U-Bahn: Ausstattung des Berliner U-Bahnnetzes mit LTE-Standard, aus Senat

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1. Was bedeutet für den Senat eine stabile #LTE-Versorgung im Berliner #Untergrund?
Zu 1.:
Eine Mobilfunkabdeckung mit akzeptablem Datendurchsatz/Bandbreite erfordert gegenwärtig
eine LTE-Versorgung. Dies trifft insbesondere auf die Berliner U-Bahn mit
ihren hohen Fahrgastzahlen zu. Die Fahrzeit kann für Information und Unterhaltung
genutzt werden, welches die Berliner U-Bahn als öffentliches Verkehrsmittel attraktiver
gegenüber dem Individualverkehr mit PKW und Motorrad macht. Generell ist die
zuverlässige Verfügbarkeit von großen Bandbreiten für die Digitale Hauptstadt Berlin
essentiell.
2. Aus welchen konkreten Gründen war bislang kein Vertragsabschluss mit den beteiligten Mobilfunkunternehmen
möglich?
Zu 2.:
Um den Vertragsabschluss zu ermöglichen musste eine Vielzahl technischer Details
des neuartigen Versorgungskonzepts, Fragen des Denkmalschutzes, Rechtsfragen
sowie Kompensation der Aufwendungen der BVG geklärt werden. Neben den direkten
Vertragspartnern, #BVG und #Telefonica, waren auch Fragen mit mittelbar betroffenen
Unternehmen, wie mit den anderen Mobilfunkbetreibern #Vodafone und
Deutsche #Telekom oder #Vattenfall, abzustimmen.
3. Welche Vereinbarungen umfasst der geschlossene Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen
Telefonica Deutschland zum weiteren Ausbau des Mobilfunks im -Bahn-Netz?
2
Zu 3.:
Die Vereinbarung umfasst alle technischen, rechtlichen, organisatorischen und
kommerziellen Vereinbarungen zur Errichtung und Betrieb/Wartung sämtlicher benötigter
Infrastruktur. Das ist die Errichtung, Anbindung und Betrieb/Wartung der 4
BTS-Hotels (Base Transceiver Station) und die Installation, Anbindung und Betrieb/
Wartung der Antennentechnik in den Tunneln und Bahnhöfen.
4. Welche Vereinbarungen zur Ausstattung mit dem zukünftigen Mobilfunkstandard #5G umfasst der
Vertrag?
Zu 4.:
Dazu existieren keine expliziten Vereinbarungen. Telefonica beschreibt die Umsetzung
des zukunftsorientierten Netzdesign als Vorbereitung auf den 5GMobilfunkausbau.
5. a) Aus welchen Gründen werden zunächst die Linien U2, U8 und U5 ausgestattet, und b) wann
folgen welche weiteren Linien?
Zu 5a.:
Diese Strecken und Bahnhöfe werden vom ersten der 4 BTS-Hotels versorgt, mit
dessen Fertigstellung im November 2019 gerechnet wird.
Zu 5b.:
Der Gesamtausbau wird, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bis zu 2 Jahren
dauern. Die Dauer ist durch die Abstimmung der notwendigen Installations- und
Bauarbeiten in den 146 km U-Bahnstrecke und 151 Bahnhöfen mit dem Bahnbetrieb
bedingt. Die Abstimmung der weiteren Bauabschnitte erfolgt gegenwärtig.
6. Ab wann soll final im gesamten Berliner U-Bahnnetz LTE-Standard gelten?
Zu 6.:
Der LTE-Standard ist bereits heute weltweit und somit auch im gesamten Berliner UBahnnetz
gültig und kann von Mobilfunkbetreibern auf zugeteilten Frequenzen eingesetzt
werden. Die zur Nutzung des LTE-Standards in einem kommerziellen Mobilfunknetz
notwendige Mobilfunkversorgung soll für die Mobilfunknetzbetreiber Telefonica,
Vodafone und Deutsche Telekom innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses (Juli 2019) erreicht werden.
7. In welchen U-Bahnstationen bzw. auf welchen Linien wird aus welchen Gründen auch zukünftig
kein stabiler LTE-Standard möglich sein?
Zu 7.:
Auf allen U-Bahnhöfen und U-Bahnlinien soll eine stabile LTE-Mobilfunkversorgung
durch die Mobilfunknetzbetreiber Telefonica, Vodafone und Deutsche Telekom gewährleistet
werden.
8. An welchen Stationen sollen die sogenannten „BTS-Hotels“ (Base Transceiver Station) entstehen?
Zu 8.:
Die Veröffentlichung von Detailinformationen zu digitalen Infrastruktur ist aus Gründen
der Sicherheit nicht geboten.
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9. Welche Aspekte des Denkmalschutzes und sowie Auflagen zur technischen Sicherheit gelten
müssen bei der technischen Ausstattung berücksichtigt werden?
Zu 9.:
Bei der Umsetzung werden alle in Deutschland geltenden Vorschriften und Vorgaben,
wie z.B. das Baurecht, Denkmalschutz, Brandschutz, Betriebsvorgaben etc.
eingehalten.
10. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin bzw. der BVG durch die Ausstattung des U-Bahn-
Netzes mit LTE-Standard?
Zu 10.:
Die Mobilfunkversorgung erfolgt im privatwirtschaftlichen Ausbau. Dem Land Berlin
entstehen keine Kosten. Die Kompensation der anfallenden Kosten der BVG ist im
Vertrag der BVG mit der Telefonica geregelt.
Berlin, den 14. August 2019
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe