Doch es ist unklar, wie es weitergeht. Das Problem ist das Geld. Und dann ist da auch noch der #BER. Wagemutige #Flugschauen, Selfies in Cockpits und Milliarden-Geschäfte: Alle zwei Jahre lockt die #Luftfahrtmesse#ILA Zehntausende Besucher, Geschäftsleute und Regierungsvertreter nach Schönefeld bei Berlin. Doch es ist ungewiss, ob und wie es mit der defizitären Messe weitergeht nach der nächsten Ausgabe 2020. Die Berliner #Messegesellschaft macht nun Druck auf die Beteiligten.
„Was ab 2022 sein wird, ist vollkommen unklar“, sagte Messechef Christian #Göke der Deutschen Presse-Agentur. In diesem Jahr müsse eine Lösung gefunden werden – bevor die Gäste zur letzten geplanten Internationalen Luft- und #Raumfahrtausstellung (ILA) im Mai nächsten Jahres kommen. „Man muss allerspätestens 2020 die Zukunft präsentieren können.“
Alle zur Verfügung stehenden #Betriebsreserven werden eingesetzt ⋅ rund 80 zusätzliche Zugfahrten auf der Linie #S5
Am Montag, 1. April wollen die Beschäftigen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein weiteres Mal in den #Warnstreik treten. Busse, U- und Straßenbahnen werden ganztägig nicht fahren.
Wie schon am BVG-Streiktag im Februar wird die S-Bahn Berlin ihr volles Programm fahren und alle einsetzbaren Betriebsreserven mobilisieren. Außerdem wird es von ca. 5 bis ca. 18 Uhr rund 80 zusätzliche Fahrten auf der S5 zwischen Mahlsdorf <> Warschauer Straße geben.
Wegen der Kurzfristigkeit können die Verstärkerfahrten auf der S5 in der elektronischen Fahrplanauskunft nicht angezeigt werden.
Aufgrund der Ankündigung des Streiks kurz vor einem Wochenende mit vielen Baustellen, z. B. in der Werkstatt in Wannsee, ist die Fahrzeug- und Personalbereitstellung für den kommenden Montag eine besondere Herausforderung für die S-Bahner.
Die DB-Regionalzüge werden am Montag nach Fahrplan verkehren.
Fahrgäste müssen dennoch mit sehr vollen Zügen rechnen.
Am #Flughafen#Schönefeld haben sich am Freitagabend mehrere Dutzend #Taxifahrer zu Protesten versammelt. Grund sind offenbar Flughafengebühren.
Der Mega-BVG-Streik kommt wohl erst am Montag, doch schon am Freitagabend gibt es am Flughafen Schönefeld einen Ausstand: Dort streiken am Abend rund 40 Taxifahrer, bestätigte die Flughafengesellschaft FBB einen Bericht der „B.Z.“, der zudem Bilder der Streikenden zeigt. Demzufolge richtet sich der Streik gegen eine geplante Erhebung der Flughafengebühr. Diese soll offenbar von 1,50 Euro auf 2,50 Euro steigen, ohne dass der Betreiber #Apcoa Park Management mit den Taxifahrern Rücksprache gehalten habe, erklärte der #Taxiverband Berlin-Brandenburg laut „B.Z.“.
Der klassische #Radfahrer? Männlich, um die 30, kampferprobt. Ein Panel nur aus #Frauen hat zum Thema Gender und #Verkehrswende diskutiert.
Die meisten Straßen werden von Männern geplant, viele Frauen sterben auf ihnen. Zwei Drittel der bei einem schweren #Abbiegeunfällen mit schweren Lkw beteiligten Radfahrer waren laut einer Auswertung der GDV-Unfalldatenbank von 2017 Frauen, 40 Prozent von ihnen über 65 Jahre alt. Die meisten Fahrten in öffentlichen #Verkehrsmitteln werden von Frauen zurückgelegt, aber nur 22 Prozent der Mitarbeiter im #ÖPNV sind EU-weit Frauen. Ein Blick auf diese Zahlen zeigt, dass die soziale Rolle der #Geschlechter, im Englischen als „Gender“ bezeichnet, auch beim Thema Verkehr und #Verkehrsplanung eine Rolle spielt.
Berlin – Nanu, was fährt denn da? Michael Rothe traute seinen Augen nicht. Auf einer Berliner Bahnstrecke, die seit Monaten ungenutzt dahindämmerte, war plötzlich ein Zug unterwegs. Und dann noch ein Intercity Express!
Der Zug, der als „#Diesel-Weißwurst“ seine Karriere begann, dient nun als rollendes #Labor für #Verkehrstechnik
Ein #ICE auf der Alten #Wannseebahn und der #Stammbahn: Das hatte es noch nicht gegeben! Der Südwest-Berliner fuhr dem Zug hinterher, um ihn zu fotografieren. „Irgendwann rief dann die Arbeit, und ich musste das Shooting schweren Herzens aufgeben“, erzählt der Diplom-Kaufmann.
Ursprünglich waren ab dem 1. April in der #Wendenschloßstraße in #Köpenick Bauarbeiten der Berliner #Wasserbetriebe vorgesehen. Diese wurden nun kurzfristig um drei Wochen verschoben. Aufgrund der für einen #Schienenersatzverkehr notwendigen Organisation von Dienst- und Schichtplänen ist eine kurzfristige Rückkehr zum normalen #Straßenbahnbetrieb leider nicht möglich.
Aus diesem Grund verkehren ab dem 1. April die Straßenbahnen der Linie #62 nur zwischen S-Bahnhof Mahlsdorf und Betriebshof Köpenick. Den restlichen Weg bis zur Endhaltestelle Wendenschloß übernehmen barrierefreie Busse. Insgesamt sollen die Bauarbeiten bis September andauern.
20 Jahre einheitlicher #VBB-Tarif für Berlin und Brandenburg Neue #Tarif-Angebote zum #Jubiläum – günstiger fahren im VBB
#VBB-Firmenticket für Berlin und Brandenburg: Arbeitnehmer|innen sparen 168- bzw. 276 Euro p.a. Verbundweites VBB-Azubiticket für 365 Euro p.a. #Kostenloses#Schülerticket Berlin AB Zahl der Fahrgäste seit VBB-Gründung auf 1,5 Mrd. gestiegen Pünktlich zum 20-jährigen Jubiläum des VBB-Tarifs haben heute der Regierende Bürgermeister Michael Müller, Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther, Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider und VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel neue Tarifprodukte vorgestellt, die noch in diesem Jahr eingeführt werden sollen. Das neue VBB-Azubiticket wird im gesamten Verbundgebiet gelten, das kostenlose Schülerticket im Tarifbereich Berlin AB und das neue VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss wird wie bisher für alle Tarifstufen erhältlich sein. Seit dem 1. April 1999 gibt es für Berlin und Brandenburg ein einheitliches VBB-Tarifsystem. Die Zahl der Fahrgäste, die jedes Jahr mit Bahnen und Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs fahren, stieg seitdem von 1 Milliarde auf mehr als 1,5 Milliarden pro Jahr.
Mit dem neuen VBB-Firmenticket fahren Arbeitnehmer|innen in Berlin und Brandenburg ab dem 1. September 2019 zukünftig noch günstiger mit Bus und Bahn zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber mit einem Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel beteiligt. Je nach Zuschusshöhe geben die VBB-Verkehrsunternehmen einen ÖPNV-Rabatt dazu. Mit dem Engagement des Arbeitgebers, der sich an den Fahrtkosten mit einem Mindestzuschuss beteiligt, bringt es den Arbeitnehmer|innen eine jährliche Ersparnis von mindestens 168 Euro bzw. 276 Euro pro Ticket.
Das kostenlose Schülerticket Berlin AB und das VBB-Azubiticket werden zum 1. August 2019 eingeführt. Die Abstimmungen für beide Tarifprodukte finden derzeit noch im Detail statt.
Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Herzlichen Glückwunsch VBB! Der einheitliche Tarif ist eine Erfolgsgeschichte. Das beweisen die seit Jahren ungebrochen steigenden Fahrgastzahlen. Mit attraktiven Angeboten im Tarif entlasten wir die Berlinerinnen und Berliner. Wie in der Koalitionsvereinbarung versprochen, wird das VBB-Firmenticket für das Stadtgebiet Berlin unter der 50-Euro-Marke liegen und das Schülerticket in Berlin wird kostenlos. Aber nicht nur Stammkunden profitieren mit Ihren Aboverträgen, sondern alle Fahrgäste, denn seit mehr als zwei Jahren haben wir Preiserhöhungen für den VBB-Tarif ausgesetzt. Bei immer mehr Einwohnerinnen und Einwohnern in der Region und in der Hauptstadt zeigt sich der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg leistungsfähig und vorbildlich.“
Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Wir sind auf einem guten Weg, die Mobilität überall im Land zu verbessern. Mehr Züge, mehr Angebote und mehr Qualität heißt auch: Einfache und günstige Tickets, die den Umstieg auf die Öffentlichen Verkehrsmittel erleichtern. Für das VBB-Firmenticket und das VBB-Azubiticket haben wir Konditionen geschaffen, bei denen auch kleinere und mittlere Unternehmen attraktive Angebote für ihre Fachkräfte setzen können, um zu sparen und gleichzeitig umweltfreundlich unterwegs sein. Jetzt kommt es darauf an, dass alle mitmachen.“
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Mit dem neuen Jobticket machen wir den ÖPNV im VBBLand Berlin und Brandenburg noch attraktiver. Das ist gut für die Menschen, die Umwelt und den Klimaschutz. Nur durch die gemeinsame Anstrengung von Wirtschaft und Ländern können wir erfolgreich sein.“
Susanne Henckel, Geschäftsführerin des VBB: “Es freut mich sehr, dass wir pünktlich zum 20-jährigen VBB-Jubiläum neue, attraktive Tarifangebote einführen können: VBB-Firmenticket, VBB-Azubiticket, kostenlose Schülertickets in Berlin – das sind echte Meilensteine zum #VBBLand-Geburtstag. Der VBB-Tarif hat sich bewährt und steht für das einheitliche Angebot in beiden Ländern Berlin und Brandenburg. Wir danken den Verkehrsunternehmen für die sehr gute Zusammenarbeit in all der Zeit und den Fahrgästen für ihr Vertrauen.“
Neu: VBB-Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss
Das neue VBB-Firmenticket bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, sich mit ihrem Engagement für den umweltfreundlichen Öffentlichen Nahverkehr zu profilieren. Konkret bedeutet das: Zahlt die Firma monatlich mindestens 10 Euro zu den Fahrtkosten eines Beschäftigten, dann geben die Verkehrsunternehmen einen ÖPNV-Rabatt in Höhe von vier Euro monatlich pro Beschäftigten. Dieser Rabatt verdoppelt sich, wenn mindestens 15 Euro monatlich seitens des Arbeitgebers beigesteuert werden. Jeder Euro, den der Arbeitgeber darüber mehr zahlt, verringert den Eigenanteil der Beschäftigten am VBB-Firmenticket. Möglich ist auch, dass die Firmen die kompletten Ticketkosten für ihre Arbeitnehmer|innen übernehmen. Die Beteiligung des Arbeitgebers mit einem Fahrtkostenzuschuss für Bus und Bahn (Arbeitgeberzuschuss) ist in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Seit dem 1. Januar 2019 können diese Aufwendungen geltend gemacht werden. Mit dem VBB-Firmenticket erhalten Arbeitgeber ein wirkungsvolles Instrument, das sie bei der Fachkräfteanwerbung und bei der Bindung ihrer Arbeitnehmer|innen unterstützt.
Vertragsabschluss bereits ab fünf Tickets
Für das neue VBB-Firmenticket wurde auch die Mindestzahl der am Firmenticket teilnehmenden Beschäftigten deutlich gesenkt. Waren vorher mindestens 50 Teilnehmer|innen erforderlich, ist es jetzt für kleinere Unternehmen bereits ab fünf Teilnehmer|innen möglich, das neue VBB-Firmenticket zu erwerben.
20 Jahre VBB-Tarif: Ein Ticket für alle – 38 Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg
Im Einigungsvertrag von 1990 wurde ein gemeinsamer Verkehrsverbund für Berlin und Brandenburg vereinbart. Die Idee: 38 Verkehrsunternehmen, ein Ticket. Busse, U-, S-, Regional- oder Straßenbahnen – sogar Fähren – sollten mit einem Fahrausweis genutzt werden können. Es dauerte bis zum 1. April 1999, bis aus der Vision der konkrete VBB-Tarif wurde. Zum Start nutzte rund eine Milliarde Menschen den neuen VBB-Tarif mit einheitlichen Fahrausweisen. Seitdem setzte eine dynamische Entwicklung ein: Moderne Fahrzeuge, Echtzeitdaten, Handyticket, WLAN und ein erhebliches Mehr an verkehrlichem Angebot prägen heute das #VBBLand. Die früheren Grenzen sind heute praktisch unsichtbar geworden. Eine halbe Milliarde Fahrgäste konnten dazugewonnen werden.
Weitere Details: vbb.de/20Jahre, vbb.de/firmenticket, vbb.de/presse
Twitter: #VBBLand
#Verkehrssenatorin Regine #Günther und ihr Team haben lange gesucht. Doch auf der ganzen Welt haben sie keine Regelung gefunden, die mit dem nun entstehenden vierten Abschnitt des Berliner #Mobilitätsgesetzes auch nur entfernt vergleichbar sei. „Eine gesetzliche Regelung des #Fußverkehrs, der dieser Form der Mobilität mehr Raum geben soll: So etwas gibt es international noch nicht“, sagte die parteilose, von den Grünen nominierte Politikerin. Berlin werde die erste Stadt sein, die ein solches Gesetz bekommt. Im Februar 2020 soll der nächste Teil des Mobilitätsgesetzes vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden, hieß es. Einklagbar sind die Versprechungen aber nicht, und Experten kommen zu einem gemischten Fazit.
„Der neue Abschnitt schafft eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verkehrswende“, versprach Günther. Damit setze Berlin deutschlandweit Standards. „Der #Fußverkehr wird endlich als gleichberechtigter Teil der Mobilität neu positioniert und aufgewertet“, so die Politikerin. Das sei angemessen – schließlich werden rund ein Drittel aller Wege in Berlin per pedes zurückgelegt.
Frage 1: Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an? Frage 2: Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt werden müssen. Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.
#Blankenburger Süden Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog. „Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als 2 integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg notwendig inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen Stadtquartiers genauer untersucht. Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige „Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG (DB AG)).
#Buch Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des #Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow notwendig. Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.
#Buckower Felder Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr, die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an. Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze im Gebiet begrenzt. Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.
#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung 3 des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße. Der Neubau einer #Regionalbahnhofs#Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.
#Gartenfeld Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt. Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum #Innovationscampus#Siemensstadt. Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel Gartenfeld. Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte- Tegel-Spandau geprüft.
#Johannistal / Adlershof Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und #Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische Heide hergestellt. Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.
#Michelangelostraße Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) abhängig. Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße. 4 Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert. Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer Weg zu verlängern.
#Schumacher Quartier Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von großer Bedeutung. Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel Projekt mit einer Buserschließung. Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind noch nicht abgeschlossen.
#Wasserstadt Oberhavel Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7) oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung der #S-Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus Siemensstadt. Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau geprüft. Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.
#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung 5 gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow, die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 3: In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw. nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden. Frage 4: Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell mit dem Bauen beginnen zu können? Antwort zu 4: Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst. Frage 5: Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung? Antwort zu 5: Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Unterstützung der DB AG zuständig. Die Finanzierung bedarf einer Klärung. Frage 6: Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens „Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich? Antwort zu 6: Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG. Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur 6 Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des Vorhabenbestellers. Frage 7: An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP korrigiert? Antwort zu 7: Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten betreffen: „Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16: Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen. „Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17: Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren aufgenommen. „Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15: Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt. „Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16: Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel Gartenfeld geführt. Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West- Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll. Frage 8: Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen auszuweisen? 7 Antwort zu 8: Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf Frage 9: Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt? Antwort zu 9: Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr. 01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar. Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren. Frage 10: Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost- West-Trasse? Antwort zu 10: Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße (Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen getrennten Gebietsteile darstellt. Frage 11: Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies? Antwort zu 11: Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt. 8 Frage 12: In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft? Antwort zu 12: Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11. Frage 13: Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)? Antwort zu 13: SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet des Wohnungsbaus umzusetzen. Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wann wurde die #Fußgängerbrücke gebaut und wann wurde die Brücke jeweils saniert/instandgesetzt – unter Angabe von Monat, Jahr und Maßnahmen? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Fußgängerbrücke 1. Bauabschnitt – BA (#Heinrich-Rau-Straße bis zum S- und Fernbahnsteig) wurde im Zeitraum von 1986 – 1988, der 2. BA (Verlängerung über die Fernbahn mit ortsverbindenden Charakter) im Zeitraum von 07/91 bis 11/91 durch die damalige Deutsche Reichsbahn gebaut. Auftraggeber des Neubaus der beiden BA´s war der Magistrat von Berlin / Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen (SenBauWohn). Auf Grund des immer wiederkehrenden #Vandalismus wurden in den letzten Jahren verstärkt #Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen. Dabei wurden u.a. Scheiben und ihre Einfassungen, Deckenpaneele und integrierte Lampenkörbe neu errichtet. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden die alten Lampenkörbe durch neue Vandalismus sichere Leuchten ersetzt. Die restlichen Lampenkörbe werden voraussichtlich im 2. Quartal 2019 getauscht.“ 2 Frage 2: Wie schätzt der Senat grundsätzlich den #Zustand der Fußgängerbrücke ein (Verschmutzung, Beschädigung, Beschmierungen, Gestank)? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Brücke ist sehr hohem Vandalismus ausgesetzt, was das Ansehen der Brücke nach außen in einem desolaten Zustand erscheinen lässt. Die Brücke befindet sich technisch in einem sicheren Zustand. Die #Standsicherheit der Brücke ist zu keiner Zeit gefährdet.“ Frage 3: Wer ist Eigentümer der Brücke und für die Instandhaltung verantwortlich? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Eigentümer der Brücke ist die DB Netz AG, die auch für die Instandsetzung der Brücke verantwortlich ist.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht des Senats, um a. Verschmutzungen b. Beschmierungen c. Beschädigungen an den Fenstern und Lampen d. Gestank z.B. durch Urin zu verhindern bzw. zu reduzieren? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Brücke wird täglich durch die DB Services GmbH gereinigt. Die Reinigung der Fensterscheiben sowie der Wand- und Deckenflächen wird 2 x jährlich vorgenommen. Die Beseitigung von Graffiti gehört ebenfalls zum Reinigungsumfang. Zurzeit wird gemeinsam mit der DB Station & Service AG (Betreiber der Verkehrsstation) geprüft, ob Verbesserungenpotenziale im Reinigungs- und Überprüfungsprozess bestehen. Die aufgezeigten Punkte wird man sicherlich nie verhindern können. Das ist auch zum großen Teil ein soziales Problem. Wie unter Antwort zu 1 beschrieben wurden in den letzten Jahren u.a. die Fenster und die Deckenleuchten durch Vandalismus sichere/Vandalismus hemmende Bauteile ersetzt. Dadurch ist eine Reduzierung der Beschädigungen der Anlagen möglich.“ Frage 5: Wie kann das subjektive Sicherheitsempfinden auf der Brücke wie auch eine optische Verbesserung erreicht werden und wann ist damit zu rechnen? 3 Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Das subjektive Sicherheitsempfinden auf der Brücke zu verbessern, ist ebenfalls eine äußerst schwierige Aufgabe. Die Brücke ist ca. 150 m lang. Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit auf der Brücke wären u.a. die Installation von Überwachungseinrichtungen mit Aufschaltung in die 3 S-Zentrale der DB AG, die Erhöhung der Präsenz durch die DB Sicherheit bzw. der Bestreifung durch Bundespolizei bzw. Landespolizei. Aber auch damit kann ein hundertprozentiger Schutz u.a. vor Überfällen usw. nicht gewährleistet werden. Zu den optischen Verbesserungen auf der Brücke können die unter Antwort zu 1 genannten Maßnahmen der Instandsetzung (neue Fenster, neue Deckenpaneele und neue Beleuchtungsanlagen) genannt werden.“ Frage 6: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 6: Nein. Berlin, den 26.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz