen stehen gut, dass die drohenden Kürzungen des Etats für neue #Radwege und #Radfahrstreifen abgewendet werden können. Anstelle der geplanten Kürzung soll es sogar zu einer Aufstockung der Mittel kommen – um 500 000 auf vier Millionen Euro pro Jahr. Das teilte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Ole Kreins, am Montag mit. „Ich gehe davon aus, dass dies Bestand hat“, sagte er. Die parlamentarischen Beratungen zum Landeshaushalt für 2014/15 sind noch nicht beendet. Im Sommer einigten sich Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) und Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) darauf, die Investitionen in den Radverkehr …