Straßenverkehr: Wo werden wie viele Strafzettel verteilt? – OpenData bald auch bei den Ordnungsämtern?, aus Senat

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  1. Welche Daten werden direkt oder mittelbar durch die von Mitarbeiter*innen des #Ordnungsamtes
    im Außendienst mitführten Geräten zur Erfassung von #Strafzetteln (Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit
    für eine #Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers) erhoben und gespeichert?
    Zu 1.:
    Die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter erfassen mit ihren mobilen
    #Datenerfassungsgeräten (#MDE) bei von ihnen festgestellten Verstößen im ruhenden
    Verkehr nur die für die anschließende #Bußgeldsachbearbeitung notwendigen Daten.
    Dazu gehören alle Informationen, die die Bußgeldstelle der #Polizei zur Ermittlung des
    #Fahrzeughalters benötigt und alle Daten und Informationen die zur zweifelsfreien
    #Beweissicherung des #Tatvorwurfes der in Rede stehenden Ordnungswidrigkeit zwingend
    notwendig sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende in der Einzelanzeige
    erfassten Daten:
     zur Halterermittlung:
  • KfZ-Kennzeichen
  • Fahrzeugart
  • Fabrikat
     zur Beweissicherung:
  • Angabe des Tatorts: Straße, vor Hausnummer, Postleitzahl
  • Angaben zur Tatzeit: Datum, Uhrzeit
  • Tatvorwurf (Katalog möglicher Verkehrsordnungswidrigkeiten ist im ITFachverfahren
    hinterlegt): Eingabe der Kennnummer der Ordnungswidrigkeit,
    ergänzende Angabe zur Konkretisierung des Tatvorwurfs
  • Ventilstellung der Reifen
    Seite 2 von 3
  • Beweissichernde Fotos bei bestimmten Tatvorwürfen (z.B. behinderndes Parken)
    Im Falle des Antreffens des/der Fahrzeugführenden am Tatort durch die im Allgemeinen
    Ordnungsdienst (AOD) eingesetzten Außendienstkräfte des Ordnungsamtes
    werden im Falle einer nichtgegebenen Personenidentität mit dem Fahrzeughalter
    auch dessen/deren Personaldaten (Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum,
    Geburtsort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) erfasst.
    Die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter erfassten Daten
    werden im zur Zeit noch genutzten IT-Fachverfahren MDE 2.0 nur solange in den
    mobilen Datenerfassungsgeräten gespeichert, bis die Daten nach Dienstende der
    Außendienstkräfte im Dienstgebäude beim Aufladen der Geräteakkus automatisch in
    einen zentralen Server ausgelesen und dann einmal täglich gebündelt vom fachverfahrensverantwortlichen
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
    (LABO) zur Bußgeldstelle der Polizei zur weiteren Veranlassung weitergeleitet werden.
    Im ab Frühjahr 2019 im Probeechtbetrieb eingesetzten nachfolgenden ITFachverfahren
    MDE 3.0 werden die verkehrsrechtlich erfassten Ordnungswidrigkeiten
    unmittelbar nach Abschluss des Erfassungsvorgangs im Außendienst online an
    einen zentralen Server weitergeleitet. Einmal täglich werden schließlich die gesamten
    von den bezirklichen Ordnungsämtern erfassten Datensätze vom für das Fachverfahren
    verantwortlichen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
    (LABO) zentral an die Bußgeldstelle der Polizei zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
  1. In welcher Struktur liegen die Daten vor, wer hat darauf Zugriff und in welcher Form werden die
    Daten bspw. zur Prävention genutzt?
    Zu 2.:
    Die Struktur der Daten richtet sich nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges
    für Verkehrsordnungswidrigkeiten, um die Datenmigration für die
    anschließende automatisierte Bußgeldsachbearbeitung in der Bußgeldstelle der Polizei
    medienbruchfrei durchführen zu können.
    Solange die Anzeigen-Datensätze noch nicht an die Bußgeldstelle der Polizei weitergeleitet
    worden sind, können Datensätze noch storniert werden, eine Löschung ist
    nicht möglich.
    Da es sich bei dem IT-Fachverfahren MDE 3.0 genau wie bei dem Vorgängermodell
    MDE 2.0 um ein automatisiertes IT-Fachverfahren handelt, werden gemäß der datenschutzrechtlichen
    Zustimmung die erfassten Daten nur zweckgebunden erhoben
    und automatisiert weitergeleitet.
    Das IT-Fachverfahren MDE 3.0 sieht genau wie das Vorgängerfachverfahren MDE
    2.0 keine darüber hinausgehenden Auswertungsstrukturen vor.
  2. Können aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung
    von Strafzetteln erzeugt werden?
  3. Wenn ja, werden diese Berichtsformate auch im maschinenlesbaren Format erzeugt?
    Zu 3. und 4.:
    Da im IT-Fachverfahren MDE 3.0 keine dauerhafte bzw. längerfristige Datenspeicherung
    vorgesehen ist, kann auch keine Auswertung zu bestimmten Fragestellungen
    erfolgen.
    Seite 3 von 3
  4. Welche Pläne hat der Senat, die entsprechenden Daten zur Ausstellung von Strafzetteln von
    Ordnungsamt und ggf. auch der Polizei in die Open-Data-Strategie des Landes Berlin (bspw. auf
    daten.berlin.de) zu integrieren und damit in Kombination mit modernen Geoinformationssystemen
    für Interessierte visuell darzustellen?
    Zu 5.:
    Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird
    derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher
    Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs-
    und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
    Berlin, den 13. Februar 2019
    In Vertretung
    Sabine Smentek
    Senatsverwaltung für Inneres und Sport

U-Bahn: Sanierung der Strecke der U6 startet im Frühjahr 2021 Durch den Zeitplan könnte ein Verkehrschaos ausbleiben., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article216432217/Sanierung-der-Strecke-der-U6-startet-im-Fruehjahr-2021.html

Es sollten Strecken der #U6, #S25 und die #A111 #zeitgleich #saniert werden
Berlin-Reinickendorf. Der Zeitplan für die Sanierung der Strecke der U-Bahnlinie 6 steht fest: Im Frühjahr 2021 soll das Teilstück zwischen den Haltestellen Alt-Tegel und Kurt-Schumacher-Platz erneuert werden. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich zwei Jahre dauern.

Das geht aus einer Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hervor. Gemeinsam mit dem Bezirksverordneten Felix Schönebeck (CDU) hatte Zeelen bereits vor zwei Jahren einen Fünf-Punkte-Plan zur Verbesserung der Anbindung Reinickendorfs an die Innenstadt …

Straßenverkehr: Berliner Autofahrer stehen 154 Stunden im Stau Autofahrer in Berlin brauchen im Bundesvergleich die meiste Geduld., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216420811/Studie-Autofahrer-verlieren-viel-Zeit-im-Stau.html

Autofahrer in Berlin brauchen im Bundesvergleich die meiste Geduld. In Rom, Paris, London und Moskau allerdings ist es schlimmer.
Berliner Autofahrer brauchen gute #Nerven und bundesweit die meiste #Geduld. Im vergangenen Jahr verloren sie im Schnitt 154 Stunden in dichtem Verkehr und #Stau, wie der #Verkehrsdatenanbieter #Inrix in einer am Dienstag veröffentlichten Studie errechnet hat. Leidgeprüft sind auch Münchner und Hamburger, die 140 beziehungsweise 139 Stunden einbüßten. Im Durchschitt standen Autofahrer in Deutschlands Städten 2018 rund 120 Stunden im Stau.

Die Warterei ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Für die Stau-Hauptstadt kamen 2018 laut den Berechnungen von Inrix 1,7 Milliarden Euro an staubedingten Kosten zusammen. Für den einzelnen Fahrer wurden jährlich 1340 Euro ermittelt. Der Bundesdurchschnitt lag bei …

Straßenverkehr: Grundsanierung der A111 in Reinickendorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie weit ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung, der Betreuung des Planfeststellungsverfahrens, dem
ggf. notwendigen Grunderwerb und der Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) für die
grundhafte #Erneuerung/#Instandsetzung der #A111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum AD Charlottenburg
seit der Beauftragung der #DEGES durch das Land Berlin im Mai 2015 fortgeschritten?
Antwort zu 1:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH (DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung der
grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis
zum Autobahndreieck (AD) Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt.
Im Zuge dieser komplexen Planungs- und Bauaufgabe wurde durch die DEGES ein
integriertes Verkehrs- und Baukonzept („#Masterplan Bauen und Verkehr“) erarbeitet und
Ende 2018 den zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt.
Es ist vorgesehen, auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes in 2019
die Planungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erstellung eines
Bauwerkserhaltungsentwurfes auszuschreiben.
Frage 2:
Wie viele Fahrzeuge passieren täglich den genannten Abschnitt der A 111?
2
Antwort zu 2:
Die durchschnittliche werktägliche #Verkehrsbelastung (#DTVw) variiert auf den einzelnen
Streckenabschnitten der A 111 und steigt dabei sukzessive von ca. 51.000 Kfz/24 h (Landesgrenze
Berlin/Brandenburg – Anschlussstelle (AS) Schulzendorfer Straße) bis auf ca.
100.000 Kfz/24 h (AS Heckerdamm – AD Charlottenburg) an. Nach Zusammenführung der
A 111 und der A 100 im Bereich des AD Charlottenburg beträgt die durchschnittliche Verkehrsstärke
auf der A 100 (AD Charlottenburg – AS Spandauer Damm) rd. 175.000 Kfz/24
h (Quelle: Verkehrslenkung Berlin – Verkehrsstärkenkarte 2014).
Frage 3:
In welchem Zeitraum wird die Sanierung der A 111 umgesetzt?
Antwort zu 3:
Das integrierte Verkehrs- und Baukonzept sieht erste Bauarbeiten auf der A 111 frühestens
in 2022 vor. Eine voraussichtliche Gesamtbauzeit für die Arbeiten zur grundhaften
Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 lässt sich aktuell – auch mit Hinweis auf ggf.
zu berücksichtigende Planfeststellungsverfahren – nicht seriös angeben.
Frage 4:
Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung sein?
Antwort zu 4:
Die geschätzten Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111
liegen auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes bei rd. 870 Mio. EUR. Konkretere
Aussagen zu Kosten sind erst nach Erreichen eines entsprechenden Planungsstandes
mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich Ende 2020 möglich.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind genau geplant?
Antwort zu 5:
Die Planungs- und Bauaufgabe umfasst die grundhafte Sanierung von 13,3 Kilometer
vierstreifiger Autobahn. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird der komplette Fahrbahnaufbau
einschließlich der Entwässerungsanlagen zurückgebaut und anschließend erneuert.
Weiterhin erfolgt unter anderem auch ein Austausch der Fahrzeugrückhaltesysteme nach
aktuellem Regelwerk. Hinzu kommen neben dem erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf-
Wissell-Brücke und dem in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgesehenen Umbau des
AD Charlottenburg weitere 49 Brücken-, Tunnel- und Trogbauwerke, 85 Verkehrszeichenbrücken
sowie 93 Lärmschutz- und Stützwände, die sich im betrachteten Streckenverlauf
der A 111 befinden.
3
Frage 6:
Wo wird die Umleitung entlangführen?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Erstellung des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes wurden umfangreiche
Verkehrssimulationen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind verkehrliche
Prämissen aufgestellt worden, die unter anderem die Weiternutzung der Autobahn
– wenn auch mit erheblichen Einschränkungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit
– insbesondere auch im Hinblick auf den Schwerverkehr vorsieht. Die Abstimmungen und
Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Explizite Umleitungsausschilderungen/-
empfehlungen von der Autobahn in das nachgeordnete Straßennetz hinein sind demnach
nicht vorgesehen, auch wenn Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz zu erwarten
sind.
Frage 7:
Gibt es Abstimmungen mit der S-Bahn und der BVG, damit die Sanierung der A 111, der Ausbau der S 25-
Gleise und die Sanierung der U 6-Trasse in Reinickendorf nicht zeitlich zusammenfallen?
Frage 8:
Wie sehen diese Abstimmungen konkret aus? Welche Ergebnisse gibt es diesbezüglich?
Antwort zu 7 und 8:
In 2017 hat die DEGES Anfragen an Verwaltungen, Verkehrsträger und Verbände zu dort
geplanten Baumaßnahmen gestellt, um diese bei der Erstellung des integrierten Verkehrsund
Baukonzept berücksichtigen zu können. Zu den angefragten Verkehrsträgern gehörten
auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG. Rückläufe zu
diesen Anfragen sind insoweit erfolgt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die Sanierungsarbeiten
auf der U 6-Trasse in 2020/2021 vorgesehen sind und sich demnach nicht
mit dem eingeschätzten frühesten Baubeginn der Sanierungsarbeiten auf der A 111 in
2022 überschneiden. Die Koordinierung erfolgt fortlaufend. Bezüglich der Baumaßnahme
S 25 liegt aktuell kein Sachstand seitens der DB AG vor.
Es ist vorgesehen, in 2019 konkrete Gespräche hinsichtlich der zeitlichen und technischen
Randbedingungen der einzelnen Baumaßnahmen mit der BVG wie auch mit der Deutschen
Bahn AG aufzunehmen.
Berlin, den 06.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bus: Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke – wie geht es weiter? aus Senat

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Frage 1:
Wie lange ist die #Salvador-Allende-Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr voraussichtlich #unpassierbar?
Antwort zu 1:
Die Verkehrseinschränkungen bleiben nach derzeitigem Stand bis zur Fertigstellung des
ersten Teils der neuen Salvador-Allende-Brücke bestehen. Mit einer Fertigstellung des 1.
Bauabschnitts der neuen Brücke ist aktuell Ende 2019 zu rechnen.
Frage 2:
Was sind die Ursachen für die nunmehr erfolgte Vollsperrung für den Kraftverkehr?
Antwort zu 2:
Bei den regelmäßig stattfindenden #Bauwerkskontrollmessungen wurde festgestellt, dass
sich das unter Verkehr befindliche Brückenteil in Richtung der neu zu bauenden Brücke
geneigt hat. Hierdurch entsteht eine irreversible Verdrehung der alten Brücke, die zu einer
gravierenden Überlastung der Konstruktion geführt hat. Aus Gründen der #Standsicherheit
und da bereits #Vorschädigungen durch #Alkali-Kiesel-Säure-Reaktion („#Betonkrebs“) sowie
an den Koppelfugen der Spannstähle vorhanden sind, ist ein Verbleib unter Verkehr nach
den vorherigen stufenweisen #Lasteinschränkungen, zuletzt auf 7,5 t, nicht mehr
verantwortbar.
2
Frage 3:
Wie stellt der Senat ab sofort sicher, dass in der Folge der durchgeführten Vollsperrung der Salvador-
Allende-Brücke Rettungskräfte, Einsatzkräfte und Feuerwehr in kürzester Zeit an ihrem Einsatzort eintreffen
können trotz der auf Fußgänger und Radfahrer beschränkten Passierbarkeit?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die negativen Folgen der Vollsperrung der Salvador-Allende-
Brücke möglichst schnell abzumildern und insbesondere die Umfahrungsmöglichkeiten, die innerörtlich
ausschließlich über die Altstadt Köpenick und die Lange Brücke (ebenfalls stark geschädigt) möglich wären,
zu gewährleisten?
Frage 5:
Wie und mit welchen Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass die Lange Brücke unter der zu erwartenden
erhöhten Verkehrslast insbesondere in den Spitzenstunden sowie die Altstadt Köpenick am zusätzlichen
Durchgangsverkehr nicht unzumutbar leiden werden?
Frage 6:
Sind kurzfristig der Einsatz von Behelfsbrücken oder anderen Behelfsmaßnahmen in Arbeit, um die
gegebene Situation der Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke zu entspannen?
Antwort zu 3 bis 6:
Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die vorhandenen Umfahrungsstrecken werden ausgeschildert. Die Steuerung der
Lichtsignalanlagen auf den Umfahrungsstrecken wird zeitnah überprüft und
gegebenenfalls angepasst. Der Einsatz von Behelfsbrücken ist aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten zeitnah nicht machbar. Behelfsmaßnahmen, wie z. B. eine Hebung der
Brücke in die alte Lage oder eine Abstützungskonstruktion, sind aufgrund des
komplizierten statischen Systems und der Vorschädigungen der Brücke nicht möglich.
Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, die laufende Baumaßnahme zu
beschleunigen, um eine frühere Verkehrsfreigabe zu erreichen.
Berlin, den 29.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrskonzept Schöneweide, aus Senat

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Frage 1:
In welchem Stadium befinden sich die Planungen des Verkehrskonzepts #Schöneweide für die Neugestaltung
der #Edison-, #Spree- und #Siemensstraße, um diese Straßen sicherer zu machen und die Anwohnerinnen und
Anwohner vor Lärmbelastung zu schützen?
Antwort zu 1:
Seit Herbst letzten Jahres sind nach Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der
Stubenrauchbrücke als zwischenzeitliche Lösungen auf der Edison- und Spreestraße
#Radfahrstreifen zu Lasten eines Fahrstreifens aufgetragen worden. Die Verkehrsführung
über die #Stubenrauchbrücke entspricht mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und einem
Radfahrstreifen in Richtung Edisonstraße der Zielplanung. Die Behelfsbrücke kann nur
noch von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt werden.
Gegenwärtig werden durch die beauftragten Ingenieurbüros auf Basis aktueller
Vermessungsunterlagen die Lagepläne für die Zielplanung erstellt und innerhalb der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie mit dem Bezirk und den
Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt.
Frage 2:
Wie hat sich die Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke auf die Verkehrs- und Lärmbelastung in
Oberschöneweide – insbesondere auf die in Frage 1 gennannten Straßen – ausgewirkt?
Antwort zu 2:
Die Minna-Todenhagen-Brücke wurde im Dezember 2017 für den Verkehr freigegeben. Im
Juni 2018 und im Oktober 2018 wurden an verschiedenen Knotenpunkten in Ober- und
Niederschöneweide Verkehrszählungen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr (12 Stunden)
durchgeführt.
2
Im Ergebnis ist belegbar, dass die Verkehrsbelastung in der Edisonstraße (südlich der
Straße An der Wuhlheide) von etwa 21.600 Kfz/12 Stunden auf rund 11.000 Kfz/12
Stunden bis 13.000 Kfz/12 Stunden zurückging.
Diese Größenordnung der Verkehrsabnahme von ca. 10.000 Kfz /12 Stunden (entspricht
rund 13.000 Kfz/24 Stunden werktags) lässt sich auch für die Karlshorster Straße im
Bereich der Stubenrauchbrücke nachweisen (von 26.600 Kfz/12 Stunden auf 15.700
Kfz/12 Stunden).
Weniger deutlich stellt sich die Verkehrssituation auf dem östlichen Ast zwischen Niederund
Oberschöneweide dar. In der #Spreestraße nördlich der #Michael-Brückner-Straße ging
die Verkehrsbelastung von rund 5.900 Kfz/12 Stunden auf etwa 4.200 Kfz/12 Stunden
zurück.
Frage 3:
Inwieweit wurden die Ergebnisse der Online-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Plattform
mein.berlin.de und des Ortsteilgespräches vom 13. Februar 2018 in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 3:
Die Vorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden alle aufgenommen,
katalogisiert, diskutiert und bewertet. Sie sind anschließend in die erneut auf Fachebene
geführte Querschnittsdiskussion eingeflossen, ebenso wie die neuen Anforderungen aus
dem Mobilitätsgesetz.
Frage 4:
Wird es eine weitere Anschlussveranstaltung und eine damit verbundene Online-Beteiligung zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger geben?
Antwort zu 4:
Es ist beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Ergebnisse der
Untersuchung und die neuen Straßenraumgestaltungen zu informieren.
Frage 5:
Gibt es einen Termin für den Abbau der Behelfsbrücke neben der Stubenrauchbrücke?
Antwort zu 5:
Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige
Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen kann ein Zeitpunkt für den Rückbau der
Behelfsbrücke z.Zt. nicht benannt werden.
Berlin, den 04.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schutz vor Angriffen Berlins Blitzer sind jetzt gepanzert , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/schutz-vor-angriffen-berlins-blitzer-sind-jetzt-gepanzert-32006030

Das #gepanzerte Fahrzeug sieht unheimlich aus, fast wie ein Ein-Mann-Bunker auf Rädern. Doch hinter dem breiten #Schlitz, der sich waagrecht durch den grau lackierten Stahl zieht, verbirgt sich kein Heckenschütze. Ein #Messgerät stellt die Geschwindigkeit der Fahrzeuge fest, die an dem Anhänger vorbeifahren, und wenn sie zu schnell sind, wird ein #Blitzer ausgelöst. Vitronic Poliscan Enforcement Trailer heißt das neueste #Tempo-Messgerät der Berliner Polizei. Seit kurzem steht die schusssichere Stahlkonstruktion am Columbiadamm in Kreuzberg und nimmt den Verkehr ins Visier, der in Richtung Flughafenstraße rollt.
Säule in Köpenick beschädigt

„Der neue #Geschwindigkeitsmessanhänger wird seit Mittwoch eingesetzt“, hieß es am Donnerstag bei der Polizei. Nachdem das Personal geschult worden ist, sollen nun Erfahrungen gesammelt werden, um über einen möglichen Kauf zu entscheiden. Der 1,3 Tonnen schwere Blitzeranhänger, der am Columbiadamm steht, hat ein Wiesbadener Kennzeichen – in Wiesbaden hat die Firma Vitronic ihren Sitz. Das Gerät ist gemietet, wofür pro Monat etwa 5000 Euro berechnet werden. Bei einem Kauf würden 130 000 Euro fällig. Der zweite Blitzeranhänger geht nächste …

Tourismus + Straßenverkehr: Erhöhte Belastungen durch Stadtrundfahrten und Reisebusse, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele und welche Fahrzeuge für #Stadtrundfahrten regelmäßig im
Einsatz sind (z.B. Busse, Trabis; Anbieter wie East Car Tours) und wie alt diese Fahrzeuge sind?
Antwort zu 1:
Derzeit sind zehn #Busunternehmen mit Sitz in Berlin im Besitz von Genehmigungen für
Stadtrundfahrten nach § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (#Sonderlinienverkehr),
die insgesamt ca. hundert Fahrzeuge hierfür einsetzen. Das Alter der Fahrzeuge ist der
Genehmigungsbehörde nicht bekannt, da sich der Umfang der Genehmigung im
Linienverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und
den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen Fahrzeuge bezieht.
Ansonsten hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine
Kenntnis darüber, ob Unternehmen, die über Genehmigungen im Ausflugs- oder
sonstigem Gelegenheitsverkehr verfügen, in Einzelfällen ggf. individuelle Stadtrundfahrten
in Berlin durchführen.
2
Schließlich hat das LABO keine Erkenntnisse über solche Stadtrundfahren, die ohne
Chauffeur, sondern von sog. #Selbstfahrern durchgeführt werden (wie z.B. East Car Tours).
Derartige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil I
muss lediglich der Eintrag „#Selbstfahrervermietfahrzeug“ vorgenommen werden.
Frage 2:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele Reisebusse aus dem In- und Ausland jährlich nach Berlin
kommen und inwiefern gibt es Regelungen für die Begrenzung dieser Anzahl?
Antwort zu 2:
Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an, bei denen
Haltestellen in Berlin angefahren werden. Die Anzahl der Busse ist nicht bekannt. Ebenso
ist nicht bekannt, wie viele Busse im Gelegenheitsverkehr Berlin anfahren. Regelungen
zur Begrenzung gibt es nicht.
VisitBerlin liegen hierzu aus dem Qualitätsmonitor folgende Tourismus-Zahlen vor:
Transportmittelwahl – Anreise Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 35 % 35 % 0 Prozentpunkte
Bahn 22 % 29 % + 7 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 24 % 25 % + 1 Prozentpunkte
Bus 17 % 9 % – 8 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise deutscher Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 19 % 24 % + 5 Prozentpunkte
Bahn 29 % 33 % + 4 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 28 % 33 % + 5 Prozentpunkte
Bus 22 % 9 % – 13 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise ausländischer Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 54 % 57 % + 3 Prozentpunkte
Bahn 14 % 23 % + 9 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 20 % 11 % – 9 Prozentpunkte
Bus 12 % 8 % – 4 Prozentpunkte
3
Demnach nimmt der Anteil der mit dem Reisebus nach Berlin kommenden Touristen ab.
Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stieg die Anzahl der Gäste insgesamt von 12,37 Millionen
auf 12,97 Millionen, wobei die Anzahl der ausländischen Gäste von 4,86 Millionen auf 5,10
Millionen und der Gäste aus dem Inland von 7,50 Millionen auf 7,86 Millionen stieg (jeweils

  • 5 Prozentpunkte).
    Frage 3:
    Welche Richtlinien oder Sonderrichtlinien gelten für Fahrzeuge für Stadtrundfahren und Reisebusse in
    Bezug auf Emissionen und andere Umweltschutzstandards?
    Antwort zu 3:
    Fahrzeuge für Stadtrundfahrten und Reisebusse, die innerhalb der Berliner Umweltzone
    verkehren, müssen die Anforderungen der „grünen Plakette“ erfüllen. Fahrzeuge ohne
    „grüne Plakette“ dürfen nur in der Berliner Umweltzone fahren, wenn es sich um
    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, d.h. um Oldtimer handelt. Denn Oldtimer sind gemäß
    Anhang 3 Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von den
    Fahrverboten in Umweltzonen befreit.
    Einzelausnahmen werden für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder
    aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der
    Umweltzone erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nachrüstbar
    sind. Außerdem müssen diese Sonderfahrzeuge erstmals vor dem 01.11.2014 auf die
    Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Damit wird verhindert,
    dass zusätzliche Fahrzeuge als Sonderfahrzeug in die Umweltzone gelangen.
    Für die grüne Plakette ist nach der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
    der Abgasstandard Euro 4 oder die Nachrüstung mit Partikelfilter erforderlich. Im Übrigen
    müssen die Fahrzeuge die einschlägigen Umweltanforderungen des
    Fahrzeugzulassungsrechts erfüllen.
    Frage 4:
    Wie viele Emissionen werden nach Kenntnis des Senats durch diese Fahrzeuge jährlich verursacht?
    Antwort zu 4:
    Aktuelle Zahlen liegen für Reisebusse für das Jahr 2015 für die Luftschadstoffe Feinstaub-
    PM10 und Stickoxide (NOx) für das Hautverkehrsstraßennetz aus Modellrechnungen vor,
    die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans erstellt wurden.
    Tabelle 1: Emissionen in t/a auf Hauptverkehrsstraßen für 2015. Gesamt und Reisebusse
    Gesamtemissionen
    Kfz-Verkehr Reisebusse Anteil
    Stickoxide 5.817,0 238,6 4,1 %
    Feinstaub (PM10) 546,2 13,0 2,4 %
    4
    Frage 5:
    Welche Bezirke werden dabei nach Kenntnis des Senats schwerpunktmäßig angefahren und inwiefern
    kommt es zu lokal erhöhten Emissionswerten?
    Frage 6:
    Wie wirken sich diese Fahrzeuge nach Einschätzung des Senats auf die Verkehrsbelastung auf den Straßen
    und in den touristisch stark frequentierten Gebieten aus?
    Antwort zu 5 und zu 6:
    Die nach § 43 PBefG genehmigten Verkehre fahren durch die Bezirke: Charlottenburg-
    Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow.
    Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebene
    Umweltatlas enthält in der Karte 7.01 „Verkehrsmengen“
    (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/index.shtml) zumindest für die
    Hauptverkehrsstraßen straßengenaue Zahlen des Reisebusaufkommens. Demnach ist im
    touristisch stark frequentierten Bezirk Mitte sowie im Bereich des Messegeländes in
    Charlottenburg-Wilmersdorf mit typischerweise 100 – 400 Reisebussen am Tag zu
    rechnen, mit Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen von weniger als 5 %.
    Modellrechnungen für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans ergaben in den
    24 Straßen, in denen sich Luftgütemessstellen für Stickstoffdioxid befinden, maximale
    Anteile der Reisebusse an der dort vom lokalen Verkehr verursachten Zusatzbelastung
    von höchstens 5 %.
    Frage 7:
    Wie positioniert sich der Senat zu der Befürchtung, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch
    Stadtrundfahrten und Reisebusse den Welterbe-Status der Museumsinsel gefährden könnte?
    Antwort zu 7:
    Die erfreuliche Tatsache, dass die Berliner Welterbestätte Museumsinsel auf großes
    Interesse stößt und viele Besucherinnen und Besucher dort erscheinen, bringt
    andererseits die Gefahr einer Übernutzung mit sich. Eine hohe Anzahl von Reisebussen
    auf der Insel gefährdet die Wahrnehmbarkeit und schließlich die visuelle Integrität der
    Stätte.
    Erhöhtes oder ungesteuertes Verkehrsaufkommen stellt für Welterbestätten grundsätzlich
    eine Herausforderung dar. Der Senat steht mit Bezirken und Verbänden im Austausch, um
    eine Lösung zur Verkehrsentlastung der Museumsinsel zu finden.
    Frage 8:
    Wo sieht der Senat Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation und welche konkreten Schritte sind
    geplant?
    5
    Antwort zu 8:
    Es wird geprüft, ob im Rahmen der Genehmigung von Haltestellen
    immissionsschutzrechtliche Auflagen möglich sind. Darüber hinaus sieht der Senat
    Handlungsbedarf für ein Management des Reisebusaufkommens an Stätten wie der
    Museumsinsel (siehe auch Antwort zu Frage 7).
    Berlin, den 31.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorbereitung Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2019:

Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks #Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.

Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.

Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.

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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040

Straßenverkehr: Nach einer Sperrung in beide Richtungen ist die A10 zwischen Oberkrämer und dem Kreuz Oranienburg wieder komplett frei., aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/02/a-10-sperrung-autobahndreieck-oranienburg.html

Der nördliche Berliner Ring ist wieder komplett frei. Nach Angaben der Polizei konnte die #A10 zwischen #Oberkrämer und Kreuz #Oranienburg in beiden Richtungen wieder freigegeben werden.

Am Sonntag war bereits die Sperrung der Fahrbahn in Richtung Hamburg aufgehoben worden – einen halben Tag früher als geplant. Seit Freitag hatte es Stau gegeben, im Ferienverkehr vor der Baustelle.

Hintergrund waren die Bauarbeiten an der Brücke, die die #A111 mit der A10 verbindet. Am #Dreieck Oranienburg selbst wurde dafür seit Freitagabend im Akkord gearbeitet. Die neue 161 Meter lange Konstruktion soll die alte #Überfahrt aus Berlin in Richtung …