Demnächst wird ihre Gesamtzahl 150 betragen. Noch mindestens für ein Jahrzehnt ist es jedoch nicht absehbar, dass im #Gesamtnetz genügend #Niederflurfahrzeuge vorhanden sind. Hier rächen sich Entscheidungen, die bereits eine Reihe von Jahren zurückliegen. So wäre eine Möglichkeit gewesen, für die Fahrzeuge vom Typ #KT4D#Niederflurmittelteile in ausreichender Zahl zu beschaffen. Darüber hinaus wäre es besser gewesen, anstelle der #Modernisierung der inzwischen abgestellten #Beiwagen vom Typ B6 #Niederflurbeiwagen zu beschaffen. So wäre für das Gesamtnetz eine ausreichendes #Niederflurangebot möglich gewesen.
Am 16. Juni wird der #Nord-Süd-Bahn-Tunnel mal wieder gesperrt – zum mittlerweile vierten oder fünften Male in seiner Geschichte. Mit der neuerlichen mehrmonatigen #Generalsanierung bekommt auch der #unterirdische Teil des S-Bahnhofs #Friedrichstraße ein völlig anderes Gesicht. Dem jetzigen trauern wohl nur wenige nach – doch dies ist ein Fehler.
Der #TXL wird unter gleicher Bezeichnung in eine normale #Expressbus-Linie umgewandelt und erhält deutlich mehr Haltestellen. Vom #Flughafen#Tegel kommend hält der Bus das erste Mal am Saatwinkler Damm/Friedrich-Olbricht-Damm. Von hier bis zum #S-Bahnhof #Beusselstraße hält die Linie dann an allen Haltestellen mit Ausnahme Berliner Großmarkt. Sie übernimmt damit die Aufgaben der bisher diesen Abschnitt bedienenden Linie #123, welche ihrerseits eine deutlich verkürzte Wegführung vom Heckerdamm über Friedrich-Olbricht-Damm direkt zur Beusselstraße nimmt und Fahrzeit einspart. Während im Moabiter Kernbereich nur einige wichtige Haltestellen angefahren werden, wird ab #Bundeskanzleramt bis #Alexanderplatz jede Haltestelle bedient und damit der Aufgabenbereich der bisherigen Buslinie #257 wahrgenommen.
Im Oktober 2001 hat der von SPD und Grünen gebildete #Übergangssenat den von Stadtentwicklungssenator Peter Strieder vorgelegten #Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin für die Jahre 2000/2001 bis 2004 beschlossen, nachdem der vorhergehende CDU/SPD-Senat den Abschluss dieser gesetzlich vorgeschriebenen Planung mehr als zwei Jahre verschleppt hatte. Die jetzige SPD/PDS-Regierung legte sich bereits in der #Koalitionsvereinbarung auf den beschlossenen NVP fest: Grundlage für die Ausgestaltung des #ÖPNV-Verkehrsangebotes in Berlin ist der Nahverkehrsplan mit den darin enthaltenen Vorgaben zum #Verkehrsangebot sowie für #qualitätssichernde und #attraktivitätssteigernde Maßnahmen. Aus Platzgründen können wir nicht den gesamten Plan dokumentieren. Deshalb haben wir für die SIGNAL-Leser die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.
Die #Restaurantwagen werden zu #Bistros umgebaut. Vor allem mehr #Service am #Platz verspricht die DB, wenn gleichzeitig durch das neue Preissystem Überbelegungen der Züge reduziert werden. Einen ordentlichen #Mittagstisch wird es dann nicht mehr geben.
Der neue #Lehrter Bahnhof hat seine erste #Bewährungsprobe bestanden. Um die Tragkraft der auf 16 Brücken gegründeten #Stahl-Glas-Beton-Konstruktion zu testen, hat die Bahn gestern überschwere #Spezialzüge mit einer #Gesamtlast von 3500 Tonnen in die Station rollen lassen. Fachleute untersuchten, wie sich die gewaltigen Gewichte auf die Brücken auswirkten. Die ersten Tests verliefen positiv.
S-Bahn Berlin GmbH und DB Projekt Verkehrsbau GmbH stellen sich der Diskussion: Max-Bahnbautreff startet auf dem S-Bf. Rathaus Steglitz
Die S-Bahn Berlin GmbH geht neue Wege der Kommunikation: Um Fahrgäste und Anwohner noch besser über die Grunderneuerung des S-Bahnnetzes und die damit verbundenen Einschränkungen zu informieren, gibt es auf Bahnhöfen an besonders betroffenen Strecken den „Max – Bahnbautreff“.
Erstmals am Donnerstag, 30. Mai, von 16 Uhr bis 19 Uhr, auf dem Bahnsteig des S-Bahnhof Rathaus Steglitz stehen Bauverantwortliche und leitende S-Bahnmitarbeiter für Diskussionen und Fragen rund um aktuelle Bauprojekte zur Verfügung. Schwerpunkte sind die Sperrung des Nord-Süd-Tunnels, die Sanierung der Wannseebahn und die Gleisverschwenkung am Lehrter Bahnhof.
„Wir wollen unseren Fahrgästen die Chance geben, mit uns Klartext zu reden“, kündigt S-Bahn-Baubetriebsmanager Christian Morgenroth an und freut sich auf eine anregende Diskussion. Mit dabei sind auch Eberhard Lorenz, Betriebsleiter der S-Bahn Berlin GmbH, Gerd-Peter Willbrandt, stellv. Marketingleiter und Hartmut Mikolajczak von der DB Projekt Verkehrsbau GmbH. Ehrengast ist Bahnbau-Maulwurf Max, der in Originalgröße erscheint. Für Essen und Trinken ist ebenfalls gesorgt.
Die nächsten „Max-Bahnbautreffs“ sind am Montag, 3. Juni, auf dem S-Bf. Gesundbrunnen (Gleis 3 + 4) sowie am 11. Juni auf dem S-Bf. Potsdamer Platz (Bahnsteig Richtung Süden) und am 12. Juni in der Empfanghalle des Bf. Friedrichstraße.
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) behandelt den Einsatz der Schubumkehr bei Landevorgängen auf dem Flughafen Tegel, die dabei entstehende Lärmwirkung sowie mögliche rechtliche Einschränkungen. Der Senat teilt mit, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) könne keine absoluten oder relativen Zahlen zum Einsatz der Schubumkehr nennen; laut AIP Germany sei die Schubumkehr nur im Umfang der aus Sicherheitsgründen erforderlichen Verwendung zugelassen, und eine pauschale Aussage zur Lärmwirkung sei nicht möglich, da diese stark von der Leistung des jeweiligen Flugzeugführers abhänge. Ein Verbot der Schubumkehr hätte nach Auffassung des Senats keine Auswirkungen auf den Flugverkehr in Tegel.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 15/299
Kleine Anfrage Nr. 15/299 des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) über: Schubumkehr bei Landevorgängen in Tegel
Ich frage den Senat:
In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) wird beim Landevorgang auf dem Flughafen Tegel eine Schubumkehr eingesetzt?
Welche rechtlichen Regelungen und Beschränkungen gelten für den Einsatz der Schubumkehr für den Flughafen Tegel?
Welche Lärmwirkung entsteht bei verschiedenen Flugzeugtypen bei einer Landung ohne Schubumkehr im Gegensatz zu einer Landung mit Schubumkehr, und wie sind die Lärmauswirkungen jeweils in der benachbarten Siedlung Hoka?
Welche rechtlichen Maßnahmen wären notwendig, um die Schubumkehr in Tegel ganz zu verbieten oder wesentlich einzuschränken?
Welche Auswirkungen hätte ein Verbot (Ausnahme in Notfällen) auf den Flugverkehr in Tegel?
Berlin, den 10. April 2002
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 299
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach Auskunft der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) ist sie nicht in der Lage, die absolute oder auch relative Zahl der Anwendungen der Schubumkehr bei Landevorgängen auf dem Flughafen Tegel anzugeben.
Zu 2.:
Im Luftfahrthandbuch der Bundesrepublik Deutschland (AIP Germany, AD 2 EDDT 1-9, 17. May 2001) im Kapitel „Örtliche Flugbeschränkungen“ ist (für den Flughafen Tegel) festgelegt (Punkt 4 – Schubumkehr): „Schubumkehr darf nur in dem Umfang angewendet werden, wie dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.“
Zu 3:
Die sogenannte Schubumkehr ist eine Vorrichtung an Strahltriebwerken, die es ermöglicht, das gelandete Flugzeug auf der Landebahn aus hohen Geschwindigkeiten schnell und sicher zu verzögern. Zur Aktivierung dieses Umkehrschubes sind im Wesentlichen zwei Schritte notwendig, 1. das Betätigen des Reversers (technische Einrichtung am Triebwerk, welches den Schubstrahl umlenkt) und 2. das Setzen von Triebwerksleistung je nach Notwendigkeit, um z. B. bei glattem oder feuchtem Untergrund, d. h. bei verringertem Reibwert der Landebahn die Geschwindigkeit des Luftfahrzeugs über die Wirkung der Radbremsen hinaus sicher verzögern zu können. Da das Fahren dieser Umkehrvorrichtung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, und erst danach Leistung gesetzt werden könnte, gehört die Vorbereitung zu einer Schubumkehr zum Standardprocedere einer jeden Landung und ist auch so im Flughandbuch für das Luftfahrzeug festgeschrieben. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass das Öffnen des Reversers auf Grund der veränderten Strömungsverhältnisse am Triebwerk eine deutliche Veränderung der Geräuschcharakteristik herbeiführt.
Zur Lärmwirkung lässt sich keine allgemeine Aussage treffen, da diese in starkem Maße davon abhängt, wie viel Leistung der jeweilige Luftfahrzeugführer setzt. Das Setzen von Leistung im aktuellen Fall liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Luftfahrzeugführers.
Zu 4 und 5.:
Die Schubumkehr darf in Berlin nur in den Fällen eingesetzt werden, in denen der Luftfahrzeugführer dies für einen sicheren Abbremsvorgang am Boden für erforderlich hält (z. B. bei Aquaplaning). Auf die Beantwortung zu 2. wird verwiesen.
Berlin, den 29. Mai 2002
In Vertretung Maria K r a u t z b e r g e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Prenzlauer Berg. Mit dem „#Langen Jammer“ ist es bald vorbei. Noch drei Wochen lang haben #Nostalgiker die Chance, Berlins wohl hässlichste #Fußgängerbrücke zu überqueren, dann wird sie abgerissen (siehe Kasten). In Zukunft kann man die #S-Bahn [Bahnhof #Storkower Straße] auf ebener Erde erreichen. Auf einer neu angelegten #Promenade. Es geht voran im Entwicklungsgebiet Alter #Schlachthof.