Taxi + Straßenverkehr: Verzögerungen an den Flughäfen Taxifahrer legen mit Streik die Stadt lahm, aus BZ

https://www.bz-berlin.de/berlin/taxifahrer-wollen-am-flughafen-schoenefeld-streiken

Für Passagiere am #Flughafen #Schönefeld war es am Mittwochmittag schwierig, ein #Taxi zu bekommen. In Schönefeld wurde #gestreikt. Währenddessen zog eine #Taxi-Demo von Mitte zum Flughafen #Tegel.

Die Fahrer legten am Mittag für mehrere Stunden die Arbeit nieder, wie der #SXF Taxiverband #BER erklärte. Zuvor hatte die „Märkische Allgemeine“ darüber berichtet.

Auch in Berlin gab es Protest: Mehrere hundert Taxis standen nach Angaben der #Taxi-Innung am Mittwochmittag vorm Roten Rathaus. Dort fand eine Konferenz zur #Elektromobilität statt. Die Demo rollte danach in Richtung Tegel.

Der Verkehr zum Flughafen Tegel kam am Nachmittag teilweise komplett zum Erliegen: Zahlreiche der teilnehmenden Taxifahrer waren aus ihren Fahrzeugen ausgestiegen, kein Bus oder Auto …

S-Bahn: Berlin und Brandenburg sollen künftig die S-Bahn betreiben Private Betreiber? Besser nicht!, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-und-brandenburg-sollen-kuenftig-die-s-bahn-betreiben-li.76305

Private Betreiber? Besser nicht! Im Streit um die Zukunft des Unternehmens stellt eine Bundestagsfraktion ein neues Konzept vor.

Ein Streit tobt hinter den Kulissen, und er ist noch nicht entschieden. Es geht um die Zukunft der #S-Bahn. Wer soll künftig die Züge bereitstellen, und wer soll sie fahren? Jetzt hat sich in der landespolitischen Debatte ein Akteur zu Wort gemeldet, den man dort nicht erwartet hätte. Die Linken-Fraktion im Bundestag gibt auf die beiden Fragen eine klare Antwort: Die Länder Berlin und Brandenburg sollen ein Unternehmen gründen, das die Aufgaben übernimmt. Das ist ein klarer Widerspruch zu den Grünen, die in Berlin die #Verkehrspolitik verantworten und private Firmen nicht ausschließen. Doch die Linke fühlt sich bestärkt – durch eine wissenschaftliche Ausarbeitung, die in ihrem Auftrag im Bundestag erstellt worden ist.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) lässt ein vorbereiten, bei dem es um die #S-Bahn-Linien auf der #Stadtbahn und den #Nordsüd-Strecken gehen wird. Gesucht werden Unternehmen, die ab 2026 neue #Züge bereitstellen und sie fahren – wobei diese Aufgaben auch getrennt vergeben werden können.

Außer der bundeseigenen Deutschen Bahn (DB) interessieren sich auch private Unternehmen …

Straßenverkehr: Zum Vorhaben Marzahner Knoten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist derzeit die #Querschnittsbelastung der #Landsberger Allee im Bereich des #Marzahner Knotens in der
stärksten belasteten Stunde des Tages?
Antwort zu 1:
Die Zahlen der derzeitigen Belastung beruhen auf dem Ergebnis einer Zählung aus dem
Juni 2018. Verkehrseinschränkungen oder Störungen jedweder Art lagen nach der
vorliegenden Zählung nicht vor. Das Zähldatum lag allerdings im Sommer, jedoch noch
vor Beginn der Schulferien.
Die Querschnittsbelastung des durchgängigen Geradeausverkehrs auf der Landsberger
Allee setzt sich danach in der Spitzenstunde zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr wie folgt
zusammen:
1.596 (West -> Ost) + 836 (Ost -> West) = 2.432 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
(Querschnitt).
Zusammen mit den Ein- und Abbiegern summiert sich die Querschnittsbelastung der
Landsberger Allee wie folgt:
Westlich des Knotenpunktes auf
2.851 (Zufluss) + 1.611 (Abfluss) = 4.462 [Kraftfahrzeuge pro Stunde].
Östlich des Knotenpunktes auf
876 (Zufluss) + 1.639 (Abfluss) = 2.515 [Kraftfahrzeuge pro Stunde].
2
Frage 2:
Wie viele Fahrzeuge können derzeit maximal pro Stunde den Marzahner Knoten entlang der Landsberger
Allee bei der vorgegebenen Geschwindigkeit von 50 km/h queren?
Antwort zu 2:
Eine Ermittlung von theoretischen Leistungsfähigkeiten an Knotenpunkten ohne
Lichtsignalregelung und ohne offensichtliche Leistungsfähigkeits-Defizite wird in der Regel
nicht durchgeführt und liegt zum betrachteten Knoten auch nicht vor.
Frage 3:
Wie viele Fahrzeuge werden nach Realisierung einer LZA-geregelten Kreuzung pro Stunde den Marzahner
Knoten entlang der Landsberger Allee bei der vorgegebenen Geschwindigkeit von 50 km/h queren können?
Antwort zu 3:
Die derzeitigen Planungen sehen in der adäquaten, nachmittäglichen Spitzenstunde eine
Kapazität von insgesamt 1.974 (West -> Ost) + 1.240 (Ost -> West) = 3.214
[Kraftfahrzeuge pro Stunde] (Querschnitt) für den Geradeausverkehr entlang der
Landsberger Allee vor.
Frage 4:
Wie viele Fahrzeuge können derzeit pro Stunde von der Landsberger Alle auf die Märkische Allee bzw. von
der Märkischen Allee auf die Landsberger Allee fahren?
Antwort zu 4:
Zur Beantwortung wird sich erneut auf die Zählung aus dem Juni 2018 bezogen. Für die
hinterfragten Verkehrsströme ergeben sich unabhängig vom Zeitpunkt ihres Auftretens
folgende Maximalwerte:
Belastung:
Landsberger Allee West => Märkische Allee Nord: 702 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 546 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Belastung:
Landsberger Allee West => Märkische Allee Süd: 553 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 550 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Belastung:
Landsberger Allee Ost => Märkische Allee Nord: 22 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 27 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Belastung:
Landsberger Allee Ost => Märkische Allee Süd: 34 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 28 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
3
Frage 5:
Wie wird sich diese Zahl nach Realisierung einer LZA-geregelten Kreuzung darstellen?
Antwort zu 5:
Zur Steuerung werden verschiedene Programme geschaltet werden, deren erste Entwürfe
die folgenden Kapazitäten zu den äquivalenten Tagesspitzen vorhalten.
Kapazität:
Landsberger Allee West => Märkische Allee Nord: 878 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 800 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Kapazität:
Landsberger Allee West => Märkische Allee Süd: 1.021 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 720 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Kapazität:
Landsberger Allee Ost => Märkische Allee Nord: 560 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 180 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Kapazität:
Landsberger Allee Ost => Märkische Allee Süd: 140 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 301 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Frage 6:
Wird die LSA Landsberger Allee / Georg-Knorr-Straße zusätzlich zur LZA-geregelten niveauungleichen
Kreuzung entstehen?
Antwort zu 6:
Ja, hier ist eine zusätzliche Lichtsignalanlage vorgesehen, deren Planung und Betrieb auf
den Nachbarknoten abgestimmt werden soll und daher gegenwärtig mit betrachtet wird.
Frage 7:
Wie lässt sich eine Radschnellverbindung, die möglichst ohne Kreuzungen angelegt sein soll, mit der
geplanten Kreuzungssituation vereinbaren?
Frage 8:
Wie kann vor diesem Hintergrund ausgeschlossen werden, dass die geplante Radschnellverbindung zu
Überarbeitungen der bestehenden Planungen der Brückenbauwerke und damit zu Verzögerungen des
Verfahrens führt?
4
Frage 9:
Wird die Radschnellverbindung zusammen mit dem Ersatzneubau des Marzahner Knotens erfolgen?
Antwort zu 7 bis 9:
Anlass der Planung für den sogenannten Marzahner Knoten ist der erforderliche Neubau
der Brücken aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands. Gleichzeitig mit dem
Ersatzbau der Brücken wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und
der Anschluss der Gewerbegebiete verbessert. Letzteres wird über eine
lichtsignaltechnisch geregelte Kreuzung erfolgen.
Die bestehenden Planungen der Brückenbauwerke am Marzahner Knoten sehen
2,0 Meter breite Radwege vor. Sie stellen eine deutliche Verbesserung des derzeitigen
Zustandes für den Radverkehr dar und ermöglichen den Rad Fahrenden ein sicheres
verkehren.
Ob die Vorzugstrasse für eine Radschnellverbindung entlang der Landsberger Allee
führen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Hierzu wird in den kommenden
Monaten die Machbarkeit der Radschnellverbindung in dieser Wegerelation untersucht.
Die Führung einer kreuzungsfreien Radschnellverbindung in Ost-West-Richtung ist jedoch
im Bereich des Marzahner Knotens unter Berücksichtigung geometrischer
Randbedingungen nur mit hohem Aufwand möglich, dessen Vertretbarkeit in der besagten
Machbarkeitsuntersuchung, den danach anstehen Planungsphasen, aber auch später im
durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens geprüft werden muss.
Sollte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Entscheidung zugunsten der
Trasse entlang der Landsberger Allee fallen, sollte geprüft werden, ob eine gemeinsame
Realisierung der beiden Vorhaben noch ermöglicht werden könnte.
Frage 10:
Gibt es bereits einen Termin für die geplante Öffentlichkeitsveranstaltung im ersten Quartal?
Antwort zu 10:
Am Mittwoch, den 19.02.2020 findet eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Marzahner
Knoten statt.
Die öffentliche Informations- und Dialogveranstaltung zur Radschnellverbindung
„Landsberger Allee – Marzahn-Hellersdorf“ findet am 26.02.2020 um 18:30 Uhr im
Informationszentrum Marzahn-Hellersdorf statt.
Berlin, den 14.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umsetzung Mobilitätsgesetz – I § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Unfallhäufungsstellen konnten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 im direkten Vergleich identifiziert
werden? Wie hat sich die polizeiliche Unfallstatistik im zeitlichen Verlauf entwickelt? (bitte unter Angabe der
Zahlen pro Jahr) Welche Entwicklung zeichnet sich im Jahresverlauf aus Sicht des Senats ab?
Antwort zu 1:
Gemäß § 21 #Mobilitätsgesetz bestimmen sich die Unfallhäufungsstellen an #Knotenpunkten
nach dem Merkblatt der #Unfallkommissionen.
Das Merkblatt, welches die Kriterien hierbei definiert, ist öffentlich zugänglich:

Klicke, um auf Ukal_12_Merkblatt_Unfalluntersuchungl.pdf zuzugreifen

(Stand: 05.02.2020).
Im Jahr 2017 wurden für das Land Berlin 1.622 Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten
registriert und 1.606 im Jahr 2018. Die Zahlen für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor.
Eine Übersicht der ersten zehn Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten für die Jahre
2018 und 2017 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
2018 Auszug aus der 3 Jahreskarte 2016 – 2018
lfd. Nr. Örtlichkeit
1 FRANKFURTER TOR / FRANKFURTER TOR, komplett
2 MÜLLERSTR. / SEESTR.
3
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER /HALLESCHES
UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
4 OTTO-BRAUN-STR. / MOLLSTR.
5
MÜHLENSTR. / STRALAUER ALLEE / WARSCHAUER
STR. / AM OBERBAUM
2
6
ALEXANDERSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MEMHARDSTR.
7
OTTO-BRAUN-STR. / ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
8 STRAßE DER PARISER KOMMUNE / KARL-MARX-ALLEE
9 INNSBRUCKER PLATZ gesamt
10
ALTSTÄDTER RING / CARL-SCHURZ-STR. /
KLOSTERSTR. / SEEGEFELDER STR.
2017 Auszug aus der 3 Jahreskarte 2015-2017
lfd. Nr. Örtlichkeit
1 FRANKFURTER TOR / FRANKFURTER TOR, komplett
2 MÜLLERSTR. / SEESTR.
3
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER /HALLESCHES
UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
4
SAATWINKLER DAMM / SEESTR. / A 100 BAB /
GOERDELERDAMMBRÜCKE / BEUSSELSTR./ LUDWIGHOFFMANN-
BR
5
HASENHEIDE / HERMANNSTR. / KARL-MARX-STR. /
HERMANNPLATZ
6 OSLOER STR. / PRINZENALLEE
7
ALEXANDERSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MEMHARDSTR.
8
MÜHLENSTR. / STRALAUER ALLEE / WARSCHAUER
STR. / AM OBERBAUM
9 KATZBACHSTR. / YORCKSTR.
10
OTTO-BRAUN-STR. / ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
Frage 2:
Hat zu den Ergebnissen der Untersuchungen/Empfehlungen der Straßenverkehrs-Unfallkommission
betreffend der Unfallhäufungen eine Evaluierung stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche
Konsequenzen für 2017/2018/2019? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort zu 2:
Eine Evaluierung der Maßnahmen ist nur für die umgesetzten Maßnahmen möglich, nicht
für Empfehlungen und Untersuchungen. Evaluierungen werden in Form von Vorher-
Nachher-Untersuchungen des Unfallgeschehens für einen Zeitraum drei Jahre vor der
Umsetzung und drei Jahre nach der Umsetzung durchgeführt. Das Jahr der Umsetzung
wird nicht betrachtet, da hier noch von einem Eingewöhnungseffekt auszugehen ist. Der
lange Zeitraum ist erforderlich, um jährlich auftretende Schwankungen im Unfallgeschehen
auszugleichen und zu einem verlässlichen Ergebnis zu gelangen. Eine Auswertung der
Jahre 2017/2018/2019 konnte daher noch nicht erfolgen.
3
Die Durchführung von #Vorher-Nachher-Untersuchungen wird dadurch erschwert, dass in
dem gewählten Zeitraum kein Einfluss von Baumaßnahmen oder Umleitungsstrecken
vorhanden sein sollte, da diese die Auswertung beeinflussen.
In den Jahren 2017/18/19 wurden die folgenden umgesetzten Maßnahmen untersucht:
Umbau Luisenplatz
Vorher Zeitraum 2008-2010, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle insgesamt (-31 %)
Unfälle mit Personenschaden sind gesunken (-62 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (- 52 %)
Schönhauser Allee / Bornholmer Straße – Wisbyer Straße
Vorher Zeitraum 2003-2005, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle (-54,9 %)
Unfälle mit Personenschaden sind gesunken (-48,7 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (54,5 %)
Bersarinplatz
Vorher Zeitraum 2003-2005, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle der Kreuzung (-29 %)
Anzahl der Unfälle mit Personenschaden sind angestiegen (+15,8 %)
Leichte Reduzierung der pauschalen Unfallkosten bei Mitbetrachtung der angrenzenden
Streckenabschnitte (-1,8 %)
Wolfensteindamm / Birkbuschstraße
Vorher Zeitraum 2007-2009, Nachher Zeitraum 2017-2019
Deutliche Senkung der Unfallzahlen (-67,1 %)
Starke Senkung der Unfälle mit Personenschaden (-77,78 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (-73,27 %)
Moritzplatz (Untersuchung zur ersten Einschätzung der Unfallsituation)
Vorher Zeitraum Sept. 2014 – August 2015
Nachher Zeitraum 01.09. 2015 – 31.08.2016
Rückgang der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung (-37,5 %)
Rückgang der Unfälle mit Personenschaden (-52,17 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (-50,23 %)
Frage 3:
Greifen die Empfehlungen nach Unfallauswertung und sich anschließenden Maßnahmen aus Sicht des
Senats auch in der Praxis (im tatsächlichen Straßenverkehr)? Wenn ja, woran macht der Senat dies konkret
fest? Wenn nicht, wo besteht Handlungsbedarf/Verbesserungsbedarf?
Antwort zu 3:
Die Beispiele zeigen, dass die getroffenen, sehr unterschiedlichen Maßnahmen sich
deutlich positiv auf die Unfallsituation auswirken. Eingeschränkt gilt das für den Bersarinplatz.
4
Frage 4:
Welche einzelnen Maßnahmen ergreift der Senat im Sinne des § 21 MobG zur Herstellung der
Verkehrssicherheit an bekannten Unfallschwerpunkten/Knoten im Sinne des § 21 Abs. 2 MobG und um das
Ziel nach § 21 Abs. 3 MobG zu erreichen?
Antwort zu 4:
Antwort zu § 21 Abs. 2 MobG:
Nach jeder Meldung eines tödlichen Unfalls prüft die Unfallkommission (UK), ob die
Darstellung des Unfalls Anlass gibt, dass die Infrastruktur Einfluss auf den Unfallhergang
ausübt. In diesen Fällen werden sehr zeitnah eine Ortsbegehung durchgeführt, die
Verkehrssituation analysiert und die zu treffenden Maßnahmen festgelegt. Unterschieden
wird dabei nach kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. Die Ergebnisse
für das Jahr 2018 sind im Internet veröffentlicht
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/unfallkommission/de/unfaelletodesfolge.
shtml). Die Veröffentlichung der Ergebnisse für 2019 wird in Kürze erfolgen,
ebenso die Aktualisierung für 2018.
Die Aufarbeitung der Unfälle mit Schwerverletzten (mehrere Tausend im Jahr) konnte
bislang auf Grund fehlender personeller Kapazitäten nicht erfolgen. Ein Konzept dazu ist
noch zu erarbeiten.
Antwort zu § 21 Abs. 3 MobG:
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2018 – Juni 2019) wurden die
mindestens zehn Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen umgesetzt. Im zweiten Jahr
werden 20 umgesetzt werden.
Die Anzahl der Sitzungen der Unfallkommission wurde erhöht. Eine weitere personelle
Verstärkung ist vorgesehen.
Frage 5:
In welcher Form wurde bei der Auswahl der umzubauenden Knotenpunkte die Verteilung auf mehrere
Bezirke berücksichtigt?
Antwort zu 5:
Es wurden im Jahr 12 Sitzungen durch die UK durchgeführt, an denen jeweils einer der 12
Bezirke den Schwerpunkt bildet und entsprechend an der Sitzung teilnimmt.
Frage 6:
An welchen Unfallhäufungsstellen (Kreuzungen und Knotenpunkte) konnte im Jahr 2018 und 2019 die
Verkehrssicherheit verbessert werden? Durch welche jeweiligen konkreten Maßnahmen? (bitte Ausführen
nach den einzelnen Adressen + Maßnahmen)
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zu den jeweils in 2018 und 2019 geplanten Maßnahmen für die
Kreuzungen/Knotenpunkten? Welche Maßnahme ist wann für welche Kreuzung/für welchen Knotenpunkt
realisiert worden? Welche sind noch ausstehend und werden wann abgeschlossen?
5
Antwort zu 6 und 7:
Umsetzung im ersten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2018-Juni 2019):
1. Britzer Damm – Buckower Damm / Mohriner Allee
Umbau der Lichtzeichenanlage (LZA) mit separater Signalisierung für Linksabbieger
2. Siemensdamm / Letterhausweg
Zusätzliches LZA-Signal über der Fahrbahn, Rotsignale in Übergröße
3. Prenzlauer Promenade – Prenzlauer Allee / Ostseestraße – Wisbyer Straße
Rotmarkierung der Radfahrerfurten
4. Umbau Dreiecksinsel Torstraße / Schönhauser Allee
Bessere Sichtbeziehung zwischen Kfz-Rechtsabbiegern und Radverkehr
5. Alexanderstraße / Grunerstraße – Alexanderstraße
Umbau der LZA zur besseren Sicherung von Wendevorgängen; Rotmarkierung
Radverkehrsführung
6. Yorckstraße / Katzbachstraße
Umbau der LZA mit getrennter Signalisierung für Linksabbieger; bessere Sichtbeziehungen
durch Gehwegvorstreckung
7. Kolonnenstraße vor Hauptstraße
Geschützte Radverkehrsanlage zu Lasten eines Kfz-Fahrstreifens
8. Hermann-Dorner-Allee / Eisenhutweg
Verlegung und Rotmarkierung der Radfahrerführung
9. Seestraße (Nordufer)
Die Lichtzeichenanlage wurde mit LED-Signalen und übergroßen Rotsignalen
ausgestattet, da Unfälle durch Rotlichtmissachtung aufgetreten sind. Außerdem
wurde die Steuerung angepasst, so dass Rad Fahrende und zu Fuß Gehende die
Seestraße ohne Zwischenhalt auf dem Mittelstreifen überqueren können.
10. Lützowufer / Lützowplatz
Hier wurde durch Ummarkierung die Fahrstreifenführung von dem Lützowplatz in
das Lützowufer so geändert, dass Fahrstreifenwechsel verringert werden. Außerdem
wurde die Beleuchtung verbessert.
Vorgesehene Maßnahmen im zweiten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2019-Juni
2020)
1. Danziger Straße / Greifswalder Straße
Umbau der Lichtzeichenanlage im Zusammenhang mit geänderter Radfahrerführung
2. Spandauer Damm / Fürstenbrunner Weg – Königin-Elisabeth-Straße
Umbau der Kreuzung
6
3. Oberbaumstraße – Skalitzer Straße / Köpenicker Straße – Schlesische Straße
(Schlesisches Tor)
Umbau der Kreuzung zur sicheren Führung Radverkehr – Kfz – Verkehr
4. Mühlendamm / Breite Straße – Fischerinsel
Umbau der Kreuzung zur besseren Sicherung des Fußverkehrs
5. Kurfürstendamm / Joachimsthaler Straße
Umbau der Kreuzung zur besseren Führung der Linksabbieger, gleichzeitig
behindertengerechter Ausbau
6. Blücherstraße / Brachvogelstraße
Neubau einer Lichtzeichenanlage
7. Hultschiner Damm / Rahnsdorfer Straße
Neubau einer Lichtzeichenanlage
8. Wildenbruchstraße / Weigandufer
Umbau im Zusammenhang mit einer Fahrradstraße, Durchfahrmöglichkeit für den
Kfz-Verkehr über die Wildenbruchstraße wird unterbunden, Mittelinsel gebaut, um
eine sichere Aufstellung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende zu schaffen
9. Müllerstraße / Burgsdorfstraße
Markierung von Fußgängerquerungshilfen im Vorgriff auf einen späteren
Straßenbau (hier: Gehwegvorstreckungen im Zuge des Umbaus Müllerstraße)
10. Wiener Straße / Lausitzer Straße
Schließung des Mittelstreifens zur Reduzierung des Schleichverkehrs und damit
verbundenen erhöhten Unfallzahlen
11. Stromstraße / Turmstraße
Umbau der Kreuzung mit übergroßen Räumpfeilen und kleineren Anpassungen
12. Adlergestell / Dörpfeldstraße
Die Maßnahme ist vollständig umgesetzt (Änderung der Beleuchtung unter der SBahnbrücke,
Ummarkierung in der Rudower Chaussee, so dass nur noch einspurig
in die Dörpfeldstraße gefahren wird sowie Verdeutlichung der Fahrstreifenführung
im Adlergestell)
13. Brunsbütteler Damm / Nauener Str.
Eine getrennte Rechtsabbiegesignalisierung wurde im Dezember in Betrieb
genommen. Die Maßnahme wurde nach einem tödlichen Radverkehrsunfall
getroffen. Leider gibt es viele Rotlichtverstöße, so dass kurzfristig weitere
Änderungen erfolgen müssen. Um Irritationen zu vermeiden, wurde zwischenzeitlich
ein Signal, dass sich auf den linksabbiegenden Verkehr bezieht, abgedeckt.
Weitere Änderung ist angeordnet.
14. Bundesallee – Hohenzollerndamm – Nachodstraße
Umbau der Lichtzeichenanlage mit separater Rechtsabbiegesignalisierung von der
Bundesallee und den Hohenzollerndamm hat begonnen, Änderung der
Radverkehrsführung, LED-Signale
7
15. Chausseestraße / Boyenstraße (tödlicher Unfall mit zu Fuß Gehendem)
Neubau einer Lichtzeichenanlage. Es wurde eine provisorische Lichtzeichenanlage
in Betrieb genommen, die die Fußverkehrsquerung über die Chausseestraße
sichert.
16. Invalidenstraße
Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einschließlich
Anpassung der Lichtzeichenanlagen, um die Verkehrssicherheit für querende zu
Fuß Gehende und Radfahrende (keine Radverkehrsanlagen, Radfahrende müssen
im Gleisbereich der Tram fahren) zu erhöhen.
17. Alexanderstraße / Karl-Marx-Allee
Separate Rechtsabbiegesignalisierung zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs
erforderlich, Anordnung wurde gefertigt, Baugenehmigung ist beim Bezirk
beantragt.
18. Oranienstraße / Oranienplatz
Schutz der Radverkehrsführung durch Protektion, Änderung der Radverkehrsführung
in den Zufahrten der Nebenrichtungen.
19. Kottbusser Tor
Umprogrammierung der LZA als erster Schritt nach einem tödlichen Unfall.
20. Adalberstraße
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach tödlichem Unfall mit
Zu Fuß Gehender
Frage 8:
Welche 30x Unfallhäufungsstellen werden entsprechend dem MobG in 2020 umgebaut? Welche konkreten
Maßnahmen werden im Einzelnen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen?
Antwort zu 8:
Eine Liste, welche 30 Maßnahmen zwischen Juni 2020 und Juni 2021 umgesetzt werden,
ist noch in der Erarbeitung.
Frage 9:
Wie viele der im Jahr 2017/2018 und 2019 empfohlenen Maßnahmen der Straßenverkehrs-
Unfallkommission konnten nicht realisiert werden? Welche konkreten Gründe gibt es für die Verzögerungen?
Antwort zu 9:
Insbesondere bei komplexen Planungen und umfangreichen Abstimmungen mit allen
Beteiligten kann es zu Verzögerungen in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen
kommen. Im Folgenden sind die Gründe, soweit sie kurzfristig ermittelbar waren,
aufgeführt.
8
2017:
· Hermann-Hesse-Str. / Heinrich-Mann-Str.
Umsetzung durch Bezirk, Sachstand konnte wegen des Umfangs der Anfrage nicht
kurzfristig ermittelt werden
· Skalitzer Str. / Lausitzer Str. / Lausitzer Platz
Umsetzung wurde zurückgestellt, da erwartet wird, dass sich hier Verbesserungen
durch die Sperrung der Durchfahrt Weiner Straße / Lausitzer Straße einstellen
· Potsdamer Str. / Goebenstr. – Pallasstraße
Weitere Planung erst mit aktueller Vermessung möglich, Vermessung wurde
beauftragt
· Stromstr. / Turmstr.
Planung ist abgeschlossen, Bestellung der Umsetzung erfolgt kurzfristig
2018:
· Baumschulenstr. / Sonnenallee – Südostallee – Heidekampweg
Umfangreiche Planung erforderlich, Teilumsetzung erfolgt
· Torstraße – Mollstraße / Karl-Liebknecht-Straße – Prenzlauer Allee
Anordnung erfolgt, Umsetzung durch Bezirk kurzfristig erwartet
· Wiener Straße / Lausitzer Straße
Umfangreiche Abstimmungen, auch mit benachbarter Feuerwache, haben die
Umsetzung verzögert
· Sonnenallee / Herzbergstr. / Treptower Str.
Umfangreiche Planung
· Wildenbruchstrße / Weigandufer
Maßnahme ist in der Umsetzung durch den Bezirk, umfangreicher Umbau
· Unter den Linden / Wilhelmstraße
Umfangreiche Änderung an der Lichtzeichenanlage
· Müllerstraße / Burgdorfstraße
Maßnahme ist in Umsetzung durch Bezirk
· Prenzlauer Allee / Ahlbecker Straße
Kleine Maßnahme durch Bezirk, Umsetzungsstand konnte kurzfristig nicht ermittelt
werden
· Breite Straße / Ossietzkystraße
Kleine Maßnahme durch Bezirk, Umsetzungsstand konnte kurzfristig nicht ermittelt
werden
9
· Oranienstraße / Oranienplatz
Umfangreiche Abstimmungen mit BVG und anderen Beteiligten, sind nunmehr
abgeschlossen
2019:
Die Maßnahmen erfordern einen Planungsaufwand, der eine Umsetzung im gleichen Jahr
des Beschlusses in der Regel nicht ermöglicht. Zudem müssen entsprechende
Haushaltsmittel gebunden werden.
Frage 10:
Hat der Senat die Absicht, die Fahrradstaffel der Berliner Polizei im Sinne von § 21 Abs. 4 MobG in allen
Teilen Berlins weiter auszuweiten? Wenn ja, bis wann und mit welchen konkreten Maßnahmen? (bitte unter
Nennung der bisherigen und geplanten Beschäftigtenanzahl pro Jahr)
Antwort zu 10:
Es ist geplant, die Fahrradstaffel (FaSta) in 2020 von 20 Stellen um 100 % zu erweitern.
Die dann 40 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) werden bei der Direktion
Einsatz, Begleitschutz und Verkehrsdienst (Dir EBVkD) zentral geführt und am bisherigen
Standort Alt-Moabit untergebracht sein. Parallel sollen auf Abschnitten der örtlichen
Direktionen feste „Radstreifen“ in einer Größenordnung von 60 PVB etabliert werden. Die
Umsetzung dieser Maßnahmen im laufenden Jahr befindet sich derzeit in der
Abstimmung. In 2021 soll die zentrale Fahrradstaffel dann um weitere ca. 10 PVB
aufgestockt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne von § 21 Abs. 4 MobG die Fahrradstaffel in
allen Teilen Berlins tätig wird. Jedoch richtet sich das Handeln am Unfalllagebild aus.
Frage 11:
In Form von welchen konkreten Maßnahmen wird das Querungshilfeprogramm fortgeführt werden?
Frage 12:
Durch welche Maßnahmen unterstützt der Senat die Bezirksämter beim Bau von Fußgängerüberwegen und
anderen Querungshilfen?
Antwort zu 11 und 12:
Das Querungshilfeprogramm (FGÜ-Programm) wird in bewährter Form weiterhin
fortgeführt. Im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung fördert der Senat die
Bezirksämter mit Mitteln aus dem sog. Fußverkehrstitel. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz organisiert zudem über eine Arbeitsgruppe die Beurteilung der
durch Bürgerinnen und Bürger, die Bezirke oder sonstige Antragstellende (z. B. Verbände)
eingereichten Anträge auf Querungshilfen. Die Baulast für die Fußgängerüberwege liegt
bei den Baulastträgern (Bezirke) selbst.
10
Frage 13:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 14.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus: Mobilitätswende gelingt nicht Cottbus setzt im Stadtverkehr weiter auf das Auto, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiocottbus/politik/2020/02/cottbus-stadtverkehr-oepnv-autos-mobilitaet-lausitz-.html

Der Stadt #Cottbus will die Wende hin zu einem #zukünftsfähigen #Stadtverkehr nicht gelingen. Aktuelle Zahlen deuten auf eine klare Vernachlässigung des öffentlichen Nahverkehrs. Doch die Stadt zieht die falschen Schlüsse, so das Urteil von mehreren Seiten.

Seit Wochen diskutiert Cottbus über ein neues #Mobilitätskonzept für seine Altstadt. Die Idee der Planer: mehr #Fußgänger, mehr #Radfahrer und mehr #PKW-Stellflächen in der #Innenstadt. Für viele Cottbuser ist das eine kleine Verkehrsrevolution, denn viele Menschen aus dem Umland #pendeln zum Einkauf und zur Arbeit mit dem PKW in die Stadt. Alternativen gibt es kaum.

Besorgt sind vor allem die Einzelhändler der Stadt. Viele protestieren gegen die vorgelegten Pläne, denn sie setzen mit ihrem Geschäft auf den Autofahrer, der direkt vor dem Laden halten kann. Darum halten sie eine autofreie Kernzone in der Cottbuser Innenstadt als schlecht für ihr Geschäft. Der städtische Verkehrsplaner Sven #Koritkowski kann die Nöte verstehen und setzt darum u.a. auf zusätzliche Pkw-Stellflächen als Angebot für die Kunden aus dem Umland. Wieviele Parkplätze dann letzlich wirklich benötigt werden, müsse man hier …

Bus: Selbstfahrender Bus in Tegel ab dem Sommer wieder im Einsatz, aus Süddeutsche

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-berlin-selbstfahrender-bus-in-tegel-ab-dem-sommer-wieder-im-einsatz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200218-99-966574

Der selbstfahrende Bus „#Kleiner Gelber“ soll ab dem Sommer wieder im Einsatz sein. Er ist dann vom #U-Bahnhof #Alt-Tegel in Richtung #Greenwichpromenade unterwegs, wie die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr am Dienstag mitteilte. Fahrgäste können ihn kostenlos nutzen. Insgesamt sollen drei Kleinbusse auf mehreren Routen für 18 Monate durch Alt-Tegel fahren. Das #Forschungsprojekt#Shuttles & Co“ der Senatsverwaltung unter anderem in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wird vom Bundesverkehrsministerium 2020 und 2021 mit 9,8 Millionen Euro gefördert.

Den Betrieb übernimmt wie schon in der sechsmonatigen Testphase, die Mitte Februar zu Ende gegangen ist, die BVG, von der Begleiter bei den Fahrten mit an Bord sein werden. Die Busse sollen ein größeres #Einsatzgebiet als bisher haben und außerdem künftig nicht mehr nur maximal 12, sondern bis zu 18 …

Bahnhöfe: Bahnhof Zoo in Berlin ist zwölf Jahre lang Baustelle, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228455947/Der-Bahnhof-Zoo-bleibt-bis-2027-eine-Baustelle.html

Ursprünglich sollten die #Bauarbeiten am #Bahnhof #Zoo dieses Jahr beendet werden. Jetzt wird es Jahre später – und viel teurer.

An einen Bahnhof Zoo ohne #Baustelle kann sich mancher Fahrgast wohl schon nicht mehr erinnern. Schon seit Frühjahr 2015 arbeitet die Deutsche Bahn an der Station in der City West. Ein Ende ist dabei längst nicht in Sicht. Ursprünglich sollten die Arbeiten einmal 2020 abgeschlossen sein. Nun verzögert sich die Fertigstellung, nach Angaben des Berliner Bahnbevollmächtigten Alexander #Kaczmarek um weitere Jahre. Neuer Fertigstellungstermin: 2027.

Schuld sei unter anderem der Brand im Bahnhof am Silvestertag 2017, sagte Kaczmarek. Doch auch „unglaubliche Überraschungen“ hätten die Arbeiten verzögert. Große Sorgen bereitet den Arbeitern die alte #Verkabelung. „Wir haben keine genauen Pläne der Kabel“, sagte Kaczmarek. „Die müssen wir jetzt mühselig neu erstellen.“

Mit der Zeit sind auch die Kosten des Projekts gewachsen. War bislang immer von einem Bauvolumen im zweistelligen Millionenbereich die Rede, liegen die Gesamtausgaben nun bei rund 100 Millionen Euro, teilte die …

Taxi: Aktuelle Taxikonzessionen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch ist die Zahl der in Berlin erteilten #Taxikonzessionen (aufgeschlüsselt für die Jahre 2017-2019)?
Antwort zu 1:
Die Zahl der in Berlin erteilten Taxikonzessionen im erfragten Zeitraum ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl Stichtag
31.12.
2017 8010
2018 8247
2019 8044
2
Frage 2:
Verzeichnet der Senat einen Anstieg der anbietenden #Taxiunternehmen auf dem Berliner Markt? Wenn ja, um
wie viel hat sich die Zahl der anbietenden Unternehmen erhöht (Verlaufsübersicht im Zeitraum Jahr 2017 –
2019)?
Antwort zu 2:
Nein, die Zahl der Taxiunternehmen ist rückläufig – vgl. die nachstehende Tabelle:
Jahr Anzahl Stichtag
31.12.
2017 3232
2018 3253
2019 2889
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Durchführung der sog. „Schwerpunktaktionen“ zur Überprüfung der erteilten
Konzessionen im Taxigewerbe gemäß Koalitionsvereinbarung? Was haben die verstärkten Kontrollen der Senatsverwaltung
für Finanzen seit Anfang des Jahres 2017 für konkrete Ergebnisse gebracht und welche konkreten
Maßnahmen/Konsequenzen folgten hieraus? Welche Feststellungen wurden in diesem Zusammenhang
an das #LABO weitergeleitet und welche konkreten Konsequenzen folgten hieraus?
Frage 5:
Welche Ergebnisse brachten die Kontrollen mit dem Schwerpunkt, ob die verwandten #Taxameter den steuerlichen
Anforderungen entsprechen im Zeitraum von 2017-2019?
Antwort zu 3 und 5:
Seit Januar 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) in Zusammenarbeit mit
den Berliner Finanzämtern strukturierte Kontrolle bei Taxiunternehmen durchgeführt. Das
Konzept sah zwei sogenannte „Kontrollwellen“ vor, bei denen die Unternehmen des Berliner
Taxigewerbes überprüft wurden.
Im Rahmen der sog. „ersten Kontrollwelle“ von Januar bis Juni 2017 wurden vorrangig alle
größeren #Taxibetriebe kontrolliert (zehn oder mehr Fahrzeuge). Im Juli 2017 begann die
sog. „zweite Kontrollwelle“. In dieser wurden die kleineren Unternehmen sowie die Taxiunternehmen,
die bei der „ersten Kontrollwelle“ auffällig waren, überprüft.
Verstöße führten zu Meldungen nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an das
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Nach dem Stand vom 30.04.2019 ergeben sich folgende Ergebnisse:
Insgesamt überprüfte Fahrzeuge 6.776
davon Erstprüfungen 5.279
davon ordnungsgemäß 2.827 (54%)
davon Zweitprüfungen 1.497
davon ordnungsgemäß 1.186 (79%)
In 38 Fällen wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen beim LABO der Konzessionsentzug
angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurde ein steuerliches Strafverfahren eingeleitet.
3
Die Vergabe einer #Taxikonzession ist seit dem 01.01.2017 an die Nutzung eines sogenannten
Fiskaltaxameters geknüpft, mit dem die erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten
vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit
verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Nach Mitteilung
des LABO sind nach dem derzeitigen Stand mittlerweile rd. 90 % der konzessionierten
Taxen in Berlin mit dem sog. „#INSIKA-Verfahren“ ausgestattet, das die o.g. Verpflichtungen
sicherstellt.
Insgesamt ist deshalb davon auszugehen, dass die Einnahmeerfassung innerhalb des
Berliner Taxigewerbes in der breiten Masse ordnungsgemäß ist bzw. sich im Rahmen der
steuerlichen Ausfallquoten anderer Branchen bewegt.
Die Berliner Taxiunternehmen werden weiterhin „risikoorientiert“ durch die Außenprüfungsdienste
der Berliner Steuerverwaltung geprüft.
Das LABO hat alle diesbezüglichen Mitteilungen der Berliner Finanzverwaltung abschließend
bearbeitet. Im Ergebnis musste es in keinem dieser Fälle zu einem Widerruf der Genehmigung
kommen, da alle Unternehmen zeitnah ein sog. Fiskaltaxameter nachgerüstet
hatten oder weitere Maßnahmen wegen Ablaufs der Genehmigung oder vorzeitiger Betriebsaufgabe
nicht ergriffen werden mussten.
Frage 4:
Was ergaben die vom LABO in den Jahren 2017-2019 angestellten Zuverlässigkeitsprüfungen der Taxi-Unternehmen?
Antwort zu 4:
Folgende Maßnahmen mussten auf Grund von Zuverlässigkeits- bzw. Betriebsprüfungen in
den Jahren 2017-19 bei den Taxiunternehmen durchgeführt werden (Zahlen beziehen sich
auf Unternehmen, nicht auf Konzessionen):
2017 2018 2019
Widerruf der Genehmigung 3 2 12
Versagung des Antrages 34 8 7
Ordnungswidrigkeitverfahren (nur auf
Grund von Feststellungen in der Betriebsprüfung)
17 24 17
Den Widerrufen und Versagungen lagen hierbei folgende Feststellungen zu Grunde:
· unrichtige Einnahmeursprungsaufzeichnungen
· rechtskräftige Einträge über schwere Verstöße in einschlägigen Registern wie Führungszeugnis
· kein Fiskaltaxameter vorhanden
· Umgehung der Genehmigungsvoraussetzungen
· keine fachliche Eignung
· Fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit
· ungenehmigte Personenbeförderung (außerhalb des Genehmigungszeitraumes)
· Betriebsunterlagen nicht vorgelegt
Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden vorrangig durchgeführt wegen:
· Nichterfüllung der Betriebspflicht
· Einsatz von ungeeignetem Fahrpersonal
4
· Fehlerhafte Betriebsunterlagen, die jedoch nicht Versagung oder Widerruf gerechtfertigt
hätten
Frage 6:
Welche weiteren Ergebnisse brachten die Untersuchungen des LABO im Hinblick auf die Prüfung neu gegründeter
GmbHs oder von Taxenhalteplätzen und am Flughafen Tegel?
Antwort zu 6:
Seit Januar 2017 haben Unternehmen, denen erstmalig eine Genehmigung erteilt wird, auf
Grund einer entsprechenden Beauflagung dem LABO nach einem halben Jahr ihre Betriebsunterlagen
zwecks einer verkürzten Betriebsprüfung zu übermitteln. Dieser Verpflichtung
wird regelmäßig nachgekommen. Nur acht Unternehmen musste bisher die Genehmigung
widerrufen werden, da die Auflage nicht beachtet wurde.
Auch bei Fahrzeugkontrollen an Halteplätzen oder am Flughafen Tegel wurden Feststellungen
durch das LABO getroffen, die Maßnahmen nach sich zogen. Kontrolliert wurden in den
drei Jahren insgesamt 4592 Taxen. So entsprachen nicht alle Fahrzeuge der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) oder es wurde
keine Kartenzahlung angeboten oder sich nicht an die Anordnung zur Taxenaufstellung und
Fahrgastaufnahme im Bereichs des Flughafen Tegel gehalten.
Frage 7:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem LABO aktuell für den Taxenbereich (Antragsbearbeitung,
Betriebsprüfungen, Außenkontrollen, Widerruf von Genehmigungen) zur Verfügung?
Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell auch mit der Konzessionierung und Überwachung
von Mietwagen betraut?
Antwort zu 7:
Im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Taxenund
Mietwagenverkehr sowie für Ausflugsfahrten und den Krankentransport wahrnimmt,
sind derzeit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Es gibt keine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die ausschließlich mit der Verkehrsform Taxi betraut sind.
Zudem sind 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
und Beschwerden zuständig, die im Bereich dieser Verkehrsformen anfallen.
Frage 8:
Welche Ergebnisse hat die FKS des Hauptzollamts Berlin im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1
SchwarzArbG im Jahr 2017-2019 im Personenbeförderungsgewerbe erzielt?
Antwort zu 8:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Berlin hat im Rahmen ihrer
Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in den
Jahren 2017 bis 2019 im Personenbeförderungsgewerbe die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten Ergebnisse erzielt.
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Personenbeförderungsgewerbe in
Berlin 2017 2018 2019
Prüfungen von Arbeitgebern 229 88 122
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten 21 10 27
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten 17 15 24
Summe der Geldstrafen aus Urteilen
und Strafbefehlen 18.850,00 € 5.800,00€ 15.150,00 €
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen
(in Jahren) 2,67 3,5 0
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten 16 6 16
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten 11 13 6
Summe der festgesetzten Geldbußen,
Verwarnungsgelder, Einziehungs- und
Verfallbeträge
11.020,00 € 75.002,75 € 2.185,00 €
Schadenssumme im Rahmen der strafund
bußgeldrechtlichen Ermittlungen 184.925,34 € 3.528.911,42 € 10.241.765,94 €
Frage 9:
Wie viele Treffen haben zwischen Senat und den verschiedenen Taxi-Interessenvertretungen, wie Taxi-Innung,
Taxi-Verband, Verein der Taxifahrer etc. zu Themen wie Konzessionierung, Schwarzarbeit oder organisiertem
Betrug im Zeitraum zwischen 2017-2019 stattgefunden?
Antwort zu 9:
Treffen finden in verschiedenen mit Taxi-Themen befassten Ressorts statt.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) führt über Treffen
mit Vertreterinnen und Vertretern von Taxi-Interessen keine Liste, weshalb über die genaue
Anzahl der Treffen in der Zeit von 2017 bis 2019 keine Auskunft gegeben werden kann. Das
ist u.a. darauf zurückzuführen, dass im Zuständigkeitsbereich von SenUVK die unterschiedlichsten
Themen berührt sind. In dem erfragten Zeitraum waren insbesondere folgende Themen
relevant: Taxitarif, Taxen am Flughafen Tegel, Taxen am künftigen Flughafen BER,
Mietwagenüberwachung, Schattenwirtschaft im Berliner Taxigewerbe, und Allgemeines. In
der Regel werden auch bei Treffen zu speziellen Themen viele verschiedene andere aktuelle
Fragen angesprochen.
Gleiches gilt für das LABO, bei dem ebenfalls Treffen mit den Verbänden stattfanden und
ein Austausch über die genannten regelmäßig erörterten Themen erfolgte. Auch Kartenzahlung
und Umsetzung Fiskaltaxameter wurde immer wieder thematisiert. Ferner hat das
LABO regelmäßig an den Treffen am Flughafen Tegel teilgenommen, bei denen in der Regel
alle Verbände vertreten waren.
6
Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fanden im
Zeitraum 2017-2019 u.a. auch zu den in der Fragestellung genannten Themen verschiedene
Treffen mit Vertretern von Taxi-Interessenvertretungen statt – u.a. im Rahmen des
Runden Tisches „Arbeitszeit und Arbeitsschutz im Taxigewerbe“.
Zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und entsprechenden Berufsvertretungen gab
es einen gelegentlichen Austausch.
Frage 10:
Wie hoch ist die Zahl der seit/nach dem 1. Januar 2017 registrierten Taxen, die bisher noch nicht über ein
pflichtgemäß zu installierendes Fiskaltaxameter verfügen? (Übersicht Stand 2019)
Antwort zu 10:
Für 114 der registrierten Taxen (ca. 2 %) sind beim LABO noch keine Nachweise vorgelegt
worden, dass ein sog. Fiskaltaxameter vorhanden ist. Das LABO hat bereits begonnen, die
betreffenden Unternehmen zu kontaktieren und einen Nachweis einzufordern.
Frage 11:
Wie viele Smartcards wurden durch die D-Trust GmbH bis Ende 2019 Berliner Taxiunternehmen ausgegeben?
Antwort zu 11:
Die Zahl der von der D-Trust GmbH ausgegebenen Smartcards ist hier nicht bekannt.
Frage 12:
Wurden im Zeitraum März 2017- Dezember 2019 aufgrund der Auswertungen der Fiskaltaxameter Taxizulassungen
entzogen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Antwort zu 12:
Es wurden in diesem Zeitraum zehn Unternehmern die Genehmigung entzogen, bei denen
diese Maßnahme auf die Fiskaltaxameterdaten zurückzuführen war.
Hauptsächlich wurde ein bestimmtes System genutzt, das die Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Buchführung nicht vollumfänglich erfüllte, was einen schweren Verstoß gegen
die abgaberechtlichen Verpflichtungen des Unternehmers darstellt.
In einem Fall waren über lange Zeiträume Aufzeichnungslücken festzustellen, ohne dass
dies im Unternehmen behoben oder kompensiert worden war.
In einem weiteren Fall lagen sowohl Fiskaltaxameterdaten als auch handschriftlich geführte
Aufzeichnungen vor, die jedoch nicht in Einklang zu bringen waren.
Frage 13:
Hat der Senat bereits eine aktuelle Bewertung zur wirtschaftlichen Situation der Taxi-Unternehmen durch Auswertung
der gesammelten Datenlage der Fiskaltaxameter nach 2017 veranlasst/vorliegen? Wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt diese? Wenn nein, warum nicht?
7
Frage 14:
Was sind die konkreten Ergebnisse des von der Senatsverwaltung im Jahr 2015 begonnenen und fortgeführten
sog. Fiskaltaxameter-Panels? Welche Erkenntnisse liegen für die Jahre 2017 und 2018 vor?
Antwort zu 13 und 14:
Das LABO hat – schon aus personellen Gründen – keine repräsentativen Fiskaltaxameterdaten
gesammelt, um die wirtschaftliche Gesamtsituation im Taxengewerbe zu beurteilen.
Die durch das LABO von den Unternehmern erlangten Daten sind daher nur einzelfallbezogen
für die Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen betrachtet worden.
Das Berliner Taxipanel war für die im Juni 2016 fertiggestellte Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit
des Berliner Taxigewerbes aufgebaut worden. Ergänzend dazu hatte
SenUVK für das Jahr 2017 die Fortführung, Ausbau und Auswertung des statistischen Panels
für das Berliner Taxigewerbe auf der Grundlage von Fiskaltaxameter-Daten beauftragt.
Dieses fortgeführte Panel ermittelte für das Jahr 2017 in Stichproben Daten u.a. zu Erlösen
(Umsatz / km Gesamtkilometer, Umsatz / km Besetztkilometer, Umsatz/Tour und Umsatz/
Stunde), Schichten (Umsatz/Schicht und Kilometer/Schicht sowie Schichtdauer), Touren
(Tourenlänge), Auslastung (Besetztkilometer und Besetztzeit), Einsatzzeiten (Tagesverlauf
und Wochenverlauf). Wegen des erheblichen Umfangs wird an dieser Stelle auf die
Wiedergabe der Einzelergebnisse verzichtet. Anders als die Ausgangsuntersuchung, die
inhaltlich durch die Sache erläuternde textliche Passagen auch für Außenstehende gut
verständlich ist, enthält das Panel 2017 vor allem Zahlen und nur wenige diese Zahlen erläuternde
Textpassagen. Ziel des Panels war es, die Behörden bei ihrer Ermittlungsarbeit
mit Durchschnittszahlen zu unterstützen.
Das Ergebnis des Panels für das Jahr 2017 war mit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
erörtert worden, die im Anschluss an die vorausgegangene Untersuchung und im
Hinblick auf die dabei ermittelte erhebliche Schattenwirtschaft im Berliner Taxigewerbe
eingerichtet worden war. In einer Besprechung am 30.05.2018 kam diese Arbeitsgruppe
zu dem Ergebnis, dass die Auswertung des Berliner Taxipanels 2017 für die Behörden von
nur begrenztem Nutzen ist: Es liefert Richtwerte, aber keine gerichtsfesten Anhaltspunkte.
Beispielsweise muss aber das LABO eine etwa bestehende Unzuverlässigkeit in jedem
Einzelfall nachweisen und dazu Betriebsprüfungen durchführen. Auch für die bei SenUVK
erarbeiteten Taxitarife wird bei Bedarf eine gesonderte Untersuchung benötigt, die andere
Schwerpunkte setzt und die insbesondere auch auf die Kostenentwicklung eingeht.
Aus diesem Grund wurde auf eine Weiterführung des Panels für die Folgejahre verzichtet.
Bei Bedarf wird aber später bzw. anlassbezogen eine neue, repräsentative (Voll)-Untersuchung
in Auftrag gegeben werden.
Frage 15:
Wie steht der Senat aktuell zu einer Beschränkung der Erteilung von Konzessionen auf eine Maximalzahl an
Zulassungen? Wie schätzt der Senat die derzeitige rechtliche Bewertung einer solchen Festlegung für das
Land Berlin ein?
8
Frage 16:
Strebt die Genehmigungsbehörde auf Grundlage der zugenommenen Taxidichte die Einschaltung eines Beobachtungszeitraumes
im Sinne an?
Antwort zu 15 und 16:
§ 13 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes regelt die Voraussetzungen für einen
Konzessionsstopp bzw. für einen vorgelagerten Beobachtungszeitraum. Danach ist beim
Verkehr mit Taxen die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen
dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs
das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht ist.
Diese Vorschrift ist unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (Art. 12 des
Grundgesetzes) derjenigen anzuwenden, die den Beruf des Taxiunternehmers erst ergreifen
oder die Zahl der ihnen genehmigten Taxen erweitern wollen. Grundsätzlich hat jeder,
der den Beruf des Taxiunternehmers ergreifen möchte und der die Genehmigungsvoraussetzungen
erfüllt, einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung.
Nach der Rechtsprechung ist Ziel der Regelung des § 13 Abs. 4 PBefG nicht der Schutz
der bereits in dem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer – auch harter – Konkurrenz
und vor den wirtschaftlichen Risiken des Berufs. Eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit
des örtlichen Taxigewerbes ist vielmehr erst dann zu besorgen, wenn die Erteilung weiterer
Genehmigungen zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung durch Taxen
mit Gefahren für die Verkehrssicherheit oder die zuverlässige Verkehrsbedienung
führt.
In Berlin gibt es immer wieder Forderungen nach einem Konzessionsstopp angesichts der
großen Zahl zugelassener Taxen. Auch aktuell gibt es in Berlin allerdings keine ernsthaften
Anhaltspunkte dafür, dass dadurch die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes unter
Berücksichtigung der nach § 13 Abs. 4 PBefG zu berücksichtigenden Kriterien tatsächlich
bedroht wäre. Die Tatsache, dass im Vertrauen auf das Funktionieren des Betriebs laufend
neue Taxigenehmigungen beantragt werden, zeigt vielmehr das Gegenteil.
Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 13.02.2020
In Vertretung
S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Fahrscheinlich fragen wir besser unsere Fahrgäste Die BVG testet in den kommenden 18 Monaten neue Ticketautomaten in ihren Straßenbahnen., aus BVG

Die BVG testet in den kommenden 18 Monaten neue #Ticketautomaten in ihren #Straßenbahnen. Die 32-Zoll-großen Touchscreens erinnern an die #BVG-Ticket-App und das Angebot deckt fast die gesamte #BVG-Produktpalette ab – bis hin zur #Monatskarte. In insgesamt 36 Zügen können die Tickets dann mit #Bankkarte, #Kreditkarte, #Apple-Pay und #Google Pay bezahlt werden. In jedem dieser Züge fährt allerdings auch weiterhin ein #Münzautomat mit.

Im Test werden die Funktionen gesucht, die der Nachfolger des aktuellen Münzautomaten mitbringen muss. Dazu kommen zwei verschiedene Automatenmodelle zum Einsatz. Die Fahrgäste sind dazu aufgerufen, vor Ort oder per Online-Umfrage Feedback zu geben und ihre Wünsche zu äußern. (www.BVG.de/neueAutomaten)

Rico Gast, Bereichsleiter #Straßenbahn, sagt: „Die Berliner Straßenbahn macht sich gerade fit für die Zukunft. Neben neuen Strecken, Linien und einem Betriebshof, verjüngen wir auch kontinuierlich unsere Fahrzeugflotte durch moderne Flexity-Züge. Selbstverständlich wollen wir dabei auch unseren #Ticketverkauf auf den neuesten Stand bringen.“

Der aktuelle Fahrscheinautomat hängt mittlerweile seit fast 30 Jahren in den Straßenbahnen der BVG. Er erlaubt ausschließlich die Zahlung mit Münzen und lässt daher nur ein beschränktes Angebot an Tickets zu.

Dr. Martell Beck, Bereichsleiter Vertrieb und Marketing, sagt: „Unsere BVG-Ticket-App hat den alten Fahrscheinautomaten in Sachen Bedienung und Angebot längst überholt. Die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen ist in der heutigen Zeit eigentlich selbstverständlich. Durch den Test mit zwei verschiedenen modernen Automaten bieten wir außerdem viel Spielraum, um die Wünsche unserer Fahrgäste und unsere eigenen Erfahrungen in die kommende Ausschreibung für rund 500 Automaten einfließen zu lassen.“

Wer die Automaten gerne testen möchte, muss dafür nicht im gesamten Netz suchen. Die Geräte werden nach und nach in die Fahrzeuge eingebaut, die auf der Linie M5 verkehren. In etwa einem Monat soll dann in jedem Zug der Linie bargeldlos bezahlt werden können. Um weitere Fahrgäste zu erreichen, wird ab dem 1. Mai auf die Linie M10 gewechselt. Bei späteren „Linienwechseln“ informiert die BVG jeweils auf der Projektwebsite. Außerdem können die Berlinerinnen und Berliner beide Automaten auch vor dem Kundenzentrum im U-Bahnhof Alexanderplatz ausprobieren.

  Für Fahrgäste, die anonym mit einer Karte bezahlen wollen oder über kein Konto verfügen, bietet die BVG demnächst auch eine aufladbare Geldkarte an. Diese werden vorerst in den Kundenzentren, Kiosken mit BVG-Angebot und später auch online und bei diversen Einzelhandelspartner erhältlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Regionalverkehr: Brandenburg kürzt Bahn Zahlungen wegen Verspätungen Nur eine Linie des Regionalexpresses erreichte im Herbst 2019 die vereinbarte Leistung., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/regionalbahnen-nach-berlin-brandenburg-kuerzt-bahn-zahlungen-wegen-verspaetungen/25556290.html

Nur eine Linie des #Regionalexpresses erreichte im Herbst 2019 die vereinbarte Leistung. Der Bahn entgeht deshalb ein sechsstelliger Betrag.

Die Deutsche Bahn hat auf mehreren Linien zwischen Berlin und Brandenburg die vertraglich zugesagte #Beförderungsleistung für Fahrgäste verfehlt. Brandenburg hat daher die #Zahlungen an die Bahn-Tochtergesellschaft DB Regio allein für den #Regionalexpress 7 sowie für die drei Regionalbahnlinien 10, 13 und 14 für die Monate Oktober und November 2019 um rund 310.000 Euro gekürzt. Das geht aus einer Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Christian Görke an die Landesregierung hervor.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums in Potsdam wurde nur auf der Linie #RB13 (Berlin-Jungfernheide – #Wustermark) im Oktober die vereinbarte Leistung zu 100 Prozent erfüllt. Die meisten Ausfälle gab es im November auf der Linie #RB10 (Berlin-Südkreuz – Nauen) mit nur 83 Prozent. Auf den beiden anderen Verbindungen #RE7 (Dessau – Berlin-Stadtbahn – Wünsdorf) und #RB14 (Nauen – Berlin-Schönefeld) schwankten die sogenannten Liefernachweise zwischen 91 und 96 Prozent.

„Wie in einem Viehtransporter“
Görke, der Verkehrsexperte seiner Fraktion ist und von Januar 2014 bis November 2019 in der rot-roten Koalitionsregierung Finanzminister …