Frage 1:
Welche U- und #S-Bahnhöfe sind entgegen den Regelungen des #PBefG Bln (#U-Bahn) bzw. der #EBO (#S- Bahn) auch nach dem 01.01.2022 nicht #barrierefrei zugänglich und warum nicht?
Antwort zu 1:
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Herstellung der vollständigen #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung; eine konkrete Vorgabe zur Herstellung der Barrierefreiheit besteht hier nicht.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigenden technischen Anforderungen sind Verzögerungen bei der Realisierung einzelner Aufzüge an U-Bahnhöfen zu verzeichnen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche #Planrechtsverfahren durchgeführt werden. Das entsprechende Planrecht liegt größtenteils vor. Zunächst konnten die U-Bahnhöfe barrierefrei hergestellt werden, bei welchen der Einbau eines Aufzuges bautechnisch einfacher zu realisieren war. Derzeit befinden
sich daher überwiegend die komplexeren Umbaumaßnahmen noch in der Umsetzung.
Die folgenden S- und U-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei erreichbar:
Linie | Bahnhof | Planrecht |
U6 | Alt-Tempelhof | Vorliegend |
U7 | Altstadt Spandau | Vorliegend |
U3 | Augsburger Straße | Vorliegend |
U4/U7 | Bayerischer Platz | Vorliegend |
U9 | Birkenstraße | Vorliegend |
U6 | Borsigwerke | Vorliegend |
U2 | Deutsche Oper | Anhörung läuft |
U2 | Ernst-Reuter-Platz | Genehmigung in Fertigstellung |
U8 | Franz-Neumann-Platz | Vorliegend |
U1/U3 | Görlitzer Bahnhof | Vorliegend |
U7 | Gneisenaustraße | Vorliegend |
U7 | Grenzallee | Vorliegend |
U9 | Güntzelstraße | Vorliegend |
U2 | Hausvogteiplatz | Vorliegend |
U8 | Heinrich-Heine-Straße | Genehmigung in Fertigstellung |
U6 | Holzhauser Straße | erfolgt mit Dammsanierung U6 |
U2 | Kaiserdamm Süd / Nord | Vorliegend |
U7 | Konstanzer Straße | vorliegend, Änderungsverf. anhängig |
U1/U3/U7 | Möckernbrücke | Anträge noch nicht gestellt |
U8 | Moritzplatz | Anhörung läuft |
U7 | Mierendorffplatz | zurückgestellt wg. Tram-Planung |
U2 | Neu Westend | Vorliegend |
U8 | Pankstraße | Vorliegend |
U7 | Paulsternstraße | Anhörung läuft |
U6 | Platz der Luftbrücke | Vorliegend |
U1/U3 | Prinzenstraße (Aufzug II) | Antrag noch nicht gestellt |
U4 | Rathaus Schöneberg | Vorliegend |
U8 | Residenzstraße | Vorliegend |
U7 | Rohrdamm | Vorliegend |
U2 | Rosa-Luxemburg-Platz | Vorliegend |
U1/U3 | Schlesisches Tor | Vorliegend |
U8 | Schönleinstraße | Vorliegend |
U6 | Seestraße | Vorliegend |
U8 | Weinmeisterstraße | Genehmigung in Fertigstellung |
U6 | Westphalweg | Vorliegend |
S75 | Gehrenseestraße | Vorliegend |
S3 | Hirschgarten | liegt noch nicht vor |
S25 | Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik | liegt noch nicht vor |
S2 | Marienfelde | liegt noch nicht vor |
S5/S7/S75 | Nöldnerplatz | liegt noch nicht vor |
S2 | Yorckstraße | liegt noch nicht vor |
Frage 2:
Sofern die Barrierefreiheit noch nicht besteht, inwieweit sind diese Bahnhöfe im #Nahverkehrsplan benannt?
Antwort zu 2:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6), Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und Schönleinstraße (U8) genannt.
Über diese Ausnahmen hinaus sind gemäß Verkehrsvertrag Abweichungen nur in Abstimmung mit dem Aufgabenträger und der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zulässig. Bei Abweichungen müssen die Gründe für die Nichterfüllung der Barrierefreiheit und Alternativlösungen benannt werden; diese können bei Bedarf überprüft werden.
Frage 3:
Wann wird für die bislang nicht barrierefrei ausgestalteten Bahnhöfe Barrierefreiheit erreicht werden (m. d. B. um Einzelaufstellung nach Bahnhof und jeweiligem Zeitplan)?
Antwort zu 3:
Der S-Bahnhof Marienfelde wird im Rahmen der Grundinstandsetzung barrierefrei ausgebaut, dies ist nach derzeitigem Stand für das Jahr 2029 vorgesehen. Der S- Bahnhof Gehrenseestraße wird im kommenden Jahr barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofes Hirschgarten ist derzeit für 2024 vorgesehen, dies ist jedoch abhängig von der Planrechtserteilung und der Vergabe der weiteren Leistungen. Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Nöldnerplatz und Yorckstraße soll im Rahmen umfassender Aus- und Neubaumaßnahmen erfolgen. Ein zeitlicher Horizont der Realisierung kann hierbei aufgrund des frühen Planungsstandes derzeit noch nicht genannt werden.
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seitens der BVG wurden alle notwendigen #Planungsleistungen für U-Bahnhöfe seit spätestens 2015 beauftragt. Da sich aufgrund der Corona-Situation sowie diverser Materialengpässe Probleme in den Bauabläufen ergeben können, sind exakte #Inbetriebnahmetermine derzeit nur bedingt planbar.“
Frage 4:
Wie ist der Stand des Pilotprojekts „Alternative Barrierefreie Beförderung“? Welche Erfahrungen wurden bislang hiermit gemacht?
Antwort zu 4:
Das Pilotprojekt zur Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) soll im Laufe dieses Jahres eingeführt werden. Das Bediengebiet umfasst die Bahnhöfe an der U-Bahn- Linie #U8 sowie auf einem Teilabschnitt der #U5 in Lichtenberg. Im S-Bahn-Bereich wird der Bahnhof Marienfelde an der #S2 einbezogen. Die Erprobung soll bis voraussichtlich Ende 2023 erfolgen, danach ist die stadtweite Einführung vorgesehen. Inwieweit aufgrund des Probebetriebs Änderungen am aktuell entwickelten Konzept erforderlich sind, wird sich erst nach Betriebsaufnahme des Pilotprojekts zeigen. Die BVG befindet sich gerade in der Bearbeitung der Ausschreibung für die erforderlichen Subunternehmerleistungen zum Einsatz und zur Disponierung der als ABB einzusetzenden, barrierefreien Fahrzeuge. Es gab noch viele Nachfragen der Bietenden, weshalb eine neue Verhandlungsrunde vereinbart, und die Frist auf Wunsch von Bieterinnen/Bietern um ca. 4 Wochen verlängert wurde. Bisher gingen zuversichtliche Prognosen von einer möglichen Inbetriebnahme zum 31.7.2022 aus. Die BVG berichtet jedoch, dass sie optimistisch ist, dass ein gutes Angebot zustande kommt und eine Betriebsaufnahme im 3. Quartal 2022 erfolgen kann.
Frage 5:
Der U-Bahnhof #Halemweg sollte bis 2019, der U-Bahnhof #Mierendorffplatz bis 2020 barrierefrei zugänglich sein. Worin ist die Verzögerung geschuldet?
Frage 6:
Wann und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen nun die U-Bahnhöfe Halemweg und Mierendorffplatz barrierefrei werden?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Aufzug U-Bhf. Halemweg wurde im August 2019 in Betrieb genommen.“
Der Aufzugsstandort am U-Bahnhof Mierendorffplatz ist durch die geplante Straßenbahnstrecke vom U-Bahnhof #Turmstraße über den #Mierendorffplatz bis zum S- und U-Bahnhof Jungfernheide planungsbefangen. Deshalb wurde das Plangenehmigungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde im März 2020 ausgesetzt. Sofern die Planung für die Straßenbahnstrecke vorliegt, kann das Plangenehmigungsverfahren für den Aufzug fortgesetzt werden.
Frage 7:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Schaffung eines zweiten Zugangs am S-Bahnhof Westend (Süd-Zugang)?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Am Westend ist ein neuer Zugang geplant. Angedacht ist hier eine barrierefreie Fußgängerbrücke, die den Zugang von Südosten ermöglicht. Da das Projekt sich aktuell in einem frühen Planungsstadium befindet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Aussagen zur Umsetzung treffen. Wie die baulichen Lösungen daher im Detail aussehen sollen und wann genau mit der Umsetzung begonnen werden kann, wird erst der weitere Projektverlauf zeigen. Die Umsetzung ist aktuell jedoch bis 2032 vorgesehen.“
Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de