Auf der #Bahnstrecke von #Nauen nach Berlin geht es traditionell chaotisch zu: Zu wenig Züge mit zu wenig Platz für zu viele #Pendler. Von Dienstag an dürfte sich die Situation für Tausende noch verschärfen: Mehrere Regionalbahnen fallen für einige Wochen aus.
Pendler auf den Regionalbahnstrecken des #RE2, #RE6, #RB10, #RB13 und #RB14 müssen sich die kommenden fünf Wochen auf Einschränkungen einstellen. Wie die Deutsche Bahn mitteilte, werden einige Strecken ab Dienstag wegen #Bauarbeiten an den Schienen komplett gesperrt. Der #Schienenersatzverkehr ist eingerichtet. Auf anderen Strecken kommt es zu #Fahrzeitänderungen und Ausfällen der kürzlich eingerichteten Verstärkerfahrten.
Immer mehr U-Bahnen in Berlin sind mit #Graffiti besprüht. Die BVG testet deshalb ein neues Verfahren.
Großflächig prangt das Graffito auf Fenstern, Türen und Seitenwand des U-Bahnwaggons – und auf dem nächsten gleich auch – und dem nächsten schon wieder. Wer häufiger mit der #U-Bahn in Berlin unterwegs ist, dürfte sich an den Anblick bunt besprühter Züge mittlerweile gewöhnt haben: Graffiti auf U-Bahnwagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist nicht mehr die Ausnahme im täglichen Verkehr. Auf den Strecken im Berliner Untergrund ist es längst zur Regel geworden.
Nun probiert die BVG einen neuen Weg, um sich gegen die #Schmierereien auf den Zügen zu wehren. Mit einer speziellen #Schutzfolie sollen die gelben Wagen gegen die Sprühfarbe geschützt werden. Aktuell werde die Wirksamkeit der Beschichtungen mit #Anti-Graffiti-Folien an einem Fahrzeug der neuen IK-Baureihe getestet, teilte die BVG auf Frage des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses mit.
Die nachfolgenden Daten haben den Stand vom 28. Januar 2020. Die Daten für 2017 beziehen sich auf die Monate August – Dezember.
Wie viele #Verkehrsunfälle registrierte die Berliner Polizei in Berlin seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom September 2017 (Drs. 18/12361)? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln.
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Wie viele Personen wurden dabei aufgrund welcher Ursachen leicht oder schwer verletzt oder getötet? Bitte aufschlüsseln nach Unfallursachen und Unfallfolgen für den Rad- und Fußverkehr.
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrollern?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrädern?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?
Zu 2.:
Die Verunglückten (sowohl leicht verletzt I schwer verletzt I getötet) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Die häufigsten Ursachen gegenüber Radfahrenden waren: Ungenügender Sicherheitsabstand
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
Fehler beim Abbiegen
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.
Die häufigsten Ursachen von Radfahrenden waren: Ungenügender Sicherheitsabstand
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen Geschwindigkeit in anderen Fällen
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.
Die häufigsten Ursachen gegenüber zu Fuß Gehenden waren:
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen.
Die häufigsten Ursachen von zu Fuß Gehenden waren:
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war.
2 a. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen?
Zu 2 a.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
187
465
483
2 b. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?
Zu 2b.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
87
322
306
2 c. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?
Zu 2 c.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
0
0
38
2 d. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrollern?
Zu 2 d.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
21
52
47
2 e. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrädern?
Zu 2 e.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
24
69
55
2 f. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?
Zu 2 f.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
1.943
5.292
4.889
2 g. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?
Zu 2 g.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
1 74
440
372
Wie viele leicht schwer verletzte oder getötete Radfahrer*innen trugen jeweils einen Fahrradhelm in den oben genannten Verkehrsunfällen?
Zu 3.:
Diese Daten werden durch die Polizei Berlin statistisch nicht erhoben.
Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrer*innen leicht schwer verletzt oder getötet wurden, waren die Unfallverursacher*innen Links- oder Rechtsabbieger*innen? (Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?
Zu 4.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Beteiligt mit Ursache
Radfahrende
25
1 57
125
E-Scooter
0
0
0
motorisiertes Zweirad mit Versicherungskennzeichen
2
8
8
motorisiertes Zweirad mit amtlichen Kennzeichen
1
4
13
Pkw I Pkw mit Anhänger
351
1.190
1.085
Lkw
49
1 54
142
Bus
1
20
8
Andere
4
21
26
Gesamtergebnis
433
1.554
1.407
4 a. Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?
Zu 4 a.:
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Abbiegeunfälle, bei denen verunglückte Radfahrende Radverkehrsanlagen an Kreuzungen oder Einmündungen benutzten.
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
226
793
786
Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein sogenanntes „Dooring“, dem abrupten Öffnen der Fahrzeugtür, verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen?
Zu 5.:
Das abrupte Öffnen der Fahrzeugtür ist kein Erfassungskriterium. Derartige Verkehrsunfälle werden regelmäßig mit der Ursache „verkehrswidriges Verhalten
beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen“ erfasst. Insofern liegen hierzu keine validen Daten vor.
Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein zu knappes überholen? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
Zu 6.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Beteiligt mit Ursache
Radfahrende
28
87
64
E-Scooter
0
0
0
motorisiertes Zweirad mit amtlichen Kennzeichen
0
1
1
Pkw I Pkw mit Anhänger
37
1 16
1 32
Lkw
13
25
29
Bus
6
1 1
12
Andere
8
16
18
Gesamtergebnis
92
258
256
Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, kam es zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
Zu 7.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Anzahl Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
253
750
788
Beteiligte mit Verstoß gegen
§ 142 StGB
2017
2018
2019
Radfahrende
83
221
220
E-Scooter-Führende
0
0
1 1
Führende motorisierter Zweiräder mit Versicherungskennzeichen
1
5
3
Führende motorisierter Zweiräder mit amtl. Kennzeichen
0
2
2
Pkw-Führende
122
362
401
Lkw-Führende
16
55
54
Bus-Führende
4
1 1
3
Andere
33
108
1 16
Die Anzahl der Beteiligten mit Verstoß gegen § 142 StGB kann höher ausfallen als die Anzahl an registrierten Verkehrsunfällen, da sich pro Verkehrsunfallflucht mehrere Beteiligte unerlaubt vom Ort entfernen können.
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich im Bezirk Berlin-Neukölln, bei denen leicht oder schwer verletzte oder getötete Radfahrende involviert waren, seit der 18/12361? Bitte nach Monaten aufschlüsseln und nach den aufgestellten Kriterien in den Fragen 2-6 beantworten.
In welchen Straßenzügen an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?
Wie viele von diesen Unfällen ereigneten sich davon auf dem Tempelhofer Feld?
Zu 8.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Monate
2017
2018
2019
Januar
0
15
12
Februar
0
12
16
März
0
12
22
April
0
35
28
Mai
0
47
27
Juni
0
37
61
Juli
0
29
35
August
25
37
47
September
38
51
32
Oktober
28
28
34
November
27
26
24
Dezember
13
14
8
Gesamt
131
343
346
Die Verunglückten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Monat I Jahr
2017
Rad- fahr- ende
Zu Fuß Geh- ende
2018
Rad- fahr- ende
Zu Fuß Geh- ende
2019
Rad- fahr- ende
Zu Fuß Geh- ende
Januar
–
–
–
16
15
0
12
1 1
1
Februar
–
–
–
12
12
0
16
16
0
März
–
–
–
15
12
0
22
20
2
April
–
–
–
38
35
1
28
27
1
Mai
–
–
–
51
47
3
28
25
1
Juni
–
–
–
38
36
1
63
62
1
Juli
–
–
–
30
28
2
35
33
0
August
28
23
2
39
38
1
49
45
3
September
38
35
3
52
48
3
34
32
2
Oktober
30
26
1
31
28
2
35
31
2
November
29
26
3
30
27
1
25
24
0
Dezember
13
1 1
2
15
13
1
9
7
0
Gesamt
138
121
1 1
367
339
15
356
333
13
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
0
2
Februar
–
–
2
März
–
2
2
April
–
1
3
Mai
–
3
2
Juni
–
2
3
Juli
–
2
1
August
2
3
7
September
4
3
2
Oktober
2
3
2
November
3
4
1
Dezember
2
1
1
Gesamt
13
24
28
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
0
0
Februar
–
0
0
März
–
0
0
April
–
0
0
Mai
–
4
1
Juni
–
0
2
Juli
–
0
2
August
2
4
1
September
1
4
1
Oktober
0
1
0
November
1
1
0
Dezember
0
0
2
Gesamt
4
14
9
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von E-Scootern:
Monat
2017
2018
2019
Januar
0
0
0
Februar
0
0
0
März
0
0
0
April
0
0
0
Mai
0
0
0
Juni
0
0
0
Juli
0
0
0
August
0
0
0
September
0
0
0
Oktober
0
0
0
November
0
0
0
Dezember
0
0
1
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrollern:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
0
0
Februar
–
0
0
März
–
0
0
April
–
1
0
Mai
–
0
1
Juni
–
0
0
Juli
–
0
0
August
1
0
1
September
0
1
0
Oktober
0
0
1
November
0
0
0
Dezember
0
0
1
Gesamt
1
2
4
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrädern:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
0
0
Februar
–
0
0
März
–
0
0
April
–
0
0
Mai
–
0
0
Juni
–
1
1
Juli
–
0
0
August
0
1
0
September
0
1
0
Oktober
1
2
1
November
0
0
0
Dezember
0
0
0
Gesamt
1
5
2
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Pkw:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
18
15
Februar
–
14
16
März
–
19
25
April
–
39
28
Mai
–
50
36
Juni
–
43
62
Juli
–
32
35
August
24
31
53
September
37
49
40
Oktober
33
28
32
November
30
29
25
Dezember
17
17
5
Gesamt
141
369
372
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Lkw:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
3
2
Februar
–
1
1
März
–
1
1
April
–
0
2
Mai
–
1
1
Juni
–
3
4
Juli
–
2
2
August
1
7
4
September
4
2
3
Oktober
2
0
2
November
2
2
3
Dezember
2
0
0
Gesamt
1 1
22
25
Zur Anzahl der leicht oder schwer verletzten beziehungsweise getöteten Radfahrenden, die einen Fahrradhelm trugen, wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.
Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren – Gesamtaufkommen:
Abbiegeunfälle/ Jahr/ Monate
2017
2018
2019
Januar
–
2
2
Februar
–
2
4
März
–
5
2
April
–
10
4
Mai
–
10
9
Juni
–
13
17
Juli
–
4
6
August
5
7
17
September
12
14
12
Oktober
6
7
5
November
4
4
6
Dezember
4
1
0
Gesamt
31
79
84
Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren, aufgeschlüsselt nach Beteiligungsart.
Hinweis: Es wurden keine Führenden motorisierter Zweiräder als Verursachende registriert.
Beteiligte mit Ursache
Jahr
Jahr
Jahr
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
2
2
Radfahrende
–
0
1
Pkw
–
1
0
Lkw
–
1
0
Andere
–
0
1
Februar
–
2
4
Pkw
–
2
3
Lkw
–
0
1
März
–
5
2
Radfahrende
–
0
1
Pkw
–
4
1
Lkw
–
1
0
April
–
10
4
Pkw
–
10
4
Mai
–
10
9
Radfahrende
1
0
Pkw
8
8
Lkw
1
0
Andere
0
1
Juni
13
17
Radfahrende
0
1
Pkw
11
10
Lkw
1
3
Andere
1
3
Juli
4
6
Radfahrende
0
1
Pkw
4
5
August
5
7
17
Radfahrende
0
2
0
Pkw
4
4
14
Lkw
1
1
3
September
12
14
12
Radfahrende
2
1
1
Pkw
9
11
11
Lkw
0
1
0
Andere
1
1
0
Oktober
6
7
5
Radfahrende
0
1
0
Pkw
6
6
4
Andere
0
0
1
November
4
4
6
Radfahrende
1
0
0
Pkw
3
3
5
Lkw
0
1
0
Andere
0
0
1
Dezember
4
1
0
Pkw
4
1
0
In der nachfolgenden Tabelle werden Verkehrsunfälle dargestellt, die sich auf Radfahrstreifen bzw. Radverkehrsführungen auf der Fahrbahn ereigneten:
Anzahl Verkehrsunfälle
2017
2018
2019
Januar
–
1
1
Februar
–
1
3
März
–
2
0
April
–
5
0
Mai
–
2
2
Juni
–
4
7
Juli
–
2
1
August
0
1
6
September
4
8
5
Oktober
2
4
0
November
1
2
1
Dezember
1
1
0
Gesamt
8
33
26
Zur Anzahl der Verkehrsunfälle auf Grund des sogenannten „Doorings“ – also ein abruptes Öffnen der Fahrzeugtür – wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.
Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war – Gesamtaufkommen:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
3
0
Februar
–
1
0
März
–
1
1
April
–
1
2
Mai
–
2
1
Juni
–
3
5
Juli
–
5
2
August
0
1
1
September
2
4
2
Oktober
1
1
1
November
2
0
2
Dezember
0
1
1
Gesamt
5
23
18
Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war, aufgeschlüsselt nach Beteiligungsart:
Beteiligte mit Ursache
Jahr
Jahr
Jahr
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
3
0
Pkw-Führende
–
1
0
Lkw-Führende
–
1
0
Andere
–
1
0
Februar
–
1
0
Pkw-Führende
–
1
0
März
–
1
1
Pkw-Führende
–
1
1
April
–
1
2
Pkw-Führende
–
0
2
Andere
–
1
0
Mai
–
2
1
Radfahrende
–
1
0
Pkw-Führende
–
1
1
Juni
–
3
5
Radfahrende
–
1
1
Pkw-Führende
–
2
4
Juli
–
5
2
Pkw-Führende
–
3
2
Lkw-Führende
–
2
0
August
0
1
1
Pkw-Führende
0
1
1
September
2
4
2
Radfahrende
0
1
1
Führende motorisierter Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen
0
1
0
Pkw-Führende
1
1
1
Lkw-Führende
1
1
0
Oktober
1
1
1
Pkw-Führende
1
1
0
Andere
0
0
1
November
2
0
2
Pkw-Führende
2
0
1
Andere
0
0
1
Dezember
0
1
1
Pkw-Führende
0
1
1
8 a. In welchen Straßenzügen bzw. an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?
Zu 8 a.:
Die Unfallörtlichkeiten sind nach Häufigkeit der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
FLUGHAFENSTR. I FULDASTR. I KARL- MARX-STR.
2
8
2
12
HASENHEIDE I HERMANNSTR. I KARL- MARX-STR. / HERMANNPLATZ
4
3
2
9
LAHNSTR. I NIEMETZSTR.
1
3
4
8
MAYBACHUFER I PANNIERSTR. I THIELENBRÜCKE
3
2
3
8
LAHNSTR. I
NAUMBURGER STR.
2
4
2
8
KORMORANWEG I MÖWENWEG I RUDOWER STR.
0
4
3
7
KOTTBUSSER DAMM I URBANSTR. / HERMANNPLATZ I SONNENALLEE
0
4
3
7
FLUGHAFENSTR. I HERMANNSTR. I U-BHF. BODDINSTR.
0
1
5
6
HERTZBERGSTR. I SONNENALLEE I TREPTOWER STR.
0
4
2
6
THIEMANNSTR. I
SONNENALLEE
1
2
2
5
SPÄTHSTR. 12
2
1
2
5
RUDOWER STR. I JOHANNISTHALER CHAUSSEE
1
4
5
NEUKÖLLNER STR. I ZWICKAUER DAMM I STUBENRAUCHSTR.
0
3
2
5
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
COLUMBIADAMM 160
0
3
2
5
BUSCHKRUGALLEE I GRENZALLEE I KARL- MARX-STR.
0
2
3
5
WEIGANDUFER I WILDENBRUCHBRÜCKE I WILDENBRUCHPARK I WILDENBRUCHSTR.
2
1
1
4
SONNENALLEE 260
1
3
4
SONNENALLEE 256
1
2
1
4
KARL-MARX-STR. 270
1
3
4
KARL-MARX-STR. I
SCHÖNSTEDTSTR.
1
2
1
4
REUTERSTR. I
SONNENALLEE
0
3
1
4
KARL-MARX-STR. 259
0
1
3
4
KANALSTR. / SEIDELBASTWEG I STUBENRAUCHSTR.
1
1
2
4
HERMANNSTR. I
THOMASSTR.
1
1
2
4
HERMANNSTR. I
LEINESTR.
1
1
2
4
HERMANNSTR. I HERRFURTHSTR. I WERBELLINSTR.
0
2
2
4
ERKSTR. I SONNENALLEE I WILDENBRUCHSTR.
1
2
1
4
ALT-BRITZ I BRITZER DAMM I BUCKOWER DAMM I MOHRINER ALLEE
1
2
1
4
GRENZALLEE I DAMMWEG / SONNENALLEE
1
1
2
4
HOBRECHTSTR. I
SONNENALLEE
0
1
3
4
KARL-MARX-STR. I
WEICHSELSTR.
0
0
3
3
ROSEGGERSTR. I
SONNENALLEE
0
1
2
3
REUTERSTR. I
WESERSTR.
1
1
1
3
MORUSSTR. / WERBELLINSTR.
0
1
2
3
TEUPITZER STR. I HEIDELBERGER STR. I TREPTOWER STR.
0
2
1
3
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
SAALESTR. / SONNENALLEE
2
1
3
WEIGANDUFER I TREPTOWER BRÜCKE I TREPTOWER STR.
2
1
3
WESERSTR. I
WILDENBRUCHSTR.
0
3
0
3
WESERSTR. I
TREPTOWER STR.
0
2
1
3
ODERSTR. 182
0
2
1
3
MAYBACHUFER 32
0
2
1
3
PANNIERSTR. I
SONNENALLEE
1
1
1
3
GLASOWER STR. I KARL- MARX-STR.
0
1
2
3
ELSENSTR. / HARZER STR.
1
1
1
3
BILDHAUERWEG I
NEUKÖLLNER STR.
0
1
2
3
AGNES-STRAUB-WEG I
FRITZ-ERLER-ALLEE
0
1
2
3
BLASCHKOALLEE I BRITZER DAMM I GRADESTR.
1
2
0
3
BUSCHKRUGALLEE I GIELOWER STR. I GRÜNER WEG I RUDOWER STR.
1
1
1
3
COLUMBIADAMM I FLUGHAFENSTR. I FONTANESTR.
0
0
3
3
BENDASTR. / GLASOWER STR.
1
2
0
3
DONAUSTR. I ERKSTR.
1
1
1
3
FLUGHAFENSTR. I
MAINZER STR.
1
1
1
3
HERMANNSTR. I
NOGATSTR.
2
1
0
3
FRITZ-ERLER-ALLEE I
LIPSCHITZALLEE
0
2
1
3
BRITZER DAMM I
GERMANIAPROMENADE
1
1
1
3
GANGHOFERSTR. I KARL- MARX-STR. / RICHARDSTR. I WERBELLINSTR. I
ALFRED-SCHOLZ-PLATZ
0
2
1
3
ERKSTR. 15
1
2
0
3
ERKSTR. 5
0
1
2
3
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
WEIGANDUFER 0. NR.
1
1
0
2
SONNENALLEE 29
1
0
1
2
SAALESTR. / WIPPERSTR.
0
1
1
2
KARL-MARX-STR. 234
0
0
2
2
STUBENRAUCHSTR. 101
0
2
0
2
KARL-MARX-STR. 33
0
1
1
2
WILDENBRUCHSTR. 1
0
0
2
2
KÖPENICKER STR. I ALT- RUDOW
0
1
1
2
SILBERSTEINSTR. 54
0
0
2
2
JULIUSSTR. I KARL- MARX-STR.
0
1
1
2
SONNENALLEE 98
0
0
2
2
LAHNSTR. I
MITTELBUSCHWEG
1
1
2
WEICHSELSTR. I
SONNENALLEE
0
1
1
2
LIBERDASTR. I
MAYBACHUFER
0
2
0
2
WERBELLINSTR. I HANS- SCHIFTAN-STR.
0
1
1
2
MALCHINER STR. I
PARCHIMER ALLEE
0
0
2
2
NIEMETZSTR. I
SAALESTR.
0
2
0
2
MANITIUSSTR. I
PANNIERSTR.
1
1
0
2
SILBERSTEINSTR. I
WALTERSTR.
0
1
1
2
MARESCHSTR. I
SONNENALLEE
0
1
1
2
SONNENALLEE 128
1
1
0
2
MAYBACHUFER 23
1
0
1
2
SONNENALLEE 5
0
1
1
2
MAYBACHUFER 39
0
1
1
2
STEINTRÄGERWEG I HEIDELÄUFERWEG I JOHANNISTHALER CHAUSSEE
1
0
1
2
MICHAEL-BOHNEN-RING I
SONNENALLEE
1
0
1
2
TISCHLERZEILE I KÖLNER DAMM I JOHANNISTHALER CHAUSSEE
0
2
0
2
MOHRINER ALLEE 30
0
0
2
2
WEICHSELSTR. I
WESERSTR. (ENDE)
0
1
1
2
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
NAUMBURGER STR. 33
0
2
0
2
WEIGANDUFER 3
0
1
1
2
NEUHOFER STR. I
SCHÖNEFELDER STR.
0
1
1
2
WESERSTR. 45
1
0
1
2
NEUHOFER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE
0
2
0
2
WILDENBRUCHSTR. 83
1
0
1
2
NEUKÖLLNER STR. I SCHÖNEFELDER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE
1
0
1
2
KARL-MARX-STR. I
REUTER STR.
0
1
1
2
HARZER STR. / TREPTOWER STR.
0
1
1
2
FRIEDELSTR. I
WESERSTR.
1
0
1
2
EMSER STR. I KARL- MARX-STR. I SAALESTR.
1
1
0
2
BLASCHKOALLEE I BUSCHKRUGALLEE I SPÄTHSTR.
1
0
1
2
GERLINGER STR. I WARMENSTEINACHER STR.
1
1
0
2
BLASCHKOALLEE I ONKEL-BRÄSIG-STR. I RIESESTR.
1
1
0
2
HERMANNSTR. 74
0
1
1
2
BÖHMISCHE STR. I
HERTZBERGSTR.
0
0
2
2
ILSESTR. I THOMASSTR.
0
0
2
2
BÖHMISCHE STR. I
SCHUDOMASTR.
1
1
0
2
BAUMLÄUFERWEG I JOHANNISTHALER CHAUSSEE
0
2
0
2
BRAUNSCHWEIGER STR.
I KARL-MARX-STR.
0
1
1
2
GRENZALLEE 6
1
0
1
2
BRITZER DAMM I FULHAMER ALLEE I TEMPELHOFER WEG
0
0
2
2
HERMANNSTR. I
SILBERSTEINSTR.
0
0
2
2
BRITZER DAMM 185
0
0
2
2
HOBRECHTSTR. I
0
2
0
2
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
WESERSTR.
BRITZER DAMM 201
0
1
1
2
ERKSTR. I KARL-MARX- STR.
1
1
0
2
BUCKOWER DAMM I
GUTSCHMIDTSTR.
0
1
1
2
FLUGHAFENSTR. 45
0
2
0
2
BUCKOWER DAMM I HÜFNERWEG I KGA ZUR WINDMÜHLE
1
1
0
2
FULDASTR. I WEIGANDUFER I WEICHSELPLATZ I WEICHSELPARK
0
1
1
2
BUCKOWER DAMM 11
0
1
1
2
GERLINGER STR. I
CHRISTIAN-HENKEL-STR.
1
1
0
2
BUCKOWER DAMM 268
0
1
1
2
ALLERSTR. / HERMANNSTR.
0
0
2
2
BUCKOWER DAMM 70
1
1
0
2
GROSS-ZIETHENER CHAUSSEE I ZITTAUER STR. I PARK AM RUDOWER FLIESS
0
1
1
2
BÜRKNERSTR. I FRIEDELSTR. I MAYBACHUFER I HOBRECHTBRÜCKE
0
1
1
2
HARZER STR. / WILDENBRUCHSTR.
0
2
0
2
COLUMBIADAMM 111
0
1
1
2
HERMANNSTR. I
WARTHESTR.
0
1
1
2
COLUMBIADAMM 122
0
2
0
2
ALT-BUCKOW I AN DEN ACHTERHÖFEN I MARIENFELDER CHAUSSEE / RUFACHER WEG
Kurzfristig ist die Verhandlung über den #Milliardenauftrag für neue #U-Bahnen verschoben worden. Damit bleibt unklar, wann die #BVG neue Wagen bekommt.
Dieser Montag wird doch nicht zum entscheidenden Tag für die Berliner #U-Bahn. Eigentlich sollte Montagvormittag im Kammergericht die zweite Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Milliardenauftrags an #Stadler stattfinden.
Das Pankower Zweigwerk des Schweizer Herstellers sollte für drei Milliarden Euro 1500 Wagen liefern, also eine komplett neue #U-Bahn-Flotte. Dagegen hatte der französische Konzern #Alstom Beschwerde bei der #Vergabekammer eingelegt. Nun wurde dieser Termin am Freitag kurzfristig verschoben auf den 20. März.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen betreffend den Umbau des Dreiecks #Funkturm? Wann ist
gegwnwärtig mit dem Abschluss der Planungen, wann mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu
rechnen?
Antwort zu 1:
Die Planungen befinden sich derzeit im Stadium der #Entwurfsplanung, die voraussichtlich
Mittte 2020 abgeschlossen sein soll. Anschließend werden die #Planfeststellungsunterlagen
erstellt. Mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nicht vor Anfang 2021 zu
rechnen.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben sich aus den Baugrunduntersuchungen in Vorbereitung der geplanten
Umbaumaßnahmen am #Dreieck Funkturm bisher ergeben?
Antwort zu 2:
Für bauspezifische Belange wurde im Vorbericht der Baugrundbegutachtung für das
Untersuchungsgelände vereinfacht die nachfolgend aufgeführte Schichtenabfolge
ermittelt:
– Anthropogene Auffüllböden
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / Iockere-mitteldichte Lagerung, häufig
2
Feinsande
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / überwiegend mitteldichte-dichte Lagerung
mit Zonen von lockerer Lagerung
– lokal: dünne Lagen organischen Materials (Weichsel oder Eem)
– lokal: Geschiebemergel steif bis halbfest (vermutlich Weichsel)
– saalekaltzeitliche Schmelzwassersande / dichte Lagerung.
Frage 3:
Mit welcher reinen Bauzeit – im Sinne des Zeitraums, in dem die verkehrliche Nutzung eingeschränkt sein
wird – rechnet der Senat gegenwärtig? Sind in dieser Schätzung die bei öffentlichen Berliner Straßen- und
Großbauprojekten (vgl. Anfrage 18/20782) üblichen Verzögerungen bereits berücksichtigt?
Frage 4:
Welche konkreten Planungen bestehen, um Behinderungen des Verkehrsflusses in Folge der Baustelle zu
vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Gesamtbauzeit wird in der derzeitigen Planungsphase mit ca. 8 Jahren eingeschätzt.
Wesentliche Pufferzeiten für Risiken und unvorhersehbare Ereignisse sind darin nicht
enthalten.
Ein wesenliches Element der Planungen zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist
die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den Autobahnen während der Bauzeit. Auf der #A115 wird dies durch die Verlegung der Autobahnachse auf das Gelände des Rasthofes
AVUS erreicht. Damit wird es möglich sein, den #Autobahnverkehr lange Zeit während der
Baumaßnahmen auf der bestehenden Autobahn weiter zu führen. Für die #A100 sollen
bauzeitlich #Behelfsfahrbahnen neben der bestehenden Autobahn errichtet werden. Über
diese #Behelfstrassen soll der Verkehr jeweils 3-streifig in beide Richtungen weiter geführt
werden, während die bestehende Autobahn abgerissen und neu gebaut werden kann. Die
genaue Bauzeit mit maßgebenden Verkehrsbeeinträchtigungen auf der BAB A 100 und
BAB der A 115 kann aufgrund des Planungsstandes noch nicht angegeben werden.
Frage 5:
Wie viele Fahrzeuge (bitte PKW und LKW getrennt angeben) wurden im Jahr 2019 durchschnittlich an
einem Werktag am Autobahndreieck bzw. den jeweiligen Autobahnabschnitten der A100 und A115 gezählt?
Wie hat sich diese Zahl seit 2009 jährlich entwickelt?
Antwort zu 5:
Im Jahr 2019 (#Analyse-Nullfall inkl. #Dauerzählstellen) wurden folgende #Verkehrsbelastungen ermittelt:
BAB A100: 195.600 Kfz/24h (davon 10.318 LKW); BAB A115: 91.950 Kfz/24h (davon
5.622 LKW)
Für das Jahr 2009 weist die amtliche Verkehrszählung folgende Zahlen aus:
BAB A100: 199.500 Kfz/24h (davon 12.500 LKW); BAB A115: 98.800 Kfz/24h (davon
6.900 LKW)
3
Frage 6:
Welche Ausweichrouten kommen erwartungsgemäß aus Sicht des Senats zur Umfahrung der Baustelle in
Betracht (e.g. Abfahrt Hüttenweg via Königsallee)? Wie viele Fahrzeige (PKW/LKW) werden gegenwärtig auf
diesen jeweiligen Routen im Sinne der Frage zu 5) gezählt (ggf. bitte schätzen)? Was unternimmt der Senat,
um eine Überlastung dieser Ausweichrouten zu vermeiden?
Antwort zu 6:
Eine Umfahrung der Baustelle ist planmäßig nicht vorgesehen, da der Verkehr auf den
Autobahnen aufrechterhalten werden soll. Dennoch wird es aufgrund der Baustelle und
der bauzeitlichen Außerbetriebnahme der Anschlussstelle Messedamm / ICC
insbesondere im städtischen Quell- und Zielverkehr Ausweichverkehre geben. Diese
verteilen sich nach den bisherigen Verkehrsumlegungsrechnungen zeitweise auf die
benachbarten Anschlussstellen. Auf der BAB A 100 sind dies maßgeblich die
Anschlussstellen Kaiserdamm und Kurfürstendamm. Auf der A 115 ist es die
Anschlussstelle Hüttenweg. Auf der Königsallee werden sich die Verkehrszahlen
bauzeitlich von aktuell 7.950 Kfz/24h (davon 163 LKW) auf 10.950 Kfz/24h (davon 174
LKW) erhöhen. Mit einer Überlastung der Königsallee wird damit nicht gerechnet.
Dennoch werden im weiteren Verlauf der Planung die Auswirkungen für alle benachbarten
Anschlussstellen insbesondere in Bezug auf die Knotenpunkte und deren Signalisierung
untersucht und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde
abgestimmt.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Doch warum ist das keine Nachricht, warum feiert keiner?
Auf der Internetseite der #Senatsverkehrsverwaltung findet sich die Information weder unter „Aktuelle und abgeschlossene Planfeststellungverfahren: Bauvorhaben des #ÖPNV (Straßenbahn, U-Bahn)“ noch unter „Aktuelle Pressemitteilungen“. Auch bei der BVG und auf der neuen Internetseite #www.meinetram.de sucht man vergeblich nach einer Mitteilung.
Für den Berliner Fahrgastverband IGEB ist ein solches Ereignis traditionell nicht Anlass zum Lamentieren (Warum hat alles wieder so lange gedauert?), sondern Anlass zur Freude! Endlich!
Ein weiterer Anlass zur Freude: Der Berliner Fahrgastverband IGEB hat stets gefordert, vor allem mit den Verfahren zu beginnen, die am schnellsten abgeschlossen werden können. Und da war das Projekt #Adlershof II (bekannt auch als #WISTA II) ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Dagegen haben die Senatsplaner in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Adlershof nicht das dringlichste Projekt sei. Obendrein wurden zwischenzeitlich Zweifel am Verkehrswert dieser Straßenbahnstrecke geäußert, sobald ein westlicher Zugang zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide (künftig S-Bf Johannisthal) die Wissenschaftsstadt erschließt.
Zum Glück kam es anders. Die Erkenntnis, Prioritäten nicht allein nach Dringlichkeit und Verkehrswert, sondern stets auch nach Realisierbarkeit zu setzen, sollte nicht nur bei den weiteren Berliner #Straßenbahnplanungen Beachtung finden, sondern auch bei anderen Projekten für besseren öffentlichen Verkehr – zum Beispiel bei #i2030. Sonst bleibt die Berliner #Verkehrswende Floskel und unerfüllter Traum.
Frage 1:
Bestehen auf dem Berliner #Bahn-Außenring derzeit die nötigen Voraussetzungen, um dort eine #Ringbahn als
Regionalbahn betreiben zu können?
Antwort zu 1:
Nein.
Frage 2:
Wenn nicht, an welchen Stellen müssten dafür wesentliche #Investitionen getätigt werden, z.B. Lücken
geschlossen, zusätzliche Gleise gelegt oder fehlende Verbindungskurven hergestellt werden?
Antwort zu 2:
Für den sinnvollen Betrieb einer Ringbahn für den Regionalverkehr wäre beispielsweise
die Errichtung diverser #Regionalverkehrshalte notwendig, die zumeist als kostenintensive #Turmbahnhöfe ausgestaltet werden müssten. Es ist bisher nicht nachgewiesen, inwieweit
freie #Trassenkapazitäten für solch eine Regionalverkehrslinie auf dem Berliner Außenring
(#BAR) gegeben wären. Insbesondere ist hier auch die derzeitige Nutzung und große
Bedeutung des Berliner Außenrings für den Eisenbahn-Güterverkehr zu beachten.
Bei nicht gegebenen Trassen würde dann ggf. auch die Errichtung zusätzlicher
Gleisinfrastruktur, angepasste Leit- und Sicherungstechnik o.ä. nötig werden. Dies beträfe
dann nicht nur den BAR an sich, sondern auch die Zulauf- und Kreuzungsstrecken, zu
denen eine Verknüpfung hergestellt werden müsste. Insbesondere auf diesen Strecken
besteht derzeit schon ein sehr dichtes Betriebsprogramm. Viele Strecken sind als
2
sogenannte „Überlastete Schienenwege“ von der DB Netz AG klassifiziert worden, so
dass die Fahrzeitverlängerungen durch zusätzliche Halte Angebotsreduzierungen auf den
Radialstrecken in die innere Stadt zur Folgen haben könnten.
Frage 3:
Gab es bereits schon einmal in den Senatsverwaltungen Überlegungen zu einem möglichen Ringbetrieb für
den Regionalbahnverkehr auf dem Außenring um Berlin? Gab es dazu bereits Diskussionen mit Brandenburg?
Antwort zu 3:
Der BAR wird von mehreren Regionalverkehrslinien genutzt, so z.B. für die Verbindungen
von Oranienburg über Hennigsdorf nach Berlin-Spandau/Charlottenburg sowie über Golm
nach Potsdam Hbf, von Potsdam Hbf über Golm nach Berlin-Schönefeld Flughafen und
von Lichtenberg über Hohenschönhausen nach Bernau. Der Vorteil hierbei ist, dass
verschiedene Außenäste mit hohem Nutzerpotential bedarfsgerecht miteinander
verbunden werden und auch direkte Verknüpfungen zu den weiteren Regional- und SBahn-
Verbindungen bestehen.
Die Leistungen im #Regionalverkehr werden von den Aufgabenträgern der Länder Berlin
und Brandenburg gemeinsam abgestimmt, insbesondere wenn es Landesgrenzen
überschreitende Leistungen betrifft.
Gespräche zu einer generellen Regionalverkehrs-Ringlinie mit dem Aufgabenträger des
Landes Brandenburg gab es bisher nicht.
Frage 4:
Sieht der Senat Chancen in einem solchen Ringbetrieb auf dem Außenring, insbesondere um bessere
Verbindungen für #Pendlerströme und für tangentiale Passagierströme zu schaffen?
Antwort zu 4:
Pendlerströme charakterisieren sich durch eine möglichst minimierte Reisezeit für eine
Wohnung-Arbeit-Verbindung. Lange Wege über den BAR konterkarieren diese.
Tangentiale Passagierströme könnten mit neuen Verbindungen über den BAR positive
Wirkungen erzeugen. Für Bereiche, wo ein Bedarf für tangentiale Verbindungen bisher
identifiziert wurde, wurden Regionalverkehrslinien eingerichtet. Weitere befinden sich in
Planung. So plant der Senat beispielsweise die Einrichtung einer #Nahverkehrstangente auf
dem östlichen BAR – hierfür steht allerdings ein endgültiger Systementscheid #S-Bahn oder #Regionalverkehr noch aus. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieser östliche Teil des
BAR durch überwiegend dicht besiedelte Berliner Bezirken führt, während die übrigen
Teile des BAR zu Zeiten der deutschen Teilung bewusst in peripherer Lage zu den
Siedlungsgebieten geplant wurden.
3
Frage 5:
Wird der Senat einen Ringbetrieb auf dem Außenring in Zukunft als mögliche Option in seine Überlegungen
zum Ausbau des Schienenverkehrs in der Metropolregion Berlin/Brandenburg mit einbeziehen?
Antwort zu 5:
Für den Regionalverkehr werden durch die Aufgabenträger der Länder Berlin und
Brandenburg regelmäßige Überprüfungen der verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie
Bedarfsprüfungen durchgeführt. Je nachdem, welche Erkenntnisse sich daraus ergeben,
werden Anpassungen bei den Vergaben der jeweiligen Netzbetriebe (Netz-Elbe-Spree,
Lausitznetz usw.) vorgenommen. Hier wurde durch die Länder Berlin und Brandenburg
insbesondere eine Stärkung der Verkehre auf dem BAR vorgenommen, so dass künftig
auch der Streckenabschnitt zwischen Oranienburg/Bernau über Hohenschönhausen,
Lichtenberg und Schöneweide zum Flughafen BER im 30-Minuten-Takt, abschnittsweise
sogar dichter, bedient werden wird. Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen
können diese Verkehre in der Zukunft auch ausgeweitet werden. Dabei ist es von den
verkehrlichen Anforderungen abhängig, ob dies durch eine auf dem BAR verkehrende
Regionalverkehrs-Ringlinie oder abschnittsweise über den Außenring geführte
Regionallinien erfolgt, welche sich an den direkten Quell- und Zielbeziehungen der
Fahrgäste orientieren.
Berlin, den 11.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden für das Jahr 2019 von der #Verkehrslenkung angeordnet und wel che sind davon noch nicht umgesetzt (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der Kostenschät zung/ Mittelbedarf, des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonts und der Gründe für die Nichtfertigstellung)?
Antwort zu 1:
Von der Verkehrslenkung Berlin wurden im Jahr 2019 folgende Fußgängerüberwege (FGÜ) angeordnet:
Bezirk
Mitte Pankow Ch-Wi* Neukölln Tr-Kö** Ma-He*** Ma-He Ma-He Li**** Rd*****
Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße Kastanienallee/ Havelländer Weg Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Oberfeldstraße/ Cecilienstraße Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule
Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Mittelbedarf
noch nicht bekannt 56.146,66 €
65.000,00 €
44.000,00 €
76.333,00 €
59.477,94 €
87.025,54 €
noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt
*Charlottenburg-Wilmersdorf
**Treptow-Köpenick
***Marzahn-Hellersdorf
****Lichtenberg
*****Reinickendorf
Von diesen angeordneten Fußgängerüberwegen wurde im Jahr 2019 lediglich die bauliche Umsetzung des FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg begonnen. Alle anderen aufgeführ ten Fußgängerüberwege werden erst ab dem Jahr 2020 finanziert , da die Finanzmittel für das Jahr 2019 für bereits älter angeordnete Fußgängerüberwege vorgesehen waren.
Frage 2:
Welche FGÜ sind für das Jahr 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonte)
Antwort zu 2:
Die Mittelzusagen für den Bau von Fußgängerüberwegen für das Haushaltsjahr 2020 wer den zurzeit in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern vorgenommen und sind noch nicht abgeschlossen. Neben Mittelzusagen für neu beginnende Maßnahmen ist es auch erforder lich, erneute Mittelzusagen für bereits im vergangenen Jahr begonnene , aber noch nicht abgeschlossene Maßnahmen zu tätigen.
Folgende neu zu beginnende Maßnahmen zum Bau eines Fußgängerüberweges sind ab diesem Jahr geplant.
Bezirk FGÜ-Standort
Mitte Wallstraße/ Inselstraße Realisierung 2020 geplant
Mitte Graunstraße 8 Realisierung 2020 geplant
Mitte Huttenstraße 12 Realisierung 2020 geplant Mitte Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/ Gertrud-Kol mar-Straße Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke
Mitte Swinemünder Straße/ Ramlerstraße Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/ Rostacker Straße Mitte Michaelkirchplatz/ Legiendamm Mitte Grenzstraße/ Neue Hochstraße
Curtiusstraße/ Baseler Straße Lloyd-G.-Wel1-Straße Grunewaldstraße 44
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Te-Sch******* Daimlerstraße/ Benzstraße
Te-Sch Leberstraße/ Gustav-Müller-Platz
Te-Sch Boelckestraße/ Fritz-Bräuning-Straße Te-Sch Boelckestraße/ Badener Ring Neukölln Mariendorfer Weg 22
Neukölln Wildhüterweg/ Am Eichquast
Tr-Kö Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße Tr-Kö Südostallee/ Im Brombeerwinkel
Tr-Kö Am Falkenberg/ Gartenstadtweg
Ma-He Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Ma-He Oberfeldstraße/ Cecilienstraße
Lichtenberg Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule Rd Gorkistraße/ Bollestraße
Rd Burgfrauenstraße/ Fischgrundbrücke
Rd Heinsestraße 41
Rd Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
Rd Buddestraße/ Königsweg
Rd Dianastraße 44-46
Rd Berliner Straße 105
Rd Bernauer Straße 29
Rd Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Teile und Lißberger Weg
******Steglitz-Zehlendorf
*******Tempelhof-Schöneberg
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Ein konkreter Zeithorizont für jede einzelne Maßnahme kann dabei nicht gegeben werden. Die Angabe der geplanten Umsetzung im Jahr 2020 beruht lediglich auf den jetzigen Stand der Abstimmungen mit den Bezirksämtern.
Frage 3:
Welche Programme mit welchen jeweiligen Zeithorizonten wurden seitens des Senats für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgelegt? Wie erfolgt hier jeweils das konkrete Prozedere der Antragstellung?
Antwort zu 3:
Seit dem Jahr 2001 verwaltet die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (derzeit die Se natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) den Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ , aus dem Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fuß gänger wie Fußgängerüberwege , Mittelinsel und Gehwegvorstreckungen finanziert werden. Die entsprechenden Mittel werden den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.
Die dazu aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „För derung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ abgestimmt, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleitet wird, unter Teilnahme der Straßenverkehrsbe hörde, des jeweiligen Bezirksamtes und der Polizei.
Die Antragstellung der zu prüfenden Standorte an die Arbeitsgruppe erfolgt formlos. Der Hauptanteil der Standortvorschläge wird von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht, bzw. von Schulen und Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen für Kinder und auch Seni oren. Eine Vielzahl eingebrachter Standortvorschläge geht auch aus Beschlüssen der Be zirksverordnetenversam m1ung ( BW-Besch1üsse) hervor.
Frage 4:
Wie hoch war der Mittelabfluss für die Schaffung von FGÜ im Jahr 2019?
Antwort zu 4:
Im Jahr 2019 wurden beim Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ 2.200.424,21 € verausgabt, davon ca. 1.376.645 € für den Bau von Fußgängerüberwegen.
Frage 5:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um die ausstehenden und die bisher nicht realisierten Fußgängerüberwege zu schaffen?
Antwort zu 5:
Seit Veranschlagung des Titels 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ im Jahr 2001 wurde der Haushaltsansatz kontinuierlich erhöht von zunächst 1 Mio. DM bis auf 3,5 Mio. € zum heutigen Zeitpunkt, um die Vielzahl der angeordneten Fußgängerüber wege auch baulich umsetzen zu können. Eine weitere alleinige Erhöhung des Haushaltsan satzes wird derzeit vom Senat nicht als zielführend angesehen, um den entstandenen An ordnungsstau von Fußgängerüberwegen abzubauen. Eine Erhöhung des Haushaltsansat zes ist daher nicht geplant.
Die Gründe für die verzögerte Fertigstellung von angeordneten Fußgängerüberwegen sind eher bei fehlenden personellen Kapazitäten in den Bezirksämtern (Baulastträger) und bei der Verkehrslenkung Berlin als Verantwortliche für die straßenverkehrsbehördlichen Anord nungen für die Baustellen zu sehen.
Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern die, durch die derzeitige Konjunktur verursach ten, enorm gestiegenen Baupreise die Absicht, mit den erhöhten zur Verfügung stehenden Mitteln mehr neue Fußgängerüberwege pro Jahr schaffen zu können.
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senat noch etwa hinzuzufügen?
Ab Dezember sollen auf den geplanten Linien die Busse durch den #Barnim rollen. Die Planungen dafür laufen bereits.
Die Buslinie #910 ist für #Eberswalde ein Zugewinn. Seit drei Monaten können die Finowfurter und Südender in den #Obus mit #Batteriebetrieb einsteigen. Das hat allein 211 000 Euro gekostet. Auch die #870 in #Bernau schließt neue Wohngebiete an und wurde bereits vor einem Jahr vorausschauend geplant. So ist es auch 2020. Der Landkreis, der Kreis-Wirtschaftsausschuss und die #Barnimer Busgesellschaft mbH haben schon jetzt den Dezember im Blick. Neue Linien braucht das Land!
Wenn am 13. Dezember der #Fahrplanwechsel vollzogen wird, dann hat der Landkreis für 2020 insgesamt 560 000 Euro in den #Personennahverkehr investiert, 2021 kommen 222 000 Euro hinzu. Davon sind 171 000 Euro für die Steigerung des Vergütungssatzes, für Personalkosten und ausbleibende Tarifanpassungen beim #VBB ausgegeben. Im Oktober hat dann der Nahverkehrsbeirat das letzte Wort.
900 fährt bis Bahnhof Bernau
Außerdem stehen 400 000 Euro im Doppelhaushalt des Landkreises für die #Ausweitung des Angebotes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 …
#Autonomes Fahren soll auch den öffentlichen Nahverkehr auf dem Land verbessern. Ob das funktioniert, wird in Brandenburg getestet.
Können Sie sich vorstellen, mit einem Bus zu fahren, bei dem kein Fahrer am Steuer sitzt? Autonomes Fahren könnte nämlich auch im öffentlichen Nahverkehr bald zum Trend werden. „Unser Ziel ist mehr #Mobilität – und weniger Verkehr“, so Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). „Mit neuen autonomen Systemen machen wir den öffentlichen Nahverkehr fit für die Zukunft und leisten einen wichtigen Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz.“
Im brandenburgischen Landkreis #Ostprignitz-Ruppin können die Bewohner derzeit testweise mit einem solchen autonomen Bus kostenfrei fahren. „Wir wollen mit dem #EZ10 untersuchen, inwieweit autonom fahrende Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr in #ländlichen Regionen eingesetzt werden können“, sagt Arne Holst, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projektes der Technischen Universität Berlin (#TU). Das Ziel sei, den #Busverkehr in ländlichen Regionen attraktiver und wirtschaftlicher zu gestalten. Zwei Millionen Euro hat das #Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in das Projekt investiert.