Regionalverkehr: Finanzierung der Heidekrautbahn unklar Warum sich der Wiederaufbau der Berliner Pendlerstrecke verzögert, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/finanzierung-der-heidekrautbahn-unklar-warum-sich-der-wiederaufbau-der-berliner-pendlerstrecke-verzoegert/26183756.html

Die #Heidekrautbahn galt bislang als das #Eisenbahn-Projekt der Länder Berlin und Brandenburg, das am schnellsten fertig wird. Baubeginn sollte Ende dieses Jahres sein, die ersten Personenzüge sollten Ende 2023 von #Berlin-Wilhelmsruh am #Märkischen Viertel vorbei nach #Schönwalde rollen. Nun stellt sich heraus: Es gibt noch keine #Finanzierung.

Die Länder Berlin und Brandenburg wollen dafür Bundesmittel anzapfen, sagte Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB), dem Tagesspiegel. „Ich hatte das so verstanden, dass die Länder Berlin und Brandenburg die Baukosten tragen“, sagte Bröcker – es geht „nur“ um 25 Millionen Euro.

Wie berichtet, muss noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen werden, weil ansonsten das #Baurecht verfällt. Dieses hatte die NEB vor zehn Jahren beantragt für den Neubau der Endstation. Diese soll auf dem Bahndamm in einer Höhe mit den S-Bahn-Gleisen liegen und nicht wie vor dem Mauerbau „eine Etage tiefer“.

Bröcker versicherte, dass noch in diesem Jahr begonnen werde, ein echter #Baubeginn werde das aber nicht sein. Es werde im besten Fall noch eineinhalb Jahre dauern, bis auch mit den Gleisbauarbeiten …

S-Bahn: Schienenverkehr Kein Geld für 10-Minuten-Takt der S-Bahn nach Oranienburg, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1821583/

Für einen #Zehn-Minuten-Takt der #S-Bahn zwischen #Oranienburg und #Frohnau gibt es derzeit offenbar keine konkrete Perspektive. Das #Infrastrukturministerium in Potsdam habe deutlich gemacht, dass dafür kein Geld bereitstünde, sagte der Hohen Neuendorfer Landtagsabgeordnete Thomas von Gizycki (Bündnis 90/Die Grünen) am Freitag nach einem Gespräch im Ministerium, an dem auch die Abgeordneten Nicole Walter-­Mundt (CDU) aus Oranienburg und Andreas Noack (SPD) aus Velten teilnahmen.
„Wir müssen jetzt klären, woher das Geld kommen soll“, sagte von Gizycki. Das sei eine Aufgabe für die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen. „Dass wird sicher schwierig. Wir wollen beim dringend notwendigen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs aber nicht sparen“, sagte von Gizycki.

Geld sei nach Auskunft des Ministeriums auch für andere Projekte zum Ausbau des Schienenverkehrs derzeit nicht vorhanden. Das gelte für die Verlängerung der #S8 nach Oranienburg und die Wiederherstellung der #Heidekrautbahn bis #Liebenwalde. Gegenüber S 1 und S 8 hätte die S-Bahn nach #Rangsdorf

Regionalverkehr: i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Zum Korridor: Berlin-Spandau – #Nauen
Projektstatus: #Grundlagenermittlung
a) Inwieweit ist die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphase 2 Vorplanung unterzeichnet? Wenn
nicht, welche Gründe gibt es für die Verzögerung?
b) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
Antwort zu 1:
a) Die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphase 2 befindet sich derzeit im
Zeichnungslauf und soll im August von allen Vertragspartnern unterzeichnet sein.
b) Der Beginn der Entwurfsplanung in den Leistungsphasen 3 und 4 ist momentan für das
dritte Quartal 2023 vorgesehen. Der Abschluss des gesamten Planungsprozesses wird
nach dem Ende der Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung für das Jahr 2030
anvisiert.
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c) Der Beginn der Bausausführung ist zurzeit für das Jahr 2030 geplant, sodass mit einer
Fertigstellung des Projekts Mitte/Ende der 2030er Jahre gerechnet werden kann.
Frage 2:
Zum Korridor: #Prignitz-Express / #Velten
Projektstatus: Gesundbrunnen – Velten = Grundlagenermittlung
Projektstatus: Velten – Neuruppin = #Vorplanung
a) Wann sind die jeweiligen Leistungsphasen abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen für beide Abschnitte ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche Ergebnisse zu den Untersuchungen des Bahnübergangs Gorkistraße liegen vor?
Antwort zu 2:
a) Der Abschluss der Leistungsphase 1 für den Abschnitt zwischen #Schönholz und
#Hennigsdorf ist für das vierte Quartal dieses Jahres sowie für den Abschnitt zwischen
Hennigsdorf und Velten für das dritte Quartal dieses Jahres geplant. Die Vor- und
Entwurfsplanung für den Abschnitt zwischen Schönholz und Hennigsdorf soll im Jahr 2026
und die Gesamtplanung Anfang 2030 beendet werden. Die Vor- und Entwurfsplanung für
den Abschnitt zwischen Hennigsdorf und Velten soll im Jahr 2025 und die Gesamtplanung
Anfang 2029 beendet werden. Der Zeitplan für den Abschluss der einzelnen
Planungsphasen für den Abschnitt zwischen Velten und #Neuruppin wird mit dem
Abschluss der Finanzierungsvereinbarung der Leistungsphasen 3 und 4, welche noch in
diesem Jahr gezeichnet werden soll, abgestimmt.
b) Auf dem Abschnitt zwischen Schönholz und Hennigsdorf wird mit einem Baubeginn
Anfang 2030 sowie mit einer Inbetriebnahme des Abschnitts Mitte der 2030er Jahre
gerechnet. Der Abschluss der Planungen für den Abschnitt zwischen Hennigsdorf und
Velten wird für Anfang 2029 geplant, sodass laut aktuellem Zeitplan mit einer
Inbetriebnahme für Ende des Jahres 2031 gerechnet werden kann.
c) In einer Vorstudie zum #Bahnübergang #Gorkistraße wurden auf Grundlage möglicher
Betriebsszenarien die Schließzeiten der Schranken und damit des Bahnüberganges
ermittelt. Zur Vertiefung der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurde eine
#Verkehrssimulation zu den Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr (MIV)
Gorkistraße/Buddestraße erarbeitet, die auch Aussagen zu den Auswirkungen auf den
Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) sowie den Fuß- und Radverkehr beinhaltet. Sie
befindet sich in der Endabstimmung. Gleichzeitig wurde von der DB Netz eine
Machbarkeitsstudie zu Möglichkeiten einer niveaufreien Kreuzung der beiden
Verkehrssträger Schiene und Straße vorgelegt.
Im dritten Quartal dieses Jahres sollen auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse die
weiteren Planungsvarianten im Rahmen der Grundlagenermittlung festgelegt werden.
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Frage 3:
#Nordbahn/ #Heidekrautbahn
Projektstatus: #Gesundbrunnen#Wilhelmsruh = Grundlagenermittlung
Projektstatus: Heidekrautbahn = Entwurfsplanung
a) Wann sind die jeweiligen Leistungsphasen abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen für beide Abschnitte ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen? Inwieweit wurde
die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche Zeitschiene wird für den Umbau des Bahnhofes Birkenwerder angestrebt?
Antwort zu 3:
a) Mit einem Abschluss der Leistungsphase 1 auf dem Abschnitt Nordbahn zwischen
Gesundbrunnen und Wilhelmsruh wird im dritten Quartal 2020, mit dem Abschluss der
Vor- und Entwurfsplanung im vierten Quartal 2024 sowie mit dem Abschluss der
Gesamtplanung im vierten Quartal 2027 gerechnet. Der Vertragsentwurf für die
Finanzierungsvereinbarung der Leistungsphase 2 für diesen Abschnitt befindet sich
derzeit in Erstellung und soll noch in diesem Jahr gezeichnet werden.
Auf dem Abschnitt Heidekrautbahn ist das Ende der Gesamtplanung für Anfang 2022
geplant. Die Finanzierungsvereinbarung für die Planung der Heidekrautbahn wurde am 10.
Janur 2019 abgeschlossen.
b) Für den Abschnitt Heidekrautbahn wird mit der Realisierung voraussichtlich im vierten
Quartal 2020 am Bahnhof Wilhelmsruh begonnen. Nach vorliegendem Zeitplan ist die
Inbetriebname für Ende 2023 vorgesehen.
Der Realisierungsbeginn für den Abschnitt Heidekrautbahn/Nordbahn ist im Jahr 2028
geplant, sodass mit einer Inbetriebnahme der Strecke von Gesundbrunnen nach
Wilhelmsruh im Frühjahr 2030 gerechnet werden kann.
c) Die Grundlagenermittlung für den Bahnhof #Birkenwerder soll Ende 2022, die Vor- und
Entwurfsplanung Ende 2025, die Gesamplanung 2028 und der Bau Ende 2030
abgeschlossen sein.
Frage 4:
Zum Korridor: Berlin – Dresden/ #Rangsdorf
Projektstatus: Vorplanung
a) Wann ist Leistungsphase Vorplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen
ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
Antwort zu 4:
a) Die Vor- und Entwurfsplanungen für diesen Korridor sollen bis zum zweiten Quartal
2024 sowie die Gesamtplanung bis Anfang 2027 abgeschlossen werden.
b) Mit dem Realisierungsbeginn ist laut aktuellem Zeitplan Anfang 2027 und mit der
Inbetriebnahme im Frühjahr 2030 zu rechnen.
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Frage 5:
Zum Korridor: #RE1: Magdeburg – Berlin – Eisenhüttenstadt
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Wann ist die Erarbeitung der Aufgabenstellung abgeschlossen (Bahnsteigverlängerungen 220m)
Antwort zu 5:
a) Die Leistungen zum Korridor RE 1 unterteilen sich in eine 1. und 2. Betriebsstufe,
denen aufeinander aufbauende Zuglängen und Haltekonzepte zugrunde liegen. Für die
1. Betriebsstufe sollen Vor- und Entwurfsplanungen bis Mitte 2021 sowie die
Gesamtplanung bis Frühjahr 2022 abgeschlossen werden. Die Planungen für die
2. Betriebsstufe befinden sich momentan noch in der Grundlagenermittlung
(Leistungsphase 1) und ein Zeitplan bezüglich des Ablaufs der anderen Planungsphasen
befindet sich derzeit noch in Abstimmung.
b) Der Realisierungsbeginn der 1. Betriebsstufe soll im Frühjahr 2022 sowie die
Inbetriebnahme Ende 2022 erfolgen. Die Inbetriebnahme für die 2. Betriebsstufe des
Projekts RE1 ist nach derzeitiger Einschätzung für Ende 2025 vorgesehen.
c) Die Erstellung der Aufgabenstellungen soll in 2020 abgeschlossen werden.
Frage 6:
Zum Korridor: Berlin – #Cottbus/Bahnhof Königs #Wusterhausen
Projektstatus: Entwurfsplanung
a) Wann ist die Leistungsphase Entwurfsplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung des zweigleisigen
Streckenabschnittes Lübbenau-Cottbus angestrebt?
Antwort zu 6:
a) Die Entwurfsplanung für die Maßnahme „Zweigleisiger Ausbau #Lübbenau – Cottbus“ soll
voraussichtlich Mitte 2021 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird mit der
Genehmigungsplanung begonnen. Die Gesamtplanung soll nach derzeitiger Planung bis
Ende 2024 abgeschlossen werden.
b) Gemäß aktuellem Terminplan ist der Realisierungsbeginn für die Maßnahme
Zweigleisiger Ausbau Lübbenau – Cottbus für Anfang 2025 geplant. Die Inbetriebnahme
des zweiten Gleises wird für 12/2027 angestrebt.
Etwaige Auswirkungen der Aufnahme dieses Streckenabschnitts in das
Strukturstärkungsgesetz sind in diesen Terminen nicht berücksichtigt.
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Frage 7:
Zum Korridor: Potsdamer #Stammbahn / #S25 Süd
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welcher Minuten-Takt liegt den Planungen zu Grunde?
Antwort zu 7:
a) Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) des Abschnitts Potsdamer Stammbahn
soll bis Ende 2022 und die Vorplanung (Leistungsphase 2) bis Ende 2024 abgeschlossen
sein. Des weiteren soll die für die Untersuchung der Variante Fernbahn nötige
#Fahrplanuntersuchung bis Ende 2022 beendet werden.
Der weitere Verlauf des Planungsprozesses richtet sich danach, ob eine Entscheidung
zugunsten der #S-Bahnvariante oder der #Fernbahnvariante getroffen wird. Bei einer
Entscheidung für die S-Bahnvariante kann von einem Ende der Entwurfsplanung Mitte
2026 sowie von einem Ende der Gesamtplanung Ende 2029 ausgegangen werden. Bei
einer Entscheidung für die Fernbahnvariante wird von einem Ende der Vor- und
Entwurfsplanung Mitte 2028 und einem Ende der Gesamtplanung Mitte 2032
ausgegangen.
b) Für die Variante S-Bahn kann laut aktuellen Planungen mit einem Realisierungsbeginn
Anfang 2030 sowie einer Fertigstellung Mitte oder Ende der 2030er Jahre gerechnet
werden. Bei einer Umsetzung der Fernbahnvariante kann laut Zeitplan mit einem
Realisierungsbeginn Mitte 2032 und einer Fertigstellung Ende der 2030er Jahre gerechnet
werden.
c) Für die S25 Süd wird ein 10-Minuten-Takt unterstellt. Auf der Potsdamer Stammbahn
wird bei einer S-Bahn – Lösung ein 10-Minuten-Takt und alternativ ein 20-Minuten-Takt
untersucht. Insofern die Potsdamer Stammbahn als Regionalbahn aufgebaut wird, ist von
einer Bedienung von drei Zügen pro Stunde auszugehen.
Frage 8:
Zum Korridor: #Siemensbahn
Projektstatus: Vorplanung
a) Wann ist die Leistungsphase Vorplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche konkreten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie liegen hinsichtlich der
#Streckenverlängerung nach #Hakenfelde vor?
Antwort zu 8:
a) Mit einem Ende der Vor- und Entwurfsplanung wird laut Zeitplan Mitte 2024 sowie mit
einem Ende der Gesamtplanung Mitte 2026 gerechnet.
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b) Der Realisierungsbeginn der Siemensbahn ist für Mitte 2026 vorgesehen, sodass nach
aktuellem Stand mit einer Inbetriebnahme des Abschnitts im Herbst 2029 gerechnet
werden kann.
c) Für die Verlängerung der Siemensbahn über #Gartenfeld hinaus werden in der
Machbarkeitsstudie drei unterschiedliche Trassenkorridore untersucht. Die derzeit
vorliegenden Zwischenergebnisse befinden sich noch in der Prüfung.
Frage 9:
Berliner #S-Bahn
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung der 35 Teilprojekte
angestrebt?
c) Nach welchen Kriterien erfolgt eine priorisierte Umsetzung der 35 Maßnahmen?
d) Bis wann ist die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung
erarbeitet?
e) Mit welchem Ergebnis ist die in der Beantwortung der schriftl. Anfrage 18/17277 erwähnte „vertiefte,
umfassende fahrplanseitige Prüfung der DB Netz AG“ im Anschluss an den Beschluss des NVP 2019-2023
abgeschlossen worden? Welche angepassten Mehrleistungen sind auf Basis dieser Fahrplanstudie erfolgt
bzw. welche Anpassungen der geplanten Linienmaßnahmen an die fahrplantechnische Machbarkeit
und/oder die Ableitung von erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zur Engpassbeseitigung im S-Bahn-Netz
sind geplant und wie werden diese betrieblich umgesetzt?
f) An welchen Stellen ist geplant, die Strecken zwischen den Bahnhöfen und Haltepunkten der Ringbahn mit
zusätzlichen Weichen und Kreuzungsmöglichkeiten auszustatten, um im Falle von Betriebseinschränkungen
flexibler agieren zu können?
g) Zw. den Bahnhöfen Beusselstraße und Westhafen existiert ein ca. zehn Meter breiter, teilweise mit
Schotter belegter Streifen. Inwieweit ist die gleistechnische Nutzung des Streckenabschnitts vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang?
h) Inwieweit wird im Streckenabschnitt S-Bahnhof Gesundbrunnen und dem S-Bahnhof Westend eine
Möglichkeit zum Aussetzen von Zügen geschaffen? Wenn ja, wann erfolgt die Realisierung?
i) Wann plant der Senat die ungenutzte Bahnsteigkante am Bahnhof Westend zu ertüchtigen und in Betrieb
zu nehmen, um den Verkehr im Störungsfall schneller stabilisieren zu können? In welcher Form und
welchem Umfang wird die Wiederinbetriebnahme erfolgen?
j) Wann erfolgt am Bahnhof Westend der Einbau von Weichen, um nördlich von Gleis 2 kommend in die
südlich gelegenen Abstellgleise zu gelangen und somit einen flexibleren Betrieb zu gewährleisten? Wenn ja,
wann und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
k) Wann ist am Bahnhof Halensee analog zum Bahnhof Westend ein Aufbau eines zweiten Bahnsteiges mit
einem entsprechenden dritten Gleis geplant? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form?
l) Inwieweit berücksichtigt der Senat, die im Rahmen der Vorbereitungen für die damals avisierten
Olympischen Spiele im Jahr 2000 geplanten Signalstandorte (insbesondere auf dem Südlichen Ring), für die
Erweiterung der Signaltechnik zu nutzen? Wenn ja, in welchem Umfang? Welchen Effekt würde dies für die
Pünktlichkeit der Ringbahn haben? Wenn nein, weshalb nicht?
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Antwort zu 9:
a) Im Fokus der Bearbeitung stehen gegenwärtig die Teilmaßnahmen Abstellanlagen SBahn,
die Werkstattanbindungen und die Teilmaßnahme „Einbau Weichenverbindung
Hauptbahnhof“.
Für die Teilmaßnahme Abstellanlagen S-Bahn ist ein Abschluss der Grundlagenermittlung
für Anfang 2021, ein Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung für Mitte 2023 und ein Ende
der Gesamtplanung für Ende 2025 vorgesehen.
Für die Teilmaßnahme Anbindung der Werkstätten S-Bahn ist ein Abschluss der
Grundlagenermittlung für Mitte 2021, ein Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung für
Anfang 2025 und ein Ende der Gesamtplanung für Ende 2027 vorgesehen.
Für die Teilmaßnahme „Einbau Weichenverbindung Hauptbahnhof“ ist ein Abschluss der
Grundlagenermittlung für das 3. Quartal 2020, ein Abschluss der Vor- und
Entwurfsplanung für Ende 2021 und ein Ende der Gesamtplanung für Ende 2022
vorgesehen.
Für alle weiteren S-Bahn-Teilmaßnahmen soll die Grundlagenermittlung in 2022
abgeschlossen werden.
b) Die Zeitpläne für den Bau- und Fertigstellungszeitraum für die Teilmaßnahmen
Abstellanlagen und die Teilmaßnahmen Anbindung der Werkstätten S-Bahn werden zu
einem späterem Zeitpunkt abgestimmt.
Für das Teilprojekt „Einbau Weichenverbindung Hauptbahnhof“ wird laut aktuellen
Planungen mit einem Baubeginn Anfang 2023 und mit einer Inbetriebnahme Ende 2025
gerechnet.
c) Alle für das S-Bahnnetz definierten Maßnahmen haben für die Kapazitätserweiterung
sowie Stabilität und Pünktlichkeit des S-Bahn-Betriebs eine hohe Bedeutung und
dementsprechnd hohe Priorität.
Im Hinblick auf die Ausschreibung der S-Bahn-Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn sowie
der damit verbundenen Angebotserweiterung und Vergrößerung der Fahrzeugflotte ist die
Errichtung von zusätzlichen Abstellkapazitäten und die Anbindung zusätzlicher
Werkstattstandorte von vorangiger Bedeutung.
d) Für 2020 ist der Abschluss von zwei Finanzierungsvereinbarungen geplant. Zum einen
wird momentan ein Vertragsentwurf für die Finanzierungsvereinbarung für die Planung zu
den Abstellanlagen und der Werkstatt- Anbindungen erarbeitet. Zum anderen wird ein
Entwurf für die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 2-4 der Planungen für
die Teilmaßnahme „Einbau #Weichenverbindung Hauptbahnhof“ abgestimmt.
e) Die Betriebsprogrammstudie zur vertieften, umfassenden fahrplanseitigen Prüfung des
Angebots- und Fahrplankonzepts für das Berliner S-Bahn-Netz wird noch durch die DB
Netz AG bearbeitet.
f) Im Rahmen der Teilmaßnahme „10-Minuten-Takt eingleisig im Kernnetz“ wurde anhand
von Fahrplansimulationen für den Havarie- und Störungsfall auf der Ringbahn untersucht,
an welchen Stellen der Einbau von zusätzlichen Weichenverbindungen erforderlich ist. Im
Ergebnis wurde festgestellt, das mit dem Einbau zusäzlicher Weichen abschnittsweise auf
dem gesamten Ring ein 10-Minuten-Takt im Störungsfall möglich ist.
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Der Einbau zusätzlicher Weichen kann jedoch nicht losgelöst von weiteren
Teilmaßnahmen im S-Bahnprojekt erfolgen. Es sind zugleich die Wechselwirkungen und
Abhängigkeiten zu den geplanten Blockverdichtungen und zum Neubau zusätzlicher
Bahnsteigkanten zu berücksichtigen.
Da die Weichenverbindungen nur im Störungsfall bzw. bei Streckensperrungen im
Zusammenhang mit Baumaßnahmen genutzt werden sollen, wird gegenwertig eine
Bewertung der Möglichkeiten durchgeführt. Im Ergebnis der Bewertung sollen weitere
Schritte und mögliche Maßnahmen abgestimmt werden.
g) Der Bereich zwischen den Streckengleisen im Abschnitt zwischen den Bahnhöfen
Beusselstraße und Westhafen ist für die Errichtung einer Abstellanlage mit bis zu sechs
Vollzügen vorgesehen.
h) Im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Siemensbahn wird die Errichtung eines
Kehrgleises im Bahnhof Junfernheide geprüft. Eine Inbetriebnahme ist nach derzeitigem
Terminplan für 2029 vorgesehen.
Weiterhin ist die Errichtung einer Abstellanlage zwischen Beusselstraße und Westhafen
geplant.
i) bis k) Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden neben dem Bahnhof Westend auch
für die Bahnhöfe Halensee, Messe Nord und Westhafen Varianten zur Errichtung einer
dritten Bahnsteigkante und damit der Möglichkeit zum Aus- bzw. Einsetzen von Zügen
geprüft. Eine Entscheidung zur Reaktivierung bzw. zum Neubau der dritten
Bahnsteigkante in Westend kann erst nach Abschluss der Vorplanungen für die zuvor
genannten Verkehrsstationen getroffen werden.
Der Einbau einer zusätzlichen Weichenverbindung im Bahnhof Westend ist im Rahmen
dieses Teilprojektes nicht vorgesehen.
Aussagen zu Zeitplänen, Umfang und Form können aufgrund des frühen Planungsstandes
derzeit noch nicht getroffen werden.
l) Die definierten Maßnahmen im Programm i2030 dienen der Kapazitätserweiterung, der
Stabililät und der Pünklichkeit im S-Bahnnetz in den kommenden Jahren, ein Festhalten
an älteren Planungen mit anderen Rahmenbedingungen trägt aus Sicht des Senats nicht
zu einer zukunftsorientierten Infrastrukur bei. Insofern orientieren sich die Überlegungen
auch bei der Blockverdichtung auf dem südlichen und westlichen Innenring an der
künftigen Angebotsgestaltung und Fahrzeugkonfiguration.
Frage 10:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 14.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Nahverkehr Erster Spatenstich für die Heidekrautbahn Ende des Jahres, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1808829/

Der Termin für den symbolischen ersten #Spatenstich zur Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der #Heidekrautbahn steht fest. Ende November oder Anfang Dezember soll mit den Bauarbeiten am Bahnhof #Wilhelmsruh begonnen werden. Das teilte die Niederbarnimer Eisenbahn AG (#NEB), die die Heidekrautbahn betreibt, auf Anfrage mit.
Dieser Termin kommt allerdings nicht überraschend. Denn Ende des Jahres verfällt das #Baurecht für den Bahnhof. Der Planfeststellungsbeschluss würde nach zehn Jahren seine Gültigkeit verlieren, wenn nicht mit der Maßnahme begonnen wird.

Es geht im ersten Bauabschnitt um eine rund 600 Meter lange Strecke, die den künftigen #Regionalbahnhof Berlin-Wilhelmsruh umfasst. Wann mit den Bauarbeiten für das 14 Kilometer lange Teilstück in #Oberhavel und #Barnim begonnen wird, steht nach NEB-Angaben noch nicht fest. Derzeit läuft die Planungs- und …

Mobilität + allg.: Rot-rot-grüne Verkehrspolitik auf dem Prüfstand – Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, …, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
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Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
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Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der #S-Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
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können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
5
Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
6
Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Stadtentwicklung Pro Velten bremst S-Bahn und Wohnungsbau aus – , aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1784825/

Das Veltener Stadtparlament hat am Donnerstag zwei Beschlüsse gefasst, deren Auswirkungen auf die Stadtentwicklung noch gar nicht abzusehen sind. Auf Antrag von Pro Velten und mit der Unterstützung von CDU, AfD und NPD wurde mehrheitlich beschlossen, dass keine Bebauungspläne mehr aufgestellt werden dürfen, die den Bau von mehr als 50 Wohnungen zum Ziel haben.

Die Bemerkung von Heiko Gehring (AfD), der einen Zuzug von Ausländern befürchtet, wurde vom Publikum mit Buh-Rufen quittiert. Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) warnte davor, dass die Stadt mit dem …

Die Mehrheit derselben Fraktionen stimmte auch dafür, die #S-Bahn aufs #Abstellgleis zu schieben. Mit Blick auf die Jahrzehnte zurück argumentiert Pro Velten: „Die weitere Forderung der S-Bahn nach #Velten scheint abwegig.“ Priorität soll die direkte Einbindung des #Prignitz-Expresses nach #Gesundbrunnen haben. In Berlin ist bekannt, dass dies technisch in absehbarer Zeit unmöglich ist. Auch die #Heidekrautbahn wird vorerst nur bis #Wilhelmsruh

Infrastruktur: Nahverkehr Infrastruktur in der Hauptstadtregion – Wie läuft eigentlich das Projekt i2030?, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1782046/

Volle Züge, Staus auf den Straßen von und nach Berlin und eine immer lauter geführte Klimadebatte. Wann kommt die Entlastung durch eine verbesserte #Infrastruktur?

Die Landesregierung Brandenburg, der  Senat von Berlin und die Bahn versuchten 2017 eine Antwort zu geben und riefen das #Großprojekt #i2030 ins Leben. Es umfasst rund ein Dutzend Projekte – von der Durchbindung des #Prignitz-Expresses ins Berliner Zentrum, über den Ausbau der #Ost-Westverbindung, den Bahnkorridor nach #Nauen, die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer #Stammbahn, den Ausbau der Strecke von Berlin nach #Cottbus bis hin zu Verlängerungen und Verdichtungen auf #S-Bahnstrecken ins Berliner #Umland. Seit zweieinhalb Jahren heißt es: Es wird geprüft und geplant.

Die einzigen greifbaren Ergebnisse gibt es bei der #Heidekrautbahn. Dort sind die Vorplanungen abgeschlossen. Verkehrsexperten gehen davon aus, dass die Strecke von #Berlin-Wilhelmsruh nach Basdorf die einzige sein könnte, die in dieser Legislaturperiode …

Literatur: Inhaltsverzeichnis 2019, aus Berliner Verkehrsblätter

ALLGEMEINES
#InnoTrans 2018 45
Bei der #BVG kling’s in den Ohren (Falsches Zielschild) 86
„Harry Schotter“ – die BVG-Playmobil-Figuren (Ergänzungen) 239
Die Elektroautos der BVG (Ergänzungen) 240

BERLINER #EISENBAHNFREUNDE E.V. 36, 80, 123, 168, 208, 252

DAMALS UND HEUTE
Folge 33 (#Hochbahn Skalitzer Straße) 47
Folge 34 (Brücke Ernststraße) 173

EISENBAHN
Historisches zur #Heidekrautbahn – Planung Liebenwalde – Neuhof 26
Elektrifizierung der #Fernbahnstrecken im Raum Berlin 39, 241
Vergabe des Regionalbahnnetzes #Elbe-Spree 48
Zugkilometer – Was ist das? 49
Änderungen im Eisenbahn-Fernverkehr 2018/2019 71
Der #Twindexx Vario der DB Regio Nordost 85
Rund um den Bahnhof #Lichterfelde Ost 145 (Abb.), 147
#Ehrennamen bei der Deutschen Reichsbahn 178

FÖRDERVEREIN DER ARBEITSGEMEINSCHAFT #TRADITIONSBUS BERLIN E.V.
16, 124, 188

OMNIBUS
Besondere Omnibus-Fahrten bei der BVG seit 1991 3
Neue Busse: #Citaro C2 für die BVG 1 (Abb.), 9
Das Autobus-Unglück von Moabit 23
Omnibus-Wagenbestand BVG – Stand 1. Januar 2019 50
Omnibusbetrieb Henri #Alsleben / #Nuthetal Touristik 68, 241
Die neuen #E-Busse der BVG 83
Omnibus-Linienänderungen zum 4. August 2019 160, 184
Ehemalige BVG-Busse in Stettin 169 (Abb.), 171
#Berlkönig BC 179
Das Projekt „#See-Meile“ in Tegel 189 (Abb.), 191
Das Autobus-Unglück von 1975 in Steglitz 221
Die #D2U-Busse der Firma „travellin‘ house tours“ 229 (Abb.), 231
#Ikarus-Busse im Potsdamer Nahverkehr (Ergänzungen) 239
Der #ExpressBus und seine Vorgänger (Ergänzungen) 240
Ältere Ikarus-Bus-Bauarten in Potsdam (1953 – 1991) (Ergänzungen) 241

#REZENSIONEN 2, 18, 38, 58, 82, 95, 102, 126, 170, 190, 210, 251

S-BAHN
Fluchtversuch am Bahnhof Friedrichstraße 19
#Elektronische Stellwerke bei der Berliner #S-Bahn – Die Entwicklung in den ersten 25 Jahren 87
Besichtigung der #Siemensbahn 193
Die #EsS-Bahn 209 (Abb.), 211
Ertüchtigung der S-Bahn-Baureihe #481/482 242

#SCHIFFFAHRT
Dreimal „Zehlendorf“ (Schiffsnamen) 114
Die #Personenschifffahrt im Raum Berlin 2018 125 (Abb.), 127, 240
Die Dampferfahrten von Berlin nach Teupitz 175
#Personendampfschifffahrt in Berlin 215

STRASSENBAHN
Ein Betriebstag auf dem #Straßenbahnbetriebshof Reinickendorf –
Aufstellung der Wagen, Zugbildung und Rangierdienst im Januar 1960 59, 105, 149, 241
Vor 50 Jahren: Wiedergeburt des #Cöpenicker Triebwagens 10 134, 241
Digitale Haltestellen bei der Strausberger Straßenbahn 181
#Straßenbahnstrecke zur Schwartzkopffstraße stillgelegt (Ergänzungen) 239

VERANSTALTUNGEN 22, 56, 122, 162, 201

U-BAHN
Der #AI-Triebwagen 289 – der U5-Infowaggon 101 (Abb), 103
Die #Wartezeiten bei der Berliner U-Bahn im Jahresfahrplan 2018/2019 137
Die #Aufstellanlage Hönow 197
Rückblick auf die U-Bahn-Baureihe #A3L 82 218

Bus: Maßnahmenpaket 2 des Berliner Luftreinhalteplans (ÖPNV), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket 2, Unterpunkt 2.4 (#ÖPNV: #Fahrgastinformation
und Service) sind für die #Haltestellen und #Bahnhöfe im Bezirk Reinickendorf zur Umsetzung bis Ende 2019
geplant?
Antwort zu 1:
Die folgende Antwort basiert auf Angaben der BVG.
Der im Rahmen der Maßnahme „Fahrgastinformation und Service“ (M 2.5) vorgesehene
Ausbau dynamischer Fahrgastinformationssysteme basiert auf dem vom Bundes-
Verkehrsministerium geförderten Projekt „DIFA“ (Digitale Fahrgastinformationsanzeiger)
und umfasst folgende Maßnahmen:
 Aufstellung von Info-Stelen mit großformatigen TFT-Monitoren („#KAMA“) an
Knotenpunkten, in der Regel U-Bahnhöfe. Auf den Stelen werden die
Anschlussverbindungen in Echtzeit angezeigt.
 Installation von TFT-Monitoren für einige hundert Wartehallen („#EDIAS“) und für
Leuchtsäulen („#EDIAL“) für die Anzeige der nächsten Abfahrten. Über alle Monitore
können auch #Baustellenhinweise und #Störungsinformationen ausgegeben werden.
Die Gesamtzahl der ausstattbaren Haltestellen und U-Bahnhöfe in Berlin und damit auch
in Reinickendorf hängt vom Ergebnis der aktuellen laufenden Ausschreibung ab.
Die Auswahl der Standorte basiert auf einem Mix an Kriterien, wobei die technische
Realisierbarkeit innerhalb des engen Förderzeitrahmens stets eine wichtige Bedingung ist.
Diese ist nicht nur von statischen und baulichen Gegebenheiten abhängig, sondern
gerade auch in Hinblick auf die Info-Stelen in U-Bahnhöfen von Sicherheits-Anforderungen
und Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.
Die Prüfung der Standorte ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aktueller, jedoch nicht
verbindlicher Planungsstand ist, dass im Bezirk Reinickendorf rund 50 Wartehallen digitale
2
EDIAS-Anzeiger erhalten, sieben Leuchtsäulen um EDIAL-Monitore erweitert werden und
in drei U-Bahnhöfen insgesamt neun Info-Stelen verbaut werden (#Alt-Tegel drei, #Kurt-
Schumacher-Platz zwei, #Wittenau vier).
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf den Verkehr zwischen dem Bezirk Reinickendorf und dem
Umland aus dem Maßnahmenpaket 2, Unterpunkt 2.4 (ÖPNV: Ausbau des #Stadt-Umland-Verkehrs) des
Berliner #Luftreinhalteplans 2018-2023 sind bis Ende 2020 geplant?
Antwort zu 2:
Im Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zwischen dem Bezirk
Reinickendorf und dem benachbarten Bereich des Landkreises Oberhavel sind bereits in
den vergangenen Jahren Verbesserungen im Sinne des Maßnahmenpakets 2.4 des
Luftreinhalteplans umgesetzt worden. Insbesondere wurde in enger Abstimmung mit dem
Landkreis das Angebot im #Busverkehr zwischen Berlin-Hermsdorf und den benachbarten
Gemeinden Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2017 neu strukturiert und verbessert. Die neu strukturierte Buslinie #806
gewährleistet seitdem Montag bis Freitag zwischen dem S-Bahnhof #Berlin-Hermsdorf und
#Mühlenbeck (mit Anbindung an den S-Bahnhof #Mühlenbeck-Mönchsmühle) einen
ganztägigen 20-Minuten-Takt von etwa 5:30 Uhr bis gegen 20:00 Uhr. An Wochenenden
und abends besteht ein durchgehender Stundentakt. Seit 2018 besteht zudem in der
Hauptverkehrszeit ein ergänzendes Angebot zwischen Glienicke/Nordbahn und Berlin-
Frohnau im 20-Minuten-Takt, so dass morgens und nachmittags alle 10 Minuten
Fahrtmöglichkeiten zwischen Berlin und Glienicke/Nordbahn bestehen. Der Ausbau der
Schienenstrecken zwischen dem Bezirk und dem Landkreis Oberhavel, die das Rückgrat
des ÖPNV-Angebots im Stadt-Umland-Verkehr darstellen, wird im Rahmen des Projekts
#i2030 forciert. Teile dieses Projekts sind neben dem Ausbau der beiden S-Bahn-Strecken
in Richtung Hennigsdorf und Oranienburg vor allem die direkte Führung des #Prignitz-
Express nach Berlin Gesundbrunnen über Berlin-Tegel sowie die Reaktivierung der
sogenannten #Stammstrecke der #Heidekrautbahn zum Bahnhof Berlin-Wilhelmsruh. Bis
Ende 2020 sind jedoch aufgrund der im Vorlauf erforderlichen planerischen und baulichen
Maßnahmen und der noch bestehenden infrastrukturellen Zwänge noch keine
signifikanten Änderungen des Angebots möglich.
Berlin, den 11.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: NEB AG weist Vorwurf der Nichtinformation von Bürgerinnen und Bürgern zur Heidekrautbahn entschieden zurück, aus NEB

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/11695-brandenburg-neb-ag-weist-vorwurf-der-nichtinformation-von-buergerinnen-und-buergern-zur-heidekrautbahn-entschieden-zurueck.html

Die #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) weist die in einem Artikel in der Märkischen Oderzeitung vom 11.06.2019 geäußerten Vorwürfe, betroffene Bürgerinnen und Bürger in #Schönwalde nicht ausreichend zur angestrebten #Modernisierung und #Reaktivierung der #Stammstrecke für den Personenverkehr informiert, die Gemeinde Wandlitz nicht in das Planungsverfahren einbezogen und ihr keine schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt zu haben, entschieden zurück.

Für die Durchführung eines komplexen Planungsverfahrens wie der Reaktivierung einer Bahnstrecke für den Personenverkehr ist selbstverständlich die Beteiligung der betroffenen #Baulastträger, der #Genehmigungsbehörden, der anliegenden Gemeinden und betroffenen Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Niederbarnimer Eisenbahn-AG hat sich aus diesem Grund von Beginn an um einen intensiven Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie eine konstruktive, transparente Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Bezirken bemüht.

Nach der Unterzeichnung der #Planungsvereinbarung am 10.01.2019 mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg hat die NEB bereits am 13.02.2019 die Unterlagen zu den Vorplanungen an die Gemeinde Wandlitz übergeben und Beratungsgespräche mit dem zuständigen Bauamt der Gemeinde geführt (26.02.2019).

In diesem Zusammenhang hinaus widerspricht die NEB auch der Behauptung, der Gemeinde #Wandlitz sei nach Eingang der Unterlagen nur eine kurze Frist zur Stellungnahme von etwas mehr als 4 Wochen bis zum 30.06.2019 gewährt worden. Tatsächlich liegen der Gemeinde Wandlitz die Unterlagen seit nunmehr 4 Monaten vor. Auf Bitten der Gemeinde Wandlitz hat die NEB die Stellungnahmefrist zwischenzeitlich wunschgemäß auf den 31.07.2019 verlängert.

Sowohl auf der #Heidekrautbahnkonferenz am 29.01.2019 als auch auf #Bürgerversammlungen in allen betroffenen Gemeinden und Berliner Bezirken von März bis Mai 2019 hat die NEB umfassend über das Vorhaben, den aktuellen Planungsstand und weitere Veranstaltungstermine informiert, so im Wandlitzer Ortsteil Schönwalde am 14.05.2019. Auf allen Veranstaltungen, aber auch in verschiedenen Informationsmaterialien und auf der Website hat die NEB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen und Termine informiert und Präsentationen aus allen Bürgerversammlungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden eingehende individuelle Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern einzeln beantwortet.

Des Weiteren wird in dem genannten Artikel von Vertretern einer Bürgerinitiative behauptet, die Bahnverbindung von Berlin-Karow nach Schönerlinde solle im Zuge der Reaktivierung der Stammstrecke für den Personenverkehr entfallen. Hier weist die NEB darauf hin, dass ein solcher Plan zwar in der Vergangenheit im Rahmen verkehrlicher Studien diskutiert wurde, jedoch nicht Teil der im Januar unterzeichneten Planungsvereinbarung zwischen den Bundesländern und der NEB ist. Vielmehr sieht diese den Erhalt und die weitere Bedienung aller vorhandenen Streckenäste der #RB27 zusätzlich zu der zu reaktivierenden Stammstrecke vor. Die NEB spricht sich ausdrücklich für den Erhalt dieser Relationen aus. Dies ist von ihr auch stets klar kommuniziert worden.

Abschließend möchte die Niederbarnimer Eisenbahn-AG noch einmal darauf hinweisen, dass die Reaktivierung der Heidekrautbahn seit rund 20 Jahren immer wieder in den Gemeinden diskutiert wurde. Die Stammstrecke der #Heidekrautbahn dient bis heute regelmäßig dem Güterverkehr bis zum PankowPark und war daher zu keinem Zeitpunkt eine stillgelegte oder gar entwidmete Bahnstrecke. Daher und auch aufgrund der wiederkehrenden Diskussionen war mit einer Wiederinbetriebnahme auch für den Personenverkehr jederzeit zu rechnen.

Pressemeldung NEB Betriebsgesellschaft mbH