Wer am Sonntag, den 22. September, Bus und Bahn benutzt, kann seinen #AB-Einzelfahrschein als #Tagesticket verwenden. Die Aktion solle zeigen, „dass man kein Auto braucht, um in Berlin ans Ziel zu kommen“, sagte die Pressesprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe ( #BVG), Petra Nelken, am Montag.
Die Deutsche Umwelthilfe ( #DUH) will mit der Aktion auch für die verstärkte Nutzung und „den Ausbau von Bahn, #Bus und #Straßenbahn als zentrales Rückgrat der #Verkehrswende“ werben. In dieser Woche würden „entscheidende Weichen für den Klimaschutz gestellt“, so die DUH.
Am Sonntag können Berliner und Berlin-Besucher nicht nur die Verkehrsmittel der BVG, sondern auch die aller weiterer Mitglieder des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg in der Hauptstadt nutzen, wie zum Beispiel die S-Bahn. Normalerweise kostet ein Tagesticket in Berlin …
Frage 1:
Gibt es für #BVG, #S-Bahn und #Regionalbahnen in Berlin einen #Evakuierungsplan für Busse und Bahnen, um
bei #Havarien bzw. #Unfällen ein zeitnahes Verlassen der Fahrzeuge durch die Fahrgäste zu gewährleisten?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für den Bereich Omnibus der BVG gibt es ein #Notfallmanagementhandbuch. In diesem
ist für verschiedenste Szenarien beschrieben, wie die #Betriebsleitstelle Omnibus diese bearbeiten
bzw. dem Fahrpersonal zur Seite stehen kann. Für das Fahrpersonal ist dies in
der Dienstanweisung Omnibus geregelt.
In den Bereichen U-Bahn sowie Straßenbahn wird die Räumung eines Zuges in den jeweiligen #Dienstvorschriften geregelt.“
Für die Betriebsbereiche Straßen- und U-Bahn überwacht die Technische
Aufsichtsbehörde des Landes Berlin (#TAB) die Einhaltung der Vorschriften und trifft ggf.
die erforderlichen Anordnungen.
2
Frage 2:
Wer trägt für diese Evakuierung jeweils vor Ort die Verantwortung und wer führt diese praktisch durch?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei einer Havarie ist in erster Linie in allen Fahrbereichen das Fahrpersonal vor Ort
verantwortlich, das Fahrzeug räumen zu lassen.
Das Fahrpersonal informiert über die Bordsprechanlage sämtliche Fahrgäste, damit diese
zügig das Fahrzeug verlassen. Über den Betriebsfunk wird die Betriebsleitstelle über den
Vorfall informiert und diese übernimmt die Kommunikation zu den Hilfseinrichtungen wie
Polizei und Feuerwehr. Ist das Fahrpersonal selbst nicht in der Lage (z.B. wegen eigener
schwerer Verletzung) das Fahrzeug zu evakuieren, wird umgehend zusätzlich eine
Verkehrsmeisterin oder ein Verkehrsmeister zum Vorfallsort geschickt.“
Die TAB ergänzt, dass die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen je nach Störungsfall
auch weitere Betriebsbedienstete berücksichtigen. Grundsätzlich übernimmt das vor Ort
anwesende Fahrpersonal bis zum Eintreffen von höherrangigem Betriebspersonal die
Verantwortung.
Frage 3:
Wie wird gewährleistet, dass beim Verlassen von Zügen auf freier Strecke auch #mobilitätsbehinderte
Menschen, #Blinde bzw. #Sehbehinderte, Senioren und Schwangere sowie #Rollstuhlnutzerinnen und #Rollstuhlnutzer
sicher evakuiert und weitergeleitet werden?
Frage 4:
Wie wird bei der Evakuierung die notwendige Kommunikation mit fremdsprachigen bzw. gehörlosen Fahrgästen
sichergestellt?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Fahrpersonal gibt in jedem Fall Hilfestellungen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug.
Auch wird mobilitätseingeschränkten Personen jegliche Hilfe geboten, damit auch sie das
Fahrzeug zügig verlassen können. Zusätzlich werden Dienstkleidungsträger (Feuerwehr,
Polizei) und ggf. Fahrgäste zur Mithilfe gebeten. Sollte der Ausstieg für Rollstuhlfahrende
aufgrund örtlicher Begebenheiten nicht möglich sein, wird über die Leitstelle
weitergehende Hilfe angefordert (Feuerwehr, Hilfsgerätefahrzeug, Verkehrsmeister der
BVG).
Bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung des Fahrzeuges durch das Fahrpersonal
wird mit allen verbleibenden Personen direkt kommuniziert.“
3
Die TAB verweist darauf, dass die Räumung auf der Strecke nicht das Regelszenario
darstellt. Die Evakuierungskonzepte sehen im Regelfall stets die Räumung am Bahnsteig
vor.
Berlin, den 09.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche #Fahrzeuge sind zum Stichtag 30.06.2019 bei der Berliner Verkehrsbetriebe AÖR vorhanden?
Bitte gegliedert nach a) Datum der Erstzulassung b) Laufleistung c) Marke und Modell d) Fahrzeugtyp (Einstöcker, Doppelstöcker etc.) e) Schadstoffklasse f) Umweltplakette g) Kennzeichen h) Energiequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro) i) Personenkapazität.
Frage 2:
Welchen durchschnittlichen Verbrauch auf 100 KM der jeweiligen Energiequelle weisen die Fahrzeuggruppen aus? (e.g. „Einstöcker (Diesel) 12 Liter“)
„In der uns zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit war es ausschließlich möglich, Angaben zum Busfuhrpark zu übermitteln.
Die angefragten Informationen zu den Fahrzeugdaten Omnibus sind in der angehängten Tabelle dargestellt.
Die erfragte Platzkapazität der Fahrzeuge können wir wie folgt beantworten:
Die Anzahl der Sitz- und Stehplätze eines jeden Omnibusses weichen je nach Hersteller minimal voneinander ab. Fest steht, dass, egal ob elektrisch oder dieselbetrieben, folgende Gesamtkapazitäten immer sichergestellt sind:
Gesamtkapazität unter Berücksichtigung einer Stehfläche mit 4 Personen/m2 mind. 99, davon mind. 41 feste Sitzplätze
#Doppeldecker (DL, Angabe ausschließlich bezogen auf Diesel):
Gesamtkapazität unter Berücksichtigung einer Stehfläche mit 4 Personen/m2 mind. 108, davon mind. 80 feste Sitzplätze. Von den 80 Sitzplätzen mind. 51 im Oberdeck.
Frage 1:
In welchen zeitlichen Abständen bieten die #S-Bahn Berlin GmbH und die #BVG Mobilitätstrainings für #mobilitätseingeschränkte Menschen an? Werden die Angebote regelmäßig angeboten? Wie viele Personen
können an einem solchen Termin gleichzeitig teilnehmen?
Antwort zu 1:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Alle zwei Jahre bietet die S-Bahn Berlin GmbH ein #Mobilitätstraining an, dessen
Teilnehmerzahl bisher nicht begrenzt ist.
Die Zielstellung des Trainings orientiert sich an folgenden Aspekten:
– Sicher mobil – trotz Handicap!
– Üben und informieren am Bahnsteig und in einem bereitgestellten Zug,
– Erkennen von Gefahrensituationen und angemessen handeln lernen,
Rat und Auskünfte von Triebfahrzeugführerinnen/Triebfahrzeugführern bzw.
Teamleiterinnen/Teamleitern, Mitarbeitenden, Kundentelefon, Umlaufplaner,
Beauftragte für Fahrgäste mit Behinderungen erhalten.
2
Folgende Fragestellungen stehen dabei besonders im Fokus:
– Wie verhalte ich mich als mobilitätseingeschränkter Mensch richtig?
– Wie vermeide ich Gefahrensituationen?
– Wer sind meine Ansprechpartner vor und während der Fahrt?
– An wen wende ich mich im Ernstfall oder, wenn ich Hilfe benötige?
– Wie bereite ich mich selbst gut auf eine S-Bahnfahrt vor?
– Wie komme ich mit dem Rollstuhl in den Zug rein und raus?
– Wo finde ich welche Sicherheitseinrichtungen im Zug?
– Welche Möglichkeiten der Orientierung entsprechend der Behinderung gibt es auf dem
Bahnsteig?
– Blinde und sehbehinderte Fahrgäste können erproben, sich in einem leeren Wagen
und auf dem Bahnsteig zu orientieren.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die BVG bietet seit 2004 jährlich im Zeitraum von April bis November acht bis zehn
Mobilitätstrainings an. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Es mussten noch nie
Teilnehmende zurückgewiesen werden.“
Frage 2:
In welchen zeitlichen Abständen bieten die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG #Sicherheitstrainings für #blinde
und #sehbehinderte Menschen an? Werden die Angebote regelmäßig angeboten? Wie viele Personen
können an einem solchen Termin gleichzeitig teilnehmen?
Antwort zu 2:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Im Rahmen der Mobilitätstrainings werden auch die Belange von blinden und
sehbehinderten Menschen berücksichtigt. Ein Bedarf nach einem Sicherheitstraining
speziell für Blinde und Sehbehinderte wurde bisher nicht identifiziert.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die Mobilitäts-Trainings sind für Menschen aller #Beeinträchtigungsarten geeignet.
Zusätzlich wird in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem #Allgemeinen Blinden- und
Sehbehindertenverein Berlin e.V. ( #ABSV) alle zwei Jahre ein spezielles Sicherheitstraining
in der U-Bahn für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Die Teilnehmerzahl ist
nicht begrenzt.“
Frage 3:
Wo und in welcher Form werden die Angebote zu Mobilitäts- und Sicherheitstrainings veröffentlicht? Sind
diese Bekanntmachungen barrierefrei gestaltet?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Die Trainings werden über die bekannten digitalen Kommunikationskanäle der S-Bahn
Berlin GmbH beworben. Neben der Ankündigung auf der Website der S-Bahn Berlin
GmbH, erfolgt dies auch via Newsletter und Twitter, aber auch über Pressemitteilungen an
die Medienlandschaft und die Fahrgäste in der ausliegenden Kundenzeitung punkt3.
3
Zuletzt wurde die Einladung zum Mobilitätstraining auch an die Interessenvertreter der #Behindertenverbände persönlich ausgesprochen, gleichfalls erfolgt eine Kommunikation
über die #Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Die Inhalte des digitalen Angebotes, insbesondere zu Kernthemen sowie zu
Baumaßnahmen und Fahrplanänderungen, werden aktuell in leichter und verständlicher
Sprache angeboten und ermöglichen einen einfacheren Einstieg in die Nutzung der
digitalen Serviceangebote. In enger Zusammenarbeit mit den Blinden- und
Sehschwachenverband Berlin werden zukünftig sowohl die Websiteinhalte als auch die
elektronischen Newsletter für den Einsatz sogenannter Screenreader optimiert. Ziel ist es,
die Umwandlung von Bildschirminhalten in Sprache stetig zu verbessern, um damit das
Internetangebot der S-Bahn Berlin auch für Sehbehinderte uneingeschränkt zugänglich zu
machen.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die Angebote für die Mobilitäts- und Sicherheitstrainings werden auf der Homepage der
BVG, im Fahrgastmagazin plus der BVG, im Faltblatt Berlin barrierefrei der BVG, im
Berliner Fenster -das sogenannte „U-Bahnfernsehen“-, über das Call Center der BVG,
über die #Landesbeauftragte und die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
kommuniziert. Die Homepage der BVG inkl. des dort veröffentlichten Faltblatts „Berlin
barrierefrei“ sind barrierefrei nutzbar.“
Berlin, den 03.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am Freitag eröffnete die #Gewobag in Kooperation mit der #BVG den bereits dritten Berliner #Mobilitätshub. Am Klausingring 21, in direkter Anbindung zum #U-Bahnhof #Jakob-Kaiser-Platz, stehen den BerlinerInnen ab sofort auch außerhalb des Berliner S-Bahnrings neue und vielfältige #Sharingangebote, wie z.B. Bike- und Carsharing zur Verfügung.
Bereits im April 2019 haben BVG und Gewobag ihren ersten Mobilitätshub am U-Bahnhof Prinzenstraße in Betrieb genommen, ein weiterer ist noch in diesem Jahr an der Landsberger Allee geplant.
Der neue Mobilitätshub am Klausingring 21 ermöglicht die Kombination der öffentlichen Verkehrsmittel der BVG und ihren #Jelbi-Angeboten, wie Cars-, Bike-, und Roller-Sharing. Zudem befinden sich dort Ladesäulen für elektrisches Carsharing.
Die Errichtung der Mobilitätshubs steht für die Synergie zweier kommunaler Unternehmen, die Nachhaltigkeit, stadträumliche Mobilität und den Sharing-Gedanken für die Stadt bündeln. So stellt die Gewobag als landeseigenes Wohnungsunternehmen Flächen zur Verfügung und kombiniert die Mobilitätshubs mit den „Jelbi“ Mobilitätsangeboten der BVG. Für die Gewobag-MieterInnen sind fortan Fahrräder, E-Roller und Carsharing Angebote eine attraktive Ergänzung zu dem bestehenden Bus- und Bahnangebot der BVG. Sukzessive sollen die Mobilitätshubs um weitere Mobilitätspartner ergänzt werden.
Snezana Michaelis, Vorstandsmitglied der Gewobag, ist sicher: „Mit dem Entstehen der Mobilitätshubs auch außerhalb des S-Bahnrings gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft. Immerhin leben 70 Prozent der Berliner ausserhalb des Rings. Gerade dort benötigen wir neben einem leistungsfähigen ÖPNV Verstärkung durch flächeneffiziente Mobilitätslösungen, um unseren MieterInnen eine nachhaltige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung zu stellen.“
—–
Frage 1:
Wie schätzt der Senat die künftige Entwicklung des für #Ausfälle von Fahrten häufig als Grund angeführten #Personalmangels bei der #BVG und der #S-Bahn ein, zumal im gesamten deutschen Arbeitsmarkt #Straßenbahn-, #U-Bahn- und #S-Bahn-Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer angeblich knapp sind?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG hat auf die Arbeitsmarktentwicklung reagiert und ihr Recruiting für das #Fahrpersonal personell und finanziell verstärkt. Die Konkurrenzsituation betrachten wir als
Herausforderung, aber wir beobachten auch höhere Bewerbungseingänge und eine
höhere Nachfrage aufgrund unserer Kampagnen und Maßnahmen.“
Der Senat sieht hierzu anhaltend große Herausforderungen bei den
Verkehrsunternehmen, die zu bewältigen in deren unternehmerischen Verantwortung liegt.
Frage 2:
Besteht die Gefahr, dass durch Personalmangel verursachte Ausfälle von Fahrten bei S-Bahn und BVG in
Zukunft eher zunehmen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Entwicklung ist vor allem vom geplanten und notwendigen Leistungswachstum und
einer effektiven Verkehrsorganisation in Berlin entsprechend dem #Mobilitätsgesetz mit
Vorrang für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abhängig.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin bildet so stark aus, dass der aktuell absehbare #Personalbedarf gedeckt
werden kann. Wir nehmen ca. 150 Anwärter pro Jahr in die Ausbildung auf, von denen ca.
100 pro Jahr ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und ihre Tätigkeit beginnen. Damit
sind wir auch gewappnet für Verkehrsausweitungen und Arbeitszeitabsenkungen. Derzeit
ist der Personalbedarf vollständig gedeckt. Dies schließt allerdings leider nicht aus, dass
durch kurzfristige Krankmeldungen dennoch einzelne Zugausfälle entstehen.“
Frage 3:
Inwieweit wird bei BVG und S-Bahn eine #Automatisierung des S-Bahn- und U-Bahn-Verkehrs als Chance
betrachtet, dem bestehenden und künftigen Personalmangel zu begegnen?
Frage 4:
Werden derzeit konkrete Vorhaben zur Automatisierung des Betriebs bzw. zur Schaffung der
Voraussetzungen für eine künftige Automatisierung des Betriebs bei S-Bahn und BVG vorangetrieben?
Wenn ja, welche?
Antwort zu 3 und zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG wird ab voraussichtlich 2025/2026 mit einer Teilautomatisierung #CBTC (#GoA2)
auf der #U5 und #U8 beginnen. Die Automatisierung erfolgt in der Ausbaustufe GoA2, der #Fahrer bleibt als Rückfallebene für die #Türkontrolle und für den #Fahrauftrag weiterhin
erhalten.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Deutsche Bahn #pilotiert in Hamburg eine weitergehende Automatisierung des
S-Bahnbetriebes. Dieses Pilotprojekt befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium.
Ob, wenn ja in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt dadurch Personal einsparbar
ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist sogar zu erwarten, dass auch
bei einer technischen Automatisierung des Betriebes selbst weiterhin ein Mitarbeiter oder
eine Mitarbeiterin auf dem Zug eingesetzt wird, der dann aber andere #Arbeitsschwerpunkte hat, als der heutige #Triebfahrzeugführende. Auch wenn die Deutsche
Bahn an dem Thema mit Hochdruck arbeitet, wird es auf viele Jahre noch nicht dazu
führen, dass der Bedarf an Triebfahrzeugführenden sinkt. Daher setzen wir unsere
Ausbildungsaktivitäten unverändert fort.“
3
Frage 5:
Inwieweit werden Vorkehrungen in der ÖPNV-Infrastruktur getroffen oder sind geplant, die eine spätere
Ausrüstung mit CBTC-Technik (Communication-Based Train Control, automatische
Zugbeeinflussungssysteme) für den fahrerlosen Betrieb ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Weitere Maßnahmen sind in diesem Bezug nicht bekannt. Üblicherweise kommen beim
fahrerlosen Betrieb Bahnsteigabschlusstüren oder Radarsysteme zum Einsatz. Beide
Ausrüstungsmerkmale werden derzeit nicht verfolgt.
Bezüglich der Funkkommunikation wird die entsprechende Ausrüstung erst mit
Projektrealisierung CBTC im erforderlichen Umfang erfolgen.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Derzeit existiert kein für den Betrieb im Geltungsbereich der Eisenbahn-Bau und
Betriebsordnung (EBO) zugelassenes System für den fahrerlosen Betrieb (Automatic Train
Operation (ATO)/Automatic Train Supervision (ATS) bei einem Grad der Automatisierung
von GoA 3 oder 4).
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 dargestellt, wird die DB AG im Netz der
Hamburger S-Bahn eine Automatisierung testen.
Im Netz der Berliner S-Bahn werden derzeit keine solchen Systeme getestet oder zur
Anwendung gebracht.
Da derzeit auch nicht die Anforderungen an die Infrastruktur für einen fahrerlosen Betrieb
bekannt sind, werden momentan keine Vorkehrungen für eine Umrüstung vorgenommen
oder geplant.“
Frage 6:
Wenn ja, auf welchen Linien ist dies bereits konkret angedacht oder geplant?
Antwort zu 6:
Die BVG hat dazu keine Planung vorgesehen; für die S-Bahn Berlin GmbH siehe hierzu
die Antwort auf Frage 5.
Frage 7:
Werden beim Neubau von Bahnhöfen (z.B. U5) bzw. der umfassenden Renovierung von Bahnhöfen auch
bereits Vorkehrungen getroffen, die eine Nachrüstung von Bahnsteigsicherungen wie z.B. Bahnsteigtüren
ermöglichen, die eine Voraussetzung für den fahrerlosen Verkehr sind?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim Neubau sowie bei Grundinstandsetzungen von Bahnhöfen erfolgen derzeit keine
Vorkehrungen für Bahnsteigsicherungen wie zum Beispiel Bahnsteigtüren.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Das Thema befindet sich zurzeit in der Prüfung.“
4
Frage 8:
Sind die neu bestellten Fahrzeuge bei U- und S-Bahn mit der für CBTC erforderlichen on-board
Signaltechnik ausgerüstet oder können diese ggf. damit nachgerüstet werden?
Frage 9:
Wurde diese Option in den abgeschlossenen und laufenden Ausschreibungen zur Fahrzeugbeschaffung
verankert bzw. wird diese Anforderung Bestandteil künftiger Ausschreibungen werden?
Frage 10:
Sind die neueren Baureihen der U-Bahn IK sowie J und JK für eine Umrüstung auf fahrerlosen Betrieb
(GoA4, vollautomatischer fahrerloser Zugbetrieb) vorbereitet?
Antwort zu 8, 9 und zu 10:
Die BVG teilt zur Frage 8 mit:
„Die CBTC-Technik (zunächst GoA2) ist in den neuen U-Bahnen noch nicht installiert, da
dieses Projekt erst noch geplant und ausgeschrieben werden muss. Allerdings sind seit
1995 alle neu beschafften U-Bahnen für den Einsatz von CBTC-Technik (GoA2 – GoA4)
vorbereitet. Es sind Freiräume für die Installation der notwendigen Technik im
Unterflurbereich der Fahrzeuge vorhanden und die voraussichtlich notwendigen Kabel
sind bis zu diesem Freiraum verlegt.“
Die BVG teilt zur Frage 9 und 10 mit:
„Aufgrund des Vergabeverfahrens können hierzu keine Aussagen getroffen werden.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Technik für automatischen Zugbetrieb erfordert Gewichts-, Platz- und
Stromversorgungsreserven im Fahrzeug. Da noch nicht klar ist, welche Technik mit
welchen Anforderungen eingebaut werden soll, gab es bei der Ausschreibung der
Baureihe 483/484 noch keine konkreten Anforderungen an die Fahrzeughersteller. Für
den Eisenbahnbereich existiert noch kein fertiger Standard, der berücksichtigt werden
könnte. Sollten die Fahrzeuge während ihrer Lebensdauer umgerüstet werden sollen,
muss die Machbarkeit im konkreten Fall geklärt werden. Schon bei den jetzigen
Fahrzeugen erfolgten nachträglich umfangreiche technische Aufrüstungen, wie z. B. der
Einbau der neue Zugsicherungstechnik ZBS, das Fahrerassistenzsystem FASSI und das
Zugabfertigungssystem BISZAT.“
Berlin, den 14.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen Milliarden in neuen #U-Bahn-Züge investieren. Die Vergabe wird jetzt aber weiter die Gerichte beschäftigen.
Man sei weiterhin daran gehindert, die für Berlin und die Fahrgäste so wichtigen neuen #U-Bahnen zu beschaffen, teilte die BVG in einer betont knappen Stellungnahme mit. Zur Erläuterung verbreitete das Unternehmen lediglich den ergänzenden Satz: „Nachdem die #Vergabekammer den #Nachprüfungsantrag eines Bieters zurückgewiesen hatte, hat dieser nun ’sofortige #Beschwerde‘ beim #Kammergericht eingelegt“.
Berlin. Die Zukunft der #Mobilität kommt noch etwas langsam daher, aber sie fährt. Am Freitagvormittag gaben die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) gemeinsam mit den Projektpartnern den Startschuss für den öffentlichen Testbetrieb ihres #fahrerlosen Busses . Erstmals sei damit ein #hochautomatisierter#Kleinbus im #Straßenverkehr einer deutschen Großstadt unterwegs. Nachdem die #fahrgastlose Testphase wie berichtet bereits Anfang August begonnen hatte, verkehrt der kleine gelbe Sechssitzer nun täglich bis Jahresende kostenlos im Linienverkehr auf dem 1,2 Kilometer langen Rundkurs zwischen dem U-Bahnhof #Alt-Tegel und der #Greenwichpromenade in Tegel.
Hochautomatisierter Kleinbus der BVG fährt mit 15 km/h durch Tegel
„Das klingt erstmal nach nicht sonderlich viel“, sagte Christian Rickerts, Staatssekretär der Senatswirtschaftsverwaltung bei der Jungfernfahrt am Tegeler Hafen. Aber es sei eben kein Katzensprung „sondern ein großer Schritt für die Stadt als Innovationsmotor.“ Als „intelligente Ergänzung im öffentlichen Personennahverkehr“, bezeichnete die BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta den Bus. Mit den Mobilen sei es künftig möglich, Shuttleverkehre einfach und kundenfreundlich anzubieten. Auch Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese sah in den Fahrzeugen einen Zusatz zum bestehenden Nahverkehrsangebot. „Der ÖPNV ist nicht überall so gut getaktet. Da können wir mit kleinen Bussen vielleicht die Lücke füllen.“
1. Was bedeutet für den Senat eine stabile #LTE-Versorgung im Berliner #Untergrund?
Zu 1.:
Eine Mobilfunkabdeckung mit akzeptablem Datendurchsatz/Bandbreite erfordert gegenwärtig
eine LTE-Versorgung. Dies trifft insbesondere auf die Berliner U-Bahn mit
ihren hohen Fahrgastzahlen zu. Die Fahrzeit kann für Information und Unterhaltung
genutzt werden, welches die Berliner U-Bahn als öffentliches Verkehrsmittel attraktiver
gegenüber dem Individualverkehr mit PKW und Motorrad macht. Generell ist die
zuverlässige Verfügbarkeit von großen Bandbreiten für die Digitale Hauptstadt Berlin
essentiell.
2. Aus welchen konkreten Gründen war bislang kein Vertragsabschluss mit den beteiligten Mobilfunkunternehmen
möglich?
Zu 2.:
Um den Vertragsabschluss zu ermöglichen musste eine Vielzahl technischer Details
des neuartigen Versorgungskonzepts, Fragen des Denkmalschutzes, Rechtsfragen
sowie Kompensation der Aufwendungen der BVG geklärt werden. Neben den direkten
Vertragspartnern, #BVG und #Telefonica, waren auch Fragen mit mittelbar betroffenen
Unternehmen, wie mit den anderen Mobilfunkbetreibern #Vodafone und
Deutsche #Telekom oder #Vattenfall, abzustimmen.
3. Welche Vereinbarungen umfasst der geschlossene Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen
Telefonica Deutschland zum weiteren Ausbau des Mobilfunks im #U-Bahn-Netz?
2
Zu 3.:
Die Vereinbarung umfasst alle technischen, rechtlichen, organisatorischen und
kommerziellen Vereinbarungen zur Errichtung und Betrieb/Wartung sämtlicher benötigter
Infrastruktur. Das ist die Errichtung, Anbindung und Betrieb/Wartung der 4
BTS-Hotels (Base Transceiver Station) und die Installation, Anbindung und Betrieb/
Wartung der Antennentechnik in den Tunneln und Bahnhöfen.
4. Welche Vereinbarungen zur Ausstattung mit dem zukünftigen Mobilfunkstandard #5G umfasst der
Vertrag?
Zu 4.:
Dazu existieren keine expliziten Vereinbarungen. Telefonica beschreibt die Umsetzung
des zukunftsorientierten Netzdesign als Vorbereitung auf den 5GMobilfunkausbau.
5. a) Aus welchen Gründen werden zunächst die Linien U2, U8 und U5 ausgestattet, und b) wann
folgen welche weiteren Linien?
Zu 5a.:
Diese Strecken und Bahnhöfe werden vom ersten der 4 BTS-Hotels versorgt, mit
dessen Fertigstellung im November 2019 gerechnet wird.
Zu 5b.:
Der Gesamtausbau wird, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bis zu 2 Jahren
dauern. Die Dauer ist durch die Abstimmung der notwendigen Installations- und
Bauarbeiten in den 146 km U-Bahnstrecke und 151 Bahnhöfen mit dem Bahnbetrieb
bedingt. Die Abstimmung der weiteren Bauabschnitte erfolgt gegenwärtig.
6. Ab wann soll final im gesamten Berliner U-Bahnnetz LTE-Standard gelten?
Zu 6.:
Der LTE-Standard ist bereits heute weltweit und somit auch im gesamten Berliner UBahnnetz
gültig und kann von Mobilfunkbetreibern auf zugeteilten Frequenzen eingesetzt
werden. Die zur Nutzung des LTE-Standards in einem kommerziellen Mobilfunknetz
notwendige Mobilfunkversorgung soll für die Mobilfunknetzbetreiber Telefonica,
Vodafone und Deutsche Telekom innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses (Juli 2019) erreicht werden.
7. In welchen U-Bahnstationen bzw. auf welchen Linien wird aus welchen Gründen auch zukünftig
kein stabiler LTE-Standard möglich sein?
Zu 7.:
Auf allen U-Bahnhöfen und U-Bahnlinien soll eine stabile LTE-Mobilfunkversorgung
durch die Mobilfunknetzbetreiber Telefonica, Vodafone und Deutsche Telekom gewährleistet
werden.
8. An welchen Stationen sollen die sogenannten „BTS-Hotels“ (Base Transceiver Station) entstehen?
Zu 8.:
Die Veröffentlichung von Detailinformationen zu digitalen Infrastruktur ist aus Gründen
der Sicherheit nicht geboten.
3
9. Welche Aspekte des Denkmalschutzes und sowie Auflagen zur technischen Sicherheit gelten
müssen bei der technischen Ausstattung berücksichtigt werden?
Zu 9.:
Bei der Umsetzung werden alle in Deutschland geltenden Vorschriften und Vorgaben,
wie z.B. das Baurecht, Denkmalschutz, Brandschutz, Betriebsvorgaben etc.
eingehalten.
10. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin bzw. der BVG durch die Ausstattung des U-Bahn-
Netzes mit LTE-Standard?
Zu 10.:
Die Mobilfunkversorgung erfolgt im privatwirtschaftlichen Ausbau. Dem Land Berlin
entstehen keine Kosten. Die Kompensation der anfallenden Kosten der BVG ist im
Vertrag der BVG mit der Telefonica geregelt.
Berlin, den 14. August 2019
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für Herbst 2019 bezüglich eines geregelten #Ersatzverkehrs während der #Sperrungen wegen #Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75? Gibt es mittlerweile ein #Ersatzkonzept?
Frage 4:
Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt,
um die Situation vor Ort zu entschärfen?
Antwort zu 1 und zu 4:
Geplant ist ein komplexes Ersatzkonzept mit folgenden Bestandteilen:
Ableitung der S-Bahn-Linie #S5 ab Ostkreuz nach #Friedrichshagen, um
insbesondere für Fahrgäste aus dem südlichen Einzugsbereich der S5 im Abschnitt #Kaulsdorf – Neuenhagen eine möglichst gut erreichbare Umfahrungsalternative zu
schaffen
Ersatzverkehr mit Bussen (mehrere Linien zur Anbindung an Stadtbahn und
Ringbahn), organisiert durch ein von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragtes
Busunternehmen
2
#Entlastungsverkehre mit #zusätzlichen#Regionalbahnzügen im Verlauf der Linien #RB25 und #RB26, beauftragt durch die S-Bahn Berlin GmbH bei
Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs
Kapazitive #Verstärkung ausgewählter #BVG-Linien (durch zusätzliche Fahrten bzw.
fassungsstärkere Fahrzeuge)
Die BVG teilt zu Frage 4 mit:
„Die BVG plant, eine Ausweitung des 10‘min-Taktes auf der Linie #192 und eine zusätzliche
Haltestelle auf der Linie #X69 während der Bauphase der S-Bahn einzurichten.“
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Komponenten des Ersatzkonzeptes befindet sich
weiterhin in der Abstimmung, und diese wird auch in den kommenden Wochen noch
andauern (mit wachsendem Detaillierungsgrad). Dennoch können sich insbesondere bei
Ersatzverkehren mit Bussen auch in den letzten Wochen vor Beginn der Baumaßnahme
noch notwendige Änderungen ergeben, beispielsweise durch kurzfristig auftretende
Baumaßnahmen zur Havariebeseitigung im Straßennetz.
Rechtzeitig vor der Baumaßnahme werden die betroffenen Fahrgäste mittels der üblichen
zahlreichen Fahrgastinformationsmedien (digital, in Papierform und vor Ort) umfassend
über das konkrete Baubetriebs- und Ersatzkonzept sowie bestehende
Umfahrungsalternativen informiert. Darüber hinaus ist seitens der DB AG, wie bei großen
Baumaßnahmen üblich und bewährt, auch eine Information und Einbeziehung der Medien
geplant, um auch auf diesem Wege eine bestmögliche Information der Betroffenen zu
erreichen.
Frage 2:
Wie viele Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Frage 3:
Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Antwort zu 2 und zu 3:
Hierzu verweist der Senat auf die Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/18015, in der
auf diese Fragestellungen bereits eingegangen wurde. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass nahezu alle die betreffenden S-Bahn-Abschnitte nutzenden Fahrgäste
auch vom Ersatzkonzept betroffen sein werden.
Frage 5:
Sind gesonderte Busspuren zum schnelleren Transport vorgesehen?
3
Antwort zu 5:
Durch das von der S-Bahn Berlin GmbH mit der Organisation und Durchführung des
Schienenersatzverkehr (SEV) beauftragte Busunternehmen wird im Rahmen der
Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen unter
anderem auch die Einrichtung temporärer Busspuren auf langen Abschnitten im Verlauf
der geplanten SEV-Linien beantragt.
Frage 6:
Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S5, S7 und S75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren?
Antwort zu 6:
Es ist auch die Bedienung von Stationen der U-Bahn-Linie #U5 durch eine der SEV-Linien
geplant. Jedoch sollen die SEV-Linien vorwiegend an andere Schnellbahnlinien
(Stadtbahn und Ringbahn) herangeführt werden, da für die U5, die zusätzlich einen
großen Teil der Fahrgäste der S-Bahn-Linie S5 aufnehmen muss, ohnehin bereits eine
sehr starke Belastung zu erwarten ist. Ein wesentliches Ziel bei der Planung des
Ersatzkonzeptes besteht deshalb darin, die zusätzliche Belastung der U5 zu begrenzen
und vielmehr auch andere Fahrtalternativen einzubeziehen.
Frage 7:
Liegt mittlerweile eine Antwort der BVG bezüglich einer Ausweitung des regulär nur in den
Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (#4/5/5-Minuten-Takt) auf den
Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7:
Ja, es liegt eine Antwort der BVG bzgl. der zeitlichen Ausweitung des verdichteten Taktes
der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf die Nebenverkehrszeit (NVZ – vormittags und abends)
vor. Diese ist realisierbar und wird als Bestandteil des Ersatzkonzeptes bestellt werden.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seitens der BVG gibt es dazu folgende Planungen:
Ausweitung der Hauptverkehrszeit: Die BVG fährt einen 4 2/3 Minuten-Takt
montags bis donnerstags zwischen 05:30 und 20:15 Uhr, freitags bis 21:45 Uhr.
Für die HVZ-Ausweitung wird der gesamte Zeitraum der Baumaßnahme zugrunde
gelegt. Der Ferienfahrplan (Herbstferien) wird durch die Maßnahme ausgesetzt.
Die Ausweitung der HVZ sowie die Aussetzung des Ferienfahrplans wird den SEV deutlich
entlasten, sodass das zusätzliche Angebot einen erheblichen Vorteil für unsere
gemeinsamen Fahrgäste bedeutet.“
Frage 8:
Warum dauert die Sanierung der Gleise so lange?
4
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Komplexität des Vorhabens sind keine kürzeren Bauzeiten möglich.
Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider S-Bahngleise zwischen Springpfuhl (ausschließlich)
bis Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der Zugsicherung
Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS) (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 9:
Bereits Ende Februar bis Anfang März gab es aufgrund von Bauarbeiten Einschränkungen bei dem S-Bahn-
Verkehr mit der S5, S7 und S75 zwischen Marzahn-Hellersdorf, Ahrensfelde und Lichtenberg. Fahrgäste
warteten häufig mehr als 30 Minuten auf den Ersatzverkehr. Hält der Senat solche Wartezeiten für
zumutbar?
Frage 10:
Wie wird sichergestellt, dass bei den Sperrungen der S-Bahnlinien S5, S7 und S75 diesen Herbst nicht
ähnliche Verzögerungen drohen?
Antwort zu 9 und zu 10:
Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im Tagesverkehr bewertet der Senat nicht als
angemessen. Die Anstrengungen aller an der Organisation und Abstimmung des
Ersatzkonzeptes beteiligten Institutionen sind unter anderem darauf gerichtet, die SEVLinien
so zu planen, dass sie möglichst wenig durch den übrigen Straßenverkehr
beeinträchtigt werden. Im vorhandenen Straßennetz sind diesen Bemühungen jedoch
Grenzen gesetzt, und Beeinträchtigungen des SEV durch den übrigen Straßenverkehr
werden (im Falle dieser Baumaßnahme ebenso wie auch bei anderen Baumaßnahmen)
nicht völlig zu vermeiden sein.
Frage 11:
Gibt es ein Konzept für die Mitnahme von Fahrrädern?
Antwort zu 11:
5
Im Hinblick auf die große Menge zu befördernder Fahrgäste und die begrenzten
Ressourcen bei SEV-Bussen und Busfahrerinnen und Busfahrern, die durch die hier in
Rede stehende Baumaßnahme bereits bis an ihre Grenzen beansprucht werden, liegt das
Hauptaugenmerk darauf, alle Fahrgäste, auch solche mit eingeschränkter Mobilität oder
mit Kinderwagen bzw. Gepäck, befördern zu können. Die Beförderung von Fahrrädern
muss in der Abwägung gegenüber diesen übrigen Fahrgastgruppen nachrangig behandelt
werden und wird insbesondere in den Hauptverkehrszeiten nur sehr eingeschränkt
möglich sein.
Frage 12:
Ist sichergestellt, dass Reisende der DB, die mit Fahrkarten des Nah- oder Fernverkehrs der Deutschen
Bahn an- bzw. abreisen, ihre Reise durchführen können, ohne ein zusätzliches Ticket für die BVG lösen zu
müssen (Umfahrung der Streckensperrung mit der U5)?
Antwort zu 12:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bei Baumaßnahmen sind wir bestrebt, die Auswirkungen auf unsere Kundinnen und
Kunden möglichst gering zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Abstimmungen mit
der BVG oder mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie z.B. DB Regio,
Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unter
Einbeziehung unseres Aufgabenträgers zwecks Abstimmung von entsprechenden
Kulanzregelungen.
Auch für diese Baumaßnahme wurde bei der BVG eine entsprechende Kulanzregelung
bzgl. Anerkennung von Fahrkarten des BB DB (inkl. BahnCard 100 und internationale
Fahrkarten gemäß SCIC (Special Conditions of International Carriage)) in der U-Bahn-
Linie U5 angefragt.
Da der Bus für die S75 nicht exakt dem Streckenverlauf folgt, werden wir den
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg(VBB) zusätzlich bezüglich einer erweiterten
Kurzstreckenregelung im Abschnitt Wartenberg <> Lichtenberg auf bis zu 5 Bahnhöfe
(inkl. Raoul-Wallenberg-Straße, Marzahn und Poelchaustraße) mit zuzüglicher Nutzung
des Ersatzverkehrs anfragen.
Über die getroffenen Kulanzregelungen werden wir rechtzeitig in den Bauflyern, auf der
Homepage und anderen Medien informieren.“
Frage 13:
Gibt es der Beantwortung der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz