Berlin – Die Hauptstadt hat für #Elektroautos nach Angaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein dichtes Angebot an #Ladesäulen, das jedoch nur gering ausgenutzt werde. Alleine der Anbieter #Be-Emobil betreibe zur Zeit 260 #Ladestationen mit 490 #Ladepunkten in Berlin, teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit.
Bis zum dritten Quartal 2020 sollen es insgesamt bis zu 1140 Ladepunkte sein. Darunter seien 11 #Schnellladesäulen mit 22 Ladepunkten. Die Ladesäulen wurden nach einem Auftrag der Senatsverwaltung aufgestellt. Auch die Anbieter #Innogy und #RWE betreiben zahlreiche Ladestationen in Berlin.
Ladenetz in Deutschland wächst Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte für #Elektrofahrzeuge in Deutschland hat sich zu Jahresbeginn deutlich erhöht. In den ersten drei Monaten kamen 1300 solcher #Stromtankplätze hinzu, Ende März waren es etwa 17 400, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am Montag in Berlin mitteilte. Davon seien etwa 12 Prozent Schnelllader. Mehr als drei Viertel der Ladesäulen werden laut der Angaben von …
Seit 2013 wird an der #Verlängerung der #Stadtautobahn#A100 zwischen #Neukölln und dem #Treptower Park gebaut. Eine #Megabaustelle, die voraussichtlich im Jahr 2022 fertig sein soll. Schon jetzt ist der nur 3,2 Kilometer langen 16. Bauabschnitt der A100 mit #Baukosten in Höhe von rund 500 Million Euro eine der #teuersten#Straßenbaustellen Deutschlands. Und sie könnte noch mehr Geld verschlingen, als bisher angenommen. Eine Kostensteigerung von bis zu 60 Million Euro ist möglich.
Preiserhöhung von bis zu 60 Million Euro
Wie Jan Thomsen, Pressesprecher der Verkehrssenatsverwaltung, nun gegenüber der Berliner Morgenpost mitteilte, befänden sich momentan die „Baukosten in der Überprüfung“. Grund: „Die Preise für die ausstehenden Leistungen sind teils erheblich angestiegen“, so Thomsen. Dazu gehören unter anderem Materialkosten wie auch Löhne.
Auch Kleine können große Diskussionen auslösen: Wohin mit den neuen #Elektro-Rollern? Der Bundesverkehrsminister will, dass die langsamen #Scooter künftig auch auf Gehwegen rollen dürfen. Das sehen einige Länderminister ganz anders.
Saarbrücken. Im verkehrspolitischen Streit um die Zulassung von #Tretrollern mit Elektromotor ist kein Ende in Sicht. Bei einem Treffen der Verkehrsminister der Länder in Saarbrücken wurden Bedenken gegen eine gerade beschlossene Verordnungsentwurf des Kabinetts mit Regeln für den Einsatz der Gefährte laut. Besonders strittig ist, dass „#E-Scooter“ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h vorzugsweise Gehwege sowie Geh- und Radwege benutzen sollen. Die Verkehrsminister wollen heute nach zweitägigen Beratungen zum Thema #E-Roller Stellung nehmen – aber auch zu etlichen anderen Themen. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 17. Mai über die Zulassung der kleinen Flitzer entscheiden.
Am kommenden Wochenende werden die Berliner Verkehrsbetriebe an den #Fahrleitungen der Berliner #Straßenbahn arbeiten. Damit die Arbeiten sicher durchgeführt werden können, muss hierfür der Strom des Fahrdrahts abgeschaltet werden, was dazu führt, dass die betroffenen Straßenbahnlinien #M2, #M4, #M5, #M10 und #M13 in dieser Zeit nicht bzw. eingeschränkt fahren können.
Los geht es am Samstag, den 6. April 2019 in der #Prenzlauer Allee/Ostseestraße bis hin zum S+U #Alexanderplatz. An diesem Tag fährt die Straßenbahnlinie M2 zwischen 1:00 Uhr und 4:30 Uhr nicht. Die Linie M13 fährt zwischen S Warschauer Straße und Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße und von dort weiter in Richtung Hansastraße. Ebenfalls fährt sie zwischen den Haltestellen Virchow-Klinikum und Björnsonstraße. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist eingerichtet und fährt für die M2 zwischen S+U Alexanderplatz (Memhardstraße) und Am Steinberg, sowie für die M13 zwischen Björnsonstraße und Gounodstraße.
Weiter geht es am Sonntag, den 7. April 2019, sowie am darauffolgenden Sonntag, den 14. April 2019, jeweils in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr in der Zingster Straße. An diesen Tagen fährt die M4 zwischen Falkenberg und Greifswalder Straße/Danziger Straße und von dort weiter zum Arnswalder Platz. Die Linie M5 wird zwischen S Hackescher Markt und Prerower Platz unterwegs sein und von dort nach Falkenberg fahren. Die Ersatzbusse fahren für beide Linien zwischen Prerower Platz und Zingster Str./Ribnitzer Straße.
Und last but not least ist die BVG nochmal von Sonntag, den 7. April 2019 von zirka 19:30 Uhr bis Montag, den 8. April 2019 zirka 3:30 Uhr in der Eberswalder Straße tätig. In dieser Zeit verkehrt die M10 zwischen S+U Warschauer Straße und Kniprodestraße. Die Busse als Ersatz fahren zwischen Kniprodestraße/Danziger Straße und S+U Hauptbahnhof.
Ein Dienstagvormittag, 10.30 Uhr: Mitten auf der Oranienstraße in Kreuzberg parkt ein #Lieferwagen. #Radfahrer versuchen sich zwischen den wartenden Autos vorbeizuschlängeln. Der BVG-Bus muss lange warten, bis er vorbeikommt. Es fehlt nicht mehr viel, bis der zähfließende Verkehr völlig zum Erliegen kommt. Aber es braucht nun einmal Busse, um Menschen zur Arbeit zu bringen. Und es braucht auch #Transporter, um die wachsende Stadt zu beliefern. Was also tun, um den begrenzten Straßenraum besser zu nutzen? Zwei Berliner Start-ups haben sich diese Frage auch gestellt. Und auch erste Antworten auf die Frage gefunden, wie Lieferungen mit weniger Lärm und Gestank an ihr Ziel gelangen könnten.
Der #Neubau in Berlins historischer Mitte soll wieder 45 Meter breit werden – die autokritische Verkehrssenatorin sieht das nicht als „autogerecht“ an.
#Verkehrssenatorin Regine #Günther lehnt eine Umplanung der neuen #Mühlendammbrücke in Berlins historischer Mitte ab. Das erklärte ein Sprecher der #Senatsverkehrsverwaltung dem Tagesspiegel: „Die Senatorin treibt in der Tat den Umbau der Stadt voran, weg von der autogerechten, hin zur menschengerechten, lebenswerten Metropole – eine Neuplanung der Mühlendammbrücke ist dabei gleichwohl nicht vorgesehen.“ Die Mühlendammbrücke befindet sich am Ort der ältesten #Spreequerung Berlins. Die aktuelle Version stammt von 1968 und ist 45 Meter breit – 15 Meter breiter als der Vorgängerbau. Weil die Brücke marode ist, soll sie ab 2022 einem Neubau weichen.
Der klassische #Radfahrer? Männlich, um die 30, kampferprobt. Ein Panel nur aus #Frauen hat zum Thema Gender und #Verkehrswende diskutiert.
Die meisten Straßen werden von Männern geplant, viele Frauen sterben auf ihnen. Zwei Drittel der bei einem schweren #Abbiegeunfällen mit schweren Lkw beteiligten Radfahrer waren laut einer Auswertung der GDV-Unfalldatenbank von 2017 Frauen, 40 Prozent von ihnen über 65 Jahre alt. Die meisten Fahrten in öffentlichen #Verkehrsmitteln werden von Frauen zurückgelegt, aber nur 22 Prozent der Mitarbeiter im #ÖPNV sind EU-weit Frauen. Ein Blick auf diese Zahlen zeigt, dass die soziale Rolle der #Geschlechter, im Englischen als „Gender“ bezeichnet, auch beim Thema Verkehr und #Verkehrsplanung eine Rolle spielt.
#Verkehrssenatorin Regine #Günther und ihr Team haben lange gesucht. Doch auf der ganzen Welt haben sie keine Regelung gefunden, die mit dem nun entstehenden vierten Abschnitt des Berliner #Mobilitätsgesetzes auch nur entfernt vergleichbar sei. „Eine gesetzliche Regelung des #Fußverkehrs, der dieser Form der Mobilität mehr Raum geben soll: So etwas gibt es international noch nicht“, sagte die parteilose, von den Grünen nominierte Politikerin. Berlin werde die erste Stadt sein, die ein solches Gesetz bekommt. Im Februar 2020 soll der nächste Teil des Mobilitätsgesetzes vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden, hieß es. Einklagbar sind die Versprechungen aber nicht, und Experten kommen zu einem gemischten Fazit.
„Der neue Abschnitt schafft eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verkehrswende“, versprach Günther. Damit setze Berlin deutschlandweit Standards. „Der #Fußverkehr wird endlich als gleichberechtigter Teil der Mobilität neu positioniert und aufgewertet“, so die Politikerin. Das sei angemessen – schließlich werden rund ein Drittel aller Wege in Berlin per pedes zurückgelegt.
Frage 1: Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an? Frage 2: Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt werden müssen. Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.
#Blankenburger Süden Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog. „Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als 2 integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg notwendig inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen Stadtquartiers genauer untersucht. Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige „Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG (DB AG)).
#Buch Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des #Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow notwendig. Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.
#Buckower Felder Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr, die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an. Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze im Gebiet begrenzt. Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.
#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung 3 des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße. Der Neubau einer #Regionalbahnhofs#Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.
#Gartenfeld Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt. Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum #Innovationscampus#Siemensstadt. Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel Gartenfeld. Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte- Tegel-Spandau geprüft.
#Johannistal / Adlershof Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und #Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische Heide hergestellt. Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.
#Michelangelostraße Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) abhängig. Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße. 4 Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert. Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer Weg zu verlängern.
#Schumacher Quartier Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von großer Bedeutung. Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel Projekt mit einer Buserschließung. Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind noch nicht abgeschlossen.
#Wasserstadt Oberhavel Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7) oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung der #S-Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus Siemensstadt. Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau geprüft. Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.
#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung 5 gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow, die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 3: In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw. nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden. Frage 4: Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell mit dem Bauen beginnen zu können? Antwort zu 4: Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst. Frage 5: Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung? Antwort zu 5: Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Unterstützung der DB AG zuständig. Die Finanzierung bedarf einer Klärung. Frage 6: Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens „Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich? Antwort zu 6: Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG. Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur 6 Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des Vorhabenbestellers. Frage 7: An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP korrigiert? Antwort zu 7: Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten betreffen: „Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16: Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen. „Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17: Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren aufgenommen. „Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15: Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt. „Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16: Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel Gartenfeld geführt. Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West- Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll. Frage 8: Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen auszuweisen? 7 Antwort zu 8: Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf Frage 9: Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt? Antwort zu 9: Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr. 01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar. Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren. Frage 10: Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost- West-Trasse? Antwort zu 10: Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße (Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen getrennten Gebietsteile darstellt. Frage 11: Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies? Antwort zu 11: Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt. 8 Frage 12: In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft? Antwort zu 12: Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11. Frage 13: Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)? Antwort zu 13: SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet des Wohnungsbaus umzusetzen. Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele P+R-Parkplätze an welchen Standorten existieren aktuell
jeweils in den 12 Bezirken mit welchen Kapazitäten? (Bitte detaillierte Auflistung)
Frage 2:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auslastung der einzelnen P+R-Parkplätze in den 12 Bezirken? Frage 3:
Wie viele P+R-Parkplätze wurden in den letzten drei Jahren an welchen Standorten jeweils in den 12 Bezirken zurückgebaut respektive umgewidmet? (Bitte detaillierte Auflistung mit Nennung
der neuen Flächennutzung)
Frage 4:
Wie viele P+R-Parkplätze sollen an welchen Standorten jeweils in den 12 Bezirken künftig
zurückgebaut respektive umgewidmet werden? (Bitte
detaillierte Auflistung mit Nennung
der geplanten Flächennutzung)
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen
1 bis 4 werden wegen
ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Da die Bezirke in der Regel
für Planung und Betrieb der P+R-Anlagen zuständig sind, liegen
dem Senat keine
aktuellen Daten vor.
2013 wurden in Berlin
44 P+R-Anlagen erfasst mit rund 5.000 Parkplätzen.
In Brandenburg bestanden zeitgleich an
weiteren 116 Bahnhöfen und Stationen ca. 22.000 P+R-Plätze1.
Die aus der Abfrage
der Bezirke vereinzelt eingegangenen Hinweise
und Informationen erlauben eine Beantwortung der Fragen,
jedoch keine Rückschlüsse auf die Gesamtstadt.
Tabelle 1: Zusammenfassung der Bezirksrückmeldungen
Bezirk
Anzahl der Standorte
Stell- plätze
Auslastung
Geplanter Rückbau / Umwidmung
Mitte
Keine
–
–
–
Friedrichshain- Kreuzberg
Keine
–
–
–
Pankow
S-Bhf. Buch
196
vollständig
–
S-Bhf. Pankow Heinersdorf
332
nicht ganz vollständig
–
Charlottenburg- Wilmersdorf
S- und U-Bhf. Jungfernheide
nicht bekannt
S- und U-Bhf. Bundesplatz
S- und U-Bhf. Heidelberger Platz
U-Bhf. Breitenbachplatz
Spandau
Heerstr./ Gärtnereiring
–
–
–
Falkenseer Chaussee/ Flurende
–
–
–
Steglitz- Zehlendorf
Bahnhof (Bhf.) Wannsee
ca. 40
sehr gut ausgelastet
–
Tempelhof- Schöneberg
S-Bhf. Schichauweg
75
Auslastung wird nicht erfasst (keine fundierte Aussage möglich).
Subjektiv betrachtet werden alle Parkplätze intensiv genutzt und sind ausgelastet.
–
S-Bhf. Buckower Chaussee
63
Planfestgestelltes Bahngelände, Rückbau voraussichtlich aller Stellplätze aufgrund des Bauvorhabens Dresdner Bahn
S-Bhf. Lichtenrade (Stein-/ Nuthestr.)
120
B-Plan 7-87, Umnutzung einer Teilfläche für Wohnungsbau und Einzelhandel, Anzahl der wegfallenden Stellplätze noch nicht zu beziffern
S-Bhf. Marienfelde (Bahnstr.)
50
–
S- und U-Bhf. Tempelhof
60
–
U-Bhf. Alt- Mariendorf (Reißeckstr.)
125
Städtebauliches Konzept liegt vor, Entwicklung zum Wohnungsbau. Ob alle Stellplätze oder nur Teil- flächen entfallen, wird im weiteren Prozess präzisiert.
S-Bhf. Priesterweg
87
–
1 IHK-Kongress „Verkehrsprobleme gemeinsam lösen“, 18.05.2015 / Stat. Landesamt
Neukölln
U-Bhf. Rudow „Rudower Spinne“
44
Wegen Bauarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist die Fläche aktuell auf 50 % bis Ende 2019 reduziert. Nach 2020 wird ebenfalls nur die Hälfte der Fläche als P+R genutzt werden, da die Restfläche für überdachte Radabstellanlagen (B+R) umgenutzt wird.
Treptow- Köpenick
S-Bhf. Grünau
80
100 %
–
S-Bhf. Altglienicke
450
100 %
Bau eines Kongresscenters geplant
Schöneicher Str./ Dahlwitzer Landstr.
60
100 %
–
Marzahn- Hellersdorf
S-Bhf. Ahrensfelde
–
ausgelastet
Rückbau nicht geplant
S- Bhf.Mehrower Allee
S- Bhf. Raoul- Wallenberg-Str.
S- Bhf.Marzahn
U- Bhf.Hönow
U- und S- Bhf. Wuhletal
U- Bhf. Elsterwerdaer Platz
S- Bhf. Mahlsdorf
S- Bhf.Kaulsdorf
S- Bhf. Biesdorf
Lichtenberg
S-Bhf. Wartenberg (Egon-Erwin-Kisch- Str.)
nicht bekannt
Erfahrungsgemäß kann, außer an Wochenenden, von einer Vollauslastung ausgegangen werden, jedoch nicht belegt.
Sofern eine vertragliche Regelung des Landes Berlin mit der BVG zustande kommt, werden
am Bf. Lichtenberg ca. 23 von ca. 55 Stellplätzen entfallen.
Reinickendorf
U-Bhf. Otisstr. (Scharnweberstr. zwischen Auf- und Abfahrt der Bundesautobahn (BAB) 111)
93
sehr gut
–
S-Bhf. Wittenau Ausgang Schlitzer Str.
24
sehr gut
–
S-Bhf.Hermsdorf Ausgang Schloßstr.
97
sehr gut
–
S-Bhf. Waidmannslust Ausgang Jean- Jaures-Str.
36
sehr gut
–
U-Bhf. Schloßstr. (Schloßstr. 9)
80
sehr gut
Rückbau aufgrund Wohnnutzung geplant, vorhabenbezogener Bebauungsplan 12-VE1
Rückbau bzw. Umwidmungen
von P+R-Flächen seit 2016 wurden keine gemeldet.
Frage 5:
An welchen Standorten sollen jeweils in den 12 Bezirken neue P+R-Parkplätze entstehen? (Bitte
detaillierte Auflistung)
Frage 7:
Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat zur Unterstützung der Bezirke bei der Schaffung neuer P+R-Parkplätze inner- und außerhalb Berlins?
Antwort zu 5 und 7:
Die Fragen 5
und
7 werden wegen ihres inhaltlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Berlin hat mit 321.000 Einpendelnden
(Stichtag 30. Juni 2018) deutlich geringere Einpendlerzahlen als andere deutsche Großstädte. Park & Ride kann daher zur Verbesserung der Verkehrssituation nur einen geringen
Beitrag leisten. Der hohe Flächen- und Finanzierungsbedarf steht
dabei nicht in angemessenem Verhältnis
zur Zahl der Nutzenden.
P+R-Anlagen sollen grundsätzlich an den wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
angelegt werden, da dann die Entlastung der Straßen am größten und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am besten ist. Das heißt,
dass für Pendlerinnen und Pendler aus Brandenburg die
Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet
werden sollten.
In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das Problem, ausreichende
und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In Anbetracht der großen Potenziale
bei der Verknüpfung von
Fahrrad und ÖPNV befasst sich das Land Berlin
derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + Ride- Anlagen.
Der Senat verfolgt unter anderem
auch mit dem gültigen Nahverkehrsplan das
Ziel, den Öffentlichen Personennahverkehr so auszubauen, dass
Menschen in Berlin ausreichend Alternativen auffinden, nicht auf das Auto angewiesen
zu sein, um den nächsten Bahnhof zu erreichen.
Frage 6:
An welchen Standorten ist die Schaffung neuer P+R-Parkplätze in Kooperation mit den Gemeinden
in Brandenburg außerhalb der Stadtgrenze geplant?
Antwort zu 6:
Die Errichtung und Sicherstellung
des Betriebs von P+R-Flächen ist in Brandenburg eine kommunale Aufgabe. Das Land Brandenburg plant und betreibt keine eigenen P+R- Standorte, bietet jedoch den Kommunen eine investive Förderung. Aktuell wird vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse durchgeführt und der Leitfaden
zu „P+R und B+R“ überarbeitet.
Ergebnisse sollen voraussichtlich noch vor dem 3. Quartal 2019 vorgestellt
werden. Eine
Abstimmung mit dem Land Berlin
und den Stadtbezirken
ist Bestandteil des Auftrags des VBB.
Der Bezirk Reinickendorf hat hierzu
wie folgt mitgeteilt:
Die Gemeinde Glienicke
/ Nordbahn hat im Rahmen des Niederbarnimer
Arbeitskreises einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Gemeinden Hohen Neuendorf, Mühlenbeck und Schildow
unterzeichnet, der die
gemeinsame Beantragung von Fördermitteln für die Erarbeitung eines interkommunalen Verkehrskonzeptes beinhaltet.
Frage 8:
Welches Konzept verfolgt der Senat zur Entlastung der Berliner
Stadtgebiete vom Pendlerverkehr vor dem Hintergrund, dass immer weniger P+R-Parkplätze zur Verfügung stehen?
Antwort zu 8:
Das Land
Berlin baut den
ÖPNV stetig aus.
Das
gemeinsam mit
dem Land Brandenburg laufende Projekt i2030 umfasst 8 Teilprojekte zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der Metropolregion. Des Weiteren wurde
im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen. Hierzu gehören neben sicheren Radwegen auch Bike + Ride-Stellplätze an ÖPNV-Knotenpunkten.
Parallel hierzu dehnen sich flexible
Sharing-Angebote auch über
den inneren S-Bahnring hinweg aus. Berliner
Binnenpendlerinnen und Binnenpendler
erhalten so eine Alternative zur Nutzung von privaten
Pkw.
Eine stete Angebotsverbesserung
von ÖPNV, Bike + Ride und Park
+ Ride wird auch
im Brandenburger Umland angestrebt, so dass auch Einpendlerinnen und Einpendlern aus dem Brandenburger Umland eine Alternative geboten wird.
Parallel zu den fördernden Maßnahmen werden
viele Gebiete mit hohem Parkdruck
von den Bezirken bereits bewirtschaftet oder entsprechende Maßnahmen befinden
sich in Planung. Hierzu gehören auch ÖPNV-Knotenpunkte. Durch Bewirtschaftung und Überwachung wird der Parkdruck reduziert, die
Verkehrssicherheit gewährleistet und Anwohnerinnen und Anwohner werden entlastet
(siehe Antwort zu 5 bis 7).
Berlin, den 21.03.2019 In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz