BVG: „Das kommt einfach auf uns zu“: BVG schließt Vier-Tage-Woche nicht aus, In den kommenden fünf Jahren müssen bei der BVG 10.000 Mitarbeiter eingestellt werden., aus Der Tagesspiegel

24.05.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/das-kommt-einfach-auf-uns-zu-bvg-schliesst-vier-tage-woche-nicht-aus-9870929.html

Die neue #Personalvorständin der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) schließt eine #Vier-Tage-Woche für Deutschlands größten #Nahverkehrsbetrieb nicht aus. „Der #Arbeitsmarkt hat sich dramatisch verändert. Nun müssen wir uns als Unternehmen verändern“, sagte Jenny #Zeller am Mittwoch vor Journalisten. Die 48-Jährige ist seit Januar Vorständin für Personal und #Soziales bei der BVG und verantwortlich für fast 16.000 Mitarbeiter. Zuvor war sie #Arbeitsdirektorin bei der Berliner -Bahn.

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allg.: Fahrermangel führt zu Ausfällen bei Bussen und Bahnen, aus Berliner Morgenpost

06.03.2023

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article237817415/Fahrermangel-fuehrt-zu-Ausfaellen-bei-Bussen-und-Bahnen.html

Heute kein Bus wegen Personalmangels – das droht in Zukunft immer häufiger. Denn die Nahverkehrsunternehmen in Deutschland haben große Probleme, genügend Bus- und #Bahnfahrer zu finden.

Mindestens die Hälfte der Unternehmen hat im vergangenen Jahr ihren Betrieb aufgrund von #Personalmangel zeitweise #eingeschränkt – zu diesem Ergebnis kommt eine Branchenumfrage des Verbands deutscher #Verkehrsunternehmen (#VDV), die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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Bus: Ausgedünnte Fahrpläne wegen fehlenden Personals: Berliner Verkehrsbetriebe suchen Busfahrer im Ausland, aus Der Tagesspiegel

10.11.2022

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausgedunnte-fahrplane-wegen-fehlendem-personal-berliner-verkehrsbetriebe-suchen-busfahrer-im-ausland-8859343.html

Auf Dutzenden Berliner Buslinien musste die BVG wegen fehlender #Fahrer die #Takte #ausdünnen. Auf #Mitarbeitersuche blicken die Verkehrsbetriebe jetzt ins Ausland.

Fehlendes Personal entwickelt sich für den Busbetrieb bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) zu einem immer größeren Problem. Weil sich die Suche nach Fahrerinnen und Fahrern zunehmend schwierig gestaltet, wirbt die BVG bald sogar im #Ausland um neue #Busfahrer. Das teilte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) im Mobilitätsausschuss des Abgeordnetenhauses mit.

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allg.: Corona-Krise in Berlin – In welchem Umfang sind landeseigene Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts betroffen? – Verkehr -, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Das Land Berlin ist gegenwärtig an 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts aus
verschiedenen Branchen direkt beteiligt; hinzu kommen rund 140 Tochterunternehmen.

Der Presse ist zu entnehmen, dass diverse Beteiligungen des Landes Berlin durch #Umsatzeinbußen, #Mehraufwand etc. erheblich von der #Corona-Krise betroffen sind.2
1. Welche Gesellschaften und/oder Anstalten im Bereich #Verkehr gehören zum Land Berlin?
Zu 1.: In der Branche Verkehr hält das Land Berlin die Mehrheit der Anteile an den folgenden
Unternehmen und Anstalten (Landeseigene Unternehmen):
Unternehmen Anteil Land
Berlin
#BEHALA – Berliner #Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 100,00 %
Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 %
#DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
#Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
#VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
Ferner hält das Land Berlin einen Anteil von bis zu 50 % an den folgenden Minderheitsbeteiligungen der Branche Verkehr:
Unternehmen Anteil Land
Berlin
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
2. Gehören diese zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Bundesrisikoberichtes 2012 oder der Bewertung des
Senats? Wenn ja, in welcher Form??
Bitte Frage 1-2 in Form einer Tabelle zusammen beantworten (Spalten: Gesellschaft/Anstalt, kritische Infrastruktr ja/nein, in welcher Hinsicht?)!

Zu 2: Über die Einrichtungen, die gemäß der Sektoren- und Brancheneinteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer Institutionen zu den kritischen
Infrastrukturen zählen, wird im Land Berlin keine Übersicht veröffentlicht. Dies ist insofern
auch unerheblich, als für die derzeitige Ausübung des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung
eines Betriebes als sog. Kritis-Betrieb nicht von Belang ist. In der aktuell geltenden Fassung
der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) sind die Gewerbebetriebe, die von einer Schließung betroffen sind, benannt. Gesonderter Bescheinigungen zur Feststellung der Systemrelevanz oder zur Anerkennung als KritisBetrieb bedarf es daher nicht.
3. Welche personellen Auswirkungen sind zu beklagen?
a) Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz gibt es?
b) Gibt es personelle Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung der jeweiligen Funktionen der kritischen
Infrastruktur? Wenn ja, welche und wie wird diesen begegnet?
c) Wie viele Beschäftige gibt es?
d) Wie viele befinden sich im Homeoffice?
e) Wie hat sich der Krankenstand im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?
f) Wie viele Mitarbeiter wurden auf Covid-19 getestet?
g) Wie viele Mitarbeiter haben ein positives Testergebnis?
Bitte in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt und einmal Gesamt beantworten!
Zu 3.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz. Aufgrund der dynamischen Entwicklung sind zum aktuellen Zeitpunkt zunächst nur
Tendenzen erkennbar. Teils kommt es zu erheblicher Mehrauslastung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils ist aufgrund von COVID-19-Pandemie-bedingten #Schließungen der #Personalbedarf erheblich verringert. Im Falle erheblicher Unterauslastung wird Kurzarbeit geprüft und ggf. angemeldet. Von den Unternehmen der Branche
Verkehr hat bereits die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Kurzarbeit eingeführt.
Die Beschäftigtenzahl der einzelnen Landesunternehmen (Stand 31.12.2018) ist dem Bericht
2019 über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an
bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2018
(https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/bb-2019-gesamt_
20191024_1044_web.pdf) zu entnehmen. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen
oder kurzfristig geschaffen werden können, findet Homeoffice aufgrund der COVID-19-Pandemie insbesondere in den Verwaltungsbereichen der Unternehmen Anwendung. Informationen zur Entwicklung des Krankenstandes bei Landesunternehmen liegen dem Senat aktuell
nicht vor. Covid-19-Tests von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden nicht auf Veranlassung der Landesunternehmen statt (Ausnahme: Medizinische Einrichtungen), daher liegen
den Unternehmen dazu keine systematischen Informationen vor.
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4. Welche Auswirkungen auf den Umsatz sind zu verzeichnen? Mit welchen Auswirkungen wird zukünftig gerechnet?
5. Welche Auswirkungen auf die Kosten bzw. den Aufwand sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
6. Welche Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig gerechnet?
7. Welche Auswirkungen auf die Liquidität bzw. Finanzierung sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
Zu 4.-7.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf Umsatz, Aufwand, Investitionstätigkeit und Liquidität. Teils kommt es zu einer Leistungsausweitung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils bestehen aktuell aufgrund von COVID-19-
Pandemie-bedingter Leistungsreduzierung bis hin zur Schließung der Einrichtungen erhebliche Umsatzeinbußen und negative Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Einnahmeseitig sehr stark betroffen ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Zu einem relevanten Rückgang des Cash Flows kommt es bei der BVG, hier werden die Mindereinnahmen
nur zu einem Drittel durch Minderausgaben gedeckt.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der COVID-19-bedingten Einschränkungen
sind belastbare Prognosen zukünftiger Auswirkungen derzeit überwiegend nicht möglich.
8. Welche Auswirkungen haben die oben erfragten Umstände auf den Landeshaushalt von Berlin oder anderweitige #Extrahaushalte wie z.B. das #SIWA?
Zu 8.: Die aktuell bereits bekannten Auswirkungen auf den #Landeshaushalt sind dem Entwurf
des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020
– NHG 20), Drucksache Nr. 18/2609, zu entnehmen:
EPl 29 Allgemeine Finanz und Personalangelegenheiten
Kapitel 2990 Vermögen
Titel Bezeichnung 2020
bisher
Euro
hinzu treten
Euro
2020 neu
Euro
83149 Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH
0 111.000.000 111.000.000
Die Corona-Krise hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zuführung an das Sondervermögen im kommenden Jahr – wenn überhaupt – geringer als in den vergangenen Jahren ausfallen wird. Das bedeutet, dass bereits bestehende Maßnahmen, die durch
das SIWA finanziert werden, grundsätzlich weiterlaufen und ausfinanziert werden. Perspektivisch ist aber damit zu rechnen, dass sich die Anzahl von neu aufgenommenen Maßnahmen
reduzieren wird.
5/5
9. Welche #Hilfsmaßnahmen des Landes, Bundes oder anderer Ebenen (EU, EZB, etc.) kommen in Frage oder
wurden bereits beantragt bzw. in Anspruch genommen?
Bitte Frage 4 bis 9 in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt beantworten und darüber hinaus bitte eine zusammenfassende Darstellung für den gesamten Sektor! Dazu bitte die Ist-Absolutzahlen aus 2019 und Plan-Absolutzahlen 2020 für Einzel- und Bereichsebene als Referenzwerte mit angeben.
Zu 9.: Die Landesunternehmen sind aufgefordert, zunächst eigene #Einsparpotentiale bei den
Fixkosten zu identifizieren. Sofern es zu erheblichen Tätigkeitseinschränkungen des Unternehmens kommt, ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
(BA) zu prüfen und ggf. zu beantragen. Steuerliche Liquiditätshilfen wie Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen sind in Anspruch zu nehmen. Der Abruf von Mitteln aus Programmen des Bundes hat Vorrang vor dem Einsatz von Landesmitteln. Kapitalmaßnahmen
des Gesellschafters Land Berlin, z.B. in Form von #Gesellschafterdarlehen oder #Eigenkapitalzuführungen sowie Landesbürgschaften kommen nur dann in Frage, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die diesbezüglichen Prüfungen bei den Unternehmen sind aktuell
überwiegend noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 27.04.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

BVG + S-Bahn: Fahrerloser ÖPNV statt Ausfälle wegen Personalmangels? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die künftige Entwicklung des für #Ausfälle von Fahrten häufig als Grund angeführten
#Personalmangels bei der #BVG und der -Bahn ein, zumal im gesamten deutschen Arbeitsmarkt
#Straßenbahn-, -Bahn- und -Bahn-Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer angeblich knapp sind?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG hat auf die Arbeitsmarktentwicklung reagiert und ihr Recruiting für das
#Fahrpersonal personell und finanziell verstärkt. Die Konkurrenzsituation betrachten wir als
Herausforderung, aber wir beobachten auch höhere Bewerbungseingänge und eine
höhere Nachfrage aufgrund unserer Kampagnen und Maßnahmen.“
Der Senat sieht hierzu anhaltend große Herausforderungen bei den
Verkehrsunternehmen, die zu bewältigen in deren unternehmerischen Verantwortung liegt.
Frage 2:
Besteht die Gefahr, dass durch Personalmangel verursachte Ausfälle von Fahrten bei S-Bahn und BVG in
Zukunft eher zunehmen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Entwicklung ist vor allem vom geplanten und notwendigen Leistungswachstum und
einer effektiven Verkehrsorganisation in Berlin entsprechend dem #Mobilitätsgesetz mit
Vorrang für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abhängig.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin bildet so stark aus, dass der aktuell absehbare #Personalbedarf gedeckt
werden kann. Wir nehmen ca. 150 Anwärter pro Jahr in die Ausbildung auf, von denen ca.
100 pro Jahr ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und ihre Tätigkeit beginnen. Damit
sind wir auch gewappnet für Verkehrsausweitungen und Arbeitszeitabsenkungen. Derzeit
ist der Personalbedarf vollständig gedeckt. Dies schließt allerdings leider nicht aus, dass
durch kurzfristige Krankmeldungen dennoch einzelne Zugausfälle entstehen.“
Frage 3:
Inwieweit wird bei BVG und S-Bahn eine #Automatisierung des S-Bahn- und U-Bahn-Verkehrs als Chance
betrachtet, dem bestehenden und künftigen Personalmangel zu begegnen?
Frage 4:
Werden derzeit konkrete Vorhaben zur Automatisierung des Betriebs bzw. zur Schaffung der
Voraussetzungen für eine künftige Automatisierung des Betriebs bei S-Bahn und BVG vorangetrieben?
Wenn ja, welche?
Antwort zu 3 und zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG wird ab voraussichtlich 2025/2026 mit einer Teilautomatisierung #CBTC (#GoA2)
auf der #U5 und #U8 beginnen. Die Automatisierung erfolgt in der Ausbaustufe GoA2, der
#Fahrer bleibt als Rückfallebene für die #Türkontrolle und für den #Fahrauftrag weiterhin
erhalten.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Deutsche Bahn #pilotiert in Hamburg eine weitergehende Automatisierung des
S-Bahnbetriebes. Dieses Pilotprojekt befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium.
Ob, wenn ja in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt dadurch Personal einsparbar
ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist sogar zu erwarten, dass auch
bei einer technischen Automatisierung des Betriebes selbst weiterhin ein Mitarbeiter oder
eine Mitarbeiterin auf dem Zug eingesetzt wird, der dann aber andere
#Arbeitsschwerpunkte hat, als der heutige #Triebfahrzeugführende. Auch wenn die Deutsche
Bahn an dem Thema mit Hochdruck arbeitet, wird es auf viele Jahre noch nicht dazu
führen, dass der Bedarf an Triebfahrzeugführenden sinkt. Daher setzen wir unsere
Ausbildungsaktivitäten unverändert fort.“
3
Frage 5:
Inwieweit werden Vorkehrungen in der ÖPNV-Infrastruktur getroffen oder sind geplant, die eine spätere
Ausrüstung mit CBTC-Technik (Communication-Based Train Control, automatische
Zugbeeinflussungssysteme) für den fahrerlosen Betrieb ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Weitere Maßnahmen sind in diesem Bezug nicht bekannt. Üblicherweise kommen beim
fahrerlosen Betrieb Bahnsteigabschlusstüren oder Radarsysteme zum Einsatz. Beide
Ausrüstungsmerkmale werden derzeit nicht verfolgt.
Bezüglich der Funkkommunikation wird die entsprechende Ausrüstung erst mit
Projektrealisierung CBTC im erforderlichen Umfang erfolgen.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Derzeit existiert kein für den Betrieb im Geltungsbereich der Eisenbahn-Bau und
Betriebsordnung (EBO) zugelassenes System für den fahrerlosen Betrieb (Automatic Train
Operation (ATO)/Automatic Train Supervision (ATS) bei einem Grad der Automatisierung
von GoA 3 oder 4).
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 dargestellt, wird die DB AG im Netz der
Hamburger S-Bahn eine Automatisierung testen.
Im Netz der Berliner S-Bahn werden derzeit keine solchen Systeme getestet oder zur
Anwendung gebracht.
Da derzeit auch nicht die Anforderungen an die Infrastruktur für einen fahrerlosen Betrieb
bekannt sind, werden momentan keine Vorkehrungen für eine Umrüstung vorgenommen
oder geplant.“
Frage 6:
Wenn ja, auf welchen Linien ist dies bereits konkret angedacht oder geplant?
Antwort zu 6:
Die BVG hat dazu keine Planung vorgesehen; für die S-Bahn Berlin GmbH siehe hierzu
die Antwort auf Frage 5.
Frage 7:
Werden beim Neubau von Bahnhöfen (z.B. U5) bzw. der umfassenden Renovierung von Bahnhöfen auch
bereits Vorkehrungen getroffen, die eine Nachrüstung von Bahnsteigsicherungen wie z.B. Bahnsteigtüren
ermöglichen, die eine Voraussetzung für den fahrerlosen Verkehr sind?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim Neubau sowie bei Grundinstandsetzungen von Bahnhöfen erfolgen derzeit keine
Vorkehrungen für Bahnsteigsicherungen wie zum Beispiel Bahnsteigtüren.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Das Thema befindet sich zurzeit in der Prüfung.“
4
Frage 8:
Sind die neu bestellten Fahrzeuge bei U- und S-Bahn mit der für CBTC erforderlichen on-board
Signaltechnik ausgerüstet oder können diese ggf. damit nachgerüstet werden?
Frage 9:
Wurde diese Option in den abgeschlossenen und laufenden Ausschreibungen zur Fahrzeugbeschaffung
verankert bzw. wird diese Anforderung Bestandteil künftiger Ausschreibungen werden?
Frage 10:
Sind die neueren Baureihen der U-Bahn IK sowie J und JK für eine Umrüstung auf fahrerlosen Betrieb
(GoA4, vollautomatischer fahrerloser Zugbetrieb) vorbereitet?
Antwort zu 8, 9 und zu 10:
Die BVG teilt zur Frage 8 mit:
„Die CBTC-Technik (zunächst GoA2) ist in den neuen U-Bahnen noch nicht installiert, da
dieses Projekt erst noch geplant und ausgeschrieben werden muss. Allerdings sind seit
1995 alle neu beschafften U-Bahnen für den Einsatz von CBTC-Technik (GoA2 – GoA4)
vorbereitet. Es sind Freiräume für die Installation der notwendigen Technik im
Unterflurbereich der Fahrzeuge vorhanden und die voraussichtlich notwendigen Kabel
sind bis zu diesem Freiraum verlegt.“
Die BVG teilt zur Frage 9 und 10 mit:
„Aufgrund des Vergabeverfahrens können hierzu keine Aussagen getroffen werden.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Technik für automatischen Zugbetrieb erfordert Gewichts-, Platz- und
Stromversorgungsreserven im Fahrzeug. Da noch nicht klar ist, welche Technik mit
welchen Anforderungen eingebaut werden soll, gab es bei der Ausschreibung der
Baureihe 483/484 noch keine konkreten Anforderungen an die Fahrzeughersteller. Für
den Eisenbahnbereich existiert noch kein fertiger Standard, der berücksichtigt werden
könnte. Sollten die Fahrzeuge während ihrer Lebensdauer umgerüstet werden sollen,
muss die Machbarkeit im konkreten Fall geklärt werden. Schon bei den jetzigen
Fahrzeugen erfolgten nachträglich umfangreiche technische Aufrüstungen, wie z. B. der
Einbau der neue Zugsicherungstechnik ZBS, das Fahrerassistenzsystem FASSI und das
Zugabfertigungssystem BISZAT.“
Berlin, den 14.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz