Aus welchem Grund konnte die in §8 Abs. 3 Satz 3 PBefG vorgeschriebene #Barrierefreiheit im Berliner #ÖPNV zum 01. Januar 2022 nicht vollständig erreicht werden?
Frage 2:
Welche #U-Bahnhöfe in Berlin sind Stand heute immer noch nicht #barrierefrei erreichbar und warum? (Bitte um Auflistung und kurze Begründung)
Welche U- und #S-Bahnhöfe sind entgegen den Regelungen des #PBefG Bln (#U-Bahn) bzw. der #EBO (#S- Bahn) auch nach dem 01.01.2022 nicht #barrierefrei zugänglich und warum nicht?
Antwort zu 1:
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Herstellung der vollständigen #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung; eine konkrete Vorgabe zur Herstellung der Barrierefreiheit besteht hier nicht.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigenden technischen Anforderungen sind Verzögerungen bei der Realisierung einzelner Aufzüge an U-Bahnhöfen zu verzeichnen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche #Planrechtsverfahren durchgeführt werden. Das entsprechende Planrecht liegt größtenteils vor. Zunächst konnten die U-Bahnhöfe barrierefrei hergestellt werden, bei welchen der Einbau eines Aufzuges bautechnisch einfacher zu realisieren war. Derzeit befinden
sich daher überwiegend die komplexeren Umbaumaßnahmen noch in der Umsetzung.
Die folgenden S- und U-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei erreichbar:
Linie
Bahnhof
Planrecht
U6
Alt-Tempelhof
Vorliegend
U7
Altstadt Spandau
Vorliegend
U3
Augsburger Straße
Vorliegend
U4/U7
Bayerischer Platz
Vorliegend
U9
Birkenstraße
Vorliegend
U6
Borsigwerke
Vorliegend
U2
Deutsche Oper
Anhörung läuft
U2
Ernst-Reuter-Platz
Genehmigung in Fertigstellung
U8
Franz-Neumann-Platz
Vorliegend
U1/U3
Görlitzer Bahnhof
Vorliegend
U7
Gneisenaustraße
Vorliegend
U7
Grenzallee
Vorliegend
U9
Güntzelstraße
Vorliegend
U2
Hausvogteiplatz
Vorliegend
U8
Heinrich-Heine-Straße
Genehmigung in Fertigstellung
U6
Holzhauser Straße
erfolgt mit Dammsanierung U6
U2
Kaiserdamm Süd / Nord
Vorliegend
U7
Konstanzer Straße
vorliegend, Änderungsverf. anhängig
U1/U3/U7
Möckernbrücke
Anträge noch nicht gestellt
U8
Moritzplatz
Anhörung läuft
U7
Mierendorffplatz
zurückgestellt wg. Tram-Planung
U2
Neu Westend
Vorliegend
U8
Pankstraße
Vorliegend
U7
Paulsternstraße
Anhörung läuft
U6
Platz der Luftbrücke
Vorliegend
U1/U3
Prinzenstraße (Aufzug II)
Antrag noch nicht gestellt
U4
Rathaus Schöneberg
Vorliegend
U8
Residenzstraße
Vorliegend
U7
Rohrdamm
Vorliegend
U2
Rosa-Luxemburg-Platz
Vorliegend
U1/U3
Schlesisches Tor
Vorliegend
U8
Schönleinstraße
Vorliegend
U6
Seestraße
Vorliegend
U8
Weinmeisterstraße
Genehmigung in Fertigstellung
U6
Westphalweg
Vorliegend
S75
Gehrenseestraße
Vorliegend
S3
Hirschgarten
liegt noch nicht vor
S25
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
liegt noch nicht vor
S2
Marienfelde
liegt noch nicht vor
S5/S7/S75
Nöldnerplatz
liegt noch nicht vor
S2
Yorckstraße
liegt noch nicht vor
Frage 2:
Sofern die Barrierefreiheit noch nicht besteht, inwieweit sind diese Bahnhöfe im #Nahverkehrsplan benannt?
Antwort zu 2:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6), Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und Schönleinstraße (U8) genannt.
Über diese Ausnahmen hinaus sind gemäß Verkehrsvertrag Abweichungen nur in Abstimmung mit dem Aufgabenträger und der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zulässig. Bei Abweichungen müssen die Gründe für die Nichterfüllung der Barrierefreiheit und Alternativlösungen benannt werden; diese können bei Bedarf überprüft werden.
Frage 3:
Wann wird für die bislang nicht barrierefrei ausgestalteten Bahnhöfe Barrierefreiheit erreicht werden (m. d. B. um Einzelaufstellung nach Bahnhof und jeweiligem Zeitplan)?
Antwort zu 3:
Der S-Bahnhof Marienfelde wird im Rahmen der Grundinstandsetzung barrierefrei ausgebaut, dies ist nach derzeitigem Stand für das Jahr 2029 vorgesehen. Der S- Bahnhof Gehrenseestraße wird im kommenden Jahr barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofes Hirschgarten ist derzeit für 2024 vorgesehen, dies ist jedoch abhängig von der Planrechtserteilung und der Vergabe der weiteren Leistungen. Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Nöldnerplatz und Yorckstraße soll im Rahmen umfassender Aus- und Neubaumaßnahmen erfolgen. Ein zeitlicher Horizont der Realisierung kann hierbei aufgrund des frühen Planungsstandes derzeit noch nicht genannt werden.
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seitens der BVG wurden alle notwendigen #Planungsleistungen für U-Bahnhöfe seit spätestens 2015 beauftragt. Da sich aufgrund der Corona-Situation sowie diverser Materialengpässe Probleme in den Bauabläufen ergeben können, sind exakte #Inbetriebnahmetermine derzeit nur bedingt planbar.“
Frage 4:
Wie ist der Stand des Pilotprojekts „Alternative Barrierefreie Beförderung“? Welche Erfahrungen wurden bislang hiermit gemacht?
Antwort zu 4:
Das Pilotprojekt zur Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) soll im Laufe dieses Jahres eingeführt werden. Das Bediengebiet umfasst die Bahnhöfe an der U-Bahn- Linie #U8 sowie auf einem Teilabschnitt der #U5 in Lichtenberg. Im S-Bahn-Bereich wird der Bahnhof Marienfelde an der #S2 einbezogen. Die Erprobung soll bis voraussichtlich Ende 2023 erfolgen, danach ist die stadtweite Einführung vorgesehen. Inwieweit aufgrund des Probebetriebs Änderungen am aktuell entwickelten Konzept erforderlich sind, wird sich erst nach Betriebsaufnahme des Pilotprojekts zeigen. Die BVG befindet sich gerade in der Bearbeitung der Ausschreibung für die erforderlichen Subunternehmerleistungen zum Einsatz und zur Disponierung der als ABB einzusetzenden, barrierefreien Fahrzeuge. Es gab noch viele Nachfragen der Bietenden, weshalb eine neue Verhandlungsrunde vereinbart, und die Frist auf Wunsch von Bieterinnen/Bietern um ca. 4 Wochen verlängert wurde. Bisher gingen zuversichtliche Prognosen von einer möglichen Inbetriebnahme zum 31.7.2022 aus. Die BVG berichtet jedoch, dass sie optimistisch ist, dass ein gutes Angebot zustande kommt und eine Betriebsaufnahme im 3. Quartal 2022 erfolgen kann.
Frage 5:
Der U-Bahnhof #Halemweg sollte bis 2019, der U-Bahnhof #Mierendorffplatz bis 2020 barrierefrei zugänglich sein. Worin ist die Verzögerung geschuldet?
Frage 6:
Wann und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen nun die U-Bahnhöfe Halemweg und Mierendorffplatz barrierefrei werden?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Aufzug U-Bhf. Halemweg wurde im August 2019 in Betrieb genommen.“
Der Aufzugsstandort am U-Bahnhof Mierendorffplatz ist durch die geplante Straßenbahnstrecke vom U-Bahnhof #Turmstraße über den #Mierendorffplatz bis zum S- und U-Bahnhof Jungfernheide planungsbefangen. Deshalb wurde das Plangenehmigungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde im März 2020 ausgesetzt. Sofern die Planung für die Straßenbahnstrecke vorliegt, kann das Plangenehmigungsverfahren für den Aufzug fortgesetzt werden.
Frage 7:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Schaffung eines zweiten Zugangs am S-Bahnhof Westend (Süd-Zugang)?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Am Westend ist ein neuer Zugang geplant. Angedacht ist hier eine barrierefreie Fußgängerbrücke, die den Zugang von Südosten ermöglicht. Da das Projekt sich aktuell in einem frühen Planungsstadium befindet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Aussagen zur Umsetzung treffen. Wie die baulichen Lösungen daher im Detail aussehen sollen und wann genau mit der Umsetzung begonnen werden kann, wird erst der weitere Projektverlauf zeigen. Die Umsetzung ist aktuell jedoch bis 2032 vorgesehen.“
Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht eine vollständige #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 vor. Wann werden auf den Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die entsprechenden Leitsysteme umgesetzt (Bitte um konkrete Angabe von Bahnhof und Zeitraum)?
In den letzten 5 Jahren wurde ein #Bahnübergang durch eine #Eisenbahnüberführung ersetzt. Es handelt sich um den Bahnübergang #Säntisstraße der #Dresdner Bahn. Diese Eisenbahnüberführung wurde im Jahr 2021 fertiggestellt. 2 Bahnübergänge werden zurzeit durch Eisenbahnüberführungen ersetzt. Es handelt sich hierbei um die Bahnübergänge #Bahnhofstraße Lichtenrade und #Wolziger Zeile der Dresdner Bahn. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 2023 bzw. 2024 beendet.
Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Berliner Senat für die Bahnhöfe und Verkehrsknotenpunkte #Hohenschönhausen, #Ahrensfelde, #Gehrenseestraße und #Wartenberg angesichts eines wachsenden Bezirks und der zunehmenden Bedeutung des #ÖPNV- und des Fernverkehrs (bitte einzeln Ziele und konkrete Maßnahmen, sowie die Zeit- und Kostenplanung auflisten)? Frage 10: Inwiefern plant der Berliner Senat eine #Aufwertung der Bahnhöfe und Verkehrsknotenpunkte Hohenschönhausen, Ahrensfelde, Gehrenseestraße und Wartenberg, um so auch einen Anreiz zum #Umstieg auf die Bahn und somit zum Gelingen der #Verkehrswende zu setzen? (bitte um Auflistung konkreter Ziele und konkreter Maßnahmen, um diese zu erreichen sowie deren Zeit- und Kostenplanung)?
Welche Projekte umfasst die seitens des Landes Berlin mit der DB geschlossene #Rahmenvereinbarung zur #Modernisierung von Bahnhöfen (bitte Angabe von Bahnhöfen, Art der Maßnahmen, Zeithorizont, Kosten)?
Das #S-Bahnwerk #Schöneweide ist ein Ort, an dem seit Jahrzehnten Züge #gewartet, erneuert und wieder #fit gemacht werden für den Einsatz im Berlin-Brandenburger #Schienennetz. Derzeit ist die Halle aber auch ein Ort, an dem die #Vision für eine #S-Bahn der Zukunft sichtbar wird. #Ideenzug City heißt das Projekt der Deutschen Bahn. Dahinter steckt ein sogenanntes #Mock-up, also ein 1:1-Modell, in dem Innovationen für den öffentlichen #Nahverkehr umgesetzt werden. Sie beruhen auf verschiedenen #Lichtinstallationen, flexiblen #Sitzmöglichkeiten oder modernen #Fahrgastinformationen. „Wenn die #Verkehrswende nicht nur eine Last, sondern eine Lust sein soll, dann muss man darüber nachdenken, wie man die Kunden wirklich anzieht“, sagt S-Bahn-Chef Peter #Buchner.
Frage 1: In welcher Form unterstützt der Berliner Senat die Deutsche Bahn, den #S-Bhf. #Gehrenseestraße#barrierefrei zu gestalten? Frage 2: Welche Gespräche haben dazu bereits stattgefunden und mit welchem Ergebnis? Frage 3: Welcher Zeitplan ist für eine Umsetzung der Barrierefreiheit vorgesehen und wann war die eigentliche Realisierung erstmals geplant? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zählt zu den wesentlichen verkehrlichen Zielsetzungen des Landes Berlin. Daher hat sich das Land Berlin auch frühzeitig um die Bereitstellung von Mitteln durch den Bund im Rahmen der „Förderinitiative Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB)“ bemüht. Der Bund stellt für dieses Programm im Zeitraum von 2020 bis 2026 zusätzliche Mittel zur beschleunigten Herstellung der #Barrierefreiheit an kleinen bis mittleren 2 Verkehrsstationen mit 1.000 bis 4.000 Reisenden (pro Tag) zur Verfügung. Daraufhin hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der DB AG im Juli 2021 einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, um den Einsatz von Bundesmitteln zur Verbesserung der Barrierefreiheit an den Berliner S-Bahnhöfen Gehrenseestraße, #Hirschgarten und #Stresow sicherzustellen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll paritätisch durch den Bund und das Land Berlin zuzüglich eines Eigenanteils der DB AG erfolgen. Das Land Berlin hat vertraglich zugesichert, sich an den Investitionskosten mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 6,6 Mio. EUR zu beteiligen. Für den S-Bahnhof Gehrenseestraße sind konkret der Neubau des Treppenaufgangs und eines Aufzugs zwischen Straßenbrücke und Bahnsteig sowie ergänzende Modernisierungsmaßnahmen geplant. Gemäß dem Bauzeiten-Finanzierungsplan soll die Realisierung des Vorhabens zur Herstellung der Barrierefreiheit im S-Bahnhof Gehrenseestraße 2023 erfolgen. Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Als Deutsche Bahn ist uns die Herstellung der Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen, welches wir konsequent verfolgen. Durch die „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ wird es ermöglicht, die Stationen Hirschgarten, Stresow sowie Gehrenseestraße in den kommenden Jahren barrierefrei auszubauen. Der S-Bahnhof Gehrenseestraße wird in diesem Zuge modernisiert, was folgende Maßnahmen mit einer Realisierung voraussichtlich in 2023 umfasst: Neubau eines Aufzuges und des Treppenzugangs inklusive Bahnsteigbeleuchtung, Modernisierung der Personenüberführung, des Bahnsteigs und des Daches.“ Frage 4: Warum werden terminliche Verschiebungen zur Realisierung der Barrierefreiheit überhaupt ermöglicht bzw. durch den Senat offensichtlich einfach akzeptiert? Antwort zu 4: Die barrierefreie Erreichbarkeit der ÖPNV-Infrastruktur zählt zu den wesentlichen verkehrlichen Zielsetzungen des Landes Berlin. In den vergangenen Jahren wurden durch die DB AG zahlreiche Fern-, Regional- und S-Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut, so dass inzwischen der Großteil der Berliner Bahnhöfe für die Fahrgäste barrierefrei erschlossen ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im regelmäßigen intensiven Austausch mit der DB AG, um auch die noch fehlenden Stationen in den nächsten Jahren mit Aufzügen, Rampen, taktilen Leitstreifen und weiteren Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit nachzurüsten. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das Personenbeförderungsgesetz ist für die Eisenbahnen – zu denen auch die Stationen der DB Station&Service AG gehören – nicht einschlägig und richtet sich nur an Busse und Straßenbahnen. Daher ist ein barrierefreier Ausbau des S-Bahnhofs Gehrenseestraße nicht bis Anfang kommenden Jahres eingeplant. Ziel ist es jedoch, Barrieren für unsere Kund*innen schrittweise abzubauen und so die 3 Nutzbarkeit der Stationen grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station&Service AG sind 95 % der rund 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind 94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (Infrastrukturkataster 2020, Datenstand 30.11.2020). Die DB Station&Service AG strebt grundsätzlich eine größtmögliche Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe an und hat entsprechende Zielstellungen im eigenen Regelwerk verankert.“ Berlin, den 25.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Hipp, Hipp, Hurra – nun ist sie da: Ab sofort fährt die #BVG auch online mit einer neuen #Website in Richtung Zukunft. Nach einigen Monaten der Entwicklung steht auf der Website BVG.de neben dem neuen, optimierten Design, auch eine verbesserte #Nutzerführung zu Verfügung.
Die Landesbeauftragte für Menschen mit #Behinderung in Berlin, Christine Braunert-Rümenapf, hat auch für die Bahn eine gesetzliche Verpflichtung zur #Barrierefreiheit durch den Bund gefordert. Die #Deutsche Bahn könne sich auf die #Eisenbahnbau- und betriebsordnung berufen, sagte sie am Mittwoch dem rbb.
„Dort gibt es keine eindeutigen Festlegungen. Da steht ganz lapidar: Eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit sei das Ziel, das es zu erreichen gilt“, so Braunert-Rümenapf im Inforadio. Sie forderte eine Nachbesserung der Bau- und Betriebsordnungen sowie eine zügige Umsetzung in Richtung Barrierefreiheit.