Bahnverkehr + Regionalverkehr: Ab 18. Juni mehr Züge von Berlin an die Ostsee, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/mehr-zuege-von-berlin-an-die-ostsee/

Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt nachhaltig, Lockerungen und Reisebeschränkungen werden nach und nach in den meisten Bundesländern angepasst. Die Länder Berlin, Brandenburg und #Mecklenburg-Vorpommern haben daher ab dem 18. Juni bei
#DB Regio zusätzliche Züge zwischen Berlin und #Stralsund bestellt, damit Fahrten entlastet und ein sicheres Reisen im ÖPNV weiterhin gewährleistet ist. Fahrgäste sollten sich vor der Reise über die Verbindungen und die aktuellen Regelungen zum Infektionsschutz informieren.

Innerhalb von Berlin und Brandenburg werden bereits seit Ostern wieder die saisonalen #Ausflugszüge von Berlin nach #Cottbus, #Prenzlau und #Neustrelitz an Wochenenden und Feiertagen angeboten. Vom 18. Juni bis zum 24. Oktober 2021 wird in Abstimmung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern auch in Richtung #Stralsund ein zusätzliches Zugpaar angeboten, um die üblicherweise besonders nachgefragten Fahrten zu entlasten. Mit den Fahrten werden somit zusätzliche Kapazitäten angeboten, auch um die nach wie vor bestehenden #AHA-Regeln einhalten zu können. Die Abfahrt in Berlin Hbf erfolgt jeweils Freitagnachmittag gegen 14.15 Uhr und sonnabends sowie sonntags gegen 8 Uhr. Die Rückfahrt ab Stralsund erfolgt abends gegen 19:15 Uhr.

Die Züge verkehren in der Regel über Bernau, #Eberswalde, #Angermünde, #Prenzlau, #Pasewalk, #Anklam, #Züssow sowie #Greifswald und bieten etwa 340 Sitzplätze und acht Fahrradstellplätze. Da die #Fahrradmitnahme in den Zügen begrenzt ist, wird für eine entspannte Anreise die Nutzung eines Leihrads vor Ort empfohlen. Ansonsten wird Fahrradreisenden empfohlen, möglichst die planmäßigen RE-Züge zwischen Stralsund und Berlin zu nutzen, da die Züge über Fahrradwagen mit einem niedrigeren Einstieg und breiteren Türen verfügen. Gleiches gilt für die #Barrierefreiheit.

Fahrgastinformation beachten

Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Strecke kann es gelegentlich zu veränderten Fahrzeiten und Haltepunkten kommen. Die konkreten Abfahrtszeiten der Entlastungszüge und etwaige Baustellen und Umfahrungen sind in den elektronischen Fahrplanauskünften der DB, des VBB (VBB Bus & Bahn) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern („MV fährt gut“) enthalten. Bitte beachten Sie auch die besonderen Hinweise an den Zügen zu möglichen Fahrtalternativen. Ausflugstipps mit Radverleihern in Bahnhofsnähe bietet die App DB Ausflug.

Mund-Nasen-Bedeckung tragen und möglichst Abstand halten 

Fahrgäste müssen die jeweils aktuellen Regelungen der Infektionsverordnungen der Länder beachten. Demnach ist im ÖPNV und im Bahnhofsbereich zurzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt kann jeder dazu beitragen, die Regeln im ÖPNV einzuhalten. Eine erhöhte Gefahr, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, geht von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel allerdings nicht aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Charité Research Organisation (CRO) im Auftrag der Bundesländer und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Bahnhöfe: Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bahnhöfe von U- und S-Bahn sind aktuell nicht #barrierefrei?
Antwort zu 1:
Die folgenden S-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich:
 Gehrenseestraße
 Hirschgarten
 Nöldnerplatz
 Marienfelde
 Wilhelmshagen
 Yorckstraße
 Warschauer Straße
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit das
#Pilotprojekt „#Alternative Barrierefreie Beförderung“ im vierten Quartal 2021 gestartet.
Dieses wird zunächst auf den U-Bahnlinien 5 und 8 erprobt. Ab 2023 soll das Projekt dann
auf alle Berliner U-Bahnhöfe ausgeweitet werden, nach Möglichkeit werden auch die
S-Bahnhöfe einbezogen.
2
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die aktuell noch nicht barrierefreien U-Bahnhöfe sind:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Klosterstraße, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz,
Deutsche Oper, Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße, Grenzallee
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Birkenstraße, Güntzelstraße“
Frage 2:
Welche Bahnhöfe werden noch nach dem 31.12.2021 nicht barrierefrei sein, obwohl § 8 Abs. 3
#Personenbeförderungsgesetz vorgibt, dass bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige #Barrierefreiheit zu
erreichen ist?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hat sowohl für die BVG als auch
für das Land Berlin eine sehr hohe Priorität. Dabei müssen allerdings in den meisten
Fällen komplexe Vorgänge bedacht werden, wie
 Abstimmungen mit allen Genehmigungsbehörden auf Landes- und Bezirksebenen,
 bei Standorten mit Eingriffen in das öffentliche Straßenland, bei hohem
Leitungsbestand sowie in Denkmal relevanten Bereichen können sich
Genehmigungs- und Abstimmungszeiten über mehrere Jahre ergeben,
 Brandschutzauflagen,
 bei Baumaßnahmen im Altbaubestand sind erhebliche statische Zusatzmaßnahmen
sowie parallele Bauwerkssanierungen mit hohem Zeitbedarf erforderlich,
 Verlegung von Leitungen,
 Abhängigkeit von verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen.
Vor diesem Hintergrund ist für folgende U-Bahnhöfe eine Bauverzögerung über den
31.12.2021 hinaus zu erwarten:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz, Deutsche Oper,
Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße
3
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Güntzelstraße“
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen. Die Anlagen der #DB Station &
Service AG hingegen unterliegen der #Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, sodass die
Vorgaben aus dem #PBefG hier keine Geltung haben.
Frage 3:
Sind die Ausnahmen, bei denen die Barrierefreiheit nicht bis zur o.g. Frist erreicht werden kann, im
#Nahverkehrsplan konkret benannt und wie lautet jeweils die Begründung dafür?
Antwort zu 3:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien
Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine
Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet
werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche
Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6),
Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und
Schönleinstraße (U8) genannt.
Darüber hinaus ist an weiteren Stationen mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2022
zu rechnen, siehe Antwort zu Frage 2. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans war nicht
abzusehen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit an diesen Stationen gemäß den
Vorgaben des PBefG nicht bis 31.12.2021 möglich sein wird.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigen technischen
Anforderungen ist mit Verzögerung bei der Realisierung einzelner Aufzüge zu rechnen.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche Planrechtsverfahren
durchgeführt werden; hierbei ist mit allen Trägern öffentlicher Belange das Einvernehmen
herzustellen.
Frage 4:
Wann sollen die bis dato noch nicht barrierefreien Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG strebt an, die noch ausstehenden Aufzüge bis 2024 fertigzustellen. Von den
noch offenen 32 U-Bahnhöfen befinden sich derzeit 12 im Bau bzw. in der
Bauvorbereitung.“
Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Warschauer Straße und Wilhelmshagen befindet
sich bereits in der Realisierung; die Baumaßnahmen hierfür werden voraussichtlich im
Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Die weiteren in der Antwort zu der Frage 1
genannten S-Bahnhöfe sollen in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut
werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei derzeit noch nicht genannt werden.
4
Die DB AG teilt hierzu ergänzend mit:
„Das Thema Barrierefreiheit ist via seiner Definition äußerst komplex und muss
differenziert betrachtet werden:
Ziel ist es, Barrieren schrittweise abzubauen und so die Nutzbarkeit grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station & Service AG sind 95 % der
rd. 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für
hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind
94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner
Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (ISK 2020, Datenstand
30.11.2020).“
Frage 5:
Im Jahr 2017 wurde noch in Aussicht gestellt, dass der S-Bahnhof Marienfelde im Zeitraum 2021/2023
barrierefrei erreichbar sein werde. Nun heißt es, dass der S-Bahnhof bis auf Weiteres im jetzigen Zustand
verbleibe und damit weiterhin nur über zahlreiche Treppenstufen zu erreichen sein wird. Was sind die
Gründe dafür, dass die vor vier Jahren angekündigte Maßnahme, Barrierefreiheit zu schaffen, nicht
umgesetzt wird?
Frage 6:
Wann und mit welchen Maßnahmen soll nun stattdessen der S-Bahnhof Marienfelde barrierefrei werden?
Frage 7:
Inwiefern wird sich der Senat dafür einsetzen, dass der S-Bahnhof Marienfelde möglichst schnell endlich
auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich und für Radfahrer, Familienmitglieder mit
Kinderwagen, u. ä. ohne erhebliche Anstrengungen erreichbar wird?
Antwort zu 5 bis 7:
Im Rahmen der Grunderneuerung der Verkehrsstation #Marienfelde ist ebenfalls die
Errichtung von zwei Aufzügen geplant, um die Barrierefreiheit herzustellen. Das
Gesamtvorhaben der #Dresdener Bahn soll durch diese Maßnahme nicht verzögert
werden, sodass die Grunderneuerung mit dem barrierefreien Ausbau nach der für das
Jahr 2025 vorgesehenen Inbetriebnahme der Dresdener Bahn erfolgt. Zwischen DB
Station & Service AG und dem Land Berlin wird hierzu derzeit die Finanzierung geregelt.
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann derzeit noch kein konkreter Zeitplan für die
Herstellung der Barrierefreiheit genannt werden.

Berlin, den 06.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Städte-Kooperation im Nahverkehr Cottbus, Frankfurt und Brandenburg (Havel) schaffen gemeinsam neue Straßenbahnen an, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/02/nahverkehr-strassenbahn-cottbus-frankfurt-zug-bahn-tram.html

Das tschechische Unternehmen #Skoda wird für die Städte #Frankfurt (Oder), #Cottbus und #Brandenburg (Havel) neue #Straßenbahnen bauen. Die Städte haben dem Konzern am Mittwoch dafür den Auftrag erteilt. Sie sollen die zum Teil noch aus den 80er-Jahren stammenden Züge ersetzen. Finanziert werden die Bahnen zum Teil durch Landesförderungen.

Moderner und #barrierefrei
In Frankfurt (Oder) sind zunächst 13 neue Bahnen geplant. Cottbus soll sieben und Brandenburg (Havel) vier Fahrzeuge erhalten. Wie die Frankfurter Stadtverwaltung mitteilte, sollen die „hochmodernen, barrierefreien Straßenbahnen“ ab 2023 geliefert werden. Robert Fischer von #Cottbusverkehr sagte dem rbb gegenüber: „Gerade auch im Zuge des demografischen Wandels in Brandenburg ist die #Barrierefreiheit ein großer Aspekt. Außerdem haben wir dann große Anzeigen, mehr Platz und ein angenehmeres #Klima in den Wagen. Und sie sind zuverlässiger.“

Der Zusammenschluss der drei #Verkehrsunternehmen ist bundesweit einmalig, hieß es von den Verkehrsgesellschaften. Neben der gemeinsamen Anschaffung größerer Stückzahlen sieht Christian Kuke, Geschäftsführer der #Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder), weitere Vorteile in der Kooperation. Er sagte dem rbb: „Wenn sie 45 gleiche Fahrzeuge in Brandenburg im Verkehrsnetz haben, haben sie eine ganz andere …

Bahnhöfe: Doppeltes Liftchen Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke., aus BVG

Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke. Am heutigen Mittwoch, 16. Dezember 2020, gehen gleich zwei neue Aufzüge in Betrieb. Auf den U-Bahnhöfen Sophie-Charlotte-Platz (ab 15 Uhr) und Kurfürstenstraße (ab sofort) sorgen sie für mehr #Barrierefreiheit.

Auf der Station #Sophie-Charlotte-Platz verbindet der erste #Aufzug den Bahnsteig der #U2 (Fahrtrichtung Ruhleben) und die Straßenebene miteinander. Der zweite Aufzug, der den Bahnsteig der U2 (Fahrtrichtung Pankow) mit dem Straßenland verbindet, wird voraussichtlich Ende März 2021 in Betrieb geben. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich insgesamt auf rund 4,3 Millionen Euro.

Neben dem Aufzug wurde die Station mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet, der Asphaltboden erneuert und die Bahnsteigkanten angepasst. Die Zugangstunnel sowie die sanierten Ausgänge wurden mit neu gebrannten Fliesen nach den originalen Vorbildern verkleidet. Der Bau war für die Fachleute eine besondere Herausforderung. Da sich der U-Bahnhof im Grundwasser befindet, mussten für die Baumaßnahmen wasserdichte Baugruben erstellt und zahlreiche Leitungen um die Ausgänge und Aufzüge herum umverlegt und erneuert werden.

Jetzt 138 U-Bahnhöfe stufenfrei erreichbar

Auf dem Bahnhof #Kurfürstenstraße verbindet der heute eröffnete Aufzug die Bahnsteige der #U1/#U3 und die Straßenebene (Mittelinsel Kurfürstenstraße) miteinander. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich auf rund 1,7 Mio. Euro. Neben dem Aufzug wurde die Station mit neuen Bodenfliesen auf dem Bahnsteig sowie einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Mittelinsel im Straßenland wurde zudem vergrößert.

Mit den beiden neuen Anlagen sind nun 138 Berliner U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar. Insgesamt 184 Aufzüge sind auf den #BVG-Stationen im Einsatz.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

BVG: Senat beschließt BVG-Verkehrsvertrag 2020 bis 2035, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030611.php

Pressemitteilung vom 15.12.2020
Aus der Sitzung des Senats am 15. Dezember 2020:

Zentraler Baustein für Berlins #Verkehrswende: modernisierte Wagen, dichtere Takte, #Streckenausbau, #Barrierefreiheit und Einigung zum -Bus-Programm

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Nachträgen zum neuen #Verkehrsvertrag für die Jahre 2020 bis 2035 mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG AöR) zugestimmt. Der Mantelvertrag dazu war bereits im Juli beschlossen worden und ist seit September in Kraft.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit diesem BVG-Verkehrsvertrag bewegen wir uns in eine neue Dimension: Es ist ein klarer Wachstumsvertrag – und die Unterlegung unseres politischen Anspruchs, die Verkehrswende voranzutreiben. Moderne neue U-Bahnen und Straßenbahnen, ausgebaute Verkehrswege, Taktverdichtungen, deutlich mehr Barrierefreiheit und nicht zuletzt die Einführung klimafreundlicher Busse bis 2030 werden den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin attraktiver als je zuvor machen. Der BVG-Verkehrsvertrag ist der Startschuss für die Entwicklung eines neuen Qualitätsniveaus für den ÖPNV der Hauptstadt.“

Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt:

Das #Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans.
Der #Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert.
Das #Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malussystem).
Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes #Straßenbahnnetz ausgerichtet.
Erstmals wird eine #Mobilitätsgarantie bei fehlender Barrierefreiheit eingeführt.
Zur #Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart.
Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven #Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde ein Paket „#Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere #Gelenkbusse und auch #Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die #Ladeinfrastruktur.

Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelt hier in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem #VBB ein Umsetzungskonzept, das voraussichtlich Ende 2021 in die einjährige Pilotphase starten wird.

Der neue #BVG-Verkehrsvertrag soll noch in diesem Jahr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Vorstand der BVG unterzeichnet werden.

Infrastruktur + Fahrzeuge: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat

Klicke, um auf S18-25232.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Wann werden auf den U-Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die
entsprechenden Leitsysteme umgesetzt? Warum ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem
Aufzugseinbau oder einer grundhaften Erneuerung des Bahnsteigbelages (Bsp. U-Bhf.
#Kienberg – Gärten der Welt).“.“
Grundsätzlich sieht der Nahverkehrsplan Berlin eine vollständige Barrierefreiheit bis zum
01.01.2022 vor.
Frage 2:
Ab wann wird die Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen erfolgen? Wann ist vor dem Hintergrund mit der
vollständigen #Barrierefreiheit des U-Bahnnetzes zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Bahnhöfe der östlichen U5 besitzen Rampen und gelten somit als #barrierefrei. Eine
Nachrüstung mit Aufzügen erfolgt in Abstimmung mit dem Land Berlin langfristig nach
Plan der barrierefreien Nachrüstung aller Berliner U-Bahnhöfe.“
Frage 3:
Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen für den #Denkmalschutz auf der Linie U5? Wie steht der Senat
zu dem Vorschlag, einzelne Bahnhöfe unter Denkmalschutz zu stellen?
Antwort zu 3:
Das Landesdenkmalamt untersucht aktuell die in den 1970er und 80er Jahren errichteten
Bahnhöfe der Linie U5 auf ihre Denkmaleigenschaft. Die U5 zwischen #Tierpark und
#Hönow ist die einzige U-Bahn-Strecke, die in der DDR errichtet wurde. Sie stellt somit ein
einzigartiges Zeugnis der #Verkehrsgeschichte der deutschen Nachkriegszeit dar. Sofern
die Denkmaleigenschaft erkannt wird, erfolgt eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung.
Frage 4:
Wie wird der allgemeine Zustand folgender U-Bahnhöfe eingeschätzt: Hönow, #Louis-Lewin-Straße,
#Hellersdorf, #Cottbusser Platz, #Kienberg (Gärten der Welt), #Kaulsdorf-Nord, #Wuhletal, #Elsterwerdaer Platz,
#Biesdorf-Süd?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle U-Bahnhöfe sind betriebssicher. Aufgrund von #Materialverschleiß sowie
Vandalismus-schäden sind regelmäßige Reparaturen sowie Teilsanierungen erforderlich.
Wesentliche Veränderungen des Erscheinungsbildes (analog U-Bhf. Kienberg – Gärten
der Welt) sind aufgrund der Denkmalschutzvorgaben nicht gestattet.“
Frage 5:
Wie oft werden die unter 2. genannten Bahnhöfe gereinigt? Welche Leistungen sind im Reinigungsvertrag
vorgeschrieben?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Bahnhöfe der U5 werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Im Reinigungsvertrag
sind tägliche Unterhaltsreinigungen, wöchentliche und monatliche Objektreinigungen
sowie halbjährliche Grundreinigungen vereinbart. Die Graffitientfernung im für den
Fahrgast relevanten Bereich erfolgt in der Regel alle 3 Tage.“
3
Frage 6:
Wie hoch waren die durch Vandalismus verursachten Schäden an den unter 2. genannten Bahnhöfen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufwendungen für Vandalismusschäden werden nicht für jeden der 173 Bahnhöfe
statistisch einzeln erfasst.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand des Sanierungskonzepts für den #Waisentunnel? Welcher Zeitplan wird verfolgt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe
dieser Leistungen soll, sofern keine Vergaberügen bei der Vergabekammer eingereicht
werden, bis zum Jahresende erfolgen.“
Frage 8:
Wann soll der Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz wieder in Betrieb genommen
werden, um die U5 wieder an das restliche U-Bahn-Netz anbinden zu können?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der momentane Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:
§ Vergabe Planungsleistungen bis Ende 2020
§ Planung bis einschließlich 3. Quartal 2021 inkl. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
§ Anschließend Vergabeverfahren der Bauleistungen (ca. 6 Monate bis Anfang 2.
Quartal 2022)
§ Beginn der Bauleistungen Mitte 2. Quartal 2022
Derzeit abgeschätzte Bauzeit ca. 3 Jahre“
Frage 9:
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung des Tunnels?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die bei der Sanierung des Waisentunnels zu erwartenden Kosten werden derzeit auf ca.
30 Mio. Euro abgeschätzt (inkl. Planungsleistungen).“
4
Frage 10:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf dem Netz der U5 ab Friedrichsfelde bis Hönow vorgesehen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nachfolgende Sanierungsarbeiten sind geplant:
#Gleiserneuerung in Hönow Gl. 2b, 5, 6 2021
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Louis-Lewin-Str. 2022
#Weichenerneuerung am U-Bhf. Hellersdorf 2022
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Kaulsdorf Nord 2023
Erneuerung Rampengleise zw. Tierpark u. Biesdorf Süd 2021“
Frage 11:
Wie wird in dem Abschnitt der Zustand der #Signaltechnik eingeschätzt? Inwiefern wird diese ersetzt und
modernisiert?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Signaltechnik befindet sich in einem betriebssicheren Zustand, die Substitutionsmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung (siehe Frage 16).“
Frage 12:
Wie soll erreicht werden, dass die Züge auf der U5, wie alle anderen Linien im Großprofilnetz, die
#Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wird mit Ablösung der Bestandstechnik durch
neue Signaltechnik realisiert.“
Frage 13:
Ab wann werden auf der Linie U5 wieder #Großprofil-Züge verkehren?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 verkehren auch heute Großprofil-Züge. Die Zuggattungen der U5
bestehen aus den Großprofilbaureihen #F sowie und der Kleinprofilbaureihe #IK. Es ist in
Planung, dass voraussichtlich ab 2027 die Baureihe IK nicht mehr auf der U5 zum Einsatz
kommen wird.“
5
Frage 14:
Wann soll die Umstellung auf #Teilautomatisierung (#GoA2) auf der U5 erfolgen?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit ist ein Projekt aufgesetzt, welches die Umstellung auf Teilautomatisierung für die
U5 und die U8 bis Ende 2030 zum Ziel hat.“
Frage 15:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung der Teilautomatisierung erfüllt sein?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
– Ausrüstung der Fahrzeuge
– Ausrüstung der Strecke
– Ausbildung der Bediensteten
– Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB)“
Frage 16:
Welche Umsetzungsschritte für die Teilautomatisierung wurden bereits angegangen? Welche Schritte
stehen noch aus?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Projekt befindet sich am Anfang eines Ausschreibungsverfahrens. Alle weiteren
Schritte stehen noch aus.“
Frage 17:
Welche Kosten sind mit der Teilautomatisierung verbunden und welche finanziellen Vorkehrungen sind dafür
bereits getroffen worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit können noch keine Projektkosten benannt werden.“
Frage 18:
Welche Verbesserungen sind mit der Teilautomatisierung verbunden?
6
Antwort zu 18:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel der Teilautomatisierung ist u. a. die Entlastung des Fahrpersonals und eine
Verstetigung des U-Bahnbetriebes.“
Berlin, den 03.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen + barrierefrei: BER inklusive – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie werden im Zuge des Probebetriebs des #BER die besonderen Anforderungen durch Menschen
mit #Behinderungen berücksichtigt?
Zu 1.: Für den #Probebetrieb (Operational Readiness and Airport Transfer – #ORAT)
wurde sowohl die individuelle Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt als auch verschiedenen Verbänden, Vereinen und Institutionen eine Teilnahme aktiv angeboten. Der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen im ORAT beträgt 3,5 %. Im Regelbetrieb rechnet die FBB auf Grund vergangener Analysen mit
einer Quote von ca. 0,5 %. Insgesamt werden im ORAT 192 #Rollstuhlplätze angeboten. 120 Plätze stehen für #Gehörlose und #Blinde (ohne Begleitung) zur Verfügung.
2. Wie viele Komparsen wurden wegen ihrer Behinderung gezielt für den Probebetrieb ausgewählt?
Zu 2.: Alle Interessenten können sich über die Website des Flughafens für die Teilnahme am Probebetrieb anmelden. In Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister können zusätzlich an jedem Probebetriebstag zwei Komparsinnen bzw. Komparsen mit
Mobilitätseinschränkungen auch ohne vorherige Anmeldung begleitet werden.
3. Wie viele Komparsen hatten insgesamt einen GdB von mindestens 50? Wie viele davon waren blind
/ stark sehbehindert bzw. gehörlos bzw. kognitiv eingeschränkt bzw. stark in ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. nutzten einen Rollstuhl?
Zu 3. Der jeweilige Grad der Behinderung wurde im Rahmen des Probebetriebes nicht
erfasst.
4. Welche besonderen Erkenntnisse brachten diese Komparsen für den künftigen Betrieb des BER und
welche Änderungen wurden bzw. werden noch daraus resultierend vorgenommen?
2/2
Zu 4.: Der Probebetrieb der vergangenen Wochen hat bestätigt, dass der Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) einen hohen Grad an #Barrierefreiheit gewährleistet und sich
viele mobilitätseingeschränkte Komparsinnen und Komparsen auch alleine gut zurechtfinden können. Dies ermöglichen u.a. ein weitreichendes Blindenleitsystem und
vertikale Zugänge über Aufzüge.
5. Um welchen Zeitfaktor erhöhen sich beispielsweise die Wegezeiten dadurch, dass Rollstuhlfahrer
nur Aufzüge statt Rolltreppen nutzen können?
Zu 5. Da Aufzüge und Treppen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen,
geht die FBB von keinen zusätzlichen Wegzeiten aus.
6. Sind Berichte zutreffend, dass der Zugang zu Aufzügen beim Probebetrieb teilweise durch verschlossene Türen nicht möglich war, so dass Rollstuhlfahrer ggf. ihren Abflug verpasst hätten?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden bereits gezogen?
Zu 6. und 7.: Alle Funktionen, Systeme und Anlagen werden im Probebetrieb geprüft
und mögliche Anpassungen für einen reibungslosen Ablauf ab Inbetriebnahme vorgenommen. Neben der Schulung aller am Prozess Beteiligten dient der Probebetrieb
dazu, Fehler zu erkennen, letzte anzupassende Einstellungen an Anlagen und Systemen vorzunehmen sowie prozessuale Abläufe zu proben.
8. Wie soll im Regelbetrieb gewährleistet werden, dass Aufzüge stets funktionieren bzw. unverzüglich
repariert werden? Welche Vertragsregelungen wurden diesbezüglich mit Herstellern und Wartungsunternehmen getroffen und gibt es ggf. finanzielle Sanktionen?
Zu 8.: Die Funktionalität der Aufzüge wird in Echtzeit über eine visualisierte Gebäudefunktionssteuerung sowohl im Einsatzbüro Terminal als auch in der Leitstelle Technik
überprüft. Bei Störung einer Anlage entsendet die Leitstelle Technik unverzüglich einen Techniker bzw. eine Technikerin vor Ort, um die Störung zu beheben und die
Funktionalität der Anlage wiederherzustellen.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen

S-Bahn-Vergabeverfahren gestartet, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/s-bahn-vergabeverfahren-gestartet

Das umfangreiche #Vergabeverfahren für die Berliner -Bahn ist am 4. August 2020 mit der Übersendung der Bekanntmachung an das #EU-Amtsblatt gestartet. Damit schreiben die Länder Berlin und Brandenburg nach dem #Teilnetz #Ring nun auch die Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn der S-Bahn in der Hauptstadtregion neu aus.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg agiert erneut als Vergabebüro.

Das Vergabeverfahren beinhaltet sowohl die #Fahrzeuglieferung und die #Instandhaltung der neuen Fahrzeuge als auch die #Verkehrsleistung selbst. Es umfasst die folgenden S-Bahn-Linien der beiden Teilnetze:

Linien des Teilnetzes Nord-Süd:

  • #S8 (Hohen Neuendorf – Wildau);
  • #S86 (Buch – Grünau);
  • #S2 (Bernau – Blankenfelde);
  • #S25 (Hennigsdorf – Teltow Stadt);
  • #S1 (Oranienburg – Wannsee);
  • #S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
  • #S85 (Hauptbahnhof – Ostkreuz – Flughafen BER)

Linien des Teilnetzes Stadtbahn:

  • #S9 (Flughafen BER – Spandau);
  • #S75 (Spandau – Wartenberg);
  • #S5 (Westkreuz – Strausberg Nord);
  • #S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
  • #S3 (Charlottenburg – Erkner);

Die Vergabe wird als #Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem #Teilnahmewettbewerb durchgeführt und umfasst vier Lose.
Die Fahrzeuglieferung und -instandhaltung bilden dabei zwei eigene Lose mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 30 Jahren, um einen Anreiz für eine langlebige Konstruktion der neuen S-Bahn-Fahrzeuge zu setzen. Im Ergebnis der Vergabe werden sowohl Verkehrsverträge als auch Instandhaltungsverträge für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn geschlossen.

Die #Laufzeit der Verkehrsverträge für die Erbringung der Betriebsleistungen beträgt jeweils 15 Jahre. Ab Dezember 2027 ist im Teilnetz Nord-Süd eine gestaffelte Betriebsaufnahme geplant. Der Vertrag endet im Dezember 2042. Der Verkehrsvertrag im Teilnetz Stadtbahn beginnt im Februar 2028 mit einer gestaffelten Betriebsaufnahme, dieser Vertrag endet entsprechend im Februar 2043.

Im Rahmen der größten #Ausschreibung der Berliner -Bahn-Geschichte werden für beide Teilnetze insgesamt 327 #Halbzüge (4 Wagen) mit Option auf bis zu weitere 213 Halbzüge geliefert. Dies entspricht einer Anzahl von 1308 S-Bahn-Wagen, respektive 852 weiterer S-Bahn-Wagen als Option. Das Land Berlin gründet, ggf. unter Beteiligung des Landes Brandenburg, für diesen #Fahrzeugpool eine landeseigene #Schienenfahrzeuggesellschaft.

Für Fahrgäste ergeben sich zahlreiche Angebots- und Qualitätsverbesserungen. So entstehen neue Verbindungen, Beförderungskapazitäten werden erhöht und Taktfolgen einzelner Linien teilweise verdichtet. Die neuen Fahrzeuge werden vollständig als Halbzüge mit durchgängiger Begehbarkeit konzipiert. Fahrgäste profitieren von verbesserter #Barrierefreiheit, moderner #Fahrzeugtechnik, z.B. #Klimatisierung, sowie kundenfreundlicher #Fahrgastinformation.

Das nun gestartete Vergabeverfahren soll innerhalb von ca. zwei Jahren durchgeführt werden.

App + Fahrplan: Der VBB führt digitale Innovationen ein – neue „multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de“ ist online, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neue-multi-mobile-fahrinfo-auf-vbbde-ist-online

Verbesserung der #Barrierefreiheit#Multi-mobiles Routing ∙ neue #Sharing-Anbieter implementiert ∙ Einbindung von eigenem Fahrrad & PKW in die Routenplanung

Die #VBB-Fahrinfo hat ein umfangreiches Update hinter sich und präsentiert sich jetzt als multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de.
In die Routenplanung können nun auch eigene Fahrzeuge sowie Sharing-Dienstleister mit einbezogen werden. Zusätzlich werden dazu auch Parkmöglichkeiten in Berlin und Brandenburg angezeigt. Auch die Livekarte ist nun in die Ansicht (vbb.de/fahrinfo) integriert. Weiterhin wurde die barrierefreie Auskunft für blinde, seh- und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de optimiert.

Der VBB sammelte auf vielen verschiedenen Kommunikationskanälen kontinuierlich die Meinungen und Vorschläge der Nutzer*innen der VBB-Fahrinfo. Im letzten Update wurden die Anregungen aufgenommen und etliche Verbesserungen und Erweiterungen eingeführt. Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist dadurch z.B. nun barrierefreier. Zudem ist das Feld der Routenplanung im Verhältnis zur Karte angepasst. Die neue Livekarte mit den aktuell fahrenden Bussen und Bahnen sowie Bike- und Carsharing-Fahrzeugen, Fahrradvermietern für den Freizeitverkehr, Park&Ride- und Taxistationen ist nun ebenfalls in die multimobile Fahrinfo auf vbb.de integriert.

Multi-mobil auf allen Wegen im VBB-Land unterwegs

Neu ist, dass nun auch Verbindungen unter Berücksichtigung des eigenen Fahrrads und PKWs sowie von Sharing-Fahrzeugen berechnet werden können. Das Routing ist dabei sowohl nur mit dem eigenen Fahrrad bzw. Fahrzeug als auch in Kombination unterschiedlichster Verkehrsmittel möglich. So lassen sich Wege flexibel und in Kombination mit dem ÖPNV umweltfreundlich gestalten. Zusätzlich hat der VBB neue Sharing-Angebote ins multi-mobile Routing aufgenommen. Zum Carsharing-Angebot in Berlin wurde neben DB Flinkster auch SHARE NOW in den Pool aufgenommen. Zum Bikesharing sind neben nextbike und DB Call A Bike weiterhin die Brandenburger Fahrradvermieter für individuelle Radtouren vertreten. Die Integration weiterer Anbieter, z.B. von E-Tretrollern, ist in Planung.

Barrierefreiheit für seheingeschränkte und blinde Fahrgäste optimiert

Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist gemäß der sog. Web Content Accessibility Guidelines (#WCAG) 2.0 in der Konformitätsstufe „AA“ #barrierefrei. Verschiedene Einstellungen, wie die Bedienung der VBB-Fahrinfo über die Tastatur, ermöglichen eine optimierte Nutzung durch blinde und seheingeschränkte Fahrgäste im VBB-Land. Außerdem sind dynamische Inhalte optimiert und die #Screenreader-Funktion liest den Fahrgästen die Texte auf dem Bildschirm vor.

Für alle Fahrgäste, die mit Koffern, Kinderwagen oder Rädern unterwegs oder mobilitätseingeschränkt sind, eine wichtige Verbesserung: Für S- und U-Bahnhöfe werden auch #Aufzugsstörungen angezeigt und alternative Routen mit funktionierenden Aufzügen angeboten. Bei der Routenplanung wird an jedem Abschnitt der Betreiber der Fahrt genannt. So können Fahrgäste leicht Kontakt zum Verkehrsunternehmen aufnehmen, falls sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Die multi-mobile Fahrinfo ist über www.vbb.de/fahrinfo erreichbar und nicht Teil der VBB-App Bus&Bahn. Die Routenberechnung selbst ist bei manchen verkehrsmittelübergreifenden Kombinationen noch optimierbar, hier lädt der VBB zum Testen ein. Auch in Zukunft werden Anregungen sowie die barrierefreien Richtlinien bei der Weiterentwicklung der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de berücksichtigt.

barrierefrei: BerlKönig und gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kosten haben im jeweiligen Rechnungsjahr 2018 und 2019 das Vorhaben (Inklusions-)Taxi/
#SonderFahrDienst gekostet und wie viele Personen wurden damit transportiert?
Antwort zu 1:
Die Anfrage betrifft zu unterscheidende Angebote:
Das #Inklusionstaxi ist ein rollstuhlgerechtes, nach der DIN 75078 ausgestattetes, aber
ansonsten regulär konzessioniertes Taxi. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind in der
Regel hierfür geschult.
Der Sonderfahrdienst des Landesamts für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo) ist auf
dessen Internetseite https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderungversorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ beschrieben. Für die Beförderung
stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit einem Fahrer und einem
Beifahrer als Begleitpersonen, die unten gesondert ausgewiesen werden), vor allem zur
Überwindung von Treppenstufen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Fahrzeuge sollte
denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen
2
Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel
nicht barrierefrei erreichbar ist.
Die Kosten für das „Inklusionstaxi“ und für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen (Sonderfahrdienst) lassen sich wie folgt gliedern:
Ausgaben „Inklusionstaxi“:
2018: keine Ausgaben (Die Förderrichtlinie wurde am 09.11.2018 veröffentlicht)
2019: 62.787,15 Euro
Die Anzahl der beförderten Personen wird nicht statistisch erfasst. Das „Inklusionstaxi“
wird regulär in die Taxiflotte eingefügt.
Ausgaben „Sonderfahrdienst“:
2018: 6.491.149,00 Euro
2019: 6.845.294,00 Euro
Beförderte Berechtigte:
2018: 29.831 Personen
2019: 28.744 Personen
Beförderte Begleitpersonen:
2018: 49.782 Personen
2019: 49.050 Personen
Frage 2:
Welche Kosten sind im Jahr 2019 bei dem Vorhaben #BerlKönig für Transporte behinderter Menschen in wie
vielen Fällen entstanden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig handelt es sich um ein inklusives Angebot, was es
mobilitätseingeschränkten Menschen erlaubt, das bestehende Angebot zu nutzen. Die
zusätzlichen Kosten für die #Barrierefreiheit des Angebotes beschränken sich auf die
einmalige Umrüstung der Fahrzeuge, die entsprechend barrierefreie Entwicklung der App
sowie die Schulung von Fahrerinnen/Fahrern zum Umgang mit #mobilitätseingeschränkten
Menschen. Bei der Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern stehen weniger
Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung und die Zeit des Ein- und Ausstiegs verlängert sich.
Im Jahr 2019 sind dem Land Berlin für den inklusiven BerlKönig-Dienst keine Kosten
entstanden, da die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG durchgeführt wurde.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Akzeptanz der Inklusions-TaxiSonderFahrDienst als gering zu bezeichnen ist und
mögliche Nutzer einen Bedarf eine Reihe von Tagen vorab buchen müssen?
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Antwort zu 3:
Das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ ist ein Bestandteil einer inklusiven Stadt mit
den entsprechenden Mobilitätsangeboten. Als ergänzendes Mobilitätsangebot stehen in
Berlin derzeit allerdings noch nicht ausreichend Inklusionstaxis zur Verfügung, um eine
spontane Nachfrage zu bedienen, weshalb es zutrifft, dass Fahrten mit einem
Inklusionstaxi aktuell vorbestellt werden müssen.
Die Akzeptanz des Sonderfahrdienstes ist ausweislich der Antwort zu 1. hoch. Wie in der
Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12486 ausgeführt, ist aktuell die
Inanspruchnahme des Fahrdienstes aufgrund der im Zusammenhang mit dem CoronaVirus bekannten Umstände stark rückläufig , es werden wesentlich weniger Fahrten
gebucht bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten storniert
Frage 4:
Teilt der Berliner Senat, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben damit nicht
bewerkstelligt werden kann, wie will der Berliner Senat damit umgehen und was ist der grünen
Verkehrssenatorin ein gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin wert?
Antwort zu 4:
Der Senat strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an. Im
Mobilitätsbereich soll diese gleichberechtigte Teilhabe dadurch erreicht werden, dass noch
vorhandene Barrieren abgebaut werden. Der ÖPNV soll die Mobilität der Berlinerinnen
und Berliner gleichwertig im gesamten Stadtgebiet auf einem hohen Niveau sichern und
dabei dem mit der Daseinsvorsorge verknüpften sozialen Anspruch gerecht werden. Dazu
gehört auch die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die
Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die Herstellung der
Barrierefreiheit ist dabei eine Querschnittsaufgabe aller Bereiche der Verkehrs- und
Bauplanung. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22849
ausgeführt, wird die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich
durchgeführt, so dass die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich erfüllt werden.
Darüber hinaus werden spezielle Angebote für Fahrgäste mit Behinderung (z.B. VBBBegleitservice, Inklusionstaxi, Sonderfahrdienst) vorgehalten.
Frage 5:
Inwieweit sind Spontanfahrten beim Projekt BerlKönig möglich, so dass viele behinderte Menschen in Berlin
auf eine Ausweitung von BerlKönig für den Transport von behinderten Menschen setzen und kann sich der
Berliner Senat eine Ausweitung des Projekts insbesondere für behinderte Menschen in Berlin vorstellen?
Frage 6:
Wenn nein: Wie und wann gedenkt der Senat ein alternatives Angebot zu schaffen, das Rollstuhlnutzerinnen
und Rollstuhlnutzern, die sich kein Taxi leisten können, Spontanfahrten ermöglicht?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig sind ausschließlich Spontanfahrten möglich. Die durchschnittliche
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Wartezeit auf ein barrierefreies Fahrzeug nach Spontanbestellung betrug 17 Minuten in
der letzten Erhebung. Der Service wird aufgrund der kurzen Wartezeiten von den Kunden
sehr gelobt und gut angenommen.“
Bestimmte Personengruppen, die besondere Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
benötigen, können hier nicht berücksichtigt werden. Dies kann auch nicht durch eine
Ausweitung des Projekts aufgefangen werden. Sofern weitere Hilfestellungen erforderlich
sind, werden somit auch in Zukunft weitere Angebote (z.B. Sonderfahrdienst, VBBBegleitservice) vorgehalten werden müssen.
Frage 7:
Wie wird zukünftig sichergestellt, dass das Angebot – wie ursprünglich beim BerlKönig kommuniziert – auch
in den Außenbezirken ankommt?
Antwort zu 7:
Die BVG ist in Gesprächen mit dem Senat zur Zukunft des für vier Jahre genehmigten
Erprobungsverkehrs. Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Landes Berlin (NVP)
die künftige Erprobung von on demand Angeboten in Gebieten vor, die derzeit nur
eingeschränkt entsprechend den Erschließungsstandards des NVP angebunden sind. Der
Schwerpunkt liegt hier bei der Zubringerfunktion insbesondere zu schnellen ÖPNVAnbindungen mit S- und U-Bahn.
Frage 8:
Wie gedenkt der Senat zukünftig die barrierefreie Nutzung des Angebotes, d.h.,
a) alternative Bestellmöglichkeit (nicht nur über App),
b) barrierefrei bedienbare App,
c) nutzergruppenspezifisches Routing,
d) eindeutige Auffindbarkeit virtueller Haltestellen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen,
e) Angleichung der Wartezeit für Rollstuhlnutzer/-innen an die Wartezeit der anderen Nutzerinnen und
Nutzer,
f) barrierefrei gestaltete Fahrzeuge,
sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/22849 ausgeführt, wird
die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen Forschungs- und
Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich durchgeführt, das
bereits bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzt (s. u.). Die in der Frage
genannten weitergehenden Anforderungen sind bei mit Landesmitteln finanzierten
Angeboten des ÖPNV zu berücksichtigen. Insoweit wird auf die entsprechenden
Ausführungen im NVP zu on demand Angeboten verwiesen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig befindet sich in einer Erprobungsphase. Währenddessen wird das Angebot
kontinuierlich weiterentwickelt. 2019 wurde ein Feature eingeführt, mit dem Kundinnen und
Kunden mit Schwerbehinderung ihren Berechtigungsausweis zur Mitnahme einer
kostenlosen Begleitperson direkt in der App hochladen können. Die Barrierefreiheit der
App wurde verbessert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Buchung mit
Hilfe von Sprachsteuerung leichter zu machen. Im 1. Quartal 2020 erfolgt der Einsatz
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eines Sprinters, der einen besseren Innenraumkontrast für sehbeeinträchtigte Menschen
sowie eine höhere Deckenhöhe für Menschen mit höheren Elektrorollstühlen bietet.
BerlKönig-Buchungen ohne Smartphone sind derzeit in den Kundenzentren
Holzmarktstraße, Alexanderplatz und Hermannplatz möglich.
Bei einem Weiterbetrieb des BerlKönigs wären weitere Verbesserungsmaßnahmen zu
erwarten. Derzeit ist die Finanzierung des BerlKönigs und damit der Weiterbetrieb über die
aktuell angebotenen Sonderfahrten von systemrelevantem Personal im
Gesundheitswesen hinaus noch nicht gesichert. Alle Parteien arbeiten an einer
gemeinsamen Lösung.“
Frage 9:
Inwiefern existiert eine DIN-Norm für barrierefreie Fahrzeuge und wie sieht sie aus?
Antwort zu 9:
Der Senat hat in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines
barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ für die
Umrüstung von Fahrzeugen zu barrierefreien „Inklusionstaxen“ die DIN 75078
(„Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ Teil 1 + 2 in der jeweils
geltenden Fassung) von Jahres- oder Neufahrzeugen der Kategorie B1 (Kraftfahrzeuge
mit höchstens sieben zugelassenen Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und
Rollstuhlplatz) und der Kategorie B2(Kraftfahrzeuge mit höchstens neun zugelassenen
Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und Rollstuhlplatz) mit Sicherstellung der Einhaltung
des § 21 a Straßenverkehrsordnung zugrunde gelegt. Die genannte DIN-Norm kann über
den Beuth Verlag beschafft oder in den öffentlichen Auslagestellen eingesehen werden
(https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen#/).
Frage 10:
Inwiefern fühlt sich die BVG als AöR grundsätzlich dazu verpflichtet eine Barrierefreiheit anzubieten und
inwiefern könnte das Vorhaben BerlKönig bei einem Einsatz zusätzlicher barrierefreier Fahrzeuge helfen,
dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 10:
Die BVG hat in erster Linie die Aufgabe, straßen- und schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr mit Omnibussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Bahnen
besonderer Bauart durchzuführen. Hierfür gelten gemäß Nahverkehrsplan besondere
Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der BerlKönig ist – wie mehrfach ausgeführt – ein
eigenwirtschaftliches, inklusives Angebot der BVG, das sich an diejenigen richtet, die
grundsätzlich mobil sind und sich selbstständig im ÖPNV bewegen können, aber nicht Teil
des vom Senat bestellten öffentlichen Nahverkehrs.
Ergänzend teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG versteht sich als Dienstleister für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste
der Stadt. Barrierefreiheit ist deshalb ein selbstverständlicher Aspekt ihres
Verkehrsangebots. Die detaillierten Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV in
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Berlin gibt der Berliner Senat im jeweils aktuellen Nahverkehrsplan (NVP), aktuell für den
Zeitraum 2019 – 2023, vor.“
Berlin, den 06.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz